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1. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 40

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
40 Diese zogen sich nach einem mißlungenen Sturm ans die feste Stellung der Kaiserlichen nach Sachsen zurück. Wallenstein folgte ihnen, erlitt aber bei Lutze n eine schwere Niederlage. Doch hatten die Schweden den Tod ihres Königs zu beklagen. Trotzdem nahm der unselige Krieg seinen Fortgang, namentlich hatte jetzt Böhmen zu leiden. Wallenstein stand untätig in diesem Lande und weigerte sich, den Bayern zu Hilfe zu kommen. Durch Verhandlungen mit den Schweden und Sachsen brachte er sich in den Verdacht, er strebe nach der Krone von Böhmen. Deshalb wurde er vom Kaiser des Oberbefehls entsetzt. In der Absicht, sich mit den Schweden zu verbünden, begab sich Wallenstein nach Eger, wo er 1634 ermordet wurde. Auf Geheiß des kaisertreuen Obersten Buttler drangen in einer finsteren Sturmnacht zwölf Dragoner in Wallensteins Wohnung ein. Durch den Lärm wachte der Herzog aus. Die Dragoner stürzten in sein Schlafzimmer und schrien ihn an: „Bist du der Schelm, der dem Kaiser die Krone vom Haupte reißen will? Du mußt sterben!" Und schweigend empfing Wallenstein den Todesstoß — ein Opfer seines maßlosen Ehrgeizes. Deil Oberbefehl über Wallensteins Heer übertrug der Kaiser seinem Sohne Ferdinand. Dieser brachte den Schweden bei Nördlingen eine furchtbare Nieder- lage bei, die ihnen allein 12 000 Tote kostete. Der französisch-schwedische Llrieg. Null schien endlich Friede zu werden. Der Kurfürst von Sachsen schloß 1635 zu Prag mit dem Kaiser Frieden, dem außer anderen protestantischen Fürstell auch der Kurfürst von Brandenburg bei- trat. Da entfachte Frankreich den Krieg aufs neue. Es schloß mit Schweden einen Bund, um das deutsche Reich zu schwächen und ihm Gebiete zu entreißen. Noch manche Schlacht wurde geschlagen. Das Kriegsglück neigte sich bald nach dieser, bald nach jener Seite. Die Franzosen nahmen das schöne Elsaß. Die Schweden aber trieben es auf ihren Beutezügen wie nie zuvor. Einer ihrer Feldherren hinterließ bei seinem Tode eine Million Taler, die er zusammengeraubt hatte. Wollte man die Ballern znm Geständnis bringen, wo sie ihr Geld vergraben oder in den Wäldern ihr Vieh verborgen hatten, so folterte man sie. Man legte sie auf die Erde und goß ihnen Jauche in den Mund (Schwedentrunk) oder bestreute die bloßen Fußsohlen mit Salz und ließ sie von Ziegen ablecken. Höhnisch meinten die Peiniger, der Bauer könne sich ja zu Tode lachen. Noch heute haben sich an manchen Orten Erinnerungeil an die „Schwedennot" im Volke erhalten. Der westfälische Friede. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde end- lich 1648 zu Münster und Osnabrück Friede geschlossen. Die Protestanten und die Reformierten erhielten mit den Katholiken gleiche Rechte. Frankreich erhielt Elsaß (ohne Straßburg). Außerdem mußte ihm der Besitz der schon früher erlangten Bistümer Metz, Tonl und Verdun bestätigt werden. Die Schweden bekanlen Vorpommern mit (Stettin und Rügen, ferner die Bistümer Bremen (ohne die Stadt Bremen) und Verden. So erlangten sie die Herrschaft über die Mündungen voll zwei deutschell Strömen. Dazu wurden ihnen noch 5 Millionen Taler Kriegskosten bewilligt. Wofür? „Deutschland gab fünf Millionen, Schweden reichlich zu belohnen, Daß sie uns zu Bettlern machtell." An Brandenburg fiel Hinterpommern. Als Entschädigung für das rechtmäßig beanspruchte Vorpoulnlern wurden ihm Minden, Magdebllrg und Halberstadt zugesprochen. Holland und die Schlveiz schieden aus deiil deutschen Reiche aus. Folgen des Krieges. Nach dem Kriege bot unser Vaterland einen trost- losen Anblick dar. Gegen 2000 Schlösser, über 1600 Städte und 18 300 Dörfer

2. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 114

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
114 1870/71 1871 1871 1888 1888 Der Krieg mit Frankreich. Die ersten Siege bei Weißenbnrg, Wörth und Spichern. Kämpfe um Metz (Mars la Tonr-Vionville; Grave- lotte-St. Privat.) Schlacht bei Sedan (1. September). Belagerung und Einnahme von Paris. Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches (18. Januar). Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat linb den Reichstag. Friede zu Frankfurt a. M. (Frankreich muß Elfaß-Lothringen ab- treten und 4 Milliarden Mark Kriegskosten bezahlen.) Die treuen Helfer Wilhelms I.: Bismarck, Moltke, Roon. Soziale Fürsorge: Kranken- und llnfallversichernngsgesetz. Koloniale Erwerbungen: in Afrika: Togo, Kamerun, Deutsch-Süd- westafrika und Deutsch-Ostafrika, in Australien: Kaiser Wilhelms- land und Bismarck-Archipel. Friedrich Iii. (9. März bis 15. Juni.) Gemahlin Viktoria. Regierungsantritt Wilhelms Ii. Gemahlin Auguste Viktoria. Soziale Fürsorge: Alters- und Jnvaliditätsversicherungsgesetz. Arbeiterschntzgesetz. Kinderschutzgesetz. Erwerbungen: Helgoland; Kiautschou; Karolinen und Marianen; Samoa. Kämpfe in China. Kämpfe in Südwest-Afrika.

3. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 103

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
103 gelegenheiten dieser Synodalkreise werden auf der Kreissynode beraten. In jeder Kirchengemeinde steht dem Pfarrer ein Presbyterium zur Seite. In Vermögens- angelegenheiten muß die Repräsentation (Gemeindevertretung) gehört werden. Die katholische Kirche hat in Preußen zwei Erzbistümer. Dem Erz- bistum Cöln sind die Bistümer Trier, Münster und Paderborn angegliedert. Zum Erzbistum Posen-Gnesen rechnet Kulm. Fulda und Limburg unterstehen Freiburg i. Br. Ermland, Osnabrück, Hildesheim und Breslau stehen unmittel- bar unter dem Papste. In jeder Diözese steht dem Bischof in der Verwaltung ein Generalvikar bei. Die Diözesen setzen sich aus Dekanaten und diese aus Pfarreien zusammen. Dem Pfarrer steht ein Kirchenvorstand zur Seite. In Vermögens- angelegenheiten ist die kirchliche Gemeindevertretung zu hören. Von der deutschen Rechtspflege. Die Rechtspflege ist im ganzen Reiche gleichmäßig gestaltet. Wenn jemand sein Recht gegenüber einem Mitbürger geltend machen will, z. B. in einer Grenzstreitigkeit, so geschieht das im Wege des Zivilprozesses. Dabei wird Recht gesprochen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ■— Zivilrechtspfleg e. Übertretungen, Vergehen oder Verbrechen ahndet die Strafrechtspflege. Das deutsche Strafrecht ist im wesentlichen im Reichsstrafgesetzbuch enthalten. Doch sind auch vielen Gesetzen Strafbestimmungen eingefügt. Bei den Amtsgerichten wird über geringfügigere Klagen aller Art und über Vermögensstreitigkeiten bis zum Werte von 600 Mark entschieden. Bei Strafsachen wird von einem Richter und zwei Schöffen (aus dem Volke gewählte Männer) entschieden (Schöffengericht). Außerdem führen die Amtsgerichte das Grundbuch und das Handelsregister. Sie befassen sich auch mit dem Vormnndschaftswesen (Fürsorgeerziehung) und erledigen das Mahn-, Konkurs- und Zwangsvollstreckungsverfahren. Landgerichte urteilen über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte, ferner in Streitigkeiten, deren Gegenstand einen höheren Wert als 600 Mark hat. Die Strafkammern mit 5 oder 3 Richtern sind zuständig für Vergehen und Verbrechen mittlerer Schwere sowie für jugendliche (noch nicht 18 Jahre alte) Verbrecher. Zur Aburteilung schwerer Verbrechen werden beim Landgerichte von Zeit zu Zeit Schwurgerichte gebildet. Bei diesen ent- scheideil 12 aus dem Volke ausgeloste Männer über die Schuldfrage. Gberlanöesgerichte entscheiden bei Berufungen gegen die Urteile der Land- gerichte. Das Reichsgericht in Leipzig entscheidet als letzte Instanz. Seine Urteile sind endgültig. Hoch- und Landesverrat werden allein vor ihm verhandelt. Im ganzen Reiche wird die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Richter ausgeübt. Der Staatsanwalt (bei Amtsgerichten der Amts anw alt) ist Staatsbeamter und erhebt bei Straf- sachen die Anklage. Der Rechtsanwalt ist kein Staatsbeamter. Er muß die Fähigkeit zum Richteramte nachgewiesen haben und ist Rechtshelfer der Bevölkerung. Das Gesetz schreibt genau vor, in welchen Fällen jemand vor Gericht durch einen Rechts- anwalt vertreten werden muß, z. B. in Zivilprozessen vor dem Landes-, Ober- landes- und Reichsgericht. Außer den ordentlichen Gerichten bestehen noch besondere Gerichte. Gew erb e- gerichte entscheiden über gewerbliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitern untereinander. K a u s m a n n s g e r i ch t e sind zur Entscheidung in Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und ihren Angestellte» berufen.

4. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 63

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
Lage des niederen Volkes besser geworden. Die junge Republik wurde bald ein Kaiserreich. Der Mann aber, der nicht nur in Frankreich, sondern in ganz Europa eine neue Zeit heraufsührte, war N a p o l e o n B o n a p a r t e. )Er wurde 1769 zu Ajaccio auf Korsika als Sohn eines Rechtsanwalts geboren. Schon der Knabe zeigte scharfen Verstand, rücksichtslosen Willen und glühenden Ehrgeiz. Nach Besuch der Kriegsschule wurde Napoleon schon mit 16 Jahren Artillerieleutnant. Zur Zeit der Revolution schloß er sich Robespierre an. Vor Toulon errang er sich den ersten Kriegsruhm. Napoleons geschickte Führung der Artillerie entriß die Stadt den königstreuen Franzosen und den Engländern. Nun wurde Na- poleon General und bekam 1796 den Oberbefehl über die Armee, die damals in Italien gegen Österreich kämpfte. Die Öster- reicher wurden wiederholt besiegt und mußten Frieden schließen. Auch in einem weiteren Kriege unterlagen sie. Das ganze linke Rheinufer mußte an Frankreich abgetreten werden. Napoleon aber, der siegreiche Feldherr, wurde von den begeisterten Fran- zosen zum Konsul auf Lebenszeit gewählt. So war er in Wirk- lichkeit der Regent der Republik geworden, es fehlte nur noch ein glänzender Titel. 1804 wurde er als Napoleon I. erblicher Kaiser der Franzosen. Es zeigte sich, daß Napoleon nicht nur ein tüchtiger Feldherr, sondern auch ein ebenso großer Staats- mann war. Er schuf eine muster- hafte Verwaltung, regelte das Schulwesen und ordnete die Rechtspflege durch ein bürger- liches Gesetzbuch, das noch heute Bedeutung hat. Einziehung der geistlichen Herrschaften in Deutschland (J803). Durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankleich waren verschiedene Fürsten geschädigt worden. Sie bekamen dafür die Länder geistlicher Fürsten nebst einer Reihe Reichsstädte. Über 100 kleine Staaten wurden damals eingezogen. Preußen erhielt die Bistümer Paderborn und Hildesheim, die östliche Hälfte vom Bistum Münster, ferner das. Eichsfeld und Erfurt, die Abteien Essen, Werden, Herford und einige andere Städte. Lude des alten deutschen Reiches. Der Kaiserthron genügte Napoleons Ehrgeiz nicht. Napoleon wollte Herr über ganz Europa werden. England schloß mit Rußland und Österreich ein Bündnis gegen ihn. Die französische Flotte wurde von der englischen bei Traf alg ar (zwischen Cadiz intb Gibraltar) vernichtet. Dagegen war Napoleon zu Lande glücklich. Er schlug die Österreicher und Russen in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz (1805). klm die Macht des morschen deutschen Reiches vollends zu brechen, stiftete Napoleon 1806 den R h e i n b u n d. 16 deutsche Staaten, u. a. Bayern, Baden, Württemberg, sagten sich vom deutschen Reiche los und verpflichteten sich, ihrem Beschützer Napoleon in jedem Kriege 63 000 Mann Hilsstruppen zu stellen. Nun legte Franz Ii. 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder und nannte sich fortan nur noch „Kaiser von Österreich". * Napoleon I.

5. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 209

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
209 Das Reichslanö Elsaß-Lothringen. Das Reichsland Elsaß-Lothringen ist 500 qkm groß und hat (,8 Millionen Einwohner, von denen katholisch sind. Ls umfaßt den westlichen Teil der Oberrheinischen Tiefebene und das Lothringische Stufenland. Durch den Wasgen- wald wird Elsaß von Lothringen geschieden. Landwirtschaft ist auch in: Reichsland eine Hauptbeschäftigung der Bewohner. Als weinland nimmt Elsaß-Lothringen den ersten Platz unter den Staaten des Deutschen Reiches ein. In seiner Industrie steht es dem ge- werbetätigsten deutschen Lande, dem, Königreiche Sachsen, nicht viel nach. Den größten Anteil hat die Baumwollindustrie iu Elsaß; Lothringen weist Berg- bau, Hütten- und Salinenwesen auf. Elsaß-Lothringen bildet keinen Bundesstaat, sondern eine Provinz des Deutschen Reiches. Die Staatsgewalt steht dem Kaiser zu. Er wird durch einen Statthalter, der in Straßburg wohnt, vertreten. von der Schönheit und dem Reichtum des Landes sagt ein Spruch: „Drei Schlösser aus einem Berg, Drei Kirchen auf einem Kirchhof, Drei Städte in einem Tal Hat ganz Elsaß überall." Das Land zerfällt in 3 Bezirke: Ober-Elsaß: Mühlhausen ist Mittelpunkt der Baumwollindgstrie; Kolmar ist die Hauptstadt von Ober-Elsaß. 2. Unter-Elsaß: Straßburg (= Burg an der Straße, die über die Vogesen führt). Die V o g e s e n str a ß e , die durch die Stiege von Zabern führt, fand hier an einer Stromenge des Rheines einen günstigen Übergang über den Fluß. Daher zogen schon die alten Römer und später die Hunnen unter Attila und noch später französische Heere diesen weg. wer Straßburg in Gewalt hat, beherrscht ganz Süddeutschland. Darum wurde Straßburg zu eiuem Hauptbollwerk gegen Frank- reich ausgebaut. Infolge seiner Lage wurde dieser Haupthandelsplatz eiu Knoten- punkt der Eisenbahnen und Ausgang des Rhein-Rhone- und Rhein-Marne- kanals. Mitten im Frieden riß vor Zeiten Ludwig Xiv. die schöne und wichtige Stadt an sich; 1870 aber gewannen die Deutschen ihr Eigentum zurück. In Straß- burg residiert der vom Deutschen ^Kaiser ernannte Statthalter. Die Kaiser Wilhelm-Universität ist stark besucht. Der Stolz der wunderschönen Stadt ist das M ü n st e r. Von den beiden Türmen ist nur einer ausgebaut ((43 m). Berühmt ist die Uhr. Sie zeigt nicht nur die Zeit an, sondern auch den Stand der Planeten, des Mondes, der Sonne usw. Bei dem ersten Viertel einer Stunde schlägt ein Knabe einmal, beim zweiten Viertel ein Jüngling zweimal, beim dritten Viertel ein Mann dreimal, beim letzten Viertel ein Greis viermal an eine Glocke. Noch viele andere Figuren werden in Bewegung gesetzt. 3. Lothringen: Metz ist eine der stärksten Festungen der Welt. Sie bildet mit den zuge- hörigen Forts die gefürchtete „Moselwacht" gegen Frankreich. Um für den Kriegsfall sofort eingreife:! zu können, hat Metz eine überaus starke Besatzung, gegen 25 000 Mann, wie denn überhaupt das ganze Reichsland stärker mit Soldaten belegt ist (namentlich mit Reitern) als irgend ein anderes vaterländisches Gebiet. Schlachtorte von (870 sind: Weißen bürg, Wörth, Spichern und Umgegend von Metz. Die Hohenzollernschen Lande. Sie zählen 70 000 meist katholische Einwohner, deren Hauptbeschäftigung Ackerbau und Viehzucht ist. Die Hohenzollernschen Lande bilden den Regierungs- bezirk Sigmaringen unter dem Oberpräsidium der Rheinprovinz. Kamp, Realienbuch. 14
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