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1. Geschichte des Mittelalters - S. 74

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 74 — 5. Das deutsche Reich besaß die Vorherrschaft in West- und Mitteleuropa. 6. Die römische Kirche stand im Dienste des deutschen Königs. 7. Das Kulturleben Norddeutschlands wurde durch sie gepflegt und veredelt. 237. Welches ist der allgemeine Verlauf der äußeren Politik der Sachsen- 1. Heinrich I. beginnt die Erschließung des slawischen Ostens. 2. Otto I. setzt diese fort und gibt seiner Politik gleichzeitig die Richtung auf Italien. 3. O t to Ii. und Otto Iii. vernachlässigen die Kolonisation im Osten vollständig zugunsten ihrer universalen Pläne in Italien. 4. Heinrich Ii. richtet sein Augenmerk sowohl auf den Osten als auch nach dem Süden und Westen : a) Er zwang B o 1 e s 1 a w durch den Vertrag zu Bautzen (1018), sich mit dem Lehnsbesitz der Lausitz zu begnügen. b) Er kämpfte in Italien siegreich gegen A r d u i n von Ivrea. c) Er erwarb Ansprüche auf Burgund. 238. Welche Erzbistümer bestanden um das Jahr 1000 in Deutschland? 1. Für das mittlere Deutschland: Mainz, Trier, Köln. 2. Für den germanischen Norden: Hamburg-Bremen. 3. Für den slawischen Osten: Magdeburg. 4. Für den slawischen Südosten: Salzburg, Passau. 5. Für die Polen: G n e s e n. 239. Welche Erzbistümer (Bistümer) entstanden durch die Sachsenkaiser? 1. Otto der Große gründete die Elbdiözesen: Magdeburg, Merseburg, Zeitz — Havelberg, Brandenburg, Meißen. 2. O 11 o Ii. stattete das Bistum Prag aus (seit 1344 Erzbistum). 3. Otto Iii. stiftete das Erzbistum G n e s e n. 4. Heinrich Ii. schuf das Bistum Bamberg. 240. Inwiefern veredelte sich unter den Sachsenkaisern das Kulturleben Norddeutschlands? 1. Die ausländischen Königinnen Adelheid und Theo-phano setzten an Stelle der sächsischen Einfachheit und rauhen Lebensweise eine durch Schmuck und Kleiderpracht reichere Hofhaltung. kaiser ?

2. Geschichte des Mittelalters - S. 108

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 108 — 3. Die unter geistlicher Oberhoheit stehenden Bischofstädte (Worms, Köln, Mainz, Augsburg, Regensburg). a) Sie entwickelten sich in Anlehnung an bischöfliche Residenzen. b) Sie nahmen auf Grund von Immunitäten eine Sonderstellung ein. 348. Inwiefern waren die Reichsstädte völlig frei von jeder Landeshoheit? 1. Sie besaßen das Recht der freien Wahl ihres regierenden Rates : der Ratsherren und der Bürgermeister. 2. Sie erhielten die eigene Gerichtsbarkeit. 3. Sie durften Münzen prägen und Zölle erheben. 349. Welche Umstände bewirkten die Entstehung von Städten? 1. Die landwirtschaftlich, merkantil und strategisch ausgezeichnete Lage der römischen Kolonien und St and lag er: die alten Rheinstädte der linken Stromseite und die Donaulager, wie Mainz, Köln, Augsburg. 2. Die Errichtung von Bistümern und Klöstern: Münster, Minden, Paderborn — Fulda, Korwey. 3. Die Erbauung kaiserlicher Burgen und Pfalzen: Goslar, Braunschweig, Wien — Ingelheim, Nymwegen, Aachen. 4. Das Bestehen von Bergwerken : Eisleben, Freiberg, Halle. 5. Das Vorhandensein günstigerflußübergänge: Erfurt, Magdeburg, Frankfurt. 6. Die Einmündung größerer Nebenflüsse: Koblenz, Passau. 7. Die Germanisation wendischer Städte: Berlin, Rostock. 350. Inwiefern machten noch im 13. Jhdt. die Städte im Innern einen ärmlichen Eindruck? 1. Die Häuser waren dürftig gebaut: a) Sie wurden aus Lehm und Holz aufgeführt. b) Sie wurden mit Stroh und Schilf gedeckt. c) Sie waren mit Fensteröffnungen versehen, die a) im Sommer meist offenstanden, ß) im Winter von den Reicheren mit Tuch, von den Ärmeren mit Stroh verschlossen wurden. 2. Die Straßen waren eng, uneben und krumm: a) Sie waren ohne Pflasterung und ohne Beleuchtung. b) Sie waren voller Schmutz und Unreinlichkeiten: a) Die Abfälle wurden sämtlich aus dem Hause auf die Straße geworfen, ß) Die Schweine- und Hühner ställe hatten hier ihren Standort.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 117

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 117 — 381. Warum war ein Vertreter der Zentralgewalt nötig? 1. Als Hüter der gesetzmäßigen Ordnung im Reiche. 2. Als Anführer gegen die zahlreichen äußeren Feinde des Reiches. 3. Als Beschützer vor den übermütigenbedrückern im Reiche. 382. Wer wünschte im Reiche einen König? 1. Die geistlichen Fürsten verlangten Schutz gegen Polen, Ungarn, Böhmen und Franzosen. 2. Der Papst brauchte Schutz gegen das ihm zu mächtig werdende Frankreich. 3. Die kleinen Adligen forderten Schutz gegen die Großen des Reiches. 4. Die Bürger riefen nach Schutz für ihre Handelszüge und ihre Freiheiten. 383. Inwiefern griffen die Städte während des Interregnums zur Selbsthilfe? 1. Mainz, Worms und Oppenheim traten 1254 zum (ersten) rheinischen Städtebunde zusammen. 2. Fast alle größeren Städte am Rheine selbst oder in dessen Nähe schlossen sich noch in demselben Jahre an : a) Zunächst die am Rheine selbst gelegenen: Basel, Straßburg, Speyer, Köln, Frankfurt, Boppard, Bonn, Wesel. b) Später auch tiefer landeinwärts gelegene Orte: Fulda, Regensburg, Nürnberg, Metz, Trier, Bremen. 3. Die benachbarten Fürsten traten der Einigung und dem von ihr begründeten Landfrieden ebenfalls bei: a) Die Herzöge von Bayern, die Grafen von Württemberg (der Deutschorden). b) Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier. 4. Der Bund erlangte 1255 die Anerkennung Wilhelms von Holland. 384. Wodurch wurde die Doppelwahl bewirkt? 1. Durch zwei infolge Uneinigkeit sich bildende Parteien: a) Die Anhänger des Erzbischofs Konrad von Köln. b) Die Parteigänger des Erzbischofs Arnold von Trier. 2. Durch die bestimmten Interessen dieser Parteien: a) Die kölnische Partei wählte wegen ihrer Handelsbeziehungen zu England Richard von Cornwall (den Schwager des verstorbenen Kaisers). b) Die trierische Partei entschied sich infolge franzö-sischeneinf lusses für A 1 f o n s X. von Kastilien (den Enkel Philipps von Schwaben).

4. Geschichte des Mittelalters - S. 65

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 65 — 0 <■, • 'xr«S- -'K « , V I a) Die Nordgermanen hatten sich des Unterlaufes der deutschen Ströme bemächtigt. b) Die Slawen waren bis über die Elbe und den oberen Main vorgedrungen. c) Die U n g a r n hatten die Donau siegreich überschritten. 3. Bayern und Sachsen unternahmen diesen Schritt z u -erst, weil sie am meisten durch äußere Feinde gefährdet waren. 211. Welche inneren Gründe bewirkten die Wiedererstehung der Herzog- tümer? , . D£r römisch-absolutistische Zug der Regie-rung der Karolinger war den germanischen Völkern aufgezwungen worden. — i- ■ 2' 5ie ®*grü,Indi,u.ns einer Zentralisation: Gleiches Kecht lui alle Stämme, gleiche Kulturfortschritte auf allen Gebieten sämtlicher Landesteile — wurde wohl von Karl dem Großen angestrebt, nie aber völlig erreicht 3. Die erlangten Erfolge schwanden bald vor der erdrük-kenden Macht des Lehn s wesens — und auch dieses verbreitete sich ungleich und unvollständig. 4. Der Niedergang der Universalmonarchie in der spatkarolingischen Zeit brachte in der frühottonischen Periode mit der Losung der absolutistischen Fesseln die Ger- manischen Grundlagen staatlicher Verfassung aufs neue in die Erscheinung. 212. Inwiefern war die Entstehung der Stammesherzogtümer von Nachteil für Ostfranken? /, 1. Die zentrale Reichsgewalt wurde durch vereinzelte Stammesgewalten ersetzt. 2. Die Anknüpfung an die alte verfassungsmäßige Gliederung delation begünstigte den Ausbruch der alten Stammes-zwistigkeiten. 3. Die angestammten Herzöge berücksichtigten nur das Interesse ihres Landes, nicht das des ganzen Reiches. 213. Welche größeren Städte bestanden in den Herzogtümern? 1 Paassya:,rsakbubragmberg' 2' 1 T Paderborn, Münster, Osnabrück, Minden — Halberstadt, Hildesheim, Bremen, Verden — Hamburg, Lüneburg, Braunschweig, Goslar. 4 1°h hrikngen :c Aachen, Köln, Trier — Metz, Toul, Verdun. stanz."chur* " ’ g' Freiburg. Augsburg — Ulm, Kon- Meißner, Studienfragen zur deutschen Geschichte des Mitteialters. 5

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 111

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— Ill — a) die zehn elsässischen Reichsstädte und Freiburg i. Br. wurden an Frankreich abgetreten, b) der schwedische Besitzstand von 1648 wurde wieder hergestellt. 4. Der Kurfürst von Brandenburg stand nun allein zwei Großmächten gegenüber: a) er mußte sich zu St. Germain en Laye zum Frieden bequemen, b) er mußte alle Eroberungen an Schweden herausgeben bis auf einen schmalen Landstreifen östlich von Stettin. 267. Wodurch wird der Anschluß Brandenburgs an Frankreich (25. Oktober 1679) einigermaßen gerechtfertigt? 1. Ludwig Xiv. hatte bei den Friedensschlüssen zum Ii. Raubkriege besser gegen seine Verbündeten gehandelt als Holland und der Kaiser gegen die ihrigen. 2. Österreich hatte den Kurfürsten wider Willen zum Friedensschlüsse gezwungen: der Kurfürst war deshalb tief erbittert über Österreich. „Es ist nicht der König von Frankreich, der mich zum Frieden zwingt, sondern der Kaiser, das Reich und seine Alliierten; aber sie werden es dereinst bereuen, und ihr Verlust wird so groß sein wie der m e i n i g e.“ 3. Der Kaiser hatte Jägerndorf zurückbehalten und die schlesischen Herzogtümer Liegnitz, Brieg und Woh-1 a u eingezogen: a) der Kurfürst forderte auf Grund der Amnestie im Westfälischen Frieden Rückgabe des Fürstentums Jägerndorf, b) der Kurfürst hatte nach der Erbverbrüderung von 1537 Anrechte auf die schlesischen Herzogtümer. 4. Der Kurfürst betrat damit den traditionellen Weg r e i c h s f ü r s 11 i c h e r Opposition: Kursachsen trat bald darauf in ein ähnliches Verhältnis zu Frankreich. 268. Zu welchen weiteren Übergriffen führte die Unfähigkeit des Reiches Ludwig Xiv.? 1. Er setzte die „chambres de reunion" bei den Parlamenten zu Metz, Breisach und Besanfon ein: a) die „R e u n i o n s k a m m e r n“ sprachen Frankreich alles zu, was an Besitz und Rechten jemals zu dem in Münster und Nimwegen an Frankreich abgetretenen Gebieten gehört hatte oder laut falscher Dokumente gehört haben sollte, b) die Gewaltsprüche wurden sofort durch Gewaltstreiche in die Tat umgesetzt.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 58

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— 58 -— a) er übe r tr u g seinem Sohne das Königreich Neapel und Mailand, b) er verzichtete auf die N achfolge Philipps in Deutschland. 2. Bei dem Verzicht auf die Regierung der Niederlande zu Gunsten seines Sohnes beseitigte er den letzten Rest der Zusammengehörigkeit dieses Landes mit dem Reiche. 2. Das Wachstum der Gegenreformation. a) I>ie fortdauerde Ausdehnung der protestantischen Kirche und die allmähliche Wiederbelebung der katholischen Kirche. 138. Welche landesherrlichen Gewalten Deutschlands waren allmählich zum Protestantismus übergetreten? 1. Im Norden und Osten Deutschlands bekannten sich die weltlichen und geistlichen Gewalten fast sämtlich zur protestantischen Lehre: a) unter den weltlichen Fürstenhäusern: Preußen, Pommern, Mecklenburg, Holstein, Lauenburg, Sachsen, Thüringen, Schlesien, Lausitz, Lippe, Waldeck, Oldenburg, Ostfriesland und Hessen und außerdem alle norddeutschen Reichsstädte, b) unter den geistlichen Gewalten: die Erzbistümer Magdeburg und Bremen; die Bistümer Kamin, Schwerin, Ratzeburg, Lübeck; die brandenburgischen Bistümer: Brandenburg, Havelberg, Lebus; die sächsischen Bistümer: Merseburg, Naumburg, Meißen, Halberstadt, Verden, Minden; die Abteien : Hersfeld, Quedlinburg, Gandersheün. 2. Im Süden Deutschlands erstreckte sich ein Streifen protestantischer Gebiete vom Rheine bis zum Böhmerwalde : a) Pfalz, Baden, Württemberg und Ansbach-Bayreuth und der größte Teil d^r Reichsritterschaft, b) Straßburg, Frankfurt, Ulm, Nürnberg. 139. Wieso begünstigte die politische Selbständigkeit der Stände gegenüber dem landesherrlichen Willen die Ausbreitung des Protestantismus ? 1. In den österreichisch- habsburgischen Landen waren bei weitem die meisten adligen Grundherren und die landesfürstlichen Städte protestantisch : a) Maximilian Ii. gewährte deshalb (1571) dem nieder-und oberösterreichischen Adel seinergüter Glaubensfreiheit, I

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 112

1911 - Halle a.S. : Gesenius
— 112 — 2. Er nahm mitten i m F r i e d e n durch den Verratdes Bischofs Egon v. Fürstenberg Straßburg in Besitz: a) Vauban machte aus der für Westdeutschland militärisch wichtigsten Stadt eine uneinnehmbare französische Festung, (Karl V.: „Wenn die Türken vor Wien und die F ranzosen vor Straßburg stehen so lasse ich Wien im Stiche und rette Straß bürg“); b) der Kaiser schloß mit Ludwig einen Waffenstillstand, anstatt ihm Straßburg wieder zu entreißen. 269. Wodurch hatte Ludwig Xiv. sein Volk ins tiefste Elend gebracht? 1. Er hatte die reichen Mittel seines Volkes durch die nicht aufhörenden Kriegskosten und die ungeheure Verschwendungssucht erschöpft. 2. Er hatte durch die stets sich steigernde Verfolgung der Reformierten den Staat seiner besten Kräfte beraubt: über 200 000 seiner besten und tüchtigsten Untertanen aus dem höheren Handwerks- und dem Offizierstande waren ins Ausland geflüchtet: a) er hatte die Reformierten durch „Dragonaden“ zur Rückkehr zum katholischen Glauben zwingen wollen, b) er hob am 16. Oktober 1685 das Edikt von Nantes förmlich auf. 270. Welche Ziele verfolgten die Raubkriege Ludwigs Xiv.? 1. Ludwig Xiv. verlangte beim Tode seines Schwiegervaters (Philipp Iv.) die Teile der spanischen Niederlande, in denen nach dem dort geltenden Heimfallsrechte (jus devolutionis) das Erbe auf die Kinder erster Ehe „devolviere“: (I. Raubkrieg = Devolutionskrieg gegen die spanischen Niederlande). 2. Ludwig Xiv. wollte Holland vernichten: (Ii. Raubkrieg = Vernichtungskrieg gegen Holland): a) weil es die T ripelallianz zustande gebracht hatte, b) weil ihm dessen republikanische Verfassung und dessen Handelsmacht ein Dorn im Auge waren, c) weil er dessen Ketzertum und dessen freies Geistesleben von Grund seiner Seele aus haßte. 3. Ludwig Xiv. forderte beim Aussterben der pfalz-simmerschen Linie für seine Schwägerin einen großen Teil der linksrheinischen Pfalz: a) er wollte dadurch seinen Bruderphilipp von Orleans in den deutschen Reichsfürstenstand ein-schieben,

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 121

1911 - Halle a.S. : Gesenius
121 — 2. Er wurde für die nicht zuerkannten Teile Pommerns durch das Erz stift Magdeburg und die Bistümer Halber-stadt und Minden reichlich entschädigt: a) die erworbenen Gebiete waren weit fruchtbarer als die vorenthaltenen pommerschen, b) die erhaltenen Landstrecken wurden ein Bindeglied zwischen dem Mutterlande und den rheinischen Besitzungen. 294. Wie sah im allgemeinen ein fürstlicher Staat nach dem Westfälischen Frieden aus? L Die größeren deutschen Fürstentümer bestanden aus einer Reihe größerer oder kleinerer, früher meist selbständiger Territorien: a) sie hatten ihre eigene, überwiegend ständische Verwaltung mit eignem Landtage und eigner Staatsangehörigkeit gewahrt, b) sie blieben fast durchweg ohne jegliches Gefühl der Zusammengehörigkeit: das gemeinsame Herrscherhaus bildete das einzige, schwache Band. 2. Der Begriff „Staa t“ besaß noch sehr geringen Umfang: er umfaßte nur den Landesherrn mit seiner näheren Umgebung, das Beamtentum und das Heer. 295. Welche Aufgaben erwuchsen den absoluten Fürsten nach dem Großen Kriege? 1. Sie mußten aus den zerstreut liegenden, selbstständigen Landesteilen einen einheitlichen Staat schaffen: sie mußten den Staat politisch und wirtschaftlich begründen: a) indem sie den Teilen unter Zurückdrängung der ständischen Vorrechte eine einheitliche Verwaltung gaben, b) indem sie die Teile unter Beseitigung aller parti-kularistischen Interessen zu einem abgeschlossenen Wirtschaftsgebiete zusammenfaßten, c) indem sie unter Aufhebung aller ständischen Gewalten durch die Bildung eines gesamtstaatlichen, landesfürstlichen Beamtentums und eines allgemeinen, stehenden Heeres die notwendigen Werkzeuge sich schufen. 2. Sie mußten ein neues Maß für die allgemeinen Lebensund Rechtsbegriffe auf stellen: sie mußten den Staat sittlich begründen: a) indem sie unter Zuhilfenahme staatlicher Unterstützung und Anleitung das Volk zur Tätigkeit und Arbeitsfreudigkeit erzogen,

9. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 362

1901 - Halle : Gesenius
— 362 — Es gab nach der Verfassung verschiedene Arten von Städten. Die einen wählten und setzten sich ihre Beamten selbst, verwalteten ihre Angelegenheiten selbst, erhoben Steuern und verwendeten sie zu ihrem Besten. Der Kaiser hatte nur die Oberaufsicht. Solche Städte hiessen freie Reichsstädte. Die ersten waren die lombardischen. Später gab es auch deutsche (seit Barbarossa). Die anderen Städte waren einem Fürsten Unterthan (landsässig). Der setzte dann die Beamten ein und beaufsichtigte auch das Stadtvermögen. Bei allen bedeutenderen vorzunehmenden Handlungen mussten ihn die Bürger erst fragen. Aber sie waren auch auf dem Landtage als Stand vertreten und durften mitberaten und mitbeschliessen. Zusammenfassung. Ii. Stufe. Nun, ihr wisst über die Städte schon vielerlei, aber es giebt doch noch manches zu ergänzen. Das wollen wir jetzt vornehmen. 1. Als die Kaisermacht anfing abwärts zu gehen und die Fürstenmacht aufwärts zu steigen begann, da hob sich auch ein anderer Yolksteil und wurde einflussreich: die Bürger, die in den Städten wohnten. Man unterschied bischöfliche, königliche und fürstliche Städte. Bischöfliche Städte waren entweder die alten Bömerstädte am Bheine, an der Donau und in beider Umgebung wie Basel, Strassburg, Speier, Worms, Mainz, Trier, Köln, Utrecht, Konstanz, Augsburg, Begensburg, Fassau, Salzburg, Wien, oder neugegründete, wie einzelne im Thüringer- und Sachsenlande. Königliche Städte entstanden aus königlichen, fürstliche aus fürstlichen Gründungen. Um die Königs- oder landesherrliche Pfalz, oder die bischöfliche Kathedrale siedelten sich Adelige, grössere und kleinere Gutsbesitzer an, oft als Schutzsuchende, und dazu Hörige, die ein Gewerbe treiben, für andere arbeiten wollten; denn sie wurden dadurch frei. Mit der Zeit mehrte sich der Zuzug, auch in die schon länger bestehenden Städte; die Neuangekommenen verschmolzen allmählich mit der sässigen Bevölkerung. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! Überschrift: Wie die Städte entstanden. 2. Ursprünglich waren alle Städte abhängig, Bischof oder Landesherr hatten ihren Vogt(Schultheiss) in der Stadt, der König seinen Burggrafen als Stellvertreter. Als die Städte grösser wurden, musste der Stadtherr ihnen mehr Zugeständnisse machen. Zu dem Rechte der Befestigung kam dasjenige der Abhaltung von Märkten, der Erhebung

10. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 371

1901 - Halle : Gesenius
— 371 — Landsässige Städte: bischöfliche und fürstliche Städte. Verfassung: Vogt, Schultheifs, kontrollierte Verwaltung. Teilnahme am Landtage. Freie Reichsstädte: von Landeshoheit frei, direkt unter dem Kaiser. Verfassung: Eigene Stadtregierung, Schöffen (Stadtgericht), Ratmannen (Stadtrat, Verwaltung), Schultheifs und Bürgermeister. Teilnahme am Reichstage. Bürger und Beisassen (Pfahlbürger). Bürger: Patrizier (Geschlechter) und Zünfte (Gewerke). Sinnbilder: Rathaus und Roland. Stadtrechte: Umwallung, Marktrecht, Zollrecht. Der schwarze Tod ca. 1350. Der Veitstanz ca. 1370. Itt. Ethisches Ausgesondertes. Reg’ deine Hand, so steht es wohl um Leut’ und Land. Reinlichkeit ist’s halbe Leben. Wer Pflichten hat, dem gebühren auch Rechte. Einer für alle und alle für einen. Iv. Stufe. I. 1. Ein Gang durch eine alte Stadt (Mainz, Köln, Braunschweig, Lübeck etc.). 2. Beschreibung einer alten Stadt (Vergleich mit einer heutigen). 3. Eine altdeutsche und eine heutige orientalische Stadt. (Jerusalem, Konstantinopel.) 4. Eine Seuche von damals und eine solche von heute. (Pest in Indien, Cholera in Hamburg.) 5. Nenne alte Römer-, reichsfreie, landsässige Städte der Umgebung. Heutige reichsfreie Städte. 6. Nutzanwendung auf unsere sanitären Einrichtungen. H. Aufsätze. Eine mittelalterliche Stadt (Äusseres, Strassen, Marktplatz, Abendzeit). Die Zünfte. Das Stadtregiment. Der schwarze Tod. 24*
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