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1. Frauengestalten - S. 52

1898 - Wiesbaden : Behrend
— 52 — Die Zeit des Niedergangs und des Verfalls der Silbergewinnug brachte für Annaberg schwere Tage; Mutlosigkeit und Verzweiflung hatte sich der Bewohner bemächtigt; es war eine traurige Zeit. Da geschah es eines Tages, daß ein armes Weib mit drei hungernden Kindern an die Thür des Bergherrn Christoph Uttmann pochte. Sie war eine Fremde, kam weit daher und bat um Gottes-willen, ihuett ein Stück Brot und für kurze Zeit eine Ruhestätte zu geben. Frau Barbara empfing die Arme nach ihrer Gewohnheit mit gütigen Worten, erquickte sie mit Speise und Trank und bot ihr Unterkunft. Die fremde Frau erzählte, daß sie aus Brabant stamme; glücklich habe sie mit den Ihrigen bis vor Kurzem gelebt, bis der Herzog Alba als Statthalter nach den Niederlanden gekommen sei und in der schrecklichsten Weise gewütet habe. Entsetzlich war die Beschreibung, welche die Frau von jenem Abende machte, au dem Albas Häscher auch in ihre friedliche Hütte gedrungen, wie der Mann in vergeblicher Gegenwehr vor ihren Augen gefallen und wie man ihr das Haus über dem Kopfe angezündet habe. „Da habe ich in wenig Stunden," sagte sie, „meinen Mann, meine Habe und meine Heimat verloren und war gezwungen, auszuwandern, gleich tausend anderen Familien, die sich teils nach England, teils nach Deutschland wandten. Als sie nun weiter von ihrer Wanderung und ihrem Schicksal erzählte, griff sie, um nicht müßig zu sitzen, in die Tasche und zog ein Päckchen hervor. Es enthielt kurze, hölzerne Stäbchen, die in kleine Haken von Eisendraht ausliefen, eine Rolle Zwirn und ein auf Papier gezeichnetes Muster. Dieses Muster ward nun über den Tisch gebreitet, von der Rolle ein Faden abgelöst und um das eine Stäbchen geschlungen: die Frau klöppelte Spitzen. Barbara Uttmann erkannte die hohe Bedeutung dieser Knust, sie dankte Gott, daß er die fremde Fran geschickt, und freudestrahlend sagte sie zu dieser: „Liebes Weib, du bleibst bei uns! Ich ivill dir und deinen Kindern Freundin, Schwester, Mutter seilt! Sich, in diesem Orte herrscht Trauer. Der Hammer des Bergmanns rostet, das Vieh stirbt hin, verwüstet liegen die Felder. Mein Gemahl giebt mit vollen Händen; doch was können die Gaben des einen sein, wenn alle Not leiben? — Lehre uns das Klöppeln! Wir wollen arbeiten Tag und Nacht und mit unseren Spitzen die Kräftigsten unter uns durch das ganze Land senden und auf diese Weise wiederum Wohl-ftanb und Frenbe in unsere Häuser bringen!" Ant anberen Morgen würden auf Herrn Uttmanns Betreiben alle Leute mit ihren Kinbern, die über fünf Jahre alt waren, zusammengerufen und ihnen Barbaras Pläne mitgeteilt. Staunen und Zweifel ringsum, und auf die Brabanterin und beten Kinder blickte man mit ungläubigen Mienen. Aber unser würbiges Paar beachtete das alles

2. Frauengestalten - S. 36

1898 - Wiesbaden : Behrend
— 36 — Den Hirten sich zum Streiter nusersehen, Der stets den Hirten gnädig sich bewies, Er sprach zu mir aus dieses Baumes Zweigen: „Geh' hin! du sollst auf Erden für mich zeugen." „Ju rauhes Erz sollst du die Glieder schnüren, Mit Stahl bedecken deine zarte Brust, Nicht Mänuerliebe darf dein Herz berühren Mit sünd'gen Flammen eitler Erdenlust. Nie wird der Brautkranz deine Locken zieren, Dir blüht kein lieblich Kind an deiner Brust; Doch werde ich mit kriegerischen Ehren Vor allen Erdenfrauen dich verklären." „Denn wenn im Kampf die Mutigsten oerzagen, Wenn Frankreichs letztes Schicksal nun sich naht, Dann wirst du meine Oriflamme tragen Und, wie die rasche Schnitterin die Saat, Den stolzen Überwinder niederschlagen; Umwälzen wirst du seines Glückes Nad, Errettung bringen Frankreichs Heldensöhnen, Und Rheims befrei’n und deinen König krönen." Ein Zeichen hat der Himmel mir verheißen, Er sendet mir den Helm, er kommt von i h m. Mit Götterkraft berühret mich sein Eisen, Und mich durchflammt der Mut der Cherubim; Jn's Kriegsgewühl hineilt will es mich reißen, Es treibt mich fort mit Stnrmes Ungestüm, Den Feldrns hör' ich mächtig zu mir dringen, Das Schlachtroß steigt und die Trompeten klingen. Schiller. 9. Die deutschen Frauen im Mittelalter. Bei den Germanen hatte das weibliche Geschlecht von jeher eine größere Achtung genossen als bei den Völkern des Morgenlandes und den Griechen und Römern. Mit dem Eintritte des Christentums war aber diese Neigung des germanischen Stammes noch mehr vertieft und geklärt worden. Die Ehe, welche sonst nur ein bürgerlicher Vertrag gewesen war, erhielt jetzt eine besondere Weihe durch kirchliche Einsegnung. Die Braut wurde nicht mehr gekauft, fouderu erhielt ein Heiratsgut, und bald setzten die Väter auch ihre Töchter zu Erbinnen ein, wenn auch das Erbteil noch ein geringeres war als das der Söhne; die gleiche Teilnahme des weiblichen Geschlechts

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 7

1894 - Gotha : Behrend
Aufgaben der Familie — Gefahren für das Familienleben. 7 Reichtum und Habe. „Heilig sei dir des Nächsten Familienglück" < 6. Geb.), ruft der Herr vom Sinai uns früher zu, als „Heilig sei dir des nächsten Eigentum" (7. Geb.). 4. Aufgaben der Familie. Die Familie ist durch das Ausschließen des eigenen Ichs die wichtigste Heimstätte der Moral und des Edelsinns; nichts anderes vermag sie zu ersetzen. Alles, was Menschen aneinander binden kann, bindet die Mitglieder der Familie an einander; sie haben gemeinsame Sprache und gemeinsame Sitte, Heimat und Wohnsitz, Eigentümlichkeiten der körperlichen und geistigen Beschaffenheit, Ehre, Vermögen rc. Der Familienangehörige tritt aus der Familie erst aus, wenn er eine eigene Familie gründet, aber auch dann noch soll er ihr Treue bewahren. — Aufgabe des Familienvaters: „Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben." — Die Frau als Gattin, Hausfrau und Mutter „Und drinnen waltet —". Zum Familienglück ge- hören auch gut geratene Kinder. Gute Gewöhnung ist gute Erziehung. — Pflichten der Kinder gegen die Eltern. 4. Gebot. Die Eltern haben auch Pflichten; sie sollen ihre Kinder zu brauch- baren Menschen erziehen. — In der Familie leben auch oft Dienstboten, welche auf das Familienglück förderlich oder hinderlich einwirken. Pflichten der Dienstboten gegen die Herrschaft: Gehorsam, Ehrerbietung, Ehrlichkeit, Treue, Genügsamkeit, Verschwiegenheit. Pflichten der Herrschaft gegen die Dienstboten: Gute Behandlung, Nachsicht bei kleineren Versehen, ausreichende Kost, Überwachung des Umganges, Sorgen für das leibliche und geistige Wohl (Zeit geben zum Besuch des Gotteshauses). Und weh der Herrschaft, die die Lade Der Dienenden nicht überwacht; Vom Mädchen, die im Flitterstaate Kaum an das Nützliche gedacht, Die Sucht der Mode schweigend duldet, Ihr äußer'n Putz wohl gar befiehlt, Sie hat den Leichtsinn mit verschuldet. Der in des Mädchens Herz sich stiehlt. (Weise.) Bei einem Volke, dem der Familiensinn, der Zusammenhalt Wischen Ehegatten, zwischen Eltern und Kindern und zwischen den Geschwistern fehlt, da sind auch alle anderen Verhältniße faul. 5. Gefahren für das Familienleben. Viele bleiben unver- heiratet, zumal in großen Städten. Ursachen: Bequemlichkeit des Wirtshauslebens, feines Garyonleben; auf den „Schlafherrn"

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 108

1894 - Gotha : Behrend
108 Der Verkehr. 3. Kraft des Menschen. Auf der wirtschaftlichen Urstufe des Menschengeschlechts und besonders bei Völkern mit Sklaverei wird die Menschenkraft als Transportmittel benutzt. (Vergl. z. B. die Berichte der Afrikareisenden.) Doch auch bei uns finden wir die Menschenkraft zu diesem Zwecke verwendet. (Vgl. Sänftenträger, Packträger, Laufburschen, Briefträger, Botenfrauen.) 4. Wagen — Straften. Mit der Erfindung der Wagen (Last- und Rollwagen, Omnibus, Postwagen, Kutschen, Pferde- eisenbahnen rc.) erhielt der Verkehr eine bedeutende Förderung; freilich waren die Landwege bis in unser Jahrhundert hinein in einem trostlosen Zustande, der Transport wurde dadurch sehr erschwert und verzögert; wer z. B. von Weimar nach Erfurt zu fahren beabsichtigte, eine Entfernung, die man zu Fuß in vier Stunden zurücklegen kann, machte erst sein Testament, weil das Reisen geradezu mit Lebensgefahr verbunden war. Bekannt sind die Römer (und früher die Chinesen) als Erbauer guter Straßen aber letztere galten nur kriegerischen Zwecken, es waren Heerstraßen. In Deutschland ließ Friedrich der Große 1757 die erste Chaussee erbauen, auch Napoleon I. hat viele Kunststraßen angelegt, die meisten wurden jedoch erst nach dem Jahre 1820 erbaut. Viele sind jetzt schon wieder überflüssig; wie so? Jetzt ist es Vor- schrift, daß selbst von einem Dorfe zum andern die Fahrstraße (Kommunikationsweg) sich in bester Ordnung befindet. (Stein- oder Kiesdecke, erböhte Lage, womöglich an beibeii Seiten Ab- zugsgräben.) — Welches ist der deutsche Name für Chausseen? — Warum werden jetzt Chausseen fast gar nicht mehr gebaut? 5. Eisenbahnen. Die besten Straßen sind die Eisenbahnen; warum? — Massenbewältigung. Ein einziger Wagen trägt mehr Last, als früher ein achtspänniger Lastwagen befördern konnte.*) Schnelligkeit. Man fährt mit der Bahn in einer Stunde weiter, als früher mit Geschirr in einem Tage. a) Geschichtliches. Steinbahnen, d. h. schmale Steinstreifen, *) So verkehren beispielsweise auf dem Bayrischen Bahnhöfe zu Leipzig täglich 84 Züge. Wieviele Pferde würden zur Beförderung dieser Güter und Personen annähernd erforderlich sein? Und das ist nur der eine Bahnhof, ist nur die eine Stadt.

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. V

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort. Y nötige Raum wäre auch zu schaffen; so durch umfaffendere Be- thätigung des Konzentrationsgedankens und Beschränkung der Systematisierung des Unterrichtsstoffes. Man verschone ferner die Schüler mit allem Ballast, der nur zu oft im Banne ver- alteter Gewohnheiten mitgeführt wird; noch mehr: man bringe nicht schon Dinge in höhere Schulen, die den Universitäten oder überhaupt dem Fachstudium zu überlaffen sind; so möchte man wirklich glauben, als ob alle Schüler der Gymnasien einst klassische Philologen zu werden beabsichtigten. Von so vielein, im umfaffendsten Sinne des Worts, hört die deutsche Jugend in den Schulen, aber nie hört sie etwas vom Rechte und der ein- fachsten Benutzung der Rechtsordnung. Ja, die Gesetzgebung der Spartaner und Athener, die Staatsentwickelung bei den Römern, die Handelsbeziehungen der Phönizier, die kennt sie genau; der Obertertianer des Gymnasiums muß die 1ez68 Liciniae vom Jahre 376 v. Chr. im Geschichtsunterrichte aus- wendig lernen, aber von den heimischen Rechten, von den Grund- zügen unseres Staats- und Verwaltungsrechtes, von dem Be- hördenwesen unseres Vaterlandes, da geht unserer Jugend alles Verständnis ab. Deshalb klagt der große Staatsrechtslehrer Bluntschli. er, wie auch andere Universitätslehrer, habe immer wieder die Erfahrung gemacht, daß Studierende aus anderen Nationen gewöhnlich bester vorbereitet seien, um den modernen Staat ju begreifen, und meist ein lebhafteres Jntereffe an staatswiffenschaftlichen Studien hätten, als die Mehrzahl der deutschen Studenten. Um die politische Bildung des Volkes, an der es zur Stunde noch gar sehr in Deutschland fehle, zu fördern, verfaßte er seine „Deutsche Staatslehre für Gebildete", zu deren Verständnis seiner Ansicht nach „eine Durchschnitts- bildung, wie sie unsere Einjährig-Freiwilligen besitzen, völlig ausreicht". 2 Es kann hier nicht unsere Ausgabe sein, die Notwendigkeit des Unterrichts in den beiden erwähnten Disziplinen darzuthun,.

6. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 14

1894 - Gotha : Behrend
14 Der Staat und seine Verfassung. Die ersten Staaten waren Wahlreiche und sehr klein, jedes „Dorf" hatte seinen König. Abraham schlägt mit 315 Knechten 5 Könige (1. Mos. 14), und auf dem Zuge von Ägypten bis Palästina, eine Strecke von kaum 80 Meilen, besiegen und töten die Israeliten 70 Könige (Richt. 1, 7). 2. Verschiedenheit der Staaten.*) Nicht nur hinsichtlich ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, Bevölkerung zeigt-sich zwischen den verschiedenen Staaten eine Verschiedenheit, sondern auch in Rücksicht auf ihre ganze innere Beschaffenheit. Es kann dabei folgende Einteilung beobachtet werden: g.) Der patriarchalische Staat. Wir ftnden ihn im grauen Altertume und heute bei Hirten- und Jägervölkern. Beispiele. — Die Thätigkeit des Häuptlings besteht ausschließlich in der Abwehr der Feinde, Schlichtung von Streitigkeiten (An- führung bei Beutezügen). b) Der theatralische Staat. In diesem wird die Staatsordnung von dem Gründer derselben auf eine unmittel- bare göttliche Anordnung zurückgeführt (Juden, Muhamedaner, die alten Inder, Mexikaner und Peruaner). o) Der klassische oder antikestaat. In ihm hat das Wohl des einzelnen vollständig zurückzutreten und sich der Gesamtheit unterzuordnen. Der einzelne hat aufzugehen in der Gesamtheit und hat alle Arbeiten und Lasten, die zu leisten er geeignet ist, für den Staat zu übernehmen. Die wirtschaftlichen Geschäfte werden durch Sklaven besorgt. Wir finden diese Form vornehmlich bei Griechen und Römern. à) Der Polizeistaat. In demselben wird das Volk für unmündig gehalten (beschränkter Unterthanenverstand) und in allen seinen Verhältniffen durch die Regierung bevormundet (z. B. in Deutschland im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts). e) Der Patrimonialstaat. Hierbei beruht die Herrscher- würde auf ererbtem großen Grundbesitz (Feudales Mittelalter). t) Der Rechtsstaat. Er steht im Gegensatz zum Polizei- staat, und es beschränkt sich die Staatsgewalt vornehmlich darauf. *) Dieser Abschnitt 2 ist nur für höhere Schulen.

7. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 17

1894 - Gotha : Behrend
Der Landessürst. 17 ünden sich namentlich im Altertume, wo? — Was ist De- spotie? — Was ist eine Demokratie? — Was entsteht, wenn die Demokratie ausartet? — Zu einem Staate gehört ein Land, ein bestimmtes Gebiet; wie können wir dasselbe nennen? (Staats- gebiet.) Wie nennen wir dasselbe, in dem wir wohnen? (Engeres und weiteres Vaterland.) Wie heißt unser engeres Vaterland? — Welchen Titel hat es? — Wie groß ist dasselbe? — Welchen Rang nimmt es seiner Größe nach in Deutschland ein? — Welche Ver- änderungen hat es in seinen Größenverhältnissen erfahren? — Wie viele Einwohner zählt es? — Wieviele kommen auf 1 □ Meile (qkm)? Ist dies viel oder wenig im Vergleich zu anderen Staaten? — Nationalität der Bevölkerung, Konfession, Kultur nach verschie- denen Richtungen (geistige, technische, Bodenkultur rc.). Seit welchem Jahre hat es eine Verfassung? — Was versteht inan unter Verfassung? (Die allgemeinen Grundsätze über das Recht der Staatsgewalt und ihr Verhältnis zu den Gliedern des Staates.) Wer bürgt dafür, daß eine Verfassung gehalten wird? — Was ist unter der Verantwortlichkeit der Minister zu verstehen? — Wie bezeichnet man auch die oberste Leitung eines Staates? (Regierung.) Wer bildet die Regierung? (Der Landesherr mit seinen Ministern (Staatsbeamten).) 5. Lektion. Fortsetzung. Die Gesetzgebung und Verwaltung eines Staates geschieht durch die Regierung (Landesfürst und Staatsbeamte) -und die Landstände. 6. Der Landesfürst. Der Träger der gesamten Staats- gewalt. ist der Landesfürst, soweit dieselbe nicht auf das Reich übergegangen ist. Titel: König, Großherzog, Herzog, Fürst; vergl. Majestät, König!. Hoheit, Hoheit, Durchlaucht. Die Krone Mittenzwey, Leltionen. 2. Aust. 2

8. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 96

1894 - Gotha : Behrend
96 Das Kapital. als alle die Ideen der sozialistischen Führer und Lehrer. 9. Kommunismus. Mit dem Sozialismus verwandt ist der Kommunismus. Beide richten sich gegen den gegenwärtigen Kapitalbesitz. Der Unterschied zwischen beiden ist jedoch der, daß der Sozialist Gemeinsamkeit der Produktionsmittel, der Kommunist aber solche der Genußmittel anstrebt. (Zu erklären.) Alle Menschen sollen gleich lange arbeiten (Normalarbeitstag) und gleich viel Lohn erhalten. Die Forderung eines Normal - arbeitstages entspringt aus dem Verlangen, so wenig wie möglich zu arbeiten. Viele freie Zeit bringt auch Gefahr, sie führt nur zu leicht zu einem ausgedehnten Wirtshausleben. — (Mahnung: Nütze die Zeit; Vergl. das Gedicht von Rückert: „Der Vater giebt dem Sohne seine Uhr".) Ganz unannehmbar ist diss Forderung eines gleich hohen Arbeitslohnes für alle, da die Leistungen nach Geschick („Kunst kann man nicht kaufen" fvolksmundj) und Fleiß verschieden sind. Der Lohn erhöht sich auch, wenn die Arbeit besondere Geschicklichkeit, Ver- antwortlichkeit, langes Studium oder viel Übung voraussetzt. Das Verlangen nach gleichem Verdienst entspringt überhaupt dem Verlangen nach gleichem Besitz, was ja das Eigenartige des Kommunismus ist. Die Menschen sind in ihren äußeren Verhältnissen niemals gleich gewesen, ist es bei den unzivilisirten Völkern die ver- schiedene rohe physische Kraft, die eine Ungleichheit bedingt (Sklaverei bei den Negern, Kasten der Ägypter rc.), so sind es bei den Kulturvölkern die wirtschaftlichen Tugenden (Fleiß, Spar- samkeit rc.) der Einzelnen, welche notwendig eine Verschiedenheit Hervorrufen müssen. Versuche zur Ausgleichung dieser Ungleichheiten (Lykurg, französische Re- volution rc.), doch ohne dauernden Erfolg. Diese Ungleichheit ist eine göttliche Ordnung, die ihre Begründung in der mensch- lichen Beanlagung findet. So lange nicht alle Menschen körper- lich und geistig gleichmäßig beanlagt sind, so lange nicht alle gleiches stttliches Streben zeigen — was jedoch nie eintreten wird —, so lange ist auch die wirtschaftliche Verschiedenheit eine naturgemäße und vollständig berechtigte. — Unhaltbar-

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 143

1894 - Gotha : Behrend
Einfluß des Christentums — Begriff und Entstehung des Rechts. 143 Recht im Bewußtsein des Volkes lebendig zu erhalten. Allge- mein ist auch die Sitte, den Rechtssatz in Sprüchwörtern oder Reimen zu fasten.*) Von den: geschriebenen Recht sind besonders die Rechts- bücher der Römer auch für uns Deutsche maßgebend geworden. Wie kommt das? (Größe des römischen Staates, infolge der strengen Zucht und des eisernen Gehorsams, der Aufopferung für das Vaterland, Tapferkeit, Staatsklugheit rc.), Deutschland war nie recht einig, das Stammesbewußtsein war zu lebhaft ausgeprägt. 5. Einfluß des Christentums auf die Rechtsbildung. Das Christentum ist von denkbar größter Bedeutung für Gesetz und Recht geworden. Es beseitigte die Sklaverei, es beförderte die Freiheit sowie die Ehre der Arbeit, es lehrte Achtung vor fremdem Eigentum (Wie war es bei Lykurg?); es verurteilte die Übervorteilung des Nächsten durch Betrug, Wucher rc, es lehrte Mäßigkeit und Selbstüberwindung, die ja für ein geord- netes Zusannnenleben unentbehrlich sind; es richtete die Armen- pflege ein (Stephanus), kurzum, es übte nach allen Seilen einen veredelnden Einfluß aus. ß. Begriff und Entstehung des Rechts. Das Recht ist im allgemeinen Sinne der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußeren Satzungen der Völker beruhend, die menschlichen Lebens- verhältniste in erzwingbarer Weise normieren und festsetzen. Kürzer: Das Recht ist Ordnung dessen, was jeder thun und verlangen darf. Wo kein Recht ist, da herrscht Gewalt. Das Recht ist nicht eine zufällige und willkürliche Einrichtung der Menschen, sondern es hat im Wesen des Menschen selbst seinen eigentümlichen inneren Grund und ist ein Bestandteil seiner sittlichen Natur. Das Recht steht daher im Leben der Menschen in enger Verbindung mit der ganzen heutigen Ausbildung ihres geistigen Wesens. — Daher werdendes und vergehendes Recht mit dem Wechsel der Kultur; deshalb steht Solon weit über Lykurg; wieso? — Das Recht entsteht zunächst durch Gewohn- *) So heißt es z. B. heute noch bei den Strandbewohnern: „Wer nicht will deichen (d. h. Schutzdämme bauen), muß weichen" oder: „Fund verhohlen, so gut wie gestohlen."

10. Vaterländische Geschichte - S. 4

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 4 — jungtrauen, damit sie die Gefallenen zu den festlichen Mahlen und Trinkgelagen in Walhalla führen. Als Gott des Sturmes reitet er in dm langen Winternächten auf feinem weißen Rosse durch die Luft An ihn erinnern noch die Namen Odenwald und Godesberg. Die Gattin Wodans ist Frigga; sie beschützt die Familie, Haus und Herd. Donar oder Thor, Wodans Sohn, ist der Gewittergott und wurde als Beschützer des Ackerbaues verehrt. Auf seinem mit zwei Böcken bespannten Wagen fährt er im Gewittersturm daher und schlendert den Blitzhammer zur Erde, der immer wieder in seine Hand zurückkommt. (Donnersberg, Donnerstag.) Ein anderer Sohn Wodans, Ziu, ist der Gott des Krieges, der in seiner Linken das Schwert führt Die Deutschen verehrten ihre Götter auf den Höhen der Berge und in dem Dunkel heiliger Haine. Dort brachten sie den Hohen ihre Opfer an Früchten und Tieren, dort feierten sie ihre Feste und Mahle; besonders zur Zeit der Sommer- und Wintersonnenwende flammten hier die Feuer zu Ehren der Gottheit empor. Ii. Die Deutschen im Kampfe mit den Römern. 1. Das römische Weltreich. Die ersten ausführlichen Nachrichten über die Deutschen erhalten wir durch die Römer, mit denen sie in Kampf geraten waren. Das römische Reich war aus einem ganz kleinen Staate im Lause von 400 Jahren zu einem Riesenreiche herangewachsen. Die Bewohner der Stadt Rom (die Römer) hatten zuerst die Nachbarstädte, dann nach und nach ganz Italien und schließlich alle Länder rings um das Mittelmeer unterworfen; mit Stolz nannten sie dieses „Unser Meer." Ihre wichtigsten Unterthanen waren die Griechen, die ihnen an Bildung weit überlegen waren. Die Römer eigneten sich diese Bildung an und übermittelten sie ihren andern Unterthanen. Die griechisch-römische Bildung ist die klassische; sie wurde die Grundlage für die Bildung aller Kulturvölker. 2. Die Cimbern und Teutonen. Die ersten deutschen Stämme, die in der Geschichte auftreten, sind die Cimbern und Teutonen. Um das Jahr 113 v. Chr. verließen sie, veranlaßt durch Hunger und Überschwemmungen, ihre Heimat an der Nord- und Ostsee und suchten sich mit Weib und Kind im Süden ein neues Heim. Sie fielen in das Gebiet der Römer ein und schlugen mehrere römische Heere. Vor den riesigen Gestalten dieser nordischen Barbaren und vor ihrem markerschütternden Schlachtgebrüll erbebten die Römer. 3. Untergang der Teutonen. Zum Glücke für Rom zogen die Cimbern und Teutonen jetzt zwei Jahre zwecklos hin und her, fodaß die Römer neu rüsten konnten. Dann nahmen sie wiederum den Zug nach Süden. Die Teutonen sollten über die Seealpen in Italien einbrechen, die Cimbern wollten von Norden über den Brennerpaß in Nord-Italien einrücken. In der Rhone-Ebene stellte sich der römische Feldherr Marius den Teutonen entgegen. Nachdem er seine Krieger erst an den wilden Anblick der Feinde gewöhnt hatte, brachte er ihnen eine furchtbare Niederlage bei. _ Ihr König Tentobod, der über sechs neben einander gestellte Rosse zu springen vermochte, geriet selbst in Gefangenschaft (102). 4. Untergang der Cimbern. Nun zog Marius mit seinem siegreichen Heere gegen die Cimbern, die bereits über die Alpen in die Poebene eingedrungen waren. Es kam dort zu einer mörderischen Schlacht (loi). Die Cimbern hatten sich im ersten Gliede mit eisernen Ketten verbunden ; dennoch wurde ihre viereckige Schlachtordnung durchbrochen, und die überlegene Kriegskunst der Römer, ihre bessere Bewaffnung, der auf-
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