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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 330

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
330 Erste Periode anerkannt. Frankreich erhielt nicht nur die Oberhoheit über Bisthümer Metz, Toul und Verdun bestätigt, sondern auch noch Elsaß, die Landvogtei Hagenau und die Lehensherrlichkeit über Pignerol vom Reiche abgetreten, sowie das Besatzungsrecht in Philippsburg; Schweden bekam Vorpommern nebst der Insel Rügen und einem Theile von Hinterpommern, Wismar, Bremen und Verden, alles mit den Rechten der Reichsstandschaft; Ehurbrandenburg die säcülarisirten Stifter Magdeburg, Hal- berstadt, Camin und Minden; Braunschweig-Lüneburg den abwechselnden Besitz des Bisthums Osnabrück und der Probsteien Groningen u. Walkenried; Mecklenburg die Bisthümer Schwe- rin und Ratzeburg und die Johannitercommenden Mirow und Nemerow; Hessen-Cassel die säcularisirte Abtei Hirschfeld, einen Theil der Grafschaft Schauenburg und 600,000 Thaler. Chursachsen behielt die im Prager-Frieden erhaltene Lausitz; Bayern die Oberpfalz, die Grafschaft Cham und die Chur- würde. Für das pfälzische Haus wurde eine achte Chur- würde errichtet; Karl Ludwig, der Sohn des geächteten Friedrichs V., wurde in der Unterpfalz, sowie der Herzog von Würtemberg, der Markgraf von Baden-Durlach und andere Fürsten in ihren Ländern und Rechten wieder hergeftellt. In Ansehung der Religion wurde der Passauer-Vertrag und der Religionsfriede von 1555 bestätigt, und auch die Calvinisten wurden als Reformirte in demselben mit einbegriffen. Alle geist- lichen Besitzungen sollten in dem Stande bleiben, wie sie am 1. Januar des Jahres 1624, welches man deßhalb das „Nor- maljahr" hieß, gewesen wa/en. Die von den unmittelbaren Reichsständendbisher ausgeübte, aber hie und da bestrittene Landeshoheit wurde denselben be- stätigt, sowie das Recht ertheilt, unter sich selbst und mit aus- wärtigen Mächten Bündnisse — nur nicht gegen Kaiser, Reich und den Landfrieden — abzuschließen urfb zur Deckung der Kriegs- kosten und anderer Lasten, welche früher der Landesherr aus seinen Kammergütern bestreiten mußte, außerordentliche Steuern aufzu- legen.

2. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 438

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
438 Dritte Periode von 1789 n. Chr. 1790 beschränkt, so daß zwar Avignon, Venaissin und Mömpel- gard bei Frankreich blieben, dagegen Philippeville, Marienburg und das Herzogthum Bouillon an die Niederlande, Savoyen und Nizza an Sardinien, Versoir und ein Theil der Landschaft Ger an den Cantori Genf, Saarlouis und Saarbrück an Preußen, die Lander an der Queich und Lauter mit Landau an Bayern abgetreten werden mußten. Ferner mußte eö die Verbündeten mit 700 Mill. Franks für Kriegskosten entschädigen und zur Siche- rung der Ruhe auf drei bis fünf Jahre 150000 Mann Bundes- truppen in den Grenzprovinzen und Grenzfestungen aufnehmen und besolden. Von edler und erhabener Gesinnung durchdrungen, schlossen hierauf die Monarchen von Rußland, Oesterreich und Preußen den hei- ligen Bund (26. Sept. 1815), welchem fast atte europäischen Mächte beitraten, und dessen Mitglieder sich verpflichteten, aus wahrer Bruderliebe sich stets Hilfe und Beistand zu leisten und ihre Unterthanen nach den Vorschriften der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens wie Familienväter zu beherrschen. Nur mit Mühe gelang eö der Klugheit des wohlgesinnten Ludwig's Xviii., bis zu seinem Tode (16. Sept. 1824) Ruhe und Ordnung in dem von Parteien durchwogten Frankreich zu erhalten. Die Ermordung des Herzogs von Berry durch Lo uvei (Febr. 1820» zeigte deutlich, welchen Haß die revolutio- näre Partei gegen die Bourbons noch hegte. Als daher Karl X., der Bruder und Nachfolger Ludwig's Xviii., die von diesem ge- gebene Verfassungsurkunde zu ändern beabsichtigte, zeigte sich eine unglaubliche Erbirterung unter allen Ständen. Vergebens suchte die Regierung dur h ihre Theilnahme an der Schlacht von N a- varin (1827) u^ö durch die Sendung eines Truppencorps nach Morea (1828 , um Griechenland von den ägyptischen Horden zu befreien, die Stimmung des Volkes zu gewinnen; selbst die Ero- berung Algiers (Juli 1830) unter Bourmont's Oberbefehl machte keinen der Regierung günstigen Eindruck auf die Gemü- ther. Ja, als der König durch mehrere Ordonnanzen vom 25. Juli 1830 die Verfassung wesentlich ändern wollte, erhob sich das Volk von Paris zu einem blutigen Kampfe (v. 27. — 29. Juli). Karl X. wurde der Krone für verlustig erklärt und mußte mit seiner Familie das Land verlassen, während Ludwig Phi-

3. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 443

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
443 bis auf die neuesten Zeiten. Sayn-Altenkirchen und mehrere mainzische und kölnische Besitzungen, sowie an Nassau-Weilburg Theile des Churfürstenthumes Trier und einige Abteien. Der Herzog von Oldenburg gewann das Bisthum Lübeck und die münsterschen Aemter Vechte und Kloppenburg und das hannoversche Amt Wildeshausen. Auch andere fürstliche Häuser mehrerer Reichsgrafen wurden entschädigt. Die Würden der Churfürsten von Trier und Cöln erloschen und die des Churfürsten von Mainz in die Benennung Chur- fürst« Erzkanzl er verwandelt. Dieser behielt das Fürstenthum Aschaffenburg und wurde durch das Bisthum Regensburg mit der Reichsstadt gleiches Namens, durch die Reichsstadt Wetzlar und deren Gebiet, sowie durch einen Theil des Ertrages der Rhein- zölle entschädigt. Bon den Reichsstädten blieben nur Augsburg- Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Nürnberg; alle übrigen waren unter die Fürsten vertheilt worden. Eine neue Ordnung der Dinge rief der Pr es bürg er Frie- de (26. Dec. 1806> ins Leben. Oesterreich trat in demselben an Bayern, welches sowie Würtemberg zum Königreiche er- hoben wurde, die Grafschaft Tirol, die Fürstenthümer Trient und Briren, die Markgrafschaft Burgau, den bisherigen falzburgischen Antheil an Passau, die vorarlbcrgischen Herrschaften mit den da- rin eingeschlossenen Gebieten, die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfcls, die Herrschaft Tetnang und Argen und die Stadt und das Gebiet von Lindau ab; auch die Reichsstadt Augsburg fiel an Bayern. Dagegen mußte dieses das Fürsten- thum Würzburg an den bisherigen Churfürsten von Salzburg, dessen Besitzungen als Herzogthum an Oesterreich fielen, abtreten. Auf das Fürstenthum Würzburg wurde nun der c hur für st li che Titel übergetragen, und dem Churfürsten völlige Souveränetat zugesichert. Dem Könige von Würtemberg überließ Oester- reich die Grafschaft Hohenberg, die Landgrafschast Nellenburg, die Landvogtei Altorf, fünf Donaustadte, einen Theil des Breis- gaues und die Grafschaft Bonndorf; dem Churfürsten von Ba- den den übrigen Theil des Breisgaues, sowie die Ortenau, Constanz und die Commenthurei Meinau. Dem am 12. Juli 1806 gestifteten Rheinbünde waren beigetreten: diekönige von Bayern und Würtemberg, der Churfürst-

4. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 183

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
) 183 von 768 bis 1096 n. Ehr. (772) gegen >sie den Krieg, der mit der größten Erbitterung von beiden Seiten und mit wenigen Unterbrechungen über dreißig Jahre fortgeführt wurde. Umsonst versuchte Karl Nachsicht und Milde, er mußte Strenge anwenden, welche öfter in Grausamkeit über- ging. Neue Siege führten endlich den Frieden herbei, der zu Selz im I. 803 geschlossen wurde. Die Sachsen gelobten, unter Beibehaltung ihrer Gesetze und Rechte, sich mit den Franken zu vereinen, das Christenthum anzunehmen und den Zehnten an die Kirche zu entrichten. Karl gründete die Städte und Bisthümer zu Bremen, Paderborn, Minden, Halberstadt, Werden, Hildesheim, Münster und Osnabrück und legte Schulen an, um die Bildung dieser Nation möglich zu machen. Der Sachsenkrieg hatte neue Kriege mit den slavischen Völ- kern der Obotriten, Sorben (782), Wilzen und Böhmen herbei- geführt, so wie mit den Danen oder Normännern, welche früher den Sachsen Hilfe geleistet hatten und jetzt die fränkischen Grenzen zu Wasser und zu Land beunruhigten. Um die Ufer der Elbe ge- gen sie zu sichern, soll er (809) Hamburg angelegt haben. End- lich schloß Karl auch mir den Normännern nach dem Tode ihres Königs Gotrik einen Frieden (811), wodurch die Eyder die nördlichste Grenze des Reiches wurde. So sah er noch am Abende seines Lebens alle Völker von dem eben genannten Flusse bis zum Tiber, von dem Ebro in Spanien bis an den Kanal und die Nordsee, und vom atlantischen Oceau bis an die Elbe, die Theiß und den Raabflnß in Ungarn seiner Herrschaft unterworfen. Als Karl im I. 800 den Papst Leo Iii., der von einigen vor- nehmen Römern bei einem feierlichen Kirchenzuge grausam war mißhandelt worden, auf dessen Ansuchen in der päpstlichen Würde wieder hergestellt hatte und das Weihnachtsfest in der Peterskirche zu Rom feierte; setzte ihm der Papst die Kaiserkrone auf das Haupt. Die Kirche aber hallte wieder von dem freudigen und dreimaligen Zurufe des Volkes: „Leben und Sieg Karl dem Erlauchten, dem von Gott gekrönten, frommen, groß- ßen und friedebringenden Kaiser von Rom!" So wurde ait diesem denkwürdigen Tage vom Papste daö abendländische Kaiserthum nach 324 Jahren wieder erneuert und hat bis auf unsere Zeiten als römisch-deutsches Kaiserthum fortgedauert. /

5. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 325

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
325 von 1500 bis 1048 n. Ehr. Unter Ä-ucholphil. (1576— 1612 .- einem gelehrten aber, des wahren Herrschergeistes entbehrenden Fürsten, wurde das.m'ß- trauen zwischen Katholiken und Protestanten immer größer', und gegenseitige Klagen über Bedrückung und ungerechte Anmassungen erhöhten täglich die Erbitterung. Die Absetzung des Churfürsteu Gebhard von Cöln (1583), welcher zur reformirlen Confession überging und sein Erzbisthum gleichwohl beibehalten wollte; die Aechtung Aacheu's (1598) und Donauwörth's (1607), die gewaltsame Aufrechthaltung des geistlichen Vorbehaltes bei einem Capitelstreite in Straß bürg (1604) veranlaßten mehrere protestan- tische Stande zum Abschlüsse der Union zu Anhausen (Mai 1608). Diesem Bunde, dessen Zweck Beistand mit Rath und That gegen Angriff und Gewalt war, traten der Pfalzgraf von Neuburg, die Markgrafen von Culmbach und Ansbach, der Herzog von Würtemberg, der Mark- graf von Baden-Durlach und bald mehrere Neicksstande bei. Haupt des Bundes war der Churfürst Friedrich von der Pfalz. Schon im folgenden Jahre schlossen der Herzog von Bayern, der Erzherzog von Oesterreich, die Bischöfe von Würzburg, Re- gensburg, Augsburg, Constanz, Straßburg und Passau, sowie einige Aebte ein Gegcnbündniß zu München unter dem Namen der Liga zum Schutze der katholischen Religion und der ihr zuge- thanenen Stände. Das Haupt dieses Bundes war der umsichtige und kriegserfahrene Herzog Marimilian von Bayern. Die Gährung vermehrte noch der jülich'sche Erb folg e sire i t zwi- schen dem Chursürften Johann Sigmund von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg, den Nachkommen der Schwestern des (1609- kinderlos verstorbenen Herzogs Johann Wilhelm von Lüttich. Ein Theilungs- Vertrag zu Düsseldorf (1624) legte den Zwist bei, und an Bran- denburg fiel Cleve, Mark und Ravensberg, an Neuburg Jülich, Berg und Ravenstein. 6) Deutschland während des dreißigjährigen Krieges. \Uiiter Matthias (v. 1612—1619), dem sein Bruder Ru- dolph 11. im I. 1608 die Kronen von Oesterreich und Ungarn und drei Jahre später auch die von Böhmen, Schlesien und der Lausitz hatte abtreten müssen, brach der verderbliche dreißigjährige Krieg aus. Die Protestanten Böhmens hatten von Rudolph Ii. X

6. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 362

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
362 Zweite Periode Städte, Güter und Rechte an sich zu reißen, die jemals damit verbunden waren. Er ließ daher im I. 1680 zu Metz, Breisach und Besanoon sogenannte Reunionskammern niedersetzen, um alle Dependenzen auszumitteln, und diese dann sogleich in Besitz nehmen, ohne auf die Gegenvorstellungen der deutschen Reichsstände zu achten. Vden Kaiser zwang ein neuer Türkenkrieg, einen zwan- zigjährigen Waffenstillstand mit Frankreich zu schließen (1684), worin diesem unter mehrern andern Plätzen auch Straßburg vor- läufig abgetreten wurde. Im Einverständnisse mit Ludwig Xiv. waren die Türken unter dem Großwessir Cara Mustapha, als Bertheidiger der Ungarn, die sich in ihren Rechten für gekränkt hielten und unter Anführung des Grafen von Tökely sich von der österreichischen Oberherrschaft befreien wollten, biö Wien vorgedrungen. Der Kaiser flüchtete sich nach Linz und von da nach Passan, Graf von Starhemberg aber vertheidigte, durch den Herzog Karl von Lothringen kräftigst unterstützt, die Wälle Wiens, welche mehr Trümmerhaufen glichen, so tapfer, daß Johann Sobiesky, König von Polen, Zeit gewann, in Verbindung mit den deutschen Fürsten nach einer mörderischen Schlacht Wien zu entsetzen (12. Sept. 1683). Die Türken ergriffen die Flucht und ließen ihr Lager mit einer unermeßlichen Beute in den Händen der Sieger. Doch dauerte der Krieg mit den Türken noch fünfzehn Jahre fort und wurde erst nach drei großen Siegen der Kaiserlichen (beimohacz, Salankemen und Zentha) durch den Frieden zu Karlowitz (1699) beendigt. Ungarn nördlich der Marosch und westlich der Theiß, sowie Slavonien und Siebenbürgen wurden dem Kaiser zugesichert. Während noch der Krieg in den österreichischen Erbländern wüthete, begann Ludwig Xiv. aus habsüchtigen und andern nich- tigen Gründen den dritten Raubkrieg. Es brach im I. 1688 ein französisches Heer in die Pfalz ein und verheerte dieses schöne Land auf eine schreckliche Weise. Die Residenz des Churfürsten, das schöne Heidelberger Schloß, Mannheim, Worms, Speyer, Kreuznach, Baden und viele andere Städte und Ortschaften wurden in Asche gelegt, die Einwoher auf's französische Gebiet gelrieben und das Landvolk mit Gewalt zum katholischen Glauben gezwungen. Bis tief in den schwäbischen Kreis verbreitete der Mordbrenner

7. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 366

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
366 Zweite Periode :u Amerika, die Insel Minorka und die Festung Gibraltar. Den Holländern bewilligte Frankreich einen günstigen Handelsver- trag, und als Besitzer der spanischen Niederlande, schloß der Kai- ser mit ihnen den sogenannten Barrieretractat ab, nach welchem die Grenzfeftnngen gegen Frankreich von Oesterreich und Holland gemeinschaftlich besetzt und vertheidigt werden sollten. Preußen bekam Nenfchatel in der Schweiz. An das deutsche Reich gab Frankreich alle Eroberungen am Rhein bis auf Landau heraus, und die Ehurfürften von Bayern und Cöln wurden in alle ihre Reckte, Länder und Würden wieder eingesetzt. § Kaum war die Ruhe hergeftellt, verwickelte ein Angriff der Türken auf Venedigs Besitzungen auch den Kaiser in einen Krieg mit denselben. Allein Eugen's Siege bei Petcrwardein (5. Aug. 1716) und Belgrad (16. Aug. 1717) führten den Frieden von Passarowitz 21. Juli 1718) herbei. Die Pforte mußte in demselben einen Theil von Bosnien, ganz Servien und Belgrad, Slckvonien und einen Theil der Wallachei an den Kaiser abtre- ten, erhie^ ,aber Morea von Venedig zurück. Noedwährend dieses Krieges suchte Elisabeth von Parma, Philipp's *V. zweite Gemahlin, die spanischen Nebenländer in Ita- lien zum Besten ihrer beiden Söhne wieder an Spanien zu brin- gen. Eine Allianz aber, die der Kaiser mit England, Frankreich und Savoyen schloß (2. Aug. 1718-, erzwang den Frieden zu Prag (17. Febr. 1720), gemäß welchem der Herzog von Sa- voyen Skcilien gegen Sardinien an den Kaiser abtrat und sich seitdem König von Sardinien nannte, Don Carlos aber, Eli- sabeth'- ältester Sohn, Toscana, Parma und Piacenza alsreichs- lehen zugesichert erhielt. Die Erledigung des polnischen Thrones (1733) entflammte den Krieg aufs Neue. Während Frankreich den Exkönig Stanis- laus Lesczinsky auf den polnischen Thron zurückbringen wollte, suchte Oesterreich im Bunde mit Rußland den Chursürsten von Sachsen im Besitze Polens zu erhalten. Stanislaus wurde zwar aus Polen vertrieben, die Franzosen aber eroberten Lothringen und Kehl und drangen in Deutschland ein, während ihre Ver- bündeten, die Spanier und Sardinier, große Fortschritte in Ita- lien und Sicilien machten. Der französische Minister Fleury

8. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 442

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
442 Dritte Periode von 1789 n. Ehr. u. Deutschland. Da in dem Luneviller Frieden (9. Febr. 1801) das deutsche Reich verbindlich gemacht wurde, die erblichen Fürsten für ihre am linken Rheinufer verlornen Länder im Reichsgebiete zu entschädigen, was nur durch die Säkularisation geistli- cher Guter möglich war; wurde eine Reichsdeputation zu Re- gensburg niedergesetzt, welche das Entschädigungsgeschäst am 25. Febr. 1803 durch den R eichö d epu tationö-Haupt schl uß beendigte. Gemäß demselben erhielt der Großherzog von Toscana außer der Churwürde das sacularisirte Erzstift Salzburg mit Berchtesgaden und einem Theile von Eichstätt und Passau; Preußen bekam Paderborn, Hildesheim, Erfurt, Eichsseld, ei- nen Theil von Münster, die Abteien Herforden, Quedlinburg, Elten, Essen, Werden und die Reichsstädte Mühlhausen, Nord- hausen und Goslar; der Churfürst von Pfalzbayern erhielt die Fürstenthümer Augsburg (Dillingen), Bamberg, Freising, Würzburg, einen Theil von Eichstatt und Passau, zwölf Reichs- prälaturen in Franken und Schwaben, mehrere Reichsstädte und unter diesen Ulm, Schweinfurt, Rothenburg, Nördlingen und Memmingen; das Haus Or anie n - Dill enb urg wurde durch die Fürstenthümer Fulda und Corvey, durch die Abtei Weingarten und durch die Reichsstadt Dortmund entschädigt; Churbraun- schweig bekam das Fürstenthum Osnabrück; der Herzog von Würtemberg nebst der Chur würde das Fürstenthum Ell- wangen und mehrere Klöster, Abteien und Reichsstädte; der Mark- graf von Baden außer der Churwürde das Fürstenthum Conftanz, die Reste der Bisthümer Speyer, Basel und Straß- burg, einige pfälzische Aemter mit Heidelberg und Manheim und mehrere Abteien und Reichsstädte. Dem Landgrafen von Hes- sen-Cassel wurden mit der Chur würde mehrere mainzische Aemter und einige Klöster und dem Landgrafen von Hessen- Darmstadt mehrere mainzische und pfälzische Aemter, das Her- Zogthum Westphalen, einige Abteien und ein Theil des Hochstistes Worms zugetheilt. An Nassau-Usingen kamen die Grafschaft
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