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1. Die Grundzüge der Geographie - S. 55

1904 - Braunschweig : Westermann
— 55 — den Wash mündet die Ouse, in den Humber der Trent, in den Bristolkanal der Severn, in den Merseybusen der Mersey. Schottland ist größtenteils ein rauhes, wildes Bergland, dessen großartige Landschaften meist einen düsteren oder melancholischen Eindruck machen; es zerfällt durch Bodensenkungen in drei natürliche Abschnitte. Der südliche Teil, das Schottische Niederland, weist flachere Bergzüge auf, die mit dem Cheviotgebirge Zusammenhängen, und reicht bis an die Senkung, in welcher ein Kanal den Forth- mit dem Clydebusen verbindet (etwas nördlich vom Kanal liegt der schöne Loch Lomond). Jenseit derselben erhebt sich Hochschottland, und zwar zunächst der Teil, der durch den tiefen Einschnitt begrenzt wird, in welchem der Kale-donische Kanal vom Moraybusen aus mittels einer Kette langer und schmaler Seen (Loch Neß) zum Lornbusen führt. Dieser Abschnitt ist durch das Grampiangebirge erfüllt, das im Ben Nevis zu 1300 m ansteigt. Nördlich von dieser Einsenkung liegt das rauhe Kaledonische Hochland, dessen westliche Küste eine ähnliche Bildung wie die norwegische zeigt. Hier liegen die felsigen Hebriden, unter ihnen Staffa mit der Fingalshöhle, einer aus schwarzen Basaltsäulen gebildeten Grotte, in welche das Meer eintritt; im Norden von Schottland, durch die Pentland-Straße getrennt, finden wir die Orkney-Inseln oder Orkaden und noch weiter hinaus die Shetland-Inseln, deren Bewohner wie die der benachbarten Fär Öer von Fischerei, Jagd auf Vogel-wild und geringfügiger Viehzucht leben. Die Insel Irland ist im Inneren eben, dagegen ringsum mit Randgebirgen besetzt. Diese hindern teilweise die Entwässerung des Landes und werden dadurch die Ursache von Sumpf- und Moorbildungen, welche weite Flächen bedecken. Das Meer greift auch hier in vielen Buchten, namentlich auf der Westküste, tief in das Land ein; im Norden finden sich vielfach klippenartige Vorsprünge, so der aus aufrechten Basaltsäulen gebildete Riesendamm. Hauptfluß der Insel ist der Shannon, der eine lange Kette von Seen verbindet und in den Atlantischen Ozean mündet. Die Engländer gehören zum germanischen, die Waliser, Hochschotten und Iren zum keltischen Stamm. In England herrscht die anglikanische Kirche, ein Zweig der protestantischen Kirche mit bischöflicher Verfassung, in Schottland die presbyterianische mit demokratischer Grundlage; die Iren sind größtenteils Katholiken. Die ursprünglichen Bewohner Großbritanniens waren § 41. Kelten; in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung den Römern untertänig, wurden sie im fünften Jahrhundert von den germanischen Angelsachsen unterworfen oder in die westlichen

2. Bd. 6 - S. 186

1846 - Braunschweig : Westermann
186 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. fchränkung der Königsmacht nahm zu, keine günstige Gelegenheit dazu ward versäumt von den selbstsüchtigen Großen. In Böhmen erneuerte der Aus- gang des luxemburgischen Hauses die Wahlfreiheit der Stände. In Polen verkauften jezt schon die Großen ihre Wahlstimmcn gegen Bestätigungs- Urkunden ihrer Anmaßungen. Unter Kasimir Iv. erschienen zuerst die Landboten oder Dcputirtcn des Adels der Provinzen auf den Reichstagen und erhielten frühe das Ucbergewicht über die geistlichen und weltlichen Rcichs- beamtcn, welche sonst darauf vorherrschten, jezt aber in einer gesonderten Kammer berathschlagten. Die Städte hatten wohl für sich einige Vorrechte, aber in Reichssachen keinen Einfluß. Die Bauern sanken mehr und mehr in Sklaverei. Zwar hatte Kasimir Iii. Li. sie in seinen besonderenschuz genommen, wohl auch sie ermahnt, mit „Steinen und Prügeln" die Zumu- thungen der Edlen abzuwehren: aber die nachfolgenden Könige verschmähten es, „B a ucrnkönigc" zu heißen, wie man den großen Kasimir — nach der Gesinnung sarkastisch, im Grunde höchst ehrenvoll — genannt hatte; und nachdem die Aristokratie entscheidend gesiegt, so vermochte kein König mehr, den Gemeinen zu helfen. Ungarns Verfassung war jener von Polen ähnlich. Auch hier galt der Adel Alles und der Bauer Nichts. Doch gelangten die Städte int löten Jahrhundert zur Neichsstandschaft. Der König, wenn er nicht, wie Ludwig Li. oder Matthias Corvinus, durch persönliche Kraft impo- nirte, hatte wenig Gewalt. Die Magnaten oder die hohen Reichsbeamten und die Prälaten herrschten. In diesen Reichen war also doch ein Stand, der Adel, frei; man möchte in demselben die eigentliche Nation, in den Gemeinen einen Hausen Leibeigener erkennen. In Rußland war auch der Adel Sklave des Thrones. Solches war ein Vermächtniß der mongolischen Herrschaft, welche nach asiatischem und nach Kriegs-Recht über der ganzen Nation gelegen, und nun, nach der Befreiung vom auswärtigen Joch, an die einheimischen Großfürsten kam. Die Betrachtung solcher Verhältnisse ist traurig. Vom griechischen Kaiserthum, vom ganzen Orient zu reden, ist überflüssig. Das bleibende Verhängniß dieser Länder ist Sklaverei. L

3. Bd. 6 - S. 189

1846 - Braunschweig : Westermann
189 Kriegswesen. kommt nicht ein größeres Treffen vor. Doch solche haushälterische Schonung der Krieger verlängerte die Plagen des Volkes. In dieser Lage war das Kriegs- und Heerwesen, als durch die Er- findung des Pulvers eine allgemeine Veränderung, doch nicht plözlich, sondern in langsamen Uebergängcn bewirkt ward. Um das Jahr 1330 soll der Franziskaner-Mönch Berthold Schwarz, aus Freiburg im Breisgau, diese folgenreiche Erfindung gemacht haben. Aber die näheren Umstände davon sind so streitig, als die Zeit der ersten Anwendung des Pulvers im Kriege. Daß schon Roger Baco die chemische Zusammcnsezung desselben gekannt habe, ist aus seinen Schriften klar; daß die Sinesen noch weit früher, daß auch die Araber und Perser vor den Abendländern eine dem Pulver ähnliche Mischung, selbst im Kriege, gebraucht haben, wird aus Gründen behauptet. Mehrere, mit Hoher, meinen, daß solche Mischung auch zum griechischen Feuer gekommen. Aber, wenn nicht erster Erfinder, so ist Schwarz doch wohl Verbesserer und hiedurch Urheber des verbreiteten Gebrauches des Pulvers im Kriege gewesen, von welchem nach den Verzeich- nissen verschiedener Schriftsteller bereits 1342 bei der Belagerung von Alge- ziras durch die Mauren, 1346 bei der Schlacht von Crech*), dann allmälig deutlicher und häufiger die Spuren vorkommen. Wir überlasten den Kricgsgeschichtschreibcrn die Auszählung der stufcnwciscn Fortschritte in Ver- vollkommnung des großen und kleinen Geschüzcs, neben welchem jedoch noch lange die alten Waffen gebraucht wurden; so auch die Darstellung der durch das Gcschüz veranlaßten Abänderung in der Schlachtordnung, zumal aber in der Befestigungs- und Belagerungskunst. Die Italiener gingen den übrigen Nationen in dieser furchtbaren Kunst voran. Die Spanier folgten wetteifernd nach. 8- 17. Folgen davon. Unermeßlich waren die Folgen von der Einführung des Schießpulvers doch meist traurig. Denn wohl hat es manchen herrlichen Dienst theils in friedlicher Anwendung oder in Besiegung feindseliger Naturkrästc, Fels- masten u. s. w., theils auch als Kriegswaffe in Schuz und Truz, zumal *) Welches jedoch Temler (im Istcn Bde. der histor. Abhandl. der Gesch. der Welt tu Kopenhagen) bestreitet: wogegen Hoyer das Pulver schon 1331 gebraucht findet.

4. Bd. 6 - S. 191

1846 - Braunschweig : Westermann
191 Geseze und Sitten. Feucrschlünde durch die den Menschen geschenkte, tausendstimmige Vcrkünderin des Rechtes, durch die Bücherpresse überwältigt. Iii. Geseze und Sitten. §. 18. Herrschende Geseze. Charakter derselben. Hauptgesezgebungen entstanden keine in diesem Zeiträume. Wir finden blos Erweiterungen oder nähere Bestimmungen der schon geltenden Rechte, auch Sammlungen verschiedener Provinzial- oder Nationalgcseze und Gewohnheiten, dann einzelne Verordnungen über besondere Fälle oder Ver- hältnisse. Das kanonische Recht wurde durch die clementinischen Konstitu- tionen, dann durch die Extravaganten Johann's Xxii. und anderer Päpste bereichert und sein Gcsczbuch geschlossen. Concilicnschlüsse, dann auch Ver- träge des römischen Hofes mit einzelnen Nationen sezten über mehrere Ver- hältnisse Verschiedenes fest. Das Lehenrecht blieb im Allgemeinen dasselbe. Spezielle Verord- nungen, Gewohnheiten oder Verträge beschränkten nur seine Anwendung. In beiden, so wie im römischen Rechte, häufte sich durch den Fleiß der Kommentatoren ein Schaz gelehrter Erklärungen, durch welche jedoch den Tribunalen weniger Licht zukam, als Glanz den Schulen. Bartolus de Saxoferrato führte die Dialektik in die Rechtslchre ein, und fand allge- meine Nachahmung. Mebr und mehr dehnte die Herrschaft des römischen Rechtes sich aus. Auf den meisten Universitäten wurden Lehrstuhle für dasselbe errichtet. In Teutsch land zumal beklagten die Freunde dcs vaterländischen Rechtes, daß es von dem ausländischen verdrängt werde. Vorzüglich geschah Solches durch Maximilian I., welcher des Reiches gemeine Rechte, worunter das römische, das kanonische und das langobardische Lchenrccht verstanden wurden, den Reichsgerichten — ob auch unter Beibehaltung der einheimischen Partikularrechte — ausdrücklich zur Norm ihrer Entscheidungen bestimmte. Indessen blieb immer auch ein allgemeines teutsches Recht erkennbar, welches sich durch Uebereinstimmung gewisser Hauptzüge in allen Provinzialstatutcn ausspricht, und wornach viele Einsczungen des römischen Rechtes niemals in wirkliche Uebung kamen. Auch vermehrte sich die Zahl

5. Bd. 6 - S. 209

1846 - Braunschweig : Westermann
209 Zweites Kap. Religion. zwischen Licht und Finsterniß, von den wechselnden Schicksalen und von den Haupthcldcn dieses Kampfes §. 8. Die Franziskaner wider den Papst. Die Reformatoren des vorigen Zeitraumes hatten meist traurig geendet (s. B. V. S. 300 ff.); ihre Anhänger, bis auf kümmerliche Uebcrrcste, waren erdrückt worden durch kirchliche Tyrannei. Das Papstthum befand sich am Ende der Periode im Zcnith seiner Herrlichkeit. Von eben diesem Zeitpunkte aber beginnt dessen allmaliges Sinken. Schon Bonifaciuö Viii. Stolz war gedcmüthigt worden durch K. Philipp's des Schönen gcwaltthätige Hand. Clemens V., welcher Bonifaz folgte (1305), ward durch den König bewogen, in Avignon seinen Siz zu nehmen, was ihn völlig abhängig von dem französischen Monarchen machte. Gegen die übrigen Mächte, zumal gegen den teutschen König, dauerte zwar der Ton des Herrschers fort, ja ward untcrstüzt durch Frankreichs selbstsüchtige Politik. Aber das Wider- streben der fremden Höfe gegen die Anmaßungen des Papstes wurde aus eben dieser Ursache entschlossener und kräftiger. Man erkannte im Papst jczt mehr einen französischen Vasallen, daher einen gemeinen politischen Feind, als das Haupt der Kirche oder den allgemeinen Obcrhirtcn der Christen. Auch vermochte der Papst jezt nicht mehr stätcn Ganges nach seinem Ziele zu streben. Das französische Interesse, welchem er diente, verwirrte den Hauptplan, und theilte oder fesselte die Kraft. Sicbenzig Jahre blieb der päpstliche Stuhl in Avignon. Große Ver- ringerung seines Ansehens, sowohl ö.n unmittelbaren Gebiete durch die Frci- heitslust der sich Selbst überlassenen Römer, als in der gcsammtcn Christen- heit durch die sortgcseztc Wirkung der eben bemerkten Verhältnisse, war die Folge davon. In diese Zeit fällt der lang dauernde, an Aergernissen reiche, dem Papste vielfältig nachthcilige Streit wider den Kaiser Ludwig den Baler*) und der damit verbundene, nicht minder schlimme Streit wider die Fr anziskaner-Mönche. Dieselben, chcvor dem päpstlichen Stuhle ergeben und durch dessen Gnade emporgekommen, entzweiten sich mit demselben über die Lehre von der wahren evangelischen Armuth (dogma de expropriatione Christi et apostolorum), *) S. hievon oben die teutsche Geschichte, v. Notteck, allgcin. Geschichte. Vi. 14

6. Bd. 6 - S. 35

1846 - Braunschweig : Westermann
Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. 3i betrachten, welches sie an und für sich und nach ihren welthistorischen Folgen anspricht *) In dem Mittelpunkt der hohen Alpen, wo die Grenzmarken der ger- manischen und gallischen Länder gegen Italien sind, wo die Quellen der mächtigsten Flüsse Europa's springen, und in unzugänglichen Fclsenthälcrn grüne Triften mit Todcsgesildcn zusammenstoßen, wo seit Jahrtausenden über starre Eismeere die schweigenden Firne blicken, und tausend Wunder der Na- tur das Gemüth mit hohen Schauern füllen: da erwählte sich die vor den Gewaltigen des Erdtheils flüchtende Freiheit eine verborgene Zufluchtstätte. Der wichtigste Punkt von Europa, die unbezwingliche Naturfcste, von welcher aus, wenn ein Herrscher Italiens, Tcutschlands oder Frankreichs sie als eigen besessen hätte, leicht alle Völker umher wären geschreckt und ge- fesselt worden, die Kernmasse des Alpcngcbirges sollte frei, selbstständig und die schirmende Scheidungslinie seyn zwischen den Hauptnationcn und große« Mächten Europa's. Von solchem Standpunkte erscheint die Stiftung des Schwcizerbundes als eine von dem Schuzgeiste unseres Wclttheils freundlich von langer Hand vorbereitete und in der gehörigen Zeit durch begünstigende Einwirkung zur Reife gebrachte Schirmanstalt der allgemeinen Freiheit; wobei dann der un- mittelbare Anlaß der Stiftung — ob Hut und Apfel, oder ob die streitige Königswahl — weniger merkwürdig, auch die schweizerische Freiheit nicht wie streng eigenes Bcsizthum der Eidgenossen, noch wie die Wirkung eines per- sönlichen Verdrusses, sondern mehr als Geschenk der Natur oder Wohlthat des Schicksales und als gemein-europäisches Gut sich darstellt. Die Helvetier, welche den größeren Theil der heutigen Schweiz be- wohnten, wurden zu den gallischen Nationen gerechnet. In den späteren Vvlkerströmungen geschah hier ein Zusammenstoß derjenigen germanischen Stämme, welche die benachbarten Länder eingenommen. Die Alemannen *) S. die Gesch. der schweizerischen Eidgenossenschaft von Joh. v. Muller, cin Buch, welches, so west es rcicht, allé andcre cntbehrlich macht; Lessen Fortscznngen voir Gluz-Blozheiin und von I. I. Hot linger, nnl Lie thcils Anszug, thcils Fortsezung enthaltende History of the helvetic confederacy von Planta. Ucbcr Len Ursprung Les Bunves Hat Les Pfarrer« Uriel Freud enb erger Schrift: Guillaume Tell, fable Da- noise 1760, verschielene mcrkwürdige Geg'nschriften von Balthasar, Zurlauben und Haller veranlaht. 3'

7. Bd. 6 - S. 36

1846 - Braunschweig : Westermann
36 Erstes Kap. Von dem Reiche der Teutschen. von Norden, die Burgunder von Westen, die Langobarden — oder früher die Ostgothen, ja schon in grauer Vorzeit die Etrusker (s. B. I. S. 183) — von Süden her in die Thäler dringend, begegneten sich im Innersten des Landes, wo sie theils — wie meist die italischen gegen die alemannischen Stämme — nach der Wasserscheidung der Gebirge natürlich sich begrenzten, theils —wie die Alemannen und Burgunder unter sich — mehr willkürliche oder durch Zufall bestimmte Marken sezlen. Auch auö dem fernen Norden sollen, bei verschiedenen Anlässen, mehrere germanische Schwärme in die stillen Thäler gezogen seyn. Die Stämme aller drei Zun- gen wurden zwar vereinigt unter dem Scepter der großen fränkischen Monarchie und, nach deren Zersplitterung, zum zweiten Male unter der Hoheit des auch über Italien und Burgund gebietenden teutschen Rei- ches: aber hier inehr, als sonst irgendwo, weil begünstigt durch die Natur des vielgcthciltcn Landes und durch die Verschiedenheit der Stämme und Zun- gen, trat, im Gefolge der Lehensverfassung und des Faustrechtes, nach dem herrschenden Zeitgeiste eine bunte Zerstücklung in vielgestaltige geistliche und weltliche Herrschaften, Stadtgemeinden, mittelbare und unmittelbare Ho- heitsbezirke u. s. w. ein, und entstand die mannigfaltigste Mischung von Reichs- und Provinzverhältnisscn, nach Gebieten, Rechten, Ansprüchen und Freiheiten der Gemeinden, Familien, Landschaften, Aebte, Bischöfe und königlichen Statthalter. Jede Hauptumwälzung — wie, da die bürgnn- dischc Hoheit an den König der Teutschen kam —, jeder Wechsel der Reichs st atthalterschaft oder überhaupt der vorherrschenden Macht nach Familien und Bezirken — worunter die zähringische, die savoyische, die Habsbur gische Zeit sich auszeichnen —, auch die Schicksale einzelner größerer Herrenhäuser, Erbthcilungen und Vereinigungen u. s. w. ließen dauernde Spuren in den inneren oder äußeren Verhältnissen zurück; Hclveticn ward viclgctheiltcr und vielhcrrischer als jedes andere Reichsland. So besaßen die Bischöfe von Lausanna und Gens und Basel, der Abt von St. Gallen und mehrere andere Aebte, dann die Grafen und Herren von Neu- burg. Greyerz, Vaz, Sargans, Toggcnburg, Rappcrschwyl, Baden, Lenzburg, Kyburg und vor allen mächtig, nachdem sie das Erbe der Leztcrcn mit altcigenem großen Gute vereint hatten, die Grafen von Habsburg, neben und unter einander viel untcrthäntges oder dienft- und zinspflichtiges Land; und es blühten zwischen ihren Gebieten freudig und

8. Bd. 6 - S. 143

1846 - Braunschweig : Westermann
143 Von den südöstlichen Reichen rc. Sohn Suleiman's gewesen, eines turkomanischen Häuptlings, welcher, von den Mongolen gedrängt, mit 30,000 Menschen vom Oxus durch Mittel-Asien nach Syrien gezogen und in der Gegend von Haleb seinen Tod gefunden; oder ob unter den eilf Emiren der Ghozz (Uzen, Koma- neu), welche vor dem Schwerte der Mongolen aus Chowaresm entflohen und hierauf Dienste bei den Seldschuken nahmen, Einer Ertogrul geheißen und den Osman gezeugt habe, oder ob endlich — wie die Türken Selbst behaupten — die Horde, welcher Osman gebot, eine mongolische ge- wesen, lasten wir billig dahin gestellt, da cs nimmer auszumitteln und im Grunde auch von geringer Bedeutung ist. Uns genügt zu wissen, daß, nach dem Umstürze des Thrones von Je onium oder der seldschukischen Herrschaft, und nachdem der Hauptstrom der mongolischen Ueberschwcmmung verlobt hatte, aus den Gebirgen, wohin sich vereinzelte Kriegsschaaren zurückgezogen, verschiedene Haufen oder Räuberhorden hervorgingen, welche, die Zerrüttung bcnüzend, Beute oder Eroberung in dem preisgegebenen Lande suchten, und daß unter den Häuptern solcher Horden auch Osman der Urheber einer durch die Folge der Ereignisse weitgcbietcnden Macht war. Er jedoch oder seine Horde, ob sie einheimisch, ob sie fremd gewesen, ist nur der Anlaß, nicht der eigentliche Grundstoff der erneuerten tür- kischen Macht gewesen. Die Trümmer desselben seldschukischen Reiches, welches zwei Jahrhunderte hindurch wider die byzantinischen Kaiser und wider die abendländischen Kreuzfahrer furchtbar gestritten hatte, aber dem mongolischen Sturme erlegen war, bedurften nur einer frischen Belebung, um abermals furchtbar zu seyn. Diese Wiederbelebung, dieser Anstoß zur Wiedervereinigung ging von Osman's Horde aus. 8- 9. Ihre Erhebung. Murat I. Von den Bergen des alten trojanischen Landes stürzte Osman herab (um 1300) in die Fluren Bithyniens, und entriß dem alternden byzan- tinischen Reiche einen großen Theil dieser kostbaren Provinz (s. B. V. S. 166). Prusa ward Residenz. Von nah und fern strömten die Mos- lems dem Eiferer für den mohammedanischen Glauben zu. O r ch a n, der Sohn Osman's (1326), sezte die Eroberungen gleich glor- reich fort. Nicäa, Nikomedien wurden gewonnen, viele Länder Klein- Asiens unter seinen Scepter vereint. Das griechische Reich, durch Bürger-

9. Bd. 6 - S. 162

1846 - Braunschweig : Westermann
162 Fünftes Kap. Asien. daß (zumal da, einige kleine Nuancirungen abgerechnet, hier Alles mit „ist" so gut als mit „war" mag bezeichnet werden) wir sic der Geschichte der neuen Zeiten vorbehalten, etwa der endlichen allgemeinen Uebersicht des heutigen Zustandes der Welt. Möchte — wenn uns die Muse und Kraft zur Vollendung dieses Werkes bcschieden ist — uns auch vergönnt seyn, alsdann, zur er- freulichen Entgegeusezung, neben dem Bilde der chinesischen Sklaverei ein desto tröstlicheres von wahrhaft freien europäischen Verfassungen anst zustellen! ! §. 8. Mongolische Dynastie. Also bleibt ittfb für jezt blos der Ucberblick der politijcheu Geschichte übrig. Aber sollen wir unseren Lesern die vom Ende des vierten Jahr- hunderts (als bis wohin unsere Erzählung B. Iii. S. 94 reicht) theils im Süden, theils im Norden Siua's, theils über das ganze Reich herrschenden Dynastien (als der Song, Tßi, Leang, Hehn-leang, T sch in in Süden, der drei Linien der Tataren Go ei, der Kao, Hehn -T seh eh u in Norden, der Sui, Tang, Hehn, Leang, Hehn-Tang, Hehu- Tsin, Hehu-han, Hehu-Tschehu, Song, welche meist über das ganze Reich herrschten oder doch die Herrschaft ansprachen, auch der Tataren Leaotong und N int sch e, welche als Eroberer oder Schuzherren in Nord- Sina mächtig wurden) umständlich vorführen? — Sie begehren dessen nicht und begnügen sieh mit der Erinnerung, daß sowohl die Niutsche, die Herren Nord-Sina's, als die Song, welche im Süden thronten, durch die Mongolen (s. B. V. S. t88 ff.) gestürzt wurden, und daß Kublai- Chan, Dschengis Enkel, die Herrschaft des ganzen Reiches nach dem blutigsten Kriege errang (1279). Die europäischen Barbaren, welche einst das römische Kaiser- tb um umstürzten, hatten auch dessen Einrichtungen und Gesczc, Sitten, Wissenschaften und Künste unter denselben Trümmern begraben: der Ucberrcst der Römer und Provinzialen, nach einigem Widerstreben, nahm Selbst die Barbarei der Ncbcrwinder an, und es mußte die nachmals wicdtrcrwachende Kultur ans ganz neuen Keimen sich entwickeln. Die mongolischen Eroberer dagegen beguemten sieh zur Sitte ihrer Besiegten; alle öffentlichen und Privat- verhältuisse, gleich nach vertobtem Sturme, stellten sich wieder her. Es schien ein bloter Dynastienwechsel vorgegangen, und der große Chan, auf dem

10. Bd. 6 - S. 163

1846 - Braunschweig : Westermann
Sina. 163 Throne der chinesischen Kaiser sizcnd, beobachtete Selbst und schärfte ein die Regicrungsgrundsäze seiner Vorfahren. Man hat die Ursache dieser merkwür- digen Verschiedenheit darin gesunden, daß die Fluten der abendländischen Völkerwanderung eine vergleichungsweise größere Menge von Barbaren über die römischen Länder ergossen, als Mongolen nach China zogen, und daß in den langdauernden wilden Kriegen und schrecklichen Katastrophen, womit die Eroberung der römischen Länder verbunden war, die Zahl der Eingeborenen allda weit größere Verminderung erlitten, als jene der Chi- nesen durch den mongolischen Krieg. Millionen der lezten zwar waren gefallen in Schlachten und Niedernrezelungen; aber unzählbar blieb noch immer die Bolsmenge des- ungeheueren, menschcncrfüllten Reiches: daher die Sieger ent- weder in einem fortwährenden Vertilgungskricg ihre Kraft erschöpften, und ihre Eroberung für Sie selber wcrthlos machen, oder mit den Eingeborenen durch Duldung, ja durch Nachahmung der Landessittcu sich befreunden muß- ten. Wir möchten hinzusezcn, daß die germanischen Völker, im Gefühle ihrer edleren Kraft, in stolzer Zufriedenheit mit ihren der Freiheit gün- stigen Sitten und Verhältnissen, mit Recht verschmähen konnten, den schwachen, verächtlichen Römlingen gleich zu werden, und ihre rauhe Nn- gcbundenhcit gegen weichliche Knechtschaft zu vertauschen; während die Mon- golen schon in der Wüste die Sklaven ihres Chans waren, und weder moralische Kraft, noch Einsicht genug hatten, um gegen die Lockungen ent- nervender Genüsse und glänzender Untcrthänigkeit sich zu verwahren. Die Hartnäckigkeit, womit überhaupt die asiatischen Völker an ihren alten Einseznngen hängen, ist bei den Chinesen in vorzüglichem Grade vorhanden und erschwerte die Umstaltung ihrer Verhältnisse. Auch war die Einheit der Eroberung von mächtigem Einflüsse. Die unterworfenen Chinesen blieben auch nach Veränderung der Herrschaft eine große Nation, ihre alten Ge- wohnheiten, Neigungen und Begriffe, als tief gewurzelt in ihrer Nationalität, dauerten mit derselben fort; und die erobernde Nation war auch nur eine, und hing in ihren Bestimmungen von dem Willen eines Einzigen ab; wogegen die germanischen Eroberer des römischen Reiches viele selbstständige Völker bildeten, und den unter sic vertheilten Schaarcn der römischen Provinzialen und ihrer Zersplitterung weder die Kraft, noch der Gedanke zu Erhaltung einer Nationalität blieb. Aber die mongolische Dynastie (bei den sincsischcn Schriftstellern H'
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