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1. Die Grundzüge der Geographie - S. 29

1904 - Braunschweig : Westermann
— 29 — Das Reichsland Elsaß-Lothringen. mit 14500 qkm und 13/4 Mill. Einwohnern umfaßt die im § 22. Frankfurter Frieden 1871 von Frankreich abgetretenen Gebiete, nämlich: 1) das Elsaß zwischen Rhein und Vogesen bis an die Saar. Hauptstadt Straßburg (151000 Einw.), starke Festung an der 111, Sitz des kaiserlichen Statthalters, mit Universität und altberühmtem Münster; Mühlhausen, Fabrikstadt. 2) Deutsch-Lothringen, von der Saar bis über die Mosel. Hauptstadt Metz, sehr starke Festung an der Mosel.

2. Die Grundzüge der Geographie - S. 152

1904 - Braunschweig : Westermann
— 152 — Xxiv. Die Freie Stadt Hamburg mit 414 qkm und 770000 Einwohnern. Hamburg, am rechten Elbufer um das Alsterhüßchen, 134 km vom Meer entfernt, mit den Vororten 705000 Einw., ist der erste Seehafen des europäischen Festlandes, sein Handel erstreckt sich über die ganze Erde; Sitz der Seewarte des Deutschen Reiches; Kuxhaven an der Elbmündung. Xxv. Die Freie Stadt Lübeck mit 298 qkm und 97 000 Einwohnern. Lübeck (80 000 Einw.), einst das mächtige Haupt der Hansa, liegt am rechten Ufer der Trave 15 km von ihrer Mündung in die Ostsee entfernt, hier der Hafen Travemünde. Das Reichsland Elsaß-Lothringen §106. mit 14500 qkm und 13/4 Mill. Einwohnern umfaßt die im Frankfurter Frieden 1871 von Frankreich abgetretenen Gebiete, nämlich das Elsaß zwischen Rhein und Vogesen bis an die Saar und Deutsch-Lothringen von der Saar bis über die Mosel hinaus. Hauptstadt des Reichslandes und Sitz des kaiserlichen Statthalters ist die starke Festung Straßburg an der 111 (151 000 Einw.) mit deutscher Reichsuniversität und altberühmtem Münster [die Stadt wurde mitten im Frieden von Ludwig Xiv. von Frankreich 1681 besetzt und von den Deutschen wieder erobert (Kapitulation am 28. September 1870)]. Im oberen Elsaß liegen Kolmar und die bedeutende Fabrikstadt Mülhausen am Rhein-Rhone-Kanal; im unteren Elsaß an der Pfälzer Grenze Weißenburg an der Lauter [Gefecht am 4. August 1870], am Wasgenwald der Flecken Wörth [Schlacht am 6. August 1870] und in der Ebene Hagenau, bekannt durch ihren Hopfenbau. Die Hauptstadt von Deutsch-Lothringen ist die sehr starke Festung Metz ail der Mosel [Metz kam 1552 an Frankreich und durch die Kapitulation vom 27. Oktober 1870 au Deutschland zurück, in seiner Nähe wurden die blutigen Schlachten von Colombey-Nouilly am 14. August, von Vionville - Mars la Tour am 16. August und bei Gravelotte-St. Privat am 18. August 1870 geschlagen], weiter abwärts an der Mosel die kleine Festung Diedenhofen, an der Grenze gegen Saarbrücken Forbach [Schlacht am 6, August 1870].

3. Bd. 7 - S. 109

1846 - Braunschweig : Westermann
109 Drittes Kap. Geschichte der Reformation. protestantischen Ständen und mit dem kriegslustigen König von Frankreich den Schlag bereiteten, der den durch heuchlerische Versprechungen in Schlum- nrcr gewiegten Karl von seiner Höhe stürzen sollte. Karl war in Jnspruck, 'von wo aus er den Gang des durch Julius Iii. (Paul's Iii. zwar gleichgesinnten, doch minder hartnäckigen Nachfolger) nach Trient zurückvcrsezten Concils zu lenken suchte, und zugleich die Bewegungen in Teutschland beobachtete. Als nun Magdeburg sich endlich an Moriz ergeben; da brach dieser auf mit seinem Heere, verband sich mit jenem des jungen Landgrafen Wilhelm von Hessen, dessen Vater noch immer in der Gefangenschaft des Kaisers schmachtete, und mit den Schaaren des Mark- grafen Albrecht von Brandenburg- Culmbach, und überfiel den schlccht- gcrüsteten Kaiser; während auch König Heinrich Ii. von Frankreich daö Hcrzogthum Lothringen überschwemmte, und der Bisthümer Metz, Toul und Verdun sich bemächtigte (März 1832). In öffentlichen Schriften recht- fertigten die Verbündeten ihren Abfall durch harte Beschwerden gegen Karl. Nur zur Rettung der teutschen Freiheit hätten sie die Waffen ergriffen. Wo- gegen der Kaiser ihnen bitter das Bündniß mit Frankreich vorwarf, und daß sic selbst mit den türkischen Bassen in Ungarn Briefe gewechselt hät- ten, als ob sic Teutschland, welches befreien zu wollen sic vorgaben, diesen Erbfeinden zu überliefern gedächten. Dieser Unfall — denn mit entschiedener Ucbcrlegenhcit fochten die Ver- bündeten, ja cs wäre beinahe Karl Selbst in Jnspruck dem Kurfürsten in die Hände gefallen — sank tief in das Gemüth des alternden Kaisers. Von nun an gab er die Hoffnung auf, mit oder ohne Concil den Religionszwie- spalt zu enden. Darum bot er die Hände zum Frieden mit den Abtrünnigen, vorzüglich damit er mit ungetheiltcr Macht wider den schlimmsten Reichsfcind, wider die Franzosen, ziehe. In Passau, unter Vermittlung des römi- schen Königs Ferdinand, wurde der Vertrag geschlossen (16. Juli 1882), welcher den Protestanten Religionsfreiheit gewährte. Doch blieb noch Man- ches zu bestimmen übrig, welches der nächste Reichstag vervollständigen sollte. Aber erneuerter Kriegslärm, vorzüglich durch des unruhigen Albrecht von Culmbach Hader mit den Bischöfen von Bamberg und Würzburg ver- anlaßt, erfüllte das Reich. Kurfürst Moriz Selbst, welcher Albrecht bän- digen sollte, blieb gegen denselben in der Schlacht bei Sievcrshauscn, welche gleichwohl Albrecht verlor. Der Ruhestörer ward bald darauf aus

4. Bd. 7 - S. 239

1846 - Braunschweig : Westermann
239 des dreißigjährigen Krieges. scheu. Das Bewußtsein so überlegener Kraft, die Betrachtung der Erbärm- lichkeit oder Schlechtigkeit der Ihm Befehlenden oder im Wege Stehenden, die Verkettung der Begebenheiten, endlich das abergläubige Vertrauen in die Sterne — Astrologie war eine vorherrschende Krankheit des Zeitalters — mögen sein späteres Verbrechen der Untreue (wofern es wahr ist, denn ge- nügende Beweise liegen nicht vor) wenigstens erklären, wenn auch nicht entschuldigen, llnläugbar bleibt immer, daß er schweren Undank erfahren von Seite des Gewaltigen, welchem er diente, und daß die Verlezung der heiligsten Nechtsformen, die man gegen Ihn sich erlaubte, weit lauter zeugt, als die Schmähungen seiner siegreichen Feinde. Nicht lange hielt sich der König von Dänemark, obschon Manns- feld und H. Christian von Braunschweig mit ihm fochten, gegen den nun zweifach Ueberlegenen. Wallenstein schlug Mannsfeld bei der Elbe-Brücke zu Dessau (6. Mai 1626), und Tillv besiegte den König bei Lutter am Barenberge in einer entscheidenden Schlacht (27. August). Bis in sein Reich zurück floh der unglückliche König; aber Holstein, Schleswig und Jütland wurden von den Siegern besezt. Mannsfeld, welcher indessen durch Schlesien und Ungarn nach Siebenbürgen sich durchgeschlagen, den Fürsten dieses Landes zum erneuten Streite wider Oestreich aufgefordert, endlich nach Venedig seine Richtung genommen hatte, starb, zum Glücke Oestreichs, bei Zara in Dalmatien (30. Nvvbr. 1626). §. 8. Oestreich auf dem Gipfel seiner Macht. Ferdinand stand jezt auf dem Gipfel des Sieges und der Macht. Nur Er Selbst — wie Oestreich oft — stürzte sich wieder herunter durch Unklugheit und Uebertreibung. Er diente der Herrschsucht Wallenstcin's und der Jesuiten Kezerhasi als Werkzeug, weil er Selbst diese Leidenschaf- ten theilte; aber, ohne die Kraft des Ersten, ohne die Schlauheit der Lezten, blieb er zugleich den entgegcngeseztesten Einwirkungen preis, und verfehlte sein Ziel, weil er cs nicht stäten Ganges verfolgte. Es erregte zuvorderst Mißvergnügen, daß dem Erzherzog Leopold Wilhelm, Ferdinand'ssohn, und welcher bereits Bischof von Passau und Straß bürg war, noch die Abtei Hirsch seid, das Bisthum Ha'lberstadt und das Erzstift Magdeburg theils durch die servilen Stimmen der Kapi-

5. Bd. 7 - S. 259

1846 - Braunschweig : Westermann
259 des dreißigjährigen Krieges. den Kronen Schweden und Frankreich zum Lohn ihrer Siege geforderten Abtretungen — man nannte sie Genugthuungen — bestimmten. Zn Osnabrück wurden die Interessen Schwedens, zu Münster jene Frank- reichs geregelt; die von beiden Kronen gemeinschaftlich dnrchgesezten Bestim- mungen nahm man gleichlautend in beide Instrumente auf. Schweden also bekam ganz Vorpommern sammt der Insel Rügen und einige Distrikte von Hinterpommern, dann die Stadt Wismar sammt Zugehör, endlich noch das Erzbisthum Bremen und das Bisthum Verden, beide in weltliche Länder verwandelt als Herzogthümer; dazu noch eine Summe von 5 Millionen Thalern zur Bezahlung der Kriegsvölker bis zur Friedensvollstreckung. Das teutsche Reich jedoch sollte die genannten Länder darum nicht verlieren, sondern sie sollten Reichslehen und verbunden mit dem teutschen Staatskörper bleiben; daher sollte Schweden ihretwillen auf Reichs- und Kreistagen Siz und Stimme haben, und wie alle übrige Reichs- stände an den gemeinen Pflichten und Lasten Theil nehmen, doch mit einigen besonderen Vorrechten, vorzüglich in Ansehung der Gerichtsbarkeit. Dagegen erhielt Frankreich im münsterschen Frieden — außer der förmlichen Abtretung von Metz, Toul und Verdun, in deren Besiz cs schon 1352 gekommen — die zu seiner Genugthuung ausersehene, herrliche Landgrasschast Ober- und Unter-Elsaß und den Sundgau, so weit das Haus Oestreich sic bisher besessen, mit vollem und unbeschränktem Beherr- schungsrecht abgetreten. Den Bischöfen von Straßburg und Basel jedocb, so wie mehreren im Elsaß gelegenen, unmittelbaren Abteien, dann derreichs- ftadt Straß bürg und zehn anderen Reichsstädten, welche zur Landvogtei Hagenau gehörten, endlich auch allen Reichsfürsten, Grafen und Rittern, welche Bcsizungen in Nieder-Elsaß hatten, wurde die Verbindung mit dem Reich und die unmittelbare Ncichssreiheit vorbehalten. Frankreich bekam noch weiter die Hoheit über Pignerol, die Stadt Breisach und das Besazungs- recht in Philipps bürg. Dem Erzherzog Ferdinand Karl, welchem das Elsaß gehört hatte, wurden von Frankreich zu einiger Vergütung drei Millio- nen Livres versprochen. 8. 21. Fortsezung. Kompensationen. Die Abtretungen, welche an Schweden geschahen, begründeten Ersaz- forderungen auf Seite der dadurch beschädigten Stände. Auch waren 17'

6. Bd. 7 - S. 222

1846 - Braunschweig : Westermann
222 Fünftes Kap. Die Zeiten Philipp's Ii. u. Iii. den Protestanten, nach Lehre und That, die Katholiken das Acußerste befürch- ten. Da war des Schinähens gegen sie in Kanzelreden und Schriften kein Maß und kein Ende, da war immer die Hand ausgestreckt zum Raube ihres Kirchenguts; Vertilgung war dem päpstlichen Reiche geschworen, und cs ward in manch harter Verfolgung katholischer Unterthanen durch protestantische Für- sten, in Teutschland und auswärts, der Gesammtheit ihr künftiges Verderben im Falle des Sieges der Protestanten knnd. Hiernach befanden beide Religionstheile sich im wahren Kriegsstande, lange bevor man ihn durch Manifeste erklärte; und cs war unvermeidlich, daß ftüher oder später der Anlaß zum vollen Ausbruch komme. Nachstehende Begebenheiten, deren kurze Anführung genügen mag, brachten indessen die Krise naher. §. 34. Nähere Anlässe des 30jährigen Krieges. Der Kurfürst von Köln, Gebhard, aus dem Hause Truchseß von Waldburg, um Agnes, Gräfin von Mannsfeld, die er liebte, zu heira- then, verließ die katholische Kirche und ging zur reformirten über (1383). Er vermeinte, sein Erzbisthum gleichwohl beibehalten zu können, und begann darin das Werk der Reformation. Aber der Papst entsezte ihn des Erzbis- thums und that ihn in den Baun. Die Kapitularen seines Domstifts aber postulirten sofort zum neuen Erzbischöfe den Bischof Ernst von Lüttich, einen baier'schcn Prinzen, welcher auch bald durch Waffengewalt seinen Geg- ner verdrängte und den kurfürstlichen Stuhl behauptete. Gebhard, nach frncht- loser Gegenwehr, floh, und starb als Domdechant zu Straß bürg. Wäre Gebhard zur lutherischen statt zur reformirten Kirche getreten, sein Unter- nehmen hätte gelingen mögen. Denn die Protestanten vermeinten allerdings, die Hcirathslust eines Prälaten sey ein giltigcr Rechtstitcl zur Reformirung seines Landes. Aber aus Haß gegen die calvinische Kirche enthielten sie sich der thätigen Untcrstüzung Gcbhard's, und beschränkten sich für diesmal auf laute Klagen gegen den geistlichen Vorbehalt. Ein anderer Streit entstand über das Bisthum Straß bürg. Einige Don Köln dahin geflüchtete protestantische Kapitularen hatten nach dem Tode des Bischofs Johann (1392) den protestantischen Prinzen Johann Georg von Brandenburg zu dessen Nachfolger erwählt, während die katholischen Domherrn den Bischof von Mez aus dem Hause Lothringen postulirten.

7. Bd. 7 - S. 258

1846 - Braunschweig : Westermann
288 Sechstes Kap. Die Zeiten einen allgemeinen. Nach dem Wunsche des Kaisers sollten der Papst und die Krone Dänemark die Vermittlung übernehmen, und zu Köln und Lü- beck die verschiedenen Friedensverhandlungen mit Frankreich und mit Schweden gepflogen werden. Diese Kronen dagegen verwarfen theils solche Vermittlung, theils begehrten sie, an Orten, welche einander nahe gelegen wären, zu unterhandeln. Dann weigerte sich der Kaiser, Gesandte der Reichs stände in der Eigenschaft als Bundesgenossen der feindlichen Kronen zuzulassen. Erst auf dem Reichstage zu Regensburg (1640) gab er hierin nach, und bewilligte auch, in Gemäßheit des Reichstagsbeschlusses, daß zu Münster und Osnabrück (statt Kölns und Lübecks) die Friedenskon- gresse sich versammeln sollten. In demselben Jahre waren zu Hamburg Präliminarien unterzeichnet worden, welche aber erst 1643 die Ratifikation des Kaisers und Spaniens erhielten. Die Siege Torstenson's hatten Die- ses bewirkt, der Sieg des Kaisers bei Tuttlingen verminderte die Nachgiebig- keit wieder. Und so ward noch öfter durch den wechselnden Gang des Krie- ges die Unterhandlung befördert oder gehemmt. Die förmliche Eröffnung des Kongresses geschah am 10. April 1643. Am 1. Juni übergaben die beiden alliirten Kronen ihre Vorschläge, und am 19. November erschien der kaiser- liche Prinzipalkommissarius, Graf Maximilian von Trautmannsdorf, von welchem Zeitpunkt an die Verhandlungen einen etwas rascheren Gang nahmen. Indessen hatte dieser gewandte und wohldenkende Staatsmann, mit seinen meist gleichfalls würdigen Kollegen (worunter auf französischer Seite insbesondere d'avaux und Scrvien, auf schwedischer Oken stier na und Salvius hervorglänzen, neben ihnen aber noch viele andere ausgezeichnete Bevollmächtigte von fremden und von teutschen Staaten waren) unzählige Schwierigkeiten zu überwinden, um das Friedenswerk zu Stande zu bringen. Der Kaiser Selbst, so lange noch irgend eine Hoffnung zu besserem Kricgs- glücke war, bewilligte nur wenig; aber die allmälig näher kommenden Don- ner der schwedischen Heere besiegten sein Widerstreben. Am 24. Oktbr. 1648 wurden zu Osnabrück und zu Münster die Friedensinstrumente unterzeich- net; Teutsch land, im Blute schwimmend und von Braudtrümmern erfüllt, vernahm fast ungläubig die Botschaft, sein Jammer solle sich enden. §. 20. Inhalt. Genugthuungen. Unter den Friedensbedingungen standen jene oben an, welche die von *

8. Bd. 7 - S. 260

1846 - Braunschweig : Westermann
260 Sechstes Kap. Die Zeit eil mehrere Fürsten, welche noch aus anderen Titeln Anspruch auf Vergütungen machten. Das Mittel, sie zu befriedigen, ward in der Säkularisation geistlicher Länder und Güter gefunden; ein glückliches Auskunstsmittel, welches aus eine dem Recht unnachtheilige Weise, weil mit Einwilligung beider Ne- ligionstheile geschehend, einige der Stücke des überreichen kirchlichen Gesammt- gutes der Nation, wie einen von den Vorfahren zurückgelegten Schaz, zur Bezahlung großer politischer Gesammtschulden, zur Besteiung von sonst un- heilbarem Hader, also zur Rettung des gesammtcn Vaterlandes verwandte. Das Haus Brandenburg hatte auf die Nachfolge in Pommern nach Herzog Bo gislaus Xiv. Tod ein anerkanntes Recht. Schweden selbst, welches Pommern für sich nahm, unterftüzte daher die Kompensations- forderung Brandenburgs. Man ertheilte demselben — außer dem Stücke von Hinterpommern, welches.schweden nicht erhalten — die Bisthümcr Hal- berstadt, Minden und Camin als weltliche Fiirstenthümer und das Erzstift Magdeburg (doch erst nach dem Tode des sächsischen Prinzen, der cs als Administrator bereits besaß) als ein Herzogthum. Dem Herzog von Mecklenburg wurden fiir die Stadt Wismar die Bisthümer Schwerin und Razeburg als weltliche Fiirstenthümer, auch die Johannitercommenden Mirow und Nemerow gegeben. So gewissenhaft — ja ängstlich — war man auf Schadloshaltnng der Großen bedacht (während von jener der Völker keine Diese war), daß zum Ersaz für die Koadjutorien, die einige Prinzen vom Hanse Braun schwer g- Lüneburg besaßen, demselben Hanse das abenteuerliche Recht verliehen ward, dem bischöflichen Stuhle zu Osnabrück, jeweils abwechselnd mit einem ka- tholischen Bischof, einen seiner jüngeren Prinzen als Bischof zu geben. Hessenkassel, zwar ohne Vergütungsansprüche, aber wegen treuer An- hänglichkeit an Schweden von dieser Kronennterstüzt, erhielt die Abtei Hirsch- feld als Fürstenthum, auch die Aemter Schauenburg und Sachsenhagcn nebst 600,000 Thalern. Auch Kur fach sen bekam einige Aemter zur Schadloshaltung fiir Kriegs- übel und Verzichte. Schwieriger zu befriedigen waren die R c st i t u t i o n s-Ansprüche Derjenigen, welche als Feinde des Kaisers oder des Reiches ihre Länder und Würden ver- loren hatten, und für welche Frankreich und Schweden die Wohlthat einer allgemeinen Amnestie begehrten. Zwar die Wiederherstellung der

9. Bd. 7 - S. 265

1846 - Braunschweig : Westermann
265 des dreißigjährigen Krieges. die Lvsreißung dieses neuen Staates vom teutschen Reichsvcrbande beläs- tigt. Eine kaiserliche Erklärung (vom 6. Juli 1648) und später ein förm- licher Reichstagsschluß (vom 18. Februar 1654) versicherte die Niederlande der nachbarlichen Freundschaft des ihnen nun fremd gewordenen teutschen gleiches. Der burgundische Kreis erlitt hiedurch eine sehr große Verminderung. Gleichzeitig ward auch die Unabhängigkeit der Schweiz von Teutschland anerkannt, und cs geschah Solches durch ausdrückliche Erklärung in den bei- gen Friedensinstrumenten von Münster und Osnabrück. Man hatte gewünscht, den teutschen Frieden zum allgemeinen euro- päischen zu erhöhen; darum ward in dem Instrument von Osnabrück Spanien ausdrücklich als Bundesgenosse des Kaisers und Theilnehmer des Friedens aufgeführt: auch wurden England, Dänemark, Polen, Por- tugal, Rußland, Lothringen, Venedig, die vereinigten Nie- derlande, die Schweiz und Siebenbürgen namentlich in denselben ein- geschlossen. Der Papst aber protestirte gegen den Frieden. Mit Frankreich jedoch hatte Spanien sich nicht aussöhnen können (auch Lothringen nicht), daher nahm es an dem zu Münster zwischen dein Kaiser und Frankreich geschlossenen Frieden keinen Theil; und es ward der Krieg zwischen diesen Mächten noch fortgesezt bis zum pyrenäischcn Frieden. §. 25. Fricdensexekutionsrecesse. Streit über das Simultaneum. Das so mühsam geschlossene Friedenswerk wäre bald wieder an den Schwierigkeiten der Ausführung gescheitert. Die Natur verschiedener seiner Punkte, mehr aber die Unredlichkeit und engherzige Selbstsucht der Theilneh- mer bewirkte solche Gefahr. Die Schweden forderten den Vollzug, bevor sie Teutschland räumten, und drohten wiederholt mit Wiedercrgreifung der Waffen. Endlich kam zu Nürnberg ein Präliminarreceß, welcher wenig fruchtete, und zulezt (16. Juni 1650) der Friedenscxekutions-Haupt- reccß unter mancherlei Wehen zur Welt. Der Reichstag, worauf gemäß des Friedens die noch unerledigten Sa- chen solltengeschlichtet werden, versammelte sich 1653zu Regensburg. Aber cs löste seine Aufgabe nicht vollständig. Auch der Rcichsdeputationstag zu Frankfurt (1655) ließ noch manchen Zwist ohne Entscheidung.

10. Bd. 8 - S. 50

1846 - Braunschweig : Westermann
50 Zweites Kap. Die Zeiten Ludwig's Xiv. zugeschickt, hatte dieser bis in den Winter sich behauptet. Das französische Heer, durch Besezung der vielen Festungen geschwächt, schritt wenig mehr vor; der König Selbst hatte cs verlassen, und Turenne wandte sich gegen Wcstpha- l°n, wo sich die Kriegsmacht des Kaisers und des Kurfürsten von Branden- burg zu sammeln begann. Beinahe jedoch hätte der Marschall von Luxem- burg durch einen kühnen Marsch über das Eis sich des Haags bemächtigt; aber ein plözliches Thauwetter vereitelte den gefährlichen Plan. Plünderung und Mordbrennerei hatten den Zug bezeichnet, die Verwünschungen des Vol- kes schallten den Räubern nach. Den 30. August 1673, nach vielem Zögern und Unterhandeln, kam end- lich das förmliche Bündniß des Kaisers und Spaniens mit der Republik zu Stande. Auch der Herzog von Lothringen, welchem Ludwig schon vor Ausbruch des Krieges sein Land genommen, trat in den Bund; das teutsche Reich folgte nach (31. März 1674). Der Kurfürst von Brandenburg, welcher zuerst für Holland sich erklärt, nachher aber, durch Turenne ge- zwungen, Friede zu Vossem (6. Juni 1673) geschlossen hatte, erneuerte jezt die Verbindung, und Dänemark trat ihr bei (Juli 1674); wogegen Schweden für Frankreich die Waffen ergriff. So ward der Krieg ein allgemeiner, und Holland nur mehr sein unter- geordneter Schauplaz. Doch eroberte Ludwig noch am 1. Juli 1673 die wichtige Feste Mastricht. Der Hauptkampf zog sich an die teutschen Grenzen gegen den Nieder- und Obcrrhcin und die spanischen Nieder- lande. Auch die Meere färbten sich mit Blut. In drei großen Schlachten (7. und 8. Juni und 21. August 1673) behauptete der Seeheld Runter die Oberhand gegen die überlegenen Flotten Englands und Frankreichs. Dadurch ward die Landung in Seeland, welche die Feinde beabsichtigten, verhindert. Im folgenden Jahre (19. Febr. 1674) schloß England Friede mit der Republik. Die Nation verwünschte diesen Krieg, welcher die Ehre Englands befleckte, und seinem Handel die tiefsten Wunden schlug. (Gegen 3000 Schiffe waren von holländischen Kapern erbeutet worden.) Man gab sich die Eroberungen in den Kolonien gegenseitig zurück, Holland erneuerte das Versprechen des Flaggenstreichens in den englischen Meeren, und zahlte eine mäßige Geldsumme. Auch Köln und Münster schlossen Friede.
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