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1. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 44

1912 - Breslau : Hirt
44 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. führten Landgrafen, und zwar im Oberelsaß die Grafen von Habsburg bis zum Ende der deutschen Herrschaft. Unter der Herrschaft der schwäbischen Herzöge aus dem Geschlecht der Staufer blühten im Elsaß die Städte rasch auf. Zehn freie Reichsstädte entstanden im Laufe der Zeit: Mülhausen (seit 1515 mit der Schweizer Eidgenossenschaft verbunden), Münster, Colmar, Türkheim, Kaysers- berg, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Hagenau und Weißen- bürg. Sie standen unter einem kaiserlichen Landvogt, der seinen Sitz in Hagenau, einer Gründung der Staufer, hatte. Alle Städte überstrahlte aber an Macht und Größe die freie Reichsstadt Strasburg, die dem Land- vogt nicht unterstellt war und durch den Sieg über den Bischof Walter von Geroldseck bei Oberhausbergen 1262 sich auch die Unabhängig- keit von der bischöflichen Herrschaft erkämpft hatte. Einen ähnlichen Cnt- wicklungsgaug hatte Metz, das unter Kaiser Friedrich Rotbart freie Reichs- stadt wurde und mit den Herzögen von Lothringen zahlreiche Fehden um seine Selbständigkeit zu bestehen hatte. Mit Rudolf von Habsburg bestieg ein Landgraf vom Elsaß den deutschen Thron. Durch die engen Beziehungen, in die hiermit das Land zu der deutschen Reichsgewalt trat, blieb es davon verschont, daß sich, wie fast überall in deutschen Landen damals, ein Landesfürstentum zwischen das Kaisertum und die unabhängigen Reichsstände des Elsaß einschob. Trotz der zahlreichen Fehden, die im 14. Jahrhundert das Land durchtobten, entwickelten sich die Reichsstädte unter dem Schutze der Kaiser zu hoher Blüte. Erst unter den Nachfolgern Karls Iv. trat der Einfluß der Reichsregierung immer mehr zurück. Im 15. Jahrhundert haben zuerst die Franzosen, dann die Bur- gunder versucht, die Unabhängigkeit des Elsaß anzutasten. In den so- genannten Franzosenkriegen wurde die Reichstreue der Elsässer auf eine harte Probe gestellt. Die von Karl dem Kühnen von Burgund drohende Gefahr haben Elsaß und Lothringen gemeinsam abgewehrt. Die Reformation, die in Straßburg und, wenngleich in geringerem Um- fange, auch in Metz Eingang fand, brachte für beide Städte neue Verwicklungen. Straßburgs Schicksale leitete in dieser bewegten Zeit Jakob Sturm von Sturmeck. Im Jahre 1538 gründete er das Gymnasium (jetzt protestantisches Gymnasium genannt), das unter der Leitung von Johannes Sturm bald einen europäischen Ruf erlangte. Die Folgen der Niederlage im Kampfe gegen den Kaiser Karl V. wandte die Geschicklichkeit Jakob Sturms von Straßburg glücklich ab. Für Lothringen dagegen sollte die Erneuerung des Krieges der Protestanten gegen den Kaiser verderblich werden. Um sich die Unterstützung des Königs Heinrichs Ii. von Frankreich zu sichern, hatte sich der Kurfürst Moritz von Sachsen entschlossen, dem König die Reichsverweserschaft in den Städten Metz, Toul und Verdun zu überlassen. Der beiden letztgenannten Städte wurde der König leicht Herr, Metz dagegen konnten die Franzosen nur durch List und Verrat nehmen. Ein Versuch Karls V., dem König von Frankreich die Stadt wieder zu entreißen, mißlang.

2. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 46

1912 - Breslau : Hirt
46 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. Lothringen mit Metz von Frankreich abgetreten und diese Gebiete als un- mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche für immer vereinigt. Durch Gesetz vom 31. Mai 1911 hat Elsaß-Lothringen eine Verfassung erhalten und gilt als Bundesstaat? im Bundesrate führt es drei Stimmen. Diese Stimmen werden nicht gezählt, wenn sie allein den preußischen Stimmen die Mehrheit geben würden oder wenn über Änderungen der Verfassung ab- gestimmt wird. Die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der Kaiser aus. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegen- Zeichnung des Reichskanzlers ernannt und abberufen wird. Der Statthalter, der in Straßburg residiert, ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum Bundesrat und gegenzeichnet die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers, wodurch er die Verantwortlichkeit für sie übernimmt. Der Kaiser kann dem Statthalter landesherrliche Befugnisse übertragen. Der Umfang dieser Über- tragung wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt, die vom Reichskanzler gegenzuzeichnen ist. Landesgesetze für Elsaß-Lothringen werden vom Kaiser mit Zustimmung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Gesetzentwürfe über die Feststellung des jährlichen Landeshaushaltsetats werden zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen an- genommen oder abgelehnt. Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an: die Bischöfe zu Straßburg und Metz sowie während der Sedisvakanz eines der Bistümer sein ältester Bistumsverweser, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession und der Präsident des Synodalvorstandes der reformierten Kirche, der Präsident des Oberlandesgerichts zu Colmar, ein ordentlicher Professor der Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, ein Vertreter der israelitischen Konsistorien, je ein Vertreter der Städte Straßburg, Metz, Colmar und Mül- Hausen, je ein Handelskammervertreter derselben vier Städte, je zwei Land- wirtschaftsvertreter der Bezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen (von denen je einer bäuerlicher Kleinbesitzer sein muß) und zwei Handwerksvertreter. Zusammen also 23 Mitglieder. Dazu treten in Elsaß-Lothringen wohnhafte Reichsangehörige, welche der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernennt und deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Sobald durch Reichs- oder Landesgesetz eine Arbeitervertretung (Arbeitskammer) ge- schaffen ist, hat sie drei Vertreter des Arbeiterstandes als weitere Mitglieder in die Erste Kammer zu wählen. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft der gewählten und ernannten Kammermitglieder dauert fünf Jahre. Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung nach Maßgabe des mit dem Verfassungsgesetz gleichzeitig angenommenen Wahlgesetzes hervor. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer werden in Zeiträumen von fünf Iahren neu gewählt. Dem Kaiser steht es zu, die Kammern zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen und aufzulösen.

3. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 48

1912 - Breslau : Hirt
48 C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. die Funktionen des Kreistages der Gemeinderat aus. An der Spitze einer jeden Gemeinde steht ein Bürgermeister mit einem oder mehreren Beigeordneten, denen ein Gemeinderat zur Seite steht. In den Geschäftsbereich der zweiten Abteilung fallen sämtliche An- gelegenheiten der Justizverwaltung sowie die Kultusangelegenheiten. Der Bezirk des Oberlandesgerichts zu Colmar umfaßt ganz Elsaß- Lothringen und zerfällt in 6 Landgerichtsbezirke. Landgerichte befinden sich in Strasburg, Zabern, Colmar, Mülhausen, Metz und Saargemünd, die Zahl der Amtsgerichte beträgt im ganzen 77. In kirchlicher Hinsicht bilden die Bezirke Ober- und Unterelsaß eine katholische Diözese mit dem Sitz des Bischofs in Straßburg, der Bezirk Lothringen eine zweite mit dem Bischofssitz Metz. Die beiden Bischöfe unter- stehen in kirchlicher Beziehung dem päpstlichen Stuhle unmittelbar. Die Kirche augsburgischen Bekenntnisses wird geleitet von einem Direktorium (in Straßburg) und einem Oberkonsistorium. Es bestehen sieben Kircheninspektionen, von denen sechs auf den Bezirk Unterelsaß entfallen, eine auf Oberelsaß. Die reformierte Kirche in Elsaß-Lothringen unterscheidet sich von der Kirche Augsburger Konfession durch die Lehre und durch die besondere Or- ganisation der Kirchenbehörden. Sie wird verwaltet durch fünf Konsistorien ohne gemeinschaftliche Oberbehörde. Die Leitung der inneren Angelegenheiten des israelitischen Kultus haben drei Konsistorien, deren Sitz für jeden Bezirk in der betreffenden Be- zirkshauptstadt ist. Zur dritten Abteilung gehören die Verwaltung der direkten Steuern, der Zölle und indirekten Steuern, die Landwirtschaft, die Verwaltung der Forsten, das Kataster- und Vermessungswesen. Behufs Unterstützung des Ministeriums ist als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Land- Wirtschaft ein Landwirtschaftsrat eingesetzt. Dem Ministerium nebengeordnet ist der Oberschulrat. in dem der Staats- sekretär den Vorsitz führt. Ihm untersteht die Beaufsichtigung und Leitung des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens mit Ausschluß der auf die Universität bezüglichen Angelegenheiten, deren Leitung dem Staatssekretär unmittelbar übertragen ist. An öffentlichen höheren Schulen bestehen 14 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Progymnasium, 6 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Dazu kommen, aus Kirch- lichen Mitteln unterhalten, 4 Gymnasien. Die Zahl der Lehrerbildungs- anstalten, Lehrer- und Lehrerinnenseminare sowie Präparandenschulen beläuft sich auf 12, die der aus Landesmitteln unterstützten städtischen höheren Mädchenschulen auf 23. Dazu kommen endlich noch die Technische Schule zu Straßburg, die Landwirtschaftsschule zu Rufach und die Ackerbauschule auf der Iudenmatt bei Rufach. Zum Zwecke der Förderung von Kunst und Wissenschaft ist am 28. April 1872 die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg gegründet worden. /

4. Landeskunde des Reichslandes Elsaß-Lothringen - S. 45

1912 - Breslau : Hirt
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung. 45 So war der Anfang zu der Zerstücklung Deutschlands gemacht. Der Dreißigjährige Krieg bot neue Gelegenheit dazu. Im Westfälischen Frieden, der dem unheilvollen Kriege im Jahre 1648 ein Ende machte, erhielt Frankreich die völlige Hoheit über die seit 1552 in seinem tatsächlichen, aber nicht rechtlich anerkannten Besitz befindlichen Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun. Ferner mußte der Kaiser Ferdinand an König Ludwig Xiv. von Frankreich den Sundgau, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß sowie die Landvogtei über die zehn Reichsstädte abtreten. Ihre Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche war den Reichsstädten zwar ausdrücklich zugesichert, trotzdem nahm Ludwig Xiv. nicht nur diese in widerrechtlicher Weise in Besitz, sondern riß auch noch andere Gebiete an sich. Unter dem Namen von „Reunions- Kammern", d. h. Wiedervereinigungskammern, wurden nämlich im Jahre 1680 königliche Gerichte eingesetzt, um zu untersuchen, welche Länder früher zu den bereits abgetretenen Gebieten gehört hätten. Gestützt auf die willkürlichen Rechtssprüche der für Elsaß und Lothringen eingerichteten Reunionskammern, die in Breisach bzw. Metz ihren Sitz hatten, beanspruchte der König von Frankreich die Landeshoheit über alle einst angeblich zu den drei Bistümern Metz, Toul und Verdun sowie zu der Landgrafschaft Elsaß gehörigen Lehen und ließ die Gebiete, deren Herren sich nicht zu ihrer Anerkennung verstanden, gewaltsam besetzen. Bon diesem Schicksal wurden das Bistum Straßburg, die Abteien Murbach und Andlau, die Grafschaften Lützelstein und Lichtenberg u.a.m. betroffen. Die freie Reichsstadt Straßburg aber, auf deren Besitz der König nicht einmal einen derartigen Rechtsvorwand geltend machen konnte, wurde am 30. September 1681 durch Waffengewalt zur Unterwerfung gezwungen. Aber auch nach diesen Gewaltstreichen blieben weite Gebiete in Elsaß und Lothringen noch über ein Jahrhundert im Besitze deutscher Fürsten. So kam das Herzogtum Lothringen erst 1766 an Frankreich. Am 14. Februar 1793 beschloß der Nationalkonvent die Vereinigung der Grafschaften Saarwerden, Salm u. a. mit Frankreich. Im Jahre 1796 entsagte der Herzog von Württemberg seinen linksrheinischen Besitzungen, der Grafschaft Mömpelgard, Horburg, Reichenweier und Ostheim- am 28. Januar 1798 unterwarf sich die Stadt Mülhausen mit dem städtischen Gebiet der französischen Oberhoheit. Aber erst durch die Friedensschlüsse von Campoformio 1797 und Lüne- ville 1801 erwarb sich Frankreich die Anerkennung aller früher gemachten linksrheinischen Erwerbungen und blieb auch nach dem ersten und zweiten Pariser Frieden 1814 und 1815 im Besitze des elsässischen Rheinufers. Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich den Krieg an Preußen. Nach den ersten Siegen der deutschen Heere bei Weißenburg (4. August) und Wörth (6. August) und den Schlachten bei Vionville-Mars la Tour (16. August), bei Gravelotte-St. Privat (18. August) begann die Be- lagerung von Straßburg und Metz- jenes kapitulierte am 27. September, Metz wurde am 27. Oktober übergeben. In dem am 26. Februar 1871 in Versailles abgeschlossenen Präliminarfrieden, dem am 10. Mai 1871 der endgültige Friede zu Frankfurt a. M. folgte, wurden Elsaß außer Belfort,

5. Die Weltgeschichte - S. 177

1835 - Mainz : Kupferberg
Zweiter Pariser Frieden. \ 77 Lebensgefahr, Graf Nostitz); auch bei tzualrcbra« gewinnt 1815. Xev gegen die Engländer rc. einige Vortheile (Herzog von Braunschwcig fällt). Aber Wellington, von Blücher zur rechten Zeit unterstützt, siegt bei Waterloo an den Höhen von Genappe* unfern von La belle Alliance. Die Franzosen auf der verworrensten Flucht» Napoleon kaum entkommen, wird, nachdem die Verbündeten, nach noch einigen Gefechten, schon am 10. Zuli in Paris cingezogen, von Rochefort nach St. Helena gebracht (stirbt den 5. Mai 1821). Ludwig wieder eingesetzt. Der zweite Pariser Frieden unter härteren Bedin- gungen abgeschlossen am 20 Nov. *). — Heiliger Bund der drei sieggekrönten Herrscher. Fortdauernde Bun- desversammlung für die gemeinsamen Angelegenheiten Deutsch- „ lands zu Frankfurt a. M. den 5. Nov. eröffnet, der deutsche 1816. Bund für eine selbstständige Macht erklärt. A n h a n g. Allgemein wichtige Ereignisse der netteren Zeit. 1) Oesterreich bewahrte, sowie Preussen, in seinem Innern ungestörten Frieden, aber Kaiser Franz stirbt 1835 d. 2. März, und sein ältester Sohn folgt ihm als Ferdinand I. 2) Frankreich: seit 1818 nach dem Congresse zu Aachen, von der Besatzungparmee befreit - und unter die Hauptmächte Europa's wieder ausgenommen. Parteien in der Deputirten- kammer. Der Herzog von Berry durch Louvel 1820 ermor- det; in demselben Jahre der Herzog von Bordeaux geboren. *) Die geraubten Kunstschätze weggeführt. Frankreich auf die Grän- zen von 1790 beschränkt, muß Marienburg, Philippeville und Bouillon an die Niederlande, Saarbrück und Saarlouis an Preussen, und Landau au Daiern (zur deutschen Bundesfestung) abtreten, 700 Mill. Franken Kriegskosten zahlen, und ein Heer von 150000 Mann verbündeter Truppen (darunter 30000 Mann Preussen unter Ziethen) unter dem Herzoge von Wellington drei bis fünf Jahre lang auf seiner Nordostgränze unterhalten. * für international» Schut'oia. ‘ j-rschunfl Brauns; 9weig 6cbuu>ochbit>li0tl «k j.

6. Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart - S. 13

1911 - Breslau : Hirt
Strasburg, Freiburg i. B., Meihen. 13 20. Grabmal des Generals von Rodt (f 1743). 22. 3. . kndler. Die Kriegsvase. Mnster, Freiburg i. B. Von Christian Wenzinger. Meiner Porzellan. Auf der Bahn des Barock schreitet das Rokoko weiter: das Pathos macht der Rhr-seligkeit Platz. Die jammernden Gestalten sitzen und lagern auf dem Sarkophag selbst, nicht mehr plastisch gedacht wie die Monumentalgestalten der Mediceergrber Michelangelos, sondern sie erstreben illusionistische Wirkung. der dem Medaillonbildnis des Generals blst eine fliegende Viktoria die Posaune des Ruhms; vom Herkules ist nur die Lwenhaut brig geblieben, welche die Inschrift tragen mu. - Meister ist das Rokoko in der Vasenform. Liebens-wrdige Putten treiben selbst an einem marmornen Taufbecken Mummenschanz (21). Seine Triumphe aber feiert der Stil in dem ihm eigensten Stoff, dem neu erfundenen Porzellan (22). 21. Taufbecken im Mnster zu Freiburg i. B.

7. Deutsche Kulturgeographie - S. 259

1912 - Halle an d. Saale : Schroedel
Reichsverfassung und Verfassung der einzelnen deutschen Staaten. 259 Bürgermeister". Die Bürgerschaft, die gewählte Vertretung aller Bürger (Hamburg 160, Lübeck 120, Bremen 150 Mitglieder), wählt aus ihrer Mitte den „Bürgerausschuß", der darüber wacht, daß die Verfassung ordentlich beobachtet wird. Das Reichsland Elsaß-Lothringen besitzt nach dem Gesetz der neuen Verfassung vom 31. Mai 1911 im Bundes- rat drei Stimmen. Die Staatsgewalt übt der Kaiser aus. An der Spitze der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers ernannt und berufen wird. Landesgesetze werden vom Kaiser mit Zustimmung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Übereinstimmung des Kaisers und beider Kammern ist zu jedem Gesetz erforderlich. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die zweite Kammer (60 Abgeordnete) geht aus all- gemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Abgeordneten der 2. Kammer werden in Zeiträumen von 5 Jahren neu gewählt. Das Ministerium in Straßburg zerfällt in vier Abteilungen, denen Unterstaatssekretäre vorstehen. Im übrigen bleibt die Einteilung des Landes wie früher; 3 Bezirke (Unter-, Oberelsaß, Lothringen) unter Bezirkspräsidenten. 20 Land- kreise (Kreisdirektor) und 2 Stadtkreise. 17*

8. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 79

1832 - Hannover : Hahn
79 Königreich Preußen. Düsseldorf, Köln, Koblenz, Aachen. — Das jetzige Kö- nigr. Preußen bestand vor 400 Jahren nur aus der Mark Bran- denburg (Provinz Brandenburg u. ein Theil der Provinz Sachsen); Friedrich, Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen- zollern, ward 1415 Markgraf und Kurfürst. Bis 1688 kam ein Theil von Pommern, Kleve, Mark, die Bisthümer Halberstadt, Minden, Magdeburg u. a. Provinzen hinzu und schon 1525 war das Herzogthum Preußen erworben, was ehemals dem Deutschen Ritlerorden gehörte. Kurfürst Friedr. Wilh. I. machte sich unter dem Namen Friedrich I. zum König von Preußen (1701). Er und seine Nachfolger erwarben Geldern (1714), einen Theil von Vorpommern (1720), Schlesien (1742), Ostfriesland (1745), einen großen Theil von Polen 0773, 17y3, 1795)/ die Bisthümer Münster, Paderborn, Hildesheim (i8oz) u. a. Provinzen, ja (izvü) nach Abtretung anderer Provinzen sogar das Kurfürstenthum Braunschweig Lüneburg. Durch den unglücklichen Krieg mit Frankreich 1806 und 1807 gingen alle Gebiete in W. der Elbe und die Polnischen Provinzen verloren; dagegen erhielt Preußen durch den Wiener Congreß (1815) und durch Verträge mit andern Staaten seine je- tzigen Bestandtheile, indem es außer den alten Provinzen zwischen Elbe und Rhein von denen aber Ostfriesland, Hildesheim u. a. ab- getreten wurden, Schwedisch Pommern, die Halste des Königr. Sachsen, ein großes Gebiet am Rhein, das Großherzogth. Posen u. a. Gebiete zu erhielt; von denen viele noch von eigenen Fürsten und Grafen, den sogenannten Mediatisirten, regiert werden. Auf den König Friedrich 1. folgte Friedr. Wilh. I. 07j3); Friedr. Ii., der Große, (1740); Friedr. Wilh. Ii. (1786). Der jetzige König Friedr. Wilh. Iii. geb. 1770, kam 1797 zur Regierung. Preußen ist eine unbeschränkte Monarchie, denn cs giebt bis jetzt noch keine allgemeine Stände, sondern jede Provinz hat ihre besondere Ständeversammlung, auf welcher die mediatisirten Fürsten, die Ritterschaft und die Abge- ordneten der Städte und der übrigen Grundbesitzer auf dem Lande erscheinen. Der König hat eine berathende Behörde, den Staatsrath, neben sich. Die höchste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, welches aus 7 Ministern besteht. Unter den Ministern stehen 8 Oberpräsidenten, deren jeder eine oder zwei Provinzen verwaltet. Jede Provinz ist in Regierungsbe- zirke getheilt, deren jeder einer Regierung untergeben ist. Die Bezirke zerfallen in Kreise, an deren Spitze die Landräthe stehn. Die beiden höchsten Gerichte des Reiches sind das Geheime Obertribunal und für die Rheinprovinzen der Obercassa- tionshof. Unter jenem stehen die Oberlandesgerichte u. Hof- gerichte, Stadt- u. Landgerichte, Justizämter u. Patri- monialgerichte. In den Rheinprovinzen sind ein Appella- tionshof, Land- u. Friedensgerichte, Handelsgerichte und Assisenhöfe. Das Bergwesen steht unter Z Oberbergäm-

9. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 86

1832 - Hannover : Hahn
86 Preußen. der- u. Kupfergruben. Luther geb. 1483.— e) Theil des Herzogth. Magdeburg. Halle a. d. Saale, 26,000 E. Universität. Ober- bergamt. Irrenanstalt. Wichtiges Salzwerk. In der Vorstadt Gla ei- ch a die berühmten Frankeschen Stiftungen, Waisenhaus, Päda- gogium u. a. Woll-, Leder-, Stärke- u. Strumpffabr.— f) Für- sten th. Querfurt mit der Stadt gl.n. Salpeterhütte, Pferde- markt, Ziooe. — 3) Regierungsbezirk Erfurt, a) Für- stenth. Erfurt mit der Stadt gl.n. a. d Gera, 2z,oooe. Zwei Citadellen; schöne öffentliche Plätze, Dom. Regierung, Akademie der Wissenschaften, Seminar für Taubstummen Lehrer u. a. Bildungs- anstalten. Baumwoll-, Woll-, Strumpf-, Tabacks- u. a. Fabriken, wichtiger Gemüle- u. Gewürzpflanzenbau; Handel mit Sämereien.— k») Ehemaliger Theil des König r. Sachsen. Langensalza a. d. Salza, 6300e. Starker Getreide-, Waid-, Krapp- u. Anißbau, Seiden-, Woll u. a. Fabriken.— c) Das Eichsfeld mit der Stadt Heiligenstadt an der Leine, Z800 E. — 6) Ehemalige freie Reichsstädte. Nordhausen a. d. Zorge, io,Zooe. Wichtige Brantwcinbrennerei, Kornhandel, Scheidewasser-, Vitriolöl-, Ta- backs- u. a. Fabr. Ölmühlen. — Mühlhausen a. d. Unstrut, 10,000e. Waid-, Saflor- u. Anisbau. Stärke-, Leder - u. a. Fabr.—« e)Grafsch. Henneberg am Thüringer Walde. Schleu- sin gen, 2z00e. Schloß. Kupfer- u. Eisenwerke. Pulver- u. Papiermühlen. — Suhl«, 6000e. Wichtige Gewehr- u. a. Ei- senfabr. u. Eisenhämmer, Barchentweberei. V. Provinz Westfalen. Boden in N. ebenes Tiefland, in S. gebirgiges Hochland. Jno. das Wesergebirge u. die Egge, in W. das Sauer ländische Geb. u. der Westerwald, in wel- chem der Ederko pf—2( 00f. der höchste Gipfel der ganzen Provinz. Die Weser empfangt von hier die Eider, Diemel, Emmer u. Werre. Zum Rhein, der aber die Provinz nicht berührt, fließen die Lippe, Emscher, Ruhr mit der Lenne u. die Sieg. Die Ems entspringt hier. Dievecht mit der Dinkel fließen nach den Niederlanden. Der Münstersche Kanal. Theils dürrer Sand- u. Gebirgs-, theils fruchtbarer Boden. Waldungen nicht bedeutend; starker Flachsbau, bedeutende Schweine- u. Ziegenzucht. Viel Eisen, Blei, auch Silber; wichtige Steinkohlengruben u. viele Salzwerke. Viel Torf. Wichtige Fabriken, besonders in W. Starke Leinewand- weberei, viele Baumwoll-, Woll-, Band-, Strumpf-, Leder-, Eisen-, Stahl- u. Messingfabriken. Unter den r, 250,000 E. sind ^20,000 Katholiken, ii,000 Juden. — i) Regierun gsbez irk Munster, a) Bisthum Münster. Münster a. d. Aa, 22,000 E. Schöner Dom, Schloß, Rathhaus, der große Romberger Hof. Sitz des Ober- präsidenten, Regierung, kathol. Bischof, Oberlandesgericht, kathol. theol. u. Philosoph. Facultät, Taubstummenanstalt. Strafanstalt. Leinewandhandel u. verschiedene Fabriken. Westfälischer Friede 1648. — Warendorf a.d. Ems, 4200e. Wichtiger Leinewandhandel, Weberei.— 6) Die Standesherrschaften. Grafsch. Bent- heim, Fürstenth. Horstmar mit der Stadt Koesfeld a. d.

10. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 89

1832 - Hannover : Hahn
Niederrhein. 89 Vii. Provinz (Großherzogthum) Niederrhein. Boden fast ganz gebirgig, zum Theil Hochebene; in N. Hochland, zum Theil Heide und Moor. In So. der Hunds rück über 2000f. hoch, nördlicher die Eiffel, 2 — Z000f. hoch, ein kah- les, unfruchtbares Gebirge, so wie nördlicher das Hohe Been, öde Hochebene. In Sw. Theile die Ardennen; östlich vom Rhein der Westerwald u. das Siebengebirge. Der Rhein nimmt in O. die Wied, in W. die Nahe (Gränze gegen Baiern), die Mosel mit der Saar, Sure, Kyll und Elz, die Nette und Ahr auf. Die Roer (rühr) fließt in die Holländ. Maas. Einen getrennten Theil der Provinz bewässert die Lahn. In S. sind große Waldungen. Ackerbau mehr in N. Viehzucht in S. Obst- und Weinbau, den wichtigsten des Staates, Eisen, Kupfer, Blei, Zink, etwas Silber, viele Steinkohlen. Sand- und Mühl- steine. Wichtige Tuch-, Leder-, Stahl- u. Eisenfabr. Unter den i,i6o,oooc. sind 190,000 Protestanten, 12,000juden, Zgomen- noniten. — 1) Regierungsbezirk Koblenz, a) Crzbis- thum Trier. Koblenz am Rhein, 16,000 E. Festung. Zwei Schlösser. Regierung, Tribunal. Tabacks- und Blechfabrik. Weinhandel, Schiffahrt. — Thalehren breitstein am gegen- überliegenden Rheinufer, 2300 E., daneben auf hohem Felsen die Festung Ehrenbreitstein. — Mayen a. d. Nette, Z200 E. Tuchweberei, Mühlsteinbrüche. — Adenau auf der Eiffel, 2400 E. Eisen- und Bleigruben. — Boppard am Rhein, Z400e. Baumwoll- u. Thonpfeifenfabr. Schifffahrt. — Ober- wesel am Rhein, 2200 E. Weinbau, Schieferbrüche.— b) Zur Pfalz gehörte Kreuznach a. d. Nahe; 7000e. Leder- u. Ta- backsfabr. Handel. Salzwerke. Simmern auf dem Hundsrück, Lz00e. Gerberei, Strumpfwirkerei.— c) Erzbisthum Köln. Andernach am Rhein, 2600e. Schifffahrt, Handel mit Mühl- steinen und Traß. —^ Linz am Rhein, 2z00e. Eisen-, Blei-, Silber- und Kupferhütten. — d) Grafsch. Wetzlar zwischen Nassau und Hessen Darmstadt. Wetzlar a. d. Lahn, 4400e. Ehemaliges Reichskammergericht.— e) Stande sherrschaften: das Fürstenthum Wied mit der Stadt Neuwied am Rheine, 4800 E. Schloß mit dem Brasilischen Museum. Mancherlei Fabri- ken, lebhafter Handel. Fürstenth. Solms Braunfels und Sayn Wittgenstein. — 2) Regierungsbezirk Trier. a) Erzbisthum Trier, in welchem die Stadt gl. N. a. d. Mo- sel. 17,500 E. Ehemaliges Schloß, jetzt Caserne, Dom. Rö- mische Alterthümer; Regierung, kathol. Bischof. Porzellan- und Zuckerfabr. — Saarburg a. d. Saar, 1500 E. Alaun - und Salmiakfabr. Bernkastel an der Mosel, 2000e. Weinbau; Kupfer- u. Bleigruben.— Wittlich, 2z00e. Mineralquellen.— b) Fürstenth. Nassau mit der Stadt Saarbrück a. d. Saar, 7200 E. Eisengruben, verschiedene Fabriken. — c) Zu Frankreich gehörte sonst die Festung Saarlouis, 4500e. Eisen- u. Blei- gruben. — 8) Regierungsbezirk Aachen, a) Ehemalige
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TM Hauptwörter (200)200

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