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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Leitfaden zum Unterricht in der alten Geographie - S. 25

1826 - Cassel : Bohne
Belgica. um den Helvetiern das ^Eindringen in Gallien hier un- möglich zu machen. Cblöni'a equeftris (Nion), frü- her N oiodünum, a. Lacus Laufonius (Laufannerfee). Urb a (Orbe). Iii. Völkerfchaften i. d. Germania prima od. Superior u. Germania fecunda od.inferior. Allediefe Völkerfch. miausnahme d. Rauraci waren Germanifclien Urfprungs,grofsentheils vom Stamme der Ißaev'ones ; theila Ueberreße yom Heer des Arioviß, theih v. M. Agiippa hierher verletzt, um zum Sicherheitswall für Gallien gegen die Germanen am rechten Rheinufer zu dienen, theils Batävi zwilchen dem Rhenus u. d. Valiali«. 1. Völker d. Germania prima. 4. Raunacr od. Rau rici, die ¡einzige gallifche Völkerfcliaft, füdl. am Rhenus v. d. Mündung der Aar bis zur Mündung der Bifra, V. St. Argentoväria (Horburg, Colmar ge- gen über). Auguitarauracornm (b. d. Dorfeaugß i. Gebiet v. Bafel). R^etn. Col. von Mun, Plancus angelegt. B a f i 1 e a (Bafel)ein ba.caßell, Robur, R. Caftell.mon s B r i f i a c u s (Breifa j/) R. Caß. Ol i n o. S o licinium. Tribocc l.toißo^diik V. St. Elcebus (d. Ort Eu. od. Schlettßadt füdl. v. Strafsburg, d. St. Benfeld gegenüb.). Brbcomagus (Bruir.at). N z m e t e 5 u. N e m e t a e. Ne^Tss'. V.st. Novbmagus fpäter S p i r a(Speier).T a- bernae (Bergzabern). Säletio (Seltz). C o n c o r d i a (b. Weifsenburg). Südliche V attg i q n e s. Ouayyiovss. V.st.argentbrat um, fpätersfrateburgum (Strafs- burg). Nördliche Vahüiohps, V. St. Borbeto- mägus, fpäter Warjnacia (Worms). Urfprüngliche Sitze deffelb. Volks. Mogontiäcum, Mokovt/ä, b. Ptol. (Mainz) uralte gallifche St. die im 2. Iahrh. n. Chr. die Hptft. d. perman. prima ward. Bonconica (Oppenheim). Sjcila (Sicklingen b. Mainz), wo Alex. Severus v. feinen Soldaten ermordet ward. 2. Völker d. Germania fecunda. Ubüj ''Ovßioi. ur- fprüngl.u. noch zu Cäf. Zeit an d. öftlichen Ufer d.illienus ; wurden von Qct. Augußns auf d. weßliche Ufer verfetzt,

2. Atlas zur territorialen Entwicklung Preußens - S. uncounted

1911 - Berlin : Gea-Verl.
Karte Ix. 1815—1861 Preußen nach dem Wiener Kongreß 1815. Friedrich Wilhelm Iii bis 1840. 1814/15 im Wiener Kongreß zurückerworbene Landesteile: Die westlich der Elbe 1807 abgetretenen Gebiete mit Ausnahme von Ansbach-Bayreuth, Lildesheim, Goslar, Nieder-Lingen, Obergeldern (westl. Teil), Ostfriesland, Lannover, Lauenburg; östlich der Elbe 1807 abgetretene folgende Gebiete: Teile des Netzedistrikts, des Kulrnerlandes, der westliche Teil von Südpreußen (zusammengefaßt als Großherzogtum Posen), Thorn, Danziq, Kottbus, Peitz. neuerworbene Landesteile, im westlichen Teil Preußens gelegen: Gebiete der späteren Nheinprovinz: Die Äzt. Jülich und Berg, die Reichsstädte Aachen, Köln und Wetzlar, die früheren Stiftsländer Kur-.Köln und Kur-Trier mit der Abtei Prüm, der Gfsch. Virneburg und den Ämtern rechts vom Rhein (Ehrenbreitenstein u. a.), Teile von Luxemburg, von Limburg, Fst. Arenberg, Gfsch. Manderscheid mit Gerolstein und Blankenheim, Gssch. Schleiden, Abtei Malmedy und Kornelimünster, mainzische, pfälzische und rheingrasschastliche Besitzungen (nordöstlich von Birkenfeld), Gfsch. Wied, Gssch. Solms, Gfsch. Sayn-Altenkirchen, St. Goar, Feste Rheinfels u. a. Die Gebiete von Saarlouis und Saarbrücken (2. Pariser Friede 1815). Gebiete der späteren Provinz Westfalen: Das kurkölnische Äzt.westfalen, Gfsch. Wittgenstein, West-Münster, Abtei Corvey, Dortmund, Gssch. Steinfurt, Gfsch. Recklinghausen, Gfsch. Limburg a. d. Lenne, Drsch. Rheda, Lrsch. Gronau, Ärsch. Rietberg, Fst. Siegen, Amt Reckeberg u. a. neuerworbene Landesteile, im östlichen Teil Preußens gelegen: Neuvorpommern mit Stralsund und Rügen (Schwedisch Pommern, das Schweden an Dänemark gegen Norwegen abgetreten hatte), wofür Preußen zu Gunsten Dänemarks aus Lauenburg Verzicht leistet. die größere Halste des sächsischen Staatsgebietes: Oberlausitz, (östl. Teil), Niederlausitz, Kurkreis Wittenberg, Neustädter Kreis (mit Ziegenrück), Thüringer Kreis (mit Langensalza), Äochstister Merseburg und Naumburg-Zeitz, der nördliche Teil vom Leipziger und Meißener Kreis, Fst. Quersurt mit Iüterbock, der sächs. Anteil der Gssch. Mansfeld und der Ärich. Lenneberg (mit Schleusingen), Gfsch. Barby und Gommern, Lrsch. Baruth und Sonnenwalde, Leringen-Kelbra u. a. Besitzstand nach 1815: 5100 Q.-M.; zwar 600 Q.-M. weniger als vor dem Abschluß des Tilsiter Friedens, jedoch wertvoller an Land und Volk. In dieser Gestalt verbleibt der preußische Staat ein halbes Jahrhundert ohne wesentliche Änderung. 1834 Fst. Lichtenberg, von Sachsen-Koburg-Gotha gegen Entschädigung überlassen, kommt als Kreis St. Wendel zur Rheinprovinz. Der Staat war von zahlreichen, sremden Enklaven durchsetzt und nach wie vor auf allen Seiten leicht angreifbar. Friedrich Wilhelm Iv 1840—1861. 1849/50 Die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen werden infolge freiwilligen Verzichts ihres Fürsten als „Äohen-zollersche Lande" dem preußischen Staat einverleibt. 1850 Lippstadt in Westfalen gegen eine Geldrente vom Fürsten zur Lippe. 1853 Das Hafengebiet am Zadebusen durch Kauf von Oldenburg (Wilhelmshaven als Kriegshafen erbaut). 1857 Verzicht auf Neuchatel, das sich schon 1848 durch einen republikanischen Aufstand von Preußen gelöst hatte. Karte X. Seit 1861. Wilhelm! 1861 — 1888. 1864 nach dem dänischen Krieg (Friede zu Wien) tritt Dänemark alle Rechte auf die Herzogtümer Schleswig-Äolstein und Lauenburg an den Kaiser von Österreich und den König von Preußen ab; beide'übernehmen die Herzogtümer zu gemeinsamer Verwaltung. 1865 nach dem Gasteiner Vertrag zwischen Österreich und Preußen wird Lolstein der östreichischen, Schleswig der preußischen Verwaltung unterstellt. Lauenburg geht gegen eine Abfindungssumme an den König von Preußen über. 1866 nach dem östreichischen Krieg (Friede zu Prag) werden erworben: die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg (Provinzschleswig-Lolstein). Bei der Grenzfeststellung werden gegen Abtretung der Insel Arröe und kleiner Gebiete im Norden Schleswigs dänische Enklaven für Preußen gewonnen, u. a. die Loharde bei Tondern, Mögeltondern, der Süden der Insel Romöe, der Norden der Insel Sylt (Listland), der Norden der Insel Föhr, Insel Amrum. Königreich Hannover (Provinz Hannover). Kurhesseu mit Kassel u. Marburg in. d.ärsch. Schmalkalden Hzt. Nassau Freie Stadt Frankfurt a. M. Zwecks Territorialabrundung gegen kleine Gebietsentschädigungen: bayerische Besitzungen Gersseld, Orb u. a. heffen-därmstädtische Besitzungen: Ldgssch. Äessen-Äomburg mit linksrheinischer Ärsch. Meisenheim; Teile von Gießen, die Kreise Biedenkopf und Vöhl (zum Zusammenschluß Kurhessens und des Rheinlandes). Durch die Erwerbungen von 1866 ist Preußen um alle die Länder gewachsen, die einst seinen Osten und Westen von dem Stammland getrennt hatten. Jetzt erst hat der preußische Staat die Abrundung seines Ländergebietes erhalten. Wilhelm Ii feit 1888. 1890 Helgoland (zur Provinz Schleswig-Äolstein), welches das Deutsche Reich von England bei einem Abkommen hinsichtlich der Abgrenzung der beiderseitigen Gebiete in Asrika erworben hatte, wird dem preußischen Staat einverleibt. Besitzstand der preußischen Monarchie: 6400 Q.-M. zur Provinz Äessen-Nassau

3. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 7

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Haid-Atlas: Mitteialter Usd Neuere Zeit. das ganze heutige Belgien), sowie die Franche-Comté und I ihre Fertinenzstücke Charolles und Noyers. Portugal, das seit 1580 mit der spanischen Krone vereinigt gewesen war, hatte sich 1640 von derselben un- abhängig gemacht und stand unter dem Hause Braganza. Frankreich hatte im Lyoner Frieden 1601 Bresse und Bugey und im westfälischen Frieden 1648 Metz, Toul und Verdun erworben. Im pyrenäischen Frieden 1659 kamen dazu bedeutende Landstriche von Flandern, Artois, Hennegau und Luxemburg, sowie die Grafschaft Roussillon und Cerdagne. Mit England, das seine Macht immer glänzender entfaltete, war seit dem Tode der Elisabeth und der Thron- besteigung der Stuarts auch Schottland vereinigt. Im Jahre 1649 wurde es Republik. Schweden war durch seine siegreichen Kriege eine Hauptmacht in Europa geworden. Es hatte 1645 Jämt- iand und Herjedalen von Norwegen, 1615 Carelien und Ingevmannland von Russland, 1595 Esthland und 1609 Livland von Polen erworben und endlich durch das Osna- briicker Friedensinstrument sich Bremen und Verden, Vor- pommern mit einem Theile Hinterpommerns, Rügen und Wismar zusichern lassen. Durch den Frieden von Roes- kilde 1658 erhielt es endlich Halland, Schonen, Blekingen, Bohuus-Län. In Deutschland waren neben dem h ab s hur gi- schen Hause das hohenzollern’sche, vergrößert durch die 1609 (1666) ererbten Gebiete von Cleve, Mark und Ravensberg und durch die 1648 erfolgte Einverleibung von Hinterpommern, Halberstadt und Minden, das wittels- bachische, welches 1609 (1666) Jiilich und Berg ge- wonnen, aber noch in zwei sich oft feindselig gegenüber- stehende Hauptlinien, die pfälzische und baieriscbe, ge- spalten war, und das kursächsische, dessen Kurfürst seit 1697 auch die polnische Königskrone trug, die he- ! deutendsten und mächtigsten. Die protestantischen Niederlande, gemeinig- lich die General Staaten genannt, machten bei kleinem Umfange durch ihre Thatkraft bald eine entscheidende Stimme im Rathe der europäischen Mächte geltend. Längst factisch von Deutschland getrennt, waren dieselben im west- fälischen Frieden auch rechtlich von diesem ihrem Mutter- lande abgerissen. Auch den schweizerischen Eidgenossen, von denen Bern 1564 Waadt und die Grafschaft Romont dem Hause Savoyen entrissen hatte, erkannte der westfälische Friede Souveränetätsrechte zu. In Italien behauptete neben den spanischen Gebie- ten Venedig noch seine alte Macht, welche jedoch gegen das Ende dieser Periode schon sehr gesunken war, obgleich gerade damals die Republik auf kurze Zeit ganz Mo re a eroberte. Das Herzogthum Toscana, unter den Medicäern stehend, hatte 1557 von der Krone Spanien Siena und sein Gebiet erhalten und 1569 den Titel Grossherzogthum an- genommen. Dem Herzogthum Savoyen wurde im west- fälischen Frieden bestätigt, was es 1631 durch den Frieden von Chierasco erworben hatte, nämlich Trino, Alba und ein Theil von Montferrat. Der Glanz des Halbmondes begann im Laufe der Periode za erbleichen. Durch den Heldeumuth der Deutschen und Ungarn ward der grösste Theil Ungarns wieder ge- wonnen; nur das Banat und ein Theil von Slavonien blieben noch in türkischen Händen; weit mehr wäre noch zu gewinnen gewesen, wenn nicht der bedächtige, miss- trauische Wiener Hof das Streben seiner tüchtigsten Feld- herren allerorten gehemmt hätte. Die Walachei, die Moldau, Siebenbürgen und d as Chanat der Krim Stauden unter seiner Oberherrschaft, ebenso Algier, Tunis und Tripoli. Mit Pölen waren 1569 Litthauen und die Ukraine ver- j einigt worden und 1618, 1634 nicht unbedeutende Stücke von Russland. Pr eusse n war seit 1618 polnisches Lehen des Hauses Brandenburg und erhielt erst 1657 Souveräne- tätsrechte. Russland dagegen war seit den Verheerungen, die es im Anfänge des Xvii. Jahrhunderts von den Polen und Schweden erlitten, unter Herrschaft der Romanows bedeu- tend erstarkt.; die Eroberung von Sibirien griff immer weiter nach Osten; gegen die nogaischen Tataren bildete schon der Jaik (nun Ural) die Grenze. Die kaukasischen Reiche, vielfach getheilt, standen theils unter türkischem, thoils unter persischem Einfluss. (10) Europa Nr. X. Europa um 1740. A on K. v. Spruner; Revision von Th. Menke. Der Tod Karl’s Ii. von Spanien im Jahre 1700 be- wirkte eine bedeutende Veränderung in den staatlichen Ver- hältnissen von Westeuropa. Mit ihm erlosch der spanische Zweig des Hauses Habsburg, und das Uebergewicht des Hauses Bourbon begann. Im Besitz des französischen Thrones, gewann es durch das Testament Karl’s Ii. und die Stipulationen des Utrechter und Rastatter Friedens die Throne vonspanien, Neapel und Parma. Der älteren habsburgischen Linie blieben aus dem erwähnten Erbe nur Mailand (wozu dieselbe 1708 als erledigtes Lehen Mantua widerrechtlich einzog) und die katholischen Niederlande, die als Burgundischer Kreis wieder an Deutschland fielen. Von diesem Erbe erhielt der Herzog von Savoyen das Königreich Sicilien, das er jedoch 1718 gegen Sardinien an Neapel vertauschte. Frankreich, seit dem westfälischen Frieden durch Metz, Toul, Verdun, die Reunionen im Eisass, die Er- ! Werbung von den spanischen Niederlanden und Franche- Comté vergrössert, erwarb im Jahre 1766 Lothringen nach König Stanislaus' Tode, nachdem diesem dasselbe 1738 vom Hause Lothringen gegen Toscana abgetreten war. Neben Frankreich fing das junge Preussen an em- porzuwachsen. Im Jahre 1701 wurde es ein Königreich. Seit dem westfälischen Frieden waren mit den prenssisch- brandenburgischen Ländern vereinigt worden: 1657 und 1668 Lauenburg, Bütow und Draheim, 1702 und 1707 Lingen, Meurs, Tecklenburg, 1707 Neuchâtel, 1713 Ober- geldern, 1720 Vorpommern. Unter Friedrich dem Grossen, dessen Regierungsanfang die Wahl des oben im Titel be- zeichneten .Jahres bestimmte, kamen dazu 1742 Schlesien, 1744 Ostfriesland, 1772 Westpreussen und der Netze- distriot, 1780 Mansfeld. Der dritte aufstrebende Staat der dargestellten Zeit ist Russland, das durch den nordischen Krieg die Ost- see gewonnen hatte und unter Katharina Ii. das schwarze Meer gewann. Die österreichischen Staaten, von denen Ungarn 1718 durch den Passarowitzer Frieden das Banat und Theile von Bosnien, Servien und der Walachei ge- wonnen, im Belgrader.frieden 1739 aber diese Eroberungen mit Ausnahme des Banats aufgegeben hatte, kamen 1740 an das Haus Lothringen. Dasselbe verlor 1742 fast ganz Schlesien an Preussen und 1779 das 1 un viertel an Baiern, erwarb dagegen durch die erste polnische Theiluug 1772 die von da an Galizien und Lodomirien ge- nannten Theile Polens, sowie 1777 die Bukowina von der Moldau. Das schwedische Reich war von seiner Höhe lierab- gesunken und die polnische Republik in innerer Auf- lösung begriffen, die in den letzten Decennien des Jahr- hunderts zu ihrer allmäiigen Verschlingung durch die drei Nachbarstaaten führte. Die orste der Theilungen ist auf dem Blatte mit dünnen farbigen Strichen bezeichnet. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 7

4. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 18

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Hand-Atlas: Mittelalter Tob Neuere Zeit. In Bezug auf lothringische Gaue, soweit sie auf Nr. I, Ii dargestellt sind, gaben mir die Herren Archi- var Piot in Brüssel, dessen Geographie der belgischen Gaue leider noch nicht gedruckt ist, Dr. Bor mann und Dr. Polain in Lüttich, Archivar Dr. Eltester in Coblenz, Professor ausm Worth in Bonn und der Historische Verein in Utrecht bereitwillig die er- betene Auskunft. Für die sächsischen und sclavanischen Gaue erhielt ich Beihülfe vom Historischen Verein zu Bremen, der mir durch Mittheilung eines für mich ausgearbeiteten Memoirs über die Gaue der Bremer Diöcese die Anregung gab, diese Gaue nochmals zu prüfen, und von den Herren Generaicons ul Dr. Schumacher in Santa Fé de Bogotá (nach ihm dor Gau Unimoti), Geh. Archivrath Dr. Wilmans (ich verdanke ihm die rich- tige Lesart der Urkundenstelle, aus der die Ausdehnung des Gaues Tilithi erhellt), Archivar Dr. Ed. Jacobs in Wernigerode, Professor Dr. Crecelius in Elber- feld und D. Meyer in Osnabrück (über die hier zuerst aus den Werden’schen Urkunden dargestellten Gaue), Bibliotheksrath D r. H. B ü 11 g e r in Honnover, Ober- bibliothekar Dr. v. Heinemann in Wolfenbüttel (über die sclavanischen Gaue von Anhalt), Pas tor A. Frau- stadt in Luppa (über die Gaue Meissener Diöcese) und Geb. Archivrathdr. Lisch in Schwerin (übermecklen- burger Gaue). Ich habe die Mitteilungen dieser Vereine und Herren dankbar benutzt. Ich bitte um Zusendung etwaiger neuersckeinender Auf- sätze, die zur Berichtigung der Gaukarten dienen könnten. (34) Deutschland Nr. Iv. Deutschlands Gaue: Iv. Süd- liches Thüringen, Franken. Von Th. Menke. (35) Deutschland Nr. V. Deutschlands Gaue: V. Schwaben. Nebenkarte: Südwestliche Gaue von Lothringen. Von Th. Menke. Auch für die vorstehenden Gaukarten ist das voll- ständige Quellenmaterial gewissenhaft benutzt worden. Wenn hie und da ein Zeugniss übersehen oder nicht gehörig aus- gebeutet sein sollte, so bitte ich, mich darauf aufmerksam zu machen. Mit der gröfsten Vorsicht dagegen ist von den Arehi- diaconatsgrenzen für die Gaugrenzen Gebrauch gernecht worden, nämlich nur da, wo gute Quellenerzeugnisse darauf hinweisen, dass eine Uebereinstimmung Beider stattfindet. Es ist zwar, und noch in neuester Zeit, die Ansicht aufgestellt worden, dass Gau- und Archidiaconatsgrenzen überall coincidieren. Indessen schon der Umstand, dass feste Arcbidiaconatsbezirke erst in einer Zeit eingerichtet wurden, als die Gauverfassung tbeils im Absterben be- griffen, tbeils abgestorben war, spricht dagegen. An einigen fränkischen Bprengeln mag beispielsweise gezeigt werden, wie irrig diese Annahme in dieser All- gemeinheit ist. Echtes Qnellemnaterial für die Gaugrenzen dieser Diöcesen ist in hinreichender Masse vorhanden, um eine völlig sichere Controle üben zu können. I. Mainzer Diöcese, fränkischer Theil. Die Diöcesangrenze durchschneidet mehrere Male auf längeren Strecken Gaue, nämlich in folgenden Fällen: a) Dor Logenahi liegt zu seinem bei Weitem grössten Theile in der Trierer Diöcese; nur ein kleiner gleich zu erwähnender Theil desselben ist mainzisch. Und zwar wird der Superior Logenahi von der Diöcesangrenze durch- schnitten ; von den beiden diesem urkundlich zugeschriebenen Oertern ist Walthnsa dioc. Trevir., Amena oder Amana dioc. Mogunt. b) Das Wormazfeld fällt etwa zur Hälfte in die Main- zer Diöcese; vergl. die Gaukarte Nr. Iv mit der Kirchen- karte. Urkundliche Beweisstellen sehr zahlreich. c) Vom Rinagowe, der grossen Theils mainzisch ist, fällt ein Theil der Heppenheimer Mark mit Igelesbach und Winenheim in den Wormser Sprengel. d) Der grössere, südöstliche Theil des Tuhargowe ist würzburgisch, der nordwestliche mit Piseofesheim, Hochusen und Grunefelden mainzisch. Der letzten Diöcese gehören auch Theile des im Uebrigen würzbargischen Gaues Waltsazi und des gleichfalls würzburgischen Gaues Wingarteiba an. Auch der würz burgische Badanachgowe erstreckt sich wahr- scheinlich bis in den Mainzer Sprengel. Die Gaue der Mainzer Diöcese anlangend, so gehört das ganze Archidiaconat S. Peter in Fritzlar zu Hessi, und die Grenzen dieses Arehidiaeonats können theilweise unbedenklich als Gaugrenzen verwendet werden. Das Archi- diaconat S. Stephan sehliesst Landau ganz von Hessi aus und zieht es ganz zum Logenahi. Nach den Quellen gehört aber der nördliche Theil dieses Arehidiaeonats, wahrscheinlich mit Ausschluss des Siegener Landes, zu Hessi, nämlich die Oerter Fiormenni, Scroufi, Baddanfeldun, Lihssi, Fronehusun, Asfo, Woraha, Wettera, Gozfeld, Dudaf» — und nur der süd- liche Theil mit Rosdorf, Holhus, Erfratesliusuu, Amana, Abbenbrunnen, Lundorf, Altendorf, Salzbutine, Erbenhusen Lindenbove, Ebelizdorf zum Logenahi. Auch die Grenzen des zweiten Mainzer Gaues, der W e t e r e i b a, sind theilweise identisch mit Archidiaconats- und Diöeesangrenzen. Er umfasst den grössten Theil der beiden Archidiaconat« S, Mariae ad Gradum und S. Petri. Von letzteren gehört nämlich zum Ringowe Unterabtheilung Kuningessundra, was südwestlich von Suntilingun und Hor- nowa liegt, von ersteren wahrscheinlich ein kleines Stück an der Kinzig zum Kinzichewe. Der Rinagowe besteht a) aus dem Mainzer Archidia- c&nat S. Moritz, ausgenommen Dornbach, das trierisch ist, b) aus dem Reste des Mainzer Arehidiaeonats S. Petei*, c) ans den rechts vom Rheine belogenen Sedes des Mainzer Arehidiaeonats S. Victor, nämlich den Sedes Gerau und Bensheim, sowie d) aus Theilen der Wormser Sedes Wein- beirn und Waibstatt. Zu letzteren beiden Sedes gehören von den urkundlich zum Ringowe gehörigen Oertern ein Theil der Heppenheimer Mark, Winenheim, Igelesbach. Der Gaimnes- bach ist hier Wormser Stiftgrenze und Rinagöwe-Grenze. Für die Nahgowe, den Mainzer Antheil des Wor- mazfeldes, sind die Archidiaconatsgrenzen ganz bedeu- tungslos. Der Moinahgowe fällt im Allgemeinen mit dem Aschaffenburger Archidiaconat zusammen; doch sind zu die- sem Archidiaconat im Osten Stücke von Waltsazi, Wingar- teiba, Badanachgowe und Tubergowe geschlagen. Ii. Würzburger Diöcese. Dieselbe enthält: 1) Die ganzen Gaue Grapfeld, Tuilifeld, Hasagewe, Sala- gewe, Weringowe, Gozfeld, Iphigowe, Rangowe, Golachgowe, Mulachgowe, Cochingowe, Bretachgowe, Sulmauaehgowe. Soweit diese Gaue an der Diöcesangrenze liegen, stimmen ihre Grenzen mit dieser überein. 2) Kirchlich getheilt sind folgende Gaue: a) zwischen Würzburg und Mainz: Waltsazi, Wingar- teiba, Tubergowe und wahrscheinlich Badanachgowe, b) zwischen Würzburg und Speier: Murrachgowe, c) zwischen Würzburg und Bamborg: Ratenzgowe, Folcfeld, Kencegewe. Was die Gaue Würzburger Diöcese betrifft, so läfat sich keiner derselben nach Archidiaconatsgrenzen con- struieren*). *) In der ersten Hälfte des Jahrhunderts versuchte es für das ganze Königreich Baiern von Lang; seine Theorie widerlegten von Spruner und von Pallhausen in besonderen Schriften. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. is

5. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 25

1880 - Gotha : Perthes
fälischen Friedensschluss bewirkten Territorial-Veränderungen dar und gieht in ihrer Nomenklatur all© im Laufe der dar- gestellten Periode, 1648'—1742, kriegsgeschichtlicli und. politisch merkwürdig gewordenen Orte. — Diejenigen Orte, Schlösser, Kanäle &e., welche während eben dieser Zeit gegründet oder gebaut 'wurden, sind mit Haarschrift g©" stochen. Abweichend von den früheren Auflagen des v. Spruner- sehen Atlas, ist hier zum ersten Mal zur Hervorhebung des eigentlichen, unmittelbaren deutschen Reichsgebiets volles Mäebencolorit angegewandt worden, während ausserdeutsche Gebiete und solche, welche nur in mittelbarer Verbindung zum deutschen Reich standen, Randcoiorit erhielten. So ist Schlesien beispielsweise nur mit der böhmischen Farbe umzogen, da. es niemals in unmittelbarer Verbindung mit dem deutschen Reich gestanden hat, sondern, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts bekanntlich der Krone Rohmen ein- verleibt und durch diese, also mittelbar, mit Deutschland verbunden, ein Schutzstaat desselben war. Um den Besitzstand der bedeutendsten deutschen Reichs- stände, wie sie die Farbentafe! giebt, möglichst klar zu er- halten, war es nöthig, auf die Colorirung einer Anzahl kleiner Grafschaften und reichsrittefschaftlicher Gebiete zu ver- zichten ; sie erscheinen innerhalb des deutschen Reichsgebiets als kleine weisse Flächen. Als wichtigste Resultate der Westfälischen Friedens- schlüsse mögen zur Orientirung folgende Notizen dienen: Schweden erhält Vorpoinmern mit der Insel Rügen, von Hmterpommern Stettin, Garz, Damm, Gollnow und das Frische Haff, ferner das (säculari- sirte) Erzbisthum Bremen und das Bisthum Verden, welche beide Länder in weltliche Fürstenthümer umge- wandelt werden; von Mecklenburg: Wismar mit Gebiet. Diese deutschen Länder sollen aber deutsche Keichslehem bleiben und Schweden deshalb auf den deutschen Reichs- und Kreistagen Sitz und Stimme erhalten. Frankreich. — Die wichtigen Paragraphen 73, 74 und 87 des Münsterisehen Friedens-Instruments, welche sich auf die Abtretungen Deutschlands an Frankreich beziehen, sind sich gegenseitig so verwirrend, ja geradezu wider- sprechend abgefasst, dass sie je nach dem politischen Stand- punkt verschieden aufgefasst werden können. Wir haben sie in der Karte so dargestellt, dass vom Eisass nur der Sundgau (oder die bisher österreichische .Landgrafschaft Ober-Elsass) und die Landvogtei Hagenau nebst den 40 Reichsdörfern und dem Hagenauer Reichswald 1648 factisch an die Krone Frankreich abgetreten sind, während die übrigen Reiohsstände des Eisass als vorläufig noch zum deutschen Reich gehörig betrachtet werden. Wie sich dieser Verband seit 1648, namentlich durch die berüchtigten Reunionen von 1680 bis 1699, allmälig mehr und mehr lockerte, ist in einer grossen Anzahl ausgezeichneter Schrif- ten von A. Schmidt, von Sybel, Usinger, Kiepert u. A. in neuester Zeit nachgewiesen worden. Wegen der Bisthümer Metz, Toul und Verdun wird Frankreich in seinem Besitz bestätigt (§ 70). Die Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche wird anerkannt; ebenso werden die Vereinigten Niederlande als selbständiger Staat anerkannt, Kurbrandenburg erhält für seinen Verzicht auf Vorpommern als Entschädigung die (säeularisirten) Bisthümer Halberstadt, Minden, Gammln und die Anwart- Kursachsen behält die ihm vom Kaiser im Prager Frieden 1635 ausgesprochenen beiden Lausitzen. Ii essen-Kassel erhält die Abtei Hersfeld und die bisher zum Bisthum Minden gehörigen Aemter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen. Das Haus Braunsehweig-Lünehurg erhalt das Recht der Nachfolge im B i s t h u m Osnabrück, abwech- selsweise mit den Katholiken. Mecklenburg wird für die Abtretung der Stadt Wismar durch das säcularisirte Bisthum Schwerin und, Ratze bürg entschädigt und erhält die Commenden Mirow und Nemerow. Alle wichtigeren, während der Periode von 1648 bis 1742 vorkommenden Veränderungen sind aus einem Ver- gleich mit der folgenden Karte, Deutschland Xvi, und den zugehörigen, chronologisch geordneten Erläuterungen leicht ersichtlich. Quellen. — Neben der sehr reichhaltigen, der Geo- graphischen Anstalt gehörigen Sammlung von Specialkarten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind benutzt: 1) Für die Hauptkarte: Die Friedens - Instrumente von Osnabrück und Münster, nach dem Hauptwerke von v, Meiern (6 Bände, Hannover 1734), abgedruckt in G h i 11 a n y; Diplomatisches Handbuch, Nördlingen 1855, I, und im Auszug inghillany: Europäische Chronik von 1492 bis 1865. Leipzig 1865. Biisching: Erdbeschreibung, Bd, V bis X, 7. Aufl,, 1789—1792. M. Röder: Geographisches, statist.-topographischeslexi- kon von Schwaben. 2. Aufl. Ulm 1801. W. Fix: Die Territorialgeschichte des Preussischen Staates. Berlin 1869. Dr, G. W. Hopf: Baierische Geschichte in Zeittafeln. Nürnberg 1865. u. A. 2) Für die Nebenkarten unter Anderem: L u d w i g H ä u s s e r: Geschichte der Rheinischen Pfalz. 2 Böe. Heidelberg 1845» Dr. C. W. Böttiger: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 2. Auflage, bearb. v. Flathe. Gotha 1867. E. Fi di ein: Berlin, historisch und topographisch dar- gestellt. Zeiler-Merian: Topographiaelector, Brandenburgici et Duc. Pomeraniae. 1652. Leopold v. Oriieh: Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Berlin 1836. Zeileer-Meriaa: Topographiafraneoniae et Alsatiae. (Für Strassburg). Braun*. Contrafactur und Beschreibung der vornehm- sten Städte der Welt. 1574 ff. Bd. I. No. 34: Strassburg, F. Tschischka: Geschichte der Stadt Wien, Stutt- gart 1847. Hormayr: Wien, seine Geschichte und seine Denk- würdigkeiten. Wien 1823. (46) Deutschland Nr. Xvi. Deutschland zur Zeit Friedrich^ des Grossen und Ms zum Keiehs- deputations-Hauptscliluss, 1742 Ms 1808. — Nebenkarten: 1. Mittelmark, Schlesien, Kursachsen und nördliches Böhmen zu Friedrich!s des Grossen Zeit. — 2. Oesterreich, Niederlande, Kurpfalz und 'Ûrbemereumei Zu Spbmer-Mmke Hajo-Atlas: Mittelalter U1d Ieïïere Zeit, 3 Plan von Berlin, um. 1650. schaff, auf Magdeburg; Schweden stellt ihm Hinter- pommern, ausser dem oben genannten Streifen Landes, zurück. - 4. Schlacht hei j Fehrbellin, 18. Juni 1675, — 5. Plan von Strass- j bürg um 1681. — 6", Plan von Wien 1083. j 7. Umgegend und Knisatz von Wien, Juli und j Bauern behält die Oberpfalz, die Grafschaft Cham September 1683. Von B Hassenstein. j Die Karte stellt hauptsächlich die durch den West- ! und die Kurwürde. Verlag Vom Justus Perthes In Gotha. 25

6. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 26

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Hand-Atlas: Mittelalter Und Neuere Zeit. die drei geistlichen Kurstaaten Mainz, Trier und Göln um 1789. — 3. Mollwitz 10 April 1741. — 4. Gsaslau 17. Mai 1742. — 5. Hohenfriedberg 4. Juni 1745. — 6. Soor 30. September 1745. — 7. Kesselsdorf 15. Dezember 1745. — 8. Pirna 15. October 1756. — 9. Lobositz 1. October 1756 — — 10. Prag 6. Mai 1757. — 11. Kollin 18. Juni 1757. — 12. Jägersdorf 30. August 1757. — 13. Rossbach 5. November 1757. — 14. Leuthen 5. December 1757. —■ 15. Zorndorf 25. August 1758. — 16. Eochkirch 14. October 1758. — 17. Kunersdorf 12. August 1759. — 18. Maxen 20. November 1759. — 19 Liegnitz 15. August 1760. — 20. Torgau 3. November 1760. — 21. Schweidnitz 1758, 1761 und 1762. Der Zeitraum vom Abschlüsse des Westfalischen Frie- dens bis auf die Gegenwart, dem in den früheren Aus- gaben zwei Blätter gewidmet waren, ist in der gegenwär- tigen in sechs dargestellt. Die wichtigsten Begebenheiten, welche vom Abschlüsse jenes Friedens bis 1742 das kartographische Bild Deutsch- lands modifioirten, sind die folgenden: 1653. Die kursächsische Nebenlinie Weissenfels ent- steht (bis 1746). 1657. Kurbrandenburg erhält von Polen die Herr- schaften Lauenburg und Bütow zu Lehen- sowie Draheim als Pfand. Das Herzogthum, Preussen tritt aus dem Lehensveidmnd zu Polen. 1659. Pyrenäiseher Friede: Frankreich behält von den spanischen Niederlanden Artois (aufser S.-Omer), Gravelingen, Bourbourg, S.-Venant, Landrecy, le Quesnoy, Diedenhofen, Montmddy, Danvilliers, Charency, Amer- ville, Ayesnes, Charlemont und Philippe- ville. 1664. Die Grafen von Nieder-Isenburg sterben aus. Kurtrier erbt den grössten Theil ihrer Be- sitzungen. 1667. Anhalt-Zerbst erbt Jever. 1668. Bromberger Vertrag: Polen erklärt Preussen für ein souveränes Herzogthum. 1680. Kurbrandenburg erwirbt das Erzstift Magde- burg. 1681. Frankreich bemächtigt sich der freien Reichsstadt Strassburg. 1686. Kurbrandenburg erwirbt den Scbwiebuser Kreis. 1687. Kurbrandenburg erwirbt Burg. 1688. Kurbrandenburg erwirbt Draheim. 1689. Die Ce 11 er (Lüneburger) Linie der Welfen er- wirbt das Herzogthum Lauenburg. 1691. Preussen erwirbt Tauroggen. 1692. Lüneburg erhält Kurstimme. 1699. Kurbrandenburg erwirbt die Grafschaft Hohen- stein. 1700. Hessen-Cassel erwirbt die Aemter Uchte und Freudenberg. 1701. Das Herzogthum Preussen wird Königreich. 1701. Hamburger Vergleich zwischen Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Der noch heute gültige Besitzstand der beiden Herzog- tümer wird dadurch begründet. 1702, Preussen erwirbt Lin gen und Mors. 1707. Preussen erwirbt Neuchâtel u. Tecklenburg. 1713. Utrechter Friede: Preussen erwirbt Ober-Gel- dern. 1713. Frankreich erobert Landau. 1714. Friede von Rastatt: Oesterreich erwirbt die span. Niederlande ohne die 1659 von Frankreich abgerissenen Theile. Burgundischer Kreis. 1715. Kurbraunsch weig erwirbt das Herzogthum Bre- men, Lehe und Bederkesa. 1715. Bau von Carls ruhe. 1719. Kurbraunschweig erwirbt Stadt und Amt Wil- deshausert. 1720. Stockholmer Friede: Preussen erwirbt Stettin und Vorpommern bis zur Peene. 1723. Heimfall der Grafschaft Mömpelgardanwirlem- b e rg. 1731. Kurbraunschweig erwirbt das Land Hadeln. 1733. Vergleich zwischen Kurpfalz und Birkenfeld wegen der Veldenz’sehen Erbschaft. 1735. Wiener Friede: Kaiser Kar] und Herzog Franz Stephan treten die Herzogtümer Lothringen und Bar an König Stanislaus von Polen ab, nach dessen Tode (^ 1766) sollen die Herzogthümer Frankreich einverleibt werden. 1736. Hessen-Kassel erwirbt die Grafschaften Hanau- Münzenberg und Hanau-Lichtenberg. 1788. Die kursächs. Nebenlinie Sachsen-Merseburg stirbt aus; Heimfall ihres Besitzes an die Hauptlinie. 1738. Wiedervereinigung des von Holstein - Gottorp ver- pfändeten Amtes Steinhorst mit Lauenburg. 1740. Kurbaiern erwirbt Salzburg und Pyrbaum. 1741. Ansbach erwirbt die Grafschaft Sayn-Alten- kir ch e n. 1724. Friedrich der Grosse erwirbt Schlesien und die Grafschaft Glafcz. Die irrtümliche Bezeichnung des Kurfürstenthums Baiern als Herzogthum und die gleichfalls irrige Ausdehnung des Königreichs Dänemark über das Herzogthum Schleswig konnten leider nicht mehr auf der Platte berichtigt werden. (47) Deutschland Nr. Xvii. Südwest-Deutschland mit Eisass und östlichem Lothringen vom Ausbrueh der französischen Revolution, 1789. Entworfen von Th Menke, bearbeitet und gezeichnet von B. Hassenstein. Die vorstehende Karte wurde beigefügt, um die Gründe der Auflösung des alten deutschen Reichs kartographisch zu erläutern. Die Karte ist von meinem Mitarbeiter, Hrn. B.hassen- stein, mit sorgfältiger Benutzung des umfangreichen karto- graphischen und literarischen Materials, nach dem gearbeitet werden musste, ausgearbeitet. Unter neuen kartographischen Bearbeitungen dieser ver- wickelten Verhältnisse wurde dankbar benutzt: L. Ewald, historische Uebersicht derterritorialvoränderungen der Land- grafschaft Hessen - Darmstadt und des Grossherzogthums Hessen (mit einer Uebersichtskarte, Darmstadt 1862); von Stalin und Bach, die Herrschaftsgebiete des jetzigen Königreichs Würtemberg nach dem Stande von 1801, her- ausgegeben vom Königl. statistisch-topographischen Bureau (sine anno, um 1865 erschienen); Karl von Spruner, die baierische Pfalz unmittelbar vor dem Anfall an Frank- reich (Manuscript, eingetragen auf die im Mst. von 1: 150 000 im topographischen Bureau des Königl. baier. General- quartiermeisterstabes bearbeitete, München 1842 erschienene Karte der baierischen Pfalz); Dr. Dünkelberg, Manu- script-Karte der Territorien, aus denen das Herzogthum Nassau sich gebildet bat, im Jahre 1802, nebst Memoir (der geqgraph. Anstalt vom Vorstande des Königl. preussi- sclien Archivs zu Idstein, Dr. Rossel, gutigst mitgetheilt), und A. J, Weidenbach, Nassauische Territorien vom Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 2ó

7. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 29

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zit Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaitee Usd Heïïeee Zeit. Frankreich. 7 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 51 bis 57. (51) Frankreich Nr. I. Frankreich tom Anfänge des X. Jahrhunderts his 1180. — Nebenkarten: 1. Normannia und die benachbarten Gaue. — 2. Nordöstliches Francien. — A Paris am An- fänge des Xii. Jahrhunderts — 4. G allia nach Richer. — 5. Tarascon und Umgegend. Von Theodor Menke. Ueber einen Theil der Vorarbeiten zu dieser Karte habe ich mich bereits zu Merovinger Karolinger No. I ausgesprochen. Die Aufenthaltsorte der Könige sind nach eigenen Vorarbeiten, die der Päbste nach Jaffa berücksichtigt. Die Nebenkarte „Paris” ist der früheren Auflage ent- lehnt. (52) Frankreich Nr. Ii. Frankreich Tor 1180—1461. Albigenser-und englische Kriege. — Nebenkarten; 1—4. Schlachten bei Bouvines, Grécy, Maupertuis, Azincourt. — 5. Umgegend von Paris. —~ 6‘. Frank- reich nach dem Frieden von Bretigny 1360. — 7. Aquitanien, Gascogne und Languedoc. Von K. von Spruner; Revision von Th. Menke. Die Karte ist insofern ein eorrigiertes v. Sprunersches Blatt, als bei ihr die Grenzen der Hauptkarte des früheren Blattes Frankreich Ii (bis 1380) und die der Nebenkarte von Frankreich Iii (1180—1461) zum Ausgangspunkte der Bearbeitung genommen und die Sohlachtpläne von Frank- reich Iii beibehalten sind. Im Uebrigen wurde nach den Quellen und besten Bülfsmitteln gearbeitet und berichtigt, und das Aussehen der Karte ist dadurch bis auf einen sehr kleinen Theil, für den die Quellen und Hülfsmittel zu be- schaffen sehr umständlich gewesen wäre, und bei dem ich mich nur aus diesem Grunde bei der Auctorität v, Spruner’s beruhigt habe, ein wesentlich anderes geworden als das der entsprechenden Nummer der früheren Ausgabe. (53) Frankreich Nr. Iii. Frankreichs ältere kirch- liche Eintheilung his zum Jahre 1332. — Nebenkarte; Frankreichs kirchliche Eintheilung von 1322 bis zur Revolution. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Menke. Für die Hauptkarte sind für die gegenwärtige Auflage insbesondere die seit Erscheinen der ersten herausgegebenen Bände der Gallia Christiana der Congrégation von S. Maur, die mir zugänglich gewordenen Chartulare fran- zösischer Klöster und die Bearbeitungen französischer Diö- ceson von Desnoyers in Annuaire historique Xvii, Xviii, Xxv, Xxvii benutzt. Die Diöcesen von Besançon, Grenoble, Die sind nach ihren Pouilles eingetragen. Für Cambray war das Cameracum Christian um und Duvivier Recherches sur le Hainaut ancien massgebend, fdr Tournay Piot les limites et les subdivisions do l’ancien diocèse de Tournay, Bruges 1870, ftir Morinensis die Urkunden hei M i r a e u b O. D., für die Diöcesen von Bretagne die Karte in Aurélien de Courson’s Ausgabe des Chartulaire ! de Redon (Collection de documenta inedite 1863), für Lyon Auguste Bernard’s Ausgabe des Chartulaire de Savigny (ebendaselbst 1853). Eine nicht unbedeutende Anzahl bemerkenswerther Klöster ist in dieser Auflage zugefügt. Die Namen er- scheinen zum Theil in besserer Form. Die Endung —aous ist überall statt des in Frankreich nur ausnahmsweise oder gar nicht vorkommenden —acum gesetzt. Die Nebenkarte zeigt die kirchliche Eintheilung, die nach den Albigenserkriegen sich entwickelte und bis zur Revolution gültig war. Unter Johann Xxii. wurde im südlichen Theiie der Kirchenprovinz von Bourges Alby zum Metropolitansitze erhoben und demselben Cahors, Rodoz und Mende nebst den neuerrichteten Castres und Vabres als Suf- fragane untergeben. Von Narbonne ward Toulouse als Erzstift abgerissen, welches als Suffragane die in seinem Gebiete errichteten Bisthümer von Montauban, Lavour, Lombez, Rieux, St.-Papoul, Pamiers und Mire- poi x erhielt. Im geistlichen Gebiete von Narbonne wurden zu Aleth und St.-Pons neue Bisthümer ge- gründet. Unter Clemens Viii. wurde 1602 der Sitz des Bisthums von Eine nach Porpignan versetzt. Schon 1317 waren die wesentlichen Districte des grossen Bisthums von Poitiers abgetrennt, und zwei neue Sitze zu Lugon und Maillezais errichtet, welcher letztere jedoch 1652 nach la Roch elle verlegt wurde. Paris wurde 1622 durch Gregor Xv. von Sens abgerissen, zur Metropole erhoben und demselben die Bischöfe von Chartres, Orleans, Meaux und B1 ois untergeben. Im Laufe des Xvi. Jahrhunderts wurden auch in der französisch - belgischen Kirchenprovinz wichtige Verände- rungen vorgenommen. Im Jahre 1559 trennte nämlich Paul Iv. die nördlichen Theiie des Reims er und Kölner Erzbisthumes von diesen Metropolen und gründete daselbst die drei neuen Erzstifte von Cambray, Me che ln und Utrecht. Ersteres erhielt die früheren Bisthümer von Arras und T o u r n a y und die im selben Jahre neu- errichteten von Namur und St.-Omer zu Suffraganen. Unter Mecheln wurden die ebenfalls sämmtlich neu- gegründeten Bisthümer von Antwerpen, Gent,Brügge, Vpern, Roermonde und das bald protestantisch ge- wordene Herzogen husch gestellt. Die Provinz von Utrecht mit den Suffragandistricten von Middelburg, Harlern, Deventer, Leeuwar- den und Groningen wurde zur Abwehr gegen die Re- formation errichtet, folgte jedoch gar bald derselben. 1559 war auch durch Pius Iv. der Bisthumssitz von Terouenne nach Boulogne verlegt worden. (54) Frankreich Nr. Iv. Frankreich von 1461—1610, — Nebenkarten : 1. Paris am Ende des Xvi. Jahr- hunderts. — 2. Die Grafschaften Gmsne und Oye; das Pays reconquis 1558. Von K. v. Spruner; Revision von B. Hassenstein. Dieses Blatt erhält die Periode Frankreichs vom Re- gierungsantritte Ludwig’s Xi. bis zum Tode Heinrich’s Iv. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 29

8. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 16

1861 - Glogau : Flemming
16 von Ober Ungarn, das den Türken entrissen wurde, von Galizien und Lodomirien und von der Buko- wina gelangt (vgl. Jys* 48). Dem Hause Bourbon ist es gelungen, auf die Throne von Spanien, Neapel und Parma seine Mitglieder zu erheben. Spanien, das von 1580 —1640 Portugal be- sass, hat seine frühere Machtstellung verloren. Frankreich ist durch den Eisass, Metz, Toul und Verdun, fast ganz Artois, Roussillon etc., die Franche Comté, Lothringen und das den Genuesen abgekaufte Corsica vergrössert worden (vgl. J\@ 60). Über Italien siehe j\s* 53. Die nördlichen Niederlande haben sich von Spanien losgerissen und sich zu einer Repu- blik unter einem Erbstatthalter aus dem Hause Oranien vereinigt. England, Schottland und Irland sind zu Einem Staate vereinigt, an dessen Spitze nach Ab- setzung der Stuarts das Haus Oranien und später Hannover gesetzt wurde. Über die innern Verhältnisse Deutschlands siehe Jw 39. 40. Schweden war schnell zu einer Hauptmacht aufgestiegen, aber von dieser Höhe eben so schnell durch die tollkühnen Unternehmungen Karl’s Xii. herabgesunken. Von seinen Eroberungen sind ihm nur Hailand, Schonen und Bleckingen, Jämteland und Herjedalen und in Deutschland Vorpommern und Rügen verblieben. Dänemark und Norwegen sind noch ver- einigt. Russland hat seine Macht bedeutend erwei- tert; dadurch, dass es den Schweden Esthland und Liefland abnahm und die mongolischen Reiche ims. sich unterwarf, fasste es festen Fuss an der Ostsee und an dem schwarzen Meere. Im W. hat es von den Polen bedeutende Gebiete erworben. Polen hat bei der ersten Theilung 1772 fast den vierten Theil seines Gebietes verloren und ist zu einem völlig ohnmächtigen Staat herabgesunken. Blatt Xiii. J\? 33. D as Reich Napoleons im J. 1812. Deutschland (vgl. Bl.xvii. Jy? 40) verlor 1791 an Frankreich die im Eisass und in Lothrin- gen liegenden Länder, im Frieden zu Basel 1795 die preuss. überrheinischen Besitzungen (einen Theil von Kleve, Geldern, Mors), im Frieden zu Luneville 1801 das ganze linke Rheinufer (1200 Q. M. mit 4mill. Einw.). Die dadurch beeinträch- tigten Fürsten wurden durch geistliche Besitzungen und Reichsstädte entschädigt. Nach dem Reichs- Deputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 erhielten Oesterreich diebisthümertrident und Brixen (für den Breisgau); Preussen diebisth. Plildesheim und Paderborn, ein Dritttheil des Bisth. Münster, Erfurt nebst dem Eichsfelde, die Reichs- städte Goslar, Mühlhausen, Nordhausen etc. (vgl. Jy? 43); Bayern die Bisth. Würzburg, Bamberg, Augsburg etc.; Württemberg 7 Abteien, Stifter, 9 Reichsstädte; Baden Heidelberg, Mannheim, das Bisth. Constanz; Hessen-Darmstadt das zu Cöln gehörige Herzogth. Westphalen; Hannover das Bisth. Münster, Oldenburg das Fürstenth. Lübeck. Zugleich bekamen auch fremde Fürsten für ihre anderweitigen Verlüste Entschädigungen in Deutschland, nämlich der Grossherzog von Toscana das Erzbisth. Salzburg, der Herz, von Modena den österr. Breisgau und der Erbstatt- halter der Niederlande die Abteien Fulda und Corvey. Von 48 Reichsstädten blieben nur 6 übrig. Zu den 5 alten weltlichen Kurfürsten Bayern, Sachsen, Brandenburg, Böhmen, Hannover kamen 4 neue: Hessen-Kassel, Württemberg, Baden, Salzburg. Von geistl. Reichsständen blieb nur der Hoch- und Deutschmeister und der Kurfürst von Mainz, welcher Aschaffenburg, Regensburg (Resi- denz), Wetzlar und den Titel Kurerzkanzler erhielt. Im Frieden zu Pressburg, 26. Dec. 1805, verlor Oesterreich, ausser dem venetianischen Gebiete, alle seine Besitzungen vom Rhein bis zur Grenze des Erzherzogthums. Davon erhielten Baden und Württemberg die schwäbischen Länder, Bayern die Grafschaft Tyrol, Trident, Brixen, Eichstädt, wogegen es Würzburg an den Kurfürsten von Salzburg abtrat, dessen Lande Oesterreich erhielt. Im Traktat zu Wien, 15. Decbr. 1805, be- kam Preussen für Anspach, das an Bayern kam, und für Neufchatel und den Rest von Cleve, die an Frankreich kamen, Hannover. Bereits am 10. August 1804 hatte Kaiser Franz Ii. den Titel Erbkaiser von Oesterreich an- genommen; als nun am 12. Juli 1806 deutsche Fürsten den Rheinbund schlossen, resignirte er am 6. August 1806 auf die deutsche Kaiserkrone und erklärte den deutschen Reichsverband für aufgelöst. Der Rheinbund wurde später erweitert und bestand aus dem Rath der Könige (4 Königreiche: Bayern, Württemberg, Westphalen, Sachsen und 5 Gross- herzogthümer) und dem Rath der Fürsten (12 Her- zogth. und 13 Fürstenth.). Im Frieden zu Tilsit, 9. Juli 1807, verlor Preussen alle Länder westlich der Elbe. Aus ihnen, sowie aus Hessen-Cassel, Braunschweig und einem Theile von Hannover wurde das Kgr. West- phalen für Hieronymus Bonaparte und aus den preussisch-polnischen Provinzen das Grossherzogtli. Warschau für den König von Sachsen geschaffen. Danzig wurde eine Freistadt, Erfurt behielt Napo- leon für sich. Im Frieden zu Wien, 14. Oct. 1809, trat Oesterreich Salzburg und Berchtesgaden an /

9. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 20

1861 - Glogau : Flemming
20 der Schlacht bei Mühlberg 1547 war Moritz von Sachsen aus der albertinischen Linie in den Besitz des beträchtlichsten Theils der ernestinischen Län- der und der Kurwürde gelangt. Der unglückliche Kurfürst Johann Friedrich der Grossmüthige be- hielt nur einige thüringsche Aemter, etwa den achten Theil seines früheren Besitzes, und erbte späterhin noch die Fürstenthümer Gotha und Alten- burg. Nach seinem Tode zerfielen sie in Gotha und Altenburg, von denen sich späterhin mehrere Nebenlinien abzweigten. Der auf der Karte angegebene Strich bezeichn net den Zug Gustav Adolphs von Schweden. Gustav Adolph schiffte sich nämlich mit 15000 Schweden am 23. Juni 1630 ein, landete am 4.. Juli auf der kleinen Insel Lüden, nahm Usedom und Wollin ein, zog nach Stettin, vertrieb die Kaiser- lichen allmälig aus Pommern, erstürmte am 13. April 1631 Frankfurt, wandte sich nach Landsberg, von da nach llerlin und nach der Elbe und von hier nach Sachsen, wo er sich mit dem sächsischen Heere vereinigte; am 17. Septbr. schlug er Tilly und Pappenheim bei Breitenfeld, von hier zog er nach Halle, Erfurt, Würzburg, Hanau, Frankfurt am Main, wo er am 27. Novbr. seinen Einzug hielt; am 23. Decbr. nahm er Mainz ein und hielt hier Winterquartier. Am 21. März 1632 war er in Nürnberg, von wo er über Donauwörth nach Augs- burg und München zog. Auf seinem Rückzüge verschanzte er sich in Nürnberg; bei Lützen lie- ferte-er dem Herzog Wallenstein eine Schlacht, in welcher er seinen Tod fand, 16. Novbr. 1632, Die durch den westphälischen* Frieden festge- setzten Gebietsveränderungen sind auf der Karte mit feinen Strichen bedeckt. Frankreich erhielt die völlige Hoheit über Metz, Toul und Verdun, sowie den Eisass mit Ausnahme der Reichsstädte, den Sundgau und Rreisach; Schweden Vorpom- mern mit Stettin, Rügen, Wismar, die säculari- sirten Risthümer Bremen, Verden (jenes als Her- zogthum, dieses als Fürstenthum) und zugleich die Rechte deutscher Reichsfürsten; Brandenburg Hinterpommern und statt Vorpommern, worauf es nach dem Aussterben der pommerscheu Herzoge 1637 Ansprüche hatte, das säculavisirte Erzbisth. Magdeburg als Herzogthum und die säeularisirten Bisthümer, Halberstadt, Minden, Cammin als Für- stenthümer (Magdeburg verblieb jedoch dem säch- sischen Prinzen Albert bis zu seinem Tode 1680); Meklenburg für das verlorene Wismar die Bis- thümer Schwerin und Ratzeburg; Hessen-Cassel die Abtei Hersfeld und einige Aemter; Sachsen die Bestätigung der im Frieden zu Prag 1635 vom Kaiser abgetretenen beiden Lausilze und die inagde- burgischen Aemter Jüterbogk, Dame etc.; Bay- ern behielt die Oberpfalz und die ihm ertheilte Kurwürde; Carl Ludwig, Sohn des geächteten Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V., bekam nur die Unterpfalz und die für ihn und seine Nachkommen errichtete achte Kurstimme. — Die Schweiz endlich ward als unabhängiges Reich anerkannt. Blatt Xvii. . V* 40. Deutschland im Jahre 1792. Frankreich hatte im aachener Frieden 1688 bedeutende Stücke der spanischen Niederlande er- halten; diese selbst kamen im utrechter Frieden 1713 an Oesterreich und wurden als burgundischer Kreis wieder dem deutschen Reiche einverleibt. Lothringen war nach dem polnischen Erb- folgekriege 1738 an den ehemaligen König von Polen, Stanislaus, den Schwiegervater Ludwig’s Xv. von Frankreich, und nach seinem Tode 1766 an Frankreich gekommen. Brandenburg hatte bedeutend an Macht ge- wonnen; es hatte die Grafsch. Lingen und das Fürstenth. Mörs 1702, einen Theil der Grafschaft Tecklenburg 1707, Obergeldern 1713, das Fürsten- thum Ostfriesland 1744, — ferner Vorpommern bis zur Peene 1720, Schlesien nebst der Grafsch. Glatz 1742 und bei der ersten Theilung Polens den Netz- district und Westpreussen ausser Danzig und Thorn erworben; die Fürstenthümer Anspach und Bay- reuth waren 1791 ihm wieder zugefallen. Die ernestiniseh-sächsische Linie war in fünf Zweige zerfallen; Weimar-Eisenach, Gotha- Altenburg, Meiningen, Hildburghausen, Coburg- Saalfeld. Braunschweig-Lüneburg hatte 1689lauen- burg, 1692 die Kurwürde erhalten und 1715 Bre- men und Verden, das 1711 die Dänen besetzt hatten, von diesen erkauft. Die verschiedenen pfälzischen Linien waren allmälig bis auf Pfalz-Sulzbach und Pfalz-Zwei- brücken erloschen. Karl Theodor aus der ersteren Linie erhielt 1777 auch Bayern und die Kurwürde, musste aber im teschener Frieden 1779 das Inn- viertel an Oesterreich abtreten, welches auch Erb- folge-Ansprüche erhob. Nach seinem Tode 1799 folgte Maximilian von Pfalz-Zweibrücken, so dass nunmehr sämmtliche pfalz-bayrische Lande ver- einigt wurden. In Baden waren 1791 die Länder von Baden- Baden an Baden-Durlach gefallen.

10. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 29

1861 - Glogau : Flemming
29 rieh Plantagenet nämlich, Graf von Anjou, Maine und Touraine und seit 1150 auch Herzog der Nor- mandie, hatte sich 1152 mit Eleonore (geschieden von Ludwig Vii. von Frankreich), der Erbin von Aquitanien und Gascogne, vermählt, 1154 die eng- lische Königskrone und 1169 auch das Herzogth. Bretagne erworben. Der Stifter oder vielmehr Erneuerer des Königr. Burgund war Boso, Graf von Vienne 879. Wäh- rend dev Minderjährigkeit seines Sohnes machte sich Rudolph, Statthalter in Hochburgund, 888 unabhängig, wodurch das Reich in Burgundia transjurana (Hochburgund) und Burg, cisjurana (Niederburgund) zerfiel. Rudolph Ii. vereinigte 933 beide Reiche wieder (Kgr. Arelat von der Re- sidenz Arles genannt). Nach dem Tode des kin- derlosen Rudolph Iii. kam dies 1032 an Deutsch- land, stand jedoch mit ihm nur in geringer Ver- bindung. Seine Hauptbestandtheile waren die Freigrafsch. Burgund, das Herzogthum Klein-Bur- gund, die Grafschaften von Genf, Savoyen, Orange, Venaissin, Valence, Provence. Jst 59. Frankreich von 1 180 bis zum Regie- gierungsantritt Ludwigs Xi. 1461. Die französischen Könige hatten durch die Kieuzzüge und durch die Kriege mit den Albi- gensern und Engländern ihre Macht zu erweitern und zu befestigen, so wie auch die grossen Lehne unter ihre unmittelbare Gewalt zu bringen gesucht, obschon sie mehrere derselben wieder an einzelne Glieder ihres Hauses ausgethan hatten. ' Philipp Ii. Augustus (1180—1223) vereinigte 1204—5 die Normandie, Anjou, Maine, Touraine und einen Theil von Poitou, — Ludwig Ix. der Heilige (1226 — 70) den östl. Theil der Grafsch. Toulouse, — Philipp Iii. (1270 — 85) den Rest der Grafsch. Toulouse, ferner Poitou und Auvergne und den nördl. Theil der Provence mit der Krone. Philipp Iv. der Schöne (1285 —1314), durch seine Gemahlin auch König von Navarra, zog 1312 die bedeutenden Güter der Tempelherren ein. Phi- lipp Vi. von Valois (1328 — 50) gab Navarra an Ludwig’s X. Tochter Johanna, Gemahlin Philipp’s von Evreux, und brachte 1349 die Dauphiné an sein Haus. Unter ihm machte Eduard Iii. von England Ansprüche auf die französische Krone und führte einen langen Krieg herbei, an dessen Ende im Frieden von Bretigny 1360 er auf jene verzichtete und Calais, Poitou, Limousin, Gui- enne etc. (wie auf der Karte angegeben ist) erhielt. Unter Karl Vi. (1380 — 1422) begann der Krieg 1414 abermals und endete damit, dass die Eng- länder 1453 alle ihre französischen Besitzungen bis auf Calais (das 1558 auch verloren ging) ein- büssten. Das 1362 erledigte Herzogth. Burgund über- gab Johann der Gute seinem Sohne Philipp dem Kühnen 1363, der durch Heirath Flandern, Ar- tois, Mecheln etc. erhielt und der Stifter der zwei- ten Dynastie der burgundischen Herzoge ist. Der letzte derselben, Karl der Kühne, besass das Ge- biet, welches auf der Karte blau umzogen ist (vgl. Jv? 56). jw 60. Frankreich von 146 1 — 1789. In dieser Zeit hatte die königliche Macht sich nicht nur befestigt und zum Absolutismus erwei- tert, sondern auch nach Aussen den grössten Ein- fluss erlangt und Frankreich bedeutend vergrössert. Ludwig Xi. (1461—83) zog nach dem Tode Karl’s des Kühnen 1477 das Herzogth. Burgund ein und erbte 1481 die Provence, Anjou, Maine. Mit der Thronbesteigung Heinrich’s des Vierten von Bourbon, Titularkönigs von Navarra, 1589 kam dessen ansehnlicher Besitz (Navarra und Bearn, Foix, ein grosser Theil von Gascogne und Guienne, das Herzogthum Vendôme etc.) an die Krone. Durch den westphäl. Frieden 1648 erhielt Frankreich den österreichischen Eisass ausser den Reichsstädten, den Sundgau, Breisach, die Bestä- tigung der im schmalkaldischen Kriege erworbenen Stifter Metz, Toul und Verdun, — durch den pyrenäischen Frieden 1659 Roussillon nebst Cer- daigne, fast ganz Artois, — durch den aachener Frieden 1668 Lille, Tournay, Courtray u. a. nie- derländische Städte, — durch den nymweger Frie- den 1678 die Franche Comté und 16 niederlän- dische Festungen (Valenciennes, Cambray etc.), — durch den ryswicker Frieden 1697 die Anerken- nung der elsasser Reunionen. — Lothringen nebst Bar, das im Wiener Frieden 1738 dem ehemaligen König von Polen, Stanislaus Lesczinsky, dem Schwiegervater Ludwig’s Xv., auf Lebenszeit ge- geben war, fiel nach dessen Tode 1766 an Frank- reich. — Corsica ward 1768 den Genuesen ab- gekauft. Jw 61. Frankreich nach seiner älteren Ein- theilung. Jw 62. Die Umgebungen von Paris, Blatt Xxiii. Jv? 63. Die hesperische Halbinsel von 711 bis zum Sturz der Ommayaden 1028. Die Westgothen hatten durch Chlodowig alle ihre gallischen Besitzungen bis auf Sepfimanien verloren, dagegen 585 das suevische Reich erobert (vgl. Bl. Ix. Jw 26). Ihrer Herrschaft machten
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