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1. Sächsischer Zeitspiegel - S. 4

1862 - Döbeln : Thallwitz
4 periorität über die hiesigen Markgrafen behauptet zu haben scheinen. Als mit dem Herzoge Magnus im Jahre 1106 die Herzoge billungschen Stammes ausstarben, gelangte Graf Lothar von Supplinburg, aus einem reichbegüterten säch- sischen Dynastcngeschlechte, zur herzoglichen Würde von Sachsen, erhielt durch seine Gemahlin Richen za, als Er- bin der durch Otto den Großen dem Hause der Ludolfinger vorbehaltenen sächsischen Allodialbcsitzungen, auch diese be- deutende Hausmacht, und übertrug nach seiner Erwählung zum deutschen Reichsoberhaupte (1125) das sächsi- sche Herzogthum seinem Schwiegersöhne, dem bayernschen Herzoge Heinrich dem Stolzen, aus welfischem Stamme, von dem es nachher dessen Sohn, Heinrich der Löwe, überkam. Dieser rief durch seine Widersetzlichkeit gegen die Befehle des deutschen Kaisers Friedrich I. dessen Achtserklärung wider sich hervor (1180) und wurde dadurch aller seiner Lehnlande verlustig: denn Bayern kam an den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach; Engern und Westphalen als eignes Herzogthum an den Hauptfcind des Löwen, den Erzbischof Philipp von Kölln; auch andere Erzbischöfe und Bischöfe (von Mainz, Magdeburg, Bremen, Verden, Minden, Pader- born und Hildesheim) rissen ihnen bequem liegende Landes- strecken an sich; die Fürsten von Mecklenburg und Pommern machten sich unabhängig; die Grafen von Tecklenburg, Al- tona, Arnsberg, Schaumburg, Lippe, Waldeck und Olden- burg wurden reichsunmittelbar; Lübeck wurde Reichsstadt und dem geächteten Heinrich blieben nur seine Erb lande in Sachsen: Braunschweig und Lüneburg (der Stamm der heutigen Länder Braunschweig und Hannover), die sei- nen Nachkommen bis auf den heutigen Tag verblieben sind. Jetzt wurde auch die Mark Meißen, als bisher säch- sische Mark, auf deren Angelegenheiten die bisherigen

2. Sächsischer Zeitspiegel - S. 52

1862 - Döbeln : Thallwitz
52 bisch Ozzeck, lateinisch Indago) — wahrscheinlich im Durgwartbezirke Boritz, — und Oschatz (Oszechs), durch Burg und Mauern geschützt, und an der großen Heerstraße für den Handel günstig gelegen, rasch empor. Denn daß schon 1205 die Stadt Hain ihr besonderes Maaß hatte, daß es 1227 eine Propstei und 1240 ein Nonnenkloster hier gab; daß auch in Oschatz seit 1228 schon ein Fran- ziskanerkloster bestand, zeugt von früher Wohlhabenheit die- ser Städte. Die Schlösser Seußlitz und Kalkreuth ließ Mark- graf Heinrich 1226 als Raubschlösser abbrechen. Er- stercs wurde später von ihm wieder erbaut und einer seiner romantischen Lieblingssitze. Die damals hier durchführende Handelsstraße und der Elbverkehr brachten viel Leben in die Gegend und so entstand frühzeitig ein Franziskanerklo- ster in Seußlitz, welchem Markgraf Heinrich zum Seelen- heil seiner (1242 verstorbenen) Gemahlin Constantia auch ein Nonnenkloster beifügte, demselben sein Schloß Seußlitz mit allem Zubehör bestimmend. Heinrich der Erlauchte hatte, „wie seine Voreltern," auch in den Städten Strehla und Dahlen beträchtliche Einkünfte vom Bisthum Naumburg in Lehn und die Mark- grafen hielten in Strehla ihre besondern Beamten, die sich Präsecten (Burggrafen) von Strehla nannten. In der Folge trat mannichfacher Wechsel der Besitzer ein, bis end- lich Kaistr Karl Iv., als König von Böhmen, Herr des Orts wurde, dessen Sohn Wenzel Iv. die Familie Pflug damit beließ (1384). Dahlen (Dolen) war vermuthlich schon zu K. Hein- richs Iv. Zeit mit Strehla zugleich an's Bisthum Naum- burg gekommen, welches wir zu Anfänge des 13. Jührhun- derts urkundlich im Besitz des Orts finden und welches nach- her die Markgrafen von Meißen damit belieh. Die Stadt kommt erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (1367) urkundlich vor. Zu Riesa (Rizowe) stiftete einer der Naumburger Bi- schöfe frühzeitig ein Bcnedictiner-Nonnenkloster, und unter- warf dasselbe, obschon im Gau Dalemincien und im Meiß- ner Bisthumssprengel gelegen, seinem Stifte. Weil aber dasselbe nicht gedeihen wollte, unterwarf es Bischof Udo 1168 dem Kloster Bo sau. Da aber auch dieses zu weit

3. Sächsischer Zeitspiegel - S. 156

1862 - Döbeln : Thallwitz
Um dieselbe Zeit (1570) nahm Kursachsen, nebst Mag- deburg, als Lehnsoberherren, die Besitzungen der vorderorti- schen Linie der Grasen von Mansfeld, welche außeror- dentlich verschuldet waren, in Sequestration, welche bis zum Aussterben des Hauses (1780) dauerte, woraus Sach- sen %, Preußen (wegen Magdeburg) % des Ganzen erhielt. Während die Hochstifter Naumburg und Merse- burg frühzeitig eingezogen wurden, dauerte dagegen die bischöfliche Regierung zu Meißen noch geraume Zeit fort, wenn sich dieselbe auch, nach Errichtung der Konsi- storien, nur noch auf die Verwaltung des unmittel- baren Stiftsgebiets beschränkte. Doch mußte sich der Bischof Johann Ix. (von Haugwitz) 1559 bequemen, nicht nur in seinem ganzen Bisthumsgebiete die Reforma- tion einführen zu lassen, sondern auch sein festes Schloß Stolpen (nebst Stadt und Amt) gegen die Stadt und das Klostcramt Mühlberg an den Kurfürsten August zu vertauschen; worauf der Bischof seine Residenz von Stol- pen nach Wurzen verlegte. 1563 nahm der Kurfürst 43 von den 58 Inhabern Meißner Stistspräbenden diese ihre Einkünfte, als Leuten, die weder zu Kirchen-, noch zu an- dern hochwichtigen Geschäften tauglich, und wies dieselben in das P ro curaturam t. Sieben Jahre später tauschte er auch die Mühlberg scheu Besitzungen von dem Bischose wieder ein gegen das Kloster Sornzig, die an der Elbe gelegenen Buch sch en Klostergüter (Belgern re.) und die Gatterzinsen und Lehne der ehemals zum Kloster Seuß- litz gehörigen Dörfer des Schrebitz er Bezirks. End- lich aber im Jahre 1581 bewog er den Bischof, gegen le- benslängliche Nutznießung des Amts Mügeln mit Sorn- zig und der Einkünfte der Dompropstei zu Naumburg, seine Würde als Bischof von Meißen völlig niederzule- ter dem Namen Karl Vii. zum deutschen Kaiser erwählt worden, seinem Murren, Friedrich August Ii. von Sach- sen, die dat-Mijche Lehnshcrrlichkeit über die Reu- ßen im Voigtlande wieder ab (1742); als sich aber nachher das^Knegöglüek gegen Karl Vii. wandte, und Böhmen wie- der vevloren ging, konnte auch Sachsen seine Ansprüche nicht weiter geltend machen, so daß das Haus Oe st re ich im Be- sitze jener Lehnsherrlichkeit'fverblieben ist.

4. Sächsischer Zeitspiegel - S. 187

1862 - Döbeln : Thallwitz
187 auf Oestr eichs Seite stand, brachte Sachsen ebensowenig Vortheil, als jener erste, da Oestreich gegen Preußen unglück- lich kämpfte und sonach behindert war, seinem Bundesgenos- sen nach Gebühr lohnen zu können. Währenddes ersten dieser drei (schlesischen) Kriege hatten die deutschen Kurfürsten im Januar 1742 den Kur- fürsten von Bayern unter dem Namen Karl Vii. zum Kaiser erwählt, welcher aber 1745 starb; worauf nun der Gemahl der Negentin von Oestreich Maria Theresia, Franz 1., Großherzog von Toskana, zum Kaiser erwählt wurde und diese Würde bis zu seinem Tode bekleidete. (4 1765.) U. Kurfürsten. Johann Georg I. hatte bereits im Jahre 1652 ein Testament errichtet, nach welchem sein ältester Prinz, Jo- hann Georg 11., einst die Kurwürde und die Haupt- masse seiner Ländereien, nämlich den Meißner, Leipziger, Erzgebirgschen und Wittenberger Kreis, die Oberlausitz, das Stift Meißen mit Wurzen, die Aemter des Burggrafthums Magdeburg und die Sequestration in Mansfeld; der zweite Prinz, August, außer dem ihm bereits im Prager Frieden zugetheilten und im westphälischen Frieden aus die Dauer seines Lebens bestätigten Erz st iste Magdeburg"), die 4 Ouerfurtschen Aemter, die Anwartschaft auf die Graf- schaft Barby, und die meisten Thüringenschen Aemter; der dritte Prinz, Christian, das Stift Merseburg, die Nieder lau sitz und die Aemter Delitzsch, Bitterseld, Zörbig, Dobrilugk und Finsterwalde; der vierte Prinz, Moritz, das Stift Naumburg-Zeitz. den Voigtländ- *) *) Nach seinem 1680 zu Halle erfolgten Tode gelangte das Grz- stift Magdeburg, nebst dem zugehörigen baalkreise, an das Haus Brandenburg.

5. Sächsischer Zeitspiegel - S. 157

1862 - Döbeln : Thallwitz
157 gen, und mit dem Domcapitel schloß der Kursürst einen Vertrag ab, dem zu Folge das bischöfliche Amt, mit allen Rechten und Befugnissen eines regierenden Stiftsherrn, auf ihn, den Kurfürsten, und unter der Bedingung wiederholter Capiiulation nach seinem Tode auch auf den Kurprinzen Christian übergehen sollte. Der Kurfürst sollte die kirchlichen Angelegenheiten des unmittelbaren Stistsgebiets „ durch eine gottesfürchtige, gelehrte, ehrliebende und dazu tüchtige Person" verwalten las- sen (wozu nachher der Superintendent von Wurzen bestimmt wurde); die politische Negierung des Bis- thumsgebiets aber solle, im Namen des Landesherrn, durch eine besondere Stiftsregierung von Wurzen aus er- folgen. Im Uebrigen aber solle das Dom capitel als freie Corporation, ohne weitern kirchlichen, stiftungs- mäßigen Zweck, fortbestehen, im Genüsse seiner Rechte und Einkünfte bleiben und dabei geschützt werden. Durch die Aushebung der drei Disthümer wurden die sächsischen Fürsten der bischöflichen Lehnsherrlich- keit über ansehnliche Strecken des Landes frei und ledig, wie denn auch die Lehnherrlichkeit des Erzbisthums Magdeburg und des Stifts Hersseld fortan nicht mehr beachtet wurde. Auch die Klostcrsequestration hob August vol- lends auf, nachdem bereits viele erledigte Klostergüter ver- tauscht. vererbt und zum Besten der Universitäten und Lan- desschulcn angewiesen worden waren. Was noch übrig war, wurde jetzt vollends verkauft und vererbt, die Einkünfte und Gerechtsame aber, insoweit nicht bereits darüber verfügt wor- den, zu den benachbarten kurfürstlichen Aemtern geschla- gen, die unter August eine größere Bedeutsamkeit, als frü- her, erlangten. Auch errichtete August aus Klosterbezirken hier und da ganz neue Aemter, z. B. Grün Hain, Nossen (letzteresaus Altzellischen Zubehörungen), wäh- rend er andere Aemter, die seit der Verschmelzung beider Landestheile (1547) entbehrlich geworden waren, aufhob, z. B. Döbeln (1558). August kaufte auch hin und her im Lande eine Menge Herrschaften zur fürstlichen Kammer, wodurch er nicht nur der Zwischenherrschaft in seinem Lande immer mehr steuerte, sondern auch das Vermögen der fürstlichen Kammer
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