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Dritte Periode. Von 1056—1273.
zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium; dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist na,hezu eine Oligarchie der Fürsten.
Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§40), Österreich unter den Babenbergern, (§ 63) und Steiermark (§ 66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden.
Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern. Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig.
Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier.
Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auf löste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg.
Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt
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144 Fünfte Periode. Von 1517—-lü4ö. — Erster Abschnitt. Von 1517 — 1555.
also der Ernestinischen Linie, einige Gebiete verblieben, aus denen die sächsisch-thüringischen Herzogtümer entstanden sind. Dann wurde der noch unbesiegte Philipp zu Halle in eine Falle gelockt und gefangen genommen.
b) Das Augsburger Interim. Diese großen Erfolge des Kaisers machten sogar Papst Paul Iii. besorgt. Und als nun die Kurie jegliches Zugeständnis an die Protestanten schroff zurückwies, suchte Karl selbständig die kirchliche Frage zu lösen. Auf dem Reichstage zu Augsburg verkündigte er 1548 das sog. Interim, das die kirchlichen Angelegenheiten vorläufig (interim) d.h. bis zur endgültigen Entscheidung durch das allgemeine Konzil -ein solches war 1545 zu Trient eröffnet worden (§ 124 c) — regelte. Hierin waren zwar den Protestanten einige Forderungen, wie die Priesterehe und der Laienkelch, bewilligt, doch die Bestimmungen über das Dogma und die Kirchenverfassung waren im wesentlichen katholisch. Anfangs als für alle verbindlich erachtet, wurde -es bei dem Widerspruch der Katholiken auf die Protestanten beschränkt und stieß überall auf heftigen Widerstand. Ihren Mittelpunkt fand die Erbitterung gegen den Kaiser in der mutigen, während des Krieges geächteten Stadt Magdeburg.
121. 2. Rettung des Protestantismus durch den Kurfürsten Moritz.
a) Zusammenbruch der kaiserlichen Machtstellung. Mit denselben Mitteln der verschlagenen spanischen Diplomatie, denen Karl Y. seinen Sieg verdankte, wurde er, durch seine Erfolge berauscht und zu unklugen Maßregeln verleitet, von seinem gelehrigen Schüler Moritz überwältigt. Erbittert über die schmähliche Behandlung seines Schwiegervaters, für seine eigene Stellung besorgt gemacht durch die die „Libertät“ (landesherrliche Selbständigkeit) aller deutschen Fürsten bedrohenden Schritte des Kaisers, vom Yolke als der „Judas von Meißen“ verflucht, tat sich Moritz mit mehreren Fürsten zu einer Yerschwörung zusammen und gewann 1552 die Unterstützung Heinrichs Ii. von Frankreich, aber nur — welches Yerhängnis in den Geschicken des deutschen Yolkes! — unter der Bedingung, daß dieser die Bistümer und Städte Metz, Toul, Yerdun und Cambrai „als Yikar des Reiches verwalte“.
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Extrahierte Personennamen: Philipp Philipp Karl Karl Moritz Karl_Y Karl Moritz Moritz Heinrichs
Extrahierte Ortsnamen: Magdeburg Frankreich Cambrai
Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums.
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und dem daraus folgenden Flurzwang bis ins 19. Jh. hinein geherrscht hat.
ß) Geistige Kultur. Eine großartige Tätigkeit entfaltete Karl auch für die Hebung der geistigen Kultur in seinem Reiche. Das Christentum und die Antike waren ihre Grundlagen. Die erste Kulturmacht, die Kirche, beherrschte Karl völlig: war sie auch durch Bonifatius vom Papst abhängig geworden, so war Karl dessen Oberherr, beanspruchte sogar die Entscheidung in dogmatischen Streitfragen und ernannte zudem die Bischöfe. Im Sachsenlande gründeten er und seine Nachfolger die Bistümer Münster, Paderborn, Osnabrück, Minden, Bremen, Yerden, Hildesheim, Halberstadt; alle deutschen Bistümer waren unterstellt den Erzbischöfen von Mainz, Trier, Köln und Salzburg; dazu kam unter Ludwig d. Fr. das Erzbistum Hamburg, das nach Hamburgs Zerstörung durch die Normannen nach Bremen verlegt wurde.
Eifrig sorgte Karl für die Bildung und das sittliche Leben der Geistlichen und des ganzen Volkes. Die Lücken seiner vernachlässigten Jugendbildung suchte er im Mannesalter auszufüllen und blieb von wissenschaftlichem Eifer bis in sein Greisenalter erfüllt (Einh. Yita c. 25. 29). Umgeben von Männern wie dem Angelsachsen Alkvin, der der Gründer der Hofschule wurde, dem Langobarden Paulus Diäconus, Warnefrieds Sohne, der die Geschichte seines Yolkes schrieb, Petrus von Pisa, Angilbert, Einhard, der sein Biograph wurde, rief er die erste Wiedergeburt des klassischen Altertums hervor, schuf er eine Weltliteratur und hob die Baukunst. Und doch blieb er in seinem ganzen Wesen Deutscher. Die vorhandenen Kloster-, Dom- und Stiftsschulen suchte er zu heben und regte zur Gründung von neuen an. Er faßte den Gedanken der allgemeinen Schulpflicht, hatte dabei aber vorzugsweise nur die religiöse Bildung des Yolkes im Auge und konnte seine Ziele natürlich nur unvollkommen erreichen. Unter seinen Nachfolgern gerieten seine Schuleinrichtungen rasch in Verfall.
e) Persönliches. Über sein Äußeres, über Kleidung und Lebensgewohnheiten berichtet Einhard c. 22. 23. 24. Sein Familienleben war nicht makellos, auch wenig glücklich. Von seinen Söhnen überlebte ihn nur Ludwig. Er starb im Januar 814
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl_völlig Karl Karl Karl Ludwig_d Ludwig Karl Karl Yita Alkvin Paulus_Diäconus Petrus_von_Pisa Einhard Ludwig Ludwig
172 Fsnfta Periode. Von 1517—1618. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648.
Der Westfälische Friede 1648.
Schon seit dem Beginn seiner Regierung 1640 war der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden eingetreten. Ernstliche Verhandlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frank reich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden.
a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen und den Odermündungen, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; irankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau und andre Teile des Elsaß, zum Teil unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg fast ganz Hinterpommern und als Ersatz für das übrige Pommern, dessen Herzogshaus 1637 ausgestorben war, mit Rücksicht auf den Vertrag von 1529 die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 erworben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte.
b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Bekenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht bloß den Reichsständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Untertanen gewährleistet — außer in Österreich; seitdem schied Österreich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. So hatte sich die Reformation die europäische*~An-erkennung errungen.
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Iii. Die Habsburgische Weltmacht und Frankreich.
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gewicht wiederherzustellen. Der Papst entband den Franzosenkönig von den beim Friedensschlüsse geleisteten Eiden, und eine Versammlung der französischen Großen erklärte die Friedensbedingungen für null und nichtig; trotzdem dürfe der König nicht etwa in die Gefangenschaft des Kaisers zurückkehren, obgleich er den Friedensvertrag nicht ausführen könne; denn er sei nach göttlichem und menschlichem Rechte verpflichtet, bei seinem Volke zu bleiben und es zu führen und zu beschützen. Die „Staatsraison" stellt sich hier über die ritterliche Moral des Mittelalters.
Bald standen die Verbündeten dem Kaiser wieder im Felde gegenüber. Durch diese neuen Kämpfe wurde Karl so stark in Anspruch genommen, daß er vorläufig auf die Durchführung des für die Reformation ungünstigen Wormser Reichstagsabschiedes verzichten mußte. Solange er in den Kämpfen gegen seine äußeren Feinde auf die Äilfe der Reichsstände angewiesen war, von denen einige der bedeutendsten auf Luthers Seite standen, konnte er überhaupt an die Ausrottung der Ketzerei in Deutschland nicht denken, und die Ausführung des Speierer Beschlusses von 1529, gegen den die evangelischen Stände protestiert hatten, wurde durch die Türkennot unmöglich. So versprach denn der Kaiser in dem Ausschreiben, das die Stände zum Besuche des Augsburger Reichstages von 1530 aufforderte, aufs neue „eines jeglichen Meinung und Opinion in Liebe zu hören".
Es wäre ein Wunder gewesen, wenn seine auswärtigen Feinde und die Protestanten im Innern des Reiches, die sich durch ihn bedroht fühlten, sich nicht schließlich gegen ihn verbündet hätten. Doch geschah das erst nach Luthers Tode, als Karl durch seine Erfolge im Schmalkaldischen Kriege die Protestanten in schwere Bedrängnis brachte und zur Unterwerfung unter die Beschlüsse des Tridentiner Konzils zwingen wollte. Da suchte Kurfürst Moritz, als er sich zum Abfall vom Kaiser anschickte, das Bündnis des Königs von Frankreich. Denn nur mit auswärtiger ioilfe glaubten er und feine fürstlichen Bundesgenossen ihre politische Unabhängigkeit und ihre religiöse Freiheit schützen zu können. Für diese Hilfeleistung gab er die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun den Franzosen preis. Die fürstliche Gewalt, an die sich die lutherische Reformation hatte anschließen müssen, war also nicht imstande, sich und ihren Glauben gegen die spanische Fremdherrschaft zu schützen. So mußte für die Bundeshilfe deutsches Gebiet geopfert werden.
Karl hatte seine Ziele nicht erreicht. Weder war er der Äerr aller Könige auf Erden geworden, noch hatte er gewaltsam die Glaubenseinheit wiederherstellen können. Beide Bemühungen waren
Kästner und Brunner, Geschichte. Ii. B. 11
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Luthers Deutschland Luthers Frankreich
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Vi. Der Dreißigjährige Krieg.
und Brandenburg suchten sich 1635 den Kriegsgreueln zu entziehen durch einen Sonderfrieden mit dem Kaiser, der auf die Durchführung des Nestitutionsediktes verzichtete; aber sie vermochten ihre Neutralität nach keiner Seite hin zu schützen.
Jetzt griff auch Frankreich mit eigenen Truppen am Rhein in den Krieg ein. Damit trat der konfessionelle Charakter des großen Ringens ganz in den Hintergrund. Es handelte sich nicht mehr um die Erhaltung des Protestantismus; die Fragen der politischen Macht nahmen die erste Stelle ein. Deutschland wurde das Schlachtfeld, auf dem fast alle europäischen Staaten ihre Sonderinterefsen verfochten.
4. Der Westfälische Frieden.
Jahrelang hatten die Gesandten der beteiligten Staaten in Münster und Osnabrück verhandelt, bis endlich „das edle Fried- und Freudenwort" erschallen konnte. Da keine der Parteien das entscheidende Übergewicht erlangt hatte, kam es auf allen Gebieten zu Kompromissen. Von katholisch-kaiserlicher Seite verzichtete man auf die Durchführung der Gegenreformation und gab die Forderungen des Nestitutionsedikts preis. Die Protestanten beider Richtungen erhielten die reichsrechtliche Gleichstellung mit den Anhängern der alten Kirche, und ihre Fürsten konnten die säkularisierten Gebiete in ihrem Besitz behalten. Äber den Einspruch des Papstes gegen diese Abmachungen ging man einfach zur Tagesordnung über. Schwieriger waren die Verhandlungen über die Neuregelung der politischen Verhältnisse. Den vertriebenen Fürsten wurde ihr Besitz zurückgegeben, dem Pfalzgrafen auch die Kurwürde. Für Bayern wurde eine neue Kur, die achte, geschaffen.
Auch die auswärtigen Mächte wollten für ihr Eingreifen entschädigt sein. 3n französischen Besitz kamen die bisher österreichische Landgrafschaft im Elsaß und eine Reihe anderer Reichsrechte in diesen Gebieten, die an sich noch keine Landesherrschaft bedeuteten, sich aber bei der Macht des französischen Königtums leicht dazu ausbauen ließen. Schweden erhielt die Bistümer Bremen und Verben sowie [Vorpommern mit den Oderinseln. Auf dieses Land hatte zwar der Kurfürst von Branbenburg einen Erb-anspruch, ba die pommerfchen Äerzöge 1637 ausgestorben waren. Man billigte ihm aber nur Sinterpommern zu und entfchäbigte ihn für den an Schweden fallenben Teil der Erbschaft in Mittelbeutfch--Icmb durch die Stifter Äalberstabt und Minben und die Anwartschaft auf Magbeburg. Auch anbere Reichsfürsten erhielten als Ersatz für verlorenen Besitz geistliches Gebiet.
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Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Frankreich Rhein Deutschland Elsaß Schweden Magbeburg
I. Das Iheokratische Weltreich Karls des Großen.
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auch die Zehntpflicht, die bei der Abneigung des freien Germanen gegen Steuerzahlung natürlich auf schweren Widerstand stieß. „Die Zehnten brachen die Treue der Sachsen," bemerkt ein Zeitgenosse. Auf jeden Widerstand gegen staatliche wie kirchliche Gebote setzte das Capitulare von Paderborn (774?) die Todesstrafe; immerhin waren manche Bestimmungen nicht härter als die herkömmlichen Satzungen der Sachsen. Alsbald wurde in dem eroberten Lande die fränkische Grafschaftsverfassung eingeführt; die Grafen mußten bei der Befriedung und Bekehrung des Sachsenlandes mit den Bischöfen der neu eingerichteten Bistümer Land in Äand gehen. Der Erfolg zeigte sich bald. Nachdem die Unterwerfung einmal erzwungen war, faßte die Kirche schnell festen Fuß; schon nach einem Menschenalter entstand in Sachsen der „Äeliand". Die friesischen Gebiete wurden nun ebenfalls dem Reiche langsam angegliedert.
Auch Bayern verleibte Karl dem Frankenreich völlig ein. Obgleich schon längere Zeit in Abhängigkeit, hatte der Bajuvaren-stamm doch sein eigenes Herzogtum behalten. Beziehungen des letzten Bayernherzogs, des kraftvollen Tassilo, zu den Erben des entthronten Langobardenkönigs nötigten Karl jedoch, die Selbständigkeit Bayerns völlig aufzuheben. Tassilo wurde ohne Widerstand des Volkes abgesetzt und in ein Kloster verwiesen.
Damit war die letzte der stammesherzoglichen Gewalten beseitigt. Sie wurden überall durch Grafen ersetzt, die Karl selbst ernannte. Er entnahm sie allen Stämmen seines weiten Reiches, ohne sich bei ihrer Wahl immer an vornehmen Stand zu binden. Nur die Tüchtigkeit sollte für die Auswahl auch der hohen Beamten entscheidend sein. Der Graf war oberster Gerichtsbeamter; er hatte die Verkehrspolizei; er mußte für die Instandhaltung der Wege und Brücken durch Fronden der Anlieger sorgen, die Abgaben und Steuern eintreiben und im Kriege das Aufgebot seines Gaues führen. Bei der Ausdehnung des Reiches war freilich eine wirksame Überwachung der gräflichen Amtsführung schwierig. Sie wurde durch Königsboten ausgeübt, die zu zweien, jeweils ein Geistlicher und ein Laie, alljährlich im Aufträge und an Stelle des Königs die Landesteile besuchen, in politischer wie kirchlicher Beziehung nach dem Rechten sehen und die Untertanen vor Mißbrauch der gräflichen Gewalt schützen mußten. Diese Reichseinrichtung, eine der fruchtbarsten Ordnungen karolingischer Lerrschergabe, ist später langsam verfallen.
Der Los hatte keine ständige Residenz, zog vielmehr von einer Königspfalz zur andern. Die wichtigsten Pfalzen waren: Lüttich, Äeristal, Ingelheim, Worms, Schlettstadt, Regensburg. Die Reichsteile, in denen er sich gerade aufhielt, hatten nach bestimmten
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Extrahierte Personennamen: Karls Karl_dem_Frankenreich Karl Tassilo Tassilo Karl Karl Tassilo Tassilo Karl Karl
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I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter.
so erhielten diese Orte von den sächsischen und fränkischen Kaisern das Marktrecht, wonach ein solcher Verkehr sich nur an den mit diesem Vorrecht ausgestatteten Plätzen abspielen durfte. Dafür waren an den König oder an den von ihm belehnten Grundherrn für die Benutzung der Markteinrichtungen Zölle und Abgaben zu zahlen. Seit den Lohenstaufen erfolgte die Verleihung des Marktrechts nur noch durch den Landesfürsten. Zum Schutze des Handels wurde eine Mauer um den Marktort gezogen. So nahm die Stadt selber das Aussehen einer großen »burc* an, und dadurch war die städtische Anlage völlig bedingt. Außerdem ist für die mittelalterliche Stadt die Tatsache bezeichnend, daß sie einen eigenen Gerichtsbezirk bildet; auch regelten die Bürger ihre Gemeindeangelegenheiten mit größerer Selbständigkeit als die Dorfbewohner auf dem platten Lande. Alle Lerrschaftsrechte wurden anfangs durch Ministerialen des Grundherrn (Vögte) ausgeübt. Alle diese Merkmale müssen zusammentreffen, wenn ein Ort als Stadt im mittelalterlichen Sinne gelten soll. Sie sind, mit privatrechtlichen Bestimmungen vereinigt, im Stadtrechte zusammengefaßt, und die mittelalterlichen Ratsstuben sind die „Brunnstuben" der modernen Verfassungen in Stadt und Reich geworden. Man hat die Rolandsäulen mit diesen Verhältnissen in Zusammenhang gebracht, aber ihr Sinn ist in Dunkel gehüllt.
Gegen Ende des 12. Jahrhunderts gelang es den Bürgern, dem Stadtherrn die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten mehr oder minder aus der Äand zu nehmen. Sie wurden einem Rate übertragen, der aus den Angehörigen alteingesessener Familien, den „Geschlechter n", bestand. Der Rat brachte mit der Zeit auch die Gerichtsbarkeit, meistens sogar die höhere, d. H. die über Leben und Tod, den „Blutbann", an sich. Den meistens handeltteibenden Geschlechtern stehen die in Zünften organisierten Gewerbetreibenden gegenüber, denen durch kaiserliche und landesherrliche „Privilegien", wie sie in der „Zunftrolle" aufgezeichnet wurden, der Alleinbetrieb ihres Land-werks innerhalb der oft recht ausgedehnten „Bannmeile" zugestanden war. Sie hielten daher sorgfältig darauf, daß niemand auf dem Lande, kein „Bönhafe", einen unerwünschten Wettbewerb ausübte. Je nachdem, ob die Gründung und Rechtsausstattung der Stadt vom König oder von einem Landesfürsten ausgegangen war, unterschied man Reichs- und Landstädte. Zu jenen gehörten Frankfurt a. M., Aachen, Nürnberg, Augsburg, £llm u. a.; auch Köln, Straßburg, Worms, Speier, Regensburg, Basel entzogen sich im Laufe des 13. Jahrhunderts völlig der Herrschaft ihres bischöflichen, Lübeck, Hamburg, Bern u. a. der ihres weltlichen Stadtherrn. Landsässig blieben z. B. Trier, Magdeburg, Mainz, Würzburg, erfreuten
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!
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches bergewicht :c. 2,6
Gleichgewicht, doch fiel Turenne bei Sasbach in Baden (1675). Dagegen nahmen die Franzofen Freiburg i. B. (1677) und waren in den Niederlanden im Vorteil, auch zur See siegreich, obgleich England durch den Vertrag von Weftrninster schon 1674 die Verbindung mit Frankreich gelst hatte.
Inzwischen war der Kurfürst von Brandenburg wieder auf dem Kriegsschauplatz erschienen. Als aber die Schweden unter dem Befehle der beiden Wrnget in die Mark einfielen (Ende 1674) und in dem Lande fchltmm hausten, kehrte er gegen Ende Mai 1675 in Eilmrschen zurck, warf sich von Magdeburg kommend pltzlich zwischen die nichtsahnenden Schweden bei Rathenow a. d. Havel (25. Juni) und schlug bei Fehrbeltiu a. Rhin ^ Juni urch das Verdienst des Landgrasen Friedrich von Hessen-Homburg und^des 1675# .Feldmarschalls Derfflinger den General Waldemar Wrnget (28. Juni 1675). Der Sieg gewann dadurch an Bedeutung, da er den Schweden den Ruf der Unberwindlichkeit raubte und dem Sieger den Beinamen des Groen erwarb. Friedrich Wilhelm eroberte bis 1679 das ganze Vor-pommern und jagte die von Livland aus in Preußen eingefallenen Schweden zurck bis Riga, erntete aber den Erfolg feiner Waffentaten nicht. Im Frieden von St. Germain en Lahe (1679) durfte er nur einen kleinen 1^79. Landstrich am rechten Oderuser behalten.
Mit den brigen Gegnern hatte Ludwig Xiv. bereits Sonderfrieden geschlossen und so den grten Vorteil gezogen. Nur aus sich bedacht, hatten ^ m zuerst die Hollnder einen gnstigen Frieden zu Nimwegen erhalten 1678i (1678); die Spanier traten einen Monat spter die Franche Comte so-wie eine Anzahl niederlndischer Grenzpltze an Frankreich ab. Nun legten auch der Kaiser und das Reich die Waffen nieder, der Kaiser, weil er durch den von Ludwig geschrten Ausstand der Ungarn seine Krste im Osten brauchte. Er lie Freiburg in sranzsischen Hnden, die auch Lothringen und die elsssischen Reichsstdte widerrechtlich befetzt hielten.
18. Die Reimionen. Raub Strasburgs. Durch den Nim-wegeiter Frieden hatte Ludwig den Gipfel feiner Macht erreicht, in deren Besitz er sich angesichts der Not des von den Trken bedrngten Kaifers und der Schwche Spaniens aller Rechtsverletzung und des ungezgelten bermutes glaubte erdreisten zu drsen. Von Louvois be-wogen, beauftragte er die Gerichtshfe, zu untetfuchen, welche Gebiete jemals zu den in den Friedensschlssen von 1648, 1668 und 1678/79 erworbenen Landschaften und Pltzen gehrt htten, da diese ja mit ihren Dependenzen und Pertinenzen" abgetreten seien. In Metz setzte er zur Feststellung dieser Anhngsel eine besondere Kammer ein. Den Massen-raub von Stdten, Drfern, Klstern. Schlssern beschnigte der Friedens-brechet mit dem harmlosen Namen Reunion". Louvois setzte seiner Frech- Raubstra-heit die Krone aus durch den Raub Straburgs. Er berfiel die wehrlose, bm.-gsl68l, von gut deutsch gesinnten Brgern bewohnte Stadt und z^wang sie durch 30. Sept.
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"/-v* . Vy, *y- "jn~ .+r +
\/-^-t k ; v ^-yvtx. /
24 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740).
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Androhung von Gewalt zur bergabe (So. Sept. 1681). Qa der französisch gesinnte Bischof Franz Egon von Frstenberg, der gar nicht in Straburg wohnte, sie den Feinden in die Hnde geliefert und den König mit den Worten des greisen Simeon begrt habe, beruht auf Irrtum. Am Tage des Raubes von Straburg brachte Catinat die mantuanische Feste Casale in die Gewalt Frankreichs. Das nordische Gibraltar" Luxemburg mute kapitulieren, die Festungswerke von Trier wurden geschleift, die Stadt Genua Lutger' wegen ihrer Freundschaft mit Spanien beschossen (1684). Im Stillstand" i?Auust u Regensburg mute der Kaiser blutenden Herzens die dem Reiche ent-1684. risfenen Lande und Orte auf 20 Jahre in den Hnden des Feindes lassen, der die Rheinperle nahezu zwei Jahrhunderte festhielt. Die deutschen Fürsten regten keine Hand, um die Westgrenze zu schirmeu. Selbst der Groe Kur-frst verga damals seine eigne Mahnung, da er nach dem Frieden von St. Germain mit Ludwig verbndet war. Dem Habsburger Schirmer der Ostgrenze aber hatte dieser durch einen neuen Trkenkrieg die Hnde gebunden.
Erbfolge- _ 19' Der dritfe Raubkrieg (1688-1697). Der Regensburger ftreit. Stillstand" war von kurzer Dauer, denn die Eroberungssucht, die Lndergier Ludwigs Xiv. lie sich nicht stillen. Als mit dem Enkel des Winterknigs, dem Pfalzgrafen Karl, die Simmernsche Linie des pflzischen Hauses ausstarb (1685) und der Pfalzgraf Philipp Wilhelm von Neuburg, Herzog von Jlich Liselotte und Berg, die Pfalz erbte, erhob Ludwig im Namen seiner Schwgerin Eli-v'd'pf^z. fabeth Charlotte, der Gemahlin des Herzogs Philipp von Orleans, die auch im fremden Lande die Liebe zur deutschen Heimat und ihr treues deutsches Herz bewahrte, eine urwchsige Frau von echt Pflzer Offenheit und Derb-heit, Anspruch auf die Allodialgter ihres Bruders. Diesmal aber stie er Augsburger bei den deutschen Reichsstnden auf ernstlichen Widerstand. Im Augsburger Bund i686- Bntmis, dem Schweden und Spanien beitraten, verbanden sich der Kaiser und eine groe Anzahl von Reichsstnden zur Wehr gegen neue Rubereien. Auch der Brandenburger trat, erbittert der die Aufhebung des Edikts von Nantes und fr die beanspruchten schleichen Frstentmer durch den Kreis Schwiebus entschdigt, auf die Seite des Kaisers (1686). Friedrich Wilhelms Nachfolger Friedrich Iii. seit (1688) behielt diese vaterlndische Politik bei. Clner Zum Kriege kam es. weil Ludwig Xiv. seinem Gnstling und An-Hnger Wilhelm Egon von Frstenberg, dem Nachfolger seines Bruders Franz Egon auf dem Straburger Bischofsstuhl, das erledigte Erzbistum Cln zu verschaffen suchte, während Kaiser und Papst den von der Mehr-heit des Domkapitels gewhlten bayrischen Prinzen Joseph Klemens als Kurfrsten anerkannten (1688). Ein franzsisches Kriegsmanifest erhielt eine krftige Abfertigung aus der Feder des groen Philosophen und Staats-Leibniz. mannes Gottfried Wilhelm Leibniz (16461716). Vor diesem Feder-Verwustung frieg hatte Ludwig schon den Frieden gebrochen durch einen tckischen Einfall Rheinpfalz, in die rheinischen Lande. Als die Deutschen sich gegen diese unerhrte Gewalttat erhoben, verwandelten die abziehenden Mordbrenner auf den
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