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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 76

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 76 - der Feinde genommen und viele Menschen gettet oder zu Gefangenen gemacht, und das Morden whrte bis in die tiefe Nacht. Am nchsten Morgen wurde das Haupt des Slawenfrsten auf dem Felde ausgestellt und ringsumher sieben-hundert Gefangene enthauptet; Stoinefs Ratgeber wurden die Augen ausgestochen und die Zunge ausgerissen, so lie man ihn mitten unter den Leichnamen hilflos liegen. Wichmann aber und Ekberht entwichen, sich ihrer Schuld bewut, nach Gallien und entkamen durch die Flucht. 42. 42. Benno von Osnabrck, ein Bischof der ottonischen Verfassungskirche/) Quelle: Norbert von Iburg, Das Leben des Bischofs Benno Ii. von Osnabrck (Lateinisch). 7. 8. 9. 12. bersetzung: Gesellschaft der Freunde des vaterlndischen Erziehungswesens in Hamburg, Quellenlesebuch zur Geschichte des deutschen Mittelalters. 2. Aufl. Leipzig 1914. Bd. 2. S. 277282. 7. Dieser Mann besa groe geistige Begabung und hohe Willenskraft; seine Rede war schlagfertig und gewandt, wohl geeignet, die Zuhrer fr das, was er wollte, zu gewinnen, berzeugend und eindringlich, selbst im Schelten immer von Schmeichelworten durchsetzt, so da er Sndern durch seine Verwarnung nicht Selbstverachtung, sondern Liebe zur Besserung einflte. Bei Beratung und ver-traulichen Verhandlungen, wo es oft not tat, gegenber treulosen und eidbrchigen Feinden oder in dieser und jener Angelegenheit des Reiches schlau auf der Hut zu sein und sorgsam alles zu erwgen, zeigte er ein solches Ma von Scharfsinn und Klugheit, da er schon bei Beginn der Verhandlung von der erhabenen Hoch-warte seines Geistes aus durchschaute, wo jeder mit seiner Rede hinaus wollte, und welchen Ausgang die ganze Angelegenheit nehmen wrde. In der Beharrlichkeit seiner Treue, in der Art, wie er jedermann die Freundschaft, die er ihm gelobt hatte, bewahrte, fand er nicht seinesgleichen; denn durch keine Verheiungen und Bestechungen, durch keine Rcksicht aus hheren Vorteil konnte er dazu gebracht werden, sie zu ndern oder je in irgendeiner Weise zu verletzen Gegen Arme, Bedrftige und durch irgendwelche Schicksalsschlge Heimgesuchte hatte er ein weiches Herz und grenzenloses Mitgefhl, so da er Gefangenen und Kranken, Hungernden und Nackten, Heimatlosen und Waisen, Witwen und Pilgern immer nach Krften, und soweit er nur Hilfe bringen konnte, beistand. beltter aber, x) Benno, aus einem schwbischen Ministerialengeschlecht stammend, entfaltete unter den salischen Knigen in Speyer, Goslar und Hildesheim (als Domprobst) eine reiche Ttigkeit. Im Jahre 1067 verlieh ihm Heinrich Iv. das erledigte Bistum Osnabrck. In der neuen Stellung bewhrte er sich als ein deutscher Kirchenfrst alten Schlages. Seinem kniglichen Herrn treu ergeben, durch wissenschaftliche Bildung ebenso ausgezeichnet wie durch einen gesunden praktischen Sinn, als Landesvater mit gleicher Sorge fr die irdische Wohlfahrt seiner Untertanen bemht, wie als Seelenhirt fr ihr himmlisches Heil, bietet er das unverflschte Bild eines echten, rechten Bischofs der ottonischen Versassungs-kirche, allerdings aus spteren Tagen und einer Zeit, wo dieser Typ schon seltener wurde. Der Verfasser der kurz nach des Bischofs Tode entstandenen Lebensbeschreibung ist Norbert, Abt des von Benno gegrndeten Klosters Iburg bei Osnabrck. Das Werkchen ist erst vor kurzem aus einem Wust von Flschungen wiederhergestellt. Abweichend vom mittelalterlichen Brauch, will der Verfasser sich nicht ausschlielich im Preise seines Helden ergehen", sondern er legt sein Lebensbild vor ohne Beschnigung und ohne etwas zu verschweigen." Aus dieser groen Wirklichkeitstreue erklrt sich der Wert des Bchleins.

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 218

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 218 - kaiserl. Maj. mit Einwilligung des Reiches und kraft dieser Verhandlung der Knigin und ihren Erben, Nachfolgern und dem Reiche Schweden folgende Lnder mit vollem Rechte als bestndiges und unmittelbares Reichslehen. : \ 2- Erstens das ganze Vorpommern mit der Insel Rgen, so viel beides unter den letzten Herzgen von Pommern unter sich begriffen; nchst diesem in Hinterpommern Stettin, Garz, Dam, Golnau und die Insel Wollin samt dem dazwischenrufenden Oderstrom und dem Meere, insgemein das frische Haff genannt, und seinen drei Ausflssen, Peene, Swine und Divenow, und auf beiden Seiten angrenzenden Lande vom Anfange des kniglichen Gebiets bis an die Ostsee und zwar in der Breite des gegen Morgen gelegenen Ufers, der' welche sich die kniglichen und kurfrstlichen Kommissarien bei Bestimmung der Grenzen in Gte vergleichen werden. 6. Zweitens bergibt auch der Kaiser mit Bewilligung des Reichs der durchl. Knigin die Stadt und den Hafen Wismar samt der Festung Walfisch und den mtern Poel (ausgenommen die Drfer Sehedorf, Weitendorf, Branden-Husen und Wangern, die zum Hospital des H. Geistes in Lbeck gehren) und Neukloster mit allen Rechten, womit die Herzge von Mecklenburg sie bisher inne-gehabt haben. 7. Drittens bergibt der Kaiser mit Bewilligung des Reichs der durchl. Knigin das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden mit dem Amte Wils-hausen . . . samt allen geistlichen und weltlichen Gtern wie auch allen Rechten zu Land und Wasser zu einem immerwhrenden und unmittelbaren Reichs- lehen..... 9. Viertens nehmen der Kaiser nebst dem Reiche wegen aller genannten Lnder die Knigin von Schweden und ihre Nachfolger zu einem unmittelbaren Reichsstande an, so da zu den Reichstagen unter. den anderen Stnden auch Schweden unter dem Titel eines Herzogs zu Bremen, Verden und Pommern wie auch Fürsten zu Rgen und Herrn zu Wismar sollen berufen werden..... 11. Artikel. 1- Als ein quivalent soll dem Kurfrsten von Brandenburg Fried-rich Wilhelm, weil derselbe seinen Rechten auf Rgen und Vorpommern ent-sagt, ihm und seinen Nachfolgern, auch mnnlichen Anverwandten, insonderheit dem Markgrafen Christian Wilhelm, ehemaligem Administrator des Erzstifts Magdeburg, wie auch Christian, Herrn zu Kulmbach, und Albrechten zu Ans-bach und deren mnnlichen Erben, sobald der Friede ratifiziert ist, von Jhro kaiserl. Maj. mit Einwilligung der Stnde das Bistum Halberstadt mit allen Rechten zu einem bestndigen und unmittelbaren Lehen bergeben werden. Es soll der Kurfürst auch sogleich in den ruhigen Besitz kommen und deswegen Sitz und Stimme auf dem Reichstage und im niederschsischen Kreise haben; die Religion aber soll er in dem Zustande lassen, wie sie zwischen dem Erzherzog Leopold Wilhelm und dem Kapitel verabredet ist, jedoch so, da es nichts weniger dem Herrn Kurfrsten erblich verbleibe und das Kapitel kein Recht zu whlen und zu regieren oder bei der Stiftsregierung behalte, sondern da der Kurfürst in diesem Stifte die Macht, welche die brigen Reichsfrsten in ihren Gebieten ge-nieen, auch haben solle..... 4. Gleichfalls soll dem Kurfrsten das Bistum Minden zu einem ewig-whrenden Lehen von Sr. kaiserl. Maj. bergeben werden, und er bald nach

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 219

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 219 - ratifiziertem Frieden in dessen ruhigen Besitz eingesetzt werden und deswegen auf den Reichstagen wie auch im westflischen Kreise Sitz und Stimme haben. 5. Dem Kurfrsten wird auch das Bistum Kamin vom Kaiser und Reiche abgetreten, mit eben den Bestimmungen wie Halberstadt und Minden..... 6. Gleicherweise wird dem Kurfrsten die Anwartschaft auf das Erz-stist Magdeburg berlassen, so da, wenn dasselbe durch den Tod oder durch die Sukzession in der Kur oder durch eine andere Konzession des jetzigen Ad-ministrators August, Herzog zu Sachsen, vakant werden sollte, alsdann das ganze Erzstist mit denselben Bestimmungen wie Halberstadt dem Kurfrsten, wenn auch unterdessen heimlich oder ffentlich eine Wahl getroffen wre, zum bestndigen Lehen eingerumt werden und derselbe die Macht haben soll, den vakanten Sitz aus eigener Autoritt zu ergreifen. 17. Artikel1). 2. Zu grerer Sicherheit aller dieser Vertrge soll gegenwrtiger Vergleich ein ewiges Gesetz und eine pragmatische Sanktion des Reiches sein, welche in Zukunft so wie alle anderen Fundamentalgesetze und Konstitutionen des Reichs, namentlich dem nchsten Reichsabschiede und der kaiserlichen Kapitulation selbst soll einverleibt werden und nicht weniger die Abwesenden als Gegenwrtigen, die Geistlichen so gut als die Weltlichen, sie mgen Stnde des Reichs sein oder nicht, verbinden; auch sowohl den Kaiserlichen als der Stnde Rten und Offi-zieren, als aller Gerichte Richtern und Beisitzern als eine Richtschnur, der sie immer zu folgen haben, gegeben sein. Dieses ist abgehandelt worden zu Osnabrck in Westfalen den 14. (24.) Tag des Monats Oktober im Jahre Christi 1648. B. Friedensschlu zu Mnster zwischen dem Kaiser und der Krone Frankreich. 11. Artikel. 69. Damit aber dieser Friede zwischen dem Kaiser und dem aller-christl. Könige (von Frankreich) desto besser befestigt und dann um so mehr die allgemeine Sicherheit befrdert werde, so ist mit der Stnde des Reichs Be-willigung um des Friedens willen verglichen worden: 70. Erstens: Die Oberherrschaft, die Landeshoheit und andere Rechte, die bisher das rm. Reich auf die Bistmer Metz, Toul und Verdun und deren Städte und Gebiete gehabt hat, sollen knftig auf eben die Weise der Krone Frankreich zustehen und ihr auf ewig einverleibt sein, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechtes, das dem Erzbistum Trier zukommt. 72. Zweitens bergeben der Kaiser und das Reich dem allerchristl. Könige alle Rechte, welche dieselben bis jetzt an Pinarola^) gehabt haben. 73. Drittens begeben sich der Kaiser fr sich und das ganze Haus Oster-reich wie auch das rm. Reich aller Rechte auf die Stadt Breisach, die Land- *) ist der letzte Artikel des Osnabrcker Friedens. a) Frz. Pignerol, Schlssel zu Italien von Frankreich aus; jetzt durch Eisenbahn mit Turin verbunden.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 174

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
106. Der Schmalkaldische Bund. 1530. Quelle: Abschied des ersten Tages zu Schmalkalden. 31. Dezember 1530. bertragung aus dem Abdruck des frhnhd. Textes bei Hortleder a. a. O Bd. 1. S. ii>2j. r_ Herr Johans Herzog zu Sachsen... ./Herr Ernst Herzog zu Braun- schweig und Lneburg, Herr Philips Landgras zu Hessen und Herr Wolfgang Fürst zu Anhalt eigener Person, auch des Herrn Georgen Markgrafen zu Branden-brg (-Ansbach) verordnete Rte, desgleichen die... . Grafen und Herren zu Mansfeld, eigener Person fr sich selbst und von Herrn Philipfen von Braun-schweig wegen, auch der nachbenannten. . . Städte Botschaften, nmlich Stra-brg, Nrnberg Konstanz, Ulm, Magdeburg, Bremen, Reutlingen, Heilbronn, Memmmgen, Lmdau, Kempten, Jsny, Biberach, Windsheim und Weienbura am Nordgau, des beschwerlichen Reichsabschieds halben, jngst zu Augsburg in unseres heiligen Glaubens Sachen gemacht, hierher nach Schmalkalden gekommen sind haben sich ihr aller Kurf, und F. Gn. und Gunsten nach bemeldeter Punkte und Stutze halben miteinander unterredet und vereinigt .... Zum ersten haben genannte. . . Kurfrsten und Fürsten, auch die beiden Grasen von Mansfeld, so m eigener Person allhier versammelt gewesen, und dann der Städte von Straburg, Ulm, Magdeburg und Bremen, Reutlingen und Heil-worni Botschaften fr sich selbst und als Gewalthaber der anderen oberlndischen Städte von einer christlichen Verstndnis zur Gegenwehr und Rettung gewaltigen berzugs1) gehandelt und eine Note!2) aufgestellt, welche von dem Kurfrsten den Fürsten und Grafen und den beiden Stdten Magdeburg und Bremen als-bald bewilligt und angenommen ist. Zum anderen sind alle obgemeldeten bereingekommen, eine Schrift an die Rmische Kaiserliche Majestt um Milderung des beschwerlichen Abschieds auf- Zum dritten haben alle einander zugesagt, wo der Kaiserliche Fiskal, der Bund zu Schwaben oder jemand anders.... jemand von den Ihren beklagen wrde----, da ihr aller Gnaden und Gunsten einander in solchem mit Rat und Hilfe beistehen sollen. Zum vierten, weil bisher daraus, da schier in eines jeden der christlichen Stande.... Gebieten, ja schier in jeder Pfarrkirche Gebruche gehalten worden smd, tote es ein jeder Pfarrer----fr gut angesehen hat, nicht allein bei den- jemgen, die dem heiligen Evangelio zuwider sind, sondern auch bei den Gutherzigen und sonderlich noch Schwachen im Glauben so mannigfaltiges rgernis verursacht ist, so ist fr christlich und gut angesehen worden, da alle... Stnde ihre trefflichen Gelehrten, Theologen, Rechtsgelehrte und andere Verstndigen, auf einen nmlichen Tag, den.... der Kurfürst zu Sachsen innerhalb der nchsten zwei Monate an eine gelegene Walstatt, z. B. nach Nrnberg, ausschreiben.... wird, zusammenschicken sollen, nicht allein von dem zu handeln, ob man einer x) Angriffs. *) Vertragsentwurf.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 220

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
220 0bers und Nieder-Elsa, Sundgau, die Landamtschaft der 10 im Elsa gelegenen Reichsstdte . . . [toetbert genannt] und alle Drfer, die zu der-selben gehren, und bergeben sie dem allerchristlichen Könige und dem Reiche Frankreich..... 75. Es soll aber der König gebunden sein, an allen Orten die katholische Religion so zu erhalten, wie dies von sterreich geschehen tst, tttgletchen alle während dieses Krieges eingefhrten Neueruuaen abzuschaffen. 76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermge des Kaisers und des Reichs Bewilligung fr immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frank-reichs Kosten erhalten werden. - Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser tm rm. Reiche ein freier Durchzug fr Soldaten, Proviant und das sonst Ntige erlaubt sein. 12. Artikels. 85. . . . Es sollen zwischen den Einwohnern der auf beiden Seiten des Rheins gelegenen Lnder Handel und Zufuhr, insonderheit aber die Schiffahrt auf dem Rhein, freigelassen und keinem Teil erlaubt sein, die auf- ober abfahrenden Schiffe zu hindern, unter welchem Vorwanbe es auch sei, nur so viel ausgenommen, als die gewhnliche Besichtigung der Waren ntig macht. Es soll auch nicht erlaubt sein, neue ungewhnliche Zlle und anbere Abgaben am Rhein anzulegen, sonbern jeher Teil soll mit den orbentlichen, unter der sterreichischen Regierung vor biesen Kriegen blichen Zllen sich begngen. Dieses ist abgehanbelt werben zu Mnster in Westfalen den 24. Oktober des Jahres 1648. 130. In Deutschland nach dem 30 jhrigen Kriege. A. Verwstungen auf deutschem Boden. 1. Quelle: Betkius, Excidium Gerrnaniae2). (Lateinisch.) bersetzung: Sb. Menzel, Gesch. der Deutschen. Stuttgart 1872. Bd. 2. S. 625. Anm. 3. Wie jmmerlich stehen eure groen Stbte. Da zuvor tauseub Gassen gewesen sinb, sind nun nicht mehr hundert. Wie elenb stehen die kleinen Stbte, die offenen Flecken! Da liegen sie verbrannt, zerfallen, zerstrt, ba weber Dach,' Gesparr, Tren ober Fenster zu sehen sind. Wie sinb sie mit den Kirchen um-gegangen? Sie haben sie verbrannt, zu Pferbestllen und Marketenderhusernge-macht, die Altre entweiht und die Glocken hinweggefhrt. Ach Gott, wie jmmerlich stehet es aus den Drfern! Man wandert bei zehn Meilen und stehet nicht einen Menschen, nicht ein Vieh, nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen Orten ein alter Mann und ein Kind oder zwei alte Frauen zu finden. In allen *) Der Friede von Mnster enthlt wie der von Osnabrck 17 Artikel, von denen eine grere Anzahl mit letzterem bereinstimmt. ') Die Vernichtung Deutschlands.

6. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 52

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
52 - selbst bestellt. Die Stadtsoldaten und Brger haben mssen abziehen, und die Franzosen haben vorgewendet, der König wnsche, wenn er einziehe, da nicht Brger und Stadtsoldaten an den Toren seien, bis er wieder hinausziehe. Aber es war alles falsch gemeint. Wir haben's, Gott erbarm, wohl erfahren. Den anderen Tag ist die ganze Macht hereingezogen, auch des Knigs Leib-garde, aber der König ist nicht hereingekommen; er ist bei der Stadt vorber gezgert auf Breisach. Und es sind auf die neuntausend den anderen Tag zu Fu und zu Pferd hereingezogen, mit ihnen vier groe Stck, Kugeln und Pulver und Schaufeln und allerhand Sachen und viel Minierer; und hat der geringste Brger bis zu sieben in das Haus bekommen und haben ihnen mssen Essen und Trinken geben. Den dritten Tag, nachdem sie hereingekommen, haben die ganze Brger-schast, Stadtsoldaten, Hintersassen und Ledige alles Gewehr mssen auf den Wag--fetler tragen. Danach sind die Franzosen der alles Meister gewesen und haben angefangen, das Zeughaus zu plndern, und haben alles hinweggefhrt fr viel tausend Gulden Wert, und haben die Wlle angefangen zu schleifen und die Ringmauern und alle Trme niederzureien. Und an die hundert Minierer haben die Mauern unter den Wllen ruiniert und gesprengt und alles zerstrt. Und ist alles offen gemacht worden, da ein jeder aus und ein hat knnen lommen wie in einem Dorfe. Und haben die Brger den ganzen Winter die Soldaten erhalten mssen, und haben diese allen Vorrat Helsen aufessen und trinken, also da es viele arme Leute hat gegeben. Und im Sommer haben wir viele Durchzge gehabt. Aus dem Jahre 1681 erzhlt Matthias Tauberer folgendes: Anno 1681 den 21. September ist knigliche Majestt in Frankreich zum ersten Male samt seiner Gemahlin und seinem Sohne, dem Dauphin, und samt seinen Generalen und vielen vornehmen Herren und Frauenzimmern mit vielen Kutschen und vornehmer Reiterei hereingekommen in Kolmar. Es ist sein Reisemarsch aus Frankreich gewesen, seine Städte zu besuchen, die er bekommen hat. Zum ersten auf Schlettstadt, ist der Nacht da geblieben. Von Schlettstadt auf Breisach, von Breisach auf Freiburg, von Freiburg auf Ensisheim, von Ensisheim nach Hningen, danach wieder auf Ensisheim und von Ensisheim hier auf Kolmar. Und ist der Nacht geblieben auf dem Wagkeller samt seinen vornehmen Begleitern. Und sind dazumal zwei Regimenter zu Fu hier gelegen, aber sie waren bald nach dem König hinweg. Von Kolmar ist der König auf Straburg gezogen und hat sich samt seinen vornehmen Leuten etliche Tage in Straburg aufgehalten, da er alles hat knnen besehen. Die Stadt Straburg hat sich schlecht gehalten, der Krrig m Frankreich hat nicht einen Mann davor verloren, sie haben nicht einen Schu getan, ist ihnen ein groer Spott im ganzen rmischen Reiche. Man hat ihnen auch viel Stck genommen und das Gewehr von den Brgern, und smd viele franzsische Soldaten darein gelegt worden. Von Straburg ist der König samt seinen vornehmen Leuten wiederum in Frankreich gereist. Man hat hier etlichemal gejagt, und ist nach Straburg etlichemal Wildbret geschickt worden dem General, der in der Stadt gelegen ist. Die guten Straburger Habens nicht gemeint, da es ihnen so werde gehen; es heit wohl im Sprichwort: Trau, schau, wem?

7. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 51

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
51 33. Ludwig Xiv. raubt Kolmar und Stravurg. 1673 und 1681. Quelle: Tagebuchaufzeichnungen des Kolmarer Schuhmachermeisters Tauberer1). bertragung: Albert Richter, Quellcnbuch. 8. Aufl. Leipzig 1916. S. 209211. Anno 1673 den 18. August ist die Stadt Kolmar 2) von dem Könige in Frank-reich, der unser Schutzherr sein sollte, berlistet worden. Erstlich vor der Ernte sind an die fnfhundert Reiter auf den Abend der die lange Brcke herber-gekommen. Sie haben von den Viehherden Ochsen, Khe, Schafe und alles, was sie haben bekommen knnen, umgebracht und gemetzigt und hatten ihr Lager bei der langen Brcke auf der Matten. Sie haben gebraten und gesotten und haben die Ziegelbrennereien geplndert, Wein und Branntwein genommen und alles, was sie haben bekommen knnen. Sie sind etliche Wochen dort gelegen und haben sich nicht fr Feinde erklrt sondern als Freunde. Das sind aber bse Freunde, die einem das Seine nehmen. Man hat keinen einzigen Schu gegen sie getan, und hat die Brgerschaft stark mssen wachen. Man hat ihnen gegeben, was sie ge-wollt haben um Geld, bis sie wieder hinweg sind gezogen. Zum andernmal, als sie wieder gekommen sind, dieselben Reiter, sind sie vor die drei Tore der Stadt gelegen und haben die Schildwachen davor gehalten. Ihr Lager haben sie wieder bei der langen Brcke gehabt. Sie sind wieder in der Stadt ein- und ausgegangen, und man hat ihnen wieder gegeben, was sie ge-wollt haben. Sie haben sich auch wieder fr Freunde erklrt, aber es sind uns bse Freunde geworden. Sie sind da gelegen, bis die ganze Macht zusammengekommen ist, und haben allerlei List gebraucht. Erstlich haben sie gesagt, der König wre in das Land gekommen, er htte Breisach besehen und begehre, auch einen Einzug in die Stadt Kolmar zu halten. An die Herren der Stadt aber be-gehre er, sie sollten die groen Stcke von den Wllen abfhren. Man hat es getan. Danach begehrte der Oberste, man solle auch die anderen Stcke zurck-ziehen, der König begehre, nicht ein Stck zu sehen, und es solle auch kein Schu getan werden. Man hat alles getan, weil der König unser Schutzherr hat sein sollen. Man hat auch mssen aus allen Orten Hafer, Heu und Stroh nach Trkheim bringen. Dort, so hie es, msse die meiste Reiterei warten, bis der König wieder zurckkomme; aber es ist auf ein anderes angestellt worden: htten wir uns gewehrt, so htten sie keine Fourage gehabt. Nun ist die Nachricht gekommen, der König wre angekommen. Der erste Marsch kam an. Unsere Herten8) fuhren hinaus, und ist kein einziges Tor zu-gemacht worden. Mittlerweile rckte die Reiterei in die Stadt und hat die Wachen *) Tauberers Aufzeichnungen, die auch von seiner Verheiratung, von der Geburt und Erziehung ferner Kinder erzählen, geben in ihrer schlichten und unbeholfenen Darstellung-weife beredte Zeugnisse des damaligen jammervollen Zustandes des deutschen Reiches. t. Colmar gehrte zu den zehn im Elsa gelegenen Reichsstdten, der die im West-Im-; Co vi,rlttr^t!!Pe- btm Frankreich die Landvogtei bertragen war. In welcher Tagebuch Tauberes Städte und spter Straburgs bemchtigte, erzhlt das *) Die Ratsherren. 4*

8. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 103

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 103 - bar im voraus zu verdammen. Sie macht sich dadurch selbst den Frieden un-mglich, auf den sie durch eine ruhige und dem Ernst der Situation Rechnung tragende Sprache das Volk vorbereiten mte, wenn wir annehmen sollten, da sie ehrliche Friedensverhandlungen mit uns beabsichtige. Die Zumutung, da wir jetzt einen Waffenstillstand ohne jede Sicherheit fr unsere Friedensbedingungen abschlieen sollten, knnte nur dann ernsthaft gemeint sein, wenn man bei uns Mangel an militrischem und politischem Urteil oder Gleichgltigkeit gegen die Interessen Deutschlands voraussetzt. Daneben besteht ein wesentliches Hindernis fr die Franzosen, die Notwendig--keit des Friedens mit Deutschland ernstlich ins Auge zu fassen, in der von den jetzigen Machthaber genhrten Hoffnung auf eine diplomatische oder materielle Intervention der neutralen Mchte zugunsten Frankreichs. Kommt die franzsische Nation zur berzeugung, da, wie sie allein den Krieg willkrlich heraufbeschworen hat, und wie Deutschland ihn allein hat auskmpfen mssen, so sie auch mit Deutschland allein ihre Rechnung abschlieen mu: so wird sie dem jetzt sicher nutzlosen Widerstande bald ein Ende machen. Es ist die Grausamkeit der Neu-traten gegen die franzsische Nation, wenn sie zulassen, da die Pariser Regierung im Volke unerfllbare Hoffnungen auf Intervention nhre und dadurch den Kampf verlngere. Wir sind fem von jeder Neigung zur Einmischung in die inneren Verhltnisse Frankreichs. Was fr eine Regierung sich die franzsische Nation geben will, ist fr uns gleichgltig. Formell ist die Regierung des Kaisers Napoleon bisher die allein von uns anerkannte. Unsere Friedensbedingungen, mit welcher zur Sache legitimierten Regierung wir dieselben auch mgen zu verhandeln haben, sind ganz unabhngig von der Frage, wie und von wem die franzsische Nation regiert wird; sie sind uns durch die Natur der Dinge und das Gesetz der Notwehr gegen ein gewaltttiges und friedloses Nachbarvolk vorgeschrieben. Die einmtige Stimme der deutschen Regierungen und des deutschen Volkes verlangt, da Deutschland gegen die Bedrohungen und Vergewaltigungen, welche von allen franzsischen Regierungen seit Jahrhunderten gegen uns gebt wurden, durch bessere Grenzen als bisher geschtzt werde. Solange Frankreich im Besitz von Straburg und Metz bleibt, ist seine Offensive strategisch strker als unsere Defensive bezglich des ganzen Sdens und des linksrheinischen Norden von Deutschland. Straburg ist im Besitze Frankreichs eine stets offene Ausfanspforte gegen Sddeutschland. In deutschem Besitze gewinnen Straburg und Metz dagegen einen defensiven Charakter; wir sind in mehr als 20 Kriegen niemals die Angreifer gegen Frank-reich gewesen, und wir haben von letzterem nichts zu begehren als unsere von ihm so oft gefhrdete Sicherheit im eigenen Lande. Frankreich dagegen wird jeden jetzt zu schlieenden Frieden nur als einen Waffenstillstand ansehen und uns, um Rache fr seine jetzige Niederlage zu nehmen, ebenso hndelschtig und ruchlos wie in diesem Jahre wiederum angreifen, sobald es sich durch eigene Kraft oder fremde Bndnisses stark genug dazu fhlt1). l) Ausfhrlicher schreibt Bismarck in einer Note an die diplomatischen Vertreter bei den neutralen Mchten vom 13. September 1870 (Aegidi und Klauhold a. a. O. Bd. 11, Nr. 4105): ... Wir drfen uns nicht darber tuschen, da wir uns infolge dieses Krieges auf einen baldigen neuen Angriff von Frankreich und nicht auf einen dauerhaften Frieden gefat machen mssen, und das ganz unabhngig von den Bedingungen, welche wir etwa an Frankreich stellen mchten. Es ist die Niederlage an sich, es ist unsere siegreiche Abwehr

9. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 79

1832 - Hannover : Hahn
79 Königreich Preußen. Düsseldorf, Köln, Koblenz, Aachen. — Das jetzige Kö- nigr. Preußen bestand vor 400 Jahren nur aus der Mark Bran- denburg (Provinz Brandenburg u. ein Theil der Provinz Sachsen); Friedrich, Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohen- zollern, ward 1415 Markgraf und Kurfürst. Bis 1688 kam ein Theil von Pommern, Kleve, Mark, die Bisthümer Halberstadt, Minden, Magdeburg u. a. Provinzen hinzu und schon 1525 war das Herzogthum Preußen erworben, was ehemals dem Deutschen Ritlerorden gehörte. Kurfürst Friedr. Wilh. I. machte sich unter dem Namen Friedrich I. zum König von Preußen (1701). Er und seine Nachfolger erwarben Geldern (1714), einen Theil von Vorpommern (1720), Schlesien (1742), Ostfriesland (1745), einen großen Theil von Polen 0773, 17y3, 1795)/ die Bisthümer Münster, Paderborn, Hildesheim (i8oz) u. a. Provinzen, ja (izvü) nach Abtretung anderer Provinzen sogar das Kurfürstenthum Braunschweig Lüneburg. Durch den unglücklichen Krieg mit Frankreich 1806 und 1807 gingen alle Gebiete in W. der Elbe und die Polnischen Provinzen verloren; dagegen erhielt Preußen durch den Wiener Congreß (1815) und durch Verträge mit andern Staaten seine je- tzigen Bestandtheile, indem es außer den alten Provinzen zwischen Elbe und Rhein von denen aber Ostfriesland, Hildesheim u. a. ab- getreten wurden, Schwedisch Pommern, die Halste des Königr. Sachsen, ein großes Gebiet am Rhein, das Großherzogth. Posen u. a. Gebiete zu erhielt; von denen viele noch von eigenen Fürsten und Grafen, den sogenannten Mediatisirten, regiert werden. Auf den König Friedrich 1. folgte Friedr. Wilh. I. 07j3); Friedr. Ii., der Große, (1740); Friedr. Wilh. Ii. (1786). Der jetzige König Friedr. Wilh. Iii. geb. 1770, kam 1797 zur Regierung. Preußen ist eine unbeschränkte Monarchie, denn cs giebt bis jetzt noch keine allgemeine Stände, sondern jede Provinz hat ihre besondere Ständeversammlung, auf welcher die mediatisirten Fürsten, die Ritterschaft und die Abge- ordneten der Städte und der übrigen Grundbesitzer auf dem Lande erscheinen. Der König hat eine berathende Behörde, den Staatsrath, neben sich. Die höchste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, welches aus 7 Ministern besteht. Unter den Ministern stehen 8 Oberpräsidenten, deren jeder eine oder zwei Provinzen verwaltet. Jede Provinz ist in Regierungsbe- zirke getheilt, deren jeder einer Regierung untergeben ist. Die Bezirke zerfallen in Kreise, an deren Spitze die Landräthe stehn. Die beiden höchsten Gerichte des Reiches sind das Geheime Obertribunal und für die Rheinprovinzen der Obercassa- tionshof. Unter jenem stehen die Oberlandesgerichte u. Hof- gerichte, Stadt- u. Landgerichte, Justizämter u. Patri- monialgerichte. In den Rheinprovinzen sind ein Appella- tionshof, Land- u. Friedensgerichte, Handelsgerichte und Assisenhöfe. Das Bergwesen steht unter Z Oberbergäm-

10. Leitfaden beim ersten Unterricht in der Länder- und Völkerkunde für Gymnasien und Bürgerschulen - S. 86

1832 - Hannover : Hahn
86 Preußen. der- u. Kupfergruben. Luther geb. 1483.— e) Theil des Herzogth. Magdeburg. Halle a. d. Saale, 26,000 E. Universität. Ober- bergamt. Irrenanstalt. Wichtiges Salzwerk. In der Vorstadt Gla ei- ch a die berühmten Frankeschen Stiftungen, Waisenhaus, Päda- gogium u. a. Woll-, Leder-, Stärke- u. Strumpffabr.— f) Für- sten th. Querfurt mit der Stadt gl.n. Salpeterhütte, Pferde- markt, Ziooe. — 3) Regierungsbezirk Erfurt, a) Für- stenth. Erfurt mit der Stadt gl.n. a. d Gera, 2z,oooe. Zwei Citadellen; schöne öffentliche Plätze, Dom. Regierung, Akademie der Wissenschaften, Seminar für Taubstummen Lehrer u. a. Bildungs- anstalten. Baumwoll-, Woll-, Strumpf-, Tabacks- u. a. Fabriken, wichtiger Gemüle- u. Gewürzpflanzenbau; Handel mit Sämereien.— k») Ehemaliger Theil des König r. Sachsen. Langensalza a. d. Salza, 6300e. Starker Getreide-, Waid-, Krapp- u. Anißbau, Seiden-, Woll u. a. Fabriken.— c) Das Eichsfeld mit der Stadt Heiligenstadt an der Leine, Z800 E. — 6) Ehemalige freie Reichsstädte. Nordhausen a. d. Zorge, io,Zooe. Wichtige Brantwcinbrennerei, Kornhandel, Scheidewasser-, Vitriolöl-, Ta- backs- u. a. Fabr. Ölmühlen. — Mühlhausen a. d. Unstrut, 10,000e. Waid-, Saflor- u. Anisbau. Stärke-, Leder - u. a. Fabr.—« e)Grafsch. Henneberg am Thüringer Walde. Schleu- sin gen, 2z00e. Schloß. Kupfer- u. Eisenwerke. Pulver- u. Papiermühlen. — Suhl«, 6000e. Wichtige Gewehr- u. a. Ei- senfabr. u. Eisenhämmer, Barchentweberei. V. Provinz Westfalen. Boden in N. ebenes Tiefland, in S. gebirgiges Hochland. Jno. das Wesergebirge u. die Egge, in W. das Sauer ländische Geb. u. der Westerwald, in wel- chem der Ederko pf—2( 00f. der höchste Gipfel der ganzen Provinz. Die Weser empfangt von hier die Eider, Diemel, Emmer u. Werre. Zum Rhein, der aber die Provinz nicht berührt, fließen die Lippe, Emscher, Ruhr mit der Lenne u. die Sieg. Die Ems entspringt hier. Dievecht mit der Dinkel fließen nach den Niederlanden. Der Münstersche Kanal. Theils dürrer Sand- u. Gebirgs-, theils fruchtbarer Boden. Waldungen nicht bedeutend; starker Flachsbau, bedeutende Schweine- u. Ziegenzucht. Viel Eisen, Blei, auch Silber; wichtige Steinkohlengruben u. viele Salzwerke. Viel Torf. Wichtige Fabriken, besonders in W. Starke Leinewand- weberei, viele Baumwoll-, Woll-, Band-, Strumpf-, Leder-, Eisen-, Stahl- u. Messingfabriken. Unter den r, 250,000 E. sind ^20,000 Katholiken, ii,000 Juden. — i) Regierun gsbez irk Munster, a) Bisthum Münster. Münster a. d. Aa, 22,000 E. Schöner Dom, Schloß, Rathhaus, der große Romberger Hof. Sitz des Ober- präsidenten, Regierung, kathol. Bischof, Oberlandesgericht, kathol. theol. u. Philosoph. Facultät, Taubstummenanstalt. Strafanstalt. Leinewandhandel u. verschiedene Fabriken. Westfälischer Friede 1648. — Warendorf a.d. Ems, 4200e. Wichtiger Leinewandhandel, Weberei.— 6) Die Standesherrschaften. Grafsch. Bent- heim, Fürstenth. Horstmar mit der Stadt Koesfeld a. d.
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