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1. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 86

1854 - Saalfeld : Riese
86 Durch den Sieg der Democratie, wie wir ihn oben geschildert haben, hatten die Plebejer mit den Patriziern gleiche staatsbürgerliche Rechte errun- gen. Aber nun erhob sich ein neuer Adel (Nobilität) aus den Nach- kommen Derer, welche hohe Staatsämter bekleidet hatten, und suchte durch alle Mittel, durch Bestechung der armen Bürger in der Volksversammlung in den fast ausschließlichen Besitz aller hohen Staatsämter und Senator- stellen zu kommen und den eroberten Grund und Boden zum alleinigen Nutzeigenthum an sich zu reißen. Die meisten ärmern Bürger, denen bei Bertheilung von Gemeinland kleine bäuerliche Gründstücke zugesallen waren, wurden von den mächtigen Adligen (Nobiles) aus ihrem Besitz verdrängt und dadurch in das Proletariat hinabgedrückt, an die Stelle der kleinen freien Gutsbesitzer aber traten leibeigene Knechte, deren die Eroberungs- kriege eine Menge lieferten. Dies brachte dem Staate große Gefahren: allein auf Sicilien standen gegen 200,000 unzufriedene Sclaven auf, welche die schöne Insel um die Wette verwüsteten und vier Jahre lang den rö- mischen Heeren viel zu schaffen machten (134—131 v. Chr.). Zwar wurden aus der großen Zahl der Sclaven von ihren Herren auch viele freigelassen und diese Freigelassenen traten in eine besondere städtische Tribus zusammen; allein diese Klasse von Bürgern aus Fremdlingen konnte kein großes Vertrauen erwecken. Viel besser würde man dem Mangel an Bürgern der mittleren Klasse abgeholfen haben, wenn man den Latinern und andern italischen, mit den Römern durch Sitte und Sprache ver- wandten Völkerschaften, welche ihnen mit ihrem Blute die Weltherrschaft hatten erringen helfen, ihre gerechten Forderungen bewilligt und das volle römische Bürgerrecht ertheilt, wenn man das Römerthum zum italischen Volksthum erweitert hätte. Allein dem widersetzte sich patrizischer Stolz und Starrsinn und plebejische Engherzigkeit. Diesen jammervollen, durch das Uebermaß des Reichthums und der Armuth hervorgebrachten Zustand in Rom und Italien gründlich zu ver- bessern unternahmen zwei edelgesinnte Römer plebejischer Herkunft, Tibe- rius Sempronius Gracchus und sein Bruder Casus S empro- ll ius Gracchus, Söhne des Tiberius Sempronius Gracchus, der Cen- sor und zwei Mal Consul gewesen war, und der edlen Cornelia, der Tochter des ältern Scipio, einer vortrefflichen, durch griechische Wissen- schaft hochgebildeten Frau, welche als Wittwe die Hand eines ägyptischen Königs ausgeschlagen hatte, um die Erziehung ihrer beiden Söhne selbst leiten zu können. Auf seiner Heimkehr aus dem numantinischen Kriege durch das entvölkerte, einst so blühende Etrurien hatte Tiberitts Grac- chus das Elend der in drückender Abhängigkeit von den Reichen lebenden Bewohner Italiens wahrgenommen und fühlte inniges Mitleid mit dem armen Volke, welches jetzt die Heere bildete: „Diese braven Römer," äu- ßerte er sich darüber, „besitzen nichts, als Lust und Licht; denn diese kann man ihnen nicht rauben. Sie fechten nur, um Anderen Pracht und Auf- wand zu verschaffen und deren Reichthümer zu vermehren, und indem sie Herren der Welt genannt werden, besitzen sie keinen Fuß breit Erde." Daher forderte er, im Jahr 133 v. Chr. zum Volkstribun erwählt, der immer zunehmenden Verarmung des Volks zu steuern, die Erneuerung des Licinischen Ackcrgesetzes, nach welchem kein römischer Bürger von den Staatsländereien mehr als 500 Morgen für sich und 250 Morgen für

2. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 160

1854 - Saalfeld : Riese
160 genannt, waren nebst den drei Hauptvölkern des indogermanischen Sprach- stammes: den Kelten in Gallien, Britannien und Spanien, den A est en und Slaven in unvordenklichen Zeiten aus Asien in Mitteleuropa einge- wandert. Sie selbst verehrten als ihre Stammväter den alten Helden Teut oder Thuiskon, den Sohn ihres Gottes Wuotan oder Odhin, und dessen Sohn Man uns. Die Ursitze der Germanen erstreckten sich vom Jura, den Vogesen und der Maas bis zur Weichsel und von der Donau bis zur Nord- und Ostsee, ja auch über den größten Theil der skandinavischen Halb- insel. In diesem Gebiet mit übrigens sehr unbestimmten Grenzen lebten sie in sehr viele Völkerschaften getheilt, noch meist gesondert, außer wenn sie zum Zweck der Vertheidigung oder des Angriffs in Völkerverbündnisse zu- sammentraten, und ohne ein gemeinsames politisches Band. Was die bürgerlichen und politischen Verhältnisse der alten Deutschen anlangt, so finden wir in den ältesten Zeiten zwei Klassen von Menschen in Deutschland, Herrschende und Gehorchende. Jene waren Eigen- thümer des Landes und schalteten auf ihrem größern oder kleinern Besitz- thum (Allod) mit voller Unabhängigkeit. Die freien Männer eines Gaues oder mehrerer Gaue traten zu einem freiwilligen Staatsverbande zusammen und vereinigten sich als Wehrmänner zu gemeinsamer Vertheidigung. An der Spitze der Volksgemeinde stand der freigewählte Graf (der Graue, der Alte) für die Angelegenheiten des Friedens, für die Volksgemeinde in Waffen aber, in Beziehung auf,den Krieg war er der Herzog. Unter dem Herzoge standen als Beamte für Krieg und Frieden in de» einzelnen Kreisen oder Marken des Gaues — die Fürste n. Aus der Zahl der Herzöge wurde für den Fall eines großen Kriegs der angesehenste zum Oberfeldherrn, zum Könige gewählt. Die Gehorchenden waren entweder leibeigene Knechte (durch Ge- burt, Kriegsgefangenschaft oder Würfelspiel), oder Hintersassen (Leute) der Freien, d. h. sie saßen auf deren Grund und Boden, hatten keine staats- bürgerlichen Rechte und waren den freien Eigenthümern zins- oder dienst- pflichtig. Aus der alten Deutschen Waffen- und Thatenlust ging die eigenthüm- liche Sitte hervor, daß deutsche Jünglinge sieh unter einem aus ihrer Mitte gewählten Fürsten zusammenschnürten, um in fremden Kriegen um Lohn und Beute zu fechten. Dies waren die Geleite oder Gefolge, welche bei den Eroberungen der Deutschen eine so große Rolle spielten. Von dem Lande selbst, welches doch zu den schönsten Europa's gehört, sprachen die Römer freilich oft mit Verachtung und suchten es in aller Weise häßlich und abscheulich darzustellen. Dies thaten sie aber nur, um ihre schmachvollen Rückzüge aus Deutschland vor ihren Landsleuten zu beschöni- gen und sich ihrer Kämpfe mit der wilden Natur zu rühmen. Sie schilder- ten es als kalt und rauh, mit großen Steppen, Sümpfen und Waldungen bedeckt. Allerdings gab es damals in Deutschland noch keine Städte, son- dern die Bewohner lebten in einzelnen Hütten und Gehöften über das Land zerstreut. Noch trug das Land keinen Roggen und Waizen, schönes Obst und Wein, sondern nur Gerste und Hafer, wilde Beeren, wildes Obst, große Rettige. Aus der Gerste wurde ein un gehopftes Bier, aus Honig und Wasser durch Kochen und Gährung Meth bereitet. Auch die Pferde und Rinder zeichneten sich nicht durch Schönheit, wohl aber durch

3. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 212

1854 - Saalfeld : Riese
212 Diese Eroberung wurde von den Dänen, welche mit abergläubischer Verehrung an dem vermeinten Heiligthum hingen, als eine üble Vorbedeu- tung angesehen, von den Sachsen aber als der Hahnenschrei des anbrechen- den Tages der Freiheit begrüßt. Alfred erkannte darin die Hand des Herrn und beschloß, dem Winke zu folgen. Um aber das kleine Häuflein der Seinen nicht aufs Ungewisse blind in Gefahren zu führen, wagte er sich zuvor als Harfner verkleidet in das Lager der Feinde und, während er ihnen Lieder sang, beobachtete er sorgfältig die Stellungen und Schwächen der- selben. Die Dänen, nur auf Plünderung bedacht und keinen Widerstand von Seiten der Sachsen mehr erwartend, waren in fahrlässige Sicherheit versunken und in schwelgendes Wohlleben- hingegeben. Unentdeckt kehrte Alfred in seine Insel der Edlen zurück, sammelte alle streitbaren Engländer um sich und erschien an der Spitze dieses Heeres bei Eddington in Wilt- shire. Die überraschten Dänen wurden gänzlich geschlagen, behielten aber nach einem neuen Vertrage die gemachten Eroberungen, welche der zum Christenthum übertretende Dänenfürst Guthrum, in der Taufe Athelstan genannt, als Lehen der englischen Krone regierte. Alfred's Streben war nun darauf gerichtet, Engländer und Dänen mit einander zu verschmelzen; da er ihnen aber nicht ganz trauen konnte, ließ er die zerstörten Städte wieder aufbauen, legte feste Schlösser an und unterhielt eine zahlreiche Flotte. So gerüstet war es ihin möglich, einen neuen furchtbaren Schwarm Normänner, welche von Frankreich aus unter ihrem Anführer Hastings in 330 Schiffen über den Kanal setzten, an der Küste von Kent landeten und sich mit den Dänen in Ostangeln und Northumberland verbanden, nach dreijährigen Anstrengungen zu unterwerfen oder zu zerstreuen (893). Wiewohl der königliche Held in 50 Treffen gegen die Dänen focht, so legte er doch gern das Schwert aus der Hand, um als Ordner, Gesetz- geber und Bildner seines Volks zu walten. Die Verfassung des angel- sächsischen Staats in England hatte sich gemäß den Umständen ausgebildet, unter welchen das Land erobert worden war. Die Eroberer hatten nach fast gänzlicher Ausrottung oder Vertreibung der eingeborncn Briten das Land nach dem militärischen Range unter sich vertheilt, welchen sie als Führer oder Folger im Geleit einnahmen. Die Geleite waren nach Zehnten, Hunderten und Schaaren eingetheilt gewesen, und dieselbe Ordnung wurde auch auf das Landgebiet übertragen, welches den Kriegern zugetheilt worden war. Das Land zerfiel demnach in Zehntschaften, Hundertschaften und Shires oder Grafschaften mit einem Aerl oder Alderman (Graf) an der Spitze. Ueber Allen stand der König mit demselben Ansehn und derselben Geltung, welche er als Herzog im Geleite gehabt hatte. Als aber späterhin neue Schaaren aus Deutschland nachkamen, überließen die Könige und die übrigen Führer den Neuangekommenen Theile ihres Eigenthums gegen die Verpflichtung, ihnen zum Kriege zu folgen. Jene ersten Sieger, die wahren Grundeigenthümer, hießen königliche Th ane, die ihnen zum Kriegsdienst verpflichteten Vasallen — gemeine Than e. Das Land, welches die Thane nicht selbst bearbeiten lassen konnten, gaben sie gegen Zins und Dienst an Hintersassen, Kerle (Ceorl, Churl) genannt, welche wohl gewöhnlich Briten oder auch armes von den deutschen Küsten eingewandertes Volk gewesen sein mögen. Das Land, welches die Thane

4. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 31

1854 - Saalfeld : Riese
31 Wiederkehr keine Aenderung an seinen Gesetzen vorzunehmen, trat er eine Reise nach Delphi an, sandte von dort einen neuen Götterspruch des In- halts ein: „es werde Sparta Lei den Gesetzen des Lycurg groß und ruhm- voll werden," kehrte aber absichtlich nie in sein Vaterland zurück und soll in Creta gestorben sein. Die Hauptzüge der Lycurgischen Gesetzgebung sind etwa folgende: das erbliche Zweikönigthum ließ Lycurg fortbestehen. Neben den Königen bestand ein Rath der Alten (Senat), 28 an der Zahl, zu dessen Mitgliedern nur unbescholtene, über 60 Jahre alte Männer gewählt werden konnten. Auch die Leiden Könige hatten darin jeder eine Stimme. Sonst waren die Könige beschränkte und verantwortliche Vollstrecker des Gesetzes, Vor- steher der Religion und im Kriege Anführer des Heeres. Die Bürger- versammlung hatte die gesetzgebende Gewalt und die Wahl der Magistrats- personen. Ein oberster Gerichtshof von fünf Staatsaufsehern oder Ephoren vertrat in Abwesenheit der Könige die Stelle derselben und konnte auch sie zur Rechenschaft ziehen. So war denn die spartanische Verfassung eine Mischung von Monarchie, Aristo er a ti e (Herrschaft der Besten, Edlen, Vornehmen) und Democratie (Volksherrschaft). Allein die Wohlthat dieser freien Staatsverfassung kam eigentlich nur den 10,000 Spartanern dorischer Abkunft zu Gute, und im Grunde tyrannisirten diese die übrigen Landesbewohner, zunächst die 30,000 Lacedämonier, die Nach- kommen der besiegten Achäer, die als kleinere Gutsbesitzer noch ein erträg- liches Dasein hatten, und am meisten jene mehrere Hunderttausende von Heloten oder Staatssclaven, welche als Nachkommen der besiegten Bürger von Helos und späterhin der unterjochten Messenier ganz rechtlos dastanden. Um den eigentlichen Spartanern das Uebergewicht über die andern Landes- bewohner zu sichern, gab ihnen Lycurg eine kriegerische Erziehung. Die spartanischen Mädchen und Weiber mußten ihren Körper durch Laufen, Rin- gen, Werfen und andere Leibesübungen abhärten und gewandt machen. Die neugebornen Kinder wurden gleich nach der Geburt besichtigt und wenn sie zu schwach befunden wurden, erbarmungslos zum Verhungern ausgesetzt. Vom siebenten Jahre an war die Erziehung der Knaben öffentlich, sie wur- den in gewisse Haufen oder Klassen getheilt und standen unter der Ober- aufsicht eines aus den vornehmsten Bürgern erwählten Knabenerziehers. Wie gegen Hunger und Wachen, Hitze und Frost, wurden sie auch gegen empfindliche Körperschmerzen abgehärtet. Bei Tische gab es nur mäßige Portionen, jedoch war es erlaubt heimlich Etwas zu entwenden. In der Gesellschaft von Alten durften sie nur sprechen, wenn sie gefragt wurden. Für alle Spartaner waren gemeinschaftliche öffentliche Mahlzeiten angeord- net, bei welchen die berühmte schwarze Suppe aus Schweinefleischbrühe, Blut, Essig und Salz eine Hauptrolle spielte. Aus den Privathäusern war alle Pracht und Ueppigkeit verbannt, und nur solche Gegenstände zugelassen, welche mit Axt und Säge verfertigt wa- ren. Lycurg verbot auch den Gebrauch von Gold- und Silbergeld und ließ nur eiserne Münzen zu. Die geistige Bildung der Spartaner beschränkte sich auf das Nothdürf- tigste, auf Schreibekunst zum nothwendigen Gebrauch, Auswendiglernen hei- liger und kriegerischer Lieder und statt der verhaßten Redekunst befleißigten sie sich im Ausdruck einer treffenden und bündigen (lakonischen) Kürze.

5. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 69

1854 - Saalfeld : Riese
69 weiterten Schritt für Schritt das Gebiet und die Macht Rom's, erhöhten den Wohlstand und selbst den Glanz der schon volkreichen Stadt. Zu jenen Altbürgern Nom's, den Patriziern, deren Nachkommen den römischen Erbadel bildeten und allein zu obrigkeitlichen Aemtern gelangen konnten, kam im Laufe der Zeit die Masse der gemeinfreien Bürger, der Plebe- jer, welche aus den besiegten und nach Rom übergesiedelten Albanern und andern Latinern bestanden. Diese Plebejer, welche an Zahl das eigent- liche römische Volk d. h. hier die Patrizier weit überstiegen, aber zum Theil aus ihren Gütern lebten, waren bis auf Tarquin den Alten von allen Staats- und Priesterämtern ausgeschlosten und ganz der Willkühr der Patrizier preisgegeben. Dennoch mußten sie Kriegsdienste leisten. Erst Tarquin der Alte vermochte diesen Zustand nur insoweit zu ändern, daß die edelsten plebejischen Familien in die drei alten Tribus aufgenommen wurden. Dagegen theilte Servius Tullius die Plebejer (die Plebs) in vier Stadt- und sechsundzwanzig Landtribus und erhob sie dadurch zum politischen, mündigen Stande, daß er Patrizier und Plebejer zu einer Rationalge- meinde vereinigte und die Gesammtheit der Bürger in sechs Klassen nach der Stufenleiter des Vermögens (census) theilte. Aus den sechs Klassen zu- sammen wurden 193 Abtheilungen (Centurien) gebildet, von welchen freilich die erste Klasse, die Reichsten, wohl lauter Patrizier, achtundneunzig für sich ein- nahm,so daß sie, wenn sie einig war, in der Versammlung der Volksgemeinde alle übrigen überstimmte. Die Bürger der sechsten Klasse, zu welcher au- ßer den ärmern Plebejern auch die meisten Clienten, als Nichteigenthü- mer oder erbunterthänige Nutznießer aus den Gütern der Neichen, gehörten, dienten zwar nicht im Kriege, mußten aber eine mäßige Steuer bezahlen. Diejenigen endlich, welche wegen ihrer Armuth dem Staate nur mit ihren Kin- dern (proles) dienen konnten, hießen Proletarier. Indessen waren auch die Lasten des Staats, Steuern und Kriegsdienst, nach demselben Verhältniß vertheilt. Aber immer noch war der Eintritt in den Senat, die hohen Staats- und Priesterämter, die Benutzung der Staatsländereien ein Vor- recht der Patrizier, und es war natürlich, daß die Plebejer, nachdem sie einmal zu einiger politischer Bedeutung gelangt waren, von nun an nach gleichen staatsbürgerlichen Rechten mit den Patriziern strebten. Auch ahnten die Patrizier recht wohl, welche Gefahr von dieser Seite her ihren Vor- rechten drohe, und boten ihre Hand zu einer Verschwörung gegkn den Scr- vius Tullius, an deren Spitze seine schändliche Tochter Tullia und sein Schwiegersohn Tarquinius standen. Tarquinius, durch den Mord sei- nes Schwiegervaters zum Throne gelangt (532 v. Chr.), führte zwar glück- liche Kriege und hob Rom's Macht und Bildung um ein Bedeutendes, aber durch seinen Stolz und sein Streben nach unumschränkter Herrschaft zog er sich den Haß des Volks und den Beinamen des Uebermüthi- gen (Superbus) zu. Insbesondere empfanden es auch die Patrizier übel, daß die Plebejer vom Königthum begünstigt wurden, und als daher Tar- quinius die Stadt Ardea belagerte und einer seiner Söhne, Sextus Tar- quinius, an des Tarquinius Collatinus edlen Gemahlin Luc reti a eine Schandthat verübt hatte, infolge deren die keusche Römerin sich selbst er- mordete, erklärte das Volk, vom Collatinus und dem Königsfeinde Mar- kus Junius Brutus, der nur durch verstellten Blödsinn des grau- samen Königs Rache entgangen war, aufgereizt, über dem blutigen Leich-

6. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 164

1854 - Saalfeld : Riese
scheu Verfassung und die ganze bürgerliche Ordnung beruhte. Insbeson- dere trug die Eroberung der Franken in Gallien zur Ausbildung dieser Verfassung am meisten Lei. Chlodwig nämlich machte seine Eroberungen mit einem Gefolge (Geleite) fränkischer Jünglinge und Männer. Sollte nun die Herrschaft über ein Land mit vielen Millionen Einwohnern be- hauptet werden, so mußten sich die Eroberer, wie ein stehendes Heer, über dasselbe verbreiten und fest zusammenhalten. Ohne den alten Eigenthü- mern geradezu ihr Gut zu rauben, gelangten die Franken dennoch in den Besitz unermeßlicher Ländereien, welche den vormals herrschenden Römern gehört hatten oder unter den Unruhen der Zeit herrenlos geworden waren. Alle diese Ländereien wurden als ein Gemeingut (Fiseus) betrachtet und zur Benutzung unter die Theilhaber des Geleites nach ihrem militä- rischen Range vertheilt. Der Antheil des Königs an dem Gemeingut hieß Regale oder Domäne;, ein gewöhnliches, aus dem Fiscus überlassenes Gut nannte man Feod (Treuegut) im Gegensatz von Allod oder wirklich eigenthümlichem Gute. Die Inhaber solcher Feod- oder Lehensgüter blie- den auch im Frieden, wie zuvor im Kriege, Leute des Königs und hießen seine Vasallen, Dienstmannen oder Getreuen, auch Barone oder Krieger. Sie mußten die allgemeine Heeresfolge leisten, indem Heer- dann mitziehen und dem Lehens Herrn stets zu Dienst treu-gewärtig sein. Versäumte ein Vasall seine Pflicht, so konnte der Lehensherr das Gut wieder einziehen. Mächtige Lehensleute vergaben dann wieder Theile ihres Gutes lehensweise an Leute ihres Gefolges (Afterlehen), und die großen Gutsbesitzer und andere reiche Menschen unter den Millionen der Unterworfenen schlossen sich den Eroberern an und wurden Vasallen des Königs, während die große Menge der Menschen im Laufe der Zeit zur Hörigkeit herabsank. Es lag in der Natur des Lehenswesens, Alles mit seinen eisernen Banden zu umschlingen, die Städte nicht minder, als Flecken und Dörfer, und mit der Erweiterung des fränkischen Reichs brei- tete es sich nachher auch in den alten Sitzen der deutschen Völker aus. Sämmtliche Vasallen kamen jährlich einmal zu einem Reichstage oder Märzfelde zusammen, um über die öffentlichen Angelegenheiten zu verhandeln. Dem König standen für die Angelegenheiten des Kriegs und des Frie- dens oberste Beamte zur Seite, welche als Pfleger des Rechts in den ein- zelnen Gauen — Grafen, als Anführer des Heeres — Herzöge hie- ßen. Derjenige Beamte aber, der über das eroberte Geineingut, also nicht blos über die Domänen des Königs, sondern auch über die ausgetheilten oder auszutheilenden Lehen die Aussicht hatte, führte im fränkischen Reiche den Namen Majordom (Hausmaier). So lange die Könige selbst an der Spitze ihrer Heere erschienen, hatten die Hausmaier nur eine sehr untergeordnete Stellung; als aber bei der großen Zerrüttung in der könig- lichen Familie eine Reihe unmündiger, unthätiger und geistesschwacher Kö- nige auf einander folgte, und die Hausmaier auch die Anführung des Hee- res sich anmaßten, sanken die Könige zu bloßen Schattenbildern herab und den Hausmaiern feblte zu ihrer wachsenden Macht nur noch der königliche Stern. Solche mächtige Majordome im Frankenreiche waren Pipin von Herist all (gest. 714) und sein noch kräftigerer Sohn Karl Martell

7. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 235

1854 - Saalfeld : Riese
235 ten und auch in Deutschland loderte hier und da die Flamme des Bürger- kriegs empor. Aber auch der Arm eines Friedrich I. war nicht stark genug gegen eine so große aufgestürmte Welt, und bald sollte es der mächtige Kaiser noch mehr erfahren, was es bedeute, die Freiheit und den Papst zugleich zu bekämpfen. Schon 1k64 bildete sich auf Betrieb Venedig's ein lombardischer Städtebuud, und des Kaisers bitterer Feind, Alexander Hl., verband sich nach seiner Rückkehr nach Rom mit dem König von Sicilien itnb dem griechischen Kaiser. Da zog Friedrich zum dritten Mal mit einem zahl- reichen Heere über die Alpen, eroberte Rom (1167) und führte den Gegen- papst, Pascha! Hi., mit großem Gepränge in die Peterskirche ein. Aber hier war das Ende seiner Siege. Eine furchtbare Pest raffte in Zeit von acht Tagen den schönsten Theil des deutschen Heeres hin, im obern Italien erhob sich drohend der Bund der Lombarden, Mailand erstand wieder aus seiner Asche, und der Kaiser, aller seiner Helden jammervoll beraubt und überall von wälscher Tücke umstellt, mußte wie ein verfolgter Abeutheurer nach der Heimath zurückkehren (1168). Zu Susa entging er nur dadurch den Nachstellungen, daß ein treuer Ritter, Hermann von Siebeneichen, wel- cher dem Kaiser an Gestalt ähnlich war, sich in des Kaisers Bett legte und seine Flucht in Verkleidung möglich machte. Fast ganz Italien trat nun dem lombardischen Bunde bei, die deutschen Beamten und Besatzungen wurden vertrieben und dem Kaiser zur Schmach, dem Papst Alexander zu Ehren wurde die furchtbare Feste Alessandria am Po als ein Bollwerk gegen künftige Römerzüge gebaut. Friedrich, mit dem Gedanken an eine neue große Rüstung beschäftigt, weilte jetzt über sechs Jahre in Deutschland, den wilden Fehdegeist der Ritter, von denen viele auf ihren Burgen sich nur von Raub und Fehde erhielten, mächtig bekämpfend und eine Menge Raubschlösser zerstörend. Da- mals hatte Heinrich der Löwe in den slavischen Landen jenseits der Elbe (Mecklenburg, Pommern) bedeutende Eroberungen gemacht, das Chri- stenthum und deutsches Leben ausgebreitet und beherrschte im Norden Deutschlands fast ein unabhängiges Reich. Seine Residenz war Vraun- schweig, wo ein großer eherner Löwe den Eingang seiner Burg zierte. Gegen ihn erhoben die eifersüchtigen sächsischen Fürsten und Großen, unter ihnen Markgraf Albrecht der Bär von Brandenburg und Landgraf Ludwig von Thüringen, der wegen seiner Strenge gegen die das Landvolk unterdrückenden Edelleute der Eiserne*) hieß, eine schwere *) Auch die hörigen Bauern hatten damals von ihren fchdclustigcn Herren viele Unterdrückungen zu erdulden, indem diese zur Befriedigung ihrer steigenden Bedürfnisse die Bodcnzinse, Feudal- und Leibeigenschaftslasten aller Art vervielfältigten. Eine Menge Bauern nahmen, um sich zu schützen, Bürgerrecht in den Städten und hießen Aus- oder Pfahlbürger. Einzelne Fürsten, nahmen die Bauern gegen den Adel in Schutz und erwarben sich dadurch die Vvlkslicbe, wie Landgraf Ludwig der Eiserne von Thüringen. Ludwig verirrte sich einst auf der Jagd und nahm bei einem Schmiede zu Apolda Nackck- lager,^ ohne sich zu erkennen zu geben. Der Schmied schmiedete am Morgen sein Eisen und rief immer: „Ludwig, werde hart! Ludwig, werde hart!" Er meinte damit, der Landgraf sollte gegen den Adel hart werden, wie das Eisen. Ludwig verstand den Wink und vermehrte seine Macht, indem er das Landvolk gegen ungerechte Bedrückungen des

8. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 197

1854 - Saalfeld : Riese
herzoglichen Familien markgräfliche, pfalzgräfliche, gräfliche u. s. w. und nahmen von den festen Burgen, die der Adel jetzt auf allen Bergen anlegte, Familiennamen an. Als ein letzter Rest der alten Freien, die nicht in die Städte übergegangen waren, erhielten sich noch freie Bauerngemeinden, die zwar einen Herzog oder Grafen als Reichsvogt oder einen Bischof als Zehntherrn anerkannten, übrigens aber bei ihrer alten Freiheit bleiben wollten. Allein auch diese suchte man in den Zustand der Hörigkeit zu bringen, was auch fast überall, nur nicht in Niedersachsen und der Schweiz, gelang. So war denn die alte deutsche Volksfreiheit durch das Lehenswesen untergraben und endlich beinahe ausgerottet worden. Sie gewann aber innerhalb des Lehenswesens wieder neuen Boden durch die Ausnahmsgesetze, Freibriefe, Schenkungen und Privilegien aller Art, insbesondere aber, als neben der Geistlichkeit und dem Adel sich die Städte als die dritte Macht im Reiche zu constituiren ansingen. Bald erkannten auch die Kaiser in dem Flor der Städte das wirksamste Gegenmittel gegen die Uebermacht der großen Vasallen und ertheilten den Ortschaften, die auf dem Gebiete und unter der Herrschaft von geistlichen und weltlichen Herren allmälig zu Städten herangewachsen waren, Freibriefe und in denselben die Rechte von Reichs- städten, d. h. sie standen unter kaiserlicher Gerichtsbarkeit, welche ein Rcichsvogt, Burggraf oder Burgvogt im Namen des Kaisers ausübte, und hatten, was sonst nur den Bischöfen und Herzögen zustand, das Münz- und Zollrecht, und nach Innen Gemeindefreiheit, eigne Verwaltung und Gesetzgebung. Unter dem Reichsvogt standen zwölf von den Bürgern ge- wählte Schöppen, welche mit ihrem Vorsitzer, dem Schultheißen, den Stadtrath bildeten. Herzogliche und bischöfliche Städte machten sich größten- theils allmälig frei und hießen zum Unterschiede von den Reichsstädten — freie Städte. Den Kern der Bürgerschaft bildeten überall die Grund- besitzer oder freien Altbürger, auch vorzugsweise die Geschlechter (d. h. die von vornehmem Geschlechte) genannt, welche zuerst Grund und Boden der Stadt besetzt oder auch von ihren Gütern in der Umgegend sich in die Stadt zurückgezogen hatten. Außer ihnen gab es eine viel größere Zahl von unfreien Bürgern, welche als ursprünglich Leibeigene der freien Vürgersamilien oder als hergelaufenes Volk unter dem Schutz der gesummten Gemeinde standen und entweder Handwerke trieben oder den reichen Bür- gern als Knechte, Tagelöhner re. dienten. Jene Geschlechter traten durch Wechselheirathen und gemeinschaftliche Handelsunternehmungen in eine enge aristokratische Verbindung zusammen und behielten sich allein das Recht öffentlicher Versammlungen vor. Aber auch die zahlreichen Handwerker, welche sich in städtischen Fehden durch ihre handfeste Tapferkeit auszeich- neten, errangen sich nach und nach politische Rechte, sonderten sich in Zünfte und traten als kleine Gilde unter ihrem aus den Zunftmeistern freigewählten Bürgermeister jenen Altbürgern (Geschlechtern, Patriziern) mit ihrem Schultheißen und ihrer großen oder Kaufmannsgilde mit wachsenden Ansprüchen gegenüber. Der Handel kam schnell in Flor. Köln zählte im elften Jahrhundert mehr als 500 Kaufleute in seinen Mauern. Hamburg, Köln, Schles- wig, Bremen besorgten den Handel nach" dem Norden. Im Süden stieg besonders Venedig seit dem neunten Jahrhundert empor und besorgte

9. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 213

1854 - Saalfeld : Riese
213 unmittelbar im Besitz behielten, ließen sie durch leibeigene Knechte bear- beiten. Die öffentlichen Versammlungen der Angelsachsen, aus denen die vornehmsten Geistlichen und Laien erschienen, aber auch Thaue und andere Freie Sitz und Stimme hatten, hießen Wittena-Gemote, d. h. Ver- sammlungen der Weisen. Diese alte Verfassung nun, welche durch die dä- nischen Kriege vielfach erschüttert und aufgelöst war, stellte Alfred zur erfolg- reichen Vertheidigung des Landes mit Strenge wieder her, sammelte und ordnete die altsächsischen Gesetze und sorgte also für Sicherheit und Ge- rechtigkeitspflcge, daß man zu sagen pflegte, ein Wanderer, welcher seine volle Geldbörse aus dem Wege verloren hätte, könne dieselbe nach einem Monate unberührt auf derselben Stelle wiederfinden. Gemäß der politischen Eintheilung des Landes war auch die Gerichts- verfassung eingerichtet. Das unterste Gericht war die Zehnte, eine Ge- meinde von zehn freien Hausvätern, welche unter dem Vorsitz des Zehent- hauptes ihre eigenen Streitigkeiten schlichteten. Darauf folgte das Gericht der Hunderte oder der Gemeinde von zehn Zehnten, das aus einem Ausschüsse von zwölf Männern bestand und sich alle Monate versammelte. Sie leisteten einen Eid, nach bestem Wissen und Gewissen richten zu wol- ler. Noch höher stand das Grafschaftsgericht, das alle Jahre zweimal unter dem Vorsitze des Bischofs und des Grafen gehalten wurde. Zuletzt fand Berufung an den König statt. Alfred war in Abfertigung solcher Sa- chen unermüdet und hegte dabei große Achtung für die Freiheit seines Volks. Er setzte fest, daß nach altgermanischer Weise jeder Bürger von andern Bürgern seines Gleichen gerichtet werden sollte, und äußerte in seinem letzten Willen: „Engländer müssen beständig so frei bleiben wie ihre Gedanken." Nicht minder groß waren die Verdienste Alfred's um die Wiederher- stellung der Kirche und der Bildung in England, welche vor den normanni- schen Einfällen so hoch gestanden hatte (Beda der Ehrwürdige — Al- cuin). Noch in seinem sechsunddreißigsten Jahre lernte er die lateinische Sprache und gewann trotz seiner Regierungsgeschäste durch weise Einthei- lung seines Tagewerks noch Zeit, sich mit den Wissenschaften zu beschäf- tigen, Bücher für das Volk selbst zu verfassen oder aus dem Lateinischen ins Angelsächsische zu übersetzen, altsächsische Volkslieder zu sammeln oder selbst ähnliche zu dichten. Schulen wurden errichtet, ausgezeichnete Gelehrte an den Hof berufen, kunstreiche Handwerker und Kaufleute durch große Ver- günstigungen ins Land gezogen, Ackerbau und Handel in jeder Weise be- fördert. Alles dieses that der große Mann unter häufigen Anfällen jener schmerzhaften Krankheit, welche der Kunst der sächsischen Aerzte spottete und welcher er auch schon im zweiundfunfzigsten Lebensjahre (901) unterlag. Allein seine, mit tiefem Verstände dem Volke und den Verhältnissen des Landes angepaßten Einrichtungen haben auch die schrecklichsten Stürme spä- terer Zeiten überdauert. Iii. Wilhelm der Eroberer (1066). Unter Alfred's Nachfolgern erneuerten die Normannen ihre alten Ein- fälle und fanden an den Briten in Wales und ihren Landsleuten im nörd- lichen England bereitwillige Bundesgenossen. Indessen waren die Angel-

10. Welcher die Geschichte des Alterthums und des Mittelalters enthält - S. 215

1854 - Saalfeld : Riese
bis an den Abend, wo endlich König Harold, von einem Pfeile getroffen, neben dem Reichsbanner niedersank. 15,000 Normannen deckten das Schlacht- feld, und Wilhelm's Sieg war theuer erkauft, aber die Kraft der Sachsen war gebrochen. Der schlaue Sieger, von nun an der Eroberer genannt, rückte mit festen und sichern Schritten auf London los und wurde durch die Wahl der vornehmsten Edelleute, Bischöfe und Einwohner von London und durch die Krönung, welche der Erzbischof von Port am 26. December 1066 in der Westminsterabtei verrichtete, als König von England anerkannt. Noch heute besitzen feine Nachkommen in weiblicher Abstammung den englischen Thron. Um seine Eroberung zu sichern, seine übermüthigen Ritter und Krieger zu belohnen und den Widerstand der Sachsen zu brechen, stieß Wilhelm die altenglische Verfassung um und führte mit Strenge und Grausamkeit das französische Lehenswesen ein. Fast alles Grundeigenthum ging in die Hände der Normannen über, und nur diejenigen Engländer erhielten sich, welche fügsam genug waren, um ihr bisher freies Eigenthum von den Nor- mannen als Lehen zu empfangen. Die häufigen Ausstände der Sachsen gaben dem Könige die willkommene Veranlassung, die reichen angelsächsischen Familien ihrer Güter zu berauben, zu verbannen oder einzukerkern, und nor- männische Barone als königliche Vasallen traten an die Stelle der angel- sächsischen königlichen Thane; die gemeinen Thane, wenn sie so glücklich waren ihre Besitzungen hehalten zu dürfen, wurden Untervasallen der Sie- ger, und die Masse der kleineren angelsächsischen Besitzer, die Ceorls, ge- riethen in Leibeigenschaft. Das ganze Land zerfiel in 700 Baronien und 60,215 Ritterlehen, der König aber hatte sich 1400 Güter vorbehalten, so daß er einer der reichsten Monarchen seiner Zeit genannt werden konnte. Außerdem gehörten dem Könige 68 Forsten, in welchen einen Hasen zu tödten bei der barbarischen Strafe der Blendung verboten war. An die Stelle der ehemaligen Wittenagemote traten Parliamente, welche aus dem König, den ersten Beamten und den Kronvasallen bestanden. Von dem alten sächsischen Gerichtswesen wurde nur so viel beibehalten, als den neuen Verhältnissen entsprach. Die alte Sprache und Sitte aber erlitt eine gewaltige Veränderung, da die französisch gebildeten Normannen am Hofe, beim Gerichtswesen, in den Schulen das Französische einführten, und aus diesem Gemisch des Französischen und Englischen ist das heutige Englisch hervorgegangen. Uebrigens starb Wilhelm der Eroberer in einem Kloster bei Rouen, auf seinem Sterbebette seine harten Maßregeln gegen das eng- lische Volk bitter bereuend und durch reiche Vermächtnisse an die Kirche nach dem Glauben seiner Zeit sühnend. § 55. Ansgar, der Apostel des skandinavischen Nordens (gest. 865). Schon Karl der Große hatte erkannt, daß die Bekehrung der Sachsen zum Christenthum niemals gehörig befestigt werden könnte, so lange Odin's Altäre jenseits der Elbe unzerstört blieben. Um sich daher den Zugang zu Nordalbingien (den Ländern nördlich der Elbe) offen zu erhalten, hatte er jenseits der Elbe einige feste Plätze angelegt und zu Hamburg, einem
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