Iv. Der Dreißigjährige Krieg 1618 — 48.
163
So geschah es, daß der Katholizismus, gekräftigt durch den Jesuitenorden und das Tridentinum, große Fortschritte machte. Am Mederrhein und in Westfalen erfolgte die Gegenreformation.
In noch höherem Grade war das der Fall unter der Regierung Rudolfs Ii. 1576 — 1612, der, von den Jesuiten in Spanien erzogen, trübsinnig, in wissenschaftliche Liebhabereien und alchimistische Träumereien vertieft, willenlos und eigensinnig, sich von seiner streng katholischen Umgebung leiten ließ. Im Erzbistum Köln wurden alle reformatorischen Regungen ausgerottet. Ein Streit im Straßburger Stift endete zu Ttngunsten der Protestanten. Erzherzog Ferdinand, Rudolfs U. Vetter, führte in Steiermark, Kärnten und Krain die Gegenreformation durch (1600 wurde der große Astronom Johannes Kepler aus Graz a. d. Mur vertrieben). Als schwere Vergewaltigung empfanden die Protestanten das Vorgehen des eifrig katholischen Herzogs Maximilian von Bayern gegen die protestantische Reichsstadt Donauwörth, wo die Prozession des katholischen Klosters gestört worden war (1606 — 8).
Daher und infolge von Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Einziehung geistlicher Güter traten (1608) zu Ahausen in Ansbach unter der Führung Friedrichs Iv. von der Pfalz fünf kleinere protestantische Fürsten zur Union zusammen. Ihr gegenüber bildete sich (1609). die viel stärkere katholische Liga unter Maximilian von Bayern.
Zwischen beiden Parteien schien der Krieg ausbrechen zu sollen über die Jülichsche Erbfolgefrage. Am Mederrhein war ein stattlicher Staat entstanden, der sich aus folgenden Gebieten zusammensetzte: 1. dem Herzogtum Jülich zu beiden Seiten der Roer, eines rechtsseitigen Nebenflusses der Maas, 2. dem Herzogtum Kleve zu beiden Seiten des Niederrheins mit Kleve und Wesel, 3. dem Herzogtum Berg auf der rechten Rheinseite mit Düsseldorf, 4. der Grafschaft Mark im Gebiet der Ruhr, 5. der Grafschaft Ravensberg zwischen der oberen Ems und der mittleren Weser mit Bielefeld. Als Herzog Johann Wilhelm 1609 kinderlos starb, machten auf diese Länder Anspruch die beiden protestantischen Fürsten Johann Sigismund von Brandenburg
11*
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[V. Das fränkische Reich und die Erneuernng des abendländischen Kaisertums.
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und dem daraus folgenden Flurzwang bis ins 19. Jh. hinein geherrscht hat.
ß) Geistige Kultur. Eine großartige Tätigkeit entfaltete Karl auch für die Hebung der geistigen Kultur in seinem Reiche. Das Christentum und die Antike waren ihre Grundlagen. Die erste Kulturmacht, die Kirche, beherrschte Karl völlig: war sie auch durch Bonifatius vom Papst abhängig geworden, so war Karl dessen Oberherr, beanspruchte sogar die Entscheidung in dogmatischen Streitfragen und ernannte zudem die Bischöfe. Im Sachsenlande gründeten er und seine Nachfolger die Bistümer Münster, Paderborn, Osnabrück, Minden, Bremen, Verden, Hildesheim, Halberstadt; alle deutschen Bistümer waren unterstellt den Erzbischöfen von Mainz, Trier, Köln und Salzburg; dazu kam unter Ludwig d. Fr. das Erzbistum Hamburg, das nach Hamburgs Zerstörung durch die Normannen nach Bremen verlegt wurde.
Eifrig sorgte Karl für die Bildung und das sittliche Leben der Geistlichen und des ganzen Volkes. Die Lücken seiner vernachlässigten Jugendbildung suchte er im Mannesalter auszufüllen und blieb von wissenschaftlichem Eifer bis in sein Greisenalter erfüllt (Einh. Vita c. 25. 29). Umgeben von Männern wie dem Angelsachsen Alkvin, der der Gründer der Hofschule wurde, dem Langobarden Paulus Diaconus, Warnefrieds Sohne, der die Geschichte seines Volkes schrieb, Petrus von Pisa, Angil-'jt^^^ bert, Einhard, der sein Biograph wurde, rief er die erste Wiedergeburt des klassischen Altertums hervor, schuf er eine Weltliteratur und hob die Baukunst. Und doch blieb er in seinem ganzen Wesen Deutscher. Die vorhandenen Kloster-, Dom- und Stiftsschulen suchte er zu heben und regte zur Gründung von neuen an. Er faßte den Gedanken der allgemeinen Schulpflicht, hatte dabei aber vorzugsweise nur die religiöse Bildung des Volkes im Auge und konnte seine Ziele natürlich nur unvollkommen erreichen. Unter seinen Nachfolgern gerieten seine Schuleinrichtungen rasch in Verfall.
e) Persönliches. Über sein Äußeres, über Kleidung und Lebensgewohnheiten berichtet Einhard c. 22. 23. 24. Sein Familienleben war nicht makellos, auch wenig glücklich. Von seinen Söhnen überlebte ihn nur Ludwig. Er starb im Januar 814
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Dritte Periode. Von 1056 — 1273.
zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium-dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten.
Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§ 40), Österreich unter den Babenbergern (§ 63) und Steiermark (§66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden.
Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern, Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig.
Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon, losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier.
Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auflöste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg.
Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt
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144 Fünfte Periode. Von 1517 —1648. — Erster Abschnitt. Von 1517 —1555.
also der Ernestinischen Linie, einige Gebiete verblieben, aus denen die sächsisch-thüringischen Herzogtümer entstanden sind. Dann wurde der noch unbesiegte Philipp zu Halle in eine Falle gelockt und gefangen genommen.
b) Das Augsburger Interim. Diese großen Erfolge des Kaisers machten sogar Papst Paul Ih. besorgt. Und als nun die Kurie jegliches Zugeständnis an die Protestanten schroff zurückwies, suchte Karl selbständig die kirchliche Frage zu lösen. Auf dem Reichstage zu Augsburg verkündigte er 1548 das sog. Interim, das die kirchlichen Angelegenheiten vorläufig (interim) d. h. bis zur endgültigen Entscheidung durch das allgemeine Konzil — ein solches war 1545 zu Trient eröffnet worden (§ 124 c) — regelte. Hierin waren zwar den Protestanten einige Forderungen, wie die Priesterehe und der Laienkelch, bewilligt, doch die Bestimmungen über das Dogma und die Kirchenverfassung waren im wesentlichen katholisch. Anfangs als für alle verbindlich erachtet, wurde es bei dem Widerspruch der Katholiken auf die Protestanten beschränkt und stieß überall auf heftigen Widerstand. Ihren Mittelpunkt fand die Erbitterung gegen den Kaiser in der mutigen, während des Krieges geächteten Stadt Magdeburg.
121. 2, Rettung des Protestantismus durch den Kurfürsten Moritz.
a) Zusammenbruch der kaiserlichen Machtstellung. Mit denselben Mitteln der verschlagenen spanischen Diplomatie, denen Karl V. seinen Sieg verdankte, wurde er, durch seine Erfolge berauscht und zu unklugen Maßregeln verleitet, von seinem gelehrigen Schüler Moritz überwältigt. Erbittert über die schmähliche Behandlung seines Schwiegervaters, für seine eigene Stellung besorgt gemacht durch die die „Libertät“ (landesherrliche Selbständigkeit) aller deutschen Fürsten bedrohenden Schritte des Kaisers, vom Volke als der „Judas von Meißen“ verflucht, tat sich Moritz mit mehreren Fürsten zu einer Verschwörung zusammen und gewann 1552 die Unterstützung Heinrichs H. von Frankreich, aber nur — welches Verhängnis in den Geschicken des deutschen Volkes! — unter der Bedingung, daß dieser die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun und Cambrai ,,als Vikar des Reiches verwalte“.
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140.
172 Fünfte Periode. Von 1517 —1643.—Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. Ms 1648.
Der Westfälische Friede 1648.
Schon seit dem Beginn seiner Regierung 1640 war der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden eingetreten. Ernstliche Verhandlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden.
a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen und den Odermündungen, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; Frankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau und andre Teile des Elsaß, zum Teil unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg fast ganz Hinterpommern und als Ersatz für das übrige Pommern, dessen Herzogshaus 1637 ausgestorben war, mit Rücksicht auf den Vertrag von 1529 die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 erworben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte.
b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Bekenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht bloß den Reichsständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Untertanen gewährleistet — außer in Österreich; seitdem schied Österreich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. So hatte sich die Reformation die europäische Anerkennung errungen.
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____Sechste Periode. Von 1648- 1789. - Erster Abschnitt. Von 1648-1740.
sein Bruder Cornelius wurden im Haag ermordet (1672) — und so Einheit in die Kriegführung gebracht; wieder (Ii § 126c} durchstachen die Holländer die Dämme; der Krieg kam zum Stehen. Friedrich Wilhelm hatte mit dem Kaiser einen Vertrag zur Aufrechterhaltung des Westfälischen .Friedens geschlossen; da aber Leopold zugleich im Bunde mit Frankreich war, diente die Hilfe des kaiserlichen Feldherrn Montecuccoli nur dazu, den Feldzug am Mittelrhein und in Westfalen scheitern zu lassen,, so daß der Kurfürst 1673 sich zu dem wenig rühmlichen Frieden zu Vossem (ö. von Brüssel) genötigt sah.
Aber nun entschloß sich der Kaiser endlich gegen Ludwig" zum Kriege, dem auch Spanien und das Reich und als Glied des Reiches der Kurfürst von Brandenburg beitraten. Während die Franzosen unter Turenne, Cond6 und dem Marschall von Luxemburg Fortschritte machten, wurde Friedrich Wilhelm durch den Einfall der von Ludwig aufgereizten Schweden in die Marken genötigt zum Schutz seiner Länder 1675 dorthin aufzubrechen und blieb dem weiteren Kriege gegen Frankreich fern. Dieser wurde nun mit wechselndem Glück und ohne entscheidenden Erfolg weitergeführt. 1678 gelang es der französischen Diplomatie in Nimwegen die Verbündeten zu trennen: Holland ließ gegen sehr günstige Bedingungen seine Verbündeten im Stich; Spanien trat an Frankreich die Franche Comtö und mehrere feste Plätze ab. Diesem Frieden trat 1679 auch der Kaiser und das Reich bei.
§n. c) Frankreichs Vorherrschaft in Europa war durch den Nim-weger Frieden begründet; Ludwig war der Gebieter Europas, geworden. Er benutzte seine Machtstellung zu neuem Länderraube und neuer Gewalttat. Gestützt auf die zweideutigen Bestimmungen des Westfälischen Friedens (Ii § 140a) hatte er zehn elsässische Reichsstädte schon eingezogen. 1680 wurden in Metzr Breisach und Besan^n sog. Reunionskammern eingesetzt, die alle angeblichen Lehen der Bistümer Metz, Toul und Verdun und der Landgrafschaft Elsaß für französische Gebiete erklärten; diese wurden sofort besetzt. Die ärgste Gewalttat war der Raub von Straß bürg am 30. Sept. 1681; von Kaiser und Reich verlassen, mußte sich die Bürgerschaft der Übermacht beugen.
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Ii. Frankreich unter Ludwig Xiv. und seine Vorherrschaft in Europa.
13
d) Der dritte Raubkrieg 1688 — 97. Bald drohten von Lud- § 12. wig neue Gewalttaten, als die in der Kurpfalz regierende Linie ausstarb (1685) — es folgte die katholische (Ii § 133) Linie Pfalz-Neuburg — und der König im Namen (doch gegen den Willen) seiner Schwägerin Elisabeth Charlotte von Orleans auf den Allodialbesitz der erloschenen Linie Anspruch machte. Und als in Kurköln über die Wahl eines neuen Erzbischofs Streit entstand und der französisch gesinnte Bewerber zurückgewiesen wurde, brachen 1688 mehrere französische Heere in die Pfalz, Kurköln und den schwäbischen und fränkischen Kreis ein. Empört schlossen Brandenburg (Friedrich 111), Sachsen (Johann Georg Iii.), Hannover, Hessen-Kassel einen Bund, dem dann auch der Kaiser und das Reich, Wilhelm Iii. von Oranien, Spanien und Savoyen-Piemont beitraten; zum ersten Male seit langer Zeit stand in einem französischen Kriege kein deutscher Keichsfürst auf der Seite des Feindes. Das eigentliche Haupt der Vereinigung war Wilhelm Iii. von Oranien, der entschlossenste Widersacher Ludwigs Xiv. und seiner Herrschaftsgelüste. Solchem Bunde gegenüber mußten die Franzosen die besetzten Gebiete räumen (1689); auf des Kriegsministers Louvois Rat verwandelten diese Mordbrenner die Pfalz in eine Wüste (Heidelberg, Mannheim, Worms, Speier). Da der Kaiser seine Hauptmacht gegen die Türken wandte, errangen in den nächsten Jahren die Franzosen das Übergewicht. Doch die finanzielle Erschöpfung des Landes bewog Ludwig zu Verhandlungen über den Frieden;
1697 wurde er zu Ryswick, einem Dorfe zwischen dem Haag und Delft, abgeschlossen: Holland und Spanien erhielten die von Frankreich geraubten und eroberten Gebiete zurück; Wilhelm Iii. wurde als König von England anerkannt; mehrere der geraubten deutschen Gebiete gab Ludwig zurück, behielt aber Straßburg und die elsässischen Reunionen. * . 5 &Oajlfwo
3. Ludwigs Xiv. Verwaltung, a) Allgemeine Grundsätze. Zwischen dieser Politik rück- § 18. sichtsloser Eroberung und der inneren Entwickelung Frankreichs besteht ein enger wechselseitiger Zusammenhang. Schon Richelieu hatte erklärt, daß der König das lebende Abbild Gottes auf
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100 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Erster Abschnitt. Von 1789—1815.
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Melas, der die Schlacht schon gewonnen glaubte, einen glänzenden Sieg. Die Niederlage des Erzherzogs Johann bei Hohenlinden (ö. von München) durch Moreau im Dez. 1800 machte dem Kriege ein Ende. Im Frieden von Luneville^a. d. Meurthe sö. von Nancy) 1801 wurde das linke Rheinufer endgültig an Frankreich abgetreten; eine „Reichsdeputation“ sollte zu Regensburg die Entschädigung der betroffenen weltlichen Fürsten festsetzen; diese-sollte gefunden werden in Säkularisationen geistlicher Gebiete und in Mediatisationen (mediatisieren = einen unmittelbaren Reichsstand mittelbar machen, unter einen Landesherrn bringen). Da begann ein würdeloses Buhlen deutscher Fürsten um die Gunst Bonapartes, seines Ministers Talleyrand und ihrer Beamten.
Dem Frieden mit dem Kaiser folgte das Konkordat mit Papst Pius Vii. (1801), das diesem den Kirchenstaat zurückgab, die katholische Religion in Frankreich wiederherstellte, aber die-Kirche der Herrschaft des Staats unterstellte; alsdann 1802 der Friede mit England zu Amiens.
§ 85. b) Der Reichsdeputationshauptschluß 1803. Die Reichsdeputation führte im wesentlichen die Befehle Frankreichs und Rußlands aus, die 1801 miteinander Frieden geschlossen hatten; hier regierte nach Pauls Ermordung Alexander I. 1801 — 25. Durch Säkularisationen und Mediatisationen verschwanden 112 Reichsstände, und zwar fast alle geistlichen Fürsten und alle Reichsstädte bis auf sechs: Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg, Nürnberg; diese beiden wurden bald darauf bayrisch. Den größten Gebietszuwachs erhielten Preußen und Bayern, jenes die Bistümer Hildesheim und Paderborn, den besten Teil von Münster, das mainzische Thüringen (das Eichsfeld und Erfurt), mehrere Abteien und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar; Bayern erwarb mehrere Bistümer, i). ' wie Würzburg und Bamberg, und Reichsstädte.
Entsprungen der bösen Lust der Feinde und der Ländersucht deutscher Fürsten, barg doch diese Revolution, die dem alten Reiche eigentlich ein Ende machte und in den Territorialbestand der katholischen Kirche umfassender eingriff als selbst die Reformation, in ihrem Schöße, sehr gegen den Willen ihrer Urheber, die Keime einer besseren Zukunft für die Nation.
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Iii. Die Habsburgische Weltmacht und Frankreich.
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gewicht wiederherzustellen. Der Papst entband den Franzosenkönig von den beim Friedensschlüsse geleisteten Eiden, und eine Versammlung der französischen Großen erklärte die Friedensbedingungen für null und nichtig; trotzdem dürfe der König nicht etwa in die Gefangenschaft des Kaisers zurückkehren, obgleich er den Friedensvertrag nicht ausführen könne; denn er sei nach göttlichem und menschlichem Rechte verpflichtet, bei seinem Volke zu bleiben und es zu führen und zu beschützen. Die „Staatsraison" stellt sich hier über die ritterliche Moral des Mittelalters.
Bald standen die Verbündeten dem Kaiser wieder im Felde gegenüber. Durch diese neuen Kämpfe wurde Karl so stark in Anspruch genommen, daß er vorläufig auf die Durchführung des für die Reformation ungünstigen Wormser Reichstagsabschiedes verzichten mußte. Solange er in den Kämpfen gegen seine äußeren Feinde auf die Äilfe der Reichsstände angewiesen war, von denen einige der bedeutendsten auf Luthers Seite standen, konnte er überhaupt an die Ausrottung der Ketzerei in Deutschland nicht denken, und die Ausführung des Speierer Beschlusses von 1529, gegen den die evangelischen Stände protestiert hatten, wurde durch die Türkennot unmöglich. So versprach denn der Kaiser in dem Ausschreiben, das die Stände zum Besuche des Augsburger Reichstages von 1530 aufforderte, aufs neue „eines jeglichen Meinung und Opinion in Liebe zu hören".
Es wäre ein Wunder gewesen, wenn seine auswärtigen Feinde und die Protestanten im Innern des Reiches, die sich durch ihn bedroht fühlten, sich nicht schließlich gegen ihn verbündet hätten. Doch geschah das erst nach Luthers Tode, als Karl durch seine Erfolge im Schmalkaldischen Kriege die Protestanten in schwere Bedrängnis brachte und zur Unterwerfung unter die Beschlüsse des Tridentiner Konzils zwingen wollte. Da suchte Kurfürst Moritz, als er sich zum Abfall vom Kaiser anschickte, das Bündnis des Königs von Frankreich. Denn nur mit auswärtiger ioilfe glaubten er und feine fürstlichen Bundesgenossen ihre politische Unabhängigkeit und ihre religiöse Freiheit schützen zu können. Für diese Hilfeleistung gab er die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun den Franzosen preis. Die fürstliche Gewalt, an die sich die lutherische Reformation hatte anschließen müssen, war also nicht imstande, sich und ihren Glauben gegen die spanische Fremdherrschaft zu schützen. So mußte für die Bundeshilfe deutsches Gebiet geopfert werden.
Karl hatte seine Ziele nicht erreicht. Weder war er der Äerr aller Könige auf Erden geworden, noch hatte er gewaltsam die Glaubenseinheit wiederherstellen können. Beide Bemühungen waren
Kästner und Brunner, Geschichte. Ii. B. 11
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180
Vi. Der Dreißigjährige Krieg.
und Brandenburg suchten sich 1635 den Kriegsgreueln zu entziehen durch einen Sonderfrieden mit dem Kaiser, der auf die Durchführung des Nestitutionsediktes verzichtete; aber sie vermochten ihre Neutralität nach keiner Seite hin zu schützen.
Jetzt griff auch Frankreich mit eigenen Truppen am Rhein in den Krieg ein. Damit trat der konfessionelle Charakter des großen Ringens ganz in den Hintergrund. Es handelte sich nicht mehr um die Erhaltung des Protestantismus; die Fragen der politischen Macht nahmen die erste Stelle ein. Deutschland wurde das Schlachtfeld, auf dem fast alle europäischen Staaten ihre Sonderinterefsen verfochten.
4. Der Westfälische Frieden.
Jahrelang hatten die Gesandten der beteiligten Staaten in Münster und Osnabrück verhandelt, bis endlich „das edle Fried- und Freudenwort" erschallen konnte. Da keine der Parteien das entscheidende Übergewicht erlangt hatte, kam es auf allen Gebieten zu Kompromissen. Von katholisch-kaiserlicher Seite verzichtete man auf die Durchführung der Gegenreformation und gab die Forderungen des Nestitutionsedikts preis. Die Protestanten beider Richtungen erhielten die reichsrechtliche Gleichstellung mit den Anhängern der alten Kirche, und ihre Fürsten konnten die säkularisierten Gebiete in ihrem Besitz behalten. Äber den Einspruch des Papstes gegen diese Abmachungen ging man einfach zur Tagesordnung über. Schwieriger waren die Verhandlungen über die Neuregelung der politischen Verhältnisse. Den vertriebenen Fürsten wurde ihr Besitz zurückgegeben, dem Pfalzgrafen auch die Kurwürde. Für Bayern wurde eine neue Kur, die achte, geschaffen.
Auch die auswärtigen Mächte wollten für ihr Eingreifen entschädigt sein. 3n französischen Besitz kamen die bisher österreichische Landgrafschaft im Elsaß und eine Reihe anderer Reichsrechte in diesen Gebieten, die an sich noch keine Landesherrschaft bedeuteten, sich aber bei der Macht des französischen Königtums leicht dazu ausbauen ließen. Schweden erhielt die Bistümer Bremen und Verben sowie [Vorpommern mit den Oderinseln. Auf dieses Land hatte zwar der Kurfürst von Branbenburg einen Erb-anspruch, ba die pommerfchen Äerzöge 1637 ausgestorben waren. Man billigte ihm aber nur Sinterpommern zu und entfchäbigte ihn für den an Schweden fallenben Teil der Erbschaft in Mittelbeutfch--Icmb durch die Stifter Äalberstabt und Minben und die Anwartschaft auf Magbeburg. Auch anbere Reichsfürsten erhielten als Ersatz für verlorenen Besitz geistliches Gebiet.
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Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Frankreich Rhein Deutschland Elsaß Schweden Magbeburg