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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 43

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
F 43 erhob Ludwig dennoch Ansprche auf die spanische Niederlande, weil dort das Devolutionsrechts gelte, wonach Kindern erster Ehe das, was whrend-dessen erworben sei, zufalle. In kurzer Zeit bemchtigte sich Ludwig des Landes; da dieses Vorgehen des Knigs die Besorgnis Hollands erweckte, schlo es mit England und Schweden die s. g. Tripelallianz (Dreibund). Ludwig sah sich infolge-dessen gezwungen, in Aachen Frieden (1668) zu schlieen, durch den ihm zwlf Städte in Flandern zuerkannt wurden. d) Der Hollndische oder der zweite Raubkrieg. (1672-1679). Um das freie, handelsmchtige Holland zu vernichten, bemhte sich Ludwig erfolgreich, die Tripelallianz zu lsen und England und Schweden auf seine Seite zu bringen; auch zwei deutsche Fürsten, der Kurfürst von Cln und der mnsterische Frstbischof Bernhard von Galen, schlssen sich den Franzosen an; Holland dagegen fand nur an dem Kurfrsten Friedrich Wilhelm v-on Brandenburg einen Bundesgenossen. In schnellem Siegeslaufe eroberte Ludwig fast das ganze Land. Der Groe Kurfürst, der an Holland und dem Kaiser keine Untersttzung fand, sah sich gezwungen. Frieden (zu Vossem) zu schlieen. Holland war in Not! Die Hollnder machten den Prinzen Wilhelm Iii. von Oranien zum Statthalter, durchstachen die Dmme und setzten sast das ganze Land unter Wasser; die Franzosen muten sich zurckziehen. Die Verwstung der Pfalz und die Verheerung der spanischen Niederlande durch die Franzosen unter Tu renne veranlate den Kaiser Leopold, ferner Spanien und Holland, sich gegen den gemeinsamen Feind zu Verbnden; der Groe Kurfürst schlo sich ebenfalls an, und auch der deutsche Reichstag schickte an Frankreich die Kriegserklrung. Die Verbndeten richteten aber wegen ihrer Uneinigkeit wenig aus. Ludwig, den nach dem Tode seines tchtigen Feldherrn Turenne das Kriegsglck verlassen hatte, suchte seine Gegner zu trennen und mit jedem einzelnen zu verhandeln. Im Frieden zu N hm wegen (1678) ging Holland schadlos aus, Spanien verlor die Franche Comt6, das Reich Freiburg im Breisgau. Der Groe Kurfürst sah sich durch den Frieden zu St. Germ a in um seine Hoffnungen auf Pommern betrogen. c) Die Reunionen. (1681-1684). Im zweiten Raubkriege hatte Ludwig die Uneinigkeit und Schwche Deutschlands kennen gelernt; das machte ihn noch anmaender. Durch die s. g. Reunionskammcrn (reunion = Wiedervereinigung) lie er untersuchen und feststellen, welche Gebietsteile zu den Lndern gehrten, die Frankreich im Westflischen Frieden zugesprochen waren. Diese Gebiete erklrte Ludwig alsdependenzen"(Znbehr> und stellte sie sofort unter franzsische Herrschaft. Jmjahrel681 wurde auch Stra brg mitten im Frieden von dem franzsischen General Lonvois berfallen und fr Frankreich in Besitz genommen. Der Kaiser war durch den Trkenkrieg so sehr in Anspruch genommen, da er der hart bedrngten Stadt nicht zu Hilfe eilen konnte. Strab urg blieb 189 Jahre v on Deutschland getrennt. a) Jus devolutionis ---- Abwlzungs-Heimsallsrecht.

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 175

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
in der Staatsverwaltung, ergriff er die Zgel der Regierung. Die Ver-grerung des Staates unter seinem Vorgnger und die vernderten Zeitverhltnisse und Zustnde erforderten innere Reformen; ganz besonders wre es notwendig gewesen, die Armee, mit Rcksicht auf die Vorgnge in Frankreich fortzubilden. Der König besa aber fr feilt schwieriges Amt nicht das ntige Selbstvertrauen; es fehlte ihm die rasche, khne Entschlossenheit und der durchgreifende Wille, ein Mangel, den feine liebevolle Bescheidenheit noch vergrerte. Manches wurde in Preußen gleich zu Anfang feiner Regierung anders. ' Zunchst suberte er den Hof und die Verwaltung von den unlautern Elementen; denn durch. den verkehrten Einflu, den gleisnerische Rte ans seinen Vater ausgebt hotten,- waren unwrdige Männer zu Amt und Ehren gekommen. Der neue König erklrte: Der Staat ist nicht reich genug, um unttige und mige Glieder zu besolden." In allem verlangte der König Ordnung. Pnktlichkeit und Spar-samkeit. und so war es ihm mglich, den Untertanen die Abgaben zu erleichtern und die Staatsschulden zu bezahlen. Doch wo es ntig war, zeigte der König eine freigebige Hand; an wirklich Be-drftige, fr Armenhuser und die Bildung des Volkes schenkte er reichlich. Mit der Knigin bereiste er alle Provinzen seines Landes und sah nach, wo und wie er seinem Volke helfen knne. Von dem Throne herab gab er mit feiner frommen etrtcthliit allen Untertanen das beste Beispiel eines edlen, christlichen Familienlebens.') 2. Der Reichsdeputationshauptschlu. (1803.) Der friedliebende König fnchte seinem Lande die Ruhe zu erhalten und beteiligte sich deshal^. nicht an der zweiten Koalition (17991801), obgleich alles ein entschiedenes Austreten Preuens zu guusten der Verbndeten (sterreich. Neapel, Rußland, Trkei und England) sorderte. Dadurch hatte Napoleou leichteres Spiel und entri Deutschland im Frieden zu Lne-ville (1801) das ganze linke Rheinufer (S. 168). Nach dem Reichsdeputationshauptschle (S. 168) vom Jahre 1803 erhielt Prenen die Bistmer Paderborn und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster nebst der .Stadt Mnster, serner das Eichsfeld, die Stadt Ersurt und mehrere Abteien und Reichsstdte, im ganzen'99o qkm fr 2640 qkm, die durch den Frieden von Bafel verloren gegangen waren. ') Erg. Nr. 26.

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 197

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
Die Verbndeten vereinigten so schnell wie mglich ihre Truppen, erklrten Napoleon in die Acht und bestimmten, da er von aller gesellschaftlichen Form ausgeschlossen und als Feind und Strer des Weltfriedens den ffentlichen Strafgerichten bergeben werde". In Belgien trafen die feindlichen Heere aufeinander. Bei Ligny (sdl. von Brssel) griff Napoleon am 16. Juni den 73jhrigen Feld-Marschall Blcher au. Trotz der tapfersten Gegenwehr wurde der khne Held zum Rckzge gezwungen. Napoleon hielt das Heer der Preußen sr vernichtet und rckte mit fetner ganzen Macht gegen Wellington, der mit einem Heere von Englndern und Hannoveranern bei Water-loo (sdl. von Brffel) stand, wurde aber, nachdem die Prenen noch zur rechten Zeit in die Schlacht eingreifen konnten, am 18. Juni zum letztenmal und vollstndig geschlagen. V 8. Friede. Zum zweitenmal ging es nach Frankreich, zum zweitenmal hielten die siegreichen Truppen ihren Einzug in Frankreichs stolze, Hauptstadt. Mit dem zurckgekehrten König Ludwig Xviii. schlssen die Verbudeteu dann den zweiten Pariser Frieden (am 20. November). Frankreich mute 560 Mi lt. Mark Kriegskosten zahlen, drei Jahre ein fremdes Heer in seinen Festungen unter-halten, alle eroberten preuischen Fahnen und geraubten Kunstschtze zurckgebeu und einige Besitzungen am Rhein abtreten; es wurde auf den Besitzstand vom Jahre 1790 beschrnkt. Preuvu bekam die Festung Sarlonis und den Saarbrcker Bezirk mit seineu reichen Kohlenbecken. Elsa und Lothringen blieben bei Frank-reich, weil England und Rußland eine Abtretung verhinderten.^ Napoleon hatte zu guusten seines Sohnes abgedankt und suchte der Rochefort nach Amerika zu entfliehen. Er wurde aber von den Eug-lndern gefangen genommen und mit einer kleinen Schar treu gebliebener Freunde nach der Insel St. Helena verbannt, wo er am 5. Mai 1821 im Alter von 51 Jahren sein tatenreiches Leben beschlo. Mit Bewilligung der englischen Regierung wurde im Jahre 1840 seine Asche nach Paris geholt und im Jnvalidendome beigesetzt. 9. Der Wiener Kongre. Das pltzliche Erscheinen Napoleons hatte die Verhandlungen in Wien zu einem schnellen Abschlsse gebracht. Preußen blieb kleiner, als es 1806 gewesen war. obgleich es in den Befreiungskriegen Auerordentliches geleistet und zur Vertreibung Napo-leons am meisten beigetragen hatte; was es aber an Land einbte.

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 198

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
198 wurde an Deutschtum gewonnen; unter allen Staaten hatte Preußen jetzt die meisten Untertanen deutscher Zunge. Durch die Wiener Schluakte vom 9. Juni 1815 wurde im wesentlichen folgendes festgesetzt: a) Lnderverteilung. Von den ehemaligen polnischen Landes-teilen wurde Preußen wieder zugewiesen: die Provinz Posen und die Gebiete von Dauzig und Thorn; es erhielt ferner: Schwedisch-Vorpommern (fr das an Dnemark berlassne Lauenburg), den nrdlichen und westlichen Teil vom Knigreich Sachsen, sowie bedeutende Gebiete in Westfalen und Rheinland. In den beiden letzteren Provinzen kamen als neues Besitztum an Preußen: Jlich und Berg, die ehemaligen Kurstaaten Cln und Trier, die Städte Cln und Aachen, das (Siegeltet Land, die westliche Hlfte des ehe-maligen Bistums Mnster, die Grafschaft Dortmund und das frhere Stift Corvei. Verzichten mute Preußen auf Ostfriesland, Lingen, Goslar und Hildesheim, die au Hannover kamen, und auf Ansbach und Bayreuth, die Bayern erhielt. fterreich erhielt smtliche Lnder zurck, die es seit 1805 verloren hatte (Tirol, Salzburg, Jllyrieu, Venedig und Mai-land), mute dagegen Belgien abtreten, das mit Holland zu einem Reiche vereinigt wurde. Sein Gebiet erhielt durch neue fruchtbare Lnder einen erheblichen Zuwachs, bildete ein abgeschlossenes Ganze mit Bewohnern desselben Glaubens, war aber ein bunter Vlkerstaat. Rußland bekam das Knigreich Polen auer den Provinzen Posen und Gallizien. England gelangte wieder in den Besitz von Hannover, behielt Malta und Helgoland, das Kap der guten Hoffnung, die hollndischen Besitzungen in Sdamerika und die Schutz-Herrschaft der die Jonischen Inseln. Frankreich, dessen gewandter Bevollmchtigte die Mehrzahl der Kongremitglieder zu der Ansicht zu bringen verstand, nicht Frankreich, sondern Napoleon habe die groen Kriege verursacht, trat Laudau und Saarbrcken an Deutschland, Savoyen und Nizza an Italien und kleinere Gebietsteile au Belgien und die Schweiz ab. Belgien und Holland wurden zum Knigreiche der Nieder-lande vereinigt, Norwegen mit Schweden durch Personalunion verbunden und

5. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 204

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden. 4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. 5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben. Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.

6. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. I

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
ivlitburi) der Heschichte fr knthnlische hhere Mdchenschulen, tehrerinnrn-Kildnnzs-Anstnltkn iinb freie Formldunzsknrsr, in drei Teilen bearbeitet von G. Arockmann, Kniglichem Kreisschulinspektor. Iii. Teil: Geschichte des brandenburgisch-preu^ischen Males und te Ileuzell seit dem Wemiischen Mieden. Lehrstoff fr die I. Klasse.) (Dit 5 harten und 47 Abbildungen im Cext. ____. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. * kxy>p * Verlag Mnster i. Wests. von Heinrich Schning h. 1906.

7. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 264

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
264 ^ Der König Friedrich von Bhmen, spottweise der Winter-fitig"1) genannt, flchtete nach Holland und wurde in die Reichsacht erklrt. Die Hauptanstifter des Anfstaudes wurden hingerichtet und ihre Gter eingezogen. Viele Protestanten wanderten aus, das gauzeland wurde zur katholischen Religion zurckgefhrt, und den Majesttsbrief lie der Kaiser vernichten. Fr den geflchteten Winterknig" traten jetzt drei Abenteurer auf den Kampfplatz, der Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach, der Administrator des Bistums Halberstadt Christian von Braunschweig, der tolle Christian" genannt, und der schon genannte Graf Er ust vou Mansf eld. Mit ihren rohen Sldnerscharen brand-schtzten sie das ganze westliche Deutschland, lebten nach dem von ihnen aufgestellten Grundsatze, da der Krieg den Krieg ernhren msse." vom Raube und verbten die unerhrtesten Greuel. Der kaiserliche Feldherr Tilly zog gegen sie und besiegte den Markgrafen von Baden-Dnrlach bei W i m p f e n am Neckar, den Halberstdter bei H ch st am Main und vertrieb die wilden Raubscharen aus der Pfalz, die nebst der Kur-wrde vom Kaiser dem Herzog Maximilian von Bayern verliehen wurde. 3. Der niederschsisch-dnische Krieg. 16251629. Christian von Braunschweig hatte sich mit seinen Scharen nach Norddeutschland geflchtet und plnderte und verwstete die Bistmer Paderborn und Mnster in der schndlichsten Weise. Tilly zog gegen ihn, stellte ihn bei Stadtlohn im Regierungsbezirk Mnster und besiegte ihn voll-stndig in jener Gegend, die noch heute als das Blutfeld" bezeichnet wird (1623). Unterdessen hatten die Protestanten und die norddeutschen Fürsten einen neuen Bundesgenossen an dem Könige Christian Iv. von Dnemark gefunden, der als Herzog von Schleswig-Holstein zugleich deutscher Reichsfrst war und den es nach den beiden Bistmern Bremen und Verden gelstete; auch Erust vou Mansseld war wieder ans dem Kampfplatze erschienen. > Dem Kaiser, der zu sehr von der Liga und dem Herzoge Maximilian von Bayern abhngig war. kam unerwartet neue Hilse durch Wallen-stein, der sich erbot, auf eigene Kosten ein Heer von 40 000 Mann ins Feld zu fchickeu. Walleustein und der kaiserliche Feldherr Tilly drangen gemeinsam gegen die Feinde in Norddeutschland vor, Tilly schlug Christian Iv. *) Vergleiche H. Linggs Gedicht Der Winterkvnig."

8. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 269

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
. ,/y ____ ______ . . ____ / ' / ' ' / - ,!/ .-in dem von einer zncht- nnb schamlosen Solbateska die scheulichsten Greuel verbt und Land und Leute in der unerhrtesten Weise bedrckt wrben; gauz besonders hatten Elsa. Bayern und Bhmen durch den langen Krieg schrecklich zu leiden. Die Heere kmpften mit Wechsel-seitigem Glcke, weil es an einer einheitlichen Leitung fehlte. Wichtige Schlachten wrben bei 33reitenfetb (1642) und Jankau (1645) geschlagen ; in beiden siegte der schwedische Feldherr Torsten son. Die letzte Kriegstat war die Eroberung der Kleinseite von Prag; tn^. Prag hatte das traurige Kriegsdrama begonnen, in Prag sollte es auch beendigt werden. Nach langen, schwierigen Verhandlungen, die", teils in Osnabrck, teils in Munster i. W. stattsanben, kam enblich im Jahre 1648 der lang ersehnte Friebe zustande. (>. Der Westflische Friede. 1648. Durch den sogenannten Westflischen Frieden wrbe folgendes beschlossen: a. Politische Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpommern mit Stettin, die Odermndnngen und die Insel Rgeu, auerdem die Stadt Wismar und die Bistmer Bremen ohne die Stadt und Verden, ferner 5 Mill. Taler Kriegsentschdigung. Das Ziel Gustav Adolfs, die Beherrschung des Handels auf der Ostsee, war mit erreicht. Als Reichsstand hatte Schweden Sitz und Stimme auf den deutscheu Reichstagen. Fraukreich bekam den grten Teil vom Elsa auer der Stadt Straburg; die Besitzergreifung von Metz, Toul und V er dun wurde besttigt. Brandenburg machte zwar seine Rechte ans Pommern geltend, bekam aber nur Hinterpommern nebst dem Stifte Kamin und als Entschdigung fr Vorpommern die ehemaligen Bistmer Magdeburg, Halber st adt und Minden. Hollanc und die Schweiz schieden als selbstndige Staaten ans Deutschland aus. b. Staatsrechtliche Bestimmungen. Die Ncichssrsten erhielten volle Landeshoheit zugebilligt; sie dursten ferner unters sich und mit auswrtigen Fürsten Bndnisse schlieen, nur,^ nicht gegen Kaiser und Reich. Der Kaiser war in allen wichtigen Reichs an gelegen heitert an die Abstimmung der Reichs stnde gebunden. c. Religise Bestimmungen. Den Katholiken, Pro -testanten und Reformierten wurde freie Religionsbung zuerkannt unl) ihnen der Besitz jener geistlichen Gter besttigt, die sie vor dem Jahre 1624 (Normaljahr) in Hnden gehabt hatten.

9. Ueber Vaterlandsliebe im Kulturleben der Völker - S. 1

1877 - Leipzig : Siegismund u. Volkening
Ueber Vaterlandsliebe trn Kulturleben der "Völker Rede zur Feier des achtzigsten Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm von Deutschland gehalten in -er Gewerbeschule ;n Mülhansen im Elsaß. Von Dr. Kuöert /Wingerath Gewerbeschin^berlebrer. Gewerbeschrn^berlehrer. Preis 50 Pfennig. Der Rein - Ertrag ist zum Besten der Ueberschwemmten in der Nogat-Niederung bestimmt. Leipzig, 1877. Verlag von Siegismund & Volkening. Buchhandlung für pädagogische Literatur.

10. Lehrbuch der Geographie - S. 313

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 313 — Von den Grenzen des deutschen Reiches bedürfen besonders die Ostgrenze und die südliche Hälfte der Westgrenze einer Verteidigungslinie von Festungen, während die Südgrenze (an das befreundete Österreich und die neutrale Schweiz stoßeud) und die Nordhälfte der Westgrenze (den neutralen Staaten Luxemburg, Belgien und Niederlanden benachbart)*) ungefährdet erscheinen. — Nahe der Ostgrenze des Reiches liegen vier Waffenplätze ersten Ranges, Königsberg, Danzig, Thorn und Posen, nebst mehreren kleineren Befestigungen (Fort Boyen, Glogan, Neiße). Unweit der Westgrenze be- finden sich fünf Hauptfestuugew, Metz, Straßburg, Ulm, Mainz und Köln- Deutz, mehrere Waffenplätze zweiten Ranges (Diedenhofen, Büsch, Neu-Breisach, Rastatt, Germersheim, Ehrenbreitstein, Wesel n. a.). Im Innern liegen östlich von Berlin die Festung Küstrin und westlich von der Hauptstadt Spandau und Magdeburg. Der Küsteuverteidiguug dienen außer den Kriegshäfen Wilhelmshaven und Kiel eine Anzahl kleinerer Forts und Küsten- befestigungen. Wehr- und Dienstpflicht. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig. Das Heer besteht aus dem stehenden Heer, der Landwehr und dem Landsturm. Die Wehrpflicht dauert vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die Dienstpflicht vom 20. bis zum 39. Jahre. Der Soldat gehört 7 Jahre zum stehenden Heer (die 2 und bei reitenden Truppen 3 ersten bei der Fahne und die 5 letzten bei der Reserve), 5 Jahre zur Landwehr 1. Aufgebots und dann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in dem er das 39. Lebensjahr vollendet, zur Landwehr 2. Aufgebots. Hierauf erfolgt fem Übertritt zum Landsturm, zu dem jeder uicht zum eigentlichen Heere gehörende Deutsche vom 17. bis zum 45. Lebensjahre in Fällen dringender Not aufgeboten werden kann. — Die Manschaften, welche nicht einstellungsfähig sind, werden entweder als unbrauchbar ausgemustert oder der Reserve überwiesen; diese dient zur Bildung von Ersatztruppen im Falle eines Krieges. Die Wehrkraft der europäischen Großmächte. § 266. Für die Erhaltung des europäischen Friedens kommen folgende sechs durch Einwohnerzahl und Größe ausgezeichneten Staaten (Großmächte) in Betracht: das deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Italien, Rußland, Frank- reich und Großbritannien. Die drei ersteren haben ein zum Schutz des Friedens bestimmtes euges Bündnis geschlossen und müssen daher bestrebt sein, ihre Wehrkraft derjenigen der übrigen Großmächte gleichzustellen. — Das aus ge- worbenen Soldtruppen bestehende englische Heer ist von geringer Zahl und Bedeutung. Die Armeen der drei verbündeten Staaten einerseits, Ruß- lands und Frankreichs andererseits sind nach Friedens- und Kriegsstärke ungefähr gleich. *) Ein neutraler Staat ist verpflichtet, im Falle (Tmes Krieges zwischen zwei Nachbar- staaten sich keinem anzuschließen und auf fein Gebiet übertretende Truppenteile zu entwaffnen. Dafür ist ihm von den Großmächten Schutz seines Gebietes zugesichert.
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