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1. Grundriß der Geschichte Hamburgs - S. 29

1916 - Hamburg : Herold
— 29 — mit den wendischen Städten. Hierdurch wurde ungleich, da Hamburg auch der Vereinigung der sächsischen Städte angehörte, eine engere Verbindung des Ostens mit dem Westen, der wendischen Städte mit den sächsischen, herbeigeführt. Um das Jahr 1300 ergingen von seiten der wendischen Vereinigung Einladungsschreiben an alle Städte in Sachsen, Westfalen, Gotland, Preußen und Livland zu einer allgemeinen Versammlung in Lübeck, das von jetzt an immer mehr in den Vordergrund tritt und bald als das Haupt aller Städte bezeichnet wird. Feststehende Einrichtungen sind indes nie geschaffen worden. Im 14. Jahrhundert treten an Stelle der verschiedenen landschaftlichen Vereinigungen drei Hauptgruppen*) hervor: 1. Das gotländisch-livländische Drittel. Vorort war ursprünglich Wisby; dazu gehörten Mga, Reval, Dorpat, Pernau. 2. Das wendische Drittel mit dem Vorort Lübeck umfaßte zunächst die Städte in Mecklenburg und Pommern: Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Anklam, Stettin, Stargard, Kolberg; später kamen auch Hamburg und Lüneburg und endlich die andern sächsischen Städte, wie Bremen, Goslar, Braunschweig, Magdeburg, Hildesheim, Halberstadt, hinzu. 3. Das westfälisch-preußische Drittel umfaßte die Städte in Westfalen, den Niederlanden und Preußen. Die Verbindung dieser räumlich so entfernt liegenden Orte ist auffällig und noch nicht vollständig erklärt. Vorort dieses Drittels war Köln; die bedeutendsten Städte sind in Westfalen: Soest, Dortmund, Münster, Paderborn, Osnabrück, Minden; in den Niederlanden: Groningen, Amsterdam, Dortrecht, Utrecht; in Preußen: Kulm, Thom, Danzig, Elbing, Königsberg. Im Mittelpunkt des ganzen Bundes standen die wendischen Städte, die am festesten zusammenhielten. Auf Lübeck, das Haupt dieser Gruppe, ging seit dem Ende des 13. Jahr- *) später (im 16. Jahrhundert) erscheint die Hansa in vier Quartiere geteilt: das westfälische mit Köln, das sächsische mit Braunschweig, das wendische mit Lübeck und das preußische mit Danzig als Vorort.

2. Grundriß der Geschichte Hamburgs - S. 67

1916 - Hamburg : Herold
— 67 — infolge der Überspekulation und der Unsicherheit der politischen Verhältnisse ein plötzlicher Rückschlag erfolgte: eine schwere Handelskrisis trat ein, die außerordentliche Maßnahmen zur Erhaltung des Hamburgischen Kredits nötig machte. Gleichzeitig hatten sich auch die politischen Verhältnisse verschlimmert. Nachdem währenddes erstenkoalitions-krieges (1793—1797) Hamburg ungestört seine neutrale Stellung hatte bewahren können, wurden seit 1798, als sich der zweite große Bund gegen die französische Republik bildete, von verschiedenen Seiten scharfe Forderungen und Drohungen gegen die Stadt erhoben. Die monarchischen Staaten beschuldigten den Senat, daß er revolutionäre Umtriebe gestattete, da in Hamburg Versammlungen der dort anwesenden französischen Republikaner stattfanden, an denen sich auch gleichgesinnte Bürger beteiligten. Man sah in diesen republikanischen Gesellschaften Jakobinerklubs, die für die Revolutionsideen Anhänger gewinnen wollten und dabei den Zweck verfolgten, die deutsche Reichsstadt in eine unter Frankreichs Schutz stehende Republik nach dem Muster der batavischen, ligurischen u. a. umzugestalten. Der Senat sah sich darum veranlaßt, Verbote gegen die politischen Klubs und gegen die Verbreitung aufrührerischer Schriften zu erlassen. Andererseits beschuldigte der erste Konsul der französischen Republik, Napoleon Bonaparte, den Senat der Verletzung des Völkerrechts, als dieser, von England und Rußland genötigt, irische Aufrührer, die sich in der Stadt aufhielten, ausgeliefert hatte. Er erzwang die Zahlung einer Summe von 4^/s Millionen Franken, wodurch das gute Verhältnis zwischen Hamburg und Frankreich wiederhergestellt wurde. Durch die Friedensschlüsse von Luneville (1801) und Amiens (1802) wurde der zweite Koalitionskrieg beendet. Die dadurch herbeigeführten Gebietsveränderungen machten eine völlige Neuordnung der politischen Verhältnisse Deutschlands nötig, die im Jahre 1803 durch den sogenannten Reichsdeputations-Hauptschluß erfolgte. Von sämtlichen freien Reichsstädten behielten nur sechs ihre Selbständigkeit: Lübeck, Bremen, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg. Durch Beschluß der Reichsdeputation wurde Hamburg damals auch der Dom zugesprochen; dieser hatte staatsrechtlich noch immer zu dem säkularisierten Erzbistum (Herzogtum) 5*

3. Die Neuzeit - S. 44

1895 - Hamburg : Meißner
— 44 — vereinigte, folgte ihm Wallenftein und nötigte Bethlen Gabor (f 1629) zum Frieden; Mansfeld, dadurch gezwungen, sein Heer aufzulösen, starb auf der Reise nach Venedig in Bosnien. Mittlerweile hatte Tilly, durch eine Abteilung des Walleusteinischen Heeres verstärkt, Christian bei Lutter am Barenberge 1626 besiegt und bis ins Gebiet von Bremen verfolgt. Wallenstein säuberte auf seinem Rückwege 1627 Schlesien von Feinden und eroberte die festländischen Besitzungen des Dänenkönigs. Er besetzte nun ganz Norddeutschland und ließ sich vom Kaiser zum Herzog von Mecklenburg und Reichsadmiral ernennen; die von den Dänen und Schweden unterstützte Stadt Stralsund vermochte er zwar 1628 nicht zur Aufnahme einer kaiserlichen Besatzung zu zwingen, aber den in seinem Rücken landenden Dänenkönig schlug er abermals bei Wolgast. Darauf entschloß sich dieser, gegen Rückgabe seiner festländischen Besitzungen im Frieden zu Lübeck 1629 auf jede Einmischung in die deutschen Angelegenheiten zu verzichten. Wallenstein hatte sein Ziel, zu dessen Durchführung er sich der Zustimmung des Kaisers versichert hatte, die Begründung einer starken kaiserlichen Macht in Deutschland unter Beschränkung der fürstlichen Gewalt und die Wiederherstellung der universellen Bedeutung des Kaisertunis, alles unter kluger Schonung der religiösen Freiheit, nahezu erreicht. Dagegen aber erhoben sich alle Gegner der habsburgischen Weltherrschaft, im Innern die in ihrer Selbständigkeit bedrohten Fürsten, namentlich die katholischen Kurfürsten, die auch in kirchlichem Gegensatz zu Wallenstein standen, außerhalb des Reiches das schon im mantuanischen Erbfolgekriege dem Kaiser feindliche Frankreich und das in seiner Herrschaft über die Ostsee bedrohte Schweden. Um in kirchlicher Beziehung den katholischen Fürsten entgegenzukommen, erließ der Kaiser gegen Wallensteins Absichten im März 1629 das Restitutionsedikt; danach sollten alle unmittelbaren (2 Erzbistümer, 12 Bistümer) und alle seit dem Passauer Vertrage eingezogenen mittelbaren Stifter wiederhergestellt, der Religionsfriede auf die Anhänger der angsburgischen Konfession beschränkt, die Ferdinandeische Deklaration aufgehoben werden, Maßregeln, welche die Protestanten zum äußersten Widerstände reizen und die Einmischung des Auslandes herbeiführen mußten. Um so eifriger aber bestanden die katholischen

4. Die Neuzeit - S. 50

1895 - Hamburg : Meißner
— 50 1648 schrecklich geplündert wurde, während ein Teil des schwedischen Heeres nach Böhmen vordrang und die Kleinseite von Prag eroberte. Weniger glücklich kämpften die Franzosen. Durch die französische Politik iu seinen Bewegungen gehindert, konnte Bernhard von Weimar erst 1638 gegen den Rhein vordringen. Er eroberte die wichtige Festung Breisach, starb aber schon bald darauf am 18. Juli 1639; seiu Heer und seine Eroberungen fielen an Frankreich. Wiederholt fielen darauf die Frauzofeu unter Tu renne und Eon de in Süddeutschland ein, wo sie, teils allein, teils mit den Schweden vereinigt, mit wechselnden Erfolge kämpften. Als sie, wiederum mit Wraugel vereinigt, die kaiserlichen Erbstaaten bedrohten, machte endlich der westfälische Friede dem Kriege ein Ende. 6. Ter westfälische Friede. Kaiser Ferdinands Ii. Sohn und Nachfolger, Ferdinand Iii. . (1637—57), hatte auf das allgemeine Verlangen der Stände nach Herstellung des Friedens schon 1643 den Beginn von Friedensverhandlungen zu Münster mit den katholischen, zu Osnabrück mit deu protestantischen Mächten, sowie die Teilnahme der Reichsstände an den Verhandlungen zugestehen müssen. Aber der Gegensatz zwischen den Interessen der einzelnen Reichsstände sowie der habsburgfeindlichen Mächte untereinander und die Verbindung der reichsrechtlicheu und kirchlichen Fragen mit denen der territorialen Entschädigungen erschwerten eine Einigung und verzögerten den endgiltigen Abschluß des westfälischen Friedens bis zum Oktober 1648. Die wichtigsten Bestimmungen desselben waren folgende: 1. Gebietsveränderungen. Die Grundlage der Gebietsveränderuugeu bildeten die Gebietsabtretungen au die auswärtigen Mächte und die Entschädigungen der davon Betroffenen durch Säkularisationen geistlicher Gebiete^ Die wichtigsten Plätze an der Ost- und Nordsee gingen dadurch in schwedischen Besitz über, während Frankreich seine Grenze bis zum Oberrheiu ausdehnte. a) Schweden erhielt ganz Vorpommern mit Rügen, von \

5. Die Neuzeit - S. 58

1895 - Hamburg : Meißner
58 — der Reichvritter in Franken, Schwaben und am Rhein (über 1000) und die Reichsstäbte (über 50), von betten im ©üben Nürnberg, Augsburg und Frankfurt (am Main), im Westen Straßburg und Köln, im Norben Hamburg und Bremen die bedentenbsten waren; sie waren alle im Besitze der unbeschränkten Landeshoheit (Souveränetät). Der bebeutenbfte aller Territorialstaaten war Brandenburg, welches sich unter der feit 1415 regiereitbett Dynastie Hohen-zollem von politischer Machtlosigkeit und stänbischer Anarchie zu Ansehn und Bedeutung emporgeschwungen hatte. Friedrich I. hatte bttrch die Unterbrückung des Adels (Qnitzows), Friedrich Ii. butch die Unterwerfung der Städte (Berlin-Kölln), Albrecht Achilles durch das Verbot der Erbteilungen (dispositio Achillea) die Macht des Hauses begrünbet. Die Reformation, der sich Brandenburg erst spät (unter Joachim Ii. 1539) anschloß, lähmte eine Zeitlaug den Aufschwung des Staates. Erst Johann Sigismund (1608—1619) erweiterte die Macht seines Hauses durch die Erwerbung von Kleve, Mark und Ravensberg 1609 und des polnischen Lehnherzogtnms Preußen 1618, woraus Brandenburg Erbausprüche hatte, und trat durch die Annahme des reformierten Bekenntnisses in Berbittbuug mit der habsburgfeindlichen Opposition im Reiche. Aber unter seinem schwachen Nachfolger Georg Wilhelm (1619—1640) stürzte der 30jöbrtge Krieg und der Versuch einer selbstänbigen Eroberung von Pommern das Laub in die tiefste Zerrüttung (Schwarzenberg). Sein Sohn, Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640—1688), halb nach seiner Thronbesteigung von Schwarzeuberg durch dessen Tod befreit, sicherte seinem Lande zunächst bett Frieden durch Abschluß eiues Waffeustillstanbes mit Schweden und entließ beit größten Teil der geworbenen Soldaten. Dann fetzte er tu Polen die Be-lehnung mit Preußen durch tutb trat uach Aufgebung des schwebischeu Heiratsplattes bttrch die Vermahlung mit Luise Henriette von Drattien in freunbfchafttiche Beziehungen zu den Rieberlanben. Der wejtsälische Friebe brachte für Brandenburg neue Gebietserweiterungen, aber nicht den erwünschten Zugang zur Ostsee. Es galt, die in brei Gruppen getrennten Länder zu einem einheitlichen Ganzen zu vereinigen.

6. Die Neuzeit - S. 76

1895 - Hamburg : Meißner
— 76 — Nachfolge der Neuburger Linie in der Kurwürde, indem er für seine Schwägerin Elisabeth Charlotte von Orleans, eine Schwester des letzten Simmernfchen Kurfürsten, Ansprüche auf die Erbschaft erhob. Dagegen schlossen die meisten deutschen Reichs-sürsten, der Kaiser, Brandenburg, das sächsische Haus, die Wittelsbacher, Nassauer und Welfen, und die Könige von Spanien und Schweden (Pfalz-Zweibrücken) für ihre deutschen Länder das Ver-teidiguugsbüuduis zu Augsburg 1686. Ferner suchte sich Ludwig iu deu Besitz des Erzbistums Köln zu setzen, wo er nach dem Tode des Kurfürsten Maximilian Heinrich die Wahl des in seinem Solde stehenden Wilhem Egon von Fürstenberg, Bischoss von Straßburg, durchsetzte, während die Minderheit den bayrischen Prinzen Clemens Joseph wählte. Da der Papst sich für letzteren erklärte, ließ Ludwig im Namen Fürstenbergs die Festungen des Kurfürstentums besetzen und gleichzeitig ein Heer in die Pfalz einrücken (1688). Sofort erklärten ihm das Reich und Spanien, im folgenden Jahre auch die Generalstaaten und England, nunmehr beide von Wilhelm von Oranien geleitet, den Krieg. Die französischen Heere drangen anfangs siegreich vor und besetzten die gauze Rheinliuie, aber beim Vorrücken der Verbündeten konnten sie ihre Stellungen nicht behaupten; sie räumten die Pfalz unter furchtbaren Verwüstungen und wurden aus den kölnischen Festungen und Mainz durch die brandenbnrgischen und Reichstruppen vertrieben. Die Absicht des vertriebenen Jakob Ii., von dem keltischen und katholischen Irland aus, wo er viel Anhang fand, England zu bedrohen, wurde durch die Niederlage am Boynefluß 1690, der Versuch einer Landung in England selbst, durch die Seeschlacht am Vorgebirge La Hogue 1692 vereitelt. Neue umfangreiche Rüstungen und die einheitliche Leitung der Operationen brachten den Franzosen zu Lande noch bedeutende Vorteile. In den Niederlanden siegte der Marschall von Luxemburg (t 1695) über den aus der Schule des Großeu Kurfürsten hervorgegangenen Grafen von Waldeck bei Flenrns 1690, über Wilhelm Iii. bei Steenkerken 1892 und bei Neerwinden 1693. Aber die Kosten des Krieges waren auf die Dauer bei dem Rückgänge von Handel und Gewerbe und dem Darniederliegen der Landwirtschaft trotz Ämterverkaufs, Münzverschlechterung und Domänenver-

7. Die Neuzeit - S. 15

1895 - Hamburg : Meißner
— 15 — Kölner Erzbischof Hermann von Wied wurde abgesetzt. Kurfürst Johann Friedrich eroberte zwar sein Land wieder, wurde aber im April 1547 bei Mühlberg gefangen genommen und mußte auf die Kurwürde nud die Kurlande verzichten; diese erhielt Moritz mit Ausnahme eines Teiles der thüringischen Lande, die den Söhnen der Gefangenen verblieben. Daraus unterwarfen sich auch die norddeutschen Städte außer Magdeburg, und Landgraf Philipp gab sich zu Halle gesaugeu. Durch deu siegreichen Verlaus des schmalkaldischen Krieges war Karl V. Herr der Lage in Deutschland; gleichzeitig aber erfolgte der Bruch mit dem Papste Panl Iii. (Farnese), welcher den Kaiser nicht §u mächtig werden lassen wollte und das Konzil von Trient nach Bologna verlegte. Karl begnügte sich daher damit, auf dem „geharnischten" Reichstage zu Augsburg (1547—1548) die Stünde zur Anerkennung eines freien Konzils als des höchsten Gerichtshofes in Sachen des streitigen Glaubens zu bringen und bis dahin zur Annahme des Augsburger Interims zu verpflichten, welches ihnen fast mir den Abendmahlskelch und die Priesterehe ließ. Aber die Durchführung des Interims stieß in Deutschland überall auf den heftigsten Widerspruch, und die Fortdauer der spanischen Herrschaft durch die Wahl feines Sohnes, des Jnfauten Philipp, vermochte der Kaiser nicht durchzusetzen. Das Verfahren des Kaisers gegen die Häupter des schmalkaldischen Bundes schien die Einleitung zu einer planmäßigen Unterdrückung der fürstlichen Selbständigkeit (Libertär) zu sein, welche durch die sociale und kirchliche Revolution noch gewachsen war. Dagegen bildete sich ein evangelischer Bund, welcher in dem mit der Exekution gegen Magdeburg betrauten Kurfürsten Moritz ein Haupt und in dem durch die Aussicht auf den Gewinn von Cambrai, Metz, Tont und Verdun gewonnenen König Heinrich Ii. von Frankreich einen Bundesgenossen fand. Während letzterer die lothringischen Reichsstädte besetzte, wandte sich Moritz, welcher schon 1551 mit Magdeburg einen Vergleich geschlossen hatte, gegen den Kaiser nach Süddeutsch land und nötigte denselben zu eiliger Flucht tunt Innsbruck über den Brenner nach Villach. Die unzuverlässige Haltung der übrigen deutschen Fürsten und Mangel an Geld zwangen den Kaiser zum Passaner Vertrage 1552, welcher

8. Die Neuzeit - S. 38

1895 - Hamburg : Meißner
— 38 — Partei wußte die Wahl strengkatholischer Bischöfe durchzusetzen, welche den Protestantismus bald ausrotteten. Herzog Ernst von Bayern wurde 1573 in dem fast ganz protestantischen Hildesheim, nach der Entsetzung des Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg 1583 durch den Papst mit spanischer Hilfe in Köln, 1585 in Münster gewählt. Nach seinem Tode folgte ihm in seinen Bistümern sein Neffe Ferdinand. Auch die meisten übrigen westfälischen Bistümer waren im Beginn des 17. Jahrhunderts in bayerischem Besitz. Bald begann die altkirchliche Partei auch die Stellung der protestantischen Bischöfe anzugreifen. Joachim Friedrich von Brandenburg, Administrator von Magdeburg, wurde von der Teilnahme ant Reichstage ausgeschlossen, ebenso die anderen evangelischen Administratoren. Da Magdeburg an der Visitation des Reichskammergerichts teilzunehmen hatte, wurde dieselbe auf kaiserliche Anordnung vou Jahr zu Jahr verschoben. Der katholische Reichs hofrat in Wien zog widerrechtlich die Befugnisse des höchsten Reichsgerichts an sich. Der Vierklosterstreit leitete eine allgemeine Rückforderung der von den Protestanten eingezogenen Kirchengüter ein. Darauf wandte sich der Bekehrnngseiser der Papisten gegen die konfessionell gemischten Reichsstädte, in welchen die von Karl V. eingeführte Wahlordnung die Katholiken bevorzugte. Ihr eifrigster Geguer war Maximilian I. von Bayern, ein trefflicher und fürsorglicher, aber infolge seiner jesuitischen Erziehung fanatisch katholischer Herrscher. Die kleine, fast ganz evangelische Reichsstadt Kaufbeuern wurde gezwungen, ihre Pfarrkirche den Katholiken einzuräumen und den katholischen Kalender anzunehmen. Das ganze evangelische Douauwörth, wo sich noch ein katholisches Kloster erhalten hatte, wurde zur Strase für die Störung einer vom Rate verbotenen Prozession in die Acht erklärt, von Maximilian besetzt und gegen das Reichsrecht zur Erstattung der Kosten in bayrischem Besitz behalten; bald war die Gegenreformation durchgeführt. Da alle Proteste dagegen erfolglos blieben, sprengten die Protestanten durch ihre Entfernung den Regensburger Reichstag 1608. Zum Schutze gegen fernere Angriffe schlossen auf Betreiben des in kurpfälzifchen Diensten stehenden Christian Ii. von Anhalt

9. Die Neuzeit - S. 51

1895 - Hamburg : Meißner
— 51 — Hinterpommern Stettin mit den Odermündungen, ferner Wismar und die Stifter Bremen und Verden als weltliche Herzogtümer, und trat für diese Gebiete iu den Reichsverband ein. Zum Ausgleich erhielt Brandenburg, das seit dem Tode des letzten Herzogs 1637 rechtlicher Besitzer von Pommern war, die Stifter Halberstadt, Camin und Minden und die Anwartschaft auf Magdeburg (erledigt 1680), Mecklenburg die Stifter Schwerin und Ratzebnrg. b) Frankreich erhielt die Anerkennung des Besitzes der lothringischen Bistümer Metz, Tonl und Verdun, ferner durch die Abtretung der Stadt Breisach, der Landgrafschaft Ober- und Niederelsaß, des Sundgaus und der Landvogtei der 10 Reichsstädte den Besitz des ganzen Elsaß (außer Straßburg), aber unter Belassnng der unmittelbaren Reichsglieder in ihrer Reichsfreiheit. c) Bayern behielt die Oberpfalz mit der Kurwürde, während die Rheinpfalz mit einer neu,errichteten achten Kur-würde Friedrichs V. Sohne, Karl Ludwig, verliehen wurde. ä) Die Schweiz und die Niederlande wurden als selb ständig und unabhängig anerkannt. 2. Die religiösen Bestimmungen. In religiöser Hinsicht wurde die Gleichberechtigung beider Bekenntnisse unter Einschluß der Reformierten zugestanden. In Bezug ans die Religionsübung und den Besitz der Kirchengüter wurde als Normaljahr 1624 angenommen; danach wurden 2 Erzbistümer (Magdeburg und Bremen), 13 Bistümer und 6 Abteien protestantisch, 4 Erzbistümer (Mainz, Trier, Köln, Salzburg), 19 Bistümer und 8 Abteien katholisch, 1 Bistum (Osnabrück) abwechselnd protestantisch und katholisch. Für die Besetzung des Reichskammergerichtes und des Reichshofrates wurde der Grundsatz der Parität angenommen; der Reichstag sollte in Religionssachen nicht durch Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Vergleich entscheiden. 3. D i e V e r s a s s u n g s b e st i mm n n g e n. Die Bestimmungen der Reichsverfassung, deren „Monstrosität" Samuel Pufendorff in dem Buche „de statu imperii Germanici“ beleuchtet, führten zu gänzlicher Auflösung der Reichseinheit 4*

10. Die Neuzeit - S. 56

1895 - Hamburg : Meißner
— 56 — schwörer verschafften der königlichen Partei den Sieg; Ludwig Xiv. kehrte nach Paris zurück und berief auch Mazarin 1653 wieder dahin, der fortan bis zu seinem Tode 1661 Prinzipalminister blieb. Nach Herstellung des inneren Friedens setzte Mazarin den Krieg gegen Spauieu mit Nachdruck fort; der Sieg Tnrennes bei Dünkirchen über Don Juan d'anstria entschied das Übergewicht Frankreichs. In dem pyrenäischen Frieden 1659 erhielt Frankreich die spanischen Besitzungen nördlich von den Pyrenäen (Roussillon), im Norden die Grafschaft Artois, einen Teil von Luxemburg (mit Diedeuhofeu) und eine Reihe südbelgischer Festungen, während die Vermählung Ludwigs Xiv. mit Maria Theresia, der Tochter Philipps Iv. von Spanien, (vollzogen 1660) trotz deren (rechtlich ungültigem) Verzicht dem französischen Könige die Aussicht ans die spanische Erbschaft eröffnete. Conds erhielt Verzeihung. Der Abschluß des Rheinbundes 1658 mit einer Anzahl deutscher Fürsten (Mainz, Trier, Köln, Bayern, dem welfischen Hanse und dem Könige von Schweden für seine deutschen Reichsländer), die Herrschaft der aristokratischen Partei in Holland unter der Führung des Vertreters der städtischen Oligarchie, des Ratspensionärs Jan de Witt, welcher aus Abneigung gegen die Ommer die Kriegsmacht verfallen ließ, und die Freundschaft Schwedens sicherten Frankreich auch im beutscheu Reiche und im Norben Europas den maßgebenden Einfluß. 2. Das deutsche Reich nach dem westfälischen Frieden. Im deutschen Reiche entwickelte sich nach dem westfälischen Frieden das staatliche Lebeu nur noch in den einzelnen Territorien. Von ihnen war das wichtigste in Sübbeutschlanb Bayern, im Besitze des Hauses Wittelsbach, durch die Oberpfalz wesentlich vergrößert, von Maximilian I. (1598—1651) kräftig und feit dem Münchener Lanbtage von 1612 unumschränkt regiert, durch seine Stellung an der Spitze der katholischen Stänbe ein Nebenbuhler des Kaiserhauses. Auch eine Reihe der wichtigsten Bistümer, namentlich Köln und Lüttich, ferner Hilbesheirn, Paberborn und Münster, sowie Regensburg waren teils banernb, teils nur mit geringen Unterbrechungen im Besitze bayrischer Prinzen. —
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