Autor: Gehrig, Hermann, Sonnenschein, A., Oldenburger, G.
Jahr der Erstauflage_wdk: 1905
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Bergmännische Schule, Hüttenmännische Schule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Geschlecht (WdK): Jungen
Hüttenwesen 247
eine mehr als 72m starke stählerne Welle mit einem Druck von 2500 t
bearbeitet.
Wir staunen über die gewaltigen Kräfte, welche hier unter der Herr-
schaft des Menschen stehen. Bewundernswerter aber noch als die Kräfte
der Maschinen ist die geistige Kraft der großen Männer, welche das ganze
Getriebe erdacht und ausgeführt haben. Diesem Gedanken Ausdruck
gebend, verabschieden wir uns von unserem freundlichen Führer.
E. Zimmermann Schwelm.
88. Bergbau und Hüttenwesen in Lothringen.
1. Seit der Zugehörigkeit Elsaß-Lothringens zum Deutschen
Reiche hat die Montanindustrie Lothringens einen bemerkenswer-
ten Aufschwung genommen und sich innerhalb des Berggewerbes
Deutschlands eine hervorragende Stellung erobert und gesichert.
Diese hocherfreuliche Erscheinung gründet sich auf das Vorkom-
men von Eisenerzen und Steinkohlen, ganz besonders in dem J ura-
gebirge auf dem linken Moselufer, also im Nordwesten des Reichs-
landes.
Von Luxemburg bis in die Gegend von Nancy lagern dort
mächtige, oft bis zu 30 Meter starke Flöze von Brauneisensteinen,
die unter dem Namen Minette bekannt sind. Besonders der Kreis
Diedenhofen nimmt an der Ausbeute dieser fast unermeßlich
großen Lager1) teil, und in demselben wiederum sind es die Di-
strikte an der Orne und Fentsch, durch welche sich die Flöze von
Norden nach Süden ziehen.
Der Bergbau reicht in diesen Gegenden bis ins 13. Jahrhun-
dert hinauf. Eine aus dem Jahre 1264 stammende Urkunde über
die Abtretung einer Eisenerzgrube an den Grafen Heinrich Ii. von
Luxemburg bestätigt, daß in Hayingen, welches heute noch der
Hauptsitz des Hüttenwesens ist, die Eisenerzgewinnung schon seit
mehreren Jahrhunderten betrieben wurde. Die Werke in Hayin-
gen, welche nacheinander den Familieiimarolles und Cagny an-
gehörten, wurden 1711 von Johann Martin Wendel aus
Trier angekauft. Dessen Sohn Karl legte mehrere neue Hütten-
werke in Oberhomburg, Kreuzwald und an anderen Orten an, die
jedoch nach Einführung der Steinkohlenheizung eingingen. In der
Revolution für Staatseigentum erklärt, wurden die Werke 1803
durch Franz de Wendel, den Großvater der jetzigen Besitzer,
wieder erworben. Er kaufte 1811 die Hüttenwerke zu Groß-
Moyeuve und schuf 1816 diejenige zu Roßlingen. Sein Sohn
legte in den Jahren 1846—1853 die Werke in Stier ingen-
1) Man hat die Menge der abbauwürdigen Erze auf drei Milliarden
(3000 Millionen) Tonnen geschätzt: die Lager sind demnach die bei weitem
bedeutendsten in ganz Deutschland. Bei der jetzt erreichten Förderung soll
der Vorrat an Eisenerzen in Lothringen noch annähernd 300 Jahre lang
vorhalten, während der größte Teil von Englands Erzlagern in etwa 80
Jahren erschöpft sein dürfte.
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Extrahierte Personennamen: Zimmermann_Schwelm Nancy Heinrich_Ii Heinrich Cagny Johann_Martin_Wendel Johann Karl Karl Franz_de_Wendel Franz
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Um aber die bewegliche Habe zu retten, sollen die Bürger sich
in ihren Freundeskreisen zu einer Art Rettungsgesellschaft zusammen-
schließen; deren Mitglieder sollen verpflichtet sein, in der Not beizu-
springen und die beweglichen Sachen zu retten und aufzubewahren.
Um aber weiterhin über den Bauzustand der Häuser auf dem
Laufenden zu sein und feuergefährlichen Einrichtungen zum Schutze
der Allgemeinheit vorbeugen zu können, sollen Feuerbesichtigungs-
Kornmisstonen aus je 10 Bürgern gebildet werden, die jährlich 4mal
die Häuser zu besichtigen und auf obigen Zweck hin zu prüfen hätten.
'So weit der Menschenfreund! Leider sind seine Gedanken nicht
verwirklicht worden, ihr Einfluß ist aber zu spüren in den Feuerord-
nungen. In jener von 1593 bestimmt auch ein Artikel, daß die,
welche beim Feuer Schaden an ihrem Leibe oder an ihrer Gesundheit
genommen, auf Kosten der Stadt geheilt und versorgt werden sollten.
Von einer Entschädigung der Abgebrannten ist aber nirgends die
Rede. Die Türmer werden 1617 zu besonderer Wachsamkeit aufge-
fordert, und dem ersten Feuermelder trug diese Kunde ein besonderes
Trinkgeld auf dem Rathaus ein. So geht's weiter bis 1755; der
Brand ist der Anfang zum gänzlichen Ruin, man kann ihn nicht ab-
wenden, man trägt seine vernichtenden Folgen mit stummer Re-
signation.
Da kommen im Hinblick auf die gegründeten Assekuranzen Er-
furter Bürger auf den Gedanken, diese Einrichtung hier heimisch zu
machen, die Vorschläge zur Bildung einer Assekuranz erscheinen, man
prüft und wägt, und 1780 ist Erfurt, das Eichsfeld und Mainz unter
die Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung gebracht. Nach
dem Entwurf von 1755 rechnete man mit einer Versicherungssumme
von 500000 fl., davoll sollten 400000 fl. für die Gebäulichkeiten auf
dem Land, 100000 fl. für jene in der Stadt reserviert sein. In der-
selben wünschte man nicht alle Bauten, sondern aus den 28 Gemeindell
die baulich besten Risiken, von denen man auch noch eine räumlich
größere Trennung verlangte. Augenscheinlich hat dem Verfasser die
Ordnung der Hannoverschen Sozietät vorgelegen, dort war der Bei-
tritt nach gerichtlicher Taxe Vorschrift „der Besitzer wird gar nicht
darum gefragt, ob er zur Sozietät treten will oder nicht, sondern er
muß". Diesen Zwang wünscht er in Erfurt nicht, er will eine
Schätzung durch Besitzer und Sachverständige und, wie die Gesellschaft
Freiheit in der Aufnahme habe, so soll den Bürgern Freiheit im Bei-
tritt gestattet sein. Für Hannover liegen ihm die Dinge anders:
„Vermulich wird die dasige Regierung der dasigen Landes Inwohner
Gemütsart kennen und dahero zu diesem Zwang geschritten sein.
In der Residenz aber hat man denen Bürgern auch frenen Willen
gelassen."
6. Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung.
15. Juli 1780.
Friedrich Karl Joseph verordnet für das Fürsteiltum Erfurt und
Eichsfeld 1780 die Einrichtung einer Brandversicherungs-Gesellschaft,
da durch das Wohl der Untertanen das Wohl des Staates bedingt
werde. Es ist eine Sozietät, die Feuerschäden und solchen Gebäude-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Karl_Joseph Friedrich Karl