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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 69

1897 - Stuttgart : Neff
69 sollten bis zum Konzil suspendiert sein. Um die unentbehrliche Türkenhilfe zu erhalten, gewährte Karl den Evangelischen in einer geheimen Deklaration Schutz auch ihres kirchlichen Be- sitzes, Billigung der Unterhaltung von Kirchen und Schulen aus geistlichen Gütern, Zulassung protestantischer Beisitzer am Reichskammergericht, trat aber zugleich der katholischen Liga bei. Philipp hatte 11. Juni in einem geheimen Vertrag sich Karl gegenüber verpflichtet, mit Cleve, Frankreich und England kein Bündnis zu schliessen, sowie deren Aufnahme in den Schmalkaldener Bund, der damals Kursachsen geneigt gewesen wäre, zu hinter treiben; da- gegen erhielt er vom Kaiser eine allgemeine Amnestie zuge- sichert. In den Vertrag war Philipps Schwiegersohn, der junge Moritz von Sachsen (Herzog seit August 1541), mit einbezogen. Cleve nicht zu unterstützen, verpflichtete sich bald darauf auch Joachim Ii. von Brandenburg. Weitere Erfolge und Aussichten der Reformation. In Rücksicht auf die notwendige Türkenhilfe gestand König Ferdinand auf dem Reichstag in Spei er Anfang 1542 den Protestanten fünfjährige Erstreckung des in Regensburg gewährleisteten Friedensstands und Aufschubs der Religionsprozesse zu. Johann Friedrich von Sachsen begann jetzt auch mit der Säkularisation in Wirklichkeit nicht „landsässiger“ Stifter, indem er in dem unter Kursachsens Schutz stehenden Bistum Naum- burg Amsdorf als Bischof einsetzte und durch Luther weihen liess, die weltliche Regierung aber selbst übernahm. Ueber eine Teilung des Bistums Meissen verständigte er sich, nach beider- seitigen Rüstungen, mit seinem albertinischen Vetter Moritz; dieser bereitete den Erwerb des Bistums Merseburg vor (der 1545 erfolgte). Eine grosse Aussicht bot sich dem Prote- stantismus im Erzbistum Köln dar, dessen Inhaber, der betagte Hermann von Wied, nach Reformen im Sinne der Konzilien und des Erasmus, im Einverständnis mit seinen Land- ständen und unter Anlehnung an den Speirer Beschluss von 1542 begann, unter Mitwirkung Bucers und Melanchtlions eine in der Lehre durchaus evangelische Kirchenordnung zu schaffen. Der Herzog Wilhelm von Cieve war, schon um einen Rückhalt gegen den Kaiser zu finden, bereit, den- selben Weg zu gehen; auch der Bischof von Münster, Minden, Osnabrück hatte Lust, im Fall des Gelingens dem Kölner nach- zufolgen. Die Schmalkaldener verdrängten Mitte 1542 den Herzog Heinrich von Braunschweig, weil er u. a. die vom Kaiser ausser Kraft gesetzte Acht an Goslar zu voll- ziehen sich anschickte, unter schweren Ausschreitungen ihrer

2. Neue Zeit - S. 132

1897 - Stuttgart : Neff
darunter jetzt auch Kurbrandenburg) setzten die katholischen Stände eine Beschwerdeschrift entgegen, in der sie u. a. Ausschluss der Calvinisten vom Religionsfrieden und Zurückgabe aller seit dem Passauer Vertrag bezw. dem Religionsfrieden eingezogenen Stifter forderten. Dem Kaiser wurden 80 Römermonate Türkenhilfe verwilligt. Die Sessionsfrage blieb ungelöst; als Magdeburg im Fürstenrat erschien, verliessen alle katholischen Stände den Raum, Magdeburgs und Haiberstadts Vertreter verliessen den Reichstag, nachdem Rudolf zugesichert hatte, dass dies ihren Rechten keinen Eintrag thun solle. Auf dem nächsten Reichstag Ende 1597 und Anfang 1598 erschienen die Administratoren, dem Kaiser zulieb, gar nicht. Die Korrespondierenden (jetzt ohne die Städte) bewilligten dem Kaiser, der sich durch seinen Bruder Matthias vertreten liess, nur 40, nicht wie die Mehrheit 60 Römermonate, erklärten, durch den Mehrheitsbeschluss nicht gebunden zu sein, und protestierten gegen die übliche Bedrohung der säumigen Stände mit Reichs- acht oder schweren Geldstrafen. Schwäche des Reichs. Aachen und Bistum Strassburg-. Die nieder- und mittelrheinischen Reichsgebiete hatten schon lange infolge der niederländischen Kämpfe durch Verkehrs- hemmungen, Handelssperren, Durchzüge und Einfälle räuberischer Söldnerscharen, seit der Kölner Stiftsfehde auch durch Hinüber- spielen des eigentlichen Krieges zu leiden. 1598 bezogen die Spanier im rheinisch-westfälischen Kreise Winterquartiere und begingen die schwersten Unthaten, besonders gegen Protestanten (Wesel vorübergehend wieder katholisch). Die Kreisorganisation erwies sich dieser Verletzung der Reichsintegrität gegenüber als unzulänglich, zumal da die katholischen Minderheiten der betroffenen fünf Kreise die Mehrheitsbeschlüsse nicht befolgten; Kursachsen wollte aus Ruhebedürfnis, der Kaiser und Bayern, weil die Sache der „Staaten“ und damit der Protestantismus hätte daraus Nutzen ziehen können, nur Unterhandlungen; zu, überdies unwirksamen, Operationen der Kreistruppen kam es erst, als das Gros der spanischen Armee das Reichsgebiet wieder ver- lassen hatte. Der Versuch der kurpfälzischen Politik und Partei, ein politisches Bündnis aller Protestanten zu stände zu bringen, um im Anschluss an eine Säuberung des Reichsgebiets den Gegner Spaniens zu unterstützen, scheiterte. In der Reichs- stadt Aachen hatte der Rat 1583 im Widerspruch mit der 1560 vom Kaiser auferlegten Ordnung den Anhängern der Confessio Augustana die Religionsübung freigegeben und der Protestantis- mus immer mehr die alte Kirche zurückgedrängt. Rudolf ver- fügte 1593 Wiederherstellung der Alleinherrschaft der katho-

3. Neue Zeit - S. 180

1897 - Stuttgart : Neff
•/ i« /• L. •2» r ; ‘ - — 180 — Sckiffsgelder, Strafgelder) Hinterpommerns hatte Schweden ganz beansprucht, wie es die von Mecklenburg ganz bekam; es begnügte sich mit der Hälfte, da der Kaiser, um die Wahl seines Sohnes Ferdinand zu erzielen, ihm bis zum gütlichen Ausgleich mit Brandenburg Belehnung und Reichsstandschaft durchaus versagte. Die Landvogtei über die zehn elsässischen Reichsstädte (Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weissenburg, Landau, Oberehnheim, Rosheim, Münster im Thal, Kaisersberg und Türkheim) war eigentlich nur ein mit gewissen Rechten verbundenes Amt. Sie wurde als souveräner Besitz an Frankreich übertragen, andrerseits bestimmt, dass die Städte beim Reich verbleiben sollten. Der Kaiser hoffte wohl, unter günstigen Verhältnissen Frankreich diesen Besitz wieder nehmen zu können, während Frankreich entschlossen war, eine wirkliche französische Staatshoheit aufzurichten, was es 1658 zunächst in der Gerichts- barkeit einleitete, 1673 durch Besetzung, Entwaffnung und Schleifung der Befestigungen vollendete. Das Reich zerfiel um 1648 in etwa 1700 Staaten bzw. mit Hoheitsrechten versehene Herrschaften, darunter 4 Erzbistümer, 19 Bistümer (Lübeck luthe- risch, Osnabrück abwechselnd katholisch und lutherisch lüneburg-welfisch), über 700 Propsteien, Abteien und Klöster. Die bayerischen Wittelsbacher hatten 1583—1761 das Erzbistum Köln, fast ebensolang das Bistum Lüttich, daneben mit Unterbrechungen die Bistümer Hildesheim, Paderborn, Münster, Regensburg und Freising inne. Ii. Bestimmungen über Rechte und Besitzstand der Be- kenntnisse. Der 1. Januar 1624 wurde als Norm für den Besitzstand der beiden Konfessionen (Confessio Augustana und Reformierte als Ein Bekenntnis betrachtet) an mittelbaren und unmittelbaren Stiftern festgesetzt, so dass das Reser- vatum ecclesiasticum, auch zu Gunsten des protestantischen Besitzes, unbezweifelte Rechtskraft erhielt. Der 1. Januar 1624 wurde aber auch Normaltermin derart, dass anders- gläubigen Unter thanen gegenüber, deren Religions- übung auf diese Zeit zurückging, das ius reformandi der Territorialgewalt in Wegfall kam (so dass die Ferdi- nandeische Deklaration mit diesem neuen Termin auch auf evan- gelische Herrschaften ausgedehnt wurde). Von dieser Be- stimmung (wie von der Amnestie) wurden jedoch die= Österreichischenerblandeim ganzen ausgenommen. Calvinistische bzw. lutherische Landesherren hatten lutherischen bzw. calvinistischen Unter.thanen gegenüber kein ius reformandi. Sonst sollten die Landesobrigkeiten andersgläubigen Unterthanen entweder eine für die Ordnung ihrer Angelegenheiten genügende Frist zur Auswanderung geben oder Hausandacht und den Besuch auswärtiger Kirchen und Schulen gestatten. Aber die unmittel- bar unter der Krone stehenden Schlesier sollten nicht Religions- halber zum Auswandern gezwungen werden und ein beschränktes Recht des Kirchenbaus haben. Die protestantischen Bischöfe und Prälaten er- hielten Sitz und Stimme im Reichstage. Ein Jahr nach 1 Ii

4. Neue Zeit - S. 166

1897 - Stuttgart : Neff
i / < l i }\ i* i P' * * - — 166 -- Kontributionen, bedrückte er selbst ligistiscbe Lande. Seine Armee (bei der viele Protestanten, auch als höhere Offi- ziere, standen) hatte die ligistische aus Winterquartieren ver- drängt. Seit Anfang 1627 erhob die Liga Klagen gegen Wallenstein, Oktober 1627 der Kurfürstentag in Mühlhausen; die Führung der ligistischen Opposition übernahm Max von Bayern erst, nachdem ihm Ferdinand in einem geheimen Vertrage die erbliche Kur, die Oberpfalz und die rechtsrheinischen Teile der Unterpfalz zugesichert hatte. Angesichts des so drohenden Zwiespalts mit der Liga und der Gefahr eines Bundes Däne- marks und Schwedens schloss Wallenstein 7. Juni 1629 mit Christian Iv. den Lübecker Frieden, in dem dieser gegen Rückgabe seiner festländischen Gebiete auf die niedersächsischen Stifter und jede Einmischung in die deutschen Dinge verzichtete. Restitutionsedikt. Ferdinand hatte, vom päpstlichen Nuntius Caraffa und seinem überhaupt vielfach massgebenden Beichtvater dem Jesuiten Lamor- main (Lämmermann) beeinflusst, die imperialistische Politik Wallensteins, soweit sie die Stellung zum Ausland betraf, ganz, soweit sie das Reich an- ging, wenigstens zum Teil gebilligt, später aber missbilligt. Eine katholische Reaktion war 1622, zunächst in Süddeutschland und insbesondere den 1555 pari- tätischen Reichsstädten gegenüber, in grösserem Umfange durch Klagen beim Reichshofrat und dessen Entscheidungen begonnen worden; seit 1625 suchte man norddeutsche protestantische Bistümer zurückzugewinnen. Dadurch sollte auch dem Hause Oesterreich in Norddeutschland eine feste Stellung geschaffen werden, der noch unmündige Sohn des Kaisers Leopold Wilhelm, schon Bischof von Passau und Strassburg, wurde Ende 1627 zum Bischof von Halberstadt ge- wählt, September 1628 zum Erzbischof von Magdeburg durch ein päpstliches Breve ernannt. Die landsässigen Klöster waren vor allem dem Jesuiten- orden zugedacht. Einem von den katholischen Kurfürsten in Mühlhausen ge- machten Vorschlag gemäss wurde die katholische Restau- ration in einem Akt durch eine vom Reichshofrat entworfene kaiserliche Entscheidung, das 8. März 1629 veröffentlichte „Restitutionsedikt“, festgestellt. Der Kaiser schrieb sich das sehr anfechtbare Recht zu, auch allein eine authentische Interpretation („Decision“) des Religionsfriedens zu geben, die ganz der katholischen Rechtsauffassung entsprach. Alle reichs- unmittelbaren (im ganzen zwei Erzbistümer und zwölf Bistümer), ebenso alle seit 7. September 1552 in protestantischen Besitz gelangten mittelbaren Stifter und landsässigen Klöster sollten, weil wider- rechtlich erworben, der katholischen Kirche wieder Zufällen und die neuen, wie überhaupt die katholischen Obrigkeiten, volles ius reformandi haben. Auf Verlangen Bayerns wurde auch festgesetzt, dass der Religionsfriede nur die Bekenner der Confessio Augustana von 1530 betreffe, dagegen hatte es eine den katholischen Wünschen entsprechende Bestimmung über die paritätischen Reichsstädte

5. Neue Zeit - S. 236

1897 - Stuttgart : Neff
236 sitz ergriffen worden war, dazu als Entschädigung für Orange das Oberquartier Geldern; Savoyen: Sicilien als Königreich und das Recht der eventuellen Nachfolge in Spanien, dessen prak- tische Bedeutung jedoch Philipp У. durch ein neues Erbgesetz bedeutend minderte. Nach einem weiteren Feldzug am Oberrhein, der zur Wieder- eroberung Landaus und Freiburgs durch Marschall Villars führte, wurde zwischen Frankreich und Oesterreich 7. März 1714 der Friede von Rastatt, zwischen Frankreich und dem Reich 8. September 1714 der Friede von Baden (an der Limmat) geschlossen : Frankreich gab, entsprechend den Utrechter Festsetzungen, Breisach, Freiburg und Kehl zurück, behielt aber alle seine früheren Erwerbungen auf dem linken Rheinufer; die Ryswicker Klausel (s. S. 228) wurde erneuert; die Kurfürsten von Köln und Bayern wurden in alle ihre Rechte und Besitzungen wieder eingesetzt, wobei sich der Kaiser Aus- tausch Bayerns gegen andere Gebiete vorbehielt. Die spanischen Niederlande, Mailand, Neapel und Sardinien kamen, wie schon im Utrechter Frieden vorgesehen war, an Oesterreich. Zwischen Karl Iii. und Philipp У. wurde ein formeller Frieden nicht ge- schlossen. — Letzterer verhängte in Katalonien schwere Straf- gerichte und hob hier, wie in Aragonien und Valencia, die alten Verfassungen vollends auf. §71. West- und Südeuropa nach dem spanischen Erbfolgekrieg. Die neuen Regierungen in England, Frankreich und Spanien. In England folgte auf Königin Anna 1714 der erste König aus dem w elfisch en (hannoverschen) Haus Georg I. (1714—27); sogar der eng- lischen Sprache unkundig, iiberliess er die Regierung ganz seinen Ministern, die er sofort aus der Partei der Whigs nahm. Ein schottischer Aufstand zu Gunsten Jakob Stuarts wurde rasch unterdrückt (Anfang 1716). Die Stuart’sche Erhebung war von Ludwig Xiv. begünstigt worden, der aber 1. Sept. 1715 starb; er hinterliess Frankreich, das in seiner Industrie zurück- gekommen, sehr verarmt, mit Staatsschitiden von etwa 12 Milliarden heutigen Geldwerts belastet war und seit-lange an einem regelmässigen Fehlbetrag von bedeutender Höhe litt, seinem fünfjährigen Urenkel Ludwig Xv. (1715—74), für den unter Zustimmung des Pariser Parlaments, aber im Widerspruch mit Ludwigs Xiv. Testament, der Herzog Philipp von Orleans, der geistvolle, aber liederliche Sohn der Elisabeth Charlotte von der Pfalz, die unumschränkte vormundschaftliche Regierung an sich riss; dieser machte zum leitenden Minister seinen Erzieher, den sittenlosen Abbé Dubois. In Spanien beherrschte den König Philipp V. seine zweite Gemahlin Elisabeth von Parma, die den Vermittler ihrer Ehe, Kardinal Alberöni, zum allmächtigen Minister machte; dieser war bemüht, durch Reformen im Innern Spanien wieder emporzubringen, aber seine äussere Politik ging, den ehrgeizigen Absichten der Königin ent- sprechend, darauf aus, die durch den Utrechter Frieden geschaffene Lage zu Gunsten Spaniens zu ändern und deshalb den Mächten, die den Frieden ge- schlossen hatten, Schwierigkeiten zu bereiten, Grossbritannien durch Unter-

6. Neue Zeit - S. 215

1897 - Stuttgart : Neff
215 (geb. 1661, 1665—1700), den man allgemein bald erwartete. England, Holland, die ihren Seekrieg Mitte 1667 durch einen Frieden beendet hatten (s. S. 206), und Schweden schlossen eine „Tripelallianz“, um Frankreich gegen Ueber- lassung eines Teils der Beute zum Frieden zu bestimmen. Der Friede von Aachen (Mai 1688) beliess Frankreich seine Eroberungen in Flandern, die mitten in spanischem Gebiete lagen, u. a. Lille, Douai, Tournai, Charleroi. Die Vorbereitung des zweiten Raubkriegs. Die freien Niederlande, die ihm auch als Stätte einer freien Presse und als vom Protestantismus beherrscht verhasst waren und gegen Frankreichs Schutzzollpolitik schliesslich einen Zollkrieg führ- ten, für die Einmischung zu züchtigen und womöglich zu ver- nichten, war Ludwig alsbald entschlossen. Die Tripelallianz konnte schon wegen des maritimen und kommerziellen Gegen- satzes zwischen England und Holland nicht lange bestehen. Die Persönlichkeit Karls Ii. ermöglichte vollends den Abschluss des geheimen Allianzvertrags von Dover (s. S. 206), in dem England einige niederländische Plätze zugewiesen wurden. Die Besetzung Lothringens August 1670 be- reitete den Angriff militärisch vor. Zu diesem Angriff gewann Frankreichs Diplomatie und Geld die unmittelbare Mit- wirkung mancher deutschen Fürsten, besonders solcher, denen die Niederländer noch Festungen vorenthielten, wie des von den zwei Fürstenberg geleiteten Kurköln-Lüttichers (s. S. 180), des Bischofs Christoph Bernhard von Münster, des alten Gegners der Niederlande (Münsterscher Krieg 1665—66), bald auch des katholisch gewordenen Johann Friederich von Hannover; andere verstanden sich zu Neutralitätsverträgen, wie Ferdinand Maria von Bayern und Philipp Wilhelm von Neuburg. Dagegen hatte zwar Friedrich Wilhelm von Brandenburg noch Ende 1669 in einem geheimen Subsidienvertrag sich verpflichtet, nach dem Tode Karls Ii. zum Erwerb der spanischen Nieder- lande Frankreich ein Hilfskorps zu stellen; aber in Anbetracht der schweren Gefahren, die Frankreichs Herrschaft über die Rheinmündungen für Kurbrandenburg, für den Protestantismus und für das Reich mit sich bringen musste, widerstand er der Lockung ansehnlichen Gebietserwerbs durch Teilung der freien Niederlande. Er schloss 6. Mai 1672 mit den General- staaten, obwohl sie auch ihm noch Festungen in Cleve vor- enthielten , einen Bündnisvertrag, in dem er sich ver- pflichtete, ihnen gegen einen Angriff mit 20000 Mann offen und unmittelbar beizustehen. Der Kaiser hatte November 1671 — trotz der ihm bekannten engen Verbindung der französischen

7. Neue Zeit - S. 216

1897 - Stuttgart : Neff
Diplomatie mit einer Verschwörung ungarischer Magnaten — einen Neutralitätsvertrag geschlossen. Schweden schloss mit Frankreich, weil es besser zahlte als die Niederlande, April 1672 ein zehnjähriges Bündnis, in dem Schweden sich verpflichtete, jeden Reichsfürsten anzugreifen, der Holland beistehen würde. Der damalige Leiter der Niederländischen Politik Johann de Witt erkannte die von Frankreich drohende Gefahr ziemlich spät; aber selbst die von ihm für notwendig er- kannte Vermehrung des Landheeres war infolge des Widerstands der Mehrheit seiner Partei nur zum Teil durchgeführt worden. Der holländische Krieg* bis zur Erklärung: des Reichs- krieg*s 1672—74. England erklärte den Niederlanden zuerst den Krieg (Seeschlacht bei Solsbay zwischen der englisch- französischen und der holländischen Flotte unter de Ruyter Juni), Frankreich, Köln-Lüttich und Münster im April. Die schlecht vorbereiteten und uneinigen Niederlande wurden von verschiedenen Seiten zugleich angegriffen; die französische Haupt- macht drang aus dem Lütticher und Kurkölner Gebiet vor (clevische Festungen wurden jetzt von Frankreich besetzt). Schnelle Fortschritte und Eroberungen der Franzosen und die Verzweiflung grosser Teile der niederländischen Handelsaristo- kratie brachten „Holland in Not“; ein Friedensanerbieten, das Frankreich die Generalitätslande u. a. abtrat, wies Ludwig durch höhere Forderungen ab. Aber nachdem Wilhelm Iii. von Oranien (geb. 1650) zuerst Statthalter der Provinz Holland, dann Generalkapitän und Generaladmiral der ge- samten Republik geworden war (Juli), that das Durch- stechen der Deiche dem französischen Vordringen Einhalt. Der Sieg der oranischen Partei über die Aristokraten und der Entschluss der Volksmasse zu zähem Widerstande gegen Frank- reich wurde besiegelt und geschändet durch die tumultuarische Ermordung der Brüder Jan und Cornelius de Witt im Haag (August). Der Befehl, den Ludwig bei seiner Rückkehr nach Frankreich hinterliess („manger le pays“), wurde von Luxemburgs Heer durch Misshandlung und Plünderung der Be= wohner nach Kräften befolgt. Derkurbrandenburger hatte den Kaiser Juni zum Abschluss eines Bündnisses behufs Schutzes der Friedensverträge seit 1648 bestimmt; jedoch erklärte keiner von beiden Frankreich den Krieg. Dem Kaiser war es nur darum zu thun, durch kriegerische Demonstrationen einigermassen das Reich zu schützen, er stellte 16000, Brandenburg 12000 Mann. Des Kaisers damaliger Minister Lokköwitz (Oktober 1675 gestürzt und bald vom Hofe verwiesen) wollte Frankreich zulieb Kurbrandenburg von energischem Ein-

8. Neue Zeit - S. 218

1897 - Stuttgart : Neff
218 Der Krieg des Reichs und seiner Verbündeten gegen Frankreich Mitte 1674—1678, Brandenburgs (und des Reichs) gegen Schweden 1675—1678. Der Koalition gegenüber be- hauptete Frankreich, wenn auch mit Mühe, sein Ueber- gewicht, zumal da Oesterreich bis 1675 nur bedächtig vor- ging und später durch einen von Frankreich und Polen (König Johann Sobieski 1674—96) unterstützten Aufstand von Ungarn (die Emmerich Tököly führte), wie Spanien durch einen Aufstand Messinas gehemmt wurde. Zur See war es siegreich (de Ruyter f 1676, zum zweitenmale an der Küste Siciliens ge- schlagen). Turenne siegte bei Sinsheim (an der Elsenz) Juni 1674, ging aber im Herbst über den Rhein zurück; nach der unent- schiedenen Schlacht bei Ensisheim (s. w. von Strassburg) [Oktober] erschien Friedrich Wilhelm mit 20000 Mann, konnte aber, durch Bournonville gehemmt, trotz der Gunst der Verhältnisse, Turenne keine Hauptschlacht liefern und dessen Rückzug nicht verhin- dern; Turenne verdrängte dann durch einen ebenso kühnen als planmässigen Winterfeldzug Dezember 1674 bis Januar 1675 die Gegner aus dem Eisass. Sein Fall bei Sassbach (süd- lich von Rastatt) Juli 1675 wurde nicht rasch ausgenützt, doch überschritt bald darauf Montecuccoli den Rhein wieder. Auf dem niederländischen Kriegsschauplatz blieb das blutige Ringen Condés und Wilhelms Iii. bei Sennef (bei Charleroi) August 1674 unentschieden und machten die Franzosen ansehnliche Fort- schritte, dagegen errang Karl Iv. von Lothringen an der Konzer Brücke (Saar-Mosel) über Créqui August 1675 einen wertvollen Sieg. Hier zeichneten sich die braunschweigischen Truppen aus. Die Regierung Schwedens liess, von Frankreich durch neue Subsidien bestimmt, durch die Neutralität Kursachsens und ein Bündnis mit Bayern gedeckt, von Ende 1674 an etwa 16000 Mann in der Mark Brandenburg unter schweren Erpressungen einrücken, mit dem letzten Zweck, von hier aus den Franzosen die Hand zu reichen. Derkurfürst, dem der Kaiser und die Niederlande sich rasch zur Bundeshilfe bereit zeigten, erschien von Franken aus unerwartet schnell mit Kavallerie und Dra- gonern, überfiel Rathenow (25. Juni) und schlug das sich zu- rückziehende schwedische Hauptkorps bei Fehrbellin (28. Juni); in einigen Tagen war die Mark gesäubert. Das Reich erklärte 17. Juli Schweden den Krieg, bald darauf Christian V. von Dänemark, der sich in einem Vertrag mit Kurbrandenburg Rügen ausbedang, und die Niederlatide. Zur See wurde Schweden von einer niederländischen und einer dänischen Flotte (und einigen brandenburgischen Schiften) er- folgreich bekämpft; zu Land behauptete es sich gegen Däne-

9. Neue Zeit - S. 249

1897 - Stuttgart : Neff
249 neutral. Der alternde Prinz Eugen konnte mit seinem schwachen Heer nicht hindern, dass die Franzosen 1733 Lothringen und Kehl, 1734 Trier und Philippsburg eroberten, zumal da Bayern rüstete. In Italien eroberten 1734 die Franzosen und Sardinier die Lombardei bis auf Mantua, die Spanier unter Don Carlos von Toskana aus fast ganz Neapel und Sicilien. 1735 kam es bei der matten Kriegführung beider Teile zu keinen wichtigen kriegerischen Ereignissen. 3. Oktober 1735 schloss der Kaiser, über den Kopf seiner Bundesgenossen hinweg, den Wiener Präliminarfrieden: Friedrich August wurde als König von Polen anerkannt, Lesczynski erhielt seine Güter in Polen zurück, behielt den Königstitel und bekam das Herzogtum Lothringen, das nach seinem Tod an Frankreich fallen sollte; Frankreich garantierte die pragmatische Sanktion. Herzog Franz Stephan von Lothringen, der künftige Gemahl der ältesten Tochter Karls Vi. Maria Theresia, wurde durch das Grossherzogtum Toskana ent- schädigt; Oesterreich erhielt Parma und Piacenza, musste aber an Don Carlos das Königreich Neapel und Sicilien, als spanisch - bourbonische Sekundogenitur, die nie mit Spanien vereinigt werden sollte, an Sardinien die westliche Lombardei mit Novara und Tortona abtreten. 1736 traten die andern Mächte dem Frieden bei, zuletzt auch das Deutsche Reich, das die übrigen Eroberungen der Franzosen zurückerhielt, aber Lothringen end- gültig verlor. Der russisch - österreichische Türkenkrieg 1736 — 39. Russland, infolge von Grenzverletzungen der Krimtataren seit 1736 im Krieg mit der Türkei, verlangte von Oesterreich die vertragsmässige Bundeshilfe; nach dem vergeblichen Versuch einer Friedens Vermittelung trat Karl Vi., in der Hoffnung, auf Kosten der Türkei die erlittenen Verluste zu ersetzen, 1737 selbständig in den Krieg ein. Aber dieser Krieg wurde von den österreichischen Feldherrn so unglücklich geführt, dass die Türken nach ihrem Sieg bei Krozka 1739 Belgrad belagern konnten’, der übereilt geschlossene Friede von Belgrad (September 1739) lieferte den Türken Orsöwa, Belgrad und den österreichischen Teil der kleinen Walachei aus; Oesterreich behielt von den Erwerbungen des Friedens von Passarowitz nur das Banat. Nun schloss auch Russland, dessen Heere unter Münnich zwar glänzende Kriegsthaten ausgeführt, aber keine nachhaltigen Erfolge errungen hatten, angesichts drohender kriegerischer Verwicklungen mit Schweden Frieden: es erhielt Asoiv zurück, aber mit geschleiften Festungswerken und ohne das Recht freier Schiffahrt auf dem Asowschen und Schwarzen Meer. h ■ •

10. Neue Zeit - S. 227

1897 - Stuttgart : Neff
227 wohl ohne Befehl der französischen Heeresleitung, Heidelberg bis auf wenige Häuser nieder gebrannt, beim Abzug der Fran- zosen der nicht vollständig durchgeführte Befehl zur Sprengung des Schlosses gegeben. Württemberg und die Pfalz wurden im Sommer noch einmal verwüstet. Nach Zurückdrängung der Fran- zosen über den Rhein führte Ludwig von Baden, der Ende 1692 den Oberbefehl übernommen hatte, den Krieg immer mehr „mit der Hacke und dem Spaten“. Ein Einfall ins Elsass führte 1694 nur zu schweren Plünderungen und Erpressungen. Aber auch Frankreich, das nur durch Umwandlung vieler Privatgeschäfte in königliche Aemter und deren Verkauf, durch Veräusserung von Domänen und Münzverschlechterung seine Mittel aufgebracht hatte, und dessen Bevölkerung (auch infolge schlechter Ernten) schwere Not litt, konnte seit 1694 (Kata- lonien ausgenommen) nicht mehr offensiv Vorgehen. Ludwig erstrebte einen Frieden. Wilhelm Iii., der 1695 Namur wieder- gewonnen hatte, suchte, nachdem Savoyen zu Frankreich übergetreten und zwischen der „grossen Liga“ und Frankreich für Italien ein Waffenstillstand abgeschlossen war, ebenfalls Frieden, worin ihn eine Mlinzkrisis in England bestärkte. Die Aussicht auf baldige Eröffnung der spanischen Erbfrage lockerte die Liga. Im Reiche steigerte das Bemühen der kleineren westdeutschen Reichsstände (Frankfurter Assoziationsrezess Anfang 1697), gemeinsam zu einem eigenen stehenden Heere zu kommen, nur noch die Uneinigkeit. Nachdem Ludwig sich mit Holland und England im allgemeinen über t die Friedensgrundlagen verständigt hatte, wurde auf dem Schlosse R y s w i c k über Frieden verhandelt. Wilhelm billigte den Vor- schlag, dass Ludwig entweder Strassburg oder Breisach und Frei- burg gelassen werden sollte. Holland, England und Spa- nien schlossen 20. September 1697 Frieden: Spanien erhielt alle seit 1679 verlorenen Plätze zurück, und Wilhelm wurde von Ludwig als König von England anerkannt, Einen von Ludwig dem Reiche gesetzten Termin für die Wahl zwischen Strassburg und Freiburg-Breisach liess die kaiserliche Diplomatie verstreichen. Kaiser und Reich schlossen 30. Oktober Frieden, in dem Frankreich seiner jetzigen Forderung gemäss Strassburg als aner- kannter Besitz blieb. Freiburg und Breisach wurden an das Haus 0esterreich, Philippsburg und Kehl an Kaiser und Reich zurückgegeben (Philippsburg erhielt dann der Bischof von Speier, Kehl der Markgraf von Baden- Baden). Auf die durch die Reunionen erworbenen Gebiete, Strassburg ausgenommen, hatte Ludwig
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