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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 208

1888 - Berlin : Hertz
208 Erwerbung von Tecklenburg; Heer und Miliz. Neufchatel und Valengin; auch wurde die Anerkennung der königlichen Würde von Preußen beim Friedensschluß im Namen Frankreichs und Spaniens ausdrücklich ausgesprochen. Neufchatel und Val engin in der Schweiz waren früher durch Heirath an das Haus Dramen gekommen, von Wilhelm Iii. von England aber im Jahre 1694 an den damaligen Kurfürsten Friedrich abgetreten worden. Französische Prinzen machten jedoch gleichfalls auf das Land Anspruch und der französische Gesandte in der Schweiz setzte Alles in Bewegung, um dasselbe für Frankreich zu gewinnen. Da sich die Bewohner selbst zu Preußen hinneigten, so drohte der Franzose, daß kein Winkel der Erde sie vor dem Zorn seines Königs schützen werde. Die versammelten Stände aber erklärten , trotz dieser Drohungen, die Ansprüche Friedrich's für die gegründetsten, nahmen ihn als rechtmäßigen erblichen Herrn unter der Bedingung, daß er ihre Freiheiten und Rechte bestätige, an und übergaben feinem Gesandten die Regierung (1707). Der König von Frankreich wollte damals die Zahl seiner Feinde nicht vermehren und gab nach; im Uhrechter Frieden erkannte er, wie gesagt, Friedrich's Rechte als souveräner Prinz von Dramen, Neufchatel und Valengin an. Erwerbung von Tecklenburg. Von anderen Erwerbungen König Friedrich's I. ist noch die Grafschaft Tecklenburg in Westphalen zu erwähnen. Ueber das Erbrecht in derselben hatte länger als ein Jahrhundert hindurch ein Streit zwischen den Grafen von Bentheim und den Grafen von Solms-Braunfels geschwebt, welcher zuletzt zu Gunsten der Letzteren entschieden worden war. Das Haus Solms^Braunfels glaubte jedoch den Besitz wegen der langen Anfeindungen ihrer Nebenbuhler nicht ruhig antreten zu können und verkaufte deshalb die Grafschaft Tecklenburg für 250,000 Thaler an den König von Preußen (1707). Ueber die Ausdehnung des neuen Besitzes entstanden zunächst weitere Streitigkeiten mit den Grafen von Bentheim, erst 1729 erfolgte eine Einigung, nach welcher Preußen die ursprüngliche Grafschaft Tecklenburg erhielt, die Grafen von Bentheim unter Beibehaltung des Titels von Tecklenburg die übrigen Güter (die Herrschaft Rheda mit Gütersloh u. s. w.) behielten. Heer und Miliz. Das stehende Heer, welches der große Kurfürst als die Hauptstütze der aufkeimenden Macht seines Staates bei jeder Gelegenheit bezeichnet hatte, galt auch Friedrich I. als eine der wichtigsten Säulen seiner Kriegsgewalt. In den letzten Jahren seiner Regierung war die preußische Armee stärker, als je vorher; bereits an 50,000 Mann mit 40 Generalen. Dem Sinn des Königs für äußeren Prunk entsprach es, daß er verschiedene Arten prächtiger Leibwachen errichtete. Da findet man Garde du Corps, deutsche und französische Grands - Mousquetairs, wo jeder Soldat Lieutenantsrang hatte, Grenadiers ä cheval, Gensd’armes, die preußische und kurmärkische Garde zu Fuß, ein Leibregiment zu Pferde und Grenadiergarde. Alles sehr kostbar ausgerüstet, bekleidet und besoldet. Eigenthümlich ist, daß wir schon damals den Versuch einer Art Landwehr finden, die bereits erwähnte Miliz. Auf den königlichen Domainen sollten die Bauersöhne, welche uuverheirathet und noch unter 40 Jahren waren, in den Waffen geübt wer* den. Nachdem man ihnen einmal die Furcht benommen, als würde sie ohne

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 640

1888 - Berlin : Hertz
640 Waffenstillstands-Verhandlungen. im Besitze Frankreichs, eine stets offene Ansfallspforte gegen Süddentsch-land. In deutschem Besitze gewinnen Straßbnrg und Metz dagegen einen defensiven Character; wir sind in mehr als zwanzig Kriegen niemals die Angreifer gegen Frankreich gewesen, und wir haben von letzterem nichts zu begehren als unsere von ihm so oft gefährdete Sicherheit im eigenen Lande. Frankreich dagegen wird jeden jetzt zu schließenden Frieden nur als einen Waffenstillstand ansehen und uns, um Rache für seine jetzige Niederlage zu nehmen, ebenso händelsüchtig und ruchlos wie in diesem Jahre, wiederum angreifen, sobald es sich durch eigene Kraft oder fremde Bündnisse stark genug dazu fühlt." Hiermit hatte Gras Bismarck zum ersten Male mit voller Klarheit und Bestimmtheit die politischen Forderungen für den Friedensschluß angekündigt: er durfte sich dabei in der That auf die einmüthige Stimme des deutschen Volkes berufen, welche seit den großen und entscheidenden Siegestagen die Wiedergewinnung von Elsaß und Lothringen für Deutschland als den unabweislichen Siegespreis bezeichnet hatte. Die Zusammenkunft von Jules Favre mit dem Grafen von Bismarck fand am 19. zu Haute Maison und am 20. in Ferneres statt. Es handelte sich dabei vor Allem um die Bedingungen eines Waffenstillstands, nur beiläufig um die künftigen Friedensbedingungen. In dieser Beziehung erklärte I. Favre vorweg, daß er jede mögliche Geld-entschädigung in Aussicht stellen könne, Landabtretungen dagegen ablehnen müsse. Nachdem Graf Bismarck letztere als unentbehrlich bezeichnet hatte, erklärte Favre die Friedensunterhandlungen als aussichtslos, weil Landabtretungen für Frankreich erniedrigend, ja sogar entehrend fein würden. „Es gelang mir nicht," berichtete Graf Bismarck über die Unterredung, „ihn zu überzeugen, daß Bedingungen, deren Erfüllung Frankreich von Italien erlangt, von Deutschland gefordert habe, ohne mit einem der beiden Länder im Kriege gewesen zu sein, Bedingungen, welche Frankreich ganz zweifellos uns auferlegt haben würde, wenn wir besiegt worden wären, und welche das Ergebniß fast jeden Krieges auch der neuesten Zeit gewesen wären, für ein nach tapferer Gegenwehr besiegtes Land an sich nichts Entehrendes haben könnten, und daß die Ehre Frankreichs nicht von anderer Befchaffenheitfei,als diejenige aller anderen Länder. Ebensowenig fand ich bei Herrn Favre dafür ein Verständniß, daß die Rückgabe von Straßbnrg bezüglich des Ehrenpunktes keine andere Bedeutung, als die von Landau oder Saarlouis haben würde, und daß die gewalttätigen Eroberungen Ludwigs Xiv. mit der Ehre Frankreichs nicht fester verwachsen wären, als diejenigen der ersten Republik oder des ersten Kaiserreichs." Eine praktischere Wendung nahmen die Besprechungen erst in Ferneres, wo sie sich mit der Frage des Waffenstillstands beschäftigten. Als Bedingungen des Waffenstillstands wurde von deutscher Seite die Uebergabe der Festungen verlangt, welche die Verbindung der deutschen Truppen mit Deutschland erschwerten, vornehmlich von Straßburg, To ul und einigen kleinen Festungen. I. Favre legte seinerseits den größten Werth darauf, daß die Einschließung von Paris während des Waffenstillstands aufgegeben werde; hierauf erklärte jedoch Graf Bismarck

3. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

4. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 57

1894 - Berlin : Hertz
— 57 — Den 21. März. Feierliche Eröffnung des ersten 1871. deutschen Reichstags in Berlin durch den Kaiser und König in Gegenwart vieler verbündeter Fürsten. Den 10. Mai. Friede zu Frankfurt a. M. Frankreich tritt Elsaß und Deutsch-Lothringen mit Stratzburg und Metz an Deutschland ab und zahlt 5 Milliarden Francs Kriegskosten. Unter Kaiser Wilhelms I. weiser Regierung i8d-88, befestigt sich das Deutsche Reich in der gewonnenen Stellung in Europa immer mehr. Fürst Bismarck Reichskanzler. Trotz der Revanche-Gelüste Frankreichs und _ gefahrdrohender, panslavistischer Bewegungen im Osten, sowie Differenzen mit der römischen Kurie wird im Bunde mit Österreich der europäische Friede Jahr aus Jahr ein gewahrt. Inmitten oft heftiger parlamentarischer Kämpfe, welche noch durch die Bildung einer eigenen, die römisch-katholischen Interessen vertretenden und durch die polnischen Abgeordneten in diesem Sinne verstärkten Partei (das sog. Centrum), sowie durch partikularistische Bestrebungen und schließlich auch noch sozialdemokratische Strömungen im Volksleben verschärft werden, schreitet der Ausbau der neuen staatlichen Verhältnisse Deutschlands und Preußens stetig fort. Beginn einer gemeinsamen Rechtsverwaltung für Deutsch- i87l land. (Einheitliches Strafrecht. Bürgerliches Gesetzbuch soll folgen.) Berufung des Ministers Falk behufs neuer gesetzlicher 1872. Regelung der Rechte des preußischen Staates gegenüber den sich mehrenden Ansprüchen der römisch-katholischen Kirche, bezw. des Papsttums. Sogen. Maigesetzgebung. Verwaltungsreform für Preußen (neue Kreisordnung u. f. w.). Briefwechsel zwischen Papst Pius und Kaiser 1873. W ilhelm.1) i) Die Äußerung des Papstes, „daß jeder, welcher die Taufe empfangen, dem Papst angehöre," nötigt Kaiser Wilhelm u. a. zur entschiedenen Abwehr dieses Standpunktes mit seinen Konsequenzen für stch und die überwiegende Mehrheit seines Volkes. ,,Der evangelische Glaube," heißt es in dem Antwortschreiben des Kaisers Wilhelm, „zu dem Ich Mich gleich meinen Vorfahren und mit der Mehrzahl meiner Unterthanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältnis zu Gott einen anderen Vermittler als unsern Herrn Jesum Christum anzunehmen."

5. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 123

1886 - Berlin : Hertz
123 Die Fürsten, welche hierbei Verluste erlitten, sollten diesseits des Rheins durch die in weltlichen Besitz umgewandelten (säkularisierten) bisherigen geistlichen Ländergebiete entschädigt werden. Zum Zweck der Verteilung dieser Länder wurde eine Reichsdeputation niedergesetzt, auf deren Entscheidungen Frankreich und Rußland den wichtigsten, für Deutschland schmachvollen Einfluß übten. Kaiser Alexander von Rußland wünschte sich deshalb mit Friedrich Wilhelm Hi über Preußens Entschädigung zu verständigen, zu welchem Zweck eine Zusammenkunft in Memel (9. Juni 1802) stattfand, wo der 1802 Grund zur dauernden Freundschaft beider Fürsten gelegt wurde. Durch den Reichsdeputations-Hanptschlnß vom 25. Februar 1803 1803 erhielt Preußen (für die 46 Hhm., die es jenseits des Rheins aufgegeben) die Hochstifter Hildesheim und Paderborn, nebst einem Teil von Münster, zusammen 240 Qm. mit einer halben Million Einwohner. Solchen Gewinnes aber konnte Preußen nicht froh werden, denn die Selbständigkeit des deutschen Reichs war dahin, und bald sollte sich Napoleon weitere Eingriffe in die deutschen Verhältnisse gestatten. Zeit des Schwankens im preußischen Kabinett. Ohne Rücksicht auf das deutsche Reich und auf die im Baseler Frieden bestimmte Demarkationslinie besetzte Napoleon beim Ausbruch eines neuen Krieges mit England ohne weiteres das Kurfürstentum Hannover. Damals rieten viele Stimmen dem König von Preußen dazu, sich den Anmaßungen Frankreichs mit bewaffneter Hand zu widersetzen, aber noch war er nicht dazu zu bestimmen. Napoleon suchte das preußische Kabinett durch Schmeicheleien und günstige Vorspiegelungen einzuschläfern; leider gab es am preußischen Hof selbst eine Partei, welche sich durch seine gleißnerischen Versprechungen verblenden ließ und die Ansicht aufstellte, daß Preußen durch den Anschluß an Frankreich nach Vergrößerung streben müsse. An der Spitze derselben stand der zwar befähigte, aber unsittliche, gemein denkende und bestechliche Kabinettsrat Lombard, welcher den gleichfalls gesinnungslosen Minister Grafen von Haugwitz beherrschte. Die Königin Luise, der Prinz Louis Ferdinand, die Minister Stein und Hardenberg und viele andere ernste Männer widerstrebten vergeblich dem Einfluß jener Partei, welche des Königs Abneigung gegen den Krieg dazu benutzte, um mit Napoleon wirklich Unterhandlungen anzuknüpfen. Die Ermordung des Herzogs von Enghien durch Napoleon erregte jedoch in so hohem Grade die

6. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 150

1886 - Berlin : Hertz
150 samem Felsen hat der Gewaltige geendigt, der einst die Welt unter seinem Machtgebot hielt, — ein überwältigendes Zeugnis für eine a, 6 L f, sittliche Weltordnung und für das Walten göttlicher Gerechtigkeit! Der zweite Pariser Frieden. Die Verbündeten marschier» y.y ; C ten nach dem Siege bei Belle-Alliance eilig auf Paris, wo sie am 7i_2i[uli einrückten. Die leichtsinnige Hauptstadt wurde jetzt strenger behandelt, als bei der ersten Besetzung; besonders war es Blücher, der auf eine fühlbare Züchtigung drang. Über eine halbe Million der verbündeten Truppen zog in den verschiedenen Provinzen Frankreichs ein; die Fürsten schlugen wiederum ihren Sitz in Paris auf und richteten ihr Bestreben darauf, die Herrschaft der Bourbonen diesmal auf die Dauer begründen zu helfen. Die Forderung deutscher Patrioten, daß die ehemals deutschen Länder Elsaß und Lothringen "wieder mit Deutschland vereinigt würden, konnte wegen des Widerspruchs Englands nicht zur Geltung kommen. Im isi?’ Zeiten Pariser Frieden, welcher am 20. November 1815 abgeschlossen wurde, begnügte man sich, Frankreich auf sein Gebiet von 1790 einzuschränken, alle geraubten Schätze der Kunst und Wissenschaft zurückzunehmen und dem Lande eine Kriegsentschädigung von 700 Millionen Franken aufzuerlegen. Ferner sollte ein Bun-desheer von 130 000 Mann noch fünf Jahre lang in den Grenzfestungen Frankreichs verbleiben. Preußen erhielt bei den neuen Länderabtretungen Saarlonis und Saarbrücken. Infolge mehrfachen Ländertausches mit Hannover, Kurhessen u. a. (wobei leider auch das einst von Friedrich dem Großen besetzte, im Tilsiter Frieden verlorene, 1813 aber wieder gewonnene Ost fr i es land von neuem an Hannover abgetreten, dagegen Neu-Vorpommern und Rügen erworben wurde) erhielt die preußische Monarchie ihren Bestand, wie er (mit Ausnahme derimjahre1849 erw orbj iujlho -Heu zollernscheu Fürstentümer, des un Jahre 1853 erworbenen Ja^dege b je t s und des im Jahre 1865 mit derkrotte jlkw.i'-:-..-.-.-w. Preußen vereinigten Herzogtums Lauenburg) bis 1866 geblieben ist. 49. Friedrich Wilhelms spatere Negiernngszeit. Die heilige Allianz. Die Geschichte Europas seit dem Beginn der französischen Revolution hatte an den Tag gebracht, daß es nicht einzelne zufällige Umstände, sondern der Geist des Abfalls m

7. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 195

1888 - Berlin : Hertz
Erwerbung von Quedlinburg u. Nordhausen; Besitzergreifung von Elbing. 195 feiner königlichen Stellung überall Geld aufzunehmen bedacht war, wußte Friedrich durch geschickte Verhandlungen zu erreichen, daß ihm August für eine Summe von 340,000 Thalern die Erbvogtei über das Reichsstrft jduebltntiitrct und die Reichsvogtei und das Schultheißenamt der alten Reichsstadt Nordhausen, wie auch das Amt Petersberg bei Halle erb- und eigenthümlich abtrat (1697). Die Besitznahme von Quedlinburg und Nordhausen giug jedoch nicht ohne einige Schwierigkeiten vorüber. Die Aebtissin des Stiftes zu Quedlinburg, eine Prinzessin von Sachsen-Weimar, erhob Widerspruch gegen die Abtretung und bat die benachbarten sächsischen Fürsten, wie den Kaiser um Hülfe. Friedrich sah ein, daß ihn hier nur rasches Zugreifen vor unangenehmen Händeln und Weiterungen bewahren konnte, und ließ deshalb sofort zwei Compagnien nach Quedlinburg marschiren. Am frühen Morgen erschien ein blasender Postillon vor einem Thore der Stadt, als ihm aber die Wächter arglos aufmachten, drangen die bramenburgischen Soldaten hinter ihm her in die Stadt, rückten auf den Markt und besetzten alle Wachen und Thore. Vergebens setzte die Aebtissin ihren Widerspruch fort: Friedrich erreichte durch fein entschlossenes Vorgehen, daß ihm die Stadt nun von Seiten Kursachsens feierlich übergeben wurde. Die Aebtissin floh nach Weimar, erneuerte von dort ihren Einspruch und verbot das Kirchengebet für den neuen Landesherrn; dieser wußte jedoch die Stiftsgeistlichen durch militärische Exemtion zur Erbhuldigung und zur Ausführung seiner Befehle zu bringen. Im Uebrigen behandelte er sie mild und rücksichtsvoll und gewann bald das Vertrauen seiner neuen Unterthanen. — Auch in Nordhausen mußte der Kurfürst erst mit einigem Nachdrucke sein Besitzrecht zur Geltung bringen. Es wurde ihm berichtet, daß ein Theil des Magistrats, der unter dem straffen brandenburgischeu Regnnente die alten Reichsfreiheiten der Stadt bedroht glaubte, damit umging, dieselbe in hannoverschen Schutz zu geben. Da ließ er auch hier in aller Stille einige Bataillone aus Magdeburg herbeikommen, vor Tagesanbruch in die Stadt rücken, die Bürgerschaft entwaffnen, dem Magistrate die Schlüssel nehmen und die Truppen bei den Bürgern einquartieren. Dagegen ertheilte er die Versicherung, die Reichsunmittelbarkeit der Stadt nicht beeinträchtigen zu wollen. Der Kaiser machte zwar Einwendungen gegen des Kurfürsten „geschwindes Verfahren," doch ließ sich dieser nicht irre machen, sondern erhielt in Nordhausen zum Schutze gegen jeden Angriff eine starke Garnison. Die Erhebung August's von Sachsen zum Könige von Polen gab dem Kurfürsten von Brandenburg auch die Veranlassung zur Besitzergreifung von Elb in g. Schon durch die Friedensverträge von Welau und Oliva hatte Brandenburg ein Recht aus diese für 400,000 Thaler verpfändete Stadt, unter allerlei Ausflüchten war sie jedoch erst von den Schweden, dann von Polen dem großen Kurfürsten und Friedrich Iii. immer wieder vorenthalten worden. Bei August's Thronbesteigung forderte Friedrich die Erfüllung seines alten Anspruches aus Elbing und gab dem Generale von Brand Befehl, die Stadt durch Uekrrumpelung zu nehmen. Der Magistrat bekam jedoch Nachricht von dem Vorhaben und traf Vorkehrungen gegen den Ueberfall. Brand zögerte nun, mit Gewalt vorzugehen, und die Elbinger gewannen Zeit, bei Polen, beim Kaiser, bei Danzig und Thorn um Hülfe zu bitten. König August 13*

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 432

1888 - Berlin : Hertz
432 Zweiter Einzug in Paris. es Blücher, der auf eine fühlbare Züchtigung drang. Als man ihn bat, bje Pariser Bürger, wie im Jahre 1814, von Einquartierung befreit zu lassen, sagte er: „Die Franzosen haben Jahre lang in Berlin recht angenehm logirt, es soll kein Preuße, der mir hierher gefolgt ist, zurückkehren, ohne sagen zu können, daß die Pariser ihn gut bewirthet haben." Erdrang darauf, der Stadt Paris eine Kriegsstener von 100 Millionen Franken aufzuerlegen. Ohne Weiteres ließ er anfangen, aus dem Museum im Louvre Alles auszuräumen, was sich an Kunstschätzen, die aus Deutschland geraubt waren, da vorfand; zugleich traf er Anstalten, die Brücke von Jena, die zur Erinnerung an Preußens Schmach so benannt war, in die Luft zu sprengen, und als man ihn im Namen des Fürsten von Talleyrand um die Erhaltung derselben bat, antwortete er: „Ich habe beschlossen, daß die Brücke gesprengt werden soll, und kann nicht verhehlen, daß es mir recht lieb sein würde, wenn Herr Talleyrand sich vorher draufsetzte, welches ich bitte, ihn wissen zu lassen." Die Ankunft des Königs Friedrich Wilhelm hinderte jedoch zu Blücher's großem Verdruß die Ausführung seines Vorhabens. Ueber eine halbe Million der verbündeten Truppen zogen in die verschiedenen Provinzen Frankreichs ein; die Monarchen schlugen wiederum ihren Sitz in Paris auf und richteten ihr Bestreben darauf, die Herrschaft der Bourbonen dies Mal auf die Dauer begründen zu helfen. Bei den Friedensverhandlungen drangen preußische und andere deutsche Staatsmänner darauf, daß die ehemals Deutschland entrissenen Provinzen Elsaß und Lothringen jetzt von Frankreich wieder eingelöst würden, doch fanden sie lebhaften Widerstand bei den andern Mächten, besonders bei England. Blücher brachte damals auf einem Gastmahle bei Wellington einen berühmten Toast ans. Zum englischen Gesandten gewandt, sagte er: „Na, Castlereagh, nu will ich euch auch mal was ausbringen. Mögen die Federn der Diplomaten nicht wieder verderben, was durch die Schwerter der Heere mit so vieler Anstrengung gewonnen worden." Die deutschnationale Forderung konnte jedoch nicht zur Geltung kommen, und im zweiten Pariser Frieden, welcher am 20. November 1815 abgeschlossen wurde, beschränkte man sich darauf, Frankreich (unter einigen Abtretungen an die Niederlande, Sardinien und an der deutschen Grenze) auf sein Gebiet von 1790 einzuschränken, alle geraubten Schätze der Kunst und Wissenschaft zurückzunehmen und 700 Millionen Franken Kriegsentschädigung zu fordern. Ferner sollte auf fünf Jahre ein Bundesheer von 150,000 Mann in den Grenzfestungen des besiegten Landes bleiben. Preußen erhielt bei jenen Länderabtretungen die Gebiete Saarlouis und Saarbrücken, durch welche seine rheinischen Besitzungen vervollständigt wurden. In Folge einiger Ländertauschungen mit Hannover, Kurhessen und Sachsen-Weimar u. a. wurde der Bestand der preußischen Monarchie endlich so festgestellt, wie er im Wesentlichen bis zum Jahre 1866 geblieben ist. 50. Regierung Friedrich Mlhelm's Iii. seit den Befreiungs- Kriegen. Die heilige Allianz. Die ganze Geschichte Europa's seit dem Beginne ver französischen Revolution hatte an den Tag gebracht, daß die tiefe Zer-

9. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 376

1888 - Berlin : Hertz
376 Patent vom 24. Juli 1807. fortan nur eine Armee von einer fest bestimmten Anzahl Soldaten (42,000) zu halten. Die Länder, welche Preußen abtreten mußte, waren im Einzelnen folgende: alle Besitzungen zwischen Elbe und Rhein, nämlich die Altmark, die westliche Hälfte des Herzogthums Magdeburg mit der Stadt Magdeburg und dem Saalkreise, das Fürstenthum H a l b e r st a d t mir den zugehörigen Herrschaften, der preußische Antheil an der Grafschaft Mansfeld, das Fürstenthum Erfurt, das Eich sfeld und alle übrigen vormals kurmaiuzischeu Besitzungen in Thüringen, die Fürsten-thümer Hildesheim, Paderborn, Minden, Münster, Ostfriesland, Baireuth, die Grafschaften Mark, Ravensberg, Tecklenburg, die Abteien Quedlinburg, Essen, Werden, und die vormals freien Reichsstädte Müh lh aus en, Nord Hausen und Goslar. — Zu diesen Abtretungen ist ferner das Knrfürsten-thum Hannover zu rechnen, für dessen nunmehr vereitelte Erwerbung Preußen kurz vorher Anspach, einen Theil von Cleve und Neuf-chatel hingegeben hatte; ferner die Herrschaften Cottbus und Peiz (der Eottbuser Kreis in der Lausitz); sodann fast alle vormals polnischen Landestheile, nämlich: Süd-prenßen (mit Thorn), Neuostpreußen, der südliche Theil des Netzdistrictes, der westpreußische Kreis Culm, sowie Stadt und Gebiet Danzig, endlich auch Neuschlesien. Auch mußte sich Preußen verpflichten, den Franzosen und ihren Bundesgenossen die Schifffahrt auf der Weichsel, der Netze und dem Bromberger Kanal frei zu lassen; später wurde noch die Einräumung der drei nach Warschau, Posen und Kalisch führenden großen Handelsstraßen erzwungen. Preußen verlor durch den Tilsiter Frieden von 6224 Quadratmeilen, die es mit Einschluß Hannovers zuletzt besessen, 3357, — von etwa 10 Millionen Einwohnern beinahe 5 Millionen. Friedrich Wilhelm entließ seine ehemaligen Unterthanen, mit Ausnahme der Polen, die sich selbst von der Treue gegen ihn losgesagt hatten, durch ein von Memel datirtes Patent vom 24. Juli 1807. „Ihr kennt," sagt er darin, „geliebte Bewohner treuer Provinzen, Gebiete und Städte, meine Gesinnungen und die Begebenheiten der letzten Jahre. Meine Waffen erlagen dem Unglücke, die Anstrengungen des letzten Restes meiner Armee waren vergebens. Zurückgedrängt in die äußerste Grenze meines Reiches, und nachdem mein mächtiger Bundesgenosse selbst zum Frieden sich genöthigt gefühlt, blieb mir nichts mehr übrig, als dem Lande Ruhe nach der Noth des Krieges zu wünschen. Der Friede mußte, so wie ihn die Umstände vorschrieben, abgeschlossen werden. Er legte mir und meinem Hause, er legte dem Lande schmerzliche Opfer auf. Was Jahrhunderte, biedere Vorfahren, was Liebe und Vertrauen verbunden hatten, mußte getrennr werden. Meine und der Meinigen Bemühungen waren fruchtlos. Das Schicksal gebietet, der Vater scheidet von seinen Kindern. Ich entlasse Euch aller Unterthanenpflicht gegen

10. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 425

1888 - Berlin : Hertz
Preußens Entschädigung. 425 und in eine Theilung Sachsens zu Gunsten Preußens willigen. Preußen, welches nach allseitigen Zusagen den Werth seiner Besitzungen vor 1806 zurückerhalten sollte, trat aufs Neue die Herrschaft über fast alle seine ehemaligen Gebiete links der Elbe an, es verzichtete dagegen auf einen Theil seiner früheren polnischen Erwerbungen in Südpreußen und Neu-Ostpreußen, aus Auspach und Baireuth, sowie auf Ostfriesland, erhielt aber zum Ersätze für diese Abtretungen die Hälfte des Königreiches Sachsen, das Großherzogthum Berg am Rheine und eine Reihe blühender Gebiete an beiden Ufern des Rheinstromes, besonders die ehemaligen Trierschen und Kölnischen Besitzungen. Die Wiener Schlußacte, durch welche die Einigung über die wesentlichsten Punkte der neuen Ländervertheilung erfolgte, wurde am 9. Juni 1815 unterzeichnet, nachdem die einzelnen Staaten besondere Tractate über die gegenseitigen Abtretungen unter einander geschlossen hatten. Die Ländergebiete, welche Preußen auf Grund der Wiener Congreßacte theils wiedergegeben wurden, theils neu zufielen, waren im Einzelnen folgende: Zwischen Elbe und Rhein erhielt Preußen fast alle im Tilsiter Frieden abgetretenen Länder wieder, mit Ausnahme von Ostfries land, Hildesheim und Goslar, eines kleinen Streifens vom Münsterland und von der Grafschaft Lingen. Diese Gebiete wurden mit dem gleichfalls wiederhergestellten Königreiche Hannover vereinigt. Dagegen erhielt Preußen als neuen Besitz in jenen Gegenden die westliche Hälfte des früheren Bisthums Münster (mit der Oberhoheit über die Grafschaften Steinfurt und Recklingshansen und über die Herrschaften Anholt, Gehmen, Rheda u. a.), sodauu das vormals zu Köln gehörige eigentliche Herzogthum Westphalen mit der alten Grafschaft Arnsberg (und der Oberhoheit über die Grafschaft Wittgenstein), ferner mehrere ehemalige Besitzungen des Hauses Orauien, nämlich die Grafschaft und freie Reichsstadt Dortmund, das Fürstenthum und frühere Bisthum Corvey, das Fürstenthum Siegen u. a. Die rheinischen Lande, welche ehemals zu Preußen gehört hatten (Geldern, Mörs und ein Theil von Cleve), wurden an dasselbe zurückgegeben; außerdem an neuen Besitzungen: die Herzogthümer Jülich und Berg (vornehmlich als Ersatz für Anspach und Baireuth), sodann die Lande der vormaligen geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier, sowie der freien Reichsstädte Köln und Aachen, Theile von Luxemburg und Limburg, das Fürstenthum Aremberg und viele ehemals pfälzische, mainzische und rheingräfliche Besitzungen. (Diese neuen rheinischen Besitzungen wurden mit den älteren zunächst in der Provinz Jülich-Eleve-Berg und dem Großherzogthume Niederrhein zusammengefaßt, später in der einen Rheinprovinz.) Der an Preußen abgetretene Theil des Königreiches Sachsen, die größere Hälfte des sächsischen Staatsgebietes (373 Quadratmeilen) mit der kleineren Hälfte der Einwohner (845,000) umfaßte außer dem bereits 1813 durch Blücher wieder in Besitz genommenen Cottbuser Kreise die ganze Niederlansitz und fast die Hälfte der Oberlausitz, ferner den Wittenberger oder Kur-Kreis (ans welchem die alte sächsische Kur haftete), dev Thüringer
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