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1. Die neuere Zeit - S. 33

1872 - Paderborn : Schöningh
— 33 — der Wahlkapitulation beschuldigten und die Freilassung des Landgrafen von Hessen verlangten. Dann besetzten sie eiligst die Ehrenberger Klause, um dem Kaiser, der sich gerade in Innspruck befand, den Weg zu verlegen. Dieser floh nach Kärnthen und entliess sofort den abgesetzten Kurfürsten Johann Friedrich aus der Haft, um eine Gegenpartei gegen Moritz aufzustellen. 3- Der Passauer Vertrag 1552 und der Augsburger Religionsfriede, 1555. Jetzt verzweifelten der Kaiser und die meisten katholischen Fürsten an einer Wiedervereinigung der Protestanten mit der alten Kirche; man begnügte sich ein friedliches Nebeneinanderbestehen beider Confessionen anzubahnen. Daher wurde auf einer Fürstenversammlung zu Passau 1552 den Anhängern der Augsburger Confession bis zu einem allgemeinen Reichstage freie Religionsübung gewährt. Die früheren Aechtungen wurden zurückgenommen, und der Landgraf Philipp von Hessen wurde wieder auf freien Fuss gesetzt. Dann wandte sich der Kaiser gegen Heinrich Ii., musste aber wegen der späten Jahreszeit nach einer vergeblichen Belagerung des festen Metz wieder abziehn. Das Reich trat daher in einem Waffenstillstand von diesem Kriege zurück, und die Bisthümer Metz, Toul und Verdun verblieben bei Frankreich. Auch die Türken, welche ihre Angriffe auf Ungarn erneuert hatten, konnte König Ferdinand trotz Moritz’ von Sachsen thätiger Beihülfe nur mit Mühe vom weiteren Vordringen abhalten. Der Passauer Vertrag wurde jetzt von allen Ständen angenommen; nur der Markgraf Albrecht von Brandenburg-Quirnbach, welcher sich einiger für seine Theilnahme am Schmalkaldischen Kriege ausbedungener Stifte bemächtigen wollte, musste mit Gewalt zur Ruhe gezwungen werden. Moritz von Sachsen besiegte ihn in der Schlacht bei Sievershausen, wurde aber selbst im Kampfe tödlich verwundet. Der schon zu Passau in Aussicht gestellte Reichstag kam 1555 zu Augsburg zu Stande. Hier wurden folgende Bestimmungen erlassen: 1) Es soll Friede sein zwischen den Katholiken und den Bekennen! der Augsburger Confession. Alle anderen Bekenntnisse sind von dem Reichsfrieden ausgeschlossen. 2) Es soll der Grundsatz gelten: Cujus regio, ejus religio, der Landesherr Stein, Weltgeschichte Iii. Z

2. Die neuere Zeit - S. 113

1872 - Paderborn : Schöningh
- 113 — Reiche Frieden, um so desto günstigere Bedingungen zu erlangen. Für Holland wurde im Frieden zu Nymwegen 1678 der frühere Zustand hergestellt; Spanien musste die Frauche Comte und 16 zum Theil feste Plätze an der Grenze der spanischen Niederlande, der Kaiser und das Reich Freiburg im Breisgau gegen Aufgabe des französischen Besatzungsrechts in Philippsburg abtreten. Durch diese Friedensschlüsse war jetzt der Kurfürst von Brandenburg völlig vereinzelt. Vom Kaiser und Reich verlassen und durch ein bis Minden vordringendes französisches Heer bedroht musste er im Frieden zu St. Germain bei Paris 1679 auf alle seine Eroberungen mit Ausnahme eines kleinen Striches am rechten Oderufer verzichten. 3. Die Reunionen, 1681—1684, und der Türkenkrieg, 1683—1699. §. 27. 1. Der Beginn der Reunionen. Der holländische Krieg hatte gezeigt, dass Spanien schwach sei und dass in Deutschland die einzelnen Fürsten meistens ihren eigenen Vortheil verfolgten und sich nur schwer zu einem einträchtigen Handeln entschlossen. Der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg grollte darüberr dass ihn der Kaiser und das Reich in dem letzten Kriege im Stiche gelassen hatten und begann sogar mit seiner kleinen Flotte einen Seekrieg gegen Spanien wegen rückständiger Hülfsgelder. Unter diesen Umständen glaubte Ludwig Xiv. ungestört auch während des Friedens neue Erwerbungen machen zu können. Die seit dem westfälischen Frieden an Frankreich überlassenen Gebiete des deutschen Reiches waren mit allen Dependentien und Per-tinentien abgetreten. Diese ungenaue Bestimmung benutzte Ludwig, um vier besondere Reunionskammern (Chambres de reunion) einzusetzen, welche untersuchen sollten, welche Gebiete früher zu diesen abgetretenen Landestheilen gehört hätten. Diese wiesen die Zugehörigkeit zunächst von einigen an der Grenze gelegenen Bezirken nach, welche dann sogleich besetzt wurden. Endlich gingen sie in ihren Ansprüchen immer weiter, ja sogar bis auf die Zeit Karls d. Gr. zurück. Der Herzog von Zweibrücken, der Graf von Salm und Saarbrücken und andere Grafen wurden zur Huldigung gezwungen. Obschon Stein, Weltgeschichte Iil 8

3. Die neuere Zeit - S. 120

1872 - Paderborn : Schöningh
Anspruch für die Gemahlin seines Bruders, des Herzogs von Orleans, als die Schwester des verstorbenen Kurfürsten, b) Er hatte dem Bischöfe von Strassburg, dem Bruder und Nachfolger des französisch gesinnten Franz Egon von Fürstenberg auch das Kölner Erzbisthum zu verschaffen gesucht; aber der Papst bestätigte einen von der Minderzahl der Domherrn gewähltea und vom Kaiser begünstigten bäuerischen Prinzen. Bei der grossen Zahl der Gegner Ludwigs hatte auch dieser Krieg einen ausgedehnten Schauplatz, Deutschland, die Niederlande, Italien, Spanien und Irland. Auf Louvois’ Befehl begann der General Melac eine furchtbare Verwüstung der Pfalz, um den Verbündeten die Unterhaltung einer grösseren Truppenmasse in den verheerten Gegenden unmöglich zu macljen. Viele tausend Einwohner wurden mitten im Winter aus Haus und Hof vertrieben. Das Schloss zu Heidelberg wurde zerstört und selbst die Kaisergräber in Speier geschändet. Noch jetzt geben Ruinen halb verbrannter Kirchen an beiden Seiten des Oberrheins Zeugniss von der übermüthigen Zerstörungswuth Melacs. Darauf wurden die Niederlande der Hauptschauplatz des Krieges. Hier siegte das Feldherrntalent des französischen Marschalls Luxemburg bei Fleurus (1690) über den Fürsten von Waldeck, den Führer der holländischen Truppen, und bei Steenkerken (1692) und Neerwinden (1693) über Wilhelm Iii. Dagegen wurden die Versuche Ludwigs Jacob Ii. Stuart wieder auf den englischen Thron zu erheben durch eine Niederlage der Franzosen am Boyneflusse in Irland (1690) und durch den vollständigen Sieg der Engländer über die französische Flotte beim Vorgebirge La Hogue (1692) gänzlich vereitelt. Der nahe bevorstehende Krieg um die Länder der spanischen Krone bestimmte Ludwig, obwohl er zu Lande Sieger war, zum Frieden. Dieser wurde zu Ryswick, einem Dorfe beim Haag, abgeschlossen 1797. An Spanien und Holland wurden alle gemachten Eroberungen zurückgegeben. Deutschland, mit dem auch jetzt zuletzt der Friede abgeschlossen wurde, musste gegen Rückgabe von Breisach und Freiburg alle im Eisass reunirten Gebiete nebst der Stadt Strassburg endgültig abtreten. Im Vergleich zu den früheren Erfolgen war der Gewinn dieses Krieges für Frankreich nur gering.

4. Die neuere Zeit - S. 216

1872 - Paderborn : Schöningh
— 216 — die neue Republik ihre Grundsätze von Freiheit und Gleichheit auch den übrigen Ländern aufzudrängen suchte, hatte zur Folge, dass alle europäischen Staaten mit Ausnahme der Türkei hauptsächlich auf Betreiben des englischen Ministers Pitt des Jüngeren eine neue grosse Coalition schlossen. Das österreichische Heer drang siegreich in die Niederlande vor. Dumou-riez, von dem österreichischen Befehlshaber, dem Prinzen von Coburg bei Neerwinden geschlagen, trat sogar, da er mit dem Convent zerfallen war und die Erhebung eines Sohnes des Herzogs von Orleans auf den französischen Thron beabsichtigte, mit den Feinden in Unterhandlung, und rettete sich, fast von allen seinen Truppen verlassen, ins österreichische Lager. Da nun auch das preussische Heer die Franzosen wieder aus Mainz vertrieb, so genehmigte der National - Convent die von den Revolutionsmännern dringend verlangte allgemeine Aushebung der Bürger (Levee en masse). Der mit der Leitung des Kriegswesens betraute Carnot, welcher damals Mitglied des Wohlfahrtsausschusses war, wusste mit seltenem Organisationstalent in kurzer Zeit ein den Verbündeten weit überlegenes Heer von 1,200,000 Mann aufzustellen. Die kühnen begeisterten Schaaren der jungen Republikaner entrissen den Verbündeten bald die am Rhein und in Belgien errungenen Vortheile wieder. Die Preussen wurden trotz ihres tapferen Widerstandes in der dreitägigen Schlacht bei Kaiserslautern (Novbr. 1793) über den Rhein zurückgedrängt. Die Sieger besetzten wie im Fluge die Mainzischen, Kölnischen und Pfälzischen Lande, wo die Bewohner die neuen Freiheitsideen mit Jubel annahmen, bis ihre Begeisterung durch drückende Kriegssteuern gekühlt wurde. Ebenso ging Belgien durch Jourdans Sieg bei Fleurus für die Oesterreicher wieder verloren (26. Juni 1797). Pichegru drang sogar in Holland ein, zwang, von einer antioranischen Partei unterstützt, den Statthalter zur Flucht und verwandelte Holland in eine batavische Republik 1795. Da Preussen seine Kräfte, um in die polnischen Angelegenheiten mit Nachdruck eingreifen zu können, bereit halten wollte (vgl. S. 190) so schied es im Frieden zu Basel 1795 aus der Coalition aus und überliess das linke Rheinufer gegen versprochene Entschädigungen auf der rechten Rheinseite

5. Die neuere Zeit - S. 78

1872 - Paderborn : Schöningh
— 78 — reichers, nur nothgedrungen zur Einräumung seiner beiden Festungen Spandau und Küstrin und zur Gestattung des bewaffneten Durchzuges durch sein Land (20. Juni 1631). b) Die Erstürmung Magdeburgs durch Tilly.*) Unterdess hatte Tilly im Verein mit dem kaiserlichen Feldherrn Pappenheim Magdeburg eingeschlossen. Hier hatte das lutherische Domkapitel den Markgrafen (Christian Wilhelm) von Brandenburg zum Administrator des Erzbisthums gewählt. Indess der Kaiser ernannte mit Anwendung des Restitutiöns-edicts seinen Sohn, den Erzherzog Leopold, Bischof von Passau und Strassburg, zum Erzbischof von Magdeburg. Der Administrator wurde zwar von kaiserlichen Truppen aus der Stadt vertrieben, kehrte aber bei der Landung Gustav Adolfs, auf schwedische Hülfe vertrauend, wieder zurück. Der schwedische König sandte dann auch den Magdeburgern seinen Obersten Falkenberg, um die Stadt so lange zu vertheidigen, bis er selbst zum Entsätze heranrücken würde. Da die Bürger, auf seine Ankunft hoffend, die Uebergabe verweigerten, so ward die Stadt am 20. Mai 1631 von Tilly und Pappenheim durch Sturm genommen. Während der Kampf in den Strassen wüthete, liess Pappenheim, um die Verbindung zwischen zwei Strassen herzustellen, ein Haus niederbrennen. Bald darauf aber brach an verschiedenen Stellen zugleich Feuer aus, so dass fast die ganze Stadt in Flammen aufging. Nur der Dom und einige anliegende Strassen an der Elbe blieben vom Brande verschont. Ob das Feuer, wie es Tilly in seinem Bericht an den Kurfürsten von Baiern, gestützt auf die Aussage von Gefangenen, angibt, von den Belagerten selbst angelegt sei, um die Stadt nicht in feindliche Hände fallen zu lassen, oder ob es bei der Plünderung, die den Soldaten nach damaligem barbarischen Kriegsbrauche gestattet wurde, „ durch Unvorsichtigkeit entstanden sei, ist nicht sicher zu entscheiden. Die Nachricht, dass Tilly den Brand anbefohlen, wie dies einige minder glaubwürdige Quellen mehr als ein umlaufendes Gerücht, denn als wirkliche Thatsache berichten, ist weder mit seinem Feldherrntalent, da die Einäscherung einer so bedeutenden Feste als ein grosser Verlust erscheinen musste, noch mit seiner sonst bekannten Mildherzigkeit vereinbar. *) Bensen, Das Verhängniss Magdeburgs. 1858. Heller, Hat Tilly absichtlich Magdeburg zerstört? Abh. zum Jahresber. des k. k. Gymnasiums zu Melk. 1867. — Droysen, Studien über die Belagerung und Zerstörung Magdeburgs. In den Forschungen zur deutschen Geschichte. Bd. Hi.

6. Die neuere Zeit - S. 84

1872 - Paderborn : Schöningh
— 84 — Nach Bauers Tode (1641) hielt Torstenson, der begabteste Feldherr aus der Schule Gustav Adolfs, durch den glänzenden Sieg bei Breitenfeld 1642 den schwedischen Kriegsruhm aufrecht und schreckte zweimal auf seinen Streifzügen selbst die kaiserliche Hauptstadt. Den dänischen König Christian Iv., den der Kaiser zu einem Kriege gegen Schweden bestimmt hatte, zwang er durch einen Zug nach Jütland zum Frieden (von Brömsebro 1645), worin Schweden die Inseln Gothland und Oesel, sowie Freiheit vom Sundzolle gewann. Nach dem glänzenden Siege bei Jankau in Böhmen (1645) übergab er den Oberbefehl an Wrangel. Auch die französischen Heere kämpften unter Conde und Turenne meistens siegreich am Oberrhein und in Baiern. Da aber der Krieg jetzt ohne rechten Plan geführt wurde, so artete er schliesslich in eine blosse Verwüstung und Plünderung aus. Endlich als der schwedische General Königsmark eben die Kleinseite von Prag eingenommen hatte — ein Ereigniss, welches in der Literaturgeschichte wegen der Erbeutung der berühmtesten Handschrift des Ulfilas einen Namen hat — erscholl die langersehnte Botschaft des Friedens. So fand der Krieg in Prag, wo er seinen Anfang genommen, auch seinen Abschluss. Bereits seit dem J. 1641 hatte man an dem Friedenswerke gearbeitet, bis endlich nach manchen unfruchtbaren Streitigkeiten im J. 1648 zu Münster, wo die Gesandten des Kaisers und der katholischen Stände mit Frankreich und zu Osnabrück, wo sie mit Schweden und den Protestanten unterhandelten, der Friede abgeschlossen wurde. Der westfälische Friede, 1648. §. 16. A. Die wichtigsten politischen Bestimmungen betreffen: 1. Das Ausland. a. Schweden erhielt Vorpommern nebst Rügen, das säcularisirte Erzbisthum Bremen, mit Ausschluss der freien Reichsstadt Bremen, als Herzogthum und das Bisthum Verden als Fürstenthum, die Stadt Wismar im Mecklenburgischen und 5 Millionen Thaler Kriegsentschädigung. Es gewann also feste Stützpunkte im baltischen und deutschen Meere und beherrschte die Mündungen der Oder, Elbe und Weser.

7. Die neuere Zeit - S. 85

1872 - Paderborn : Schöningh
— 85 — b. Frankreich bekam das österreichische' Eisass, die Festung Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg. Die früher eroberten Stifter Metz, Toul, Verdun wurden jetzt förmlich abgetreten. c. Die Unabhängigkeit der Schweiz und der vereinigten Niederlande wurde anerkannt. 2. Gebietserweiterungen deutscher Fürsten. a. Bai er n behielt die 7. Kurwürde und die Oberpfalz. Die Unterpfalz wurde nebst der 8. Kur dem Sohne Friedrichs V. von der Pfalz zurückgegeben. b. Kursachsen behielt die beiden Lausitz. c. Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich Wilhelm durch Beobachtung einer bewaffneten Neutralität eine gebietende Stellung eingenommen hatte, erhielt, gemäss eines Erbvertrages mit Pommern, Hinterpommern und zur Entschädigung für das an Schweden abgetretene Vorpommern die Bisthümer Magdeburg (erst 1680), Halberstadt, Minden und Camin in Pommern als Fürstentümer. d. Mecklenburg wurde für die Abtretung von Wismar an Schweden durch die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg entschädigt. e. Braunschweig-Lüneburg erhielt zur Abfindung seiner Ansprüche auf einige säcularisirte Stifter das Recht, dass ein braunschweigischer Prinz abwechselnd mit einem katholischen Bischof das Bisthum Osnabrück verwalten solle. f. Hessen ward für seine Anhänglichkeit an Schweden (!) mit der Abtei Hersfeld belohnt. B. Kirchliche Bestimmungen. Hinsichtlich der säcularisirten Kirchengüter wurde das Jahr 1624 als Normaljahr angenommen, so dass die nach dem 1. Januar 1624 säcularisirten Güter an die Katholiken zurückgegeben werden mussten. Der Augsburger Religionsfrieden wurde auch auf die Anhänger des reformirten Bekenntnisses ausgedehnt. Das Reichskammergericht sollte zur Hälfte aus katholischen und protestantischen Mitgliedern zusammengesetzt werden. C. Staatsrechtliche Bestimmungen. Die deutschen Fürsten erhielten das Recht der unumschränkten Landeshoheit und die Erlaubniss Bündnisse unter einander und selbst mit dem Auslande — nur nicht zum Schaden des Reiches! — I t /

8. Die neuere Zeit - S. 226

1872 - Paderborn : Schöningh
226 — Rücken zu fallen. Der überraschte General Melac rückte ihm bei Marengo entgegen und hatte schon nach langem Kampfe die feindlichen Reihen zum Weichen gebracht, als der eben aus Aegypten zurückkehrende Desaix auf der Wahl statt erschien und den Sieg der französischen Waffen entschied, 14. Juli 1800. Aber da der Sieger in der Schlacht viele Verluste erlitten hatte — auch der tapfere Desaix war im Kampfe gefallen —, so konnte er den Oesterreichern den freien Abzug über die Etsch nicht wehren. Unterdess hatte auch das französische Heer in Süddeutschland glückliche Fortschritte gemacht. Durch Moreaus entscheidenden Sieg bei Hohenlinden in Baiern über den jungen Erzherzog Johann (3. Dec. 1800) sah sich Oesterreich, obwohl es sich gegen England verpflichtet hatte keine einseitigen Unter-handlungen anzuknüpfen, doch zum Frieden von Luneville genöthigt, welcher auf der Grundlage des Friedens von Campo Formio abgeschlossen wurde, 9. Februar 1801. Das linke Rheinufer verblieb bei Frankreich, und die dadurch benachteiligten deutschen Fürsten sollten durch Säkularisation geistlicher Gebiete und Mediatisirung mehrerer Reichsstädte entschädigt werden. Diese Entschädigungen wurden aber erst nach zwei Jahren zu Rastadt in dem Reichsdeputationshauptschluss festgesetzt, 1803. Hier erhielt Oesterreich zum Ersatz für die Abtretung des Breisgaus an den Herzog von Modena die Bisthümer Brixen und Trient; Preussen Hildesheim und Paderborn, ein Drittel von Münster, Erfurt nebst dem Eichsfelde und einige Reichsstädte und Abteien. Auch Baiern, Würtemberg und Baden wurden ansehnlich vergrößert. Der Grossherzog von Toscana bekam als Besitzer von Salzburg die Kurwürde, trat aber sein Grossherzogthum an Parma ab; auch Baden, Würtemberg und Hessen wurden zu Kurfürstentümern erhoben. Der Fürst von Oranien erhielt für den Verlust der Erbstatthalterwürde die Abteien Fulda, Corvey und die Stadt Dortmund. Von allen Bisthümern blieb nur Mainz unter einem Reichskanzler (Dalberg), wenngleich wesentlich geschmälert, bestehn. Die Zahl der freien Reichsstädte (51) wurde auf 6 beschränkt: Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt a/M., Augsburg und Nürnberg. Da der russische

9. Die neuere Zeit - S. 260

1872 - Paderborn : Schöningh
((la« jtvvvyt Ji/föa J2ftdju,*>Ua ^ -- 2-0 -A{ «'Uat- Oaa *vv*- /ax^<Äxm - gegend, wie Köln, Trier, Aachen, das Herzogthum Berg, in Westfalen durch Korvey, Dortmund und einen Theil von Fulda entschädigt. Lingen und Ostfriesland trat Preussen an Hannover ab und erhielt dafür das Herzogthum Lauenburg, welches es an Dänemark gegen Schwedisch-Pommern austauschte. Im Ganzen umfasste es jetzt 5085 □ Meilen. 3. In Deutschland blieb die Vielherrschaft bestehen, da weder England noch Russland eine feste Einigung des deutschen Volkes wünschten. Durch die Bundesakte vom 8. Juli 1815 erhielten 34 Fürsten und 4 freie Städte landesherrliche Rechte. Hannover ward zu einem Königreich, Sachsen-Weimar, Mecklenburg, Oldenburg wurden zu Grossherzogthü-mern erhoben. Der König der Niederlande galt für Luxemburg, der König von Dänemark für Lauenburg als Bundesglied. Eine grössere Festigung Deutschlands gegen Westen wurde durch die Uebertragung der Rheinlande an Preussen erzielt. — Die Bundesakte zerfällt in zwei Theile, von denen der erste allgemeine Bestimmungen über den Bund und die Bundesglieder, der zweite besondere über die Rechte der Unterthanen enthält. Der erste Theil bestimmt, dass die engere Bundesversammlung aus 17 Stimmen, das Plenum aber, welches über Krieg und Frieden und über die Abänderung der Bundesgesetze abzustimmen hatte, aus 69 Stimmen bestehen solle. Der zweite Theil der Bundesakte setzt für alle deutschen Staaten eine landständige Verfassung fest. B. Das Ausland. 1. Russland erhielt das Grossherzogthum Warschau ausser Posen, welches an Preussen abgetreten, und Krakau, welches zu einem Freistaate erhoben wurde. Die Vereinigung Warschaus mit Russland geschah in der Form der Personalunion und unter Zusicherung einer getrennten Verwaltung. 2. England gewann Malta, das Protectorat über die jonischen Inseln und Helgoland. Hannover nebst Ostfriesland trat wieder in den Besitz des englischen Königshauses. 3. Schweden hatte von Dänemark (im Frieden zu Kiel 14. Jan. 1814) die Abtretung von Norwegen erlangt, Dänemark erhielt dafür als Entschädigung Schwedisch-Pommern, welches

10. Das Mittelalter - S. 183

1881 - Paderborn : Schöningh
— 183 — Das Verfahren bei Gericht war fast ganz dasselbe geblieben wie früher, doch finden sich schon Fälle, in denen der Eid des Angeklagten nicht gestattet wird. Eine Reichsgesetzgebung für privatrechtliche Verhältnisse findet sich nicht, vielmehr war das Privatrecht nur in besonderen Landesrechten verzeichnet, von denen der Sachsen- und der Schwabenspiegel die bedeutendsten sind. Dagegen gab es allgemeine für das ganze Reich gültige Bestimmungen über den Landfrieden und den Kriegsdienst. 2. Die Reichsstände. Die auf den Landtagen vertretenen Reichsstände waren drei: 1. Die Reichsfürsten, teils geistliche, welche vom Kaiser früher mit dem Stabe, jetzt mit dem Scepter belehnt wurden, teils weltliche, mit der Fahne belehnt. Sie hatten fast unumschränkte Landeshoheit, insbesondere den Heer- und Gerichtsbann über alle nicht Reichsunmittelbaren, und erliessen wichtigere gesetzliche Bestimmungen auf besonderen Landtagen. 2. Die Grafen und Herren, welche ihre Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichsfürsten hatten. 3. Die Reichsstädte, welche auch schon das Recht erhielten, die Reichstage durch Abgeordnete zu beschicken. Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung auf Reichs- und Landtagen und stand noch grösstenteils im Verhältnis drückender Leibeigenschaft. Im ganzen war das Reich durch die Auflösung der grossen Herzogtümer, durch das Selbständigwerden der meisten Gaugrafen und die Erteilung vieler königlichen Privilegien in eine Menge fast selbständiger Territorien zerfallen. Man zählte 116 geistliche Reichsstände (6 Erzbistümer, 37 Bistümer, 70 Abteien und die Besitzungen der 3 geistlichen Ritterorden) und 100 weltliche (4 Kurfürstentümer, 6 grössere Herzogtümer: Österreich, Kärnthen, Steiermark, Lothringen, Braunschweig-Lüneburg und seit 1255 Niederbaiern). In den Bestandteilen des Reiches war eine grosse Veränderung vorgegangen. Das Königreich Burgund löste sich in die Freigrafschaft Burgund, Savoyen, Provence und Dauphine auf, und diese Gebiete standen in sehr loser Abhängigkeit vom Reiche. Das Herzogtum Oberlothringen ward unter Heinrich Iii. dem Grafen Gerhard von Eisass verliehen und wurde unter seinen Nachkommen fast selbständig; doch trennten sich das Herzogtum Berg, die Grafschaft Salm und einige kleinere Besitzungen, so wie die Bistümer
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