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1. Geschichte der Reformation - S. 213

1834 - Leipzig : Dürr
nach Qjitfja» Adolphs Tode. 21l größten Greuel in seinen Landern mit anseheu, so wie die Franzosen in den Rheinländern, in Schwaben und Vaicrn schrecklich verheerten. Der Kaiser Ferdinand Hi. (16z7 — 2667), der ohnehin friedlicher gesinnt war, sähe sich genö- thigt, ernstlich auf Beruhigung der Völker denken, fand aber, wir schwer es sey, das Verwirrte wieder zu ordnen. Die katholische Partei schämte sich nachzugeben und die geraubten Güter zu erstatten ; dem Kaiser war es anstößig als Ober- haupt des Reichs mit den protestantischen Ständen zu unter- handeln; die Protestanten glaubten aber auch den Zeitpunkt für ihre völlige Sicherung, für welche sie so unaussprechlich viel geleistet, gelitten und aufgeopfert hatten, benutzen zu müssen. Allein auch Schweden und Frankreich wollten ihre Dienste für Deutschland von Deutschland vergolten haben und so gab cs zahllose Forderungen. Lange stritt man über den Ort der Zusammenkunft und den Rang der verschiedenen Machte.. i645 ging der eigentliche Fricdenscongreß an und i643 wurde er geschlossen. Der Friede, der hier zu Stande kam, heißt der Westphälische, vom den zwei Städten in Westphalen, Münster, wo er zwischen Deutschland und Frankreich, und Osnabrück, wo er zwischen den Deutschen selbst und mit Schweden geschlossen wurde. Er gab Deutsch- land die wichtigsten, so lange die Rcichsverfassung bestand, gültigen Reichsgcsetze. Die Protestanten, worunter man nun Lutheraner und Reformirte begriff, sollten völlige Religions- freiheit haben;, die Stifter und Güter sollten demjenigen Thcile zufallen, der sie 1624 im Besitze gehabt, doch wollte sich der Kaiser in Ansehung seiner Erbländer nicht daran binden. Frankreich bekam von der Landgraffchaft Elsaß das, was Oesterreich darin besaß; Schweden die Herzogtümer Bremen und Verden, einen Theil von Pommern und die Stadt Wismar in Mcklenburg, welche Besitzungen abcr theils in nachherigen Kriegen, theilts durch Vertauschungen von Schweden wieder getrennt worden sind; auch bekam cs fünf Millionen Thalcr Kriegskosten und das Heer ging erst t65o aus Deutschland, um den Forderungen desto mehr Nach- druck zu geben. Der Papst protestirte gegen diesen Frieden-

2. Geschichte der Reformation - S. 178

1834 - Leipzig : Dürr
178 S>it Reformauen in andern Länder». andre Große des Reichs, die besten Kräfte des Landes; das übrige Frankreich verarmte. Für die religiöse Bildung und den Unterricht des Bürger- und Bauernstandes that man fast gar nichts, die Untcrthanen erlagen unter Abgaben und wurden zu nichtigen Zwecken des Ehrgeizes in ihrer Unwissen- heit gemißbraucht. Manche Protestanten bekannten sich bloß äußerlich zur römischen Kirche; mehr als 5oo,ooo meistens fleißige, or- dentliche, fromme Menschen kamen dennoch durch die mit hauenden Schwertern verwahrten Granzcn nach Holland, in die Schweiz, nach England und Deutschland, wo sie vor- züglich in Preußen gut ausgenommen wurden. Sie brachten ansehnliche Geldsummen, und, was noch mehr Werth war, Kenntnisse und Geschicklichkeiten mit, legten Fabriken an zu Seidenarbcitcn, Hüten und dergleichen, und sie gewöhnten sich bald an die Sümpfe von Holland und an das rauhere nördliche Deutschland. Ludwig Xiv. hob endlich 1685 das auch von ihm feier- lich beschworne Edict von Nantes gänzlich auf und viele Grausamkeiten fielen noch vor, denn er wollte durch Vertil- gung der Ketzer des Namens des allerchristlichsten Königes ganz werth feyn; Beichväter, Minister, besonders der eng- herzige und grausame Louvois, spiegelten ihm vor, die Pro- testanten wären treulos, obgleich die Könige mehr als ein- mal Hülfe unv Rettung bei ihnen gegen ihre katholischen Unterlhancn gefunden hatten, so lange man ihnen die Reli- gionsfreiheit ließ. Eben dieser Ludwig riß ein Stück von Deutschland nach dem andern und zuletzt auch Straßbnrg an sich und ließ es wenigstens auf den Rath feines Ministers geschehen, daß 168.-) die Unterpfalz, eine paradiesische Gegend, mit ihren Städten, Flecken und Dörfern jämmerlich verhee- ret, auch Mannheim und Heidelberg mit abgebrannt wurde, unter dem Vorwände, daß man den Deutschen, die man eben bekriegen wollte, den Unterhalt entziehen müßte. Die armen Einwohner entflohen halb nackt; Tausende kamen um. Ludwig wähnte in seinem Alter durch einen solchen Religionseifer seine Laster und Jugendsünden wieder gut zu

3. Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit - S. 98

1906 - Leipzig : Dürr
98 Tas Zeitalter des Absolutismus Die Fürsten suchten deshalb auf eigene Hand Mittel und Wege zur Durchfhrung des Landesschutzes, und indem sie in der vereinzelten Stellung die eigene Schwche richtig erkannten, suchten sie durch gegenseitigen An-schlu grere politische Macht zu erlangen. Deshalb ist das Jahrhundert von 16401740 reich an Bndnissen der deutschen Klein- und Mittel-staaten. Deren uere Politik, soweit sie sich auf Kaiser und Reich er-streckt, ist zum groen Teil eine eigenartige Bundespolitik. Der Groe Kurfürst ist bald nach dem Westflischen Frieden durch eigene Erfahrungen zu einer solchen Politik gedrngt worden, ohne doch die Bedeutung der Bndnisse zu berschtzen. Im Jahre 1651 machte er der erste Herrscher, der den Westflischen Frieden brach einen Einfall in das Jlichfche Land mit 3000 Mann, gegen Wolfgang Wilhelm zu Pfalz-Neuburg, der einen Teil der Jlichschen Erb-schaft besa. Aber Friedrich Wilhelm hatte seine Kraft berschtzt; der Feldzug verlief ziemlich klglich und ohne Ergebnis. Doch lernte der Groe Kurfürst aus diesem ersten Mierfolge. Er erkannte die Not-wendigkeit einer inneren Umgestaltung seines Staates wie die Notwendig-feit von Bundesgenossen. Schon im Jahre 1651 hatten die Fürsten in beiden rheinischen Kreisen ein Bndnis geschlossen; im folgenden Jahre war der Hildesheimer Bund infolge der Unsicherheit der all-gemeinen Lage zwischen den brannschweigischen Hfen, Bremen- Verden und Hessen-Kassel entstanden, und man bemhte sich um andere Bundes-genossen, wie um Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Aber der Groe Kurfürst trug sich selber eine Zeitlang mit Unionsplnen, und drei Jahre lang hat er (von 165356) in schwerer diplomatischer Arbeit sich gemht um ein hohes Ziel, das er nicht erreichte. Was zwei Jahrhunderte spter Bismarck, der groe Staatsmann des 19. Jahrhunderts, erreichte, die Einigung Deutschlands unter preuischer Fhrung im Kampf gegen das habsburgische Kaiserhaus, das ist von Georg Friedrich von Waldeck, dem gedankenreichen, willensstarken Minister des Groen Kurfrsten, zum ersten-mal geahnt und durchdacht worden. Er plante einen protestantischen Frsten-bund, dem die evangelischen Reichsstnde in Nord- und Mitteldeutschland beitreten sollten; Brandenburg - Preußen sollte die Fhrung bernehmen, sterreich vom Kaiserthron ausgeschlossen werden. Frankreich dem Bunde beitreten, um den Kampf gegen Habsburg zu unter-sttzen. Wenn Waldeck noch mit dergleichen Plnen nicht an die ffent-lichkeit kam, so sind sie dock aus seinen Schriften zu erkennen; aber zu Schwedens gegen Bremen, die Gewalttaten Karls von Lothringen im Stift Lttich. Der Bischof von Lttich erhlt Hilfe auer von den geistlichen Fürsten von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der den Feldzeugmeister von Sparr mit 800 Mann sandte.

4. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 292

1903 - Leipzig : Dürr
292 Die Geschichte der Reformation c) Die Siege des Katholizismus. In Frankreich (Bartholomäusnacht), in Spanien und auch in England hatte die Gegenreformation ihr blutiges Werk getan; mannhaft und siegreich hatten sich die Niederländer gewehrt; auch Deutschland sollte der -Glaubenskampf nicht erspart bleiben. Schon war Bayern dem Katholizismus wiedergewonnen, Maximilian I. durch das neugeschaffene Heer die festeste Stütze der römischen Religion. In den geistlichen Gebieten, in Fulda, Trier und Mainz, Rhein auf und Rhein ab war alles katholisch geworden, und wenn auch zeitweilig in Aachen der Rat mit Protestanten besetzt war, so standen dem doch wichtigere Erfolge der Ultramontanen gegenüber. Als im fürstlichen Kollegium des Reichstages der evangelische Administrator Magdeburgs seinen Platz einnehmen wollte, ward er hinausgetan. Der Reformationsversuch Gebhards von Waldenburg in Köln (1582) scheiterte, wie einst der Hermanns von Wied, an der Uneinigkeit der Protestanten, die keine Hilfe brachten, und der Energie der Jesuiten, durch deren Bemühungen Ernst von Bayern gewählt wurde. Und seitdem zu Maximilian von Bayern der Jesuitenzögling Ferdinand von Steiermark, der künftige Kaiser, sich gesellte, seitdem der gesamte Katholizismus unter einheitlicher Leitung in der Liga zu energischem Zusammenwirken sich aufraffte (1609), war der Ausbruch eines Religionskrieges nur eine Frage der Zeit. Wenn es auch gelang, im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit noch einmal den drohenden Krieg zu verhindern, so waren es doch der warnenden Vorboten genug. In eigenem Hader zerrieb sich der Protestantismus; im kräftigen Zusammenschluß raffte sich Rom empor. Frommer und freier Individualismus, an die Kirche gebundener und die brutale Macht vereinender Sozialismus mußten den Kampf auf Leben und Tod miteinander auskämpfen. Und nicht allein das: die Selbständigkeit der evangelischen Fürsten und die Obergewalt des katholischen Kaisers, die Jnteressen der Stände und des Evangeliums, die des Kaisers und des Ultramontanismus, standen sich gegenüber. Die alte Reichsverfassuug war in Frage gestellt. Ein kommender Religionskrieg mußte zugleich ein politischer werden, und bei der Schwäche des Protestantismus war sein Ausgang zum mindesten zweifelhaft.

5. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 294

1903 - Leipzig : Dürr
294 Die Geschichte der Reformation darf man hierin den Fortschritt sehen, den auch jene Periode des Verfalls in sich trug. Ii. 1. Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges in politischer Beziehung. Die kaiserliche Macht war dahingesunken; das Reich löste sich auf in einen Fürstenbund, in die erlauchte Republik der deutschen Reichsfürsten. Wohl gab es noch einen Kaiser; aber er widmete sich mehr habsburgischeu, als deutschen Interessen. Wohl sammelten sich die Fürsten zum Reichstag: jener permanente Gesandtenkongreß in Regensburg mit seinen 244 Stimmen aber bedurfte zu jedem Beschluß der Einhelligkeit des kaiserlichen Oberhauptes und der drei (kurfürstlichen, fürstlichen, ständischen) Kurien; die Schwerfälligkeit dieses Apparates verhinderte natürlich jede schnelle und einmütige Entschließung. Wohl standen in den Friedensverordnungen schöne Sätze über Reichsgericht und Reichskriegswesen; wenn sie nur irgend eine verbindliche Kraft gehabt, nur irgendwie den Verfall des Rechts- und Heerwesens aufgehalten hätten. Ein „irreguläre aliquod corpus et monstro simile“ war das deutsche Reich geworden; denn der kaiserlichen Macht, die wohl noch die militärische und diplomatische Führung beanspruchte, stand die fürstliche Hoheit, die für sich volle Freiheit und Unabhängigkeit verlangte, gegenüber. Die unzähligen Länder und Ländchen, die durch den westfälischen Frieden mit der vollen Souveränität bekleidet waren, vervollständigten die politische Ohnmacht des Reiches. Schon durch die Reformation war die Macht des Landesfürsten, der als summus episcopus waltete und Kirchengüter nach Belieben einzog, erheblich gestärkt. Jetzt war ihm die volle Landeshoheit zu teil geworden; er konnte Bündnisse mit deutschen und ausländischen Staaten schließen, konnte Kriege mit seinen Nachbarn führen. Er schuf sich mit Hilfe der Steuern (Accise, Kopfsteuer) ein stehendes Heer, verwaltete durch seine Beamten das Land, zwang seine Stände zu Abgaben (Bitte, Sitte, Pflicht). In „Staatsraison", in Kabinets-justiz waren diese Fürsten und Fürstlein groß, und keiner dachte daran, sich irgendwie eine Rücksichtnahme auf das Wohl des Ganzen aufzuerlegen. Äußerlich schon zeigte sich die Schwäche des Reiches in der Abtretung dergrenzprovinzenandie getreuen Helfershelfer im Kriege. So bekam Frankreich Metz, Toul, Verdun, die Landgrafschaft Elfaß und die Landvogtei über 10 elsässische Landstädte. Straßburg, das nicht dazu gehörte, sollte es bald durch Raub wegnehmen. Schweden erhielt Vorpommern und Stettin, Wismar, Bremen und Verden. Die Niederlande und die Schweiz wurden unabhängig. Damit waren denn die Mündungen aller deutschen Ströme fremden Herren eigen. Dieser Verlust des Küsten-

6. Aus dem Altertum, dem Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 231

1903 - Leipzig : Dürr
Deutschland im späteren Mittelalter 1273—1517 231 vielfache Teilungen zerfielen die Territorien dann wieder in kleinere Staaten. Von den fünf großen Herzogtümern zur Zeit Ottos des Großen bestand keins mehr in seinem alten Umfang. Im allgemeinen kann man von der Zerstückelung großer Gebiete in kleinere Territorien sagen, daß im Westen Deutschlands die Zerschlagung und Zerteilung bedeutend größer war, als im Osten. Beim Tode Karls Iv., also am Ende des 14. Jahrhunderts, ist die Zahl der Territorien folgende: I. weltliche Gebiete: 1 Königreich (Böhmen, anerkannt von Friedrich Ii.), 1 Erzherzogtum (Österreich), 19 Herzogtümer, 3 Pfalzgrafschaften, 6 Landgrafschaften, 10 Markgrafschaften, 4 Burggrafschaften, 2 Fürstentümer, 1 Freigrafschaft (Burgund), 94 Grafschaften, 48 Herrschaften, 59 Reichsstädte. Dazu die Bauernverbände Friesland und die Schweizer Eidgenossenschaft. Ii. geistliche Gebiete und zwar: 7 Erzbistümer, 41 Bistümer, 16 Abteien, 2 Propsteien, 1 Ordensland. Das Königreich Böhmen, das Herzogtum Sachsen-Wittenberg, die Pfalzgrafschaft am Rhein (Rheinpfalz) und die Markgrafschaft Brandenburg, dazu die drei Erzbistümer Köln, Mainz und Trier bildeten die sieben Kurfürstentümer nach dem Gesetz der goldenen Bulle. Die weltlichen Gebiete sind später durch Erbteilungen vermehrt worden, wie Sachsen, Mecklenburg, Pommern, Anhalt und viele andere. b) Die Schwäche der Ientralgewalt hängt mit jener Zerstückelung des Reiches eng zusammen. Es fehlt dem ganzen Zeitalter das Bewußtsein, daß zum besten des einzelnen wie des Ganzen die individuellen Interessen mit denen der Gesamtheit notwendig daß die Ritterschaft und die Städte unter sich Einigungen abschlössen zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegen Anforderungen der Fürsten. Sie bilden bald mit, bald ohne die Geistlichkeit die „gemeine Landschaft" und benutzen etwaige Verlegenheiten der Fürsten, um sich gemeinsame Rechte zu verschaffen, z. B. in Bayern für eine Steuer, die Münze. Andererseits erscheinen aber die Stände auch oft als die Vertreter der Interessen des gesamten Landes: sie lösen es von Verpfändungen aus, sorgen für seine Unteilbarkeit, erwerben, wie in Brandenburg, Freiheitsbriefe für alle Einwohner, nehmen, wie in Brandenburg seit Mitte des 14. Jahrhunderts das Recht in Anspruch, Verpflichtungen des Fürsten mitzubesiegeln, sie also im Interesse des Landes zu kontrollieren. Das Mittel zur Gewinnung dieser Rechte ist die Steuerbewilligung, die allerdings immer nur für den einzelnen Stand erfolgte und von diesem auf seine Hintersassen umgelegt wurde. (Die Geistlichen und Ritter, persönlich steuerfrei, besteuerten ihre Leute, die Städte, die Bürger.) So wurden durch die Landstände, und das ist ihre Hauptbedeutung, die Landesinteressen gegenüber den privatrechtlichen Interessen der Fürsten zur Geltung gebracht.

7. Volksschulenfreund - S. 345

1860 - Leipzig : Dürr
Kurze Geographie. 345 Thale, die goldene Aue genannt. Weißenfels an der Saale, 6000 E. 3n dieser Gegend ist das Dorf Roßbach, berühmt 1757. Naumburg an der Saale, 14,000 Einw., hat jähr- lich zwei Messen. In der Nähe ist die Scbulpforte, eine berühmte Schulanstalt. Zeitz an der Elster, 12,000 (?., bat ansehnliche Waldungen. Die Grafschaft Mannsfeld in Thüringen*). Eis- leben, Luthers Geburtsort, 9500 E. Die Salzwerke Ariern in Thüringen, K ö se n und Dürrenberg an der Saale, sind sehr ansehnlich. Halle an der Saale, 34,000 E., besteht aus Halle, Glaucha und Neumarkt. Das große Salzwerk, wovon 24 Kothen dem Könige, die andern der Bürgerschaft ge- hören, liefert jährlich über 450,000 Schffl. Salz. Die Halloren, Nachkommen der Wenden, muthvolle Menschen, arbeiten darin. Die Universität. Das berühnite Waisenhaus, von Aug. Herm. Franke 1694 gegründet, was er mir 5 Gulden anfing, versorgt viele arme Kinder, enthält eine Bibelanftalt, Buckdruckerei unv andere Anstalten. — Die Grafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla am Harz Mediatbesitzungen*^') unter preußischer Hoheit. Der ehemalige sächsische Kurkreis ist sehr sandig, hat Holz und Hopfen. Wittenberg an der Elbe, eine Festung, Luthers und Melanchtvns Begräbnißort, 11,000 E. Barby an der Elbe, von Herrnhutern bewohnt. Bei Düben an der Mulde ist eine mehrere Meilen große Haide. — In dem von dem meiß- nischen Kreise erhaltenen Antheil ist die neue Festung Tor gau, 9000 E., an der Elbe. b) Der Regierungsbezirk Erfurt liegt in einer sehr frucht- baren Gegend, treibt besonders auch Handel mit Gemüse und Sämereien. Erfurt ist durch die Eyriaksburg und dcnpeters- berg fest, 33,000 E. Die große Glocke ist 275 Ctr. schwer. Das Eichsfeldliegt hoch, ist rauh, hat aber viele Wollenmanu- fakturen. Heiligenstadt, 2d00 E. Duderstadt ist an *) Unter Thüringen, das einst ein sehr großes Reich war, be- greift man j.tzt noch ungefähr den Strich Landes zwischen der Werra, Saale, dem Harz und Thüringer Wwde. Außer dem preußischen Thüringen stnd darin unter andern Gotha, Weimar mit Eisenach, Meiningen mit Hildburghausen, die schwarzburg. Länder, die Grafschaft Stolberg. **) M>diatisirte Herren stnd solche, die mit ihren Ländern einem andern Fürsten nntergeortmt sind, und gewisse Hoheitsrechte, z 93. Mtlltair zu halten, nicht haben. Diese Souveränität haben besonders viele Fürsten. Grasn und Städte durch die Folgen der französischen Revolution veiloren. Z. B. die ehe- maligen freien Reichsstädte Nürnberg, Augsburg.!

8. Vorläufige Einführung in die Allgemeine Erdkunde, Deutschland - S. 44

1906 - Leipzig : Dürr
44 Deutschland. noch die heutige nördliche Hälfte des Großherzogtums (Hessen-Marburg) zufiel, während die andern beiden Teile zur Landgrafschaft Hessen-Cassel vereinigt wurden. Beide nahmen die evangelische Lehre an. Für seinen Beitritt zum Rheinbunde wurde Hessen-Darmstadt 1806 zum Großherzog- tum erhoben und aus Stücken kleinerer katholischer Gebiete stark ver- größert; daher ist die Bevölkerung hinsichtlich des Bekenntnisses stark gemischt.] 6. Das Reichsland E ls aß-L othringen. ^Das Elsaß gehörte zunächst zum Herzogtum Schwaben, in dem nach dem Erlöschen der Hohenstaufen Landgrafen Recht sprachen. Im späteren Mittelalter löste sich das ganze Elsaß in kleine, machtlose Teile auf, konnte daher leicht von den Franzosen bis auf Straßburg 1648 erobert werden. Straßburg folgte 1681. Lothringen bildete ein Stück des Herzogtums Lothringen, über das zunächst die Karolinger herrschten; später kam es an das Haus Anjou (1431). Nach dem polnischen Thronfolgekriege ward es an den Schwiegervater des französischen Königs Ludwig Xv., den Polenkönig Stanislaus Lesczynski, abgetreten, nachdem Metz bereits 1552 von Heinrich Ii. von Frankreich erobert worden war. Nach Lesczynskis Tode riß Frankreich das Land 1766 an sich. Im Frieden zu Frankfurt a. M. 1871 wurde Deutschlothringen mit dem Elsaß an Deutschland zurück- gegeben. Wie sehr dieser Anschluß Elsaß - Lothringens an Deutschland dem Lande zum Segen gereicht, zeigt sich darin, daß Straßburgs Ein- Wohnerschaft sich verdoppelt, die Förderung der Eisenerze aus der Jura- platte sich unter dem freieren deutschen Bergrecht aber verzehnfacht hat.] Das Reichsland Elfaß-Lothringen ist fast 15 000 qkm, also fast so groß als Baden und zählt gegen 13/4 Mill. Einw., so daß die Dichte der Bevölkerung fast 120 aufs qkm beträgt. Aufgaben wie unter Nr. 1. § 17. Das Rheinische Schiefergebirge. Die Lage. An das Südwestdeutsche Becken setzt sich mit der Längs- seite im Norden die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle an, die sich aus dem Rheinischen Schiefergebirge mit Mittelrhein, dem Hessischen und Weser- berglande mit der Weser und Thüringen mit der Saale zusammensetzt. Das Rheinische Schiefergebirge ist demnach der westlichste Teil dieses Zuges. Es breitet sich trapezförmig zu beiden Seiten des Mittelrheins aus und

9. Die neue Zeit - S. 83

1895 - Leipzig : Dürr
Zweiter Abschnitt. Zeit des dreißigjährigen Krieges. I. J>er dreißigjährige Krieg. 1. Deutschland in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Der Augsburgische Religionsfriede von 1555 hatte den Streit zwischen Katholiken und Protestanten nicht aufgehoben, denn der geistliche Vorbehalt, d. i. die Frage, ob Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte protestantisch werden und die Reformation in ihrem Sprengel einführen könnten, ohne ihr Amt zu verlieren, ließ wie eine offne Wunde das deutsche Volk nicht zur Ruhe kommen. Thatsächlich kehrten sich beide Konfessionen nicht an den Vorbehalt. Die protestantischen Fürsten nahmen ein Bistum nach dem andern in eigene Verwaltung. So wurden im Kurfürstentum Sachsen unter Moritzens Nachfolger August die Bistümer Merseburg, Naumburg und Meißen reformiert, im Kurfürstentum Brandenburg, im Herzogtum Pommern, in Holstein, Lübeck, Bremen verschwanden ebenso die letzten Reste des Katholicismus, andrerseits nahmen am Niederrhein und in Westfalen die Bekenner der protestantischen Lehre zusehends ab, weil die Obrigkeiten, der Herzog von Jülich, der Erzbischof von Trier, der Rat der Reichsstadt Aachen, sie nicht duldeten; der Abt von Fulda erzwang die Wiederherstellung der alten Kirche, und in das fast ganz protestantische Eichsfeld zogen unter dem Schutze des»Erzbischofs von Mainz die Jesuiten ein. In Süddeutschland, besonders in Bayern, war dieser Orden eifrig bemüht, die Gegenreformation durchzusetzen. Die Protestanten, die sich durch die Bekehrungsversuche der jesuitischen Beichtväter nicht irre machen ließen, wurden vertrieben, die Kirchen samt ihren Gütern den Katholiken zurückgegeben. Man konnte wohl bemerken, daß die katholische Kirche durch die Trieuter Beschlüsse wieder eine feste Gestalt

10. Die neue Zeit - S. 114

1895 - Leipzig : Dürr
— 114 — lung zwischen den politischen und religiösen Gegensätzen betrieb, kam im Herbst des Jahres 1648 der Friede zu stände, der unter dem Namen des Friedens von Osnabrück und Münster oder des Westfälischen Friedens bekannt ist. Zunächst mußte sich das Reich mit den fremden Mächten abfinden. Schweden erhielt die Stadt Wismar, die Bistümer Bremen und Verden, Vorpommern, die Insel Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin und 5 Millionen Thaler Kriegsentschädigung. Zwar versprach es, die Freiheiten der Städte Bremen, Wismar und Stralsund nicht anzutasten und betrachtete seine Erwerbungen als Bestandteile des deutschen Reiches, aber der König von Schweden trat als Herr deutscher Lande in den Fürstenverband des Reiches ein und beanspruchte als solcher Sitz und Stimme auf deu Reichs- und Kreistagen, konnte sich also immer von neuem mit den den^ schen Angelegenheiten befassen. Frankreich ließ sich das Eigentumsre . auf die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun bestätigen und die Oberhoheit über das Elsaß mit Einschluß der zehn Reichsstädte (darunter Colmar, Hagenau, Schlettstadt, Weißenburg) übertragen, doch verhieß es, die Freiheiten der reichsunmittelbaren Städte und Herren zu schonen. Nur Breisach nahm es ganz für sich in Anspruch. Die Unklarheit des Vertrages sollte einer späteren Einverleibung des ganzen Elsaß den Weg bahnen. Brandenburg bekam Hinterpommern, die säkularisierten (aufgehobenen) Bistümer Halberstadt, Minden uno Kammin und das Erzbistum Magdeburg, doch sollte dieses der damalige Administrator, Prinz August von Sachsen, bis zu seinem Tode verwalten; Bayern blieb im Besitz der Oberpfalz und der Kurwürde. Für des Böhmenkönigs Friedrichs V. Sohn, der sich in der Rheinpfalz behauptete, wurde eine neue Kur, die achte, errichtet. Die Schweiz und die Niederlande schieden aus dem Verbände mit dem deutschen Reiche aus. In Beziehung auf die Religion gelangte man zu dem großen Zugeständnisse der politischen Gleichberechtigung der drei Konfessionen, welche so lange im Streite gelegen hatten. Für die Zugehörigkeit der geistlichen Güter sollte der erste Januar des Jahres 1624 maßgebend sein. Diejenigen, welche damals von den Protestanten oder Reformierten eingezogen worden waren, sollten ihnen verbleiben, alle anderen sollten an die Katholiken zurückgegeben werden. Auch im Reichstag und beim Reichskammergericht wurden den Evangelischen gleiche Rechte mit den Katholiken gewährt. Andersgläubigen Unterthanen gestattete man ungehinderte Ausübung ihrer Religion im Haufe. Bei allen diesen Beschlüssen lehnte man jede Einmischung des Papstes oder Spaniens ausdrücklich ab. So hatte der entsetzliche Krieg wenigstens die eine gute Folge, daß die Religionsfreiheit im deutschen Reiche gesichert wurde;
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