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1. Die nichtdeutschen Staaten Europas - S. 27

1901 - Glogau : Flemming
— 27 — Kultur hohe Verdienste erworben haben. — Ostwärts öffnet sich das burgundische Land an dem Doubs hinaus zur bekannten burgundi- schen Pforte (trouee de Beifort), durch die der Rhone-Rhein-Kanal die Gewässer des Mittelmeers und der Nordsee miteinander verbindet und der hochwichtige Verkehr Deutschlands mit dem südlichen Frank- reich ermöglicht wird. Hier liegt das französische Belfort, das die Einsallspforte gegen Deutschland durch seine Forts und Kanonen deckt. Von Belfort bis Dunkerque am Kanal ist die verwundbarste Seite der französischen Grenze. Früher wollte man ja allerdings sagen, daß die Champagne pouilleuse in der Regenzeit wegen ihrer kotigen Beschaffenheit der beste Schutz von Paris wäre, aber heut- zutage verlangt die moderne Strategie doch noch andere Bewehrung. Es ist das Gebiet, von wo Frankreich seit je seine Vorstöße und Er- obernngen nach den belgischen und deutschen Landen hin gemacht hat, und die Ortschasten an diesem Saume entlang haben nun sran- zösierte Namen erhalten, deuten aber in dem Körperbau der Be- wohner oder gar im Süden in dem allemannischen Dialekt der Dorf- insassen darauf hin, daß wir ehemalige flämische und deutsche Ge- biete vor uns haben.,, Dunkerque ist das alte Dünkirchen, und es solgen eine Menge Ortlichkeiten, deren ehemalige deutsche Namen leider jetzt schon fast wie verschollen sind. Cambray ist Kamerik, Verdun — Birten, Nancy — Nanzig, Luneville — Lünftadt, Toul — Tull, und selbst das gute alte, württembergische Mömpelgard, wo Nebenlinien des Herzogshauses residierten, ist umgetaust in Mont- beliard. Man hat neuerdings aus den ausfälligen geologischen Parallelismus hingewiesen, der auf der rechten und linken Rheinseite nicht allein die Vogesen und den Schwarzwald als Zwillingsgebirge erscheinen läßt, sondern der ostwärts und westwärts auch weiterhin in den Plateaus Nordfrankreichs und Süddeutschlands beobachtet werden kann. Dann entspricht etwa dem deutschen Jura ein sran- zösischer Jura in Lothringen, und die französische Festung Toul ist das rechte Gegenstück zu dem deutschen Ulm; die ganze Mosel- und Maaslinie ist mit Forts wie bespickt, und schon dem Schüler wird Gelegenheit gegeben, z. B. in dem Kartenbilde Frankreich des Diercke-Gaeblerschen Schulatlasses, diese gewaltige Schutzmauer Frank- reichs gegen uns genügend in Augenschein zu nehmen. Westlich von Lothringen liegt die Kalk- und Kreideplatte der Champagne. In die kreidigen und kalkigen Höhenzüge sind wie die indischen unterirdischen Grottentempel meilenweit Kellereien gehauen, in denen das edle Erzeugnis der Champagne lagert, der weltberühmte Champagnerwein. Außerdem finden wir hier die Stadt Reims, die in der früheren französischen Geschichte eine große Rolle spielte; sie war nämlich die Krönungsstadt der französischen Könige, wie wir das auch noch aus der Schillerschen Jungfrau von Orleans ersehen können.

2. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 16

1861 - Glogau : Flemming
16 von Ober Ungarn, das den Türken entrissen wurde, von Galizien und Lodomirien und von der Buko- wina gelangt (vgl. Jys* 48). Dem Hause Bourbon ist es gelungen, auf die Throne von Spanien, Neapel und Parma seine Mitglieder zu erheben. Spanien, das von 1580 —1640 Portugal be- sass, hat seine frühere Machtstellung verloren. Frankreich ist durch den Eisass, Metz, Toul und Verdun, fast ganz Artois, Roussillon etc., die Franche Comté, Lothringen und das den Genuesen abgekaufte Corsica vergrössert worden (vgl. J\@ 60). Über Italien siehe j\s* 53. Die nördlichen Niederlande haben sich von Spanien losgerissen und sich zu einer Repu- blik unter einem Erbstatthalter aus dem Hause Oranien vereinigt. England, Schottland und Irland sind zu Einem Staate vereinigt, an dessen Spitze nach Ab- setzung der Stuarts das Haus Oranien und später Hannover gesetzt wurde. Über die innern Verhältnisse Deutschlands siehe Jw 39. 40. Schweden war schnell zu einer Hauptmacht aufgestiegen, aber von dieser Höhe eben so schnell durch die tollkühnen Unternehmungen Karl’s Xii. herabgesunken. Von seinen Eroberungen sind ihm nur Hailand, Schonen und Bleckingen, Jämteland und Herjedalen und in Deutschland Vorpommern und Rügen verblieben. Dänemark und Norwegen sind noch ver- einigt. Russland hat seine Macht bedeutend erwei- tert; dadurch, dass es den Schweden Esthland und Liefland abnahm und die mongolischen Reiche ims. sich unterwarf, fasste es festen Fuss an der Ostsee und an dem schwarzen Meere. Im W. hat es von den Polen bedeutende Gebiete erworben. Polen hat bei der ersten Theilung 1772 fast den vierten Theil seines Gebietes verloren und ist zu einem völlig ohnmächtigen Staat herabgesunken. Blatt Xiii. J\? 33. D as Reich Napoleons im J. 1812. Deutschland (vgl. Bl.xvii. Jy? 40) verlor 1791 an Frankreich die im Eisass und in Lothrin- gen liegenden Länder, im Frieden zu Basel 1795 die preuss. überrheinischen Besitzungen (einen Theil von Kleve, Geldern, Mors), im Frieden zu Luneville 1801 das ganze linke Rheinufer (1200 Q. M. mit 4mill. Einw.). Die dadurch beeinträch- tigten Fürsten wurden durch geistliche Besitzungen und Reichsstädte entschädigt. Nach dem Reichs- Deputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 erhielten Oesterreich diebisthümertrident und Brixen (für den Breisgau); Preussen diebisth. Plildesheim und Paderborn, ein Dritttheil des Bisth. Münster, Erfurt nebst dem Eichsfelde, die Reichs- städte Goslar, Mühlhausen, Nordhausen etc. (vgl. Jy? 43); Bayern die Bisth. Würzburg, Bamberg, Augsburg etc.; Württemberg 7 Abteien, Stifter, 9 Reichsstädte; Baden Heidelberg, Mannheim, das Bisth. Constanz; Hessen-Darmstadt das zu Cöln gehörige Herzogth. Westphalen; Hannover das Bisth. Münster, Oldenburg das Fürstenth. Lübeck. Zugleich bekamen auch fremde Fürsten für ihre anderweitigen Verlüste Entschädigungen in Deutschland, nämlich der Grossherzog von Toscana das Erzbisth. Salzburg, der Herz, von Modena den österr. Breisgau und der Erbstatt- halter der Niederlande die Abteien Fulda und Corvey. Von 48 Reichsstädten blieben nur 6 übrig. Zu den 5 alten weltlichen Kurfürsten Bayern, Sachsen, Brandenburg, Böhmen, Hannover kamen 4 neue: Hessen-Kassel, Württemberg, Baden, Salzburg. Von geistl. Reichsständen blieb nur der Hoch- und Deutschmeister und der Kurfürst von Mainz, welcher Aschaffenburg, Regensburg (Resi- denz), Wetzlar und den Titel Kurerzkanzler erhielt. Im Frieden zu Pressburg, 26. Dec. 1805, verlor Oesterreich, ausser dem venetianischen Gebiete, alle seine Besitzungen vom Rhein bis zur Grenze des Erzherzogthums. Davon erhielten Baden und Württemberg die schwäbischen Länder, Bayern die Grafschaft Tyrol, Trident, Brixen, Eichstädt, wogegen es Würzburg an den Kurfürsten von Salzburg abtrat, dessen Lande Oesterreich erhielt. Im Traktat zu Wien, 15. Decbr. 1805, be- kam Preussen für Anspach, das an Bayern kam, und für Neufchatel und den Rest von Cleve, die an Frankreich kamen, Hannover. Bereits am 10. August 1804 hatte Kaiser Franz Ii. den Titel Erbkaiser von Oesterreich an- genommen; als nun am 12. Juli 1806 deutsche Fürsten den Rheinbund schlossen, resignirte er am 6. August 1806 auf die deutsche Kaiserkrone und erklärte den deutschen Reichsverband für aufgelöst. Der Rheinbund wurde später erweitert und bestand aus dem Rath der Könige (4 Königreiche: Bayern, Württemberg, Westphalen, Sachsen und 5 Gross- herzogthümer) und dem Rath der Fürsten (12 Her- zogth. und 13 Fürstenth.). Im Frieden zu Tilsit, 9. Juli 1807, verlor Preussen alle Länder westlich der Elbe. Aus ihnen, sowie aus Hessen-Cassel, Braunschweig und einem Theile von Hannover wurde das Kgr. West- phalen für Hieronymus Bonaparte und aus den preussisch-polnischen Provinzen das Grossherzogtli. Warschau für den König von Sachsen geschaffen. Danzig wurde eine Freistadt, Erfurt behielt Napo- leon für sich. Im Frieden zu Wien, 14. Oct. 1809, trat Oesterreich Salzburg und Berchtesgaden an /

3. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 20

1861 - Glogau : Flemming
20 der Schlacht bei Mühlberg 1547 war Moritz von Sachsen aus der albertinischen Linie in den Besitz des beträchtlichsten Theils der ernestinischen Län- der und der Kurwürde gelangt. Der unglückliche Kurfürst Johann Friedrich der Grossmüthige be- hielt nur einige thüringsche Aemter, etwa den achten Theil seines früheren Besitzes, und erbte späterhin noch die Fürstenthümer Gotha und Alten- burg. Nach seinem Tode zerfielen sie in Gotha und Altenburg, von denen sich späterhin mehrere Nebenlinien abzweigten. Der auf der Karte angegebene Strich bezeichn net den Zug Gustav Adolphs von Schweden. Gustav Adolph schiffte sich nämlich mit 15000 Schweden am 23. Juni 1630 ein, landete am 4.. Juli auf der kleinen Insel Lüden, nahm Usedom und Wollin ein, zog nach Stettin, vertrieb die Kaiser- lichen allmälig aus Pommern, erstürmte am 13. April 1631 Frankfurt, wandte sich nach Landsberg, von da nach llerlin und nach der Elbe und von hier nach Sachsen, wo er sich mit dem sächsischen Heere vereinigte; am 17. Septbr. schlug er Tilly und Pappenheim bei Breitenfeld, von hier zog er nach Halle, Erfurt, Würzburg, Hanau, Frankfurt am Main, wo er am 27. Novbr. seinen Einzug hielt; am 23. Decbr. nahm er Mainz ein und hielt hier Winterquartier. Am 21. März 1632 war er in Nürnberg, von wo er über Donauwörth nach Augs- burg und München zog. Auf seinem Rückzüge verschanzte er sich in Nürnberg; bei Lützen lie- ferte-er dem Herzog Wallenstein eine Schlacht, in welcher er seinen Tod fand, 16. Novbr. 1632, Die durch den westphälischen* Frieden festge- setzten Gebietsveränderungen sind auf der Karte mit feinen Strichen bedeckt. Frankreich erhielt die völlige Hoheit über Metz, Toul und Verdun, sowie den Eisass mit Ausnahme der Reichsstädte, den Sundgau und Rreisach; Schweden Vorpom- mern mit Stettin, Rügen, Wismar, die säculari- sirten Risthümer Bremen, Verden (jenes als Her- zogthum, dieses als Fürstenthum) und zugleich die Rechte deutscher Reichsfürsten; Brandenburg Hinterpommern und statt Vorpommern, worauf es nach dem Aussterben der pommerscheu Herzoge 1637 Ansprüche hatte, das säculavisirte Erzbisth. Magdeburg als Herzogthum und die säeularisirten Bisthümer, Halberstadt, Minden, Cammin als Für- stenthümer (Magdeburg verblieb jedoch dem säch- sischen Prinzen Albert bis zu seinem Tode 1680); Meklenburg für das verlorene Wismar die Bis- thümer Schwerin und Ratzeburg; Hessen-Cassel die Abtei Hersfeld und einige Aemter; Sachsen die Bestätigung der im Frieden zu Prag 1635 vom Kaiser abgetretenen beiden Lausilze und die inagde- burgischen Aemter Jüterbogk, Dame etc.; Bay- ern behielt die Oberpfalz und die ihm ertheilte Kurwürde; Carl Ludwig, Sohn des geächteten Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V., bekam nur die Unterpfalz und die für ihn und seine Nachkommen errichtete achte Kurstimme. — Die Schweiz endlich ward als unabhängiges Reich anerkannt. Blatt Xvii. . V* 40. Deutschland im Jahre 1792. Frankreich hatte im aachener Frieden 1688 bedeutende Stücke der spanischen Niederlande er- halten; diese selbst kamen im utrechter Frieden 1713 an Oesterreich und wurden als burgundischer Kreis wieder dem deutschen Reiche einverleibt. Lothringen war nach dem polnischen Erb- folgekriege 1738 an den ehemaligen König von Polen, Stanislaus, den Schwiegervater Ludwig’s Xv. von Frankreich, und nach seinem Tode 1766 an Frankreich gekommen. Brandenburg hatte bedeutend an Macht ge- wonnen; es hatte die Grafsch. Lingen und das Fürstenth. Mörs 1702, einen Theil der Grafschaft Tecklenburg 1707, Obergeldern 1713, das Fürsten- thum Ostfriesland 1744, — ferner Vorpommern bis zur Peene 1720, Schlesien nebst der Grafsch. Glatz 1742 und bei der ersten Theilung Polens den Netz- district und Westpreussen ausser Danzig und Thorn erworben; die Fürstenthümer Anspach und Bay- reuth waren 1791 ihm wieder zugefallen. Die ernestiniseh-sächsische Linie war in fünf Zweige zerfallen; Weimar-Eisenach, Gotha- Altenburg, Meiningen, Hildburghausen, Coburg- Saalfeld. Braunschweig-Lüneburg hatte 1689lauen- burg, 1692 die Kurwürde erhalten und 1715 Bre- men und Verden, das 1711 die Dänen besetzt hatten, von diesen erkauft. Die verschiedenen pfälzischen Linien waren allmälig bis auf Pfalz-Sulzbach und Pfalz-Zwei- brücken erloschen. Karl Theodor aus der ersteren Linie erhielt 1777 auch Bayern und die Kurwürde, musste aber im teschener Frieden 1779 das Inn- viertel an Oesterreich abtreten, welches auch Erb- folge-Ansprüche erhob. Nach seinem Tode 1799 folgte Maximilian von Pfalz-Zweibrücken, so dass nunmehr sämmtliche pfalz-bayrische Lande ver- einigt wurden. In Baden waren 1791 die Länder von Baden- Baden an Baden-Durlach gefallen.

4. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 29

1861 - Glogau : Flemming
29 rieh Plantagenet nämlich, Graf von Anjou, Maine und Touraine und seit 1150 auch Herzog der Nor- mandie, hatte sich 1152 mit Eleonore (geschieden von Ludwig Vii. von Frankreich), der Erbin von Aquitanien und Gascogne, vermählt, 1154 die eng- lische Königskrone und 1169 auch das Herzogth. Bretagne erworben. Der Stifter oder vielmehr Erneuerer des Königr. Burgund war Boso, Graf von Vienne 879. Wäh- rend dev Minderjährigkeit seines Sohnes machte sich Rudolph, Statthalter in Hochburgund, 888 unabhängig, wodurch das Reich in Burgundia transjurana (Hochburgund) und Burg, cisjurana (Niederburgund) zerfiel. Rudolph Ii. vereinigte 933 beide Reiche wieder (Kgr. Arelat von der Re- sidenz Arles genannt). Nach dem Tode des kin- derlosen Rudolph Iii. kam dies 1032 an Deutsch- land, stand jedoch mit ihm nur in geringer Ver- bindung. Seine Hauptbestandtheile waren die Freigrafsch. Burgund, das Herzogthum Klein-Bur- gund, die Grafschaften von Genf, Savoyen, Orange, Venaissin, Valence, Provence. Jst 59. Frankreich von 1 180 bis zum Regie- gierungsantritt Ludwigs Xi. 1461. Die französischen Könige hatten durch die Kieuzzüge und durch die Kriege mit den Albi- gensern und Engländern ihre Macht zu erweitern und zu befestigen, so wie auch die grossen Lehne unter ihre unmittelbare Gewalt zu bringen gesucht, obschon sie mehrere derselben wieder an einzelne Glieder ihres Hauses ausgethan hatten. ' Philipp Ii. Augustus (1180—1223) vereinigte 1204—5 die Normandie, Anjou, Maine, Touraine und einen Theil von Poitou, — Ludwig Ix. der Heilige (1226 — 70) den östl. Theil der Grafsch. Toulouse, — Philipp Iii. (1270 — 85) den Rest der Grafsch. Toulouse, ferner Poitou und Auvergne und den nördl. Theil der Provence mit der Krone. Philipp Iv. der Schöne (1285 —1314), durch seine Gemahlin auch König von Navarra, zog 1312 die bedeutenden Güter der Tempelherren ein. Phi- lipp Vi. von Valois (1328 — 50) gab Navarra an Ludwig’s X. Tochter Johanna, Gemahlin Philipp’s von Evreux, und brachte 1349 die Dauphiné an sein Haus. Unter ihm machte Eduard Iii. von England Ansprüche auf die französische Krone und führte einen langen Krieg herbei, an dessen Ende im Frieden von Bretigny 1360 er auf jene verzichtete und Calais, Poitou, Limousin, Gui- enne etc. (wie auf der Karte angegeben ist) erhielt. Unter Karl Vi. (1380 — 1422) begann der Krieg 1414 abermals und endete damit, dass die Eng- länder 1453 alle ihre französischen Besitzungen bis auf Calais (das 1558 auch verloren ging) ein- büssten. Das 1362 erledigte Herzogth. Burgund über- gab Johann der Gute seinem Sohne Philipp dem Kühnen 1363, der durch Heirath Flandern, Ar- tois, Mecheln etc. erhielt und der Stifter der zwei- ten Dynastie der burgundischen Herzoge ist. Der letzte derselben, Karl der Kühne, besass das Ge- biet, welches auf der Karte blau umzogen ist (vgl. Jv? 56). jw 60. Frankreich von 146 1 — 1789. In dieser Zeit hatte die königliche Macht sich nicht nur befestigt und zum Absolutismus erwei- tert, sondern auch nach Aussen den grössten Ein- fluss erlangt und Frankreich bedeutend vergrössert. Ludwig Xi. (1461—83) zog nach dem Tode Karl’s des Kühnen 1477 das Herzogth. Burgund ein und erbte 1481 die Provence, Anjou, Maine. Mit der Thronbesteigung Heinrich’s des Vierten von Bourbon, Titularkönigs von Navarra, 1589 kam dessen ansehnlicher Besitz (Navarra und Bearn, Foix, ein grosser Theil von Gascogne und Guienne, das Herzogthum Vendôme etc.) an die Krone. Durch den westphäl. Frieden 1648 erhielt Frankreich den österreichischen Eisass ausser den Reichsstädten, den Sundgau, Breisach, die Bestä- tigung der im schmalkaldischen Kriege erworbenen Stifter Metz, Toul und Verdun, — durch den pyrenäischen Frieden 1659 Roussillon nebst Cer- daigne, fast ganz Artois, — durch den aachener Frieden 1668 Lille, Tournay, Courtray u. a. nie- derländische Städte, — durch den nymweger Frie- den 1678 die Franche Comté und 16 niederlän- dische Festungen (Valenciennes, Cambray etc.), — durch den ryswicker Frieden 1697 die Anerken- nung der elsasser Reunionen. — Lothringen nebst Bar, das im Wiener Frieden 1738 dem ehemaligen König von Polen, Stanislaus Lesczinsky, dem Schwiegervater Ludwig’s Xv., auf Lebenszeit ge- geben war, fiel nach dessen Tode 1766 an Frank- reich. — Corsica ward 1768 den Genuesen ab- gekauft. Jw 61. Frankreich nach seiner älteren Ein- theilung. Jw 62. Die Umgebungen von Paris, Blatt Xxiii. Jv? 63. Die hesperische Halbinsel von 711 bis zum Sturz der Ommayaden 1028. Die Westgothen hatten durch Chlodowig alle ihre gallischen Besitzungen bis auf Sepfimanien verloren, dagegen 585 das suevische Reich erobert (vgl. Bl. Ix. Jw 26). Ihrer Herrschaft machten

5. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 18

1861 - Glogau : Flemming
18 zu Sachsen, später zu Franken gehörend, wurde 1130 eine selbständige Landgrafschaft. Die schon von Karl d. Gr. errichtete Nord- mark oder Ostsachsen wurde von Heinrich I. wieder hergestellt und später bis zur Oder erwei- tert. Die Kämpfe gegen die Slaven wurden jedoch erst durch Albrecht den Hären beendigt (vgl. Jvs?'41). Burgund oder das Kgr. Arelat(vgl.bl.xxii. ,A:'* 58) vereinigte Conrad Ii. mit dem deutschen Reiche; es stand jedoch mit ihm nur in loser Verbindung. Die Herzoge von Böhmen mussten mehrmals zur Anerkennung der Lehnspflicht gezwungen wer- den. Bisweilen erhielten sie von den Kaisern den Königstitel. Erblich wurde dieser erst seit Otto- kar I. (1198 —1230). Mähren war seit Anfang des Ilten Jahrh. mit Böhmen vereinigt, stand jedoch öfter unter besondern Fürsten des böhmischen Herrscherhauses, Die an Norddeutschland angrenzenden Slaven zerfielen injmehrere Stämme: Obotriten, Polaber und Wagrier; Lutizen oder Wilzen, zu denen die Rhedarier und Tollenser gehörten; Heveller, Ukrer, Brizaner; Sorben zwischen Mulde und Saale und die ihnen verwandten Lusizer, Milziener, Dale- mincier; Pommern etc. — Das vom Obotriten- fürsten Gottschalk um 1042 gegründete grosse Reich Slavien löste sich schon 1121 auf. — Pom- mern zerfiel seit 1107 in Vorpommern und Pome- rellen, welche durch die Persante von einander geschieden waren. — Die polnischen Herzoge suchten sich allmälig der Oberhoheit des deutschen Reichs, welche Miesko (964 — 92) anerkannt hatte, zu entziehen ; Boleslaw Iii. theilte das Reich unter seine vier Söhne: Wladislaw als Oberherzog erhielt Schlesien mit Krakau, Boleslaw Masovien mit Cu- javien, Dobrczyn und Culm, Mieczyslaw Gross- polen, Heinrich Kleinpolen (vgl. Jw 67). Jw 36. Preussen in der Mitte des 14ten J ahrhunder ts. Es sind auf der Karte die 11 alten Landschaf- ten angegeben, in welche Preussen vor Ankunft des deutschen Ritterordens zerfiel: Culm, Pome- sanien, Pogesanien oder Hoggerland, Ermland oder Warmien, Galindien, Natangen, Samland, Na- drauen, Schalauen, Barten, Sudauen. Blatt Xv. Jvf 37. Deutschland im Jahre 1512. Die alten grossen Herzogthümer sind zerfallen; das deutsche Reich hat sich in viele einzelne Ge- biete aufgelöst, die durch den Grundsatz der Ver- erbung nach dem Erstgeburtsrecht allmälig zu grossem Ganzen vereinigt sind. In Frisland haben bedeutende Gebiete er- langt die Bischöfe von Utrecht und die Grafen von Holland ; längs der Nordküste von der Zuyder See bis zur Weser liegen die Lande der freien Frisen. In Niederlothringen finden wir das Her- zogthum Brabant, die Grafschaften Luxemburg, Limburg, Geldern, Hennegau, das Erzbisth. Cöln, das Bisth. Lüttich, die Herzogthümer Jülich und Berg (1423 mit einander verbunden und 1511 durch das Herzogth, Kleve und die Grafsch. Mark ver- grössert); in Oberlothringen die Bisthilmer von Metz, Toul und Verdun; in Schwaben das Her- zogth. Württemberg, die Markgrafsch. Baden in drei von einander getrennten Theilen, die Grafsch. Zollern, das Bisth. Augsburg, die zu Oesterreich gehörigen Markgrafschaft Burgau, Grafsch. N eilen - burg, Landgrafsch. Breisgau. In Bayern kam nach dem Sturz Heinrich des Löwen die Herzogswürde an Otto I. von Wittels- bach 1180; seine Nachfolger erlangten 1215 die Rheinpfalz; nach dem Vertrage zu Pavia 1329 er- hielt Ludwig der Bayer (seit 1314 Kaiser) Ober- bayern, womit er nach dem Erlöschen der nieder- bayernschen Linie auch Niederbayern verband, und sein Bruder die Rheinpfalz und ein Stück vom nördl. Bayern (seitdem Oberpfalz genannt). Beide Linien theilten sich wieder in mehrere Zweige. Die Zweige der ersteren vereinigte Albrecht Iv. von Bayern-München (f 1508), der 1506 Untheil- barkeit und das Recht der Erstgeburt einführte. Von den Zweigen der letzteren waren zur Zeit der Reformation noch übrig Kurpfalz und Simmern. Das Herzogth. Sachsen war nach der Aech- tung Heinrichs des Löwen 1180 zerfallen, der westl. Theil als Herzogth. Westphalen an das Erz- bisth. Cöln, — Lauenburg, Holstein etc. nebst dem sächsischen Herzogstitel an Bernhard von As- canien etc. gekommen. Ferner finden wir hier das Erzbisth. Bremen, die Bisthümer Münster, Osna- brück, Minden, Paderborn, Hildesheim, Verden, die Fürstentümer Göttingen, Grubenhagen, die Grafschaften Oldenburg, Tecklenburg, Bentheim etc. Nach dem Tode Albrechts des Bären kam 1170 an seinen älteren Sohn Otto die Mark, die 1415 durch kaiserliche Belehnung an das Haus Hohen- zollern gelangte, — und an seinen jüngern Sohn das Anhaitische Gebiet. Aus letzterem gingen her- vor das Herzogth. Sachsen-Wittenberg (1422 an Meissen fallend), das Herzogth. Sachsen-Lauenburg (1689 an Braunschweig fallend). Die Mark Meissen hatte 1127 Conrad von Wettin erhalten. Heinrich der Erlauchte erhielt 1247 noch dazu die Landgrafsch. Thüringen, musste aber 1264 die thüringschen Herrschaften im jetzigen Hessen an Heinrich das Kind, den Stammvater der hessischen Fürstenhäuser, abtreten. Friedrich der Streitbare erbte 1422 Sachsen-Witten-

6. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 19

1861 - Glogau : Flemming
19 berg, worauf der Name Sachsen auf alle wettin- schen Lande überging; 1485 fand eine Theilung zwischen den Brüdern Ernst und Albert statt ; jener erhielt das Kurland nebstthüringen, dieser Meissen. Im ehemaligen Franken finden wir die Bis- thümer Bamberg, Würzburg, Worms, Speyer, die Abtei Fulda, das Erzbisthum Mainz, zu dem auch das Eichsfeld gehört, die Grafschaften Nassau, Wied, Hessen (seit 1292 Landgrafschaft und nach mehrfachen Theilungen 1500 wieder zu Einem Ganzen vereinigt), die brandenburgsclien Lande Anspach und Bayreuth. Die Markgrafsch. Oesterreich ward 1156 durch das Land ob der Ens vermehrt und zu einem Herzogthum erhoben. Später kamen zu ihr noch Steyermark und Krain. Nach dem Aussterben der Babenberger nahm sie Ottokar von Böhmen in Besitz, der durch Erbschaft nodi Kärnthen, Hister- reich etc. gewann. Als er wegen seines Wider- standes gegen Kaiser Rudolph von Ilabsburg ge- ächtet war, belehnte dieser 1282 seine beiden Söhne Albrecht und lludolph mit Oesterreich und Steyer- mark; 1335 wurden Kärnthen, 1363 Tyrol und später einzelne Besitzungen in Schwaben (Vorder- österreich) und im Eisass erworben, dagegen gin- gen die habsburgischen Staminlande in der Schweiz verloren; 1453 wurde das Herzogthum zu einem Erzherzogthum erhoben. Maximilian 1, erheirathete die reichen Niederlande, wodurch die habsburgsche Macht die bedeutendste in Deutschland wurde (vergi. Blatt Xix). Ausser diesen Ländern gab es noch eine Menge freier Städte, von denen die wichtigsten auf der Karte angegeben sind. Ladislaus Ii., König von Böhmen, war 1489 auch zum König von Ungarn erwählt worden. Schlesien war in eine Menge Fürstenthümer und Herrschaften zerfallen und hatte sich unter böhmische Oberhoheit begeben. Pommern war nach dem Tode Boleslaus X. 1478, der es zu einem Ganzen vereinigt hatte, in die Herzogthümer Wolgast und Stettin zerfallen. Der Staat der deutschen Ordensritter im No. ist von seiner Höhe herabgesunken; der westl. Theil nebst Ermland war 1466 an Polen abgetreten, der östliche ein polnisches Lehen ge- worden . Dem Bündniss der Waldstädte in der Schweiz hatten sich nach und nach mehrere Orte ange- schlossen ('vgl. . V‘ 50). Dadurch waren sie im Stande, nicht nur die Angriffe von Aussen abzu- wehren, sondern auch die in ihrer Mitte liegenden Besitzungen fremder Herren (z.b. der Habsburger) sich zu unterwerfen. Jw 38. Die durch Maximilian vollzogene Kreiseintheilung bestand bis zu Anfang dieses Jahrhunderts. Die 10 Kreise waren ; 1) der österreichische (wozu auch die in Schwaben liegenden österreichischen Be- sitzungen gehörten). 2) Der bayersche. 3) Der schwäbische. 4) Der fränkische. 5) Der kurrhei- nische. 6) Der oberrheinische. 7) Der nieder- rheinisch-westphälische. 8) Der obersächsische. 9) Der niedersächsische. 10) Der burgundische. — Böhmen nebst den zugehörigen Ländern Mähren, Schlesien, Lausitz gehörte zu keinem Kreise. Blatt Xvi. „V? 39. Deutschland zu Anfang des dreissig- jährigen Krieges. Das habsburgische Haus hat im O. ein bedeu- tendes Läiulergebiet erworben. Böhmen nebst den zugehörigen Ländern, sowie Ungarn waren 1527 an Ferdinand I , nachherigen deutschen Kaiser, gefallen. Wegen Ungarn hatten sich jedoch hef- tige Kriege mit den Türken entsponnen, indem diese Niederungarn bis zu der auf der Karte an- gebenen Grenze erobert hatten und bis 1699 im Besitz behielten. Der burgundische Kreis ist aus dem en- geren Reichsverbande gekommen, indem Karl V. ihn seinem Sohne Philipp Ii. von Spanien 1555 übergab; die 7 nördl. Provinzen haben sich 1581 von Spanien losgesagt und einen Bundesstaat unter ' Statthaltern aus dem Hause Nassau-Oranien ge- gründet. Im oberrheinisehenkreise hat Heinrich Ii. von Frankreich für die den protestantischen Für- sten geleistete Hülfe Metz, Toul und Verdun ge- nommen und gegen Karlv. behauptet. Hessen war nach dem Tode des in der Reformationsgeschichte bekannten Philipp des Grossmüthigen 1567 unter dessen vier Söhne getheilt worden; von den vier Linien waren indessen nur noch zwei übrig ; Hes- sen-Cassel und Hessen-Darmstadt, von welcher letzteren sich 1596 die Nebenlinie Hessen-Homburg abgezweigt hatte. Im westphälischen Kreise sind nach dem Tode des letzten Herzogs von Jülich dessen Lande 1614 vorläufig so zwischen Brandenburg und Pfalz- Neuburg getheilt, dass ersteres Kleve, Mark, Raven- stein und Ravensberg, letzteres Jülich und Berg erhielt. Im fränkischen Kreise sind Anspach und Bayreuth 1603 an Johann Friedrich von Branden- burg zurückgefallen, aber an dessen Brüder wieder ausgethan. Im obersächsischen Kreise hat Branden- burg 1575 Beeskow und Storkow von Böhmen und I ° 1618 das Herzogth. Preussen, jedoch ausserhalb des deutschen Reichsverbaudes erhalten. — Nach 3*

7. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 22

1861 - Glogau : Flemming
Preussen, so dass seine Lande einen Umfang von c. 2000 Q.-M. mit 1mill. Einw. erhielten. J\s 42. Preussen beim Tode Friedrichs des Grossen 1 T 86. Friedrich Iii. (1688— 1713), der sich 1701 die Königskrone aufsetzte und seitdem den Namen Friedrich I. führte, erwarb durch Kauf die Erb- vogtei Quedlinburg, 1707 die Grafsch. Tecklen- burg und aus der oranischen Erbschaft 1702 das Fürstenth. Mors und die Grafschaft Fingen, 1707 die Grafschaften Neufchatel und Valengin, trat aber, wie er als Kronprinz insgeheim versprochen hatte, 1694 den Schwiebusser Kreis an Oesterreich ab. Friedrich Wilhelm I. (1713 — 40) erhielt im utrechter Frieden 1713 einen T heil von Gel- dern und im Frieden zu Stockholm 1720 Vorpom- mern bis zur Peene, auch Stettin, Usedom und Wollin und hinterliess seine Staaten, 2275 Q.-M. gross mit 2‘/4 Mill. Einw. und einem Schatze von 9 Mill., seinem Sohne Friedrich Ii. dem Gr. (1740 — 86). Dieser erhob gleich nach seinem Re- gierungsantritte Ansprüche auf die scliles. Fürsten- thümer Krieg, Wohlau und Jägerndorf und erwarb nach dem ersten schles. Kriege im Frieden zu Breslau 1742 ganz Schlesien als souveraines Her- zogthum, jedoch ohne Jägerndorf, Troppau und Teschen, sowie auch die böhmische Herrsch. Glatz ; diesen Erwerb behauptete er in den beiden andern schles. Kriegen; 1744 erwarb er Ostfriesland, 1780 einen Theil der Grafsch. Mansfeld, und 1772 bei der ersten Theilung Polens Westpreussen (ausser Danzig und Thorn) und einen Theil von Gross- polen (den sogenannten Netzdistrict) — 600 Qua- dratmeilen mit einer halben Million Einwohner, wodurch der Staat auf 3600 Quadratmeilcn mit über 5% Mill. Einw, heranwuchs, ---— 22 ---------— Jw 43. Preussen beim Tode Friedrich Wil- helm s Ii. 17 9 7. Friedrich Wilhelm Ii. (1786 — 97) über- liess in dem Frieden zu Basel 1795 seine über- rheinischen Besitzungen vorläufig bis zu einem all- gemeinen Frieden an Frankreich. Unter ihm fielen 1791 die Fürstenthüiner Anspach und Bayreuth wieder an Preussen, sowie auch bei der zweiten Theilung Polens 1793 Danzig, Thorn und Süd- preussen — 1000 Q. M. mit 1 '/5 Mill. Einw. — und bei der dritten Theilung 1795 Warschau, Neu- ostpreussen und Neuschlesien — 900 Q.-M. mit 1 Mill. Einw. — erworben wurden. Preussen, dessen Umfang die vorliegende Karte angiebt, hatte damals 5562 Q.-M. mit über 8% Mill. Einw. Friedrich Wilhelm 111.(1797—1840) wurde für die abgetretenen überrheinischen Besitzungen, 48 Q.-M. mit 125,000 Einw., durch den Reichs- deputations-Hauptschluss 1803 mit 200 Q.-M. und 600,000 Einw. entschädigt, nämlich mit den Bis- thümern Hildesheim und Paderborn, einem Dritt- theil von Münster, mit Erfurt nebst dem Eichs- felde, den Reichsstädten Goslar, Mühlhausen, Nord- hausen, den Abteien Essen, Werden etc. (diese Länder sind auf der Karte mit blauer Farbe be- deckt) und beherrschte damals 5652 Q.-M. mit 9 Mill. Einw. Im Frieden zu Wien 1805 trat er Anspach an Bayern, Neufchatel und Kleve dies- seits des Rheins an Frankreich ab und erhielt dafür Hannover, das er aber erst den 1. April 1806 in Besitz nahm. Nach dem unglücklichen Kriege 1806 — 7 verlor er im tilsiter Frieden allen Besitz westlich der Elbe, den Kottbusser Kreis, Danzig und dessen Gebiet, sowie den grössten Theil der ehemals polnischen Länder — 3100 Q.-M. mit 5 Mill. Einwohnern — und behielt nur das, was auf der Karte roth umzogen ist (vgl. Blatt Xiii. Jw 83). Jv? 44. Nach den glorreich beendigten Freiheitskriegen bekam Preussen ausser seinen früheren Besitzungen auf dem linken Elbufer Danzig, das Culmerland, einen Theil des Grossherzogthums Warschau (das Grossherz. Posen), statt der übrigen frühem pol- nischen Besitzungen mehr als die Hälfte des Königr. Sachsen (das Herzogth. Sachsen), das Grossherz. Berg, das Herz. Jülich nebst dem grösseren Theil der ehemaligen geistlichen Kurfürstenthümer Köln und Trier und die Stadt Wetzlar (die Rheinpro- vinz), das Herz. Westphalen und statt Ostfriesland und Hildesheiin, die an Hannover kamen, von diesem Lauenburg, gegen das es von Dänemark Schwedisch-Pommern und Rügen eintauschte. Eben so fielen Neuenburg und Valengin an Preussen zurück, Anspach und Bayreuth verblieben aber bei Bayern. Im J. 1834 erwarb Preussen das Fürsten- thum Lichtenberg (Kreis St. Wendel), 1849 die Fürstenthüinerhohenzollern-Hechingen undhohen- zollem-Sigmaringen und 1853 ein kleines Terrain am Jahdebusen Behufs Anlegung eines Marinehafens, leistete aber 1857 auf Neuenburg Verzicht, das be- reits 1848 das Band mit Preussen zerrissen hatte. Es umfasst jetzt 5103 Q.-M. mite. 18mill.einw. --------- Blatt Xix. Bas alimäftge Wacostfjum Des österradjiscf)cn Staates. *) Jw 45. Die Besitzungen des Hauses Habs- burg in der Schweiz in ihrer grössten Ausdehnung. Das Haus Habsburg wird mit Wahrscheinlich- keit bis auf Ethico, Herzog von Lothringen im *) Blatt Xix. ist nach demselben Maasstabe angefer- tigt, wie Blatt Xviii.

8. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 689

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. 689 Q. M. mit 5 Ständen, 2) der burgundische, 469 Q. M. und 1 Stand, 3) der westphälische, 1250 Q.m. mit54ständen, 4) der churrheinische, 458 Q.m. mit 10 Ständen, 5) der oberrheinische, 500 Q. M. mit 54 Ständen, 6) der schwäbische, 729 Q. M. mit 95 Ständen, 7) der bairische, 1010 Q. M. mit 20 Ständen, 8) der fränkische, 484 Q. M. mit 23 Ständen, 9) der nieder- sächsische, 1240 Q. M. mit 24 Ständen, 10) der obersächsische Kreis, 1998 Q. M. mit 22 Ständen. . Die Nebenländer waren das Königreich Böh- men, das Markgrafenthum Mähren, das Herzogthum Schlesien, das Mark- grafenthum der Ober - und Nied erlausitz. Das ganze Gebiet des deutschen Reiches umfaßte vor der französischen Revolution 12,512 Q. M. mit 28'/2 Mill. E. Die Friedensschlüsse von Basel, Campo Formio und Lüneville in den Jahren 1795, 97 und 1801 entrissen dem deutschen Reiche nicht nur ansehnliche Landestheile, sondern erschütterten es tief; noch einmal wurde durch den Reichsdeputation-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 eine Anordnung und Befestigung der Reichsverhältnisse durch die 10 Churfürsten, 127 ständichen Reichssürsten, 4 reichsständischen Grafen und 6 reichs- ständigen freien Reichsstädte versucht, die einen Länderbestand von 11,200 Q.m. mit 26'/4 Mill. Einwohnern hatten. Doch schon am 26. Dezember 1805 erfolgte die Auflösung des deutschen Reichsverbandes durch den Frieden zu Preßburg; an seiner Stelle errichtete Napoleon am 1. August 1806 zur Erreichung seiner Zwecke, zur Schmach des deutschen Volkes den von ihm ganz abhängigen Rheinbund, welchem sich nach und nach fast alle deutschen Fürsten anschlossen; nur Oesterreich, Preußen, Braunschweig und Holstein schlossen sich nicht an, die Fürsten von Hessen-Kassel, Nassau, Oranien und Braunschweig-Wolfenbüttel wurden aus ihren Ländern ver- trieben, diese mit dem unter Napoleons Bruder Hieronymus stehenden Königreich Westphalen vereinigt, die Churfürsten von Baiern und Sachsen und der Herzog von Würtemberg wurden Könige, die Markgrafen von Baden, die Landgrafen von Hessen Großherzöge, mehrere Großherzogthümer dieser Zeit haben aufgehört; im Ganzen ge- hörten 4 Könige, 5 Großherzöge, 11 Herzöge, 15 Fürsten und die Stadt Lübeck, zu- sammen mit 5384 Q. M. und 13 */2 Mill. Einwohnern zum Rheinbünde. 1) Der österreichische Kreis: Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, oster. Friaul und Triest; die gefürstete Grasschaft Tyrol; Vorderösterrcich oder oster. Breißgau, Burgau, Nellenburg, Coustanz, Ravensburg, Vorarlberg. 2) Der bürg un dische Kreis: die Her- zogthümer Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Hennegau und Ramur; beide Kreise gehörten dem Hause Oesterreich. 3) Der westphälische Kreis sehr zusammengesetzt: die Hochstister und Bisthümer Münster, Paderborn, Lüttich, Osnabrück, die Abteien Corbei, Stadio, Malmedy, Werden, Corneliusmünster, Esten, Herford; die Herzogthümer Cleve, Jülich, Berg, die Fürstenthümer Minden, Verden, Nastau, Ostfriesland, Mors und Geldern, und eine Menge Grafschaften und Herrschaften; seine äußersten Grenzlander im In Ostfriesland, am linken Rheinuser Jülich, jenseits der Weser Verden und im 8 die Grafschaft Wied. 4) Der nieder- ober churrheinische Kreis enthielt die Churstaaten Mainz, Trier, Köln und die Rheinpfalz, das Furstenthum Aremberg und einige Grafschaften. 3) Der oberrheinische Kreis erstreckte sich von Basel über das Elsaß, Zweibrücken, Spcier, Worms, Frankfurt, Hanau, Hesten bis zum Bisthum Paderborn, und enthielt mehrere Hochstifter und Fürstenthümer, die Landgraf- schasten Hesten, sehr viele Graf- und Herrschaften und die freien Städte Worms, Speier, Frank- furt, Friedberg, Wetzlar; unter den Fürsten und Herren war der Landgraf von Hessen-Kastei der mächtigste. 6) Der schwäbische Kreis lag zwischen Lech, Bodensce, Oberrhein und dem Maingebiet, er war unter allen Kreisen am meisten zertheilt, die mächtigsten Herren waren die Herzöge von Würtemberg und die Markgrafen von Baden; hier lagen allein 31 freie Reichs- städte. 7) Der bairische Kreis bestand aus dem Hcrzogthum Baiern, der Oberpsalz, dem Erzbiöthum Salzburg, den Bisthümern Regensburg und Passau mit der freien Reichsstadt Re- gensburg. 8) Der fränkische Kreis enthielt das Maingebiet mit Ausschluß seines untern Theils, nebst einzelnen Theilen des Weser- und Donaugebiets; die Hochstister Bamberg, Würz-

9. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 736

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
736 Europa. Daö Königreich Preußen. Preußen als Staat. Preußen 36, Königsberg 20, Gumbinnen 16, Danzig 7, Marienwerder 13. Posen 26, Posen 17, Bromberg 9, Brandenburg 30, Potsdam 14, Frankfurt 16, Pommern 23, Stettin 12, Köslin 9, Stralsund 4. Schlesien 57, Bretzlau 22, Oppeln 16, Liegnitz 19. Sachsen 39, Magdeburg 14, Merseburg 16, Erfurt 9. Westphalen 34, Munster 10, Minden 10, Arnsberg 14. Rheinprovinz 58, Köln 10, Düsseldorf 13, Koblenz 12, Trier 13, Aachen 10. Das Kirchenwesen der unirten oder evangelischen Landeskirche leiten in den einzelnen Provinzen die Konsistorien, an deren Spitze 1 weltlicher Konsistorial-Präsident und 1 Generalsuperintendent stehen, die in einem in Berlin 1848 errichteten Oberkonsistorium ihre Centralbehörde erhalten haben, unter ihnen stehen die Superintendenten, denen die Aufsicht der in ihrem Sprengel befindlichen Kirchen und Schulen obliegt. — Die Leitung der Kirchenangelegenheiten der nicht unirten lutherischen Kirche besorgt das von ihren Gliedern auf zeiträumlich stattfindenden Synoden erwählte, vom Staate bestätigte lutherische Oberkirchen - kollegium zu Breslau.— Das katholische Kirchenwesenist nach dem unterm 28. August 1821 vollzogenen Konkordat unbeschadet der Majestätsrechte wie auch der Rechte aller evangelischen Unterthanen geordnet worden. Im Staate sind 2 Erz- bischöfe zu Köln und Posen-Gnesen, 1 Fürstbischof zu Breslau, 5 Bischöfe zu Ermeland und Kulm in Preußen, Münster und Paderborn in Westphalen, Trier in der Rheinprovinz. Zum Erzbisthum Köln gehören unmittelbar Köln, Aachen und der Südtheil von Düsseldorf, die Bisthümer Trier, d. i. der Rgb. Trier und Koblenz, Münster, der Nordtheil des Rgb. Düsseldorf und Münster, Paderborn, d. i. der Rgb. Arnsberg und Minden, und die kath. Kirchen in Pr. Sachsen. — Das Erzbisthum Posen-Gnesen umfaßt unmittelbar die ganze Provinz, das Bisthum Kulm mit dem westlich der Weichsel gelegenen West- preußen und die wenigen kath. Kirchen im Rgb. Köslin; das Bisthum Ermeland zu Oliva bei Danzig umfaßt das Ermeland und die untern Weichselniederungen. — Das fürstliche Bisthum Breslau umfaßt fast ganz Schlesien und die kath. Kirchen der Mark und Vorpommern.— Die Grafschaft Glatz gehört zum Erzbisthum Prag, Leobschütz und Umgegend zum Erzbisthum Olmütz. Bei jedem Bischofssitz ist ein D omk apitel. Den Superintendenten entsprechen die Erzprie'ster. Die Provinzialleitung des Schulwesens besorgen die Provinzial- Schulkollegien in den höhern, die Regierungen in den niedern Schulanstalten, in kleinern Kreisen die Superintendenten und Schulinspektoren. In neuester Zeit suchen die Behörden auch Einheit in das jüdische Kirchen- wesen zu bringen. Die Provinzial-Medizinalangelegenheiten stehen unter den Pro- vinzial-Medizinalkollegien und den Regierungen, in den Kreisen haben die Kreisphysiker die ärztliche Oberaufsischt. Im ganzen Staat waren 1843: 2847 Civil-, 323 zur Civilpraxis berechtigte Militär-Aerzte, 724 Civilwundärzte erster, 1292 zweiter Klasse, 120 Zahnärzte u. d. m.; 1403 Apotheken, 11,260 ge- prüfte Hebammen, 749 Thierärzte, 336 öffentliche Krankenanstalten mit mehr als 8000 Kranken; verhältnißmäßig sind in den Provinzen Preußen, besonders Rgb. Gumbinnen, Posen, in Hinterpommern wenig ärztliche Personen, Berlin hat die meisten, die Provinzen Schlesien, Sachsen, Westphalen, Rheinprovinz mis Ausnahme von Trier haben 1 ärztliche Person auf 1700—3000 Einwohner, Gumbinnen auf 9800 Einwohner.

10. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 787

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
787 Europa. Das Königreich Preußen. Provinz Sachsen. Wasserkunst. Viele wohlhabende Dörfer im Kreise; eine lange Dörferreihe, fast 4 Meilen lang an der schnellen Deichsel. Baudmannsdorf, 26. Mai 1813 siegreiches Gefecht Blüchers qeqm die Franzosen, Denkmal. Wolfödorf, Gefecht d. 27. Mai 1813; Rochlitz, desgl. d 17. u. 23. Aug.; Kaiferswaldan, desgl. d. 19. Aug. 1813. Gröditzberg mit altem Schloß; der Probsthainer Spitzberg. — 19. Schönau a. d. Katzbach, im schlesischen Mittel- gebirge, 1206 E. Kupferberg auf einem Berge unfern des Bobers, Bergamtskommission, Kupfererze. Mehrere große Dörfer, große Kalk und Marmorbrüche; die Kitzelhöhle. Alten- berg, Arsenik-Bergwerk und Arsenikhütte. 6. Provinz Herzo qthunr Sachsen. tz. 56. Die Saal-Eibeprovinz, das preußische Sachsenland besteht in ihrer jetzigen Zusammensetzung erst seit 1815, und enthält die Alt- oder Nordmark, die gefürstete Grafschaft Wernigerode, das Herzogthum Magdeburg, die Fürstenthümer Erfurt, Eichsfeld und Halberstadt, die Erbvogtei Quedlinburg und die früher freie Reichsstadt Mühlhausen, die vor 1806 zu Preußen gehörten, und dann noch aus den Hochstiftern Merseburg und Naumburg, Theile von Chursachsen, den Grafschaften Mannsfeld, Stolberg und Hennebecg, die Gauherrschaft Treffurt und die frühere freie Stadt Nordhausen, die bis dahin zum Königreich Sachsen gehört hatten. Es ist das Land der Thüringer und der Sachsen, wo frühe schon das Christenthum durch Kilian und Bonifacius Eingang gefunden hatte, die Wiege der Reformation mit Eisleben, Erfurt, Wittenberg —mit Lützen, Mühlberg, Magdeburg — eine der Hauptbildungs- stätten des deutschen Bürgerthums in Norddeutschland. 460'/z Q. M., 1,742,452 E., 3783 auf Q. M., nur Deutsche, vorwaltend evangelisch. Das Gebiet mehr als alle übrigen Staatstheile zerrissen, viele preu- ßische Enklaven in anderer Herren Länder, viele fremde Enklaven in preußischem Gebiet, besonders im Rb. Erfurt; im No sind anhaltinische und braunschweigische, im Sw schwarzburgische und sächsisch-ernestinische Enklaven, die größte preuß. Enklave im 8 ist Schleusingen.— Der Ob erfläche nach gehört die Provinz dem Harz, dem Thüringer Wald, den Thüringer Stufen und den sächsischen Elbebenen an; sie ist gebirgig, bergig, hügelig und eben. Aus dem Harz erhebt sich der 3508' h. Brocken, di« 3165' h. Heinrichshöhe, die 1464' h. Roßtrappe, im N davon der hüglige H uyw ald, im 80 die Mannsfeldischen Berge, zum Thüringer Walde hin die Hainleite, Schmücke und Finne, und von diesen zur Weser das Düngebirge und der So kling; aus dem Thüringer Walde erheben sich nahe der Grenze desschleu- singer Kreises der Schneekopf und Beerberg 3043 und 3064' h. Die Thäler der Unstrut und Saale sind liebliche Berg- und Hügelgegenden, von der Saale nach W ist das ganze Land von Bergen und Hügeln erfüllt, nach 0 von derselben breiten sich weite Ebenen aus, so wie im N der Saalmündung in die Elbe. — Die Gebirge be- stehen, den Harz und Thüringer Wald ausgenommen, vorwaltend aus Flötzgebirgen, buntem Sandstein und Muschelkalk mit Gypslagern und Salzquellen, hin und wieder Porphyr, bei Halle, Löbejün und Wettin mit Steinkohlen. Der Harz besteht zum großen Theil aus Granit, Grauwacke und Thonschiefer, der letztere ist auf den südlichen Abhängen und Stufen im Mannsfeldischen reich an silberhaltigem Kupfer, der Mannsfelder Kupferschiefer. Der Thüringer Wald besteht aus buntem Sandstein, Porphyr, zum Theil aus Gneiß und Glimmerschiefer.— Ganz Nordseegebiet durch Elbe und Weser; die Elbe durchfließt 29 M. l. die Provinz, nimmt rechts schwarze Elster, Nuthe, Elbe, Ihle, Havel, links Mulde und Saale, diese mit der Unstrut auf. Elbe und Saale sind schiffbar, die erstere selbst
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