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1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 135

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
135 Hauptstadt ist das feste Arras, 26,000 E. Bekannter sind Calais als Üeberfahrtsort nach England (Telegraph nach Dover) und Boulogne (36,500 Einw.) als Seebad. Von Calais kann man bei Hellem Wetter die englische Küste erblicken. Lille oder Ryssel (133,000 E.) ist eine sehr bedeutende Festung, von welcher östlich Valenciennes, 25,000 Einw., und westlich am Meere Dünkirchen, 32,300 E., liegen. 4. Die Champagne erzeugt auf ihrem Kalk- und Kreideboden jenen weltberühmten Wein, der echt und unecht in der ganzen Welt getrunken wird. Chalons, Epernay und Reims sind die 3 Haupthandelsplätze für Champagner. Bei Chalons für Marne ward 451 der Hunnenkönig Attila auf den katalaunischen Feldern geschlagen. In Reims wurde Chlodwig, „der allerchristlichste König", getauft (496); das heilige Oelfläschchen ist zertrümmert. In Samte Menehould ward Ludwig Xvi. vom Postmeister Drouet erkannt, in Varennes angebal- ten und nach Paris zurückgebracht. Trotzes an der Seine, 35,000 E., ist nach Reims (56,000 E.) die bedeutendste Stadt der Champagne. 5. Lothringen war früher deutsches Land. Franz von Lothringen, der Gemahl der Kaiserin Maria Theresia, trat 1735 sein Land an Frankreich ab, und erhielt dafür Toskana. Die Hauptstadt Nancy (50,000 E.), wo Karl der Kühne von Burgund im Kampfe gegen die Eidgenossen unter Hans Waldmann erlag (1477). Festung Metz an der Mosel, 58,000 E. Metz, Toul und Ver- dun, wo 843 die fränkische Monarchie in Frankreich, Lothringen und Deutsch- land getheilt wurde, waren deutsche Bisthümer und freie Reichsstädte. In Domremy, südlich von Verdun, ward Johanna d'arc, die Jungfrau von Orleans, geboren. 6. Der Elsaß, zum Gebiete der mittelrheinischen Tiefebene und der Vogesen gehörig, war ehedem eine deutsche Provinz, und noch jetzt reden die Landgemeinden deutsch. Hauptstadt ist Straßburg an der Iii (83,000 E.), Festung und Universität. Die größte Sehenswürdigkeit ist der 430' hohe Münster von Meister Erwin von Steinbach. Colmar (23,000 E.) und Mühlhausen (46.500 E.), an der elsässischen Eisenbahn gelegen, welche Basel mit Straßburg verbindet, stnd bedeutende Fabrikorte. 7. Franche Comts oder die Freigrasschaft Burgund bildete ehedem einen Theil des Königreichs Burgund, welches seit 1030 zum deutschen Reich kam. Hauptort ist Besan^on am Doubs (47,000 E.). Festung und Fabriken. In Montbelliard oder Mömpelgard hat sicb die deutsche Sprache erhalten.

2. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 56

1846 - Berlin : Klemann
56 Neuere Selt- ner und Reformirte freie Religionsübung; die Schweiz Unabhängigkeit von Deutschland. 1658—1705. Leopold I., ein friedliebender, aber kraftloser Regent. Der Reichskrieg gegen Frankreich und Schweden 1674—1678 zur Unterstützung Hollands und Brandenburgs (durch den Frieden zu Nymwegen geendet) mit Verlusten verbunden. Durch Einsetzung der Reunionskammern nimmt Ludwig Xiv. 1680 ganze Distrikte am Rhein und in Lo- thringen, 1681 sogar Straßburg. Der Kaiser von den Türken bedrängt, die 1683 Wien belagern, kann es nicht hindern und wird selbst nur durch Johann Sobieski geret- tet. In dem neuen Reichskriege gegen Frankreich 1688 — 1697 (beendigt durch den Frieden zu Ryßwick) wird die Pfalz von Turenne auf das Unmenschlichste verheert, Speier und Worms verbrannt. — 1697 August Ii. von Sachsen wird als König von Polen katholisch. — Im Frieden mit der Türkei zu Earlowitz, 1699, gewinnt der Kaiser Sie- benbürgen und Slavonien. — Friedrich Wilhelm der Große, Kurfürst von Bran- denburg (1640—1688) hatte inzwischen durch seine weise und kraftvolle Regierung sein Land in die Reihe der ange- sehenen Staaten erhoben. In dem Reichskriege gegen Frank- reich schlägt er die Schweden 1675 bei F ehr bellin, muß aber, vom Kaiser verlassen, im Frieden zu St. Germain 1679 alle Eroberungen in Pommern zurückgeben. Die durch Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 vertriebenen Re- sugies finden Aufnahme. Sein Sohn Friedrich Iii., 1688—1713; als Friedrich I. König in Preußen, 18. Januar 1701. 1701 —1713. Spanischer Erbfolgekrieg. Leopold ver- langt, als Gemahl der jüngern Schwester Karls Ii. von Spanien, die Erbfolge für seinen zweiten Sohn Karl, ge- gen Ludwig Xiv., welcher für den Enkel der ältern Schwester Karl's, Philipp von Anjou, den Kampf erhebt. Der Krieg wird fast in ganz Europa mit Erbitterung ge- führt. Die Anfangs siegreichen Franzosen werden von

3. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 344

1836 - Leipzig : Schumann
344 Allgemeine Erdkunde. c. Regierungsbezirk Erfurt, 64 mm., 282,000 E. — Erfurt, Festung an der Gera, mit 23,000 E.; Dom mit der 275 Centner schweren Glocke; das Augustinerkloster, worin Luther Mönch war, wissenschaftliche An- stalten; viele Fabriken, und bedeutender Handel mit Gemüsen und Sämereien. Erfurt war früher kurmainzisch. — Kursächsisch waren: Langensalze, eine sehr gewerbfleißige Stadt mit 0000 E., Weißensee, Sömmerda, Tref- furt rc. — H eilig ensta dt, an der Leine, 3800 E. Auf dem Eichsselde viel Garnspinnerei und Wollzeugweberei. — Nordhausen, am südlichen Fuße des Harzes, am Anfange der goldenen Aue, 10,300 E., vormals freie Reichsstadt; bedeutende Branntweinbrennereien, Viehmast, Gänsezucht. — Mühl- hausen, auch ehemals freie Reichsstadt, an der Unstrut, 10,000 E.; viele Fabriken, Farbekräuter und Anisbau. — S chleusingen und Suhla, beide mit Metallfabriken, liegen im Hennebergischen, das ganz von den herzoglich sächsischen Ländern enclavirt ist; im vormals kursächsischen Voigtlande eine En- clave der reußischen, schwarzburgischen und herzoglich sächsischen Gebiete, liegen Ziegenrück und Gefell. — Ii. Provinzen der westlichen Gebietsmasse. 5. Provinz Westfalen, mit 367 Ihm. 1,260,000e., durch die Lippe in zwei Theile getheilt; der nördliche ist meist flach, der südliche gebirgig; Flachs, Hanf, Getreide; Rindvieh- und Schweinezucht; Eisenwaaren im süd- lichen Theile; Leinwandmanufaktur im nördlichen; auch Baumwollen-, Tuch-, Leder- und Bandfabriken. — a. Regierungsbezirk Minden, 94 Hsm. mit beinahe 400,000 E. — Minden, Festung am linken Weserufer, mit 7600 E. — Die westfä- lische Pforte. — Paderborn, an der Padcr, 6:500 E.; Dom. — Dri- burg, Mineralbad. — Korvey, Schloß, alte Kirche, und Höxter, an der Weser, 3100e. — In der Grafschaft Ravensberg: Bielefeld, 6600e., Hauptsitz der westfälischen Leinwandfabrikation. — Herford, 6700 E., an der Aa und westfälischen Werra; große Garnspinnerei. — b. Regierungsbezirk Münster, 132 Ihm., 400,000 E. — Mün- ster, an der Aa, Hauptstadt Westfalens, mit 23,000 E.; Dom, Lambertus- kirche mit den Käsigen der Wiedertäufer; Friede 1648; katholische Universität und andere wissenschaftliche Anstalten. — Waren dorf, bedeutende Leinwand- fabriken, 4200 E. — Die Grafschaften Tecklenburg und Lin gen; mehre Standesherrschaften. e. Regierungsbezirk Arnsberg. In der Grafschaft Mark, deren nördlicher Theil, Hettweg genannt, sehr fruchtbar ist: Hamm, ander Lippe, 5300 E. Unna, 4400 E. — Soest, 7600 E.; die soester Börde. — Lippstadt, 3600 E.; Branntweinbrennerei, Korn- und Viehhandel. — Der südliche Theil der Grafschaft Mark ist das Sauerland, das wenig fruchtbar ist, aber viele Metalls, hat: Iserlohn, 6200 E.; Altena, 3500 E.; Hagen, 3400 E.; die Emperstraße, zwei Meilen lang ununterbro- chen mit Eisen- und Stahlhämmern, Fabrikgebäuden und Mühlen besetzt. Schwelm, 3300 E. — Im Herzogthume Westfalen: Arnsberg, 4000e.; Sitz der Regierung. —..Stadtberg, an der Diemel, 2600 E.; aus dem Berge stand die alte Eresburg. — Dortmund, in der gleichnamigen Grafschaft, auf der rothen Erde, 5100e.; vormals Femgerichte. — Siegen, an der Sieg, 4000 E., im gleichnamigen Fürstenthume, viel Blei-, Kupser- und Eisenwerke. 6. Provinz Jülich-Kleve-Berg, 175 mm., 1,100,000 E.; im Nor- den flach, im Süden gebirgig; die Neers fließt zur Maas, die übrigen Flüsse zum Rhein; Ackerbau, Viehzucht, Metall-, Wollen-, Seide-, Leder-, Tabakss.; sie ist nebst Schlesien die gewerbthätigste Provinz der Monarchie. a. Regierungsbezirk Düsseldorf, 100 □ M., 707,000e. — Im Herzogthume Berg: Düsseldorf, am rechten Rhcinuser, 28,Oooe.; Schloß, wissenschaftliche und Kunstanstalten; sehr gewerbthätig, Sensfabriken; Rhein- handel. Projektirte Eisenbahn nach Elberfeld, 31,000 E., im Wupper- thale, Mittelpunkt für die Fabrikation von Seiden-, Baumwollen-, Spitzen-, Eisen- und andern Waaren; Gewerb- und Handelsschule (Bergwerksgesellschaft, deutsch-mexikanische, rheinisch-westindische). Das Wupperthal und Bar-

4. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 348

1836 - Leipzig : Schumann
348 Allgemeine Erdkunde. preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ- lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28 Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener, in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen, 300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill. sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro- vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt- lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern, mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich das Erzbisthum Salzburg und viele andere. Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei- sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie- derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri- schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie- derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch- sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut- sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran- zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht: Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa- tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester- reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun- gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes- akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein, in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen- burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme. — In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein- geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs- stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel; die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih- ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli- gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht

5. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 57

1894 - Berlin : Hertz
— 57 — Den 21. März. Feierliche Eröffnung des ersten 1871. deutschen Reichstags in Berlin durch den Kaiser und König in Gegenwart vieler verbündeter Fürsten. Den 10. Mai. Friede zu Frankfurt a. M. Frankreich tritt Elsaß und Deutsch-Lothringen mit Stratzburg und Metz an Deutschland ab und zahlt 5 Milliarden Francs Kriegskosten. Unter Kaiser Wilhelms I. weiser Regierung i8d-88, befestigt sich das Deutsche Reich in der gewonnenen Stellung in Europa immer mehr. Fürst Bismarck Reichskanzler. Trotz der Revanche-Gelüste Frankreichs und _ gefahrdrohender, panslavistischer Bewegungen im Osten, sowie Differenzen mit der römischen Kurie wird im Bunde mit Österreich der europäische Friede Jahr aus Jahr ein gewahrt. Inmitten oft heftiger parlamentarischer Kämpfe, welche noch durch die Bildung einer eigenen, die römisch-katholischen Interessen vertretenden und durch die polnischen Abgeordneten in diesem Sinne verstärkten Partei (das sog. Centrum), sowie durch partikularistische Bestrebungen und schließlich auch noch sozialdemokratische Strömungen im Volksleben verschärft werden, schreitet der Ausbau der neuen staatlichen Verhältnisse Deutschlands und Preußens stetig fort. Beginn einer gemeinsamen Rechtsverwaltung für Deutsch- i87l land. (Einheitliches Strafrecht. Bürgerliches Gesetzbuch soll folgen.) Berufung des Ministers Falk behufs neuer gesetzlicher 1872. Regelung der Rechte des preußischen Staates gegenüber den sich mehrenden Ansprüchen der römisch-katholischen Kirche, bezw. des Papsttums. Sogen. Maigesetzgebung. Verwaltungsreform für Preußen (neue Kreisordnung u. f. w.). Briefwechsel zwischen Papst Pius und Kaiser 1873. W ilhelm.1) i) Die Äußerung des Papstes, „daß jeder, welcher die Taufe empfangen, dem Papst angehöre," nötigt Kaiser Wilhelm u. a. zur entschiedenen Abwehr dieses Standpunktes mit seinen Konsequenzen für stch und die überwiegende Mehrheit seines Volkes. ,,Der evangelische Glaube," heißt es in dem Antwortschreiben des Kaisers Wilhelm, „zu dem Ich Mich gleich meinen Vorfahren und mit der Mehrzahl meiner Unterthanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältnis zu Gott einen anderen Vermittler als unsern Herrn Jesum Christum anzunehmen."

7. Erster oder Elementar-Kursus - S. 47

1835 - Weilburg : Lanz
Allgemeine Einleitung. 47 wechselt dieselbe nicht selten bei einem und demselben Staate. Eroberungssucht mit Glück gepaart, darauf folgende Friedens- schlüsse und andere politische Verträge verändern die Grenzen und dadurch die Größe eines Staates. Die Größe wird ge- wöhnlich nach Quadratmeilen (Qmeil.) bestimmt. §. 132. Die Eintheilung eines Landes kann eine drei- fache sein: 1) eine geographische oder natürliche, wenn ein Staat aus festem Lande oder Inseln besteht, oder seine einzelnen Theile durch Gebirge und große Flüsse von einander geschieden, oder durch Klima, Boden und Bewohner verschie- den sind. So besteht Italien aus dem Festlande und den In- seln, Deutschland aus Süd- und Norddeutschland. — 2) Eine historische, wenn die Theile eines Staates nach der Zeitfolge, wo sie mit demselben vereinigt wurden, betrachtet werden. So besteht das jetzige Herzogthum Nassau aus den ältern Stamm- landen der Walram'schen Linie und den später hinzugekommenen Theilen der Erzstifte Mainz, Trier u. s. w. — 3) Eine politische, wenn die einzelnen Provinzen, Departements, Gouvernements, Kreise, Aemter u. s. w. eines Staates ange- geben werden. Diese Eintheilung ist die gewöhnlichste. — Nebenländer und Kolonien. §. 133. Die Wege und Mittel, die Anzahl der Ein- wohner oder die Volksmenge eines Staates zu bestimmen, sind verschieden. Die wirkliche Zählung ist zweifelsohne das sicherste, obgleich selbst diese keineswegs ein zuverläßiges Resultat liefert. Aus welchen Gründen? Volkszählungen bereits bei verschiedenen Völkern des Alterthums, z. B. Juden und Römern. — Die Anzahl der Häuser oder Feuerstel- len eines Ortes, Bezirkes u. s. w., vervielfacht mit dem Durch- schnitte der Menschenzahl in 10 — 20 Wohnungen, liefert ein Ergebniß, das sich der Wahrheit nähert; sowie auch die unge- fähre Bevölkerung eines Ortes durch die Geburts- oder Sterbelisten ermittelt werden kann. §. 134. Von wenigen Ländern und Staaten ist die Volks- menge mit einiger Zuverläßigkeit bekannt — um wie viel we- niger daher von der ganzen Erde. Man darf sich also nicht

8. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 79

1835 - Berlin : Trautwein
79 Die Hauptgebiete Deutschland's. Jahrh. eigene Markgrafen erhielt. In Oesterreich') starb 1245 mit Friedrich dem Streitbaren der babenbergische Mannsstamm aus. Das dem Bernhard von Askanien/ Besitzer auch von Wittenberg und der Umgegend, 1180 ertheilte Herzogthum Sachsen *) ** ***)) erstreckte sich nur über das Lauenburgische/ Holsteinsche und einige übcrelbische Grafschaften. Die Söhne seines zweiten Sohnes Albert's, stifteten 1260 die (Kur-) Linie Sachsen-Wittenberg/ welche 1422/ und Sach- sen-Lauenburg/ welche 1689 ausstarb. Das Hauö Anhalt stammt von Bernhard's ältestem Sohne Heinrich/ dessen drei Söhne 1252 des Vaters Besitzungen theilten. Auch das Herzogthum Braun- schweig-Lüneburg zerfiel 1267 in Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg-Zelle. Die Markgrafen von Thüringen verschwin- den seit dem Ende des 11. Jahrh.'S; dagegen beginnen 1180 die Landgrafen/ welche die Pfalzgrafschaft Sachsen als Lehn und Nie- derhessen mit Cassel und Marburg als Alodium erwarben/ und deren Lander nach ihrem Aussterben (1247) und nach einem langern Erb- fchaftskriege so getheilt wurden/ daß Heinrich/ Sohn Herzogs Hein- riche Ii. von Brabant und Stammvater der hessischen Fürstenhäu- ser/ sich mit Hessen begnügte, jedoch auf dieß 1292 den landgraf- lichen Titel übertrug, die Landgrafschaft Thüringen aber Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen, Nachkomme Konrad's des Gro- ßen von Wettin und seit 1127 Markgrafen, erhielt. Das Herzog- thum (Ober-) Lothringen ging in der Familie des elfassischen Grafen Gerhard, welcher es 1048 erhalten hatte, von Vater auf Sohn über bis i4ii; ein großer Theil des Landes gehörte den Stif- tern in den freien Reichsstädten Metz, Tüll und Verdun. Der nie- derlolhringische Herzogstitel kam 1106 an Gottfried von Löwen, Grafen von Brabant, und wurde mit diesem Lande verbunden, neben welchem und von demselben völlig unabhängig die Grafschaften Gel- dern, Holland, Seeland, Limburg, Jülich und andere Gebiete be- standen**''). Mecklenburg zerfiel seit Heinrich's des Löwen Zeit in die, von diesem gegründete, Grafschaft Schwerin und das eigent- liche (im 13. Jahrh. unter vier Linien getheilte) Mecklenburg, wel- ches seit jenes Herzogs Zeit durch zahlreiche deutsche Colonisten bald germanisirt wurde; die dänische Herrschaft war von kurzer Dauer. Pommern, durch Bischof Otto von Bamberg (st. 1.139) zum Chri- stenthume bekehrt, zerfiel in Pommerellen oder das östliche Pom- *) M a i iato, Geschichte Oesterreichs I. 1834 ( — 1526). **) 93 otti gei-, Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 2 Bde. 1830. 1831. ***) Leo, zwölf Bücher niederländischer Geschichten I. v. Kämpen, Ge- schichte der Niederlande I. 1831 (—1609).

9. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 116

1835 - Berlin : Trautwein
116 Vierte Periode. 1273—1492. Anhang zu §. 2. Baden (bis 1771) und Baden-Durlach. Die burgundtschen Länder wurden meist dem deutschen Reiche entfremdet, indem die nördliche Provence 1271,Lyon i3io, und Dauphins 1349 an Frankreich kamen, und diesem Reiche schloß sich auch die südliche Provence seit der Herrschaft des Hauses Anjou an; Avignon kaufte 1348 der Pabst. Das Kurfürstenthum Sachsen wurde nach dem Erlöschen der wittcnbergi- schcn Linie 1422 trotz der Ansprüche der lauenbnrgischen vom Kaiser Siegmund (dem wettinischen) Friedrich dem Streitbaren,Markgrafen von Meißen, ertheilt; die Söhne seines Sohnes Friedrich'6, an wel- chen 1440 die bisher einer befondern Linie gehörende Landgrafschaft Thü- ringen siel, Kurfürst Ernst und Albert, begründeten durch Theilunq 1485 die nach ihnen benannten oder die kurfürstliche (thüringische) und die herzogliche (meißnische) Linie. Die Landgrafschaft Hessen, welche sich besonders im 15. Iahrh. durch einige Grafschaften ver- größerte, wurde i460 unter die marburgische und die casselschc Linie getheilt, aber 1500 wieder von Wilhelm Ii., Vater Philipp's des Großmüthigen, vereinigt. Die braunschweigischen Lander blie- den fortwährend getheilt und zerfielen noch am Ende des Mittelal- ters in mehrere Herzogthümer. Das Herzogthum Lothringen fi'cl nach dem Tode des letzten Herzogs 1431 an dessen Tochter Isabelle und deren Gemahl Renatus, Grafen von Anjou und Herzog von Bar, und seit 1434 Grafen von Provence und Titularkönig von Neapel; nach Isabella's Tode ( i453) folgte deren Sohn und Enkel, dann (>473) deren ältere Tochter Iolantha, Wittwe des Grafen von Vaudemont, (Nebenlinie de6 lothringischen Herzogshauseö), welche das Herzogthum sogleich ihrem Sohne Renatus Ii. überließ. Im ehemaligen Nieder-Lothringen wurden Geldern 1339, Lu- xemburg 1354, Jülich 1356, Berg 1378 und Eleve i4l7 Herzog- tümer; 1423 wurde Jülich durch Beerbung mit Berg und mit diesem bald darauf die Grafschaft Ravensberg und 15u Eleve, die Grafschaft Mark und die Herrschaft Ravenstein vereinigt; Geldern kam 1424 an daö Haus Egmont; die übrigen niederländischen Ge- biete wurden allmälig mit dem Herzogthume Burgund verbunden. Mecklenburg, seit 1348 durch die Herrschaft Stargard und die Grafschaft Schwerin vergrößert, wurde i47i vereinigt und erst 1621 wieder getheilt in Güstrow (bis 1695) und Schwerin, von welchem sich darauf Strelitz abzweigte. Pommern, 1264 vereinigt, wurde 1295 getheilt untre die stettinifche Linie (bis i464) und die wolgast- sche, welche Rügen 1325 nach dem Tode des letzten Fürsten er- warb und sich später mehrfach theilte, bis Bogislaus X. 1478 ganz Pommern vereinigte. In den getheilten brandenburgischen Ländern wurde die

10. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 79

1832 - Hannover : Hahn
79 Königreich Preußen. Düsseldorf, Köln, Koblenz, Aachen. — Das jetzige Kö- nigr. Preußen bestand vor 400 Jahren nur aus der Mark Bran- denburg (Provinz Brandenburg u. ein Theil der Provinz Sachsen); Friedrich, Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen- zollern, ward 1415 Markgraf und Kurfürst. Bis 1688 kam ein Theil von Pommern, Kleve, Mark, die Bisthümer Halberstadt, Minden, Magdeburg u. a. Provinzen hinzu und schon 1525 war das Herzogthum Preußen erworben, was ehemals dem Deutschen Ritlerorden gehörte. Kurfürst Friedr. Wilh. I. machte sich unter dem Namen Friedrich I. zum König von Preußen (1701). Er und seine Nachfolger erwarben Geldern (1714), einen Theil von Vorpommern (1720), Schlesien (1742), Ostfriesland (1745), einen großen Theil von Polen 0773, 17y3, 1795)/ die Bisthümer Münster, Paderborn, Hildesheim (i8oz) u. a. Provinzen, ja (izvü) nach Abtretung anderer Provinzen sogar das Kurfürstenthum Braunschweig Lüneburg. Durch den unglücklichen Krieg mit Frankreich 1806 und 1807 gingen alle Gebiete in W. der Elbe und die Polnischen Provinzen verloren; dagegen erhielt Preußen durch den Wiener Congreß (1815) und durch Verträge mit andern Staaten seine je- tzigen Bestandtheile, indem es außer den alten Provinzen zwischen Elbe und Rhein von denen aber Ostfriesland, Hildesheim u. a. ab- getreten wurden, Schwedisch Pommern, die Halste des Königr. Sachsen, ein großes Gebiet am Rhein, das Großherzogth. Posen u. a. Gebiete zu erhielt; von denen viele noch von eigenen Fürsten und Grafen, den sogenannten Mediatisirten, regiert werden. Auf den König Friedrich 1. folgte Friedr. Wilh. I. 07j3); Friedr. Ii., der Große, (1740); Friedr. Wilh. Ii. (1786). Der jetzige König Friedr. Wilh. Iii. geb. 1770, kam 1797 zur Regierung. Preußen ist eine unbeschränkte Monarchie, denn cs giebt bis jetzt noch keine allgemeine Stände, sondern jede Provinz hat ihre besondere Ständeversammlung, auf welcher die mediatisirten Fürsten, die Ritterschaft und die Abge- ordneten der Städte und der übrigen Grundbesitzer auf dem Lande erscheinen. Der König hat eine berathende Behörde, den Staatsrath, neben sich. Die höchste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, welches aus 7 Ministern besteht. Unter den Ministern stehen 8 Oberpräsidenten, deren jeder eine oder zwei Provinzen verwaltet. Jede Provinz ist in Regierungsbe- zirke getheilt, deren jeder einer Regierung untergeben ist. Die Bezirke zerfallen in Kreise, an deren Spitze die Landräthe stehn. Die beiden höchsten Gerichte des Reiches sind das Geheime Obertribunal und für die Rheinprovinzen der Obercassa- tionshof. Unter jenem stehen die Oberlandesgerichte u. Hof- gerichte, Stadt- u. Landgerichte, Justizämter u. Patri- monialgerichte. In den Rheinprovinzen sind ein Appella- tionshof, Land- u. Friedensgerichte, Handelsgerichte und Assisenhöfe. Das Bergwesen steht unter Z Oberbergäm-
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