44
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
führten Landgrafen, und zwar im Oberelsaß die Grafen von Habsburg bis
zum Ende der deutschen Herrschaft.
Unter der Herrschaft der schwäbischen Herzöge aus dem Geschlecht der
Staufer blühten im Elsaß die Städte rasch auf. Zehn freie Reichsstädte
entstanden im Laufe der Zeit: Mülhausen (seit 1515 mit der Schweizer
Eidgenossenschaft verbunden), Münster, Colmar, Türkheim, Kaysers-
berg, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Hagenau und Weißen-
bürg. Sie standen unter einem kaiserlichen Landvogt, der seinen Sitz in
Hagenau, einer Gründung der Staufer, hatte. Alle Städte überstrahlte aber
an Macht und Größe die freie Reichsstadt Strasburg, die dem Land-
vogt nicht unterstellt war und durch den Sieg über den Bischof Walter
von Geroldseck bei Oberhausbergen 1262 sich auch die Unabhängig-
keit von der bischöflichen Herrschaft erkämpft hatte. Einen ähnlichen Cnt-
wicklungsgaug hatte Metz, das unter Kaiser Friedrich Rotbart freie Reichs-
stadt wurde und mit den Herzögen von Lothringen zahlreiche Fehden um
seine Selbständigkeit zu bestehen hatte.
Mit Rudolf von Habsburg bestieg ein Landgraf vom Elsaß den deutschen
Thron. Durch die engen Beziehungen, in die hiermit das Land zu der
deutschen Reichsgewalt trat, blieb es davon verschont, daß sich, wie fast überall
in deutschen Landen damals, ein Landesfürstentum zwischen das Kaisertum
und die unabhängigen Reichsstände des Elsaß einschob. Trotz der zahlreichen
Fehden, die im 14. Jahrhundert das Land durchtobten, entwickelten sich die
Reichsstädte unter dem Schutze der Kaiser zu hoher Blüte. Erst unter den
Nachfolgern Karls Iv. trat der Einfluß der Reichsregierung immer mehr
zurück. Im 15. Jahrhundert haben zuerst die Franzosen, dann die Bur-
gunder versucht, die Unabhängigkeit des Elsaß anzutasten. In den so-
genannten Franzosenkriegen wurde die Reichstreue der Elsässer auf eine harte
Probe gestellt. Die von Karl dem Kühnen von Burgund drohende Gefahr
haben Elsaß und Lothringen gemeinsam abgewehrt.
Die Reformation, die in Straßburg und, wenngleich in geringerem Um-
fange, auch in Metz Eingang fand, brachte für beide Städte neue Verwicklungen.
Straßburgs Schicksale leitete in dieser bewegten Zeit Jakob Sturm von
Sturmeck. Im Jahre 1538 gründete er das Gymnasium (jetzt protestantisches
Gymnasium genannt), das unter der Leitung von Johannes Sturm bald einen
europäischen Ruf erlangte. Die Folgen der Niederlage im Kampfe gegen
den Kaiser Karl V. wandte die Geschicklichkeit Jakob Sturms von Straßburg
glücklich ab. Für Lothringen dagegen sollte die Erneuerung des Krieges der
Protestanten gegen den Kaiser verderblich werden. Um sich die Unterstützung
des Königs Heinrichs Ii. von Frankreich zu sichern, hatte sich der Kurfürst
Moritz von Sachsen entschlossen, dem König die Reichsverweserschaft in den
Städten Metz, Toul und Verdun zu überlassen. Der beiden letztgenannten
Städte wurde der König leicht Herr, Metz dagegen konnten die Franzosen
nur durch List und Verrat nehmen. Ein Versuch Karls V., dem König von
Frankreich die Stadt wieder zu entreißen, mißlang.
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TM Hauptwörter (100): [T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser]]
TM Hauptwörter (200): [T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten]]
Extrahierte Personennamen: Walter
von_Geroldseck Friedrich_Rotbart Friedrich Rudolf_von_Habsburg Rudolf Karls Karl_dem_Kühnen_von_Burgund Karl Straßburgs Jakob_Sturm_von
Sturmeck Johannes_Sturm Karl_V. Karl_V. Jakob_Sturms_von_Straßburg Heinrichs Moritz_von_Sachsen Karls_V. Karls_V.
Extrahierte Ortsnamen: Habsburg Colmar Türkheim Oberehnheim Rosheim Hagenau Hagenau Oberhausbergen Lothringen Karls Lothringen Straßburg Frankreich Frankreich
46
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
Lothringen mit Metz von Frankreich abgetreten und diese Gebiete als un-
mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche für immer vereinigt.
Durch Gesetz vom 31. Mai 1911 hat Elsaß-Lothringen eine Verfassung
erhalten und gilt als Bundesstaat? im Bundesrate führt es drei Stimmen.
Diese Stimmen werden nicht gezählt, wenn sie allein den preußischen Stimmen
die Mehrheit geben würden oder wenn über Änderungen der Verfassung ab-
gestimmt wird.
Die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der Kaiser aus. An der Spitze
der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegen-
Zeichnung des Reichskanzlers ernannt und abberufen wird. Der Statthalter,
der in Straßburg residiert, ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum
Bundesrat und gegenzeichnet die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers,
wodurch er die Verantwortlichkeit für sie übernimmt. Der Kaiser kann dem
Statthalter landesherrliche Befugnisse übertragen. Der Umfang dieser Über-
tragung wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt, die vom Reichskanzler
gegenzuzeichnen ist.
Landesgesetze für Elsaß-Lothringen werden vom Kaiser mit Zustimmung
des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Gesetzentwürfe
über die Feststellung des jährlichen Landeshaushaltsetats werden zuerst der
Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen an-
genommen oder abgelehnt.
Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an: die Bischöfe zu Straßburg
und Metz sowie während der Sedisvakanz eines der Bistümer sein ältester
Bistumsverweser, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer
Konfession und der Präsident des Synodalvorstandes der reformierten Kirche,
der Präsident des Oberlandesgerichts zu Colmar, ein ordentlicher Professor
der Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, ein Vertreter der israelitischen
Konsistorien, je ein Vertreter der Städte Straßburg, Metz, Colmar und Mül-
Hausen, je ein Handelskammervertreter derselben vier Städte, je zwei Land-
wirtschaftsvertreter der Bezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen (von
denen je einer bäuerlicher Kleinbesitzer sein muß) und zwei Handwerksvertreter.
Zusammen also 23 Mitglieder. Dazu treten in Elsaß-Lothringen wohnhafte
Reichsangehörige, welche der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernennt
und deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Sobald
durch Reichs- oder Landesgesetz eine Arbeitervertretung (Arbeitskammer) ge-
schaffen ist, hat sie drei Vertreter des Arbeiterstandes als weitere Mitglieder
in die Erste Kammer zu wählen. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in
Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die
Mitgliedschaft der gewählten und ernannten Kammermitglieder dauert fünf Jahre.
Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit
geheimer Abstimmung nach Maßgabe des mit dem Verfassungsgesetz gleichzeitig
angenommenen Wahlgesetzes hervor. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer
werden in Zeiträumen von fünf Iahren neu gewählt. Dem Kaiser steht es zu,
die Kammern zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen und aufzulösen.
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48
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer
jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten,
denen ein Gemeinderat zur Seite steht.
In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An-
gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß-
Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden
sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die
Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77.
In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine
katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk
Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter-
stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar.
Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem
Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben
Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen,
eine auf Oberelsaß.
Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der
Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or-
ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien
ohne gemeinschaftliche Oberbehörde.
Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus
haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be-
zirkshauptstadt ist.
Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern,
der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der
Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des
Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land-
Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt.
Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats-
sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung
des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf
die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär
unmittelbar übertragen ist.
An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien,
1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch-
lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs-
anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft
sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren
Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu
Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf
der Iudenmatt bei Rufach.
Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April
1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden.
/
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C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
45
So war der Anfang zu der Zerstücklung Deutschlands gemacht. Der
Dreißigjährige Krieg bot neue Gelegenheit dazu. Im Westfälischen
Frieden, der dem unheilvollen Kriege im Jahre 1648 ein Ende machte,
erhielt Frankreich die völlige Hoheit über die seit 1552 in seinem tatsächlichen,
aber nicht rechtlich anerkannten Besitz befindlichen Bistümer und Städte Metz,
Toul und Verdun. Ferner mußte der Kaiser Ferdinand an König Ludwig Xiv.
von Frankreich den Sundgau, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß sowie
die Landvogtei über die zehn Reichsstädte abtreten. Ihre Zugehörigkeit zum
Deutschen Reiche war den Reichsstädten zwar ausdrücklich zugesichert, trotzdem
nahm Ludwig Xiv. nicht nur diese in widerrechtlicher Weise in Besitz, sondern
riß auch noch andere Gebiete an sich. Unter dem Namen von „Reunions-
Kammern", d. h. Wiedervereinigungskammern, wurden nämlich im Jahre 1680
königliche Gerichte eingesetzt, um zu untersuchen, welche Länder früher zu den
bereits abgetretenen Gebieten gehört hätten. Gestützt auf die willkürlichen
Rechtssprüche der für Elsaß und Lothringen eingerichteten Reunionskammern,
die in Breisach bzw. Metz ihren Sitz hatten, beanspruchte der König von
Frankreich die Landeshoheit über alle einst angeblich zu den drei Bistümern
Metz, Toul und Verdun sowie zu der Landgrafschaft Elsaß gehörigen Lehen
und ließ die Gebiete, deren Herren sich nicht zu ihrer Anerkennung verstanden,
gewaltsam besetzen. Bon diesem Schicksal wurden das Bistum Straßburg, die
Abteien Murbach und Andlau, die Grafschaften Lützelstein und Lichtenberg u.a.m.
betroffen. Die freie Reichsstadt Straßburg aber, auf deren Besitz der König
nicht einmal einen derartigen Rechtsvorwand geltend machen konnte, wurde am
30. September 1681 durch Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen.
Aber auch nach diesen Gewaltstreichen blieben weite Gebiete in Elsaß und
Lothringen noch über ein Jahrhundert im Besitze deutscher Fürsten. So kam
das Herzogtum Lothringen erst 1766 an Frankreich. Am 14. Februar 1793
beschloß der Nationalkonvent die Vereinigung der Grafschaften Saarwerden,
Salm u. a. mit Frankreich. Im Jahre 1796 entsagte der Herzog von
Württemberg seinen linksrheinischen Besitzungen, der Grafschaft Mömpelgard,
Horburg, Reichenweier und Ostheim- am 28. Januar 1798 unterwarf sich
die Stadt Mülhausen mit dem städtischen Gebiet der französischen Oberhoheit.
Aber erst durch die Friedensschlüsse von Campoformio 1797 und Lüne-
ville 1801 erwarb sich Frankreich die Anerkennung aller früher gemachten
linksrheinischen Erwerbungen und blieb auch nach dem ersten und zweiten
Pariser Frieden 1814 und 1815 im Besitze des elsässischen Rheinufers.
Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich den Krieg an Preußen. Nach
den ersten Siegen der deutschen Heere bei Weißenburg (4. August) und
Wörth (6. August) und den Schlachten bei Vionville-Mars la Tour
(16. August), bei Gravelotte-St. Privat (18. August) begann die Be-
lagerung von Straßburg und Metz- jenes kapitulierte am 27. September,
Metz wurde am 27. Oktober übergeben. In dem am 26. Februar 1871
in Versailles abgeschlossenen Präliminarfrieden, dem am 10. Mai 1871 der
endgültige Friede zu Frankfurt a. M. folgte, wurden Elsaß außer Belfort,
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Extrahierte Personennamen: C. Ferdinand_an_König_Ludwig_Xiv Ferdinand Ludwig Ludwig_Xiv Ludwig Campoformio August August August August Metz
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Westfälischen Frankreich Verdun Frankreich Lothringen Breisach Frankreich Bistum_Straßburg Andlau Lichtenberg Elsaß Lothringen Lothringen Frankreich Frankreich Württemberg Horburg Ostheim- Frankreich Rheinufers Frankreich Weißenburg Versailles Frankfurt_a._M. Belfort
Zweiter Pariser Frieden.
\ 77
Lebensgefahr, Graf Nostitz); auch bei tzualrcbra« gewinnt 1815.
Xev gegen die Engländer rc. einige Vortheile (Herzog von
Braunschwcig fällt). Aber Wellington, von Blücher zur
rechten Zeit unterstützt, siegt bei Waterloo an den Höhen
von Genappe* unfern von La belle Alliance. Die Franzosen
auf der verworrensten Flucht» Napoleon kaum entkommen,
wird, nachdem die Verbündeten, nach noch einigen Gefechten,
schon am 10. Zuli in Paris cingezogen, von Rochefort nach
St. Helena gebracht (stirbt den 5. Mai 1821). Ludwig
wieder eingesetzt.
Der zweite Pariser Frieden unter härteren Bedin-
gungen abgeschlossen am 20 Nov. *). — Heiliger Bund
der drei sieggekrönten Herrscher. Fortdauernde Bun-
desversammlung für die gemeinsamen Angelegenheiten Deutsch- „
lands zu Frankfurt a. M. den 5. Nov. eröffnet, der deutsche 1816.
Bund für eine selbstständige Macht erklärt.
A n h a n g.
Allgemein wichtige Ereignisse der netteren Zeit.
1) Oesterreich bewahrte, sowie Preussen, in seinem
Innern ungestörten Frieden, aber Kaiser Franz stirbt 1835 d.
2. März, und sein ältester Sohn folgt ihm als Ferdinand I.
2) Frankreich: seit 1818 nach dem Congresse zu Aachen,
von der Besatzungparmee befreit - und unter die Hauptmächte
Europa's wieder ausgenommen. Parteien in der Deputirten-
kammer. Der Herzog von Berry durch Louvel 1820 ermor-
det; in demselben Jahre der Herzog von Bordeaux geboren.
*) Die geraubten Kunstschätze weggeführt. Frankreich auf die Grän-
zen von 1790 beschränkt, muß Marienburg, Philippeville und
Bouillon an die Niederlande, Saarbrück und Saarlouis an Preussen,
und Landau au Daiern (zur deutschen Bundesfestung) abtreten,
700 Mill. Franken Kriegskosten zahlen, und ein Heer von 150000
Mann verbündeter Truppen (darunter 30000 Mann Preussen unter
Ziethen) unter dem Herzoge von Wellington drei bis fünf Jahre
lang auf seiner Nordostgränze unterhalten.
* für international»
Schut'oia. ‘ j-rschunfl
Brauns; 9weig
6cbuu>ochbit>li0tl «k
j.
TM Hauptwörter (50): [T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
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Extrahierte Personennamen: Graf_Nostitz Napoleon Helena Ludwig Ludwig Franz Franz März Ferdinand_I. Berry
Extrahierte Ortsnamen: Wellington Paris Frankfurt Oesterreich Frankreich Aachen Bordeaux Frankreich Marienburg Niederlande Saarbrück Preussen Landau Wellington
Autor: Borries, Emil von, Pfeifer, Wilhelm, Henkelmann, Karl, Brandt, Paul, Kienitz, Otto
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
Regionen (OPAC): Hessen
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): Jungen
Strasburg, Freiburg i. B., Meihen.
13
20. Grabmal des Generals von Rodt (f 1743). 22. 3. . kndler. Die Kriegsvase.
Mnster, Freiburg i. B. Von Christian Wenzinger. Meiner Porzellan.
Auf der Bahn des Barock schreitet das Rokoko weiter: das Pathos macht der Rhr-seligkeit Platz. Die jammernden Gestalten sitzen und lagern auf dem Sarkophag selbst, nicht mehr plastisch gedacht wie die Monumentalgestalten der Mediceergrber Michelangelos, sondern sie erstreben illusionistische Wirkung. der dem Medaillonbildnis des Generals blst eine fliegende Viktoria die Posaune des Ruhms; vom Herkules ist nur die Lwenhaut brig geblieben, welche die Inschrift tragen mu. - Meister ist das Rokoko in der Vasenform. Liebens-wrdige Putten treiben selbst an einem marmornen Taufbecken Mummenschanz (21). Seine Triumphe aber feiert der Stil in dem ihm eigensten Stoff, dem neu erfundenen Porzellan (22).
21. Taufbecken im Mnster zu Freiburg i. B.
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Reichsverfassung und Verfassung der einzelnen deutschen Staaten. 259
Bürgermeister". Die Bürgerschaft, die gewählte Vertretung aller
Bürger (Hamburg 160, Lübeck 120, Bremen 150 Mitglieder),
wählt aus ihrer Mitte den „Bürgerausschuß", der darüber wacht,
daß die Verfassung ordentlich beobachtet wird.
Das Reichsland Elsaß-Lothringen besitzt nach dem
Gesetz der neuen Verfassung vom 31. Mai 1911 im Bundes-
rat drei Stimmen. Die Staatsgewalt übt der Kaiser aus.
An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom
Kaiser unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers ernannt und
berufen wird. Landesgesetze werden vom Kaiser mit Zustimmung
des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die
Übereinstimmung des Kaisers und beider Kammern ist zu jedem
Gesetz erforderlich. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in
Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre
alt sind. Die zweite Kammer (60 Abgeordnete) geht aus all-
gemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor.
Die Abgeordneten der 2. Kammer werden in Zeiträumen von
5 Jahren neu gewählt. Das Ministerium in Straßburg zerfällt
in vier Abteilungen, denen Unterstaatssekretäre vorstehen. Im
übrigen bleibt die Einteilung des Landes wie früher; 3 Bezirke
(Unter-, Oberelsaß, Lothringen) unter Bezirkspräsidenten. 20 Land-
kreise (Kreisdirektor) und 2 Stadtkreise.
17*
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79
Königreich Preußen.
Düsseldorf, Köln, Koblenz, Aachen. — Das jetzige Kö-
nigr. Preußen bestand vor 400 Jahren nur aus der Mark Bran-
denburg (Provinz Brandenburg u. ein Theil der Provinz Sachsen);
Friedrich, Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen-
zollern, ward 1415 Markgraf und Kurfürst. Bis 1688 kam
ein Theil von Pommern, Kleve, Mark, die Bisthümer
Halberstadt, Minden, Magdeburg u. a. Provinzen hinzu
und schon 1525 war das Herzogthum Preußen erworben, was
ehemals dem Deutschen Ritlerorden gehörte. Kurfürst Friedr.
Wilh. I. machte sich unter dem Namen Friedrich I. zum König
von Preußen (1701). Er und seine Nachfolger erwarben Geldern
(1714), einen Theil von Vorpommern (1720), Schlesien
(1742), Ostfriesland (1745), einen großen Theil von Polen
0773, 17y3, 1795)/ die Bisthümer Münster, Paderborn,
Hildesheim (i8oz) u. a. Provinzen, ja (izvü) nach Abtretung
anderer Provinzen sogar das Kurfürstenthum Braunschweig
Lüneburg. Durch den unglücklichen Krieg mit Frankreich 1806
und 1807 gingen alle Gebiete in W. der Elbe und die Polnischen
Provinzen verloren; dagegen erhielt Preußen durch den Wiener
Congreß (1815) und durch Verträge mit andern Staaten seine je-
tzigen Bestandtheile, indem es außer den alten Provinzen zwischen
Elbe und Rhein von denen aber Ostfriesland, Hildesheim u. a. ab-
getreten wurden, Schwedisch Pommern, die Halste des Königr.
Sachsen, ein großes Gebiet am Rhein, das Großherzogth.
Posen u. a. Gebiete zu erhielt; von denen viele noch von eigenen
Fürsten und Grafen, den sogenannten Mediatisirten, regiert
werden. Auf den König Friedrich 1. folgte Friedr. Wilh. I.
07j3); Friedr. Ii., der Große, (1740); Friedr. Wilh. Ii.
(1786). Der jetzige König Friedr. Wilh. Iii. geb. 1770, kam
1797 zur Regierung. Preußen ist eine unbeschränkte Monarchie,
denn cs giebt bis jetzt noch keine allgemeine Stände, sondern
jede Provinz hat ihre besondere Ständeversammlung, auf welcher
die mediatisirten Fürsten, die Ritterschaft und die Abge-
ordneten der Städte und der übrigen Grundbesitzer auf dem
Lande erscheinen. Der König hat eine berathende Behörde, den
Staatsrath, neben sich. Die höchste Verwaltungsbehörde ist das
Staatsministerium, welches aus 7 Ministern besteht. Unter
den Ministern stehen 8 Oberpräsidenten, deren jeder eine oder
zwei Provinzen verwaltet. Jede Provinz ist in Regierungsbe-
zirke getheilt, deren jeder einer Regierung untergeben ist. Die
Bezirke zerfallen in Kreise, an deren Spitze die Landräthe stehn.
Die beiden höchsten Gerichte des Reiches sind das Geheime
Obertribunal und für die Rheinprovinzen der Obercassa-
tionshof. Unter jenem stehen die Oberlandesgerichte u. Hof-
gerichte, Stadt- u. Landgerichte, Justizämter u. Patri-
monialgerichte. In den Rheinprovinzen sind ein Appella-
tionshof, Land- u. Friedensgerichte, Handelsgerichte
und Assisenhöfe. Das Bergwesen steht unter Z Oberbergäm-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Burggraf_von_Nürnberg Kurfürst_Friedr Friedrich_I. Friedrich_1. Friedrich
86 Preußen.
der- u. Kupfergruben. Luther geb. 1483.— e) Theil des Herzogth.
Magdeburg. Halle a. d. Saale, 26,000 E. Universität. Ober-
bergamt. Irrenanstalt. Wichtiges Salzwerk. In der Vorstadt Gla ei-
ch a die berühmten Frankeschen Stiftungen, Waisenhaus, Päda-
gogium u. a. Woll-, Leder-, Stärke- u. Strumpffabr.— f) Für-
sten th. Querfurt mit der Stadt gl.n. Salpeterhütte, Pferde-
markt, Ziooe. — 3) Regierungsbezirk Erfurt, a) Für-
stenth. Erfurt mit der Stadt gl.n. a. d Gera, 2z,oooe. Zwei
Citadellen; schöne öffentliche Plätze, Dom. Regierung, Akademie der
Wissenschaften, Seminar für Taubstummen Lehrer u. a. Bildungs-
anstalten. Baumwoll-, Woll-, Strumpf-, Tabacks- u. a. Fabriken,
wichtiger Gemüle- u. Gewürzpflanzenbau; Handel mit Sämereien.—
k») Ehemaliger Theil des König r. Sachsen. Langensalza a. d.
Salza, 6300e. Starker Getreide-, Waid-, Krapp- u. Anißbau,
Seiden-, Woll u. a. Fabriken.— c) Das Eichsfeld mit der Stadt
Heiligenstadt an der Leine, Z800 E. — 6) Ehemalige freie
Reichsstädte. Nordhausen a. d. Zorge, io,Zooe. Wichtige
Brantwcinbrennerei, Kornhandel, Scheidewasser-, Vitriolöl-, Ta-
backs- u. a. Fabr. Ölmühlen. — Mühlhausen a. d. Unstrut,
10,000e. Waid-, Saflor- u. Anisbau. Stärke-, Leder - u. a.
Fabr.—« e)Grafsch. Henneberg am Thüringer Walde. Schleu-
sin gen, 2z00e. Schloß. Kupfer- u. Eisenwerke. Pulver- u.
Papiermühlen. — Suhl«, 6000e. Wichtige Gewehr- u. a. Ei-
senfabr. u. Eisenhämmer, Barchentweberei.
V. Provinz Westfalen. Boden in N. ebenes Tiefland, in
S. gebirgiges Hochland. Jno. das Wesergebirge u. die Egge,
in W. das Sauer ländische Geb. u. der Westerwald, in wel-
chem der Ederko pf—2( 00f. der höchste Gipfel der ganzen Provinz.
Die Weser empfangt von hier die Eider, Diemel, Emmer u.
Werre. Zum Rhein, der aber die Provinz nicht berührt, fließen
die Lippe, Emscher, Ruhr mit der Lenne u. die Sieg. Die
Ems entspringt hier. Dievecht mit der Dinkel fließen nach den
Niederlanden. Der Münstersche Kanal. Theils dürrer Sand-
u. Gebirgs-, theils fruchtbarer Boden. Waldungen nicht bedeutend;
starker Flachsbau, bedeutende Schweine- u. Ziegenzucht. Viel Eisen,
Blei, auch Silber; wichtige Steinkohlengruben u. viele Salzwerke.
Viel Torf. Wichtige Fabriken, besonders in W. Starke Leinewand-
weberei, viele Baumwoll-, Woll-, Band-, Strumpf-, Leder-, Eisen-,
Stahl- u. Messingfabriken. Unter den r, 250,000 E. sind ^20,000
Katholiken, ii,000 Juden. — i) Regierun gsbez irk Munster,
a) Bisthum Münster. Münster a. d. Aa, 22,000 E. Schöner
Dom, Schloß, Rathhaus, der große Romberger Hof. Sitz des Ober-
präsidenten, Regierung, kathol. Bischof, Oberlandesgericht, kathol.
theol. u. Philosoph. Facultät, Taubstummenanstalt. Strafanstalt.
Leinewandhandel u. verschiedene Fabriken. Westfälischer Friede 1648.
— Warendorf a.d. Ems, 4200e. Wichtiger Leinewandhandel,
Weberei.— 6) Die Standesherrschaften. Grafsch. Bent-
heim, Fürstenth. Horstmar mit der Stadt Koesfeld a. d.
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TM Hauptwörter (200): [T94: [Stadt Fabrik Handel Dorf Schloß Weberei Einwohner Einw. Nähe Bergbau], T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T14: [Gebirge Wald Teil Höhe Berg Harz Thüringer Bergland Gebirg Weser]]
Niederrhein. 89
Vii. Provinz (Großherzogthum) Niederrhein.
Boden fast ganz gebirgig, zum Theil Hochebene; in N. Hochland,
zum Theil Heide und Moor. In So. der Hunds rück über
2000f. hoch, nördlicher die Eiffel, 2 — Z000f. hoch, ein kah-
les, unfruchtbares Gebirge, so wie nördlicher das Hohe Been,
öde Hochebene. In Sw. Theile die Ardennen; östlich vom
Rhein der Westerwald u. das Siebengebirge. Der Rhein
nimmt in O. die Wied, in W. die Nahe (Gränze gegen Baiern),
die Mosel mit der Saar, Sure, Kyll und Elz, die Nette
und Ahr auf. Die Roer (rühr) fließt in die Holländ. Maas.
Einen getrennten Theil der Provinz bewässert die Lahn. In S.
sind große Waldungen. Ackerbau mehr in N. Viehzucht in S.
Obst- und Weinbau, den wichtigsten des Staates, Eisen, Kupfer,
Blei, Zink, etwas Silber, viele Steinkohlen. Sand- und Mühl-
steine. Wichtige Tuch-, Leder-, Stahl- u. Eisenfabr. Unter den
i,i6o,oooc. sind 190,000 Protestanten, 12,000juden, Zgomen-
noniten. — 1) Regierungsbezirk Koblenz, a) Crzbis-
thum Trier. Koblenz am Rhein, 16,000 E. Festung. Zwei
Schlösser. Regierung, Tribunal. Tabacks- und Blechfabrik.
Weinhandel, Schiffahrt. — Thalehren breitstein am gegen-
überliegenden Rheinufer, 2300 E., daneben auf hohem Felsen die
Festung Ehrenbreitstein. — Mayen a. d. Nette, Z200 E.
Tuchweberei, Mühlsteinbrüche. — Adenau auf der Eiffel,
2400 E. Eisen- und Bleigruben. — Boppard am Rhein,
Z400e. Baumwoll- u. Thonpfeifenfabr. Schifffahrt. — Ober-
wesel am Rhein, 2200 E. Weinbau, Schieferbrüche.— b) Zur
Pfalz gehörte Kreuznach a. d. Nahe; 7000e. Leder- u. Ta-
backsfabr. Handel. Salzwerke. Simmern auf dem Hundsrück,
Lz00e. Gerberei, Strumpfwirkerei.— c) Erzbisthum Köln.
Andernach am Rhein, 2600e. Schifffahrt, Handel mit Mühl-
steinen und Traß. —^ Linz am Rhein, 2z00e. Eisen-, Blei-,
Silber- und Kupferhütten. — d) Grafsch. Wetzlar zwischen
Nassau und Hessen Darmstadt. Wetzlar a. d. Lahn, 4400e.
Ehemaliges Reichskammergericht.— e) Stande sherrschaften:
das Fürstenthum Wied mit der Stadt Neuwied am Rheine,
4800 E. Schloß mit dem Brasilischen Museum. Mancherlei Fabri-
ken, lebhafter Handel. Fürstenth. Solms Braunfels und
Sayn Wittgenstein. — 2) Regierungsbezirk Trier.
a) Erzbisthum Trier, in welchem die Stadt gl. N. a. d. Mo-
sel. 17,500 E. Ehemaliges Schloß, jetzt Caserne, Dom. Rö-
mische Alterthümer; Regierung, kathol. Bischof. Porzellan- und
Zuckerfabr. — Saarburg a. d. Saar, 1500 E. Alaun - und
Salmiakfabr. Bernkastel an der Mosel, 2000e. Weinbau;
Kupfer- u. Bleigruben.— Wittlich, 2z00e. Mineralquellen.—
b) Fürstenth. Nassau mit der Stadt Saarbrück a. d. Saar,
7200 E. Eisengruben, verschiedene Fabriken. — c) Zu Frankreich
gehörte sonst die Festung Saarlouis, 4500e. Eisen- u. Blei-
gruben. — 8) Regierungsbezirk Aachen, a) Ehemalige
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