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1. Welt- und Staatskunde - S. 74

1910 - Berlin : Mittler
14 Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. Da aber Ludwig auf dessen Verbündeten, den Großen Kurfürsten, die Schweden hehle (Schlacht bei Fehrbellin 1675), gelang es ihm den Krieg so zu beenden, daß ihm im Frieden zu Nimwegen (1678) die Franche comte, mehrere Plätze in den spanischen Niederlanden und Freiburg i. Br. abgetreten werden mutzten. Der Grotze Kurfürst ward im Frieden zu St. Germain (1679) gezwungen, die den Schweden entrissenen Gebiete wieder zurückgegeben. Ludwig, mit seinen bisherigen Erfolgen nicht zufrieden, begann den dritten Raubkrieg. Spuren grausamer Verwüstung in der schönen Rheinpfalz, die Ruine des Heidelberger Schlosses und die Schändung der Kaisergräber in Speyer sind traurige Erinnerungen an jene ,,Franzosenzeit". Der Friede zu Ryswyk (1697) brachte Frankreich aber nur den Besitz des stolzen Stratzburg ein. Im Spanischen Erbfolgekrieg (1701—1714), der entstand, als Ludwig für seinen Enkel Philipp von Anjou, der habsburgische Kaiser Leopold I. für seinen jüngeren Sohn Karl Ansprüche auf den nach dem Tode des letzten spanischen Habsburgers Karl Ii. (1700) erledigten spanischen Thron machten, ward Ludwig schließlich so bedrängt, daß er sogar bereit war, Stratzburg und das Elsaß herauszugeben. Da rettete ihn der plötzliche Tod des deutschen Kaisers Joseph I. (1705—11), der auf Leopold I. (1658—1705) gefolgt war. Zwar erhielt Ludwigs Schützling, Philipp von Anjou, im Frieden zu Utrecht 1713 Spanien und die Kolonien, der spanische Besitz in Italien (Mailand, Neapel, Sardinien) und die spanischen Niederlande gingen aber, mit Ausnahme einiger wichtiger Teile und der Freigrafschaft, die bei Frankreich blieb, an Kaiser Karl Vi. (1711—1740), den Nachfolger Josephs I., über. Österreich ward dadurch europäische Großmacht. Frankreichs Übermacht war gebrochen. England erhielt für seine Unterstützung Habsbnrgs bei dieser Gelegenheit Gibraltar, der Herzog von Savoyen Sicilien, das er bald mit Österreich gegen Sardinien umtauschte, so daß Neapel und Sicilien nun wieder vereinigt wurden. Im Polnischen Erbfolgekrieg (1733—1738), der durch die doppelten Ansprüche auf den polnischen Thron des vom polnischen Adel gewählten Schwiegervaters Ludwig Xv., Stanislaus Leezins-ky, und des von Österreich und Rußland unterstützten August Iii. von Sachsen entstand, gelang es Ludwig Xv., dem Enkel und Thronfolger Ludwigs Xiv., nicht, seinen Schützling und Schwiegervater auf den polnischen Thron zu bringen, dafür aber erhielt dieser im Frieden von Wien (1738) Lothringen, *) das nach seinem Tod *) Kaiser Heinrich Iii. hatte 1048 den Grasen Gerhard von Elsaß mit Lothringen belehnt, der nun Stammvater aller folgenden Herzoge wurde.

2. Welt- und Staatskunde - S. 85

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. oo der den Krieg in Italien gegen Napoleon aussichtsreich in die Hand nahm, ward infolge von Streitigkeiten zwischen Franz Ii. und Paul I. zurückgerufen und nun wandte sich Napoleon gegen die Österreicher und schlug sie bei Marengo. Ein zweiter Sieg Napoleons bei Hohenlinden machte dem Krieg ein Ende. Im Frieden zu Lunsville (1601) wurden die Bestimmungen des Friedens von Campo Formio bestätigt. Belgien und das linke Rheinufer wurden an Frankreich, Mailand und Mantua an die Lisalpinische Republik, Venedig und das Gebiet bis an die Etsch, Istrien und Dalmatien an Österreich abgetreten. Für den Verlust ihrer Besitzungen auf dem linken Rheinufer sollten die betroffenen deutschen Reichsfürsten durch Säkularisation der geistlichen Stifter und Mediatisation der Reichsstädte (S. 141) entschädigt werden. Diesem Frieden folgte im Deutschen Reiche denn auch eine Eebietsregulierung, die im ,,Reichsdeputationshauptschluß" von 1803 ausgesprochen wurde. Die durch die Eroberung des linken Rheinufers geschädigten weltlichen Fürsten Deutschlands wurden für ihren Verlust auf Kosten der geistlichen Fürsten entschädigt. Preußen erhielt Hildesheim, Paderborn, den südlichen Teil von Münster, die Reichsstädte Goslar, Nordhausen, Mülhausen, ferner die zu Mainz gehörigen thüringischen Gebiete: das Eichsfeld und das Gebiet um Erfurt; Hannover bekam Osnabrück; Bayern erhielt Augsburg, Freising, Würzburg, Bamberg, Passau; Baden erhielt die rechtsrheinischen Gebiete von Speier, Straßburg, Basel, Konstanz. Nur das Erzbistum Mainz mit Regensburg und kleinen Gebieten am Main blieb vorläufig als geistliches Fürstentum bestehen. Die Reichsritterschaft und die Reichsstädte, mit Ausnahme von Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg, Augsburg (die beiden letztgenannten wurden 1806 bairisch), wurden meist den Staaten zugesprochen, in deren Machtbereich sie lagen. — Der Ehrgeiz ließ Napoleon nicht rasten. 3m Jahre 1.804 wurde ihm durch Senatsbeschluß das erbliche Kaisertum übertragen. Im Herbst desselben Jahres zeigte er sich den alten Kaiserstädten am Rhein auf einem Triumphzug in seiner neuen Würde. Nach feierlicher Salbung im Dezember durch Papst Pius Vii. setzte er sich und seiner Gemahlin Iosephine die Kaiserkrone auf. Und nun trat er seinen Eroberungszug von neuem an. Zunächst krönte er sich im Mai 1805 in Mailand zum König von Italien und setzte seinen Stiefsohn Eugen Beauharnais als Vizekönig dort ein. Österreich, das sich hierdurch stark gefährdet sah, verband sich jetzt mit Rußland zum Krieg gegen Napoleon; auch England und Schweden schlossen sich dem Bündnis, der dritten Koalition, an. Zwar besiegte Nelson wiederum die französische

3. Welt- und Staatskunde - S. 72

1910 - Berlin : Mittler
r- lll. Die Entwicklung der Kulturnationen. (1576—1612) einen eifrigen Förderer fand. Zum Schutz der evangelischen Sache bildete sich jetzt eine evangelische Liga, deren Haupt der Nurfürst von der Pfalz war; ihr gegenüber trat eine katholische Liga mit Maximilian von Baiern an der Spitze. Beinah hätte der 1609 ausbrechenbe jülich-klevische Erbfolgestreit, als bessert Folge das Herzogtum Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg an Branbenburg kamen, schon Anlatz zu einem Religionskrieg gegeben. Die streitenben Parteien, Branbenburg und Pfalz Neuburg, einigten sich aber frieblich durch den Vertrag von Xanten 1614. (Enbgültig mürbe dieser Vertrag erst 1666 bestätigt.) Rubolfs Ii. Nachfolger, Matthias (1612—1619), hatte seinen Detter Ferbinanb von Steiermark zum Nachfolger in Böhmen eingesetzt, was bei befsen bekannter proteftantenfeinblicher Gesinnung unter den Protestanten Böhmens große Erregung verursachte. Diese steigerte sich noch bei der Nachricht von der Schließung und Nieberreiszung protestantischer Kirchen. Graf Matthias von Thurn wußte eine nach Prag einberufene Ständeversammlung zu Gewalttätigkeiten hinzureißen; man zog nach dem Schloß und warf von den anwesenden vier Statthaltern zwei zum Fenster hinaus. Dieser Fenstersturz gab den Anlaß zu dem nun ausbrechenden unglückseligen dreißigjährigen Krieg, der unter Ferdinand Ii. (1619—37) begann und unter Ferdinand Iii. (1637—57) endete. 30 ^jahre lang (1618—1648) wütete dieser Krieg auf deutschem Boden, 30 Jahre lang focht und blutete halb Europa um eine Sache, die ihrem inneren Wesen nach niemals durch das Schwert zu entscheiden gewesen wäre. Tilly, Wallenstein, Magdeburg auf der einen, Gustav Aböls, Stralsunb auf der andern Seite sinb Namen, die die Erinnerung an jene traurige Zeit immer wachhalten werben. Der Friede zu Münster und Osnabrück machte den Greueln dieses Krieges, der vom Glaubenskrieg zum Raubkrieg ausgeartet war, endlich ein Ende. Den evangelischen Ständen beider Richtungen (Lutheranern und Reformierten) ward in diesem Frieden volle Gleichberechtigung mit den Katholiken zuerkannt. Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Nieberlanbe würde anerkannt. Frankreich erwarb die schon 1552 in Besitz genommenen Bistümer Metz, Toul, Verbun nebst der Reichsstabt Metz, sodann die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß, den Sunbgau und die Vogtei über zehn im Elsaß gelegene Reichs-[täbte. ochtveden wurde deutscher Reichsstanb, inbem es von Pommern, befsen Herzog 1637 gestorben war, Vorpommern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin und statt der anbeten Hälfte die mecklenburgische Stadt Wismar, das Erzbistum Bremen

4. Welt- und Staatskunde - S. 73

1910 - Berlin : Mittler
Iii. Die Entwicklung der Kulturnationen. 73 (ohne Stadt) und das Bistum Verden erhielt. Brandenburg erhielt den größten Teil von Hinterpommern und das Bistum Cammin, ferner die Bistümer Halberstadt, Minden und Magdeburg. Mecklenburg erhielt als Ersatz für Wismar die Bistümer Schwerin und Ratzeburg; Maximilian von Baiern behielt die Kurwürde, von der Pfalz dagegen nur die Oberpfalz. Die Rheinpfalz, die der Kaiser nach dem Siege Tillys über die Truppen des Böhmer „Winterkönigs" Friedrich V. von der Pfalz am Weitzen Berge (1620) auf dem Fürstentage zu Regensburg an Maximilian von Baiern gegeben hatte, kam an die frühere wittelsbachische Linie (Friedrichs V. Sohn Karl Ludwig) zurück, für die eine neue, achte Kurwürde errichtet wurde. Sämtliche Reichsstände erhielten volle Souveränität. Deutschland war jetzt ein geographischer Name für 300 bis 400 weltliche und geistliche Staaten, das Kaisertum nicht viel mehr als ein Titel. Der Reichstag blieb schließlich nur noch eine nutzlose Eesandtenversammlung, das Reichskammergericht verlor [ein Ansehen, die Reichsarmee, die die einzelnen Stände aufbrachten, ward zum Gegenstand des Spottes der ganzen Welt. Deutschland war nicht nur kirchlich und politisch gespalten, sondern auch wirtschaftlich vernichtet. Eine verarmte und verwilderte Bevölkerung überlebte die Greuel des Krieges. In Frankreich war unter dem großen Minister Ludwigs Xiii. (1610—1643) Richelieu nicht nur das absolute Königtum, sondern auch das Übergewicht der französischen Nation nach außen begründet worden. Unter Ludwig Xiv. (1643—1715), der durch gute Verwaltung und geregelte Geldwirtschaft den Wohlstand Frankreichs zu heben wußte, erlebte der französische Staat eine Glanzperiode, einen Aufschwung in Kunst und Wissenschaft, die ihn zurrt Gegenstand der Bewunderung und zum nachahmungswerten Beispiel für ganz Europa machten. Im Westfälischen Frieden hatte Frankreich das Habsburgische Elsaß und die Vogtei über 10 Städte erworben, und Ludwig versuchte nun, seinem Lande noch weiteren Gebietszuwachs zu verschaffen. Am nächsten dafür lagen die spanischen Niederlande, Holland und der deutsche Westen. Der erste dieser „Raubkriege" (1667—1668) brachte Ludwig, da sich Holland, England und Schweden gegen ihn verbündet hatten, nur wenige Grenzplätze in den spanischen Niederlanden ein. Der zweite (1672—1679) begann unter günstigeren Aussichten für Ludwig, da er England und Schweden aus seine Seite gebracht hatte. In Holland war nach einer Revolution Wilhelm Iii. von Oranten auf den Thron gekommen, der nun die Kriegsleitung energisch in die Hand nahm.

5. Die weite Welt - S. 215

1865 - Leipzig : Amelang
215 Calais und Bo ulogne*) die starken Festungen Arras, Lille oderryssel (80), Valenciennes u. a. — Die durch ihren Weinbau weltberühmte Cham- pagne hat ausser Troyes an der Seine und dem durch die Hunnenschlacht bekannten Chalons an der Marne noch das durch Weinbau ausgezeichnete Epernay, ebenfalls an der Marne gelegen, und weiter nördlich Rheims, in dessen altehrwürdigem Dome Bischof Remigius den Frankenkönig Chlod- wig taufte. — Hauptort von Lothringen ist das schönerbaute Nancy (50), wie das durch den Friedensschluss von 1801 bekannte Lüneville an einem Nebenflüsse der lyiosel gelegen. Wichtiger durch den Grenzverkehr mit Deutsch- land ist Metz an der Mosel (65), einst wie (Toul undwerdun) der Sitz deut- scher Bischöfe. ,Das Dorf Dom Remy an der Maas ist der Geburtsort der Jungfrau von Orleans. — Strassburg (80) im Eisass, die Stadt, ,,die an den Strassen des falschen Frankreichs liegt,“ hat von den Eigenthümlich- keiten der alten freien Städte des deutschen Reiches noch viele bewahrt. Ueber den eine halbe Stunde entfernten Rhein führt jetzt eine feste Brücke nach Kehl. Berühmter noch als die starken Festungswerke ist das Münster mit seinem 450 Fuss hohen, prachtvollen Thurme, ein nach dem Plane Er- wins von Steinbach erbautes Meisterwerk altdeutscher Kunst. Weiter ober- halb an der 111 liegt Colmar, Geburtsort des Fabeldichters Pfeife 1, dem hier ein Denkmal gesetzt ist. Mühlhausen blüht als Fabrikstadt immer mehr auf. — Die vom Jura durchzogene Franche Comté (Freigrafschaft Burgund) hat das schon zu den Römerzeiten bekannte Besänçon zur Haupt- stadt. Hier stritt 50 v. Chr. Julius Cäsar mit dem deutschen Heerfürsten Ariovist. — In dem aus der Erbschaft Karls des) Kühnen stammenden, von der Saone, den Quellflüssen der Seine und mehreren Canälen durchschnittenen eigentlichen Burgund ist das durch seinen Weinhandel wichtige Dijon zu merken; ausserdem Chalons an der Saone. — Hauptstadt des rauhen Ge- birgslandes Savoyen, dessen Bewohner grösstentheils in der Ferne ihr Unter- kommen suchen müssen, ist Chambéry. Von dem Flecken, Cham ouni aus hat der Naturforscher Saussure zuerst den benachbarten Montblanc bestiegen. — Die ganz von Alpenzügen bedeckte Dauphiné hat das stark befestigte Grenoble an der Isüre zur Hauptstadt. Hier hatten im Mittel- alter Grafen ihren Sitz, die den Delphin (Dauphin) im Wappen führten und deren letzter sein Gebiet den Königen von Frankreich vererbte, unter der Bedingung jedoch, dass die Kronprinzen ,stets den Titel Dauphin führen sollten. In schauerlicher Bergeinsamkeit liegt die grosse Karthause, das Mutterkloster eines durch strenge Enthaltsamkeit bekannten Mönchs- ordens. — in dem herrlichen Alpenlande Provençe haben wir die grosse Seestadt Marseille (300), die dritte Stadt des Reiches, sowie den Kriegs- hafen Toulon (80) schon erwähnt. Bei der weiter nach Osten gelegenen Hafenstadt Cann cs landete Napoleon nach seiner Rückkehr von Elba. Jen- seit des ehemaligen Grenzflusses Var liegt zwischen Orangenwäldern Nizza, das seines herrlichen Klima’s wegen alljährlich von Tausenden von Brust- leidenden aus allen europäischen Ländern besucht wird. Von hier aus ist die von wilden Gebirgen durchzogene und voh einem rauhen Gebirgsvolke bewohnte Insel Corsica leicht zu erreichen. Dieselbe ist seit 1768 im Besitze Frankreichs, nachdem sie Jahrhunderte lang den Genuesern zugehört hatte, die sie endlich nicht mehr behaupten konnten. Vorübergehend trug der westfälische Edelmann Theodor von Neuhof die Krone von Corsica (1736). Ajaccio, die Hauptstadt, ist als Geburtsort Napoleons bekannt. Noch ansehnlicher ist das auf der Ostseite gelegene Bastia. Nördlich von Marseille, in einem reizenden Gebirgsthals, liegt Aix, schon den Römern wegen der hier vorhandenen Bäder (Aquae Sextiae) be- kannt. Auch schlug hier Marius die Teutonen (102 v. Chr.). Arles war einst der Hauptsitz des aus dem Nachlasse des Karolingers Lothar hervorge- *) *) Cs. 210) Unlonnj*. Ml. Walangßiünn. Trod. Schalong. Epernllh. Rüngß. Nangßih. I.ün’will. Krangsch-Conté. B’sangsong. Itischong. Schangbérl. Schanninih. Sossühr. Dohlioéh. Grenobel. Dofüng. Frowangß. Kann. Ajattsclio. Achß. Ar!.

6. Faßlicher Unterricht in der Menschen- und Weltkunde - S. 103

1832 - Heidelberg : Oßwald
! t~ ! ? 103 zun, Könige der Franken salben ließ. Er regierte mit Kraft und Ein- sicht, und war besonders für die Aufnahme des Gottesdienstes und des Unterrichtes, so wie für die Sicherheit seines Reiches besorgt Während seiner Regierung hatten die Longobarden den heil. Vater hart bedrängt. Pipin zog daher gegen dieselben, schlug sie (754), nahm ihnen die eroberten Länder wieder ab, und schenkte sie dem Papste Stephan dem Ul. Dadurch entstand der Kirchenstaat. 4. Von Karl dem Großen bis zum Anfänge der Kreuz- Züge. (Von 771 bis 109(3.) Nach Pipins Tode (768) fiel der fränkische Thron seinen beiden Söbnen Karl und Karlmann zu. Als aber Karlmann unvcrmu- thet dahin gestorben war, ward Karl (771) Alleinherrscher der Franken. Dieser Fürst, mit Recht der Große genannt, hatte ein ehrfurchtgebietendes Aeußere und treffliche Geistesanlagen, welche von dem Britten Alkuin gebildet waren. Er lebte einfach und mäßig, und haßte überhaupt Prunk und Schwelgerei. Er war groß im Kriege, aber noch größer als Regent und Gesetzgeber; dabei beförderte er Künste und Wissenschaften, und vorzüglich den Lardbau. Es ist nur zu be- dauern, daß fast immerwährende Kriege ihn hindern mußten, noch mehr für das Wohl seiner Lander zu sorgen. Seinem Reiche gab er durch glücklich geführte Kriege eine so ungeheuere Ausdehnung, daß es vom Ebro in Spanien bis zur Raab in Ungarn, und von der Ti- Deutschcn. 'Dom Dabste Gcprg dem Ii. ln Rom zum Bischöfe gesalbt, und von Georg dem !!I znm Erzbischöfe non Mainz, zu seinem Vikar und -um Primas in Deutschland erhoben, organisirte er die Bislhümee Freisinnen, Regcnsburg, Erfurt, Würzbnrg, Eichstädt, Bernburg und Ut- recht in Holland. An dem Flusse Borna (bei Dokkum, 6 Stunden non kcuwarden), wo ec vicie Tausende neubckchrter Christen zur Firinung be- stellt bette, wurde ec von den heidnischen Barbaren plötzlich überfallen, und den Z. Juni 755 sammt seinem zahlreichen Gefolge von Welt- und Klo- stcrgeistlichcn erschlagen? Die Christen der Umgegend und die zur Firmung Herbeiwüllenden horten mic Entsetzen den schmählichen Tod des großen Mannes, vereinigten sich zu einem Heere, überfielen die Mörder und schlu- gen sie; was von denselben dem Tode entrann, ließ sich taufen. Bonikazens Leiche wurde nach Utrecht gebracht und feierlich beigesetzt. Nicht ohne Schwierigkeit überließ der dasige Bischof die theuern Ucberreste dem Nachfolger des Ermordeten, dem Erzbischöfe Lullus in Mainz, welcher sie wie einen Schatz aufbewahrte, bis sie endlich der (von Bonisazius selbst zur Ruhestatt erkornen) Abtei zu Fulda ausgehändigt wurden.

7. Faßlicher Unterricht in der Menschen- und Weltkunde - S. 115

1832 - Heidelberg : Oßwald
115 Herzog Bernhard siegten am Rhein, und die Schweden drangen wie- der in Böhmen und Mähren vor; selbst Wien war in Gefahr. Da erwachte endlich der Geist des Friedens, welcher nach langen Unter- handlungen 1048 in den beiden westfälischen Städten Münster und Osnabrück unterzeichnet wurde, und darum der westfälische ge- nannt wird. Durch denselben bekamen von auswärtigen Staaten Schweden und Frankreich deutsche Besitzungen; von den eiuheimilchen Fürsten aber erhielten Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg, Braun- schweig, Hessen-Kassel, die Pfalz und Baiern Zuwachs an Ländern; allen Religionsparteien wurden gleiche Rechte und die freie Ausübung ihrer Religion zugestanden; die Reichsstände nahmen die vollkommene Landesherrlichkeic in ihren Gebieten an; die Schweiz und Holland aber wurden als unabhängige Staaten erklärt. So endigte sich der traurige Krieg, welcher Deutschland zu einer Brandstätte und Wüste gemacht, den Handel und besonders die Hansa zernichtet, die Sitten verderbt, und auswärtigen Fürsten Einsiuß in die deutschen Angelegenheiten verschafft hatte. 7. Vom westfälischen Frieden bis jezt« (Von 1648 bis 1832.) s) Verhältniß Deutschlands nach dem westfälischen Frieden, Leider durfte Deutschland die Segnungen des Friedens nicht lange genießen. Schon 1660 brachen unter Kaiser Leopold dem I. Kriege gegen die Türken und Franzosen aus. Wegen dieser Unruhen nahm der beständige Reichstag zu Regensburg seinen Anfang. Lud- wig der Xiv., König von Frankreich, machte Ansprüche auf Theile des deutschen Reiches; darum schloß der Kaiser 1604 mit den Türken einen Waffenstillstand, um Frankreich widerstehen zu können. Es wurde zwar 1670 mit Ludwig dem Xiv. zu Nymwegen Frieden ge- schlossen, allein Frankreich hielt denselben nicht, und riß 1681 die Stadt Straßburg nebst andern Ländereien mitten im Frieden von Deutschland ab. Zum Unglücke war 1683 der Waffenstillstand mit den Türken zu Ende gegangen; der Kaiser sah sich daher 1684 genö- thigt, eben so mit den Franzosen, wie vorher mit den Türken, einen 20jährigen Waffenstillstand abzuschließen, um die Türken, welche schon bis Wien vorgedrungen waren, zurückzuwerfen. Allein kaum hatte der Kaiser 1687 seinen Feind besiegt, und Ungarn, welches als ein Erbreich des habsburgischen Regentenhauses erklärt wurde, in Besitz genommen, so brach Ludwig der Xi V. den Waffenstillstand abermals, fiel in die Pfalz ein. und verheerte die paradiesischen Gegenden des Mittelrheins mit unmenschlicher Grausamkeit. Das Reichskam- mergericht siüchtete sich von Speier nach Wetzlar, wo es von nun an auch blieb. Durch den R y s w i ck e r Frieden, welcher die- sem Kriege ein Ende machte, wurde 1607 der Kaiser genöthigt, den 8*

8. Faßlicher Unterricht in der Menschen- und Weltkunde - S. 125

1832 - Heidelberg : Oßwald
125 und Napoleon entsagte am 23. Juni zum zweiten Male der Regierung, und floh dem atlantischen Meere zu. Triumphirend zogen am 7. Juli die Preußen und Engländer in das wortbrüchige Paris ein; am 8ten hielt Ludwig der Xviu. seinen Einzug; und am Oien ergab sich Napoleon zu Rochefort den'engländern, welche ihn dann ans die kleine Felseninsel St. Helena abführten, wo er als Gefangener vom 17. Oktober 1815 bis zu seinem Tode am 5- Mai 1821 unter strenger Aufsicht gehalten wurde. Kurz vorher, am 30. März 1815, hatte der König von Nea- pel die Östreicher angegriffen, wurde aber für seine frevelnde Wort- hrüchigkeic nach einem kurzen Kampfe am 23- Mai mit dem Verluste seiner Krone, und bei seinem späteren Wiedererscheinen, zu Pizzo in Kalabrien mit dem Tode bestraft. Der alte König von Nea- pel zog wieder in sein väterliches Erbe ein. Nach Napoleons Verbannung vereinigten sich die verbündeten Mächte zum zweiten Pariser Frieden, der am 20- November unterzeichnet wurde. Nach demselben mußte Frankreich die Städte Philippeville, Marienburg, Saarlouis und Landau- wie auch das Herzogthum Bouillon und seinen Antbeil von Savoyen ab- treten, die in frühern Kriegen geraubtenkn n stsch ätze wieder herausge- den, die Festung Hün in gen schleifen, 700,000 Franken als Entschä- digung an die Alliirten bezahlen, und 150,000 Mann alliirter Truppen in den nördlichen und östlichen Gränzfcstungen 5 Jahre lang unterhalten. Zugleich wurde, um das Band der Eintracht desto fester zu knü- pfen, zwischen den Kaisern Franz und Alexander und dem Könige Friedrich Wilhelm von Preußen am 26. September 1815 der heilige Bund geschlossen, dem in der Folge alle christliche Fürsten beitraten. , ■ V. Geschichte der Portugiesen. Das Lusitanien der Alten, welches von einem Seehafen den Namen Portugal erhielk, war abwechselnd unter der Herrschaft der Römer und Westgothen gestanden, und siel endlich mit Spanien 712 n. Chr. unter die Herrschaft der Araber. Al phons der l. machte es 1139 zu einem besondern Staate, und nahm nach Besieaung der Araber den Königstitel an. Es gelangte unter guten Regenten in kurzer Zeit zu großem Ansehen. Die Portugiesen zeichneten sich unter ihrem Könige Johann dem l. 1383 besonders durch Entdeckungsreisen und Handelsunlcrneh- münzen aus. Sein Lieblingssohn Heinrich der Seefahrer ero- berte 1418 Ceuta in Afrika, entdeckte Madeira, die azorischen und die Inseln des grünen Vorgebirges, wie auch die Küsten von Guinea. Durch dieselben wurde auch 1498 der Seeweg nach Ostindien gefun- den (S. 110), und dadurch dem Welthandel eine neue Bahn geöff-

9. Enthaltend: Welt-, Erd-, Geschichts- und Vaterlandskunde, nebst einer Zugabe vom Calender - S. 104

1834 - Celle : Schulze
104 Wo nie die Bürgertreue flieht. Wo keiner sich der Pflicht entzieht, Gemeinwohl zu befördern. Da blühet uns zum andernmal Ein Eden auf der Erde; Da sind wir Brüder allzumal: Zur Lust wird die Beschwerde. Die Liebe knüpft mit Heilger Hand Das theure Erdenvaterland Ans himmlische dort oben! Spr. Sal. 14, 34. Die Landesverfassung ist eine durch Landstände ge- mäßigte, (constitutionelle) Monarchie. Die Regierung ist äußerst milde, und wahrhaft väterlich, und dabei die Justizpflege höchst gerecht. Unser theurer Landesvater, König Wilhelm Iv. ist zugleich König von Großbritan- nien und Irland. Das ganze Königreich Hannover besteht aus 16 Provinzen, welche unter 6 Landdrosteien und 1 Berghauptmannschaft vertheilt sind. — Unter diesen stehen wieder die Magistrate in den Städten und die 2temrer und Gerichte auf dem Lande. Die Namen und Bestandtheile der Landdrosteieu sind folgende: I. Die Landdrostei Hannover. Dazu gehört: (A) das Fürstenthum Calenberg. (B) Die Grafschaft Hoya. (C) Die Grafschaft Diepholz. Ii. Die Landdrostei Hildeöheim. Dazu ge- hört: (D) das Fürstemhum Hildesheim, (E) das Für- stenkhum Göttingen, (F) das Fürstenthum Grubenhagen, (O) die Grafschaft Hohenstein. Iii. Die Landdrostei Lüneburg. Erstreckt sich über (H) das Fürstemhum Lüneburg. Iv. Die Landdrostei Stade. Dazu gehört (I) tm Herzogthuln Bremen, (K) das Herzogthum Verden, (E) das Land Haveln.' .. hv. Die Landdrostei Osnabrück. Dazugehört: p!} das Fürstemhum Osnabrück, (N) das Herzogthum

10. Enthaltend: Welt-, Erd-, Geschichts- und Vaterlandskunde, nebst einer Zugabe vom Calender - S. 165

1834 - Celle : Schulze
165 Hallen dadurch für alle Unterkhanen unbedingte Verbind« lichkeit. — Alle Verwaltungsbehörden und Gerichte haben auf deren Erfüllung zu halten. §. 90. Die all- gemeine Ständeversammlung har das Recht, in Bezie- hung auf alle Landcsangelegenheiten ihre Wünsche, Vor- stellungen und Beschwerden dem Könige oder dem Mi« nisterio vorzurragen. Ein weiteres Eingreifen in die Verwaltung steht derselben nicht zu. §.91. Die Rechte der allgemeinen Ständeversammlung in Beziehung auf den Staatshaushalt sind in folgendem Capitel näher be- stimmt. §. 92. Die allgemeine Ständeversammlung wird von den Verträgen, die der König mit andern Mäch- ten schließt, in Kcnnrniß gest-ht, so bald es die Umstände erlauben. In Ansehung der dazu erforderlichen Geld- .mittel, ist die ständische Mitwirkung erforderlich. §.' 93. Die allgemeine Ständeversammlung besteht aus zwei Cam« niern, die sich in ihren Rechten und Befugnissen gleich sind. §. 94. Die erste Cammer soll bestehen aus: 1. den königlichen Prinzen, Sehnen des Königs, und den Häuptern der Nebenlinien der Königlichen Familie 2. dem Herzoge von Arenberg, dem Herzoge von Looz-Cors- waaren, dem Fürsten von Bentheim. 3. Dem Erbland- marschall des Königreichs. 4. Den Grafen zu Stollberg- Wernigerode und zu Stollberg-Stollberg. 5. Dem Gene- ral-Erbpostmeister Grafen von Platen-Hallermund. 6. Dem Abte zu ioccum. 7. Deni Abte von St. Michaelis zu Lüneburg. 8. Dem Präsidenten der Bremischen Rik- terlchaft als Director des Klosters Neuenwalde. 9. Dem oder den katholischen Bischöfen des Königreichs. 10. Zwei auf die Dauer des Landtags zu ernennenden ange- sehenen evangelischen Geistlichen. 11. Den von der Lau- deöherrschaft mit einem persönlichen erblichen Stimmen- rechre versehenen Majoratöherru. 12. Den auf die Dau- er eines jeden Landtags zu erwählenden Deputirten der Ritterschaften, nämlich: von der Caleriherg-Grubenhagen-
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