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1. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 13

1826 - Erfurt : Müller
i3 Ii. Abschnitt. D i e Gründung. (S3on 1142 b{ê 1417, oder von Alhrccht dem Bär aus dem Haus? Askanien dis auf Friedrich Vi, Burggrafen von Nürnberg und Kurfürsten non Brandenburg aus dem Hause Hohcnzollern, den Stammvater des preu- ßischen Königshauses.) Sobald Heinrich der Löwe durch den Vergleich zu Frankfurt vom Kaiser in sein väterliches Herzogthum Sachsen wieder eingesetzt war, erhob dieser die abge- tcennte Nordmark zu einem vom Herzogthum unab- hängigen Fürstenthume, und gab es Alb recht dem Bären als Reichslehen. Als Bundsgenoß Heinrichs des Löwen wider den Obotritenfürsten Niklot über- schritt er die Eibe, half zuerst jenem bedeutende Er- oberungen von den Wenden zwischen der Elbe und Oder längs der baltischen Meerküste machen, wandte sich dann gegen die Wilzen und Heveller, eroberte Brandenburg, die mittlere Mark und das um den Uckersee gelegene Land bis an die südliche Prieg- v. 1147 nitz, und gab sich zuerst den Titel: Markgraf von bis 1162 Brandenburg. Er legte, seinen neuen uncivili- sirten Unterthanen für Gehorsam einen Anfang von Cultur gebend, den Grund zu mehreren Städten; am Zusammenflüsse der Havel mit der Spree entstand Spandau, am letzteren Flusse, unweit jener, eine andre Stadt, bedeutungsvoll schon vom Gründer die Perle (das Perlin, Berlin) genannt, ihr gegen- über Köln (G0i0è), gleich der erstern durch deut- sche Colonisten (Holländer, Seelander, Frieslander, Rheinländer) bevölkert. Nach dem Beispiele großer Staatenstifter der Vorzeit, zog Albrecht mit den Fremd- lingen, welche zugleich die während des verheerenden Krieges schwach gewordene Bevölkerung mehrten, germanischen Bildungsstoff, Landbau und Gewerbe in sein Land, und gab also den ersten Anstoß zu einer Maßregel, die spätere Regenten wiederholten und der Preußen noch jetzt einen großen Theil seines bessern

2. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 65

1826 - Erfurt : Müller
65 das Verbot alles Handels und kaufmännischen Ge- schäfts für Adel, Geistlichkeit und Bauerstand und der Befehl gegen unerlaubten Wucher aus. Bemerkenswerth ist es für den Geist damaliger Zeit im Gegensatz mit dem, was sich gegenwärtig in den sogenannten konstitutionellen Staaten zeigt, daß, — obgleich die Stande dort nach altherkömmlichem Recht gebildete Körperschaften, nicht wie hier neugeborne Machwerke waren, ihre Beschwerden und Forderungen denmach eine gewisse Legitimität hatten, — deren Verhandlungen sich niemals um den Hauptzankapfel in den heutigen Reprascntantenkammern gedreht haben: um Rechnungslegung nämlich, Verantwort- lichkeit des Landesherrn und seiner Räthe gegen die Stände, und um die Civilliste für den Hofhalt. Wenn aber auch die damaligen Stände bescheidner, also dem Fürsten erträglicher waren, so mußten sie dennoch, bei der entschiedenen Richtung, welche das System der europäischen Politik nahm, bei dem bereits ausgesprochenen monarchischen Cha- rakter des Staatenwefens, in Brandenburg nothwen- dig verschwinden, damit sich hier die souveraine Fürstenmacht geltend machen konnte, welche allein im Stande ist, mächtige Staaten auf die Dauer zu schaffen. In der Neumark hatte das Heermeisterthum des Johanniterordens sich bisher in einer beinahe voll- ständigen Unabhängigkeit erhalten. Kurfürst Johann Georg, dem das Unstatthafte eines solchen Verhält- nisses wohl einleuchtete, der aber Bedenken trug, gegen eine Körperschaft gewaltsam zu verfahren, welcher ein bedeutender Theil der von ihm als Hauptparthei seiner Zeit anerkannten Ritterschaft angehörte, machte einen gütlichen Versuch, seiner Familie einen Ein- fluß auf den Orden und dadurch Gelegenheit zu fer- neren zeitgemäßen Maßregeln zu verschaffen. Er ge- wann den Heermeistcr zu Sonncnburg dahin, daß selbiger auf einem Wahlkapitel seinen zweiten Sohn dritter Ehe, Markgrafen Joachim Ernst, zum Coad- jutor und künftigen Heermeister ernennen ließ; wo- gegen dem Orden mehrere Forderungen von geringem Werths bewilligt, den Unterthamn desselben Zollfrei- 5 »57* »575 »594

3. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 169

1826 - Erfurt : Müller
ì69 Daß König Friedrich Wilhelm es übrigens ernstlich mit seinem Soldatenwesen gemeint habe, geht aus der großen Sorgfalt hervor, mit der er über die Ein- übung, Zucht, Bewaffnung, Kleidung und Verpfle- gung des Heeres wachte. Sein scharfes Auge über- sah nichts, seine Strenge duldete weder Schwachen noch Mißgriffe, seine Ordnungsliebe litt keinen Wi- derspruch in Wort und That und sein frommer Sinn sorgte für nothdürftige religiöse und sittliche Bildung im Heer. In dem Ofsizieckorps hielt er das Ehr- gefühl und die Ritterlichkeit lebendig, und so gelang cs ihm, seinem Nachfolger eine Kriegsmacht von 76,000 Mann zu hinterlassen, die an Kunstfertigkeit, Dienstlüchtigkeit und Mannszucht jedem europäischen Heere damaliger Zeit vyranstand. Durch die Verbin- dung der Kadettenanstalten zu Kelberg und Mag- deburg mit der zu Berlin, brachte er eine för- dernde Einheit in den Bildungsgang der jungen Ossi- ziere; die Stiftung deö Mrlitair- Waisenhauses zeugt für seine väterliche Sorgfalt eben so sehr, a!S dis Versorgung der Invaliden. — Außerdem ließ der König durch den Ingenieurobersten Walrave Wesel, Magdeburg, Spandau, Stettin, Küstrin und Kolberg zu Festungen erstes Ranges umschaf- fen, Pulvermühlen, Stückgießereren und Gewchrfabri- ken anlegen oder verbessern, und mit den Erzeugnissen derselben seine Zeughäuser füllen. Die von ihm sorg- fältig gestreute Saat stand bei seinem Tode herrlich da und harrte des Ernters. Handel und Gewerbe mußten nothwendktz unter einem Monarchen emporkommcn, dessen Zweck und Ziel die Nützlichkeit war. Er selbst ward dev erste Handelsmann seines Reichs, um den Erwerbsinn der Kaufmannschaft und ihren Wetteifer zu beleben» Das Nahe und Gewisse jedoch zog! ihn mehr an als die weitaussehende Spekulation; deßhalb verkaufte ee die Niederlassung auf der Guineaküste, hob das Ma- rine - Collegium in Emden auf, und errichtete dafür eine russische Handelsgesellschaft, durch de- ren Betriebsamkeit die preußischen Fabrikate großen Absatz in jenem Lande fanden, dessen Bedürfnisse mit der Bildung zugleich täglich anwuchsen. 716 bis *7‘9 3722

4. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 232

1826 - Erfurt : Müller
Lzr ringsum siegreichen Republikaner hielten Holland und Italien besetzt, und des Kaisers Demüthigung ließ ihnen den Gewinn des linken Rheknusers hoffen, des letzten Schirmes der Unabhängigkeit des kaum noch athmenden deutschen Reiches, Oesterreichs Hilfs- quellen waren in dem mehr geistig als körperlich un- gleichen Kampf erschöpft; dieser Staat blutete aus tausend zum Theil selbst geschlagenen Wunden, die Heilung forderten. Im Osten stand das russische Reich unverletzt, vergrößert, dem Westen naher ge- »7. Nor« rückt. Mit Katharinens Tode war das System ,796 der Mäßigung verworfen worden, und als Paul I. sich in launenvoller Heftigkeit gegen Frankreich er- klärte, sank auch die letzte Scheidewand zwischen dem Norden und Süden Europa's zusammen, ward dem Slaventhum ein freier Paß *n und durch das Herz des Welttheils, durch Deutschland, vollständig ge- öffnet Immitten dieser drei Mächte stand Preußen, als deren unmittelbarer Nachbar, mit offener Granze gegen Rußland und Frankreich, ohne Seemacht jedem Angriffe von der Meerseite preisgegeben, mit bc« droheter Handelsschiffahrt, nicht ohne gegründete Be- sorgniß einer Umwandlung der Politik entweder durch Englands Geld in Petersburg, oder durch den Sie- gestaumel der Volksparthei und der Freiheitsprediger in Paris. Anschließung an Frankreich war unmög- lich; ein Erbe der Ehre und des Namens Fried- richs des Einzigen konnte nimmer Bundsgenosse der Revolution sein, die sich ihr eignes Recht, ihre eigne Politik erschaff.n, und alles, was Staatenlenker von Usurpationen, unrechtlichen Angriffen, Verachtung deö Urtheils der Zeitgenossen und der Nachwelt billig zurückhalten muß, durch ihr gewaltsames Erschüttern jeder Grundlage der Gesellschaft sammt deren Neckten zertrümmert und in die Luft gesprengt hatte. Eben so unthunlich war eine Verbindung mit Rußland. Sekt dem Frieden von Hubertsburg ist Preußen der Schirmherr deutsches Lebens und deutscher Bildung wider das Slaventhum, das, aufgeregt von dem großen Czar, zu einem furchtbar rcic!)en Dasein erwacht ist, und gleich den astatischen Bölkci.schwärmen im ptcn

5. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 2

1826 - Erfurt : Müller
2 Irrwege verlockt, ihn hmekngetrkeben in das Reich des Wahns, ihn Großes und Herrliches ahnen lassen im Umstürze der gött- lichen Weltordnung, der Menschheit Glück^im offenbaren Ver- kennen der Lehre vom gesellschaftlichen Vertrage, de« ren einfache und vernunftgemäße Auslegung eben so gewiß die Gesellschaft befestigt als jenes Verkennen sie auflößt. Zu den vielen in unserer Zeit und durch dieselbe verwirr- ten Begriffen gehören vorzugsweise die vom Staat und Va- terlande. Nirgends wohl— in der Religion vielleicht aus- genommen — hat sich die Sucht des Zeitgeistes, Lehrgebäude der sittlichen, geistigen oder bürgerlichen Ordnung auf eigne Hand und ohne höheren Beistand gründen zu wollen, so klar ausgesprochen als bei diesen Begriffen. Zwei solcher Ausle- gungen jener vielbedeutenden Wörter sind vorherrschend gewor- den; sie mögen kürzlich einer dritten Auslegung vorangehn, welche gegenwärtigem Lehrbuche der Geschichte des vater- ländischen Staates'zum Grunde gelegt worden ist. Die Anhänger des Systems der unbedingten Ein- heit behaupten: das Vaterland befinde sich im Volke; der Mensch, oder eine Mehrheit von Menschen erfinde und stifte den Staat, mit ihm das Gesetz, die Sprache, kurz al- les, was sich in den Begriff vom Vaterlande hineintragen läßt. Wo das Volk ist, sprechen sie, da ist auch das Vater- land. — Die Jünger des Z w e i f ä l-tig ke its - S ystem s da- gegen erklären den Boden und das Volk für die ausschließ- lichen Bestandtheile des Vaterlandes. Sie binden das Volk an den Boden; der Staat ist ihnen ein Kampfplatz, auf dem beide sich so lange feindlich mit einander tummeln müs- sen, bis die streitenden Interessen von selbst, ohne Dazwi- schenkunft eines höher» Dritten, sich in das Gleichgewicht stellen. Daß beide Systeme falsch sind und zum Werk allge-

6. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 5

1826 - Erfurt : Müller
\ s der Mittelpunkt, in dem alle Linken des Kreises zusammen» treffen: ein wiederum untheilbares Wesen mit dreifacher Funk- tion : herrschend, gesetzgebend, richtend. Der Kreis, dessen äußerste Linke sein ihm von Gott verliehenes Scepter zieht, ist das Vaterland; alles, was innerhalb dieses Krei- ses liegt, gehört demselben an: also Fürst, Nation, Bo- den. Darum, ob auch mannichsaches Stammes, Sprach - Idioms und geschichtlichen Wandels wir immer seyn mögen, so führen wir, wie viel unserer unter dem Scepter des Kö- nigs von Preußen leben und walten, doch keinen andern Namen mit Recht als den seines Reichs, haben für unsere Wünsche und Hoffnungen, für unsere Rechte und Pflichten, keinen andern Vereinigungspunkt als das Wohl des ge- meinschaftlichen .Vaterlandes, d. h. unseres Fürsten, unseres Volkes und des Bodens, den des königlichen Adlers Fittiche beschatten. Diese Ansicht liegt der hier vorzutragenden Geschickte ,des preußischen Staates zum Grunde, deren Darstel- lung vielleicht der Neuheit und Originalität entbehrt, in der man dagegen ein ernstes Streben nach Wahrheit, Treue, Er- hebung über jeden Pactheigeist, über Vorliebe für sogenannte politische Meinungen und einzelne Personen sicker nickt ver- missen wird. Jedoch muß in Nücksickt auf die Reizbarkeit unserer Zeit, der Verfasser den Lesern das Urtheil darüber an heimstellen, ob er, trotz des besten Willens, nickt unvermu- thet hie und da den Gesinnungen irgend einer Parthei mehr huldige, als die kalte Betrachtung des historischen Zergliede- rers es erlaubt. Es ist so schwer, sich im Forschen über den Schicksalsgang und die Begebenheiten des eignen Vaterlandes von dem Einfluß unwillkührlicher An- oder Abneigung durch- aus rein zu erhalten. Gesetzt auch, dieß wäre gelungen, — wer kennt nicht die Seltenheit unpartheiischer Leser, besonders

7. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 29

1826 - Erfurt : Müller
29 Ein neues Staatensystem tritt hervor, die größte von der Weltgeschichte ausgestellte Erscheinung. Was in Griechenland, nach Alexanders Tode aus besten Weltreich, im Alterthume sich dem Aehnliches gebil- det, was in Italien das Mittelalter keimen, wachsen aber nicht reif werden ließ, das beginnt jetzt, von starken Impulsen gefördert, in festeren und umfassen- deren Zügen eine neue Bahn; — Europa wird weltgeschichtlich; das Leben seiner Staaten stellt, trotz aller inneren Verschiedenheit, ein System herr- schender Monarchien dar: die Gesellschaft, des ewigen Schwankens, der mit jeder Gährung verbun- denen Haltlosigkeit müde, sucht und findet ihre Stütze, wie im Himmel in dem Einen Gott, so auf Erden in der Monarchie. Wir sehn die letzten politischen Trümmer des Al- terthums zerstört, Constantinope! erobert, das Os- *455 manenreich in Europa gegründet. Amerika wird ent- 1492 deckt, der Seeweg nach Ostindien gefunden, endlich *497 die Kriegskunst verändert durch des Feuergewehres Allgemeinheit: Politik also, Handel und Krieg gewin- nen eine neue Richtung. Seit die Verbindung durch 1462 und Buchdruckerei und Postenlauf erleichtert wird, bilden die Völker Europa's sich gleichsam moralisch zu Ei- ner Nation, die nur politisch geschieden ist. Gemeinschaftliche Ansichten über das Wesentliche in Familie, Gemeinde und Staat wer- den gewonnen; die Aufhebung der Todesfeindschaft zwischen den verschiedenen Völkern ist dieses Gewin- nes erste Frucht. Zwar sprechen jene .gemeinsamen Ansichten sich in den verschiedensten Formen aus, zwar tritt die Reformation scheinbar trennend und hemmend ein, — aber ein eigentlich scheiden- des Princip ist nicht vorhanden. — Als Wirkun- gen der Reformation entwickeln sich die wohlthätig- sten Erscheinungen; sowohl in protestantischen als in katholischen Staaten wird die Religion weit mehr als vorhin Grundlage der Verfaffung; der Fürsten Macht erhält einen für das Heil der Gesellschaft ersprießlichen Zuwachs. Jene Wirkung geht aus der natürlichen Furcht vor feindlichem Antasten des Bandes hervor, das mit der Erde den-Himmel, mit

8. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 30

1826 - Erfurt : Müller
dem Irdischen das Ueberirdische in der Menschen- brust verbindet; diese hat ihren Ursprung in den nothwendig gewordenen Anstrengungen der Fürsten, die sich im Drange der Gefahr jetzt eigentlich erst als Herrscher fühlen und deren einmal aufgeregtes Bewußtseyn von Kraft kein Zurückschreiten mehr zu- laßt. So verstärkt das Band der Religion, welche trotz alles Formcnwandels doch in ihren Grundzügen dieselbe bleibt, zugleich mit dem Wachsthume der Fürstengewalt die Staaten im Laufe des sechzehnten Jahrhunderts; die allgemeinen Ansichten bewähren sich an dem Prüfsteine religiöser und politischer Zwiste, und von dem an waltet, sowohl in den verschiedenen eu- ropäischen Staaten als in deren Gliedern, ein inni- ges Zusammenleben und eine Beständigkeit vor, welche den Charakter der neuen Zeit deutlich be- zeichnet. Fortan bestehen zwischen allen europäischen Staa- ten zwiefache Verhältnisse: die allgemeinen, denen das Völkerrecht, (die gemeinschaftliche Ansicht aller Staaten) zum Grunde liegt, die besonde- ren, welche auf eigenthümlich - gemeinschaftlichen An- sichten gewisser Staaten beruhen, und entweder von der Gewohnheit oder durch eigends ge- schlossene Uebereinkunft bestimmt werden. Das Zusammenleben aller Staaten gründet sich all- mählig fester auf diesen verschiedenen Ansichten, auf dem allgemeinen also und dem besonderen öffentlichen Rechte. Man streitet demnach da, wo überall Streit eintritt, nicht mehr wie sonst um das Recht selbst, sondern nur um dessen Form und die Ansichten von Thatsachen. Jenes Recht, dos in den einzelnen Fallen, wo dessen Anwendung nöthig wird, nicht erst geschaffen zu werden, sondern bloß hervorzutreten braucht, unterliegt nur selten einem Zweifel; da wo ein solcher sich zeigt, erörtert ihn ge- meinschaftliche Beleuchtung; die Streitfragen werden in der Regel durch staatsrechtliche Verhand- lung oder durch schiedsrichterlichen Austrag entschieden. Wenn diese nicht ausreichcn, Leiden- schaft oder Privatinteresse dem Ausspruche der Bil, ligkeit sich nicht fügen will, dann erst tritt das

9. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 57

1826 - Erfurt : Müller
57 Faustrechts Gebrauch, cibsagte, zum Räuber und Mordbrenner ward, endlich sogar seines Landesherrn eigne Diener beraubte, in Berlin gefangen und le- *54® bendig gerädert wurde sammt seinen Helfershelfern, Wenn in dieser Begebenheit zuerst die Schwierigkeit für einen Bürger, Recht von einem Edelmanne zu erhalten, hervortritt, dann ein Vertrag des Kurfürsten mit dem Selbstfucher seines Rechts (das sichere Ge- leit) sichtbar wird, ferner des vielgeltenden Luthers Frkedensversuch als vergeblich dasteht, endlich erst dann, als Kohlhase des Kurfürsten Diener beraubt, die- ser ihn fangen laßt und den Sachsen ein gerichtliches Verfahren gestattet; so kann dkeß alles, sogar des Kur- fürsten spater geäußertes Bedauern über Kohlhafens Tod, nur dann begriffen und mit dem natürlichen Gange der Dinge in Uebereinstimmung gebracht werden, sobald man die Sitten, den Culturstand und alle die Gebrechlichkeiten jener Zeit betrachtet, die zu jung war um fest, zu nahe der Unsitte des Mittelalters um ge fit tet zu sein. In den Wissenschaften und deren Ausbildung hatte die Reformation von vorn herein ihre festeste Grund- lage gesunden und erkannt. Daher das überaus rege Streben der evangelischen Fürsten, in ihren Landen den Wissenschaften Pflanzstätten zu errichten. Zur Ehre Gottes, heißt es in den Stiftungsurkunden damaliger Zeit, solle die Wissenschaft getrieben wer- den: — eine zu bedeutungsvolle Formel, um blos For- mel sein zu können. Iw den Landen, welche das Scepter Preußens gegenwärtig beherrscht, blüheten bereits zu Kurfürst Joachims Ii. Zeit mehrere solcher Pflanzstätten der Bildung; zuerst die alterthümliche Wiege Luthers, Erfurt, dann am sagenreichen Strande des balti-gcst. 1592 schen Meeres in Pommern, Greifswalde, zur 1456 Bildung tüchtiger Rechts-Lehrer und Pfleger gestiftet und berühmt durch den Lehrstuhl des Petrus Ra- vennas. Ferner Wittenberg, das unsterbliche Feld, auf den: Luther seine Erstlingsschlacht schlug gcst. »502 und gewann gegen den Pabst, dann Frankfurt an ,506 der Oder, best'-mmt Wittenbergs Nebenbuhlerin zu stm, und endlich im fernen Preußenlande K önigs- i54l

10. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 59

1826 - Erfurt : Müller
59 Wichtigkeit, nicht sogleich das rechte Gleis und seine naturgemäßen Gränzen zu finden wußte. Unter solchen Verhältnissen war es der neugegrün- deten Anstalt wohl nicht möglich, mir anderen, deren Nuf auf berühmten Namen und Ereignissen bereits fest stand, die Schranken erfolgreich zu halten. Leh- rer, die, im Bewußtsein das Bessere zu wollen und zu können, sich durch ihrer Collegrn Anfeindung I beengt sahen und ihren Ruf wie ihren Frieden gleich- ! mäßig gefährdet, zogen andern hohen Schulen zu, die f sie mit offenen Armen aufnahmen. Ihnen folgten l die besseren Zöglinge; nur die Parthei - Klopffechter l blieben und die den Sitten damaliger Zeit nach rohe r und in wüstem Umtreiben befangne Jünglingsmasse, l der es an Aeltern, Vormündern oder Mitteln fehlte, k durch deren Sorge und Beistand sie auswärtigen, be- f sonders den an Bildungsmitteln und Sitte ausgezeich- r rieten italischen Universitäten, anvertraut werben ! konnte. Der Entvölkerung seiner hohen Schule vorzubeu- rgen, untersagte der Kurfürst den Landeskindern das Stridire» aus auswärtigen Universitäten: ein Verbot, jdas seinen Zweck nothwendig um so mehr verfehlen irmußte, als damals weder das Volk an vernunftgemä- ßsten Zwang gewöhnt, noch der Herrscher im Besitze clder zum Durchführen einer solchen Maßregel nöthigen ^Mittel war. Selbst in unserer Zeit, wo Fürsten nrrnd Völker die ihnen gebührenden Standpunkte richti- tzger eingenommen haben, die beiderseitigen Verhältnisse ggcnauer und angemessener bestimmt, die Mittel Je- nner bedeutender, die Ansichten Dieser klarer, endlich ckdie Sitten milder sind, dürste solch absolutes Verbre- iten höchst, schädlich auf die Bildung einwirken. — ^Dagegen mag es dankbar anerkannt werden, wenn ieinsichtsvolle Fürsten, aufmerksam auf den Bildungs- tzgang der Generation, welche ihren Nachfolgern mit 6dem Wollen, Können und Wissen treuer Unler- ltthanen zur Hand gehen soll, den Jünglingen ihres Lvolkes nur zu solchen Universitäten den Zugang ge- stftatten, wo Lehre sowohl als Leben sich rein und frei i(jhalt von den verderblichen Einflüssen, deren keine »564
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