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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 94

1904 - Cöthen : Schulze
— 94 — stätigung vorgelegt und endlich auch von der Reichsdeputation genehmigt (November 1802). Der Kaiser zögerte noch eine Weile mit der Bestätigung des Planes, schließlich genehmigte auch er denselben, und nun verfaßte der Reichstag den Reichsdepuiations-hanptschlnß (Frühjahr 1803). Eine folgenschwere Veränderung ging durch diesen Beschluß mit unserem Vaterlande vor sich. Nicht weniger als 112 Staaten verschwanden von der Karte Deutschlands. Von den geistlichen Fürsten und Fürstentümern blieben nur noch drei übrig: der Kurerzkanzler (Dalberg), der aber nicht mehr in Mainz, sondern in Regensburg seinen kurfürstlichen Sitz bekam; dazu uoch die beiden Ritterorden, deren Erhaltung im Interesse des im übrigen so sehr geschädigten katholischen Adels vorgesehen wurde. Von Reichsstädten blieben nur noch sechs (Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg);^ sie sollten in Reichskriegen fortan neutral bleiben.2) Ganz besonders nahm sich Napoleon der süddeutschen Staaten an; ihre Länder wurden durch reichsstädtische und geistliche Gebiete höchst vorteilhaft abgerundet, und sie wurden dem schlauen Korsen immer mehr verpflichtet. Österreich erhielt in Deutschland die Bistümer Trient und Brixen, der Erzherzog von Toskana das Kurfürstentum Salzburg, der Herzog von Modena den Breisgau. Der ©rentier bekam das Fürstentum Fulda. So wurden fremde Herrscher auf Kosten Deutschlands bereichert. Preußen wurde namentlich durch die Bistümer Paderborn und Hildesheim und durch Teile von Münster entschädigt. Der Kurfürstenrat auf dem Reichstage zählte von nun an zehn Stimmen: Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfürstentümern erhoben3), (Trier und Köln waren französisch geworden), so waren die Protestanten im Kurfürstenkollegium in der Mehrzahl. Auch der Fürstenrat des Reichstages veränderte sich zugunsten der Protestanten. Die katholische Kirche erlitt durch die Fürstenrevolution von 1803 die größte Einbuße; und doch bedeutete im letzten Grunde die Beschränkung der katholischen Geistlichkeit auf rein geistliche Angelegenheiten eine innere Erstarkung des Katholicismus. Durch das Aufhören der geistlichen Staaten verlor auch das Kaisertum seine beste Stütze Vergl. Sz. 6 b. 2) Vgl. Sz. 190b. 3) Vergl. Sz. 19 d. —

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 231

1904 - Cöthen : Schulze
— 231 — Heerführer zur Unterstützung der bisherigen auf das Schlachtfeld geworfen, um den letzten Stoß auf das feindliche Centrum bei Frofchwiller auszuführen. Schon waren auch Vorkehrungen getroffen, um die Rückzugslinie der Feinde zu gefährden. Artillerie und Kavallerie nahmen die Verfolgung auf. 3 nt a^en Reiche zerfielen die beiden Reichsfestungen Kehl und Philippsburg immer 8-^°«" mehr, zuletzt wurden dieselben ganz ausgegeben. Der Deutsche Bund erhob Mainz, Luxemburg, Landau, Ulm und Rastatt zu Bundesfestungen. In dem Norddeutschen Bunde wurde dem Bundespräsidium das Festungswefen des gesamten Bundes untergeordnet, ähnlich in der heutigen Reichsverfassung; Württemberg und Bayern sind auch hierbei bestimmte Reservate geblieben. Nach dem Kriege von 1870 sind viele Festungen geschleift, die wichtigeren dagegen sind stärker befestigt; bei der Wirkung der heutigen Geschosse bedurfte es teilweise eines Umbaues der Festungen. •xjnt ^ite^ung letzten deutsch-sranzösischen Kriege hat zwar der sranzöstfche ^estungs- sge[agerung. gürtet das Vordringen der deutschen Heere nicht aushalten können; wohl aber mußten starke Streitmassen zur Einschließung und Belagerung der Festungen zurückgelassen werden. Besonders Metz und Straßburg konnten als Stützpunkte feindlicher Armeen dem in Frankreich vordringenden deutschen Heere gefährlich werden. Bald nach der Schlacht bei Wörth richtete sich die Besatzung von Straßburg auf eine Belagerung ein durch Verproviantierung, Zerstörung der Eisenbahneinsahrt, Besetzung der Außenwerke, Niederlegen der Deckungen im Vorlande und ähnliches. Bei dem weiten Umfange der heutigen Befestigungen ist ein zahlreiches Besatzungs- und Belagerungskorps vonnöten. Schweres Geschütz wurde von den Belagernden an die Festung herangeführt. Der Ring wurde enger und enger geschlossen. Durch die Beschießung der Stadt hoffte man die Straßburger zur Kapitulation zu zwingen. Wohl richtete das sechstägige Bombardement großen Schaden in der Festung an, doch führte es nicht zum Ziele; so beschloß General v. Werder zum förmlichen Angriff überzugehen. Noch vier Wochen hielt sich die Stadt. *) — Das ganze Verpflegungswesen wurde in der Zetf8"*^^. i) Preußische Jahrbücher, 68. 93b., Oktoberheft 1891, S. 475: „Thatsächlich hat auch die beutsche Kriegführung im Jahre 1870 eine Reihe von wichtigen Festungen, Toul, Schlettstabt, Breisach, Verbun, La Fere, Diebenhofen, Malmeby, Mezieres, durch Bombarbement zur Kapitulation gebracht. Straßburg ... ist erst vor der wirklichen Belagerung gefallen."

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 18

1904 - Cöthen : Schulze
— 18 — Reformation innerlich ergeben, sodaß man sogar seinen Übertritt erwartete. Doch ordnete er die Religion der Politik unter. Es eröffnete sich für seine Familie die Aussicht auf den spanischen Thron, darum ließ er seine Söhne in Spanien erziehen. Sein Feldzug gegen die Türken war ziemlich unrühmlich, obwohl ihm eine starke, vom Reichstage 1566 bewilligte Reichshilfe zu Gebote stand. Vor der Festung Sziget, die von Zriny so heldenhaft verteidigt wurde, starb Soleiman. Der Kaiser benutzte des Sultans Tod nicht zu einem Vorstoß gegen die Türken, sondern schloß einen achtjährigen Waffenstillstand mit denselben (1568). — «Ssfii Ihm folgte sein, im Jahre 1575 zum römischen Könige ge-(1b™7fioo2)wählter Sohn Rudolf Ii. Er war durchaus katholisch, wie er $orbrtnq8en ^entt ou$ jesuitisch erzogen war. Seine Interessen galten alchy-dcs Katho- mistischen und astrologischen Dingen. Zum Regieren wurde er mehr und mehr unfähig. Schließlich geriet er ganz in die Hände niedriger, unbedeutender Menschen; zuletzt lebte er wie ein Einsiedler auf seinem Schlosse zu Prag. Unter ihm konnte die katholische Reaktion im Reiche kräftig einsetzen. Als im Kölnischen der Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg, um sich mit einer Gräfin von Mansfeld verheiraten zu können, einen neuen Versuch machte, in seinem Lande die Reformation zu verbreiten, wurde er vom Papste seines Amtes enthoben (1583). An seine Stelle wurde ein bayrischer Prinz gesetzt, der schon Inhaber mehrerer Bistümer war. Die evangelischen Reichsstände unterstützten Gebhard zu wenig, so mußte er vor spanischen Truppen zurückweichen. Wäre diesem Erzbischof fein Plan gelungen, so hätte sein Beispiel auch andere geistliche Fürsten zum Übertritt ermuntert. Auch in Münster, Paderborn, Würzburg, Bamberg und anderen geistlichen Stiftern, in denen Neigung zur evangelischen Lehre vorhanden war, setzte jetzt die Gegenreformation kräftig ein. In Straßburg war eine zwiespältige Bischofswahl erfolgt (1592). Auch hier siegte die katholische Partei. Im Jahre 1604 verzichtete der evangelische Administrator, ein brandenburgischer Prinz. In Aachen war der Protestantismus ebenfalls emporgekommen. Der Kaiser verlangte die Wiederherstellung des Zustandes von 1555. Die Stadt wurde in die Reichsacht getan (1598). Die Reaktion kam auch hier zum Siege.

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 38

1904 - Cöthen : Schulze
— 38 — Rhein. Laut des 11. Artikels des Münsterschen Friedens bekamen die Franzosen die österreichische Landgrafschast Ober- und Unter-Elsaß, den Sundgau, die Landvogtei über 10 elsässische Reichsstädte und 40 Reichsdörfer/) Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg. Die genaueren Bestimmungen über das Verhältnis dieser Erwerbungen zum Reiche waren unklar: jene Landvogtei sollte Frankreichs souveräner Besitz werden, und doch sollten die Städte beim Reiche verbleiben. Auch Metz, Toul und Verdun fielen nun endgültig an Frankreich. Vorpommern, Rügen, Wollin wurde den Schweden zuerteilt, Hinterpommern und das Bistum Kammin dem Kurfürsten von Brandenburg; Stettin und einige andere Orte in Hinterpommern wurden ebenfalls schwedisch, dazu noch Wismar und das Stiftsland um Bremen und Verdett; auch erhielt Schweden noch fünf Millionen Taler Kriegsentschädigung. Die an Schweden abgetretenen Länder bleiben reichsrechtlich mit dem deutschen Reiche verbunden, sodaß der König von Schweden als Inhaber der genannten Territorien Sitz und Stimme auf dem Reichstage hat. Die Mündungen der wichtigsten deutschen Ströme sind nun in der Hand des Auslandes. Für die Abtretung von Wismar mußte Mecklenburg durch die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg entschädigt werden. Für Vorpommern werden dem Brandenburger das Erzstift Magdeburg, doch erst nach dem Tode des damaligen sächsischen Inhabers, ferner die Bistümer Halberstadt und Minden übergeben?) So müssen die geistlichen Gebiete zur Entschädigung herhalten. So schmerzlich dem Kurfürsten der Verzicht auf Vorpommern war, so wichtig war die Erweiterung des brandenburgischen Territoriums nach Westen; es wurde eine Brücke geschlagen zwischen der Mark und den im klevischen Erbfolgekriege erworbenen Besitzungen. Kursachsen behielt die Lausitz und jene (1635) verheißenen vier magdeburgischen Ämter. Hessen-Kassel, das bis zuletzt bei den Schweden ausgehalten hatte, wurde durch die Abtei Hersfeld und andere Besitzungen und durch Geldzahlungen zufriedengestellt. Die Erben Friedrichs V. von der Pfalz erhielten die Unterpfalz und die achte Kur, während die *) Vergl. Erdmannsdörffer, Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden . . . (1892) Bd. 1, S. 40 ff. 2) Vergl. Sz. 6 a u. 92.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 47

1904 - Cöthen : Schulze
— 47 — Kurfürst von Brandenburg erkannte die Gefahr, die ein Sieg der Franzosen über die Niederlande auch für Deutschland im Gefolge haben würde, schloß im Mai 1672 ein Bündnis mit dem bedrohten Holland und wirkte auch auf den Kaiser im Interesse der Niederländer ein. In kurzer Zeit nahmen Ludwigs Generale das schlecht verteidigte Land ein. Kölnische und Lütlichsche Soldaten besetzten Over-Issel. Es kam in Holland zu einer Revolution, in der die aristokratische Partei gestürzt (die Gebrüder de Witt wurden ermordet) und die republikanische Partei ans Ruder kam, von der Wilhelm Hi. von Oranien zum Statthalter erhoben wurde. Dieser rettete Amsterdam. Friedrich Wilhelms Feldzug am Niederrhein, der von den Österreichern unter Montecuccoli nicht recht unterstützt wurde, brachte ihn selber schließlich in solche Not, daß er im Juni 1673 im Frieden von Vossem aus dem Kriege ausschied; für den Fall eines Reichskrieges behielt er sich seine Beteiligung am Kriege ausdrücklich vor; seine rheinischen, von den Franzosen besetzten Festungen bekam er zurück. Ludwigs Übermut gegen das Reich trieb dann aber in der Folge den Kaiser Leopold zu einem tatkräftigeren Handeln. Er schloß mit Dänemark, Holland, Lothringen, (das Ludwig schon im Sommer 1670 besetzt hatte), Spanien und Kursachsen Bündnisse gegen Frankreich. Durch glückliche Unternehmungen de Ruyters gegen England, durch ein siegreiches Vordringen Montecuccolis, der sich mit Wilhelm Iii. gegen Bonn, die Residenz des Kurfürsten von Köln, vereinigt hatte, nachdem er Turenne ins Elsaß zurückgedrängt, wurden die Franzosen zum Verlassen der Niederlande gezwungen. Die Lage Frankreichs verschlechterte sich auch dadurch, daß England (Februar 1674) aus dem Kriege ausschied, ebenso Münster und Köln. Im Mai 1674 erklärte das Reich den Krieg an Frankreich, was jedoch nicht hinderte, daß noch immer einige Reichsstände, so Bayern und Hannover, bei der Partei des Reichsfeindes blieben; und der Kurfürst Friedrich Wilhelm trat wieder auf den Kampfplatz. Trotzdem waren die Unternehmungen am Oberrhein für die Verbündeten wenig glücklich. Bei Sinsheim in Baden wurden die Kaiserlichen von Turenne besiegt (Juni 1674). Die Schlacht bei Seness in Belgien (August 74) zwischen Conde und Wilhelm Iii. war unentschieden. Als der Kurfürst am Oberrhein erschien, wurden die Franzosen über den Fluß zurückgedrängt, doch kam es infolge der

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 48

1904 - Cöthen : Schulze
— 48 — Weigerung des kaiserlichen Generals Bournonville zu keiner entscheidenden Schlacht. Anfang 1675 gelang es den Franzosen, die Deutschen wieder über den Rhein zu drängen, und Ludwig Xiv. rief die Schweden dem Brandenburger ins Land. Doch Monte» cuccolt siegle bei Saßbach über Turenne (Juni 75), der hier auch sein Leben verlor; und die Schweden erlagen bei Fehrbellin und verloren ihre gesamten deutschen Besitzungen. Gerade das Unglück der Schweden machte die Franzosen dem Frieden geneigter. Die Niederlande wurden des Krieges zuerst müde nach manchem Mißgeschick zu Wasser und zu Lande. Seit 1676 verhandelte man zu Nimwegen über den Frieden. Der Kaiser war auch nicht abgeneigt den Krieg zu beendigen, da er in Ungarn Aufstände zu bestehen hatte. So schlossen denn die Niederlande im August 1678 mit Frankreich unter sehr günstigen Bedingungen Frieden, sie kamen ohne Gebietsabtretung davon. Einen Monat später trat auch Spanien von den Feindseligkeiten zurück; es gab die Freigrafschast und einige niederländische Grenzorte an Frankreich ab. Im Februar 1679 schlossen auch Kaiser und Reich Frieden: Freiburg i. B., das von den Franzosen 1677 genommen war, blieb im Besitz der Franzosen; des Besatzungsrechts von Philippsburg gingen sie verlustig, (sie hatten diese Festung im September 76 verloren); dagegen behielten sie Lothringen, da der Herzog von Lothringen mit den Bedingungen, unter welchen er sein Land wiedererhalten sollte, nicht zufrieden war. — Doch wie stand es mit dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm? Siegreich hatte er inzwischen die Schweden bekämpft. Auf die Kunde von ihrem Einfall, und nachdem er sich vergewissert hatte, daß der Kaiser und Holland ihn nicht in Stich lassen würden, brach er plötzlich vom Main her auf (Mai 1675). In Magdeburg ließ er die Tore schließen, damit der Feind seine Ankunft nicht erführe. Nach zwei Tagen Raft brach er am 23. Juni aus. Bei Rathenow drängte er sich zwischen die beiden Flügel der Schweden, deren Quartiere von Havelberg bis Brandenburg sich erstreckten. Nun wollten die Feinde zurückgehend sich vereinigen, dabei gerieten sie in die sumpsigen Gegenden des Luchs. Friedrich von Heffen-Homburg ereilte sie bei Fehrbellin. Des Kurfürsten Feldherrnblick erspähte einen das Schlachtfeld beherrschenden Hügel. Ein herrlicher Sieg ward erfochten (28. Juni 1675). äo hatte

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 50

1904 - Cöthen : Schulze
— 50 — **£?*■ Bald nach dem Nimweger Friedensschluß setzte Ludwig Xiv. seine Räubereien fort. Er bestellte in Metz (für Lothringen), in Befanoon (für die Franche Comte) und in Breisach (für Elsaß) Gerichtskammern, die untersuchen sollten, welche Gebietsstücke jemals von den in den letzten Jahrzehnten von Frankreich gemachten Eroberungen abhängig gewesen wären. Die von diesen Reunionskammern nachgewiesenen Gebiete wurden dann dem französischen Staate einverleibt (1680). Es war ein Rechtsbruch ohne Gleichen, durch den nicht nur das Reich und deutsche Reichsstände in ihrem Besitz und Recht geschädigt wurden. Das Unerhörteste jedoch war es, daß Ludwig auch Straßburg mitten im Frieden wegzunehmen wagte. Am 30. September 1681 ergab sich die einst so deutsche Stadt, verraten von einem Teile seines Rates und Domkapitels, nicht unterstützt durch das wehrlose Reich, gezwungen durch das vor seinen im Verfall begriffenen Mauern liegende französische Heer. Der Bischof Franz Egon von Fürstenberg begrüßte den französischen König am Eingänge des Münsters als den Heiland, den Gott zur Erleuchtung der Heiden gesandt (Luc. 2, 29 ff). Der Münster wurde wieder katholisch. Wohl bildeten sich nach solchen Vergewaltigungen allerlei Bündnisse deutscher Reichsstände unter einander und mit dem Kaiser gegen Frankreich. Doch hinderte die Türkennot und besonders auch des großen Kurfürsten Verhalten jedes geschlossene Vorgehen. Bald nach dem Frieden von St. Germain en Laye hatte dieser im Unmute gegen den Kaiser ein Bündnis mit Frankreich geschlossen (Oktober 1679), wobei er das Versprechen gegeben, bei der nächsten Kaiferwahl dem französischen Bewerber seine Stimme zu geben; auch bezog er, wie manch anderer Reichsstand, Jahrgelder von Frankreich; im Anfange der achtziger Jahre wurden ähnliche brandenburgifch - französische Verträge geschlossen. So nahm denn auch der deutscheste der damaligen Fürsten in einer Zeit, da Ludwigs Xiv. Übermut feinen Höhepunkt erreichte, eine undeutsche politische Haltung ein. Daß dem Kurfürsten die schlesischen Herzogtümer Siegnitz, Brieg und Wohlau, auf die er auf Grund alter, im Jahre 1537 geschlossener Erbverträge Anspruch erhob, und das Fürstentum Jägerndorf vom Kaiser vorenthalten wurde, konnte den Riß zwischen Wien und Berlin nur noch vertiefen. So erklärt sich der wenig ehrenvolle Beschluß des Regensburger Reichstages (August 1684), Ludwig Xiv. alle bis

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 53

1904 - Cöthen : Schulze
— 53 — Reich an: Straßburg bleibt französisch; Freiburg und Breisach werden wieder österreichisch; Philippsburg und Kehl werden an das Reich abgetreten; die Reunionen gibt Ludwig zurück; pfälzisches Gebiet kommt nicht an Frankreich; auch Lothringen fällt seinem rechtmäßigen Besitzer zu. Die Ryswicker Klausel, an deren Zustandekommen die jetzt (nach 1685) katholische Kurpsalz (Pfalz-Neuburg) stark beteiligt ist, sichert den durch die Reunionen eine Zeit lang unter französischer Herrschaft befindlichen katholischen Untertanen ihren Glauben; dem Protestantismus geschah durch diese Klausel kein geringer Abbruch. Ludwig Xiv. war zum ersten Male vor seinen Gegnern zurückgewichen. Zu gleicher Zeit nahmen auch die Türkenkriege ein für Habsburg günstiges Ende. Das ganze achte Jahrzehnt hindurchm-nr^ hatte Leopold I. mit ungarischen Aufständen zu tun, die um so gefährlicher waren, als die Aufständischen sich mit Siebenbürgen, Polen und Frankreich verbunden hatten. Ganz besonders flammte der Aufruhr auf, als Emmerich Tököly an die Spitze trat und sich mit dem Sultan (April 1682) verband, der ihn zum Fürsten von Ungarn machte. Der Großvezier Kara Mustapha hatte mit den Polen und Russen unglückliche Kriege geführt und hoffte nun auf Siege in einem Kampfe mit den Habsburgern. Gewaltige Schwärme führte er heran. Der Kaiser fand Bundesgenossen im Papste, in den Polen, beim Reiche. Ludwig Xiv. stand in einem geheimen Bündnisse mit den Türken. Im Juli 1683 erschienen die Türken vor Wien. Der Kaiser hatte kurz vorher die Stadt verlassen. Rüdiger von Starhemberg verteidigte sie zwei Monate hindurch heldenmütig. Im Augenblick der höchsten Not kamen die Heere der Verbündeten heran: Karl von Lothringen, der soeben Tököly bei Preßburg besiegt und sich sodann mit den Polen vereinigt hatte, mit den kaiserlichen Truppen; Kreistruppen aus Franken und Schwaben; Max Emanuel von Bayern mit loooo Bayern; Johann Georg Iii. von Sachsen mit einer gleichen Anzahl Sachsen; Johann Sobiesky von Polen mit polnischen Truppen. Brandenburgische Hilfe hatte Leopold ausgeschlagen; doch stießen nach der Schlacht bei Wien an 1000 Brandenburger zum Heere Sobieskys. Diese vereinten, an Zahl hinter den türkischen Schwärmen noch weit zurückstehenden Truppen bezwangen am 12. September 1683 am Kahlenberge den

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 7

1904 - Cöthen : Schulze
— 7 — 1534 dem vertriebenen Herzog Ulrich zurückgegeben, der dann sofort sein Land evangelisch machte. Der schwäbische Bund hatte den Herzog verdrängt, als dieser die Reichsstadt Reutlingen überfallen und seiner Herrschaft unterworfen hatte. Um die Kriegskosten aufzubringen, hatte der Bund das eroberte Herzogtum Karl V. übergeben; auf dem Reichstage zu Worms war dann Ferdinand mit Württemberg belehnt worden. Auf Philipp von Hessen besonders gestützt, hatte Ulrich bei Laufen am Neckar die Habsburger besiegt (1534); nun kehrte er zurück und führte die Reformation ein. Der schmalkaldische Bund wurde im Jahre 1535 bis zum Jahre 1547 verlängert; neue Mitglieder traten demselben bei. Nach dem Tode Herzog Georgs wurde auch das alber-tiuische Sachsen evangelisch (1539). In demselben Jahre bekannte sich der Kurfürst Joachim Ii. von Brandenburg zur lutherischen Lehrender Gottesdienst behielt hier katholische Formen, auch trat Brandenburg dem schmalkaldener Bündnis nicht bei. Auch in Braunschweig-Calenberg, in Mecklenburg, im Erzsttst Magdeburg siegte das Evangelium. Es war sogar Aussicht vorhanden, daß Kurköln evangelisch wurde: der Erzbischof Hermann von Wied begann aus innerster Überzeugung den Übergang anzubahnen. Ebenso neigte der Herzog von Kleve zur neuen Lehre. Er stand mit dem Kaiser auf gespanntem Fuße des benachbarten Gelderns wegen, das er in Besitz genommen, das ihm aber jener nicht lassen wollte. Einen Sieg errang der Protestantismus im Herzogtum Heinrichs von Braunschweig. Dieser hatte die Reichsacht an Goslar vollziehen wollen, da wurde er vom schmalkaldischen Bunde aus seinem Lande vertrieben, und die Reformation fand nun Eingang. Auch die Pfalz wurde 1545 evangelisch. — Den Kais er beschäftigten inzwischen mancherlei auswärtige Unternehmungen. Sein Zug nach Tunis (1535) war von Erfolg gekrönt; er konnte den Usurpator verdrängen und das Land seinem ehemaligen Besitzer zurückgeben. In den Jahren 1536—1538 wurde Karl in einen neuen Krieg mit Frankreich verwickelt. Franz von Frankreich begann mit den Feindseligkeiten, weil der Kaiser nach dem Tode Franz Ssorzas den Sohn des französischen Königs mit Mailand zu belehnen sich weigerte. Die Franzosen waren in diesem Kriege mit den Türken verbündet. Karls Unternehmungen in Frankreich waren wenig glücklich; es kam zu einem zehnjährigen Waffenstillstände, ohne merkliche territoriale Veränderungen. In Deutschland entstand mit des Kaisers Zustimmung als Gegenbündnis gegen

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 36

1904 - Cöthen : Schulze
— 36 — Auslandes gegen Deutschland entartete, daß keine Partei die andere völlig niederzuwerfen imstande war. Der letzte größere Waffenerfolg der Schweden war die Eroberung des Prager Schlosses und der Kleinseite von Prag durch Königsmark. Während die Schweden auch die Altstadt zu nehmen suchten, kam die Kunde, daß endlich der westfälische Friede geschlossen sei. — lischt Friede In Münster und Osnabrück tagte seit 1645 der Friedens-(1648). kongreß, hier die Vertreter des Kaisers, der evangelischen Reichsstände und Schwedens, dort die kaiserlichen Gesandten und die der katholischen Reichsstände mit den französischen Diplomaten. Die Verhandlungen wurden in lateinischer Sprache geführt. Sowohl in Münster als in Osnabrück wurde ein Friedensinstrument hergestellt, beide stimmen in den Hauptpunkten überein. Schweden und Frankreich nahmen den Frieden unter ihre besondere Garantie. Am 24. Oktober 1648 waren endlich alle Unterschriften unter den Friedensurkunden besorgt. In der Einleitung wird eine allgemeine und ständige Amnestie versprochen. In Sachen der Religion enthält der 5. Artikel des osnabrückischen Friedens die wesentlichsten Bestimmungen: der Religionsfrieden von 1555 wird bestätigt?) Der Friede soll gelten wider alle Protestationen geistlicher oder weltlicher Personen, sie mögen sich innerhalb oder außerhalb des Reiches befinden, (sodaß der Protest des Papstes gegen den Frieden den Bestand desselben nicht gefährden konnte). Die Reformierten werden auf Brandenburgs Betreiben ausdrücklich eingeschlossen. Für seine habsburgischen Erblonde hat der Kaiser eine besondere Stellung behauptet. Die freie Reichsritterschaft nebst den freien Reichsstädten sind den Reichsständen hinsichtlich der Religion gleichgestellt. Das schon im Prager Frieden beseitigte Restitutionsedikt bleibt aufgehoben- dagegen wird das Jahr 1624 (u. z. der 1. Januar) durch Kompromiß zum Normaljahr erhoben, sowohl bezüglich der Kirchengüter, als der freien Religionsübung; durch diese letzte Bestimmung ist das ius refor-mandi der Reichsstände in der Tat beschränkt, indem die declaratio Ferdinandea auch den evangelischen Reichsständen solchen Andersgläubigen gegenüber, die am 1. Januar 1624 das Recht der freien Religionsübung hatten, zur Pflicht gemacht wurde. Andersgläubige *) Vergl. Sz. 135 b.
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