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1918

1. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 110

1918 - Leipzig : Voigtländer
I — 110 — Vaterland liebe; dies Lob werde ich, so Gott will, suchen, bis an mein Ende zu behalten." 4. Die Verwüstung der Pfalz. Der größte Schmerz der edeln Elisabeth Eharlotte war, daß sie umsonst ihr Lebensglück dein vermeintlichen Besten ihres Landes geopfert hatte, ja, daß gerade ihre Jjcirat der ctnlaß zu dessen Unglück wurde. Ais sie sich mit dem Prinzen von Orleans vermählte, hatte sie ausdrücklich auf alle Ansprüche an das pfälzische Land verzichtet. Rls dessen Herrscherhaus aber ausstarb, verlangte Ludwig Xiv. einen Teil der Rheinpfalz als ihr Erbteil für Frankreich und besetzte das Land mit einem Heere. Dagegen wehrte sich der deutsche Kaiser im Bunde mit Spanten, Holland und England. Gegen so viel Feinde konnten die Franzosen die Pfalz nicht behaupten, und da ließen sie das schöne Land verwüsten. Mordend und brennend durchzog das französische Heer unter Führung der Generale Turenne und Itt elac Me Pfalz (1688). Die Stadt Heidelberg mit ihrem herrlichen Schlosse wurde in einen {Trümmerhaufen verwandelt; dasselbe Schicksal hatten Mannheim, Speyer und Worms. Die entsetzlichsten Greuel wurden von den Mordbrennern verübt. Selbst die Ruhestätten der Toten waren vor ihnen nicht sicher; die Gräber der deutschen Kaiser im Dome zu Speyer wurden erbrochen, die silbernen Särge geraubt, die (Bebeine unter hohnlachen umhergeworfen. Elisabeth (Eharlotte weinte blutige Tränen über diese furchtbare Grausamkeit gegen ihr Heimatland. Noch jetzt erinnern dort die Trümmer des Heidelberger Schlosses und anderer Bauwerke an die Franzosengreuel. 5. Ludwigs Kriege. Dieser Raubkrieg um die Pfalz war nur einer der vielen Kriege Ludwigs, mit denen fast jeine ganze Regierungs* zeit erfüllt war. Schon vorher hatte er willkürlich eine Menge (D^e auf der linken Rheinseite vom Deutschen Reiche losgerissen und mit Frankreich vereinigt. Ruch die freie Reichsstadt Straßburg geriet so in die Gewalt der Franzosen (1681) und ging (bis 1870) pr Deutschland verloren. Und doch hatte einst Karl V. von dieser wich* tigen Festung gesagt: „tdenn der Türke vor Wien und der Franzose vor Straßburg steht, werde ich zuerst dem bedrohten Straßburg 3u Hilfe eilen." Rber Kaiser und Reich waren nicht mehr fähig, der Habsucht Ludwigs zu wehren. 6. Die Türken vor tüten (1683). 3n den Kriegen Ludwigs mit dem Deutschen Reiche kam es den Franzosen zustatten, daß der Kaiser in seinen (Erblanden von den Türken arg bedroht wurde. Die Türken standen damals auf der höhe ihrer Macht; die ganze
1918

2. Der Verlauf des Weltkrieges - S. uncounted

1918 - Leipzig : Voigtländer
M*~N Ii g ™ Ii s 3 Ii 3/5 j London Nve Der Lande England .ntwerpen {yixjrnuiden olöwen Aachen Boulognjt^^ Neu vejchapeueo. Lüttich Coblen. lau'beuge Luxem J-Burgz fla Fere .Laon Rouen So/ssons Somihie/j Pari's” Don\ä\Mousson mßbur£ Äberfichtskarten des östlichen^ westlichen^ italienischen u. Balkan-Kriegsschauplatzes bis Ian. )9ts Entworfen und gezeichnet in der Kartographischen Anstalt von Wagner & Debes in Leipzig. R. Boigtländers Verlag in Leipzig. ’ Kilom. Schlachtlinie vom 4-.-9.Sept 1914- —— Fronuinie Ende Januar 1918 Wichtige Eisenbahnen. Schinmeck < .r- ,V/ Tw Irreiburg •\jgw ■ ijalmü (Ihausen
1918

3. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 9

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsgrundgesetze 9 Art. 4. Die im Artikel 1 der gegenwärtigen Abmachung nicht als zur Schleifung bestimmt erwähnten belgischen Festungen bleiben erhalten: S. Itc. der König der Belgier verpflichtet sich, sie dauernd in gutem Stande zu erhalten. Geheimartikel? (Es versteht sich, daß S. Itc. der König der Belgier in"örte Rechte eintritt, welche S. Itc. der König der Niederlande über die oben näher bezeichneten Festungen, welche kraft der öffentlichen Abmachung des heutigen Tages erhalten bleiben sollen, ausübte. Es versteht sich gleichermaßen, daß S. Itc. der König der Belgier sich hinsichtlich dieser Festungen in der gleichen Lage befindet, in der sich der König der Niederlande den vier obengenannten Hosen gegenüber befand, vorbehaltlich der Verpflichtungen, welche S. Itc. dem König der Belgier und den vier Höfen selbst die ewige Neutralität Belgiens auferlegt. Demzufolge wird, im Falle die Sicherheit der fraglichen Festungen unglücklicherweise Gefahr laufen sollte, S.itc. der König der Belgier im (Einvernehmen mit Den vier Höfen alle Maßnahmen treffen, welche die Sicherheit dieser Festungen erfordern wird, immer unter dem Vorbehalt der Neutralität Belgiens/ Vi. Ztaatrgrundgesetze. 13. 2tu$ der belgischen Verfassung vom 7. Zebr. 183v3 Titel 2. Don den Belgiern und ihren Rechten. Art. 6. Es gibt im Staate leine Standesunterschiede. Die Belgier sind oor dem Gesetze gleich. Art. 14. Die Freiheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer öffentlichen Ausübung sowie die Freiheit jeglichet Meinungsäußerung wird gewährleistet, 1 (Boblet d’Alviella S. 137 f. 2 Der Sinn dieser Geheimabmachung wird erst verständlich, wenn man den Wortlaut der ursprünglichen Fassung (Goblet S. 149ff.) heranzieht: »Es versteht sich gleichermaßen, daß hinsichtlich dieser Festungen S. Ztl der König der Belgier sich in der gleichen Lage befinden wird, in der sich S. Hi. der König der Niederlande den vier obengenannten Höfen gegenüber befand, fräst seines Beitritts zu ihren Aachener Sonderabmachungen vom Itov. 1818, vorbehaltlich der Verpflichtungen (usw. wie oben). Demzufolge wurde, im Falle die Neutralität unglücklicherweise bedroht werden sollte, der König der Belgier im Einvernehmen mit den vier Höfen die für die Aufrechterhaltung besagter Abmachungen sowie für die Sicherheit der . . . Festungen notwendigen Maßnahmen treffen." Der Geheimvertrag bezweckte also eine ausdrückliche Wiederinkraftsetzung jenes Aachener Vertrages (vergl. das 1. Heft), wonach Preußen und England im Kriegsfall die belgischen Grenzfestungen, darunter (Djtende und I)pem ((England) sowie t}ui), Itamur und Chartern (Preußen) besetzen sollten. Das Mißtrauen, welches die Haltung Frankreichs im Cause der Londoner Verhandlungen bei den vier Großmächten wachge- rufen hatte (vgl. oben Nr. 11), veranlaßte sie zu diesem die junge Neu- tralität ernstlich in Frage stellenden Schritte. 8 Errera, Das Staatsrecht des Königreichs Belgien (Tübingen 1909) S. 445 ff. Queuenfammlang Ii, 142: Baethgen, Belgien 11. 2
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4. Der große Kurfürst - S. 16

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 Der Kampf mit den Ständen lassen, es wäre ihm Nachricht eingeloffen, ob stünde die Stadt Straßburg in procinctu: mit Frankreich zu kapituliren und sich dero untertänig zu machen, welches mir so viel mehr Knlaß gegeben, I.lh.v. zu animiren und um eine cathegorifche Resolution für das Reich anzusuchen. Diese aber widerlegten solches mit deme, daß sie in jüngstem Kriege alles das ihrige für das Reich angewendet, durch den nimwegischen Frieden aber übel dafür wären belohnet worden, deme sie dann deren Gewohnheit nach die Ursach alles Unheils zulegten. 15. Lehensbrief öder den Schroiebufer Kreis, wiener Neustadt. 5. Juni 1686. [U.st. Xiv, 1296.] wir Leopold von Gottes Gnaden .. . Befhenen öffentlich mit diesem Brieffe und thuen khundt allermänniglich. Nachdem? wir erwogen, wasgestaldt die von dem durchleuchttg=hochgebohrnen Friderich Wilhelmen Btarggraffen zu Brandenburg . . . von vielen und etlichen Jahren hero an Unß, alß Regirenden König zu Böheimb und ©bristen Herzog im Ejer* zogthumb (Dber= und Niderschlesien, formirte praetensiones und anfprüche2 und von Unserer feiten darwider gemachte gegensätz und widersprechungen die fürnehrnbste Ursache gewesen, tvarumb bißhero zwischen Unnß und ob-gedachter Sr. £den., wie es doch der gemaine wolstandt im heql. Rom. Reiche und das selbsteigene auffnehmen in allewege erfordert helle, keine beständige vollkommene nachbahrliche freundtfchafft und einverständtnuß aufgerichtet werden mögen, daß wir dannenhero . . . eine anderwertige Satis* faction gewilliget und gegen geschehener Renunciation aller solcher prae-tensionen unter anderen hochgedacht. Sr. Lden., dero (Erben und Nachkommen Männlichen Geschlechts, Btarggraffen zu Brandenburg, den so genandten Schwiebussischen Creyß ... bewilliget, gereichet und geliehen. Iv. Der Kampf mit den Ständen. A. Allgemeiner. 1. Aus pafendorf, Natur- und Völkerrecht. [Vii, Kap. 4.] § I. wenn auch die höchste Staatsgewalt in sich eins und unteilbar ist, so hat sie doch, je nachdem sie sich mit den verschiedenen zur (Erhaltung des Staates notwendigen Mitteln beschäftigt, begreiflicher weise mehrere Teile. 1 in Bereitschaft. 1 auf die schlesischen Herzogtümer, ctm 22. März 1686 hatten der Kurfürst und der Kaiser einen Vertrag geschlossen, durch den sie sich zur gemeinschaftlichen Verteidigung aller Reichsstände, besonders des Kurfürsten von der Pfalz, verpflichteten. Seitdem war Brandenburg-Preußen länger als ein halbes Jahrhundert der treue Gefolgsmann des Hauses fjabsburg. 8 Gegenüber der Macht der Stände, die, in selbstsüchtige Interessen befangen, für das Wohl des Ganzen
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5. Der große Kurfürst - S. 3

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Bedrängte Lage 5 Krieges-Cxpeditionen commcnöirct, und wir bei den jetzigen besorglichen Zeiten solche Veränderungen der Guarmsonen und Kus-Commendirung des Volks aus den Festungen nicht mehr rathsam zu sein Befinden, so haben wir solches in der dem Herrn Meister gegebenen Instruction ausdrücklich mit inse-riren lassen, nicht zweifelnde, er werde demselben gehorsambst nachkommen. (Ihnen selbst befiehlt der Kurfürst, in den Festungen zu verbleiben und, ohne seinen eigenhändigenlefehl, sich zu keiner (Expedition gebrauchen zu lassen. Sollte ihnen kaiserliches Volk aufzunehmen zugemutet werden, so sollten sie es verweigern.). .. 3. Aus einer Bittschrift der Stadt Strahburg in der Ukermark V0m 2-/12. Zuni 1641. [Uleinardus I, 253.] Schwarzenberg habe der Stadt zum Unterhalt des Gbrift Wachtmeisters Wedel 30 Reichstaler monatlich zur Contribution auferlegt. (Es sei ihnen aber unmöglich, das zu leisten. „In maßen unser armseliges Stätt-Ietn nicht allein von dem lieben Gott bis auf neun wohnhaftige Bürger (welches unglaublich zu sagen) durch der Pestilentzischen Seuche evacuiret, sondern auch durch mannigfaltigen schwedischen und andere Plünderungen dahin getrieben worden, daß die wenigen Einwohner zu Erhaltung ihres Lebens, nachdem sie Hunde und Katzen verzehret, wider die Natur einer den andern hat fressen müssen. Nichtsdestominder sind die Schweden mit unnachlässigen plagen über uns gestanden, und, nachdem keine (Eontribution erfolgen können. Eisen, Sinn, Kupfer, Stuhle und Bänke, geschweige der Fenster aus den Stuben an Stelle der (Eontribution uns aus den Rügen gerissen." 4. Markgraf (Ernst an den Kurfürsten. Lölln, 10. 3uli I641. [Urkunden und Aktenstücke zur (Beschichte des Großen Kurfürsten (im folgenden abgekürzt U.a.) I, 478.] So hat sich auch zu gutem Glück gegeben, daß ein Schiss von Hamburg mit Salz und wenig andern Waaren herauf gekommen, weil nun dasselbe 550 Thlr. zu Licent geben müssen, hat man etwas Geldmittel bekommen. Und ob dieselbe wol alhter an unterschiedlichen Orten nothwendig anzukehren gewesen, so haben wir doch alles zurückgesetzt und die übrige 500 Thlr. zur (Erfüllung von E. Ld. verordneten 1000 nach Regensburg zu der Gesandten Sehrung über Hamburg gemachet. Darzu sonsten außer diesem extraordinar Mittel alhter gewißlich kein Rath zu schaffen gewesen sein würde. 8. Markgraf (Ernst an den Kurfürsten. Lslln a. d. Spree, 23. Dez. 1641. [U.fl. I, 488 ] von hier haben wir sonst nichts zu melden, als daß es mit Aufbringung der Nothdurft für L. Ch.d. Volk, fotvol an Unterhalt als Klei-düng schwer hernachgehet; und haben die arme, übel bekleidete Knechte
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6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 76

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 76 - der Feinde genommen und viele Menschen gettet oder zu Gefangenen gemacht, und das Morden whrte bis in die tiefe Nacht. Am nchsten Morgen wurde das Haupt des Slawenfrsten auf dem Felde ausgestellt und ringsumher sieben-hundert Gefangene enthauptet; Stoinefs Ratgeber wurden die Augen ausgestochen und die Zunge ausgerissen, so lie man ihn mitten unter den Leichnamen hilflos liegen. Wichmann aber und Ekberht entwichen, sich ihrer Schuld bewut, nach Gallien und entkamen durch die Flucht. 42. 42. Benno von Osnabrck, ein Bischof der ottonischen Verfassungskirche/) Quelle: Norbert von Iburg, Das Leben des Bischofs Benno Ii. von Osnabrck (Lateinisch). 7. 8. 9. 12. bersetzung: Gesellschaft der Freunde des vaterlndischen Erziehungswesens in Hamburg, Quellenlesebuch zur Geschichte des deutschen Mittelalters. 2. Aufl. Leipzig 1914. Bd. 2. S. 277282. 7. Dieser Mann besa groe geistige Begabung und hohe Willenskraft; seine Rede war schlagfertig und gewandt, wohl geeignet, die Zuhrer fr das, was er wollte, zu gewinnen, berzeugend und eindringlich, selbst im Schelten immer von Schmeichelworten durchsetzt, so da er Sndern durch seine Verwarnung nicht Selbstverachtung, sondern Liebe zur Besserung einflte. Bei Beratung und ver-traulichen Verhandlungen, wo es oft not tat, gegenber treulosen und eidbrchigen Feinden oder in dieser und jener Angelegenheit des Reiches schlau auf der Hut zu sein und sorgsam alles zu erwgen, zeigte er ein solches Ma von Scharfsinn und Klugheit, da er schon bei Beginn der Verhandlung von der erhabenen Hoch-warte seines Geistes aus durchschaute, wo jeder mit seiner Rede hinaus wollte, und welchen Ausgang die ganze Angelegenheit nehmen wrde. In der Beharrlichkeit seiner Treue, in der Art, wie er jedermann die Freundschaft, die er ihm gelobt hatte, bewahrte, fand er nicht seinesgleichen; denn durch keine Verheiungen und Bestechungen, durch keine Rcksicht aus hheren Vorteil konnte er dazu gebracht werden, sie zu ndern oder je in irgendeiner Weise zu verletzen Gegen Arme, Bedrftige und durch irgendwelche Schicksalsschlge Heimgesuchte hatte er ein weiches Herz und grenzenloses Mitgefhl, so da er Gefangenen und Kranken, Hungernden und Nackten, Heimatlosen und Waisen, Witwen und Pilgern immer nach Krften, und soweit er nur Hilfe bringen konnte, beistand. beltter aber, x) Benno, aus einem schwbischen Ministerialengeschlecht stammend, entfaltete unter den salischen Knigen in Speyer, Goslar und Hildesheim (als Domprobst) eine reiche Ttigkeit. Im Jahre 1067 verlieh ihm Heinrich Iv. das erledigte Bistum Osnabrck. In der neuen Stellung bewhrte er sich als ein deutscher Kirchenfrst alten Schlages. Seinem kniglichen Herrn treu ergeben, durch wissenschaftliche Bildung ebenso ausgezeichnet wie durch einen gesunden praktischen Sinn, als Landesvater mit gleicher Sorge fr die irdische Wohlfahrt seiner Untertanen bemht, wie als Seelenhirt fr ihr himmlisches Heil, bietet er das unverflschte Bild eines echten, rechten Bischofs der ottonischen Versassungs-kirche, allerdings aus spteren Tagen und einer Zeit, wo dieser Typ schon seltener wurde. Der Verfasser der kurz nach des Bischofs Tode entstandenen Lebensbeschreibung ist Norbert, Abt des von Benno gegrndeten Klosters Iburg bei Osnabrck. Das Werkchen ist erst vor kurzem aus einem Wust von Flschungen wiederhergestellt. Abweichend vom mittelalterlichen Brauch, will der Verfasser sich nicht ausschlielich im Preise seines Helden ergehen", sondern er legt sein Lebensbild vor ohne Beschnigung und ohne etwas zu verschweigen." Aus dieser groen Wirklichkeitstreue erklrt sich der Wert des Bchleins.
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7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 218

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 218 - kaiserl. Maj. mit Einwilligung des Reiches und kraft dieser Verhandlung der Knigin und ihren Erben, Nachfolgern und dem Reiche Schweden folgende Lnder mit vollem Rechte als bestndiges und unmittelbares Reichslehen. : \ 2- Erstens das ganze Vorpommern mit der Insel Rgen, so viel beides unter den letzten Herzgen von Pommern unter sich begriffen; nchst diesem in Hinterpommern Stettin, Garz, Dam, Golnau und die Insel Wollin samt dem dazwischenrufenden Oderstrom und dem Meere, insgemein das frische Haff genannt, und seinen drei Ausflssen, Peene, Swine und Divenow, und auf beiden Seiten angrenzenden Lande vom Anfange des kniglichen Gebiets bis an die Ostsee und zwar in der Breite des gegen Morgen gelegenen Ufers, der' welche sich die kniglichen und kurfrstlichen Kommissarien bei Bestimmung der Grenzen in Gte vergleichen werden. 6. Zweitens bergibt auch der Kaiser mit Bewilligung des Reichs der durchl. Knigin die Stadt und den Hafen Wismar samt der Festung Walfisch und den mtern Poel (ausgenommen die Drfer Sehedorf, Weitendorf, Branden-Husen und Wangern, die zum Hospital des H. Geistes in Lbeck gehren) und Neukloster mit allen Rechten, womit die Herzge von Mecklenburg sie bisher inne-gehabt haben. 7. Drittens bergibt der Kaiser mit Bewilligung des Reichs der durchl. Knigin das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden mit dem Amte Wils-hausen . . . samt allen geistlichen und weltlichen Gtern wie auch allen Rechten zu Land und Wasser zu einem immerwhrenden und unmittelbaren Reichs- lehen..... 9. Viertens nehmen der Kaiser nebst dem Reiche wegen aller genannten Lnder die Knigin von Schweden und ihre Nachfolger zu einem unmittelbaren Reichsstande an, so da zu den Reichstagen unter. den anderen Stnden auch Schweden unter dem Titel eines Herzogs zu Bremen, Verden und Pommern wie auch Fürsten zu Rgen und Herrn zu Wismar sollen berufen werden..... 11. Artikel. 1- Als ein quivalent soll dem Kurfrsten von Brandenburg Fried-rich Wilhelm, weil derselbe seinen Rechten auf Rgen und Vorpommern ent-sagt, ihm und seinen Nachfolgern, auch mnnlichen Anverwandten, insonderheit dem Markgrafen Christian Wilhelm, ehemaligem Administrator des Erzstifts Magdeburg, wie auch Christian, Herrn zu Kulmbach, und Albrechten zu Ans-bach und deren mnnlichen Erben, sobald der Friede ratifiziert ist, von Jhro kaiserl. Maj. mit Einwilligung der Stnde das Bistum Halberstadt mit allen Rechten zu einem bestndigen und unmittelbaren Lehen bergeben werden. Es soll der Kurfürst auch sogleich in den ruhigen Besitz kommen und deswegen Sitz und Stimme auf dem Reichstage und im niederschsischen Kreise haben; die Religion aber soll er in dem Zustande lassen, wie sie zwischen dem Erzherzog Leopold Wilhelm und dem Kapitel verabredet ist, jedoch so, da es nichts weniger dem Herrn Kurfrsten erblich verbleibe und das Kapitel kein Recht zu whlen und zu regieren oder bei der Stiftsregierung behalte, sondern da der Kurfürst in diesem Stifte die Macht, welche die brigen Reichsfrsten in ihren Gebieten ge-nieen, auch haben solle..... 4. Gleichfalls soll dem Kurfrsten das Bistum Minden zu einem ewig-whrenden Lehen von Sr. kaiserl. Maj. bergeben werden, und er bald nach
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8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 219

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 219 - ratifiziertem Frieden in dessen ruhigen Besitz eingesetzt werden und deswegen auf den Reichstagen wie auch im westflischen Kreise Sitz und Stimme haben. 5. Dem Kurfrsten wird auch das Bistum Kamin vom Kaiser und Reiche abgetreten, mit eben den Bestimmungen wie Halberstadt und Minden..... 6. Gleicherweise wird dem Kurfrsten die Anwartschaft auf das Erz-stist Magdeburg berlassen, so da, wenn dasselbe durch den Tod oder durch die Sukzession in der Kur oder durch eine andere Konzession des jetzigen Ad-ministrators August, Herzog zu Sachsen, vakant werden sollte, alsdann das ganze Erzstist mit denselben Bestimmungen wie Halberstadt dem Kurfrsten, wenn auch unterdessen heimlich oder ffentlich eine Wahl getroffen wre, zum bestndigen Lehen eingerumt werden und derselbe die Macht haben soll, den vakanten Sitz aus eigener Autoritt zu ergreifen. 17. Artikel1). 2. Zu grerer Sicherheit aller dieser Vertrge soll gegenwrtiger Vergleich ein ewiges Gesetz und eine pragmatische Sanktion des Reiches sein, welche in Zukunft so wie alle anderen Fundamentalgesetze und Konstitutionen des Reichs, namentlich dem nchsten Reichsabschiede und der kaiserlichen Kapitulation selbst soll einverleibt werden und nicht weniger die Abwesenden als Gegenwrtigen, die Geistlichen so gut als die Weltlichen, sie mgen Stnde des Reichs sein oder nicht, verbinden; auch sowohl den Kaiserlichen als der Stnde Rten und Offi-zieren, als aller Gerichte Richtern und Beisitzern als eine Richtschnur, der sie immer zu folgen haben, gegeben sein. Dieses ist abgehandelt worden zu Osnabrck in Westfalen den 14. (24.) Tag des Monats Oktober im Jahre Christi 1648. B. Friedensschlu zu Mnster zwischen dem Kaiser und der Krone Frankreich. 11. Artikel. 69. Damit aber dieser Friede zwischen dem Kaiser und dem aller-christl. Könige (von Frankreich) desto besser befestigt und dann um so mehr die allgemeine Sicherheit befrdert werde, so ist mit der Stnde des Reichs Be-willigung um des Friedens willen verglichen worden: 70. Erstens: Die Oberherrschaft, die Landeshoheit und andere Rechte, die bisher das rm. Reich auf die Bistmer Metz, Toul und Verdun und deren Städte und Gebiete gehabt hat, sollen knftig auf eben die Weise der Krone Frankreich zustehen und ihr auf ewig einverleibt sein, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechtes, das dem Erzbistum Trier zukommt. 72. Zweitens bergeben der Kaiser und das Reich dem allerchristl. Könige alle Rechte, welche dieselben bis jetzt an Pinarola^) gehabt haben. 73. Drittens begeben sich der Kaiser fr sich und das ganze Haus Oster-reich wie auch das rm. Reich aller Rechte auf die Stadt Breisach, die Land- *) ist der letzte Artikel des Osnabrcker Friedens. a) Frz. Pignerol, Schlssel zu Italien von Frankreich aus; jetzt durch Eisenbahn mit Turin verbunden.
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9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 174

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
106. Der Schmalkaldische Bund. 1530. Quelle: Abschied des ersten Tages zu Schmalkalden. 31. Dezember 1530. bertragung aus dem Abdruck des frhnhd. Textes bei Hortleder a. a. O Bd. 1. S. ii>2j. r_ Herr Johans Herzog zu Sachsen... ./Herr Ernst Herzog zu Braun- schweig und Lneburg, Herr Philips Landgras zu Hessen und Herr Wolfgang Fürst zu Anhalt eigener Person, auch des Herrn Georgen Markgrafen zu Branden-brg (-Ansbach) verordnete Rte, desgleichen die... . Grafen und Herren zu Mansfeld, eigener Person fr sich selbst und von Herrn Philipfen von Braun-schweig wegen, auch der nachbenannten. . . Städte Botschaften, nmlich Stra-brg, Nrnberg Konstanz, Ulm, Magdeburg, Bremen, Reutlingen, Heilbronn, Memmmgen, Lmdau, Kempten, Jsny, Biberach, Windsheim und Weienbura am Nordgau, des beschwerlichen Reichsabschieds halben, jngst zu Augsburg in unseres heiligen Glaubens Sachen gemacht, hierher nach Schmalkalden gekommen sind haben sich ihr aller Kurf, und F. Gn. und Gunsten nach bemeldeter Punkte und Stutze halben miteinander unterredet und vereinigt .... Zum ersten haben genannte. . . Kurfrsten und Fürsten, auch die beiden Grasen von Mansfeld, so m eigener Person allhier versammelt gewesen, und dann der Städte von Straburg, Ulm, Magdeburg und Bremen, Reutlingen und Heil-worni Botschaften fr sich selbst und als Gewalthaber der anderen oberlndischen Städte von einer christlichen Verstndnis zur Gegenwehr und Rettung gewaltigen berzugs1) gehandelt und eine Note!2) aufgestellt, welche von dem Kurfrsten den Fürsten und Grafen und den beiden Stdten Magdeburg und Bremen als-bald bewilligt und angenommen ist. Zum anderen sind alle obgemeldeten bereingekommen, eine Schrift an die Rmische Kaiserliche Majestt um Milderung des beschwerlichen Abschieds auf- Zum dritten haben alle einander zugesagt, wo der Kaiserliche Fiskal, der Bund zu Schwaben oder jemand anders.... jemand von den Ihren beklagen wrde----, da ihr aller Gnaden und Gunsten einander in solchem mit Rat und Hilfe beistehen sollen. Zum vierten, weil bisher daraus, da schier in eines jeden der christlichen Stande.... Gebieten, ja schier in jeder Pfarrkirche Gebruche gehalten worden smd, tote es ein jeder Pfarrer----fr gut angesehen hat, nicht allein bei den- jemgen, die dem heiligen Evangelio zuwider sind, sondern auch bei den Gutherzigen und sonderlich noch Schwachen im Glauben so mannigfaltiges rgernis verursacht ist, so ist fr christlich und gut angesehen worden, da alle... Stnde ihre trefflichen Gelehrten, Theologen, Rechtsgelehrte und andere Verstndigen, auf einen nmlichen Tag, den.... der Kurfürst zu Sachsen innerhalb der nchsten zwei Monate an eine gelegene Walstatt, z. B. nach Nrnberg, ausschreiben.... wird, zusammenschicken sollen, nicht allein von dem zu handeln, ob man einer x) Angriffs. *) Vertragsentwurf.
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10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 220

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
220 0bers und Nieder-Elsa, Sundgau, die Landamtschaft der 10 im Elsa gelegenen Reichsstdte . . . [toetbert genannt] und alle Drfer, die zu der-selben gehren, und bergeben sie dem allerchristlichen Könige und dem Reiche Frankreich..... 75. Es soll aber der König gebunden sein, an allen Orten die katholische Religion so zu erhalten, wie dies von sterreich geschehen tst, tttgletchen alle während dieses Krieges eingefhrten Neueruuaen abzuschaffen. 76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermge des Kaisers und des Reichs Bewilligung fr immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frank-reichs Kosten erhalten werden. - Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser tm rm. Reiche ein freier Durchzug fr Soldaten, Proviant und das sonst Ntige erlaubt sein. 12. Artikels. 85. . . . Es sollen zwischen den Einwohnern der auf beiden Seiten des Rheins gelegenen Lnder Handel und Zufuhr, insonderheit aber die Schiffahrt auf dem Rhein, freigelassen und keinem Teil erlaubt sein, die auf- ober abfahrenden Schiffe zu hindern, unter welchem Vorwanbe es auch sei, nur so viel ausgenommen, als die gewhnliche Besichtigung der Waren ntig macht. Es soll auch nicht erlaubt sein, neue ungewhnliche Zlle und anbere Abgaben am Rhein anzulegen, sonbern jeher Teil soll mit den orbentlichen, unter der sterreichischen Regierung vor biesen Kriegen blichen Zllen sich begngen. Dieses ist abgehanbelt werben zu Mnster in Westfalen den 24. Oktober des Jahres 1648. 130. In Deutschland nach dem 30 jhrigen Kriege. A. Verwstungen auf deutschem Boden. 1. Quelle: Betkius, Excidium Gerrnaniae2). (Lateinisch.) bersetzung: Sb. Menzel, Gesch. der Deutschen. Stuttgart 1872. Bd. 2. S. 625. Anm. 3. Wie jmmerlich stehen eure groen Stbte. Da zuvor tauseub Gassen gewesen sinb, sind nun nicht mehr hundert. Wie elenb stehen die kleinen Stbte, die offenen Flecken! Da liegen sie verbrannt, zerfallen, zerstrt, ba weber Dach,' Gesparr, Tren ober Fenster zu sehen sind. Wie sinb sie mit den Kirchen um-gegangen? Sie haben sie verbrannt, zu Pferbestllen und Marketenderhusernge-macht, die Altre entweiht und die Glocken hinweggefhrt. Ach Gott, wie jmmerlich stehet es aus den Drfern! Man wandert bei zehn Meilen und stehet nicht einen Menschen, nicht ein Vieh, nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen Orten ein alter Mann und ein Kind oder zwei alte Frauen zu finden. In allen *) Der Friede von Mnster enthlt wie der von Osnabrck 17 Artikel, von denen eine grere Anzahl mit letzterem bereinstimmt. ') Die Vernichtung Deutschlands.
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