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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 - S. 240

1882 - Leipzig : Brandstetter
240 Der Verfall des deutschen Gewerbewesens Amerika; aber im allgemeinen hatte jene veränderte Richtung des Handels das deutsche Gewerbewesen bedeutend geschädigt. Dazu kam, daß int Innern die übermäßig gesteigerten Zölle und die fortwährende Münzverschlechterung den Verfall des Gewerbewesens notwendig beschleunigen mußten. ~er Verfalls selbst läßt sich schwer aus direktem Wege und am allerwenigsten statistisch genau erweisen; allein er fand auf mannigfache Weise unverkennbaren Ausdruck. Dahin gehört in erster Linie das Sinken der Städte. Der Gewerb-fleiß der Handwerker hatte die Städte gehoben, hatte in Verbindung mit dem Handel ihnen Zuwachs an Einwohnern und Einnahmen verschafft. Die Gewerbtreibenden waren es ferner, die die kampftüchtigen Zunftheere bildeten und als solche den Städten zahlreiche Siege wie überhaupt politische Bedeutung^ errangen. Begreiflich, daß die Einwohnerzahl der Städte zur Zeit der Blute zum Teil eine erstaunliche Höhe erreichte. Dieser Höhe folgte bald eine fortschreitende Abnahme. In seiner Blütezeit hatte Worms 60 000, Zu Anfange des 30jährigen Krieges 30 000, am Ende des 18. Jahrhunderts nur noch 6000 Einwohner. Für Mainz stehen sich im 14. und im 18. Jahrhundert die Zahlen 60 000 und 32 000 gegenüber, für Speier 60 000 und 6000. Straßburg mag in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vielleicht 90 000 Seelen gehabt haben, 1701 zählte es nur 32 000; Regensburg zu Anfange des 14. Jahrhunderts 80 000, 1780 nur 20 000. Diese Zahlen gründen sich vorzugsweise auf Angaben über die kriegstüchtige Mannschaft der Städte, welche sich größtenteils aus dem Gewerbestande rekrutierte. Auch sprechen andere Nachrichten dafür, daß in den Städten die Zahl der Zünfte, aber mehr noch die Zahl ihrer Mitglieder nach der Blütezeit fortwährend abnahm. In Straßburg gingen 1463 zwei Zünfte ein, 1471 wieder zwei und 1482 vier. Oft umfaßte eine Zunft so wenig Meister, daß man bei den Wahlen der Ratsmitglieder manche nur als halbe Zünfte gelten ließ oder 4, 6, 8, ja noch mehr zusammen für eine rechnete. So bildeten in Speier gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts Apotheker, Glaser, Seckler, Weißgerber, Nestler, Nadler, Maler, Gürtler, Spengler, Sattler, Kartenmaler, Weinschröter und Bürstenbinder nur eine (Wahl-) Zunft, ebenst) Schmiede, Schlosser, Sporer, Plattner, Kannengießer, Messerschmiede, Äeßler und Bader eine, Zimmerleute, Schreiner, Wagner, Dreher, Hafner, Tender, Steinmetzen, Maurer und Dachdecker eine ac.; Bäcker und Fischer galten zusammen nur eine halbe Zunft. — Allein mehr noch bekundet sich das Sinken der Städte darin, daß sie ihre Freiheit und Selbständigkeit aufgaben. Einzelne hatten allerdings schon im Lause des 13. und 14. Jahrhunderts der landesherlichen oder bischöflichen Macht teils freiwillig, teils gezwungen sich unterworfen; so Wien 1288, Eisenach 1308, Freiburg im Breisgau 1368. Aber um die Mitte des 15. Jahrhunderts gab es noch 52 anerkannte freie Reichsstädte, und unter ihnen befanden sich die durch Handel und Gewerbe groß und reich gewordenen Städte der Rhein- und Donaugegend. Davon haben nur sechs (Augsburg, Bremen, Frankfurt,

2. Teil 2 - S. 439

1882 - Leipzig : Brandstetter
Verfassurgszustände dcs ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. 4s9 nicht unterstellt, sie waren ferner unteilbar, so daß sie jederzeit an den Erstgeborenen fielen. Ferner konnten die Kurfürsten zu gemeinschaftlicher Beratung zusammenkommen, sogenannte Kursürstentage abhalten. Ihre Gesandten hatten vor den übrigen Reichsfürsten in Person den Vorrang, auch erhielten sie und ihre Gesandten säst alle Ehrenbezeigungen, welche den Königen und ihren Abgesandten zu teil wurden. Auswärtige Könige nannten die weltlichen Kurfürsten und von den geistlichen die geborenen Prinzen „Brüder". Nach dem Ableben eines Kaisers führte bis zur Neuwahl eines solchen (falls nicht bereits ein römifcher König vorhanden war) der Kurfürst von Sachsen in Norddeutschland und der Kurfürst von der Pfalz in Süd-deutfchland die Reichsverweserschaft. Die Reichsfürsten, welche den Karfürsten im Range folgten, waren ebenfalls teils geistliche, teils weltliche. Jene zerfielen in Erzbischöfe, Bischöfe und gesürstete Äbte; zu ihnen gehörten auch der Hoch- und Deutschmeister und der Johannitermeister. Die weltlichen Reichsfürsten waren Erzherzöge, Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen, Landgrafen, Burggrafen, Fürsten und gefürstete Ärafen. Im reichsfürstlichen Kollegium waren drei „Bänke". Auf der fogeuaunten geistlichen Bank saßen die geistlichen Fürsten nebst den Erzherzögen von Österreich, aus der weltlichen die übrigen weltlichen Fürsten und auf der sogenannten Querbank die Bischöfe von Lübeck und Osnabrück, wenn letzterer evangelisch war; zur Zeit aber, da ein katholischer Prälat den bischöflichen Stuhl von Osnabrück inne hatte, saß auf der Ouerbank der (evangelische) Bischof von Lübeck allein. Die Anzahl der geistlichen Fürsten, welche Sitz und Stimme im Reichsfürstenrate hatten, betrug zuletzt dreiunddreißig, die der weltlichen emuudfechzig. Bei dem Aufrufe im Reichsfürstenrate wurde vou der geistlichen auf die weltliche Bank abgewechselt. Von den Reichsprälaten (Äbte, Pröpste und Äbtissinnen), welche zu Sitz und Stimme im Reichstage berechtigt waren, gab es eine schwäbische und eine rheinische Bank, von welchen jede im Reichsfürstenrate nur eine Stimme hatte und wechselsweise mit den Grafen aufgerufen ward. Die Reichsgrafeu und Herren zerfielen in vier Kollegien, in das Wetterfische, schwäbische, fränkische und westfälische, von denen jedes im Reichs-sürstenrate ebenfalls nur eine Stimme befaß. Der Vertreter eines solchen Kollegiums saß auf der weltlichen Fürstenbank nach allen fürstlichen Abgesandten. Die Reichsstädte endlich machten auf den Reichstagen das dritte Kollegium aus, auf welchen sich dasselbe in die rheinische und schwäbische Bank teilte. Beim Aufruf begann man bei jener und wechselte dann von einer Bank auf die andere mit den einzelnen Städten ab. Auf der rheinischen Bank saßen fünfzehn, darunter Köln, Aachen, Frankfurt, Lübeck, Hamburg, Bremen re., auf der schwäbischen dagegen siebenunddreißig, darunter alle die bedeutenderen süddeutschen Reichsstädte, aber auch eine ganze Anzahl unbedeutender Ortschaften, wie Wangen, Jsny, Giengen n. a.

3. Teil 1 - S. 157

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die hohe Geistlichkeit im früheren Mittelalter. 157 fortwährend Einfluß auf die Verwaltung und Verwendung der Güter gewährt. Der Einfluß von Cluny im 10. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 11. macht sich mehr in der Reform des Klosterlebens als in neuen Stiftungen geltend. Dagegen giebt in der zweiten Hälfte Hjrschau auch der Klostergründung einen neuen Impuls. Die strengere kirchliche Richtung der Anhänger Gregors Vii., dann die religiöse Begeisterung der Kreuzzüge wirken auch hier ein: es mehren sich wieder die Vergabungen von Gütern an die tote Hand. Es sind dann die neuen Orden der Cistereienfer und Prämonstratenfer, welche bald Verbreitung finden und neue Sitze kirchlicher Verbindungen begründen. Auch die Zahl der Bistümer ist vermehrt, zunächst in den neugewonnenen slavischen Gebieten, oder doch an den Grenzen des deutschen Landes, wo Magdeburg, Bamberg, später Gurk entstanden. Ihre Vorsteher sind meist mit Eifer und mit Erfolg bemüht, den vorhandenen Besitz zu vermehren, und namentlich die Könige zeigen sich nicht sparsam in Schenkung von Gütern und Verleihung immer ausgedehnterer Rechte. Schon in karolingischer Zeit wird der Besitz eines kleineren Stifts zu zwei- bis dreihundert, eines mittleren zu taufend bis zweitausend, eines großen zu drei- bis achttausend Hufen angeschlagen. Benedictbeuern ward aus 8700 Hufen geschätzt, Gandersheim soll gleich bei seiner Gründung nicht weniger als 11 000 erhalten haben. Und es gabunzweifelhaft viel reichere Klöster, wie Fulda, Lorsch, St. Gallen, Corvey, deren Güterverzeichnisfe von Besitzungen großen Umfangs und zum Teil in weit entlegenen Gegenden Kunde geben. Gewiß waren die Bistümer nicht weniger reich bedacht, wenn auch nur von einigen, wie Salzburg und Freising, etwas genauere Nachrichten über den Erwerb erhalten sind. Mehr die Könige und angesehene Große der Provinz als die gewöhnlichen Freien waren es, welche hier den Besitz durch Schenkungen vermehrten. Freigebig war vor allen Heinrich Ii., der das neu begründete Bamberg mit ausgedehnten Besitzungen in den verschiedenen Teilen des Reiches ausgestattet hat, von dem auch Meinwerk von Paderborn zahlreiche Schenkungen zu erlangen und so sein bis dahin armes Bistum zu einem der reicheren zu machen wußte. Aber auch Bischof Arnulf von Halberstadt foll nicht weniger als zwölfhundert Hufen für sein Stift erworben haben. Adalbert von Bremen rühmte sich, durch ihn fei der Besitz der Kirche um mehr als zweitausend Hufen vermehrt; fünfzig Fronhöfe hatte er persönlich. Auch ausgedehnte Forsten sind durch Verleihung der Könige an fast alle Bistümer gekommen. Nicht Grundbesitz allein, auch anderes gewährte Einkommen. So die Hoheitsrechte, welche der König verlieh: Zoll und Münze, regelmäßig verbunden mit Marktrecht, haben zunächst eine finanzielle Bedeutung. Dazu kommen die Zehnten, welche in dieser Zeit die Bischöfe in weitem Umfang für sich in Anspruch nahmen und einzutreiben eifrig befliffeu waren. Auch die Geistlichkeit des Sifts, die Klöster, mußten ihnen, namentlich wenn sie die Diöeesen bereisten, gewisse Leistungen machen, bei anderen Gelegenheiten Beihilfen gewähren.

4. Teil 2 - S. 84

1882 - Leipzig : Brandstetter
84 Deutsche Mystik im H. Jahrhundert. Entbehrungen auflegen zu wollen. Ihre Tafel war nicht schlecht besetzt, sie hatten ihr Silbergeschirr, ihren Schmuck, ihre Dienerinnen, sie luden sich Gäste zu Tische, unternahmen Badereisen, und kein Gelübde trennte sie auf ewig von allein irdischen Glück. Aber das einfache graue wollene Kleid und der lange Schleier deuteten auf Weltverfchloffenheit, und sie wurden gerühmt als „gar schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen von großem inwendigen Ernst, so daß ihnen Gott gar heimlich war mit seiner Gnaden". Im Vereine mit erleuchteten Predigern forschten tiefere Naturen nach dem Ewigen. Für diese Kreise war es ohne Zweifel ein Ereignis, als der berühmte Philosoph und Mystiker Meister Eckard, ebenfalls ein Dominikaner, um das Jahr 1312 nach Straßburg kam. Eckard war vermutlich ein Landsmann Luthers und um das Jahr 1260 geboren. Als Prior von Erfurt lernen wir ihn znerst kennen. Seine Studien hat er in Köln und Paris gemacht, dann hohe Vertrauensposten des Ordens bekleidet, jetzt übernahm er das Lehramt an der Ordensschule in Straßburg und blieb hier etwa bis 1317, um nachher demselben Berufe noch in Frankfurt und später in Köln obzuliegeu, wo er 1327 starb. Wenige Jahre vor seinem Tode haben Johannes Tanler von Straßburg und Heinrich Suso vou Konstanz zu seinen Füßen gesessen und sind dann eifrige Verbreiter seiner Lehren geworden. Die Kirche hat nach Eckards Tode mehrere seiner Lehrsätze, denen sie ketzerischen Sinn beimaß, verdammt. Wir bewundern an Eckard die Energie des Denkens, die es wagte, den kirchlichen Gedankenkreis in zum Teil origineller Weise spekulativ zu verarbeiten, wir bewundern sein Sprachgefühl, welches deutschem Wort und Laut das Gebiet der abstrakten Gedanken gauz neu eroberte, wir bewundern die Energie des Charakters, die mit der Wucht der schwersten philosophischen Lösungen sich nicht innerhalb des kleinen Kreises der Gelehrten hielt, sondern frei und mutig vor die Welt trat. Meister Eckard ist der Ahnherr der deutschen Philosophie, der Philosophie in deutscher Sprache, und er ist der Ahnherr des deutschen Mystizismus. Der Mystizismus ist eine der vielen Formen, in denen das Christentum gegen die Sinnlichkeit ankämpft und den Versuch macht, des Menschen Leib zu einem überflüssigen, höchst schädlichen Anhängsel der Seele herabzudrücken. Wenn sich Nonnen zu Unterlinden in Colmar in stetem Stillschweigen übten und selbst vom Auge nur beschränkten Gebrauch machen wollten, um nicht durch den Anblick der Welt abgezogen zu werden von der frommen Versenkung des Geistes — wenn andere sich einbildeten, sie hätten es durch anhaltendes Weinen und Seufzen vor dem Marienbilde dahin gebracht, daß das Jesuskindleiu zu ihnen redete und ihnen Ablaß der Sünden versprach — wenn man der allerfrömmsten nachrühmte, sie werde zuweilen mehrere Fuß hoch über der Erde schwebeud erblickt: so befanden sich diese Nonnen mit dem Geiste des mittelalterlichen Christentums in vollkommenster Übereinstimmung. Auch Meister Eckard hat den phantasti-

5. Teil 2 - S. 394

1882 - Leipzig : Brandstetter
394 Die Hexenprozesse. Von dem gerichtlichen Verfahren gegen die Hexen wird gelehrt, daß es erlaubt sei, ohne Anklage, auf bloßes Gerücht hin, den Prozeß einzuleiten; zwei oder drei Zeugen genügen zur Aussage, der Richter darf als Zeugen selbst infame Personen, Mitschuldige und Exkommnnicierte zulassen, ja sogar Männer gegen ihre Frauen, Kinder gegen ihre Mütter als Zeugen vernehmen, selbst Feinde, wenn sie dem Angeklagten nicht geradezu nach dem Leben getrachtet. Dem Angeklagten dürfen die Namen der Zeugen vorenthalten werden. Gefoltert werden durften die Hexen ohne alle Nachsicht, und zwar ohne Unterbrechung mehrere Tage hinter einander. Die Richter werden angewiesen, wie sie sich durch Bekreuzen, geweihte Kräuter und beschworenes Salz gegen den Blick der Hexen schützen sollen, um nicht von Mitleid gegen ste erregt zu werden. Die zur Zeit der Ordalien üblich gewesenen Wassernd Feuerproben wurden auch gegen Hexen angewendet, durch allerlei Spitzfindigkeiten war aber dafür gesorgt, daß die Angeklagten beinahe in jedem Falle zum Tode verurteilt und verbrannt werden konnten. Der Verfasser des Hexenhammers und seine Gehilfen waren denn auch nicht lässig in der Ausführung ihrer Grundsätze. Sprenger ließ in kurzer Zeit in Konstanz und Ravensburg 48 Weiber verbrennen. Ein einziger Ketzerrichter, Balthasar Voß zu Fnlda, ließ in 19 Jahren 700 Hexen und Zauberer verbrennen und hoffte stets, es noch auf tausend zu bringen; ein anderer, Remigius, Verfasser einer Daernonolatria, ließ gegen das Ende des 16. Jahrhunderts in Lothringen in 16 Jahren 800 Hexen verbrennen, denen er schließlich selbst als Zauberer in den gleichen Tod folgen mußte. Zu Braunschweig bildeten am Ende des 16. Jahrhunderts die Brandpfähle der Hexenhinrichtungen, deren oft zehn bis zwölf an einem Tage stattfanden, einen Wald vor dem Thore. In Quedlinburg wurden 1589 an einem Tage 133 Hexen „int Rauche gen Himmel geschickt". Im Fürstentum Neisse wurden von 1640 bis 1651 gegen 1000 Menschen verbrannt, darunter Kinder unter sechs Jahren. Christoph von Ranzau, der vom protestantischen zum katholischen Glauben übergetreten war, ließ 1686 auf feinen holsteinischen Gütern 18 Hexen verbrennen. Zu Rottweil in Schwaben wurden von 1561 bis 1648 1 13 Hexen verbrannt, zu Nördlingen von 1590 bis 1593: 35, zu Effeuburg in vier Jahren 60, zu Windheim im Jahre 1596: 23, zu Freiburg im Breisgau von 1579 bis 1611: 34, in der bayrischen Grafschaft Werdenfels 1589 bis 1592 an sieben Gerichtstagen 48, zu Thann im Elsaß von 1572 bis 1620: 152, zu Schlettstadt 1629 bis 32: 72 Hexen. Georgenthal in Sachsen-Gotha hatte 1670 bis 1675 nicht weniger als 38 Hexenprozesse. Am fürchterlichsten wütete man gegen die vermeintlichen Hexen in den geistlichen Fürstentümern, namentlich in der Zeit, als die Jesuiten daselbst den größten Einfluß ausübten. Das Bistum Bamberg sah 1625 bis 1630 etwa 600, das Bistum Straßburg von 1615 bis 1635 gegen 5000, das Stift Würzburg 1627 bis 1629 in 29 Bränden gegen 200 Hexen brennen; unter letzteren waren auch etliche Kinder von acht bis zwölf Jahren. In Salzburg gab es 1678 einen Hexenprozeß gegen 97 Perfonen, welche

6. Teil 2 - S. 444

1882 - Leipzig : Brandstetter
444 Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. deutschen Besitzungen des Hauses Österreich, sowie die Kurfürstentümer, welche früher von der Kreiseinteilung ausgeschlossen waren, Aufnahme fanden. Trotz dieser Vervollständigung umfaßte jedoch die Kreiseinteilung nicht alle Reichsstände. Ausgenommen waren z. B. Böhmen mit seinen Nebenländern (Schlesien, Mähren und der Lausitz), das Land der Eidgenossen, die Grafschaft Mömpelgard, die Herrschaften Jever und Schaumburg, die Herrlichkeit Kuiphaufen u. a.; ferner alle diejenigen Gebiete, welche auf den Reichstagen nicht vertreten waren, also die Gebiete der unmittelbaren Reichsritterschaft, die ganerbschaftlichen Orte und die reichsfreien Dörfer. Die zehn Kreise waren: der österreichische, bnrgnndische, niederrheinische (Kurfreis), fränkische, bayrische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, obersächsische und niedersächsische. Nirgends ist übrigens klarer zu Tage getreten, daß man den Vorrechten der Stände alles, den Vorteilen des Volkes nichts zuliebe that, als bei dieser Reichseinteilung. Man hatte eigentlich nicht das Reichsgebiet, sondern die Reichsstünde geteilt. Daher die wunderliche Erscheinung, daß die Grenzen der den einzelnen zu einem Kreise vereinigten Reichsständen zugehörigen Länder oft auf das bunteste und verworrenste durcheinander liefen. So war besonders der Kurkreis fast über das ganze Reichsgebiet tiersprenkelt, und der burgundifche Kreis wurde durch das zum westfälischen Kreise gehörige Bistum Lüttich in zwei Hälften gespalten. Es ward infolgedessen der Zweck der ganzen Einteilung, die Ausführung der Beschlüsse der Reichsgerichte zu erleichtern und ein geregeltes deutsches Wehrsystem herzustellen, auch nur sehr unvollkommen erreicht. An der Spitze eines jeden Kreises stand ein kreisausschreibender Fürst und das Kreis-Direktorium. Der kreisausschreibende Fürst hatte die Versammlungen der Kreisstände, die sogenannten Kreistage, einzuberufen; das Direktorium leitete die Geschäfte auf den Kreistagen und während der Zwischenzeit, vollzog die gegen einen Stand feines Kreises ergangenen Urteile der höchsten Reichsgerichte, nahm alle an den Kreis eingehenden Sachen an und teilte sie den übrigen Ständen mit. Einzelne Kreise hatten nur einen kreisansschreibenden Fürsten, andere zwei, einen geistlichen und einen weltlichen, und nach dem westfälischen Frieden hatten zwei Kreise deren sogar drei. Zum Glück saßen diese Fürsten, fast immer die mächtigsten ihrer Kreise, in den meisten Fällen auch im Direktorium und zwar, wo es mehrere waren, abwechselnd. Es beuchte dies alles auf Herkommen, nirgends gab es eine feste Regel, und fo hatten sich denn die verschiedenartigsten Bräuche in den verschiedenen Kreisen herausgebildet. Neben den gedachten beiden Ämtern war schon von Maximilian I. für jeden Kreis ein Kreis-Hauptmann, später Kreis-Oberst genannt, bestellt worden, dem der Befehl und die Oberaufsicht über die Kriegsmacht und das Kriegsgerät des Kreises zufallen sollte. In vielen Kreisen ging jedoch dieses Amt sehr bald wieder ein.

7. Teil 2 - S. 455

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichsheer. 455 diesem, morgen in jenem Dienste; und das alles war in unübersichtlicher Ungleichartigkeit uni) nur für kurze, durch Lehns- oder Sold-Verträge eng bemessene Frist eiligst zusammengerafft, unter einander in unzählige Fehden verwickelt und jedes vaterländischen Aufschwunges bar. Wie sollte solch zucht- und ordnungsloses Heer jenen fanatischen Ketzern widerstehen, die unter Männern wie Ziska und Prokop eine ganz neue Taktik ausgebildet und den Schwerpunkt der kriegerischen Leistung ans den geharnischten Reitergeschwadern in die Wagenburgen und in die beweglichen Haufen des Fußvolks verlegt hatten!? — Auf dem im Sommer 1422 zu Nürnberg gehaltenen Reichstage schlugen die Fürsten vor, ein reines Söldnerheer zu errichten, das, nach einheitlichem Plane geleitet, im stände sei, einen „täglichen" Krieg zu führen d. H. für die Dauer des ganzen Krieges unter Waffen zu bleiben. Um die dazu nötige Löhnung zu gewinnen, stillte im Reiche „der hundertste Pfennig", also eine Einkommensteuer, erhoben werden. Gegen diesen Entwurf, welcher von dem Gedanken der Reichseinheit ausging, sträubten sich die Städte mit allen Kräften. Sie sahen darin eine Bedrohung ihrer Unabhängigkeit; sie wollten nicht gern ihre Reichtümer offenbaren und fürchteten auch, daß die Bürgerschaften allein die Steuer aufbringen würden, während die Fürsten und deren Mannschaften den Sold verzehrten. An diesem Widerstände scheiterte der an sich sehr gute Plan. Einem aus erkorenen Fürsten und städtischen Abgeordneten zusammengesetzten Ausschuß gelang es dagegen nach vieler Mühe, eine sogenannte „Reichsmatrikel für die Kriegsvolksgestellung" jedes Reichsstandes zu entwerfen. Diese Matrikel wurzelt noch durchaus im Boden der Feudalität. Trotz der neuen Taktik der fußvolkmächtigen Hussiten liegt dem ganzen Anschlage, abgesehen von geringem Schützendienste, lediglich die ritterliche „Gleve" (Lanze) zu Grunde, eine organisatorische Einheit, welche aus 4 bis 5 Reitern bestand, von denen einer vollgewappnet sein mußte. Fast unglaublich gering sind die beanspruchten „Kontingente". Jeder Kurfürst füllte 40 bis 50 Gleven stellen; von den Bischöfen forderte man 2 bis 20, nur von dem Magdeburger 30 Gleven, ebensoviel von Savoyen; Lothringen, Geldern und Hessen waren auf je 15 bis 20, die Herzoge von Bayern, die Pfalzgrafen, die Mecklenburger, Pommern, der von Berg und die Markgrafen von Baden von 5 bis 16 Lanzen angesetzt, die Grafen von Württemberg auf 20. Die übrigen Grafen gingen von 8 bis auf 2, ja bis auf eine Gleve hinab. Von den freien Städten (die niederländischen und eidgenössischen eingerechnet) stellten Lübeck und Nürnberg das höchste Kontingent, nämlich 30 Gleven und ebensoviel Schützen. Hamburg, Köln, Metz, Straßburg, Augsburg und Nordhausen brachten je 20, Regensburg und Frankfurt je 15 auf. Alle diese Städte standen alfo den Fürsten gleich. Kleinere Gemeinden traten zur Rüstung einiger Gleven zufammen oder stellten auch nur wenige Schützen.

8. Teil 2 - S. 164

1882 - Leipzig : Brandstetter
164 Die Meistersänger. stimmt überein, daß sich geschichtlich die Mainzer Meistersängerschule als die älteste nachweisen läßt. Spätere Schalen finden wir in Straßburg, Kolmar, Freiburg, noch spätere in Hagenau, ©peier, Eßlingen, Basel, Angsbnrg, Nürnberg, Ulm, Regensburg, Memmingen, ferner in Österreich, Schlesien, sogar in Danzig. „Die Sitte des Gesanges", sagt Jakob Grimm, „blieb in dem Lande, wo sie zuerst entsprungen, und da schlug sie ihren Sitz auf, wo die Bürgerschaft am freiesten, kräftigsten wohnte, also in den südlichen Reichsstädten." In Norddeutschland läßt sich nur das vereinzelte Vorkommen von Meistersängern, nicht aber von Schulen nachweisen, z. B. in Koburg und Magdeburg. Erklären läßt es sich leicht durch die Annahme, daß Handwerker, die auf der Wanderung in Süddeutschland Mitglieder einer Singschule geworden waren, auch nach ihrer Rückkehr in die Heimat die in der Fremde erlernte Kunst noch fortübten. Ein 1597 zu Straßburg gedichtetes Meisterlied führt außer einer großen Anzahl süddeutscher Städte, unter denen auch Weißenburg im Elsaß und Pforzheim vorkommen, auch zwei mitteldeutsche Städte, Leipzig und Dresden, als solche aus, in denen Meistersang er ihren Sitz hätten. Die Meistersänger betrachteten sich als die Erben der höfischen Minnesänger; doch bestand zwischen diesen und ihnen ein großer Unterschied. Die Meistersänger waren Bürger, später zumeist lauter Handwerker, die neben ihrer bürgerlichen Beschäftigung die Kunst nur nebenbei trieben, wie Hans Sachs, der Schuhmacher, nur in seinen Mußestunden dichtete, während die höfischen Sänger die Kunst meist zu ihrem Berufe machten. Es ist ein Irrtum, wenn man glaubt, daß in dem Namen Meistergesang, womit ursprünglich nur die Kunstdichtung in ihrer Beziehung zu den sieben freien Künsten und im Gegensatze zum Volks- und Naturgesang bezeichnet war, von Anfang an eine Unterscheidung vom Minnegesang gelegen habe. In einem Gegensatz zur Poesie der Minnesänger darf der Meistergesang erst von der Zeit an gedacht werden, wo er in die Kreise des bürgerlichen Lebens eingeführt wurde und Sängergesellschaften sich bildeten, welche sich zur Pflege der Dichtkunst und des Gesanges unter Beobachtung gewisser Schulregeln zusammenthaten. Die Meistersänger bildeten eine geschlossene Genossenschaft mit festen, die Ausübung der Kunst genau bestimmenden Gesetzen, während die Minnesänger die Kunst in freierer Weise behandelten und sich nur von den Gesetzen bestimmen ließen, die in der Kunst selbst lagen. Im fünfzehnten Jahrhundert bildeten die Meistersänger bereits Zünfte, deren Formen dem Jnnungswesen der damaligen Zeit entlehnt waren. Aus dem sechzehnten Jahrhundert liegen uns ihre ausgezeichneten Gesellschafts-Ordnungen vor, sowie die Sammlungen der Gesetze und Ordnungen, nach welchen die Meisterlieber abgefaßt und vorgetragen werben mußten. Die letzteren in ihrer Gesamtheit nannte man die Tabulatur und beren wesentlichste Bestimmungen waren folgenbe: Jebes Meistersängerlieb

9. Teil 2 - S. 458

1882 - Leipzig : Brandstetter
458 Das deutsche Reichsheer. hatte von vorn herein nur eine Matrikel im Auge, und zwar knüpfte umit an die Konstanzer Matrikel von 1507 an. Bezüglich der Reiterei übernahm man dieselbe sogar fast unverändert; nur daß zu den damals schon verzeichneten 3791 Pferden noch 240 für Österreich und Burgund hinzukamen; beim Fußvolk, das damals ans 4722 Mann berechnet worden, gewöhnlich jedoch im vierfachen Betrage gefordert werden sollte (18 888-Mann), kamen für jene beiden Länder noch 1200 Mann hinzu. Die einfachen Kontingente — Simpla — erscheinen unserer Zeit ganz, unglaublich gering. Es waren veranschlagt: Böhmen zu 400 Roß und 600 Mann zu Fuß, die Kurfürsten zu je 60 Roß und 277 Mann zu Fuß. — Magdeburg mit Halberstadt stellte 57 Pferde und 266 Mann zu Fuß, von den Bischöfen brachten Lüttich, Utrecht und Würzburg am meisten ans (50, 50 und 45 zu Roß, gegen 206, 190 und 208 zu Fuß). Von den Laienfürsten stellte Österreich mit Burgund 240 Reiter und 1200 zu Fuß; Dänemark von seinen Reichslehen und Bayerns Hauptlinie standen ungefähr den Kurfürsten gleich; Kleve, fränkisch Brandenburg, Pommern, Württemberg, Heften und Mecklenburg kamen ihnen ebenfalls nahe. Die Prälaten stiegen von Fnlda, dem Deutschmeister und dem Johannismeister (16 und 14 zu Roß und 55 und 56 zu Fuß) bis auf einen Retter hinab bei großer Verschiedenheit bezüglich des Fußvolks. Unter den Grafen standen obenan Nassau, Zolleru, Hohenlohe und Ostfriesland (von 30 bis 8 zu Roß). Die 84 Reichsstädte waren sehr hoch angesetzt, viele von ihnen, wie Ulm, Nürnberg, Frankfurt, Straßburg, Lübeck und Köln den mächtigsten weltlichen Fürsten gleich geschätzt. Die Summe dieses ersten Anschlages betrug etwa 2500 Pferde und 12 000 Mann zu Fuß. Auf Grund dieser Matrikel bewilligten nun die Stände dem Kaiser für seinen Römerzug 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte; allerdings nur für ein halbes Jahr und unter der Bedingung, daß die Mannschaft selbst gestellt, nicht Geld dafür verlangt werde. Als Monatslöhnung berechnete man für jeden Reiter 12, für jeden Fußknecht 4 Kurrent-Gulden, so daß für die Gesamtsumme der einfachen Matrikel (2500 Pferde und 12 000 Fußknechte) ein Monatssold von 118 000 Kurrent-Gulden, d. i. ungefähr 150 000 Mark erwuchs. Diese Summe wurde mit dem Ausdruck „Römermonat" bezeichnet, und sie blieb fortan für alle Zeit bis zum Erlöschen der alten Kaiserhoheit der regelmäßige Steuerfuß, d. h. die Norm, die Einheit der allgemeinen Reichsablagen, die man je nach Bedürfnis in steigender Anzahl: drei-, fünf-, sechsfach forderte. Die Karl V. bewilligte Truppenmacht repräsentierte also ungefähr neun Römermonate, d. H. eine Präsenzstärke, welche monatlich fast f/2 Römermonate zur Besoldung brauchte, aus ein halbes Jahr. Kaiser Karl V. gegenüber ist es übrigens bei der bloßen Bewilligung geblieben; er hat das Reichsheer für feine großen italienischen Kriege that- sächlich niemals in Anspruch genommen, offenbar weil er den deutschen Ständen keinen Einfluß einräumen mochte auf feine europäische Politik.

10. Die neue Zeit - S. 223

1877 - Leipzig : Brandstetter
223 Mißmuth ig zog er sich nach Böhmen zurück und legte den Oberbefehl nieder, welchen jetzt Wrangel übernahm. Bereits waren zwei Waffengefährten des Kaisers vom Kampfplatze getreten. Im Jahre i645 hatte der hartbedrängte König von Dänemark Frieden mit den Schweden geschlossen ; zwei Wochen später war auch der Kurfürst von Sachsen, dessen Land rein ausgesogen war, einen Waffenstillstand eingegangen. Der Kurfürst von Bayern folgte diesem Beispiele und der Kaiser stand jetzt allein einem überlegenen Feinde gegenüber. Er selbst stellte sich, da sein Feldherr Gallas eben gestorben war, an die Spitze des Heeres und hemmte die Fortschritte der Schweden. Bald ließ auch der Kurfürst von Bayern seine Truppen wieder zu den Kaiserlichen stoßen, und Wrangel mußte sich aus Böhmen nach den Rheingegenden zurückziehen. Dort vereinigte er sich mit dem berühmten französischen General Türenne und Beide zogen unter schrecklichen Verwüstungen durch das unglückliche Bayern, Wrangel drang bis an den Bodensee vor und nahm Bregenz, während der schwedische General Königsmark die kleine Seite von Prag am 25. Juli 1648 eroberte. Schon sollte die Hauptstadt selbst bestürmt werden; da endlich, nach so namenlosen Leiden und Drangsalen, erscholl plötzlich, wie eine Stimme vom Himmel, der Ruf — Friede! In Prag hatte der unselige Krieg begonnen, in Prag erlosch auch die verheerende Flamme. 16. Der westphiilische Friede (1648). Schon im Jahre 1641 waren die beiden westphälischen Städte Münster und Osnabrück zu den Orten ausersehen, wo die Gesandten der kriegführenden Mächte den längst ersehnten Frieden unterhandeln sollten, aber erst im Jahre 1643 nahmen die eigentlichen Unterhandlungen ihren Anfang und zwar mit den Katholiken zu Münster, mit den Protestanten zu Osnabrück. Der päpstliche Nuntius und der Botschafter von Venedig, als Vermittler Beider, hatten ihren Sitz in Münster. Der kaiserliche Gesandte, Gras von Trautmannsdorf, leitete vorzüglich die Geschäfte. Bei den einzelnen Unterhandlungen stellten sich unermeßliche Schwierigkeiten ein, indem jeder Theil nur gewinnen, keiner verlieren wollte, und mehr als einmal drohten die Unterhandlungen sich wieder zu zerschlagen. Insbesondere machten die Ausländer, die Franzosen zu Münster und die Schweden zu Osnabrück, übermäßige Forderungen, wie dieses vorauszusehen war. Während die Gesandten unterhandelten und . durch gegenseitige Ueberlistungen und Täuschungen aller Art die Verhältnisse auf das Aeußerste verwickelten, fochten die Heere fort, und die Siege und die Niederlagen hemmten oder förderten die Unterhandlungen der Gesandten. Die Unterhandlungen wurden absichtlich in die Länge gezogen, weil die kriegführenden Mächte von einem Tage zum andern hofften, daß das Glück der Waffen sich zu ihrem Vortheil wenden würde, so daß alsdann ihre Gesandten mit größeren Forderungen auftreten könnten. Erst im Jahre 1648 kam durch die Thätigkeit des biederen
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