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1. Friedr. Bosses kleine braunschweigische Landeskunde für Schule und Haus - S. 81

1914 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
Der Regenstein. — Die Hollemme. 81 Graf Albrecht von Blankenburg und Regenstein, den seine Freunde den Große», seine Feinde aber den „Raubgrafen" nannten, da er mit den Bürgern der Stadt Quedlinburg und dem Bischof von Halberstadt beständig in Fehde lebte, wobei seine Leute oftmals Geld, Vieh und Korn raubten. Einst wurde Albrecht von den Quedlinburgern gefangen genommen und in einen Kästg gesperrt, den man heute noch auf dem Rathause zu Quedlinburg zeigt. Erst nachdem er versprochen hatte, sieben neue Türme an der Stadtmauer von Quedlinburg auf feine Kosten bauen 511 lassen, ließ man ihn nach einem Jahre wieder frei. Als die Grafen von Regenstein und Blankenburg 1599 ausgestorben waren, fiel ihr Land an den Herzog Heinrich Julius von Braunschweig zurück, von dessen Vorfahren sie es einst zu Lehen erhalten hatten. Da sie aber auch von den Bischöfen von Halberstadt Güter zu Lehen gehabt hatten, so nahm Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der 1648 im Westfälischen Frieden das Bistum Halberstadt erhalten hatte, auch den Regenstein 1670 als heimgefallenes halberstädtisches Lehen in Besitz und ließ ihn zu einer Festung einrichten. Herzog Rudolf August von Braunschweig verklagte den Kurfürsten zwar beim Reichsgerichte; als aber das alte Deutsche Reich und mit ihm das Reichsgericht 1806 aufhörte, war der Prozeß noch nicht zu Ende, und so ist der Regenstein preußisch geblieben. Im Siebenjährigen Kriege wurde er (1757) von den Franzosen besetzt, aber schon nach wenigen Monaten von den Preußen zurückerobert. Friedrich d. Gr. ließ darauf die Festungswerke zerstören, weil sie für die Kriegführung keine Be- deutung mehr hatten. Die Holtemme entspringt am Renneckenberge ö. vom Brocken in der „Hölle", wo die Felsen so wild umherliegen, daß man glaubte, der Teufel habe sie durcheinandergeworsen. Das obere Tal der Holtemme heißt die „Steinerne Renne", weil das Bett des Flusses mit vielen Steinen angefüllt ist. Dort führt den einsamen Wanderer der Weg eine enge Tal- schlucht entlang; an den Seiten erhebt sich düsterer Fichtenwald, drunten tost der mit starkem Gefälle niederrauschende Bach über unzählige große und kleine Granitblöcke dahin, die durch- und übereinander liegen, — ein schauer- lich erhabenes Schauspiel der Natur, wie man es auch im Hochgebirge nur selten wiederfindet. Besonders im Frühling, wenn der Schnee schmilzt oder ein Ungewitter niedergeht, gewahrt man mit Erstaunen, wie das sonst un- scheinbare Bächlein Holtemme gewaltig werden kann, wie es mit Donners Ungestüm dahinbraust, Riesenstämme zerbrechend und mächtige Steine be- wegend. (Abb. 32.) — Da, wo der Holtemme der Zillierbach von Sw. entgegenkommt, liegen drei Ortschaften: das Dorf Hasserode, der Flecken Bosse-Hecke, Kleine braunschweigische Landeskunde. 7. Ausl. 6

2. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 26

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 26 — Die letzten Zeiten des dreißigjährigen Krieges. Die Gelter oder Lüneburger Linie, der nach dem bald erfolgenden Aus-st erbender Harburger deren Besitz zum größten Teile zufiel — nur die Grafschaft Blankenburg nebst der Hälfte des harbnrgifchen Anteils am Harze kam an August d. I., — war durch sieben Brüder vertreten, von denen nur der zweitjüngste, Georg, vermählt war. Ihm fiel K a l e n b e r g - G ö t t i n g e n zu' Dieser tüchtige Fürst führte in jener kritischen Zeit einen Zn-sammenschlnß der gesamten Macht des welfischen Hauses herbei, vornehmlich um dessen bedrohte Besitzrechte an dem Bistum H i l d e s h e i m zu wahren. Aber die Haltung Kaiser Ferdinands Iii., die trotz des Beitritts der welfischen Fürsten zum Prager Frieden eine feindselige blieb, zwang zum erneuten Anschluß an Schweden. Abermals hausten die kaiserliche und die schwedische Soldateska auf niedersächsischem Boden. Besonders schwer litt die Stadt W o l s e n b ü t t e l, die, seit 1627 in den Händen der Kaiserlichen, 1641 eine schlimme Belagerung auszuhalten hatte. Nach dem Tode Georgs (1641) näherten sich die welfischen Herzoge wieder dem Kaiser und erreichten endlich 1643 die Räumung der Stadt, mußten aber ihre Rechte auf das Stift Hildesheim aufgeben. Das fürstliche Heer wurde aufgelöst. Diese Maßregel rächte sich schwer. Auf den Friedensverhandlungen zu Münster und Osuabrü cf konnten die welfischen Fürsten trotz aller Bemühungen des tatkräftigen braunschweigischen Vertreters Jacob Lampadins ihren aussichtsvollen Ansprüchen auf etliche benachbarte Bistümer, wie Minden, Bremen, Verden, Halberstadt, die zum Teil wiederholt von Prinzen ihres Hauses administriert wordeu waren, keine Anerkennung verschaffen. Nur die Abtei Walkenried wurde ihnen zugesprochen. Iv. Rückblick auf die Zeit von 1500 — 1648. Steigerung der fürstlichen Gewalt. Auch in den welfischen Herzogtümern bahnte sich in diesem Zeitalter die Umwandlung des mittelalterlichen in den modernen Staat an. Die sürstliche Gewalt erweiterte sich und wurde zentralisiert. Die für die fürstliche Macht-stellnng so verhängnisvollen Erbteilungen wurden durch Erst-geburtsordnungen^) eingeschränkt. Die Aufnahme des römischen Rechts, aus dem die Lehre von der Allgewalt des Fürsten abgeleitet wurde, erheischte ein geschultes Beamtentum, das eine starke Stütze des Staatsgedankens wurde. Zugleich ward damit der Anstoß zu einer Neugestaltung des Rechts und der Gerichtsverfassung gegeben. Das im Lande geltende Recht wurde aufgezeichnet und mit dem gemeinen (d. i. dem römischen) ausgeglichen, an *) Durch das pactum Henrico - Wilhelminum vom Jahre 1535 wurde für die wolfenbüttelschen Lande festgesetzt, daß die Regierung für die Zukunft ausschließlich dem erstgeborenen Prinzen in absteigender Linie zukommen solle.

3. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 31

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 31 — der Polyhistor Hermann C o n r i n g, der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte, und der Theologe Georg Calixt, der inmitten des noch nicht erloschenen konfessionellen Streites den Standpunkt warmherziger Dulduug unter Betonung des allen Konsessionen Gemeinsamen vertrat. Herzog August, bis in sein hohes Alter unermüdlich tätig, beschloß 1666 sein für unser Land so segensvolles Leben. Ii. Der fürstliche Absolutismus im Zeitalter-Ludwigs Xiv. \. Das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel \666—35. Rudolf August (1666—1704) und Anton Alrich. A u g u ft der Jüngere hinterließ drei Söhne, von denen der jüngste, Ferdinand Albrecht, sich auf das stille Schloß Bevern zurückzog. In der Regierung folgte fein ältester Sohn Rudolf August. Neben diesem demütig frommen, in seinen Lebensansprüchen bescheidenen und einfachen, aber durchaus unselbständigen Fürsten steht die überragende Persönlichkeit des jüngeren Bruders, des selbstbewußten, tatkräftigen, ehrgeizigen und prachtliebendenx) Anton Ulrich. Dieser hochbegabte, weltkluge und geschäftsgewandte Fürst gewann früh einen entscheidenden Einsluß aus die Regierung und wurde 1685 förmlich zum Mitregenten Rudolf Augusts bestellt. Er war es, der die braunschweigische Politik während der folgenden Zeit bestimmte. Unterwerfung der Stadt Braunfchweig durch, die welfifchen Herzöge 1671. Das Zeitalter der uneingeschränkten fürstlichen Machtstellung kündigte sich in der endlichen Bezwingung der Stadt Braunschweig an. Die ehemals so stolze und mächtige Stadt, die lange und zähe ihre Selbständigkeit behauptet und noch dem Herzog August die Erbhuldigung versagt hatte, erlag jetzt, wo die Hansa ausgelöst, ihr Wohlstand zerstört, der alte Gemeinsinn der Bürgerschaft erloschen war, den vereinten Anstrengungen der welfifchen Fürsten. Bisher ein gemeinsamer Besitz derselben, wurde sie nebst den Stiftern St. Cyriaci und St. Blafii, sowie der Abtei Walkenried gegen die Abtretung der dannenbergifchen Ämter und gegen die Auslieferung des reichen Domfchatzes von den lüneburgifchen Vettern dem Herzog R it d o l f A it g u ft zum alleinigen Besitz überlassen. Die fürstliche *) Anton Ulrich ließ in Salzdahlum nach dem Vorbilde des französischen Schlosses Luxembourg einen großartig angelegten Schloßbau erstehen, begründete in Wolfenbüttel eine italienische Oper, erbaute in Braunschweig ein Schauspielhaus und später in Wolfenbüttel jenes stattliche und zweckmäßig angelegte Bibliotheksgebäude, das bis vor kurzem die kostbaren Bücherschätze Augusts d. I. barg.

4. Grundriß der braunschweigischen Geschichte - S. 16

1905 - Braunschweig : J. H. Meyer
— 16 — Zius überlassen. Allmählich bereinigte der „Gemeine R a t" der Stadt die Gerichtsbarkeit in den übrigen Weichbilben in seiner Hand zn-letzt in der Altewik linb im Sack. Herzog Magnusl. überließ 1345 dem Rat seinen Anteil an der Münze, seine Rechte an den Juben und den Müllern. Bald baraus gelangten auch die Stabtzölle bnrch Kauf in die Hanbe reicher Bürger. Ja die Stadt erwarb selbst Gefälle und (^iitei im Laube, Burgen und Ämter mitsamt den ihnen anhastenben Hoheitsrechten?) Die häufigen Zerwürfnisse der einzelnen welsischen Linien hat der Rat stets klug zum Vorteile der Stadt auszunutzen verstauben. Auch vom K a i s e r erhielt Braunschweig im Ansauge des 15. „jahrhunberts wichtige Privilegien, so z. B. das privllegium de lion evocando (b. H. die Befreiung von auswärtigem Gerichtszwange, mit Ausnahme des kaiserlichen Hofgerichts) und die Gewähr der perfön-Itchen Freiheit der Bürger, wenn sie ein Jahr in der Stadt gelebt hatten. Slädtebimdnisse. Doch in jenen Zeiten galten nicht verbriefte Rechte, auch nicht die des machtlosen Kaisers, sonbern das Recht des ^tärkeicn. Es war ein Kampf nm die Eristenz, den das gelbbebürstige Fürstentum und der Abel, der ebenfalls wirtschaftlich und rechtlich unter der stäbtischen Entwicklung aufs schwerste litt, gegen die gelb-mächtigen Städte führten; erlagen aber biefe in dem Kampfe, so war es um ihre Freiheit, Macht und wirtschaftliche Wohlfahrt geschehen. Gegen ihte Gegner fanben die Städte Schutz in gegenseitigem Zusammen» fchlusfe. Schon 1272 traten Braunschweig, Goslar und Hilbesheim auf kurze Zeit zusammen. Aber erst allmählich überwog die Interessengemeinschaft den Sonbergeist der einzelnen stäbtischen Gemeinwesen. 1384 kam ein Vertrag der Städte Braunschweig, Goslar, Hilbesheim, Hannover, Helmftebt, Einbeck, Halberstabt, Queblinburg und Aschersleben zu-ftanbe, in dem sie sich verpflichteten, sechs Jahre zur Abwehr fürstlicher Gewalt zusammenzustehen. Der Bunb würde erneuert und erweitert; auch Mühlhausen, Erfurt, Halle u. a. gehörten ihm zeitweise an. Braunschweig als Vorort vermittelte den Verkehr des Sonberbunbes mit der Hansa. Die Vereinigung schützte den Handel der Städte, der aus der Ausfuhr heimischer Erzeugnisse und auf dem Spebitionshanbel beruhte; anberseits bot er den einzelnen Mitgliebern wirksamen Schutz in Zeiten der Gefahr. So auch der S t a b t B ra u n-schweig, als in der Zeit der Erstarkung fürstlicher Gewalt Herzog Heinrich der Mittlere an der Spitze eines mächtigen Fürsten-unb Abelsbunbes 1492 gegen sie zog, um ihrer Freiheit ein Ende zu machen. Nur der Sieg, den Hilbesheims Bürger und Sölbner, durch die Gelbmittel der Bunbesstäbte unterstützt, zusammen mit den Braun- ') 1331 wurde die Asseburg, später Hornburg, das Haus Kämpen, Hessen, Vorsfelde, Liebenburg und Schladen von der Stadt erworben.

5. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 16

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 16 — Karls Reich erstreckte sich nun über Frankreich, Deutschland und über Italien bis südlich von Rom. Mit dem mächtigen Kalifen von Bagdad, Harun al Raschid, stand er im Freundschaftsbunde. Eines Tages erschien in Karls Königsburg (Pfalz) zu Aachen eine Gesandtschaft des Kalifen und überreichte kostbare Geschenke (Sanduhr). Karl blieb das Gegengeschenk nicht schuldig, er sendete Jagdhunde, Maultiere und grobe Friesmäntel, wie sie damals schon in Friesland gewebt wurden. (Deutsche Jugend 4, Wie Kaiser Karl Besuch bekam.) 3. Karls Sorge für das Christentum. Um das Christentum bei den Sachsen zu erhalten und zu befestigen, errichtete Karl im Sachsenlande die Bistümer Münster, Osnabrück, Bremen, Minden, Verden, Paderborn, Hildesheim und Halberstadt. Die Klöster in Helmstedt, Schöningen, Königslutter, Marienthal, Walkenried, Riddagshausen entstanden bald nach dieser Zeit. Aus diesen Stiftungen entstanden mit der Zeit blühende Städte. Gegen das Heidentum gab er sehr strenge Gesetze. Auf Kirchenraub, Zerstörung der Kirchen, Essen von Fleisch während der Fastenzeit, Ermordung eines Priesters, Verbrennen der Verstorbenen, absichtliche Unterlassung der Taufe u. a. stand Todesstrafe. Auch führte er den den Sachsen so verhaßten Kirchenzehnten ein. • 4. Karl als Regent. Es war keine Kleinigkeit für einen Herrscher der damaligen Zeit, der noch nicht einmal schreiben konnte, ein so gewaltiges Reich zu regieren. Karl löste diese Aufgabe in geradezu bewundernswerter Weise. Er teilte sein Land in Gaue ein und setzte über jeden Gau einen Gaugrafen, dem er die Aushebung und Anführung des Heerbanns, die unterste Gerichtsbarkeit und die Erhebung der Zölle übertrug. Um Übergriffe der Gaugrafen zu vermeiden, ließ Karl beständig Sendgrasen umherziehen, welche die Gaugrafen zu beaufsichtigen, Beschwerden gegen sie entgegenzunehmen und in ihrem Gericht zu entscheiden hatten. Über die schwierigen Rechtsfälle, welche Karl felbst entschied, mußten sie Vortrag beim Könige halten. (Bild: Sendgrafengericht.) An den Grenzen übten die Befugnisse der Send- und Gaugrafen die Markgrafen aus, welche stets zur Verteidigung bereit sein mußten. Sie waren gewöhnlich die Oberfeldherren des Heeres, welches die Mark erobert hatte. Ihre Offiziere bekamen Rittergüter und bauten sich Burgen, die Soldaten aber wurden mit Bauernhöfen ausgestattet, für welche sie zum steten Kriegsdienst verpflichtet waren. Außer den Gau- und Sendgrafen hatte Karl noch Hofbeamte, welche ihm als Berater zur Seite standen und seine Befehle auszuführen hatten. In wichtigen Angelegenheiten berief er Sachverständige aus seinem ganzen Reiche. Mit der Heeresmusterung war ein Reichstag verbunden, aus dessen Beschlüssen eine allgemeine Reichsgesetzgebung entstand.

6. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 86

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 86 — Xxviii. Ludwig Xiv. 1. Die ersten Raubkriege. Der Raub Straßburgs. Gerade so, wie Deutschland im 30 jährigen Kriege heruntergekommen war, wollte es der Ehrgeiz Frankreichs haben. Auf den Trümmern Deutschlands wollten die Franzosen ihre Herrschaft über Europa auferbauen. Während Deutschland aus einem mächtigen Einheitsstaat ein lockerer Staatenbund geworden war, hatte sich Frankreich zu einem von einer Nation bewohnten, von einem König absolut beherrschten Einheitsstaat entwickelt. Schon Richelieu, der allmächtige Minister Ludwigs Xiii., war diesem Ziele nahegekommen (S. S. 79). Was er begonnen, vollendeten Ma-zarin, der Vormund Ludwigs Xiv., und dieser selbst. Ludwig Xiv. 1643—1715 hatte sich vorgenommen, die Grenzen Frankreichs abzurunden und zu erweitern. Wenn er auch selbst kein hervorragend bedeutender Mann war, so verstand er doch die Kunst, die bedeutendsten Männer in das Amt zu setzen, das ihrer Begabung angemessen war. Als Feldherren dienten ihm Turenne, der Marschall von Luxemburg, Villars, Vendome, als Kriegsminister Louvois, als Finanzminister Colbert, als Festungsbaumeister Bauban. Sein Ziel erreichte Ludwig in den drei Raubkriegen: Im ersten eroberte er 12 Städte in Flandern, im zweiten 1672—1678 die Freigrafschaft. Beide Gebiete verlor Spanien. Jetzt fand er es viel bequemer, im Frieden weite Landstrecken an sich zu reißen. Er errichtete die Rennions-, d. h. Wiedervereinigungsgerichte, welche untersuchen sollten, ob irgend ein Land jemals zu einem der in den letzten Friedensschlüssen an Frankreich abgetretenen Länder gehört hatte. Das Gericht bestimmte, was der Herrscher wollte, und so war bis 1680 schon in 600 einzelnen Gebieten, Bistümern, Grafschaften, Städten, Dörfern, Rittergütern, Fabriken, Mühlen und Meierhöfen, das französische Wappen angeschlagen, was von französischen Soldaten ohne Widerstand des deutschen Reiches geschah. Unterdessen stritten die kurfürstlichen und fürstlichen Gesandten auf dem Reichstage zu Regensburg darüber, ob erstere aus purpurnem, letztere auf grünem Samt sitzen sollten, wer mit goldenen Messern und Gabeln und wer nur mit silbernen essen dürfe. 1681 Nun streckte der König seine Hand nach Straßburg aus, der herrlichsten Perle deutscher Städte, welche in Kunst und Wissenschaft, Handel und Industrie groß dastand. Mit einzelnen Verrätern hatte er verräterische Verbindungen angeknüpft, zu Jetten besonders der Stadtschreiber (2. Bürgermeister) und der Bischof Egon von Fürstenberg gehörten. Dieser wollte das Straßburger Münster der katholischen Kirche zurückgeben, jener, der einzige, welcher in Straßburg einen französischen Brief schreiben konnte, besorgte den verräterischen Briefwechsel. Keineswegs war schon seit langer Zeit die französische Sprache in Straßburg gebräuchlich; als Goethe dort 1772 studierte, sprach niemand im Elsaß französisch mit Ausnahme der Vornehmen.

7. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 79

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 79 — Nördliugeu gänzlich besiegt und mit einem Schlage bis an die Ostsee zurückgeworfen. Jetzt gelang es dem Kaiser, Sachsen und Brandenburg im Frieden zu Prag von dem schwedischen Bündnis abzuziehen, und wieder lag ganz Deutschland besiegt zu seinen Füßen. Er war seinem Ziele, den Protestantismus auszurotten, ziemlich nahe. 6. Der Schwedisch-Französische Krieg 1635—1648. a. Die 1635-1648 Franzosen. Da griffen die Franzosen ein, deren Minister Richelieu den Kaiser schwächen wollte, um Frankreich die erste Stellung in Europa zu verschaffen. Da sie aber selbst keine Truppen hatten, welche sie den sieggewohnten deutschen Landsknechten des Kaisers hätten entgegenstellen können, so nahmen sie den Schüler Gustav Adolfs, den Herzog Bernhard von Weimar, in ihre Dienste. Dieser siegte in einer großen Schlacht und eroberte Elsaß, Breisgau und die Freigrafschaft, indem er glaubte, sich selbst aus den eroberten Ländern ein Kurfürstentum gründen zu können. Als er aber 1639 plötzlich gestorben war, erbten die Franzosen nicht nur diese Länder, sondern auch das beste Heer, welches damals vorhanden war. Unter Führung des Franzosen Tnrenne, der wieder bei Bernhard den Krieg gelernt hatte, setzte es mit wechselndem Erfolae den Kampf fort. b. Die Schweden. Gleichzeitig hatten die Schweden im Nordosten Deutschlands wieder einige Siege über den Kaiser erfochten, und ihr letzter Feldherr Königsmark war sogar in Böhmen eingefallen und hatte einen Teil von Prag erobert, als endlich nach 30jähriger Dauer der entsetzliche Krieg durch den westfälischen Frieden von Osnabrück und 1648 Münster beendigt wurde. Besiegt war eigentlich keine der kriegführenden Parteien, der Krieg hörte allmählich auf, weil die Heere in dem verwüsteten Deutschland nicht mehr ernährt werden konnten. Xxv. Der Westfälische Friede und die Folgen des Krieges. 1. Bestimmungen deö Friedens. Nicht genug, daß fremde Kriegsscharen die deutschen Gaue aufs schrecklichste verwüstet hatten, die Fremden erhielten auch noch im Frieden weite Gebiete des deutschen Landes. Schweden bekam Vorpommern, die Insel Rügen, die im Hannoverschen Gelegenen Bistümer Bremen und Verden und die Stadt Wismar in Mecklenburg; die Franzosen das Elsaß mit Ausnahme der Stadt Straßburg; Brandenburg erhielt Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt und Minden, sowie das Erzbistum Magdeburg. Inbezug auf die Religion wurde bestimmt, daß Lutheraner und Reformierte gleiche Rechte mit den Katholiken haben sollten. , Die Auflösung des deutschen Reichs wird dadurch angebahnt, daß die Reichsfürsten als Souveräne das Recht erhalten, auf eigene Hand Kneg zu führen und Bündnisse mit fremden Mächten zu schließen. Die Schwerz und Holland werden vom Reiche getrennt.
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