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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 119

1908 - Leipzig : Deichert
c. Das fnfzehnte Jahrhundert. 7. Maximilian I. 14931519. 119 Landfriede geboten. Um aber einen friedlichen Ausgleich der ent-stehenden Streitigkeiten zu ermglichen, wurde das Reichskammer-gericht eingesetzt, das seineu Sitz erst in Frankfurt a/M., dann in Speyer und zuletzt (seit 1691) in Wetzlar hatte und das Recht erhielt, selbst die Acht auszusprechen. Um die Strer des Friedens zurecht-zuweisen und die Urteile des Kammergerichts auszufhren, wurde das Land in zehn Reichskreise*) geteilt. Jeder von diesen hatte als militrischen Befehlshaber einen Kreisobersten und mute im Kriegsfalle eine bestimmte Truppenmacht stellen. Um die Aufgaben des Reiches zu erfllen, wurde eine einmal zu zahlende Steuer, der gemeine Pfennig (von je 1000 Gulden Vermgen eine Abgabe von 1 Gulden), beschlossen, der freilich in vielen Teilen des Landes nicht bezahlt wurde. 3. Die Kriege gegen Frankreich. Die Kriege, welche Maximilian zu führen hatte, richteten sich gegen Frankreich. In Mailand hatte etwa seit Rudolfs Zeiten das Geschlecht der Visconti die hchste Macht inne gehabt, und die Herrscher hatten seit Wenzels Zeit den Titel Herzog gefhrt. Der letzte Visconti starb aber 1447 ohne mnnliche Nachkommen, und nun whlte das Volk dessen Schwiegersohn, den berhmten Sldnerfhrer (Condottiere) Franz Sforza zum Herzog. Dessen Enkel Lodovico Sforza (il Moro zubenannt) erhielt von dem Kaiser Maximilian die Belehnung mit dem Herzogtum, während letzterer sich zugleich mit seiner Nichte, der Bianca Sforza vermhlte. Da nun zu besorgen war, da Mailand dermaleinst an das Haus Habsburg falle, so erhob der König von Frankreich Erb-ansprche auf Mailand, weil er mit dem ausgestorbenen Hause der Visconti verwandt war. Hieraus entstanden langwierige Kriege zwischen dem Hause Habsburg und den franzsischen Knigen. Nach mancherlei Wechselfllen mute in deren Verlaufe Maximilian Mailand und das umliegende Land an Franz I. von Frankreich abtreten. Auch das Heiratsgut seiner frh verstorbenen ersten Gemahlin Maria von Burgund vermochte Maximilian gegen Frankreich nicht ganz zu behaupten, da dieses die Oberlehnsherrschaft beanspruchte. Er behielt die Freigraf-schaft Burgund (stlich der Saone) und die Niederlande, mute aber das Herzogtum Burgund (westlich der Saone) an den franzsischen König abtreten (vgl. S. 118). 4. Die Heiraten. Um so erfolgreicher war Maximilian in der Erweiterung seiner Hausmacht durch Heiraten. Sein Sohn Philipp *) Der sterreichische, bayrische, schwbische, frnkische, oberrheinische (Elsa Lothringen, Hessen), kurrheinische (Kln, Trier, Mainz), burgundische (Niederlande, Freigrafschaft), niederrheinifch-westflische, niederschsische (Braunschweig, Magdeburg, Mecklenburg, Bremen, Holstein), oberschsische (Kursachsen, Thringen, Pommern, Brandenburg).

2. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 20

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
20 Vii. Der Dreißigjährige Krieg. 1646—1648 namentlich dem bayerischen Lande durch furchtbare Verheerungen tiefe Wunden. Der fchwedifche General Königsmark sollte die kaiserlichen Erbstaaten erobern. Er drang ins Herz von Böhmen vor und machte 1648 einen Angriff auf Prag. Schon hatte er die sog. Kleinfeite der Stadt weggenommen, da verkündeten Trompeten unter dem Geläute der Glocken dem Lande die längst ersehnte Botschaft von dem allgemeinen Frieden (Oktober 1648). Grollend zogen die Schweden von Prag ab. Sie schleppten aber reiche Beute mit heim und darunter befand sich die Handschrift von Ulfilas' gotischer Bibelübersetzung, der berühmte Codex argenteus (jetzt in der Universitätsbibliothek von Upsala). Paul Gerhardt saug: „Gott Lob, nun ist erschollen Das edle Fried- und Freudewort, Daß nunmehr ruhen sollen Die Spieß' und Schwerter und ihr Mord." § 78. Der Westfälische Friede 1648. Verhandlungen 1. Schon auf dem Regensburger Reichstag vorn Jahre 1640 zu Osnabrück und ^ ™ r , i ^ ' ns.. . Münster, kam der Wunsch nach Beendigung des Krieges zum Ausdruck. Allein die hieraus bezüglichen Beratungen verliefen resultatlos und der Kampf tobte weiter. Ernstlicher wurden die Friedensverhandlungen von 1645 an in Angriff genommen und zwar zu Osnabrück zwischen dem Kaiser und den Schweden, die zugleich die protestantischen Stände ver- traten, und in Münster zwischen dem Kaiser und den Franzosen. Aber auch jetzt noch fehlte es den beteiligten Parteien an dem rechten Eiser. Unbedeutende Vor- und Formfragen und die Selbstsucht der auswärtigen Mächte, die mit möglichst reicher Beute den deutschen Kriegsschauplatz verlassen wollten, bewirkten eine derartige Verzögerung der Verhandlungen, daß der endgültige Abschluß des Friedens erst am 24. Oktober 1648 erfolgte. Die Friedensbestimmungen zerfallen in 3 Gruppen: 1) in solche, welche sich auf territoriale Verhältnisse, 2) in solche, welche sich auf religiös-kirchliche Verhältnisse und 3) in solche, welche sich auf verfassungsrechtliche Zustände beziehen. Territoriale Be- 2. I. Xemtormte Bestimmungen. stimmungen. a. Frankreich erhielt: das österreichische Elsaß, den Sundgau, die Festung Breisach, das Besatzungsrecht in Philippsburg, die Bestätigung des Besitzes der Städte und Bistümer Metz, Tonl und

3. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 37

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 83. Der I. und Ii. Raubkrieg. 37 Heer zog unter Montecuculis Führung gegen den Oberrhein und zu ihm gesellten sich die brandenbnrgischen Truppen. Ludwig mußte nun zu feiner Deckung eine Armee an den Rhein schicken. Allein die lahme Kriegführung Montecuculis, der von Lobkowitz die geheime Weisung erhalten hatte, jeden ernsten Zusammenstoß mit den Franzosen zu vermeiden, veranlaßte 1673 Friedrich Wilhelm, mit Lndwig Xi\. den Vertrag zu Vossem unweit Löwen zu schließen. Der Kurfürst 3?Dfiem 1673-trat vom Kampfe zurück, machte aber im Friedensschluß den Vorbehalt, daß er, wenn das Reich in Gefahr gerate, unbeschadet der Vertragsbestimmungen wieder in den Kampf eintreten könne. 4. Bald darauf machten die Franzosen nicht unerhebliche Fort- »§genojen schritte am Rhein. Ludwig Xiv. selbst eroberte die Frauche Comtö, sowie die 10 etfäffifchen Reichsstädte, über die er bisher nur die Landvogtei ausgeübt hatte (§ 78, 2) und Xurenne fiel verwüstend in die Pfalz ein. Nach solcher Verletzung des Reichsgebietes erklärten das Deutsche Reich als solches und Spanien den Krieg an Frankreich. Nun erschien auch Friedrich Wilhelm wieder auf dem Kriegsschauplatz und trat im Verein mit den Österreichern Xurenne entgegen. Aber nicht lange konnte er an Deutschlands Westgrenze das Schwert zur Verteidigung des Reiches führen. Von Ludwig Xiv. auf Grund des Vertrags von 1672 gedrängt, rückten dieschweden von Vorpommern ans in Brandenburg ein. Die Kunde davon bewog den Kurfürsten zum Rückzug in fein Land. In atemlosen Eilmärschen führte er denselben über Schweinfurt, den Thüringer Wald und Magdeburg aus. Überraschend erschien er mit seinem tapferen Feldherrn Derfflinger in Brandenburg und führte einige Tage später die Schlacht bei Fehrbellm herbei Fehrbellm i6?o. (Juni 1675). Erfüllt von der Liebe zum heimischen Boden, voll Anhänglichkeit an den Kurfürsten, stürzten sich die Brandenburger (6400 abgesessene Reiter gegen 11000) auf den Feind und erfochten den „ersten jener Reihe von strahlenden Siegen, die Deutschland von der Fremdherrschaft retteten und einigten". Der Zauber der Uuüberwiudlichkeit, der feit dem Dreißigjährigen Krieg an den schwedischen Waffen hastete, war gebrochen. Diese Schlacht legte den Grund zu Preußens Größe. Von Fehrbellin an heißt Friedrich Wilhelm der „Große Kurfürst". — Wenige Wochen nach der Fehrbettiner Schlacht verlor Ludwig Xiv. feinen tüchtigsten Feldherrn. Tnrenne fiel 1675 in der Schlacht bei S a ß b a ch im Badifchen. Nun erlangte der Große Kurfürst einen Erfolg nach dem anderen. Die Festungen Stettin und Greifswald ergaben sich; selbst Stralsund, das einem Wallenstein getrotzt hatte, mußte sich vor dem Sieger beugen und im Jahre 1678 war ganz Pommern mit Rügen dm Schweden entriffen. 5. Der Krieg gegen Frankreich wurde während diefer Zeit in den Niederlanden und am Rhein mit wechselndem Glück fortgesetzt.

4. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 39

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 84. Ludwigs Xiv. Gewaltherrschaft und der Hl Raubkrieg. 39 Höfe lreunionskammern; Reunion, Wiedervereinigung). Das Ergebnis der willkürlichen Rechtssprüche der Kammern war, daß Ludwig an etwa 600 Städte, Flecken, Dörfer, Mühlen, Burgen das französische Wappen anschlagen ließ. Teile von Luxemburg, Lothringen und ausgedehnte Gebiete von Elsaß, ferner Zweibrücken, Landau, Germersheim kamen an Frankreich (1680—1684). 2. Seinen widerrechtlichen Erwerbungen fetzte der König die D« Raub^aß. Krone auf durch den Raub Stratzburgs. Längst schon hatte er mit begehrlichen Blicken auf die reiche und feste Stadt geschaut. Der Besitz derselben fchieu ihm von großer Wichtigkeit für die Ausführung weiterer gegen Deutschland gerichteter Pläne; denn schon mehrere Jahrhunderte war sie ein Wall gegen Frankreichs Gelüste nach dem Rheine gewesen. Im Sommer 1681 hielt er die Gelegenheit zur Wegnahme Straßbnrgs für günstig. Die meisten Kaufleute der Stadt waren zur Frankfurter Messe abgereist; des Kaisers Aufmerksamkeit wurde im Osten in Anspruch genommen, wo sich bedrohliche Wolken über Österreich und Deutschland zusammenzogen. (Türken!) In aller Stille verlegte Ludwig einige Regimenter nach Elsaß und eines Tages gab er zur größten Bestürzung der Bürger den Befehl zur Umzingelung der Stadt. „Im Einverständnis mit einer mehr ans Ängstlichkeit, als ans verräterischer Gesinnung französisch gestimmten Minderheit im Rat und im Domkapitel" forderte Lonvois die Stadt auf, sich zu ergeben. Obwohl nun die Bürger kampfbereit auf den Wällen und Mauern standen, beschloß der Magistrat die Übergabe (30. September 1681). Die Bürgerschaft mußte sich unter das welsche Joch beugen. So kam die ehrwürdige Stadt, von jetzt an „das große sranzösische Einfallsthor gegen Süddentschland", die Stadt, von der Karl V. sagte: wenn Wien und Straßburg zugleich in Gefahr wären, so würde er zuerst Straßburg zu Hilfe eilen, in französischen Besitz. Ein Schrei der Entrüstung ging durch das Reich. Wohl protestierte der deutsche Reichstag in Regensburg gegen den Gewaltakt, er begnügte sich aber mit dieser ohnmächtigen Äußerung der Mißbilligung und schritt nicht zu Taten fort, und ebensowenig raffle sich der Kaiser, der durch die Unterdrückung eines Aufstandes in Ungarn in Anspruch genommen war und zudem einen Angriff der Türken auf das Reich zu befürchten hatte, zum energischen Widerstand aus, ja er mußte sogar 1684 einen zwanzigjährigen Waffenstillstand mit Ludwig Xiv. eingehen, in welchem diesem der ganze Raub überlassen wurde. 3. Im Jahre 1685 ließ sich Ludwig auch zu einem Gewaltakt au^[ft“n§0„eä auf kirchlichem Gebiete hinreißen. Wir wissen, daß Heinrich Iv. Names i685 1598 durch das Edikt von Nantes den Protestanten (Hugenotten) Religious- und Kultusfreiheit und Zulassung zu allen Ämtern ge-

5. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 41

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 85. Der Spanische Erbfolgekrieg 1701 — 1714. 41 Kaiser und entwendeten die Kostbarkeiten, die sie darin fanden. Und das alles geschah, um zwischen Deutschland und Frankreich eine öde Zone zum Schutz der französischen Grenze zu schaffen. Solche Frevel erregten in ganz Europa gerechte Entrüstung.dieg^nerlud-Zuuächst vereinigten sich der K a i s e r und die hervorragendsten Reichs-sürsteu (Brandenburg, Bayern, Sachsen,Hannover),ferner Spanien, Savoyen und Schweden zur Abwehr. Zu ihnen gesellte sich noch England, wo 1689 Wilhelm Iii. von Dramen nach dem Sturz seines katholischen Schwiegervaters Jakob Ii. durch Parlamentsbeschluß König geworden war. Der Krieg verbreitete sich somit über Italien, die Rheingegenden und vorzugsweise über die Niederlande. Leider fehlte es den Verbündeten an einheitlicher Leitung und an feftem Zusammenhalten und daher nahm der Kamps im allgemeinen trotz der großen Zahl seiner Gegner einen für Frankreich günstigen Verlauf. Im Jahre 1697 kam der Friede zu Ryswyk (Dorf bei Haag) ^ zu stände. Ludwig Xiv. zeigte zur Überraschung der. Beteiligten ungewohnte Mäßigung. Er entsagte den Ansprüchen auf die Pfalz, gab die im Kriege gemachten Eroberungen, ferner die reunierten Orte (mit Ausnahme der elsässischeu), sowie Freiburg, Breisach und Philippsburg heraus, ließ sich aber den Besitz von Straßburg von neuem zusichern. Auch brachte er es dahin, daß in den Friedensschluß eine Klausel (die Ryswyker Friedensklausel) ausgenommen wurde, wonach in den von Frankreich zurückzugebenden Orten die katholische Religion geduldet werden sollte. § 85. Der Spanische Crbfolgekrieg 1701—1714. 1. Nicht ohne Grund zeigte sich Ludwig Xiv. im Ryswyker Grund für Lud-Frieden so rücksichtsvoll in seinen Forderungen. Seine Kassen waren Mäßigung im erschöpft und er sah im Geiste voraus, daß über kurz oder lang ein gn!K.c großer Krieg entbrennen und daß er in demselben eine bedeutende Rolle spielen werde. Im Hinblick darauf hielt er es für notwendig, sich jetzt schon auf diesen Fall durch Stärkung seiner geschwächten Kriegsmacht vorzubereiten. Wenige Jahre nach dem Ryswyker Frieden zogen sich denn auch wirklich drohende Kriegswolken am politischen Himmel Europas zusammen. Wie sehr sich auch einige Mächte, wie England und Holland, Mühe gaben, sie zu zerstreuen, so konnte man deren Entladung doch nicht verhindern. Den Anlaß zum Kriege gaben Vorgänge in Spanien.

6. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 129

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 111. Die dritte Koalition gegen Frankreich 1805. 129 ohne seinen Willen sich nicht vollziehen. Viele kleine Reichsstände reisten nach Paris, um sich durch Bestechung und Demütigungen aller Art die Gunst des ersten Konsuls und seiner Geschäftsmänner {Xalletjrcmd) zu erwerben. Im Januar 1803 kamen die von den deutschen Fürsten gewählten Deputierten (Mainz, Böhmen, Brandenburg, Sachsen, Bayern, Württemberg, Hessen-Kassel und der Hoch-uud Deutschmeister) in Regensburg zusammen. Ihre Beratungen kamen im Februar 1803 zum Abschluß. Die Ergebnisse derselben, welchen der Kaiser, wenn auch mit Widerstreben, seine Bestätigung erteilen mußte, wurden in dem Reichsdeputations-Hauptschlutz niedergelegt. Darnach mußten die geistlichen Landesherren und die Reichsstädte das Opfer zur Entschädigung bringen. Die geistlichen Gebiete wurden verweltlicht oder „säkularisiert", die Reichsstädte eingezogen oder „mediatisiert". 4. Preuße n erhielt die Bistümer Hildesheim, Paderborn, Münster, Erfurt, das Eichsfeld und die Reichsstädte Nordhausen, Mühlhausen, Goslar. Zu Bayern kamen die Bistümer Würzburg, Bamberg, Freising, Augsburg, Teile der Bistümer Eichstätt und Passau, ferner die Reichsstädte Rothenburg, Weißenburg, Windsheim, Dinkelsbühl, Nördlingen, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Schweinfurt. Die auf diese Weise erfahrene Abrundung begünstigte seine politische Entwicklung. Badeu, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfürstentümern erhoben; außerdem erfreuten sich die drei ersteren auch noch einer Vergrößerung; au Baden kamen it. a. das Bistum Konstanz und die rechtsrheinische Pfalz mit Heidelberg und Mannheim. Von den geistlichen Ständen blieben nur drei bestehen: der Hochmeister des Deutschherrnordens in Mergentheim, der Großprior des Johanniterordens und der Erzbischof von Mainz; doch wurde der erzbischöfliche Stuhl, da Mainz an Frankreich kam, auf die Domkirche von Regensburg übertragen und es wurden ihm als weltliche Ausstattung das Bistum Regensburg, einige Reste des Erzstiftes Mainz (Aschaffenburg) und die Reichsstadt Wetzlar zugewiesen. Der bisherige Erzbischof von Mainz, Karl von Dalberg, erhielt noch die Würden des Reichs-Erzkanzlers und Fürst-Primas von Deutschland. — Von sämtlichen Reichsstädten behielten nur sechs ihre Reichsunmittelbarkeit: Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg, Augsburg. § 111. Die dritte Koalition gegen Frankreich 1805, 1. Während Deutschland von Stufe zu Stufe sank, endlich einem Schattenreiche glich, in welchem kein tatenkühner Wille einen Anlauf Griebel, Lehrbuch der deutschen Geschichte. Ii. 9 Bestimmungen des Reichsdepu-tations-Haupt-schlusses. Napoleon I. Kaiser der Fran zosen 180j.

7. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 9

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 74. Ter Niederdeutsch-dänische Krieg 1624—1629. 9 den prahlerischen Ausspruch gethan hatte, er müsse die Stadt haben, auch wenn sie mit Ketten an den Himmel gebunden wäre. Im Mai 1629 wurde der Krieg unvermutet rasch beendet. Der Dänenkönig hielt eine für ihn günstige Wendung unwahrscheinlich und war des Kampfes müde, und Wallenstein strebte danach, in den ruhigen Besitz von Mecklenburg zu gelangen. Obwohl besiegt, so erhielt Christian Iv. im Frieden zu Lübeck alle ihm abgenommenen Lübe^Friede Besitzungen zurück, mußte aber versprechen, sich nicht mehr in deutsche Angelegenheiten einzumischen. Die günstigen Bedingungen wurzelten in der Absicht der Sieger, Christian Iv. von einem Bündnis mit Schweden zurück zu halten. 5. Der protestantische Norden Deutschlands war überwunden; ^eftituttousebiit mit erhöhtem Machtgefühl konnte der Kaiser auf die Erfolge seiner Waffen zurückblicken. Leider verstand er es nicht, weise Mäßigung zu üben und die Unterdrückten mit sich zu versöhnen. Im Bewußtsein seiner Macht glaubte er vielmehr, „den Vernichtungsstreich gegen den Protestantismus" führen zu können. Zu diesem Zwecke erließ er im Marz 1629 das Restitulionsedikt (restituiere« = wiederherstellen, wiedererstatten), kraft dessen alle ehemals geistlichen Gebiete, Stifte, Güter, die seit dem Passauer Vertrag (allerdings im Widerspruch mit den im Augsburger Religionsfrieden festgesetzten geistlichen Vorbehalt) von den Protestanten eingezogen worden waren, an die Katholiken zurückgegeben werden sollten. Zwei Erzbistümer (Bremen und Magdeburg), 12 Bistümer, darunter Verden, Minden, Halberstadt, Brandenburg, waren nahe daran, katholisiert zu werden. Der Protestantismus fah sich anfs schwerste bedroht. Ein Notschrei ging durch die protestantische Bevölkerung: Fürsten und Städte, selbst die neutralen Stände, Brandenburg und Kursachsen, erhoben Beschwerde — umsonst. Der Kaiser achtete auf keine Mahnung zur Nachgiebigkeit, gab seinen wie den ligistischen Truppen die Weisung zur Ausführung des Edikts und beschwor damit neue Gefahren für den Frieden herauf. 6. Schon im folgenden Jahre verschlimmerte sich die Lage des Absetzung Kaisers. Verschiedene Eingriffe in die Reichsverfaffnng (Entsetzung "ai63o.etn der Herzöge von Mecklenburg) erweckten Erinnerungen an Karl V. (1548) und erregten selbst bei katholischen Fürsten Bedenken. Der größte Unwille aber richtete sich gegen den Mann, dem der Kaiser in erster Linie seine Erfolge und seine gebietende Stellung zu verdanken hatte, gegen Wall enstein. Die Ausschreitungen seiner Truppen, welche nach dem Grundsätze, daß der Krieg sich selber ernähren müsse, unter Mißachtung aller Sittengesetze in der schamlosesten Weise in Feindesund Freundesland Raub und Plünderung ausübten, riefen allenthalben Erbitterung hervor. Dazu kam der Zorn über Wallensteins

8. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 21

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 78. Der Westfälische Friede 1648. 21 Verdun (§ 70, 3), die Vogtei über 10 elsässische Reichsstädte (Kolmar, Schlettstadt, Hagenau, Weißenburg, Landau u. ct.; Straßburg nicht.) b. Schweden erhielt: Vorpommern, die Inseln Rügen, Usedom, Wollin, das feste und handelsmächtige Stettin, Wismar in Mecklenburg, die Bistümer Bremen (ohne Stadt) und Verden als weltliche Herzogtümer, außerdem 5 Millionen Thaler Soldrückstände. Da die abgetretenen Gebiete Bestandteile des Reiches blieben, so trat Schweden in die Zahl der deutschen Reichsstände ein, erhielt also Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen und damit beständigen Einfluß auf die innerdeutschen Angelegenheiten. c. Brandenburg, das nach einem alten Erbvertrag Anspruch aus ganz Pommern hatte, erhielt bloß Hinterpommern und als Ersatz für Vorpommern die vormals geistlichen Gebiete Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin. d. Bayern blieb im Besitz der Oberpfalz (§ 73, 4) und der Kurwürde, mußte aber die Rheinpfalz (Hauptstadt Heidelberg) an den Sohn Friedrichs V., des Winterkvnigs, an Karl Ludwig abtreten, für den dann eine neue Kur (die achte) errichtet wurde. Der Gesamtverlust Deutschlands belief sich auf etwa 1900 □ Meilen und 4j/2 Millionen Einwohner. e. Holland, welches seit seiner Lossagung von Spanien (1579, § 71, 4) und die Schweiz, die seit 1499 den Zusammenhang mit dem Deutschen Reiche tatsächlich aufgehoben hatten (§ 52, 4), wurden nun auch rechtlich in ihrer Selbständigkeit anerkannt. Infolgedessen verlor Deutschland eine natürliche Schutzmaner gegen Angriffe von Süden uni) für lange hinaus die Möglichkeit, durch blühenden Seehandel reich und mächtig zu werden. Ii, Religiös-kirchliche Bestimmungen. a. Der Augsburger Religionsfriede wurde bestätigt und auf die Anhänger derreformiertenlehre ausgedehnt. Leider behielten auch jetzt noch die Landesherren das Recht, die in ihrem Territorium herrschende Religion zu bestimmen, nur in einer Beziehung machte man den Untertanen Zugeständnisse; man gewährte ihnen Gewissensfreiheit, die Hausandacht, die Ausübung von Handel und Gewerbe und die freie Auswanderung. b. In Hinsicht auf den Besitz geistlicher Güter und Stifte wurde nach langen heftigen Kämpfen (die Protestanten forderten 1618, die Katholiken 1630) das Jahr 1624 als Normaljahr festgestellt mit der Bestimmung, daß alles, was eine Religionspartei am 1. Januar 1624 au Territorialbestand besaß, ihr auch in Zukunft verbleiben sollte. Damit erfolgte die Aufhebung des Restitutionsedikts. Religiös-lirchl. Bestimmungen.

9. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 174

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
174 Ix. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß. loren hatte, sowie Jülich, Berg und die früher geistlichen Gebiete von Köln und Trier, also das jetzige Westfalen und die Rheinprovinz; 4. das schwedische Pommern (Peene bis Stralsund) und die Insel Rügen. Preußens Grenze erstreckte sich somit quer durch Deutschland, von Memel im äußersten Nordosten bis nach Saarbrücken im Südwesten. Allein sein Zusammenhang war, was seine weitere Entwicklung und Machtentfaltung erschwerte, durch eifersüchtige Staaten (Hannover, Braunschweig) unterbrochen, so daß es in zwei Hülsten, eine östliche und eine westliche, zerfiel. Der nunmehrige Territorialbestand verknüpfte den preußischen Staat auf das engste mit den Geschicken Deutschlands; nach zwei Seiten hin, am Rhein und an der Weichsel, erwuchs ihm die wichtige Aufgabe, treue Wacht zu üben, der Hort der nationalen Interessen zu sein. Bayern trat Tirol mit Voralberg, Salzburg und das Jnn-viertel an Österreich ab, behielt die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, sowie die durch Säkularisation und Mediatisierung gewonnenen Gebiete und bekam außerdem Würzburg, Aschasseuburg und die Pfalz mit Ausnahme des an Baden gekommenen rechtsrheinischen Teils mit Heidelberg und Mannheim. Das (seit 1714, § 85, 9) durch Personalunion mit England verbundene Hannover wurde zum Königreich erhoben und erhielt (von Preußen) Ostfriesland, Hildesheim und Goslar. Rußland erhielt das Großherzogtum Warschau als Königreich Polen. England behielt Malta, Helgoland und einen Teil der französischen und holländischen Kolonien, wie Ceylon, Kapland, Plätze in Indien (unbedingte See- und Kolonialherrschaft). Schweden blieb im Besitz von Norwegen (Personalunion); Dänemark wurde für Norwegen mit Lauenburg entschädigt. Holland (die frühere Republik) und Belgien wurden zu dem „Königreich der Niederlande" vereinigt, Spauien und Portugal den einheimischen Dynastien (Bourbonen und Bragauza) wieder zurückgegeben, die Schweiz und der Kirchenstaat wieder hergestellt. B. Der Deutsche Bund. Das Verlangen 1. Neben der territorialen Neugestaltung Europas hatte der Kongreß Z"mammc"nsch?ußuoch eine zweite wichtige Aufgabe zu lösen: die Herstellung einer te|tämme.en n e n e n deutschen Verfassung. Das alte Römische Reich deutscher Nation war 1806 zertrümmert worden. Etwas anderes sollte an seine Stelle gesetzt werden. Aber was? Ja, das war eine Sache, worüber die verschiedensten Ansichten wirr und unklar hin- und herwogten und welche endlich nach Überwindung vieler Schwierigkeiten doch nur eine äußerst unvollkommene Erledigung fand. Die glänzenden Taten

10. Die wichtigsten Ereignisse der Weltgeschichte - S. 57

1874 - Erlangen : Deichert
Dritte Periode, 1273—1517. I. Deutschland. 57 1495), Reichs kammergericht (in Frankfurt, 1530 in Speier, 1690 in Wetzlar). 1512 zehn Landfrie- 1512. denskreise (öftcrr., bayer., sack s., fränk., oberrhein., niederrhein., bürg., westf., obersächs., niedersächs. Kreis).— c) Philipp der Schöne, Max' I. Sohn, vermählt mit Johanna, Tochter und Erbin Ferdinanb's von Aragonien und Jsabella's von Casti lien; Phi-lipp's Kinder: Karl und Ferbinanb; letzterer vermählt mit Anna, Sckwester Lnbwig's Ii., des letzten Königs von Ungarn und Böhmen. S. 31. C. Innere Werhättnisse Deutschlands. 1. Im Reich: weitere Abnahme der kaiserlichen Mackt gegenüber den Reichsstänben. Faustrecht. Vehm-g eri ch te (in Westfalen). Sckwinben des ritterlichen Geistes (Söldnerwesen, Lanbsknechte). Wachsthum der Städte: der Hansa (Lübeck, Köln), der oberbeutschen Städte (Straßburg, Basel. Ulm, Augsburg, Regensburg); schwäbischer Stäbtebunb um 1377. ' Be- 1377. brückung des B auernstanb es durch den Abel. 2. In der Kirche: Abnahme der christlichen Zucht bei Geistlichkeit und Volk. Mystiker (Tauler in Straßburg, j 1361; die Brüber vom gemeinsamen Leben; Thomas von Kempen, f 1471). 3. Wissenschaften gepflegt auf Universitäten (Prag 1348, Wien 1365, Heibelberg 1386, Leipzig 1409, Jngolstabt 1472, Wittenberg 1502 u. a.); durch die classischen Stubien der Humanisten (Agrlcola, Reuchlin t 1522, Erasmus f 1536). 4. Verfall der Poesie. Meistersang (Hans Sachs
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