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1. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 186

1913 - Paderborn : Schöningh
186 Kaiser entging, da Moritz durch berrumpelung der Calenberger Klause nach Tirol eindrang, nur durch eilige Flucht nach Krnten der persnlichen Gefangenschaft. 3. Der Passauer Vertrag (1552). Indessen verzweifelten nunmehr auch die meisten katholischen Reichsstnde an der Wiederherstellung der kirchlichen Einheit. Daher kamen die Fürsten auf einer Versammlung zu Passau, die von evan-gelischen und katholischen Fürsten ohne Zulassung eines kaiser-lichen Bevollmchtigten beschickt mar, dahin b er ein, da das Interim fallen gelassen und den Anhngern der Augsburger Konfession bis zu einem allgemeinen Reichstage freie Religionsbung gewhrt werden solle. Nach langem Widerstreben lie sich auch der Kaiser durch seinen Bruder Ferdinand fr diese Bestimmung gewinnen und machte mit den Fürsten seinen Frieden. Die frheren Achtungen wurden zurckgenommen, und der Landgraf Philipp von Hessen wurde auf freien Futz gesetzt, nachdem der abgesetzte Kurfürst Johann Friedrich bereits aus der Haft entlassen war. 4. Das Nachspiel des Frstenverrates. Der Kaiser wandte sich noch im Winter desselben Jahres gegen Heinrich Ii. von Frankreich, der inzwischen die freien Reichsstdte Metz, Tonl und Verdun in Besitz genommen hatte, muhte aber nach einer vergeblichen Belagerung von Metz wieder abziehen. Nach lngeren unentschiedenen Kmpfen an der Westgrenze trat das Reich von dem Kriege zurck, und Frankreich blieb durch einen Waffenstillstand im Besitze der drei Städte und der gleichnamigen Bistmer (1556). Der gewaltttige Markgraf Albrecht von Culmbach hatte der-gebens gehofft, durch die Frstenrevolution einige benachbarte Bistmer zu gewinnen. Er nahm daher den Passauer Vertrag nicht an und fhrte unter Raub und Plnderung gegen die Bistmer den Krieg fort. Zum Schutze der kaum errungenen Einigkeit verbanden sich Ferdinand von Osterreich und Moritz von Sachsen, Albrechts ehemaliger Bundes-gensse, gegen den Friedensstrer. Moritz besiegte ihn (bei Sievershausen, unw. Hannover), wurde aber selbst im Kampfe tdlich verwundet (1553). 101. X. Der Augsburger Religiousfriede (1555)* Der zu Passau in Aussicht genommene Reichstag kam erst nach drei Jahren in Augsburg zustande. Hier wurden folgende

2. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 49

1913 - Paderborn : Schöningh
Karl der Groe. 49 und Hausgert, selbst hergestellt. Erst wenige Handwerke (Schmiede, Lederbearbeiter) bestanden oder waren an den Guts-Hfen reicher Besitzer in der Entwicklung begriffen. Der Handel, der neben Gebrauchsgegenstnden auch fremde Waren z. B. orientalische Teppiche und Gewrze umfate, wurde vonhndlern, meistens Juden, betrieben, die von Hof zu Hof und auf Mrkten umherzogen. Geld war nur wenig im Umlauf. Städte kannte man im inneren Germanien auch damals noch nicht. Wo solche, wie in den Rheinlanden, als berreste rmischer Kultur der Zerstrung entgingen, wurden sie von einer ackerbautreibenden Bevlkerung bewohnt, die ohne Teilnahme und Verstndnis die prchtigen ffentlichen Bauten, Tempel, Bder und Theater, verfallen lie. 7. Geistige Bildung. Mit regem Eifer sorgte Karl der Groe fr die Befestigung und Ausbreitung deschristentums und diehebung des religisen Lebens. Er gebot den Geistlichen, der Kirchen-ordrturtg gem zu leben, und schrfte den Glubigen ein, die Kirche zu ehren. Die Reichstage, zu denen der König auch die hohen geistlichen Wrdentrger zuzog, berieten auch kirchliche Angelegenheiten. Die Bekehrung des schsischen Stammes und die kirchlichen Einrichtungen in dessen Gebiet waren Karls be-sonderes Werk. Dort wurden die Bistmer Mnster, Osnabrck, Paderborn, Minden, Bremen (spter Erzbistum), Verden, Halberstadt und Hildesheim gegrndet. Die geistige Bildung war im Frankenreiche auch in den romanischen Landesteilen allmhlich verkmmert. Die leitet-uische Sprache, die allein als Schriftsprache diente, wurde oft in barbarischer Weise gehandhabt. In Italien und in England dagegen war unter den Langobarden und Angelsachsen die alte Bildung zu neuem Leben erwacht. Aus diesen Lndern rief Karl Gelehrte an seinen Hof, von denen besonders der Angelsachse Alkuin durch seinen Eifer fr die Errichtung von Schulen verdienstlich wirkte. Diese blhten bald an vielen Klstern, auf deutschem Boden besonders in den Klstern St. Gallen, Reichenau, Fulda und Corvey (an der Weser) empor. Sie vermittelten eine gelehrte lateinische Bildung und dienten vorzugsweise der Erziehung fr den geistlichen Stand. Karl selbst, Stein-Kolligs-Stein. Lehrbuch. Iv. ,

3. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 93

1913 - Paderborn : Schöningh
Deutschland im Zeitalter der Hohenstaufen. 93 Herzogtum Westfalen (der grte Teil des, jetzigen Rb. Arns-berg), kam zum Erzbistum Cln. Die Stadt Lb eck, die Grafen von Oldenburg, Holstein u. a. wurden reichsunmittelbar, b) Das Herzogtum Bayern wurde um das Herzogtum Steiermark und die Grafschaft Tirol verkleinert und an Otto von Wittels-bach verliehen, dessen Geschlecht noch heute im Besitze ist. Der stolze Weise wollte sich nicht gutwillig fgen. Daher zog der Kaiser mit Heeresmacht gegen ihn und zwang ihn, auf dem Reichstage zu Erfurt fufllig um Gnade zu bitten (1181). Heinrich behielt seinen Allodialbesitz Braunschweig und Lne-brg, mute indes auf drei Jahre das Vaterland meiden und begab sich zu seinem Schwiegervater, dem Könige von England. e. Der Ausgang Friedrichs I. Im Jahre 1184 hielt der Kaiser einen glnzenden Reichstag zu Mainz, wo 40000 Ritter an der Schwertleite der kaiserlichen Shne, des bereits zum Könige gewhlten Heinrich und des jungen Herzogs Friedrich von Schwaben, teilgenommen haben sollen. In demselben Jahre unternahm er seinen letzten Zug nach Italien, wo er der staufischen Politik eine neue Richtung gab. Er vermhlte in Mailand seinen ltesten Sohn Heinrich mit Konstanze, der demnchstigen Erbin des Normannen-reiches. Sditalien, nach dessen Erwerb die Ottonen vergebens gestrebt hatten, gedachte er so an sein Haus zu bringen und da-durch diesem den Weg zur Herrschaft der Italien und zur Welt-Herrschaft zu bahnen. Der Kaiser starb auf seinem Kreuzzuge (1190). Lange wollte man in Deutschland nicht an den Tod des gefeierten Herrschers glauben, und die Sage dichtete spter, er schlafe im Kyffhuser-berge, aber dereinst werde er und mit ihm das Reich zu neuer Herrlichkeit erwachen.1 4. Der dritte Kreuzzug (11891192). a) Der Verlust Jerusalems. Nach dem 2. Kreuzzuge verfiel das Knigreich Jerusalem in Ohnmacht. Die Christen verweich-lichten in Schweigern und Laster, und selbst die geistlichen Ritter- 'Der ursprngliche Trger dieser Sage ist brigens nicht Friedrich I., sondern sein Enkel Friedrich Ii.

4. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 111

1913 - Paderborn : Schöningh
Deutschland im Zeitalter der Hohenstaufen. 111 bringenden Rechte in Deutschland waren seine Nachfolger noch verschwenderischer als mit der Entuerung der Domnen. b) Die Fürsten. Das regelmige Regierungsorgan des Knigs war der Graf oder, rote in den stlichen Grenzbezirken, der Markgraf geblieben. Aber zwischen die Grafen und den König drngten sich seit dem Anfange des 10. Jahrhunderts die Herzge. Vertretung der Knigsgeroalt, also namentlich Ge-richtsbann und Heerbann, in seinem Bezirk bezeichnete, rote zuvor, die Machtbefugnis des Grafen und auch die neue des Herzogs, roobet Reibungen der Geroalten, die gesetzlich nicht genau umgrenzt und somit wesentlich von der Person ihres Trgers abhngig roaren, unausbleiblich sein muten. Dem Knigtum gelang es unter mannigfachem Wechsel in der Wahl seiner Mittel, das unentwegt verfolgte Ziel, die Herzogsgeroalt zu schwchen, zu spalten oder zu beseitigen, im wesentlichen zu erreichen. a) Das Herzogtum Oberlothringen pflanzte zwar den Namen (Lothringen) bis in die Neuzeit fort, doch gewannen die im Gebiete des Herzogtums liegenden anderen Frstentmer (kleine Bistmer, Graf-schaften) volle Selbstndigkeit, b) Das Herzogtum Niederlothringen verengerte sich zu dem Herzogtum Brabant, neben dem die benachbarten von jeder Abhngigkeit gelsten Frstentmer (die Grafschaften Luxem-brg, Flandern, Holland u. a.) an Bedeutung nicht zurckstanden, c) Das Herzogtum Franken hrte seit dem Tode König Konrads Iii. auf. ) Das Herzogtum Schwaben lste sich mit dem Ausgange des staufischen Hauses auf. e) Das Herzogtum Bayern bestand zwar unter dem Wittels-bachischen Hause (seit 1180) fort, aber es war durch die Abtrennung fast des ganzen Gebietes der Ostalpen (der Herzogtmer Ost erreich, Steier-mark. Krnten, der Grafschaft Tirol, des Erzbistums Salzburg u. a.) bedeutend verkleinert, f) Von dem groen Herzogtum Sachsen blieben den (1180 eingesetzten) schsischen Herzgen aus dem Hause Anhalt nur die Gebiete um Wittenberg und Lauenburg; neben ihnen gelangte eine Menge geistlicher Frstentmer (Magdeburg. Bremen. Halberstadt. Hildesheim u. a.) und weltliche Frstentmer (Brandenburg, Pommern, Mecklen-brg, Holstein, Anhalt, Braunschweig) zur Selbstndigkeit. Trotz derzerreibung der groen herzoglichen Gewalten blieb aber die Macht der Fürsten insgesamt im Steigen, weil die Form des Lehens auch auf das Verhltnis des Herrschers zu der hohen Beamtenschaft angewendet wurde (s. S. 47). Der Herzog, der Markgraf, der Graf, die mit einer befahnten Lanze vom Könige ihre Amter als Lehen erhielten, waren von diesem nicht mehr als

5. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 225

1913 - Paderborn : Schöningh
Der Westflische Friede. 225 A. Politische Bestimmungen. 1. Das Ausland, a) Schweden erhielt Vorpommern nebst Rgen, die skularisierten Gebiete des Erzbistums Bremen und des Bistums Verden (spr. Fehrden), sowie die Stadt Wismar im Mecklenburgischen. Es gewann also feste Sttzpunkte am baltischen und am deutschen Meere und beherrschte die Mn-dngen der Oder, Elbe und Weser; zugleich wurde es durch diese Erwerbungen Glied des deutschen Reiches. b) Frankreich bekam das sterreichische Elsa und die Landvogtei der 10 Reichsstdte im Elsa, sowie auf dem rechten Rheinufer die Festung Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg (in Baden). Die lngst (s. S. 186) eroberten Bis-tnter und Reichsstdte Metz, Toul und Verdun wurden frmlich an Frankreich abgetreten. Das deutsche Reich verzichtete voll-stndig auf alle diese Gebiete, Frankreich wurde also nicht Reichs-stand. c) Die Unabhngigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche und der (vereinigten) nrdlichen Provinzen der Niederlande von Spanien und dem Reiche wurden anerkannt. 2. Gebietserweiterungen deutscher Fürsten, a) Bayern behielt die Kurwrde und die Oberpfalz. Die Unterpfalz wurde nebst einer achten Kurwrde dem Sohne Friedrichs V. von der Pfalz berlassen. b) Kursachsen behielt die Lausitzen. c) Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Groe Kurfürst"), gesttzt auf ein neu gebildetes Heer, Zuletzt eine bewaffnete Neutralitt beobachtet hatte und kraft eines Erbvertrages auf das erledigte Herzogtum Pommern An-spruche machte, erhielt Hinterpommern und zur Entschdigung fr das an Schweden abgetretene Vorpommern das Erzbistum Magdeburg (erst 1680 in Besitz genommen) und die Bistmer Halberstadt, Minden und Kammin (in Hinterpommern). B. Kirchliche Bestimmungen. a) Hinsichtlich der skularisierten Kirchengter wurde das ^ahr 1624 als Normaljahr angenommen, so da die nach dem 1. Januar 1624 skularisierten Gter an die Katholiken zurck-gegeben werden muten, b) Der Augsburger Religionsfriede wurde auch auf die Anhnger des reformierten Bekenntnisses Stein-Kolligs-Stein. Lehrbuch, Iv. ir

6. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 229

1913 - Paderborn : Schöningh
Geistige Kultur der Reformationszeit. 229 d) Das Haus Wettin. Die jngere albertinische Linie besa Sachsen mit der Kurwrde, die ltere Linie der Ernestiner regierte in den schsischen Herzogtmern Thringens. 2. Die Republik der (nrdlichen) Niederlande (Holland) und die Schweiz waren als unabhngige Staaten anerkannt. 3. Frankreich hatte durch die Erwerbung des sterreichischen Elsa die Rheingrenze erreicht und durch die Besttigung seines Besitzes von Metz, Toul und Verdun sich in Lothringen festgesetzt. 4. Spanien und Portugal. Das spanisch-habsburgische Haus besa als europische Nebenlnder: a) die sdlichen Niederlande (Belgien und Luxemburg) nebst der Franche dornte, b) in Italien: Mailand, Neapel-Sicilien und Sardinien. Portugal ri sich 1640 von Spanien los und wurde wieder ein selbstndiges Knigreich unter dem Hause Braganza. 5. In Italien waren nchst den spanischen Gebieten am wichtigsten: a) der Kirchenstaat, b) das Groherzogtum Toscana unter den Mediceern, c) das Herzogtum Savoyen, d) die Republik Venedig. 6. Die Trkei besa in Europa die Balkanhalbinsel mit Morea, fast ganz Ungarn mit Siebenbrgen, die Donaufrsten-tmer (Walachei und Moldau) und die Nordkste des Schwarzen Meeres. 7. Im Norden Europas war Schweden durch die Kriege Gustav Adolfs mit den Nachbarlndern zur Gromacht ge-worden. Es hatte im Ostseegebiete Ingermanland von Rußland, Estland und Livland von Polen, ferner Vorpommern, Wismar sotvte^Bremen und Verden auf deutschem Boden gewonnen. 8. England. Seit der Thronbesteigung des Hauses Stuart (1603) bildete England nebst Irland, mit Schottland vereinigt das Knigreich Grobritannien. Anhang: Geistige Kultur der Reformatwnszeit. 120. 95on.ben Wissenschaften wurde in diesem tc A^onomle durch Nikolaus Kopernikus Jrauenburg in Preußen, gnzlich um-S wfv 1 ' bak stch bte Erde sowie die brigen Planeten Tjut Zrnzhttv- ^^ler fand die nach ihm benannten Zrlj Planetertbetvegung. Galileo Galilei, Professor der Mathematlk zu P:sa, begrndete das Kopernikanische System,

7. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 103

1918 - Paderborn : Schöningh
Deutschland im Zeitalter der Hohenstaufen. 103 waren seine Nachfolger noch verschwenderischer als mit der Entuerung der Domnen. b) Die Fürsten. Das regelmige Regierungsorgan des Knigs war der G r a f oder, wie in den stlichen Grenzbezirken, der M a r k g r a s geblieben. Aber zwischen die Grafen und den König drngten sich seit dem Anfange des 10. Jahrhunderts die Herzge. Vertretung der Knigsgewalt, also namentlich Gerichtsbann und Heerbann, in seinem Bezirk bezeichnete, wie zuvor, die Machtbefugnis des Grafen und auch die neue des Herzogs; daher mutzten Reibungen der Gewalten, die gesetzlich nicht genau umgrenzt und somit wesentlich von der Person ihres Trgers abhngig waren, unausbleiblich sein. Dem Knigtum gelang es unter mannigfachem Wechsel in der Wahl seiner Mittel, das unentwegt verfolgte Ziel, die Herzogsgewalt zu schwchen, zu spalten oder zu beseitigen, im wesentlichen zu erreichen. a) Das Herzogtum Oberlothringen pflanzte zwar den Namen (Loth-ringen) bis in die Neuzeit fort, doch gewannen die im Gebiete des Herzogtums liegenden anderen Frstentmer (kleine Bistmer, Grafschaften) volle Selbstndig-keit. b) Das Herzogtum Niederlothringen verengerte sich zu dem Herzogtum Brabant, neben dem die benachbarten von jeder Abhngigkeit gelsten Frsten-tmer (die Grafschaften Luxemburg, Flandern, Holland u. a.) an Bedeutung nicht zurckstanden, c) Das Herzogtum Franken hrte seit dem Tode König Konrads Iii. auf. d) Das Herzogtum Schwaben lste sich mit dem Ausgange des staufischen Hauses auf. e) Das Herzogtum Bayern bestand zwar unter dem wittelsbachifchen Haufe (feit 1180) fort, aber es war durch die Abtrennung fast des ganzen Gebietes der Ostalpen (der Herzogtmer Ost er reich, Steier-mark, Krnten, der Grafschaft Tirol, des Erzbistums Salzburg u. a.) bedeutend verkleinert, f) Von dem groen Herzogtum Sachsen blieben den (1180 eingesetzten) schsischen Herzgen aus dem Hause Anhalt nur die Gebiete um Wittenberg und Lauenburg; neben ihnen gelangte eine Menge geistlicher Frstentmer (Magdeburg, Bremen, Halberstadt, Hildesheim u. a.) und weltliche Frstentmer ^Brandenburg, Pommern, Mecklenburg, Holstein, Anhalt, Braunschweig) zur Selbstndigkeit. Trotz der Zerreibung der groen herzoglichen Gewalten blieb aber die Macht der Fürsten insgesamt im Steigen, weil die Form des Lehens auch auf das Verhltnis des Herrschers zu der hohen Beamtenschaft angewendet wurde (s. S. 44). Der Herzog, der Markgraf, der Graf, die mit einer befahnten Lanze vom Könige ihre mter als Lehen erhielten, waren von diesem nicht mehr als Untertanen, sondern durch das Vertragsverhltnis des Lehnsverbandes abhngig. Ihre Selbstndigkeit aber wuchs, je mehr sie imstande waren, fr ihr Amt wie bei allen Lehen die Erbfolge durchzusetzen, was im Beginne der Stauferzeit nicht nur den Herzgen, sondern bereits auch den Grafen

8. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 177

1918 - Paderborn : Schöningh
Der Augsburger Religionsfriede. 177 der Kaiser entging, da Moritz durch berrumpelung der Ehrenberger Klause nach Tirol eindrang, nur durch eilige Flucht nach Krnten der persnlichen Gefangenschaft. 3. Der Passauer Vertrag (1552). Indessen verzweifelten nunmehr auch die meisten katholischen Reichsstnde an der Wiederherstellung der kirchlichen Einheit. Daher kamen die F r st e n auf einer V e r s a m m -lung zu Passau, die von evangelischen und katholischen Fürsten ohne Zulassung eines kaiserlichen Bevollmchtigten beschickt war, dahin berein, datz das Interim fallen gelassen und den Anhngern der Augsburger Konfession bis zu einem allgemeinen Reichstage freie Religionsbung gewhrt werden solle. Nach langem Widerstreben lieh sich auch der Kaiser durch seinen Bruder Ferdinand fr diese Bestimmung gewinnen und machte mit den Fürsten seinen Frieden. Er nahm die frheren chtungen zurck und setzte den Landgrafen Philipp von Hessen auf freien Futz, nachdem der abgesetzte Kur-frst Johann Friedrich bereits aus der Haft entlassen war. 4. Das Nachspiel des Frstenverrates. Der Kaiser wandte sich ftoch im Winter desselben Jahres gegen Heinrich Ii. von Frankreich, der inzwischen die freien Reichsstdte Metz, Toul und 23 erb un in Besitz genommen hatte, nutzte aber nach einer vergeblichen Belagerung von Metz wieder abziehen. Nach lngeren unentschiedenen Kmpfen an der Westgrenze trat das Reich von dem Kriege zurck, und Frankreich blieb durch einen Waffenstillstand im Besitze der drei Städte und der gleichnamigen geistlichen Frstentmer (1556). Der gewaltttige Markgraf Albrecht von Culmbach hatte vergebens gehofft, durch die Frstenrevolution einige benachbarte Bistmer zu gewinnen. Er nahm daher den Pasiauer Vertrag nicht an und fhrte unter Raub und Plnderung gegen die Bistmer den Krieg fort. Zum Schutze der kaum errungenen Einigkeit verbanden sich Ferdinand von Osterreich und Sachsen, Albrechts ehemaliger Bundesgenosse, gegen den Friedensstrer. Moritz besiegte ihn (bei Jbitosjlaufen,_untt>. Hannover), wurde aber selbst im Kampfe tdlich verwundet (1553). Jf X. Der Augsburger Religionsfriede (1555) toi. Der zu Passau in Aussicht genommene Reichstag kam erst nach drei Jahren in Augsburg zustande. Hier wurden folgende Bestimmungen erlassen: 1. Fr alle Reichs stnde (und die Reichsritter-fchaft) wird die Gleichberechtigung der katholischen und der Augsburger Konfession festgestellt. 2. Die Reichsstnde haben der die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen (cuius regio, eins religio), sollen aber den Untertanen, Stein, Geschichte. C. Iv. 19

9. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 211

1918 - Paderborn : Schöningh
211 der Friebe abgeschlossen. Er hat fr lange Zeit die Verhltnisse in Europa bestimmt und fr Deutschland die Grunblage der Staatsverfassung gebilbet. Politische Bestimmungen. 1. Das Ausland, a) Schweden erhielt Vorpommern nebst Rge,i die skularisierten Gebiete des Erzbistums Bremen und des Bistums Verden (spr. Jehrden), sowie die Stadt Wismar im Mecklenburgischen/ Es gewann also feste Sttzpunkte am baltischen und am deutschen Meere und beherrschte die Mnbungen der Ober, Elbe und Weser; zugleich murbe es durch diese Erwerbungen Glied des deutschen Reiches b) Frankreich bekam das sterreichische Elsa und die Landooaiel der 10 Reichsstdte im Elsa, sowie aus dem rechten Rheinufer die Festung Dreifach und das Befatzungsrecht von Philippsburg (in Baden). Die lngst (s. S. 177) eroberten Stifts lande und Reichsstdte Metz, Toul und Berdun wurden frmlich an Frankreich abgetreten. Das deutsche Reich verzichtete vollstndig auf alle diese Gebiete, Frankreich wurde also nicht Reichsstetnb. c) Die Unabhngigkeit der Schweiz vom beutfchen Reiche und der (vereinigten) nrblichen Provinzen der Rieb erlaub e von Spanien und dem Reiche wrbe anerkannt. 2. Gebietserweiterungen deutscher Fürsten, a) Bayern behielt die Surwurde und die Oberpfalz. Die Unterpfalz wurde nebst einer achten fturwurbe dem Sohne Friebrichs V. von der Pfalz berlassen. b) Kursachsen behielt die Lausitzen. c) Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Trotze Kurfurst"). gesttzt aus ein neu gebildetes Heer, zuletzt eine de-wafsnete Neutralitt beobachtet hatte und traft eines Erbvertrages auf das erledigte Herzogtum Pommern Ansprche machte, erhielt Sinter-pommern und zur Entschdigung fr das an Schweden abgetretene fau[ariiietkn E-biete des Erzbistums Magdeburg erst 1680 In Besitz genommen) und der Bistmer Halberstadt' Minden und Kammin (in Hinterpommern). B. Kirchliche Bestimmungen. a) Hinsichtlich der skularisierten Sirchengter wurde das Jahr 1624 , rmo'ir angenommen, so da die nach dem 1. Januar 1624 lakulartfierten Guter an die Satholiken zurckgegeben werden mutzten, b) Der Augsburger Religionsstiede wurde auch auf die Anhnger des reformierten Bekenntnisses ausgedehnt, c) Das Reformationsrecht 14* wvvvn,

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte seit 1648 - S. 13

1912 - Paderborn : Schöningh
Erster Abschnitt. Die Zeit des franzsischen und schwedischen bergewichtes. 1. Wrandenurg-Wreuen und die schwedisch-potnischen Wirren. 9. a) Die Anfnge Friedrich Wilhelms. Durch den unheilvollen Dreiigjhrigen Krieg waren fast alle Gebiete des brandenburgisch-preuischen Staates aufs rgste getroffen, als Kurfürst Friedrich Wilhelm (16401688) im Alter von erst zwanzig Jahren zur Regierung gelangte. Als Jngling hatte er vier Jahre, den heimischen Kriegswirren entrckt, in Holland zugebracht; am Hofe und im Kriegslage*: des hollndischen Statthalters Friedrich Heinrich von Oranien, mit dessen Tochter Luise Henriette er sich spter vermhlte, hatte er mancherlei Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt, auch auf der Universitt in Lehden, die damals hochberhmt war, dem Studium obgelegen. Da in dem langen Kampfe zwischen den Schweden und dem Kaiser keine Partei obzusiegen schien, trat der junge Kurfürst bald aus dem Streite aus, damit die Mark Brandenburg nicht unter den Drangsalen des Krieges vlligem Verderben anheimfalle. Er schlo mit den Schweden einen Waffenstillstand und stellte ein eigenes kleines Sldnerheer auf, das er bis zum Ende des Krieges auf 8000 Mann vermehrte. Durch diese bewaffnete Neutralitt" des Kurfrsten blieb sein Land wenigstens in den letzten Jahren von den Greueln des Krieges verschont. Durch seine Zhigkeit ging der Staat auch aus den Friedensverhandlungen mit Ehren hervor. Er gewann Hinterpommern und die Gebiete der ehemaligen Bistmer Magdeburg, Halberstadt und Minden. (S. Bd. I, S. 137.)
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