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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 183

1911 - Erfurt : Keyser
— 183 — sandle sofort eine ansehnliche Summe an Schillers Gattin, wobei er freilich bemerkte, daß er sich aus eine bestimmte Erhöhung der Pension „alleweile" nicht einlassen könne. Rückkehr: Obwohl Schiller und seiner Gemahlin die Tage in Erfurt angenehm verflossen, suhlten sich beide doch nicht ganz wohl hier. Sie sehnten sich nach der eigenen Häuslichkeit und kürzten deshalb den noch auf längere Zeit berechneten Aufenthalt ab. — Ihre Abreise erfolgte am 1. Oktober. (Nach Albert Pick.) 64. Französische Emigranten in Erfurt. Ihre Ankunft: Die französischen Ausgewanderten, die in den Rheinstädten eine Zuflucht gefunden halten, flohen bei Au-nährnng der Franzosen weiter ins deutsche Land hinein. Dabei wählten viele Erfurt als neuen Wobnsitz, da man ihnen von befreundeter Seite die Stadt vorteilhaft geschildert hatte. Seit Anfang 1795 kamen sie in großer Zahl hier an. Unter ihnen waren viele, die einst eine glänzende Rolle gespielt Hatten. Ehemalige Erzbischöse, Bischöfe, Aebte und dergleichen kamen zum Brühlertor hereingepilgert, und säst alle boten einen herzzerreißenden Anblick dar. Mit Bündelchen auf dem Rücken und mit zerrissenen und zerlumpten Kleidern hielten sie ihren Einzug. Einer von ihnen erzählte mit heilerer Miene, daß er nichts anderes gerettet habe als die Bibel, die er unter dem Arm trug. Tatsächlich hatten viele nicht einen roten Heller mehr in der Tasche; sie wußten nicht, wo sie einen Bissen Brot hernehmen, womit sie ihr Schlasgeld bezahlen sollten. Piele gingen barsuß, und dabei war es mitten im Winter. Sie erzählten auch, daß manche unterwegs liegen geblieben und erfroren wären. Ihre Lebensweise: Mitte Februar waren, wie durch Be- auftragte des Rates festgestellt wurde, schau über 1000 Vertriebene in der Stadt. Man räumte ihnen die Schottenkirche zum Gottesdienst ein. In ihr wurde von jetzt ab französisch gepredigt. Besonders ernst und streng begingen sie die heilige Woche. Viele speisten die ganze Zeit hindurch kein Fleisch. Alle Speisen, die sie genossen, mußten mit Cel geschmelzt sein, weil ihnen selbst die Butter verboten war. Auch erschienen viele in schwarzen Kleidern, die sie in den letzten Tagen gar nicht mehr ablegten. Gezwungene Beschäftigung: Mancher von den Emigranten, der einst bessere Tage gesehen halte, war gezwungen, sich seinen Lebensunterhalt durch Anfertigung kleiner Handarbeiten zu verdienen. So verkaufte bei der Feier der Peterkirmfe (Sonntag nach Ostern) auf dem Roßmcirkle (Herrmannsplatz) ein ehemaliger französischer Herzog Handkörbchen, Schächtelchen und Kästchen, die er selbst aus Pappe angefertigt hatte. Von seinem Stand aus rief er den Vorübergehenden sorlwäbrend zu: „Achetez des corbeilles

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 120

1911 - Erfurt : Keyser
— 120 — bett prächtigen, zweistöckigen (Srfer, der in feinem giebelcirtigen Abschluß fast benfelben Ansban wie der stattliche Türeingang zeigt. i Der 3vjährige Krieg: Wie aber schon gesagt, hielt bic Besserung der Verhältnisse nicht an; durch den 30jährigen Krieg, in dem Erfurt furchtbar zu leiben hatte, würde fein Wohlstanb voliftänbig vernichtet (f. Das Erfurter Laub im 30jährigen Kriege, Nr. 47). Von den großen Heerführern biefer Zeit, sah die Stadt nur den Schwebenkönig Gustav Aböls, der am 22. September 1731 einritt (f. Nr. 48, 49, 50 u. 51). Er zeigte sich sehr hulbvoll und schenkte Erfurt viele Kloftergiiter; auch der Universität nahm er sich warmherzig an. Durch eine Verfügung vom 9. Oktober 1632 aus Nörblingen überließ er Erfurt alle weltlichen Rechte, die einst dem Erzbischof zugeftanben hatten, den Mainzer Hof, die fünf Kiichenbörfer, die beiben Stifter, 8 Klöster und enblich die noch dem katholischen Gottesbienste geweihten Pfarrkirchen. Er wollte die Stadt „für die dem evangelischen Wesen treu geleistete Assistenz" belohnen und zur Wieberaufrichtung der „fast gar zerfallenen uralten Akabemie" beitragen, zu bereu Förberung er schon im Jahre vorher der Stadt das Negier Kloster überwiesen hatte. Der Oberhoheit behielt der König sich freilich „in alleweg" vor. Doch schon der Prager Friebe 1635 brachte eine Aenberung der Erfurt so günstigen Verhältnisse. Der Kurfürst und die Klöster traten nach dem Abzüge der Schweden wieber in ihren alten Be-sitzsianb ein, ebenso würden die beiben Stiftskirchen von den Evangelischen geräumt. Die Universität, welche auch die ihr zugelegten Kloftergiiter wieber verlor, sank in den alten traurigen Zustanb zurück; benn der Rat war nicht imstanbe, ihr den Verlust aus eigenen Mitteln zu becken. Zwar kehrten die Schweden unter Bauer schon im folgenben Jahre in die Stadt zurück, nachdem sie biefetbe am 19. Dezember heftig beschossen hatten (f. Nr. 52); aber sie kümmerten sich nicht um ihre Verwaltung. Der Rat konnte nach eigenem Ermessen schalten und walten, und auch dem Kurfürsten von Mainz, feinen Beamten und der katholischen Geistlichkeit sicherten die Schweden die Erhaltung ihrer Güter und Rechte zu. Die ihnen gänzlich überlassene Eyriaksburg würde ebenso wie die Stadt aufs neue befestigt. Den hohen und starken Turm am Brühler Tor ließen die Schweden nieberreißen, auch legten sie den Wall weiter zurück, um die Burg mehr von der Stadt zu entfernen und biefe ihr unterzuorbnen. — Währenb der noch übrigen Dauer des Krieges finb die Schweden in Erfurt geblieben. Der letzte Teil der fchwebifchen Besatzung hat sogar erst 2 Jahre nach dem Friebensschlnß die Stadt verlassen, die nun auch baran beulen konnten, das Friebensfest zu feiern, herzlich froh, daß die schreckliche Kriegszeit enblich vorüber war (f. Nr. 53, 54, 55). Innerhalb des balb 20jährigen Aufenthaltes der Schweden, in welcher Zeit die Stadt boliftänbig frei von Mainz gewesen,

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 124

1911 - Erfurt : Keyser
— 124 — lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus, und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte. Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806 endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-

5. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

6. Landeskunde von Thüringen - S. 21

1913 - Breslau : Hirt
Ii. Die Bewohner. — 2. Zur geschichtlichen Entwicklung. 21 Kurfürsten des Ernestimschen Hauses. 1. Kurfürst Ernst, Stifter, bis 1486; 2. „ Friedrich der Weise, 1486— 1525; 3. „ Johann der Beständige, 1525— 1532; 4. „ Johann Friedrich der Großmütige, 1532— 1547. Die Kurwürde geht durch die Wittenberger Kapitulation an die Alb er- tinische Linie über, die Ernestimschen Fürsten heißen fortan Herzöge von Sachsen. Der Protestantismus war von ihnen geschützt und gefördert worden. Martin Luther selbst ist ein Sohn des Thüringer Landes. Johann Friedrich der Großmütige mußte nach der für die Fürsten des Schmal- kaldischen Bundes verhängnisvollen Schlacht von Mühlberg (1547) auf die Kurwürde und auf bedeutende Landesteile verzichten^). Erst nach fünf- jähriger Gefangenschaft betrat er wieder seine Stammlande (1552) und starb als „geborner Kurfürst" (1554) zu Weimar. Er gab 1548 die Anordnung zur Gründung der thüringischen Landesuniversität Jena, welche 1558 durch den Kaiser bestätigt wurde. Bald begannen nun zahlreiche und verwickelte Teilungen-); diese führten eine immer weitergehende Zersplitterung in kleine Gebiete herbei, bis die Einführung des Erstgeburtsrechtes der weiteren Teilung Einhalt tat. Dies geschah in der Gothaer Linie 1683, in der Weimarer Linie 1724. Nach und nach starben mehrere der vorhandenen Linien aus, so daß die übrigen im Jahre 1825 zu einer neuen Länderteilung schritten, welche die Grundlage der heutigen Verhältnisse in den Ernestimschen Landen bildet. Während des Bestehens der Landgrafschaft Thüringen gab es neben den Landgrafen noch zahlreiche mehr oder weniger unabhängige Grafen und Edle, wie z. B. die Grasen von Lohra, Scharzfels, Kirchberg, Gleichen, Käfern- bürg, Orlamünde, Beichlingen, Schwarzburg, Rabenswalde, Hohenstein, die Edlen von Querfurt, Treffurt, Lobdeburg - Arnshaugk, Salza, Kranichfeld, Sondershausen; im So von Thüringen, im Vogtland, saßen die Vögte von Weida, Gera und Plauen; im 8 des Thüringer Waldes die gefürsteten Grasen von Henneberg. Dazu kamen noch viele geistliche Besitzungen des Erzbistums Mainz, der Bistümer Würzburg, Zeitz-Naumburg, Merseburg und Halberstadt, die Abteien Hersfeld und Fulda, sowie zahlreicher Klöster, z. B. Reinhardsbrunn, Erfurt, Saalfeld, Georgenthal, Ichtershausen, Hom- bürg, Völkenrode, Oldisleben, Kapellendorf, Bürgel, Paulinzella, Heusdorf, Pforte usw. Nordhausen und Mühlhausen waren die einzigen freien Reichsstädte auf thüringischem Boden. Von diesen Besitzungen kommen für die heute bestehenden Thüringischen Staaten vor allem die schwarzburgischen und reußischen Gebiete in Betracht. Gamals an die Albertinische Linie abgetretenen Länder bilden nebst den thüringischen Besitzungen von Kurmainz den Kern der heutigen preußischen Gebietsteile. 2) Vgl. hierzu die Übersicht auf der folgenden Seite.

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 124

1912 - Breslau : Hirt
124 Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters. ebenso wie das Bistum Meien dem Erzstift Magdeburg, während die Ge-biete links der Saale zur Mainzer Erzdizese gehrten. Dazu kamen noch kleinere geistliche Besitzungen der Bistmer Halberstadt und Wrzburg, der zahlreichen Klster und endlich des Deutschritterordens. D. Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters. Ergebnisse In dem halben Jahrtausend von der Kaiserkrnung Karls des Groen herigen^Ent- um Untergange der Staufer hatten sich in Europa und dem Mittel-Wickelung, meergebiete tiefgehende Vernderungen vollzogen. Das Christentum hatte im Norden und Osten Europas das Heidentum endgltig zurckgedrngt. Die drei groen Kulturgebiete, die wir um 800 auch als politische Ein-heiten vorfanden, nmlich das rmisch-germanische, das griechisch-orientalische und das mohammedanische, verkrpert durch die christ-lichen Kaiser und die beiden Kalifen, hatten sich in eine Vielheit von Staaten aufgelst. Im Abendlande gab es berhaupt keinen Kaiser, in Konstan-tinopel war die Macht des Kaisers zum Schatten herabgesunken; im Morgenlande war das Kalifat vernichtet und in Spanien im Zurckweichen begriffen. Die strksten Gebietsverluste hatte das ostrmische Kaisertum erlitten, dessen Herrschaft sich nur noch auf die Stadt Konstantinopel und den Osten der Halbinsel erstreckte. Zugleich war Byzanz als Kulturmacht zurckgegangen. Der Gebrauch des Griechischen, der einstigen Weltsprache, beschrnkte sich auf einen kleinen, zusammenschwindenden Kreis; neue geistige Werte wurden nicht mehr geschaffen. Die beherrschende Rolle im Mittelmeerhandel war auf Venedig und Genua bergegangen. Bald aber sah das Morgenland alle Provinzen des ehemaligen Ostrmischen Reiches wieder in einem Reiche vereinigt, durch ein Volk, das in Zentralasien seine Heimat hatte, die nach dem Sultan Osman I. (um 1300) genannten osmanischen Trken. 1. Die Zeit vom Interregnum bis zum Tode Karls Iv. (12541378). 71. Das Interregnum (12541273). Als infolge des lang-jhrigen Streites zwischen der staufischen und der ppstlichen Partei sich die bestehende Ordnung berall im Reiche auflste, fanden Einheit und Der Sicherheit einen Anwalt am Rheinischen Bunde, der 1254 von den Bund. ^Stdten Mainz und Worms ausging und bald die meisten rheinischen Städte sowie eine nicht geringe Anzahl weltlicher und geistlicher Fürsten umfate. Es galt, den Landfrieden, das segensreichste Werk Friedrichs Ii., wiederherzustellen und gegen Widerstrebende tatkrftig zu schtzen. Diese Form des Landfriedensbndnisses wurde fr die Folgezeit vorbildlich. Graf Wilhelm von Holland (vgl. 64) trat selbst an die Spitze des Bundes. Da sich aber die Gegenstze zwischen seinen stdtischen und frstlichen Gliedern verschrften, war ihm keine lngere Dauer und kein bleibender Erfolg beschieden. Nach dem Tode Wilhelms kam es 1257 zu Richard von e*ner Doppelwahl. Die Gewhlten waren Auslnder, da kein deutscher Cornwailis!'Fürst die Krone annehmen wollte. Richard von Cornwallis wurde in

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 222

1912 - Breslau : Hirt
222 Der Dreiigjhrige Krieg. 118. Tage spter in Ingolstadt, dessen Verteidigung er noch angeordnet hatte. Gustav Adolf zog darauf als schonender Sieger in Mnchen ein, um dieselbe Zeit der Kurfürst von Sachsen in Prag. Wauensteins In seinen Erblanden selbst beunruhigt, bertrug Ferdinand Ii. an einsetzung. Wallenstein zum zweitenmal den Oberbefehl, mute ihm jedoch weitgehende Vollmachten erteilen, die alleinige Bestimmung der das Heer und die Krieg-fhrnng einrumen, ihm nach seinem Gutdnken Unterhandlungen mit 'eenemuntle Jo tralsum 28 owillstock A 36 Werben< 31 Osnabrck Mnster Tariflohn A25 [Dessau/ Uzb,' .tzen A3v iedland Weierei A 20 Hchst Mir, Frankfurt Mainr Oppenheii ojankau 4 45 lmberg leiddberg awimpfen Breisach; Mnchen Be'i den Jahreszahlen ist 16. weggelassen. A--16ustavadolp63q-l6i2. Zum Dreiigjhrigen Krieg. den Feinden, selbst Abschlu von Bndnissen, gestatten und eine Ent-schdiguug fr Mecklenburg versprechen. Wallenstein vertrieb die Sachsen ans Bhmen, wandte sich dann nach Franken und bezog ein verschanztes Lager bei der Alten Feste" unweit Nrnberg. Er ntigte dadurch den König, Bayern zu verlassen und eine Stellung ihm gegenber zu beziehen. Nachdem sie wochenlang einander gegenber gelegen hatten, versuchte der König, der sich aus Mangel an Lebensmitteln nicht mehr halten konnte,

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 226

1912 - Breslau : Hirt
226 Der Dreiigjhrige Krieg. 120. 120. Der Westflische Friede. Am 24. Oktober 1648 wurden die Friedenstraktate zu Mnster von den kaiserlichen und den franzsischen und in Osnabrck zwischen den kaiserlichen, den reichsstndischen und den schwedischen Gesandten abgeschlossen. Vernde- Schweden erhielt Vorpommern mit den Odermndungen und Rgen, Besitzstandes. Wismar und die Stifter Bremen und Verden nebst einer Geldentschdigung; fr diese Gebiete hatte es fortan Sitz und Stimme im deutscheu Reichs-tage. Frankreichs Oberherrschaft der die Bistmer und Städte Metz, Tonl und Verdnn (vgl. 105) wurde anerkannt; dazu erhielt es die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsa, den Sundgau und die Landvogtei der zehn vereinigten Reichsstdte im Elsa. Zugleich bernahm es die Garantie fr die Ausfhrung der Friedensbestimmungen. Brandenburg mute sich mit Hinterpommern begngen; fr den Verzicht auf Vorpommern wurde es durch die Stifter Magdeburg, Minden, Halberstadt und Kammin entschdigt. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwrde ( 116), während die Rheinpfalz mit einer neu-geschaffenen achten Kurwrde an den Sohn Friedrichs V. fiel. Die Unabhngigkeit der Niederlande (vgl. 110) und der Schweiz ( 93) wurde anerkannt. Innere Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen wurden, angelegen, trat eine Wiederherstellung des Znstandes von 1618 ein. Von der all-Helten, gemeinen Amnestie, die erlassen wurde, nahm jedoch der Kaiser seine Erb-lande aus. Die volle Landeshoheit (Souvernitt) der Landesfrsten wurde anerkannt, ihnen auch das Recht zugestanden, zu ihrer Sicherheit Bndnisse untereinander und mit auswrtigen Mchten zu schlieen, aus-genommen gegen Kaiser und Reich. Die Notwendigkeit einer neuen Ver-fassung wurde anerkannt und die Beratung darber in Aussicht genommen. Kirchliche Der Angsbnrger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die Fragen. Reformierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben und das Jahr 1624 als Normaljahr festgesetzt, d. h. der katholische und der evangelische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er am 1. Januar 1624 gewesen war. Auch von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus. Bedeutung Im Westflischen Frieden kam die Entwicklung zum Abschlu, die das der Friedens. Reich während der letzten Jahrhunderte genommen hatte. Die kirchliche mungen. Trennung blieb bestehen; der Protestantismus hatte sich innerhalb der Schranken, die seiner Ausbreitung 1555 gezogen worden waren, die Alter kennung seiner Gleichberechtigung mit der rmischen Kirche erkmpft. Der alte Streit zwischen Kaisertum und stndischer Libertt war zugunsten der Fürsten entschieden worden. Diese Ergebnisse aber wurden auf Kosten des Reichsganzen erreicht. Das Reich verlor etwa 100 000 qkm und erhielt eine gnzlich zer-brckelte, wehrlose Westgrenze. Fr die kaiserlichen Erblande wurden wesent-liche Bestimmungen aufgehoben; sie gehrten also nicht mehr voll zum Reiche. Durch die Souvernitt mehrerer hundert Landesherren, die Reichsstandschaft

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 235

1912 - Breslau : Hirt
d. h. nicht souvernen Besitz an Stelle einer Apanage. Diese Paragiatslinie Reu-Schleiz-Kstritz besteht noch heute neben den beiden souvernen Hausern Reu. 1673 wurden smtliche Reuen in den Reichsgrafenstand erhoben. So gab es zu Ende des 17. Jahrhunderts in Thringen drei alber-Folgen d-r tinische, drei ernestinisch-weimarische, sieben ernestinisch-gothaische Herzge, drei 3^ schwarzburaische und neun reuische Grafen; dazu kamen noch zwei oen tif($,e Sage. Reichsfrsten gleichstehende Linien der Grafen von Stolberg, der Statthalter von Kurmainz in Erfurt und zwei freie Reichsstdte. Die politische Bedeutung Thringens war unwiederbringlich dahm; wie Kursachsen se dem groen Kriege seine Rolle als fhrende norddeutfch-proteftantische Macht an das mchtig erstarkende Brandenburg abtreten mute, so war das vollstndig zerrissene und zersplitterte Thringen erst recht zur volligen politischen Ohn-macht verurteilt. Wie ein Vorzeichen der ferneren politischen Entwicklung Thringens kann es gelten, da gerade damals Aandenburg, die Macht, die die Neugestaltung und Einigung des seit dem Westflischen Frieden zer-rissenen und sich auflsenden Reiches bernehmen sollte, in Thurmgen Fu fate, indem der Groe Kurfürst Halberstadt und mit der Anwartschaft auf Magdeburg den Halleschen Saalkreis erwarb. Die staatliche Zerrissenheit Thringens brachte dem ohnehin armen, Wirtschaft-vom Kriege schwer mitgenommenen Lande groen wirtschastlichen Schaden. 1 e a9e-Die lstigen Zollschranken, die Verschiedenheit des Rechtswesens und der Mnz-, Ma- und Gewichtssysteme und der eiserschtige Gegensatz der so nahe benachbarten und wirtschaftlich so eng auseinander angewiesenen Staaten lhmten Handel und Verkehr, lieen die lndliche und gewerbliche Produktion kein gengendes Absatzgebiet finden und verhinderten die Entwicklung grerer Städte. Das so gnstig gelegene Land wurde von den staatlich ge-schlossenen Nachbargebieten wirtschaftlich berflgelt. Hier helfend einzugreifen und die wirtschaftliche Lage ihrer Lnder nach Krften zu verbessern, mute die Ausgabe der Kleinfrsten werden. Und noch auf einem anderen Gebiete ftuitumf. konnten sie Ersatz fr die verlorene politifche Bedeutung finden: mdem alle Kraft auf die Hebung des tiefgesunkenen geistigen Lebens wandten, fr das Schulwesen sorgten, die Wissenschaften und Knste pflegten. Wenn sie so ihre Residenzen zu Mittelpunkten der deutschen Kultur machten, konnten sie ihnen die Bedeutung und den Glanz verleihen, die auf Politischem Gebiete nicht zu erringen waren, und die sie mit aller ihrer lcherlichen Nach-ahmung des franzsischen Hoflebens, mit leerem hfischen Prunk und nutz-losem Soldatenspiel ihnen nicht wieder geben konnten. Mit der Hebung der allgemeinen Bildung konnten sie in ihren kleinen Lndchen die blutigste unter allen Wunden des groen Krieges heilen, und indem sie der nationalen Literatur, Wissenschaft und Kunst an ihren Hfen Obdach gewahrten, konnten sie zur Hebung des deutschen Nationalgefhls beitragen, das gerade durch die traurige staatliche Zerrissenheit besonders gelitten hatte. Hier lagen die ferneren Aufgaben Thringens.
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