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Durch den Sieg der Democratie, wie wir ihn oben geschildert haben,
hatten die Plebejer mit den Patriziern gleiche staatsbürgerliche Rechte errun-
gen. Aber nun erhob sich ein neuer Adel (Nobilität) aus den Nach-
kommen Derer, welche hohe Staatsämter bekleidet hatten, und suchte durch
alle Mittel, durch Bestechung der armen Bürger in der Volksversammlung
in den fast ausschließlichen Besitz aller hohen Staatsämter und Senator-
stellen zu kommen und den eroberten Grund und Boden zum alleinigen
Nutzeigenthum an sich zu reißen. Die meisten ärmern Bürger, denen bei
Bertheilung von Gemeinland kleine bäuerliche Gründstücke zugesallen waren,
wurden von den mächtigen Adligen (Nobiles) aus ihrem Besitz verdrängt
und dadurch in das Proletariat hinabgedrückt, an die Stelle der kleinen
freien Gutsbesitzer aber traten leibeigene Knechte, deren die Eroberungs-
kriege eine Menge lieferten. Dies brachte dem Staate große Gefahren:
allein auf Sicilien standen gegen 200,000 unzufriedene Sclaven auf, welche
die schöne Insel um die Wette verwüsteten und vier Jahre lang den rö-
mischen Heeren viel zu schaffen machten (134—131 v. Chr.). Zwar
wurden aus der großen Zahl der Sclaven von ihren Herren auch viele
freigelassen und diese Freigelassenen traten in eine besondere städtische
Tribus zusammen; allein diese Klasse von Bürgern aus Fremdlingen konnte
kein großes Vertrauen erwecken. Viel besser würde man dem Mangel an
Bürgern der mittleren Klasse abgeholfen haben, wenn man den Latinern
und andern italischen, mit den Römern durch Sitte und Sprache ver-
wandten Völkerschaften, welche ihnen mit ihrem Blute die Weltherrschaft
hatten erringen helfen, ihre gerechten Forderungen bewilligt und das volle
römische Bürgerrecht ertheilt, wenn man das Römerthum zum italischen
Volksthum erweitert hätte. Allein dem widersetzte sich patrizischer Stolz
und Starrsinn und plebejische Engherzigkeit.
Diesen jammervollen, durch das Uebermaß des Reichthums und der
Armuth hervorgebrachten Zustand in Rom und Italien gründlich zu ver-
bessern unternahmen zwei edelgesinnte Römer plebejischer Herkunft, Tibe-
rius Sempronius Gracchus und sein Bruder Casus S empro-
ll ius Gracchus, Söhne des Tiberius Sempronius Gracchus, der Cen-
sor und zwei Mal Consul gewesen war, und der edlen Cornelia, der
Tochter des ältern Scipio, einer vortrefflichen, durch griechische Wissen-
schaft hochgebildeten Frau, welche als Wittwe die Hand eines ägyptischen
Königs ausgeschlagen hatte, um die Erziehung ihrer beiden Söhne selbst
leiten zu können. Auf seiner Heimkehr aus dem numantinischen Kriege
durch das entvölkerte, einst so blühende Etrurien hatte Tiberitts Grac-
chus das Elend der in drückender Abhängigkeit von den Reichen lebenden
Bewohner Italiens wahrgenommen und fühlte inniges Mitleid mit dem
armen Volke, welches jetzt die Heere bildete: „Diese braven Römer," äu-
ßerte er sich darüber, „besitzen nichts, als Lust und Licht; denn diese kann
man ihnen nicht rauben. Sie fechten nur, um Anderen Pracht und Auf-
wand zu verschaffen und deren Reichthümer zu vermehren, und indem sie
Herren der Welt genannt werden, besitzen sie keinen Fuß breit Erde."
Daher forderte er, im Jahr 133 v. Chr. zum Volkstribun erwählt, der
immer zunehmenden Verarmung des Volks zu steuern, die Erneuerung des
Licinischen Ackcrgesetzes, nach welchem kein römischer Bürger von den
Staatsländereien mehr als 500 Morgen für sich und 250 Morgen für
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Extrahierte Personennamen: Gracchus Tiberius Cornelia Scipio Scipio
Extrahierte Ortsnamen: Rom Italien Etrurien Italiens
160
genannt, waren nebst den drei Hauptvölkern des indogermanischen Sprach-
stammes: den Kelten in Gallien, Britannien und Spanien, den A est en
und Slaven in unvordenklichen Zeiten aus Asien in Mitteleuropa einge-
wandert. Sie selbst verehrten als ihre Stammväter den alten Helden Teut
oder Thuiskon, den Sohn ihres Gottes Wuotan oder Odhin, und dessen
Sohn Man uns. Die Ursitze der Germanen erstreckten sich vom Jura,
den Vogesen und der Maas bis zur Weichsel und von der Donau bis zur
Nord- und Ostsee, ja auch über den größten Theil der skandinavischen Halb-
insel. In diesem Gebiet mit übrigens sehr unbestimmten Grenzen lebten sie
in sehr viele Völkerschaften getheilt, noch meist gesondert, außer wenn sie
zum Zweck der Vertheidigung oder des Angriffs in Völkerverbündnisse zu-
sammentraten, und ohne ein gemeinsames politisches Band.
Was die bürgerlichen und politischen Verhältnisse der alten Deutschen
anlangt, so finden wir in den ältesten Zeiten zwei Klassen von Menschen
in Deutschland, Herrschende und Gehorchende. Jene waren Eigen-
thümer des Landes und schalteten auf ihrem größern oder kleinern Besitz-
thum (Allod) mit voller Unabhängigkeit. Die freien Männer eines Gaues
oder mehrerer Gaue traten zu einem freiwilligen Staatsverbande zusammen
und vereinigten sich als Wehrmänner zu gemeinsamer Vertheidigung.
An der Spitze der Volksgemeinde stand der freigewählte Graf (der Graue,
der Alte) für die Angelegenheiten des Friedens, für die Volksgemeinde in
Waffen aber, in Beziehung auf,den Krieg war er der Herzog. Unter
dem Herzoge standen als Beamte für Krieg und Frieden in de» einzelnen
Kreisen oder Marken des Gaues — die Fürste n. Aus der Zahl der
Herzöge wurde für den Fall eines großen Kriegs der angesehenste zum
Oberfeldherrn, zum Könige gewählt.
Die Gehorchenden waren entweder leibeigene Knechte (durch Ge-
burt, Kriegsgefangenschaft oder Würfelspiel), oder Hintersassen (Leute)
der Freien, d. h. sie saßen auf deren Grund und Boden, hatten keine staats-
bürgerlichen Rechte und waren den freien Eigenthümern zins- oder dienst-
pflichtig.
Aus der alten Deutschen Waffen- und Thatenlust ging die eigenthüm-
liche Sitte hervor, daß deutsche Jünglinge sieh unter einem aus ihrer Mitte
gewählten Fürsten zusammenschnürten, um in fremden Kriegen um Lohn und
Beute zu fechten. Dies waren die Geleite oder Gefolge, welche bei
den Eroberungen der Deutschen eine so große Rolle spielten.
Von dem Lande selbst, welches doch zu den schönsten Europa's gehört,
sprachen die Römer freilich oft mit Verachtung und suchten es in aller Weise
häßlich und abscheulich darzustellen. Dies thaten sie aber nur, um ihre
schmachvollen Rückzüge aus Deutschland vor ihren Landsleuten zu beschöni-
gen und sich ihrer Kämpfe mit der wilden Natur zu rühmen. Sie schilder-
ten es als kalt und rauh, mit großen Steppen, Sümpfen und Waldungen
bedeckt. Allerdings gab es damals in Deutschland noch keine Städte, son-
dern die Bewohner lebten in einzelnen Hütten und Gehöften über das Land
zerstreut. Noch trug das Land keinen Roggen und Waizen, schönes Obst
und Wein, sondern nur Gerste und Hafer, wilde Beeren, wildes Obst,
große Rettige. Aus der Gerste wurde ein un gehopftes Bier, aus
Honig und Wasser durch Kochen und Gährung Meth bereitet. Auch die
Pferde und Rinder zeichneten sich nicht durch Schönheit, wohl aber durch
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Extrahierte Personennamen: Gottes_Wuotan
Extrahierte Ortsnamen: Gallien Britannien Spanien Asien Mitteleuropa Donau Ostsee Deutschland Deutschland Deutschland
212
Diese Eroberung wurde von den Dänen, welche mit abergläubischer
Verehrung an dem vermeinten Heiligthum hingen, als eine üble Vorbedeu-
tung angesehen, von den Sachsen aber als der Hahnenschrei des anbrechen-
den Tages der Freiheit begrüßt. Alfred erkannte darin die Hand des Herrn
und beschloß, dem Winke zu folgen. Um aber das kleine Häuflein der
Seinen nicht aufs Ungewisse blind in Gefahren zu führen, wagte er sich
zuvor als Harfner verkleidet in das Lager der Feinde und, während er ihnen
Lieder sang, beobachtete er sorgfältig die Stellungen und Schwächen der-
selben. Die Dänen, nur auf Plünderung bedacht und keinen Widerstand
von Seiten der Sachsen mehr erwartend, waren in fahrlässige Sicherheit
versunken und in schwelgendes Wohlleben- hingegeben. Unentdeckt kehrte
Alfred in seine Insel der Edlen zurück, sammelte alle streitbaren Engländer
um sich und erschien an der Spitze dieses Heeres bei Eddington in Wilt-
shire. Die überraschten Dänen wurden gänzlich geschlagen, behielten aber
nach einem neuen Vertrage die gemachten Eroberungen, welche der zum
Christenthum übertretende Dänenfürst Guthrum, in der Taufe Athelstan
genannt, als Lehen der englischen Krone regierte.
Alfred's Streben war nun darauf gerichtet, Engländer und Dänen
mit einander zu verschmelzen; da er ihnen aber nicht ganz trauen konnte,
ließ er die zerstörten Städte wieder aufbauen, legte feste Schlösser an und
unterhielt eine zahlreiche Flotte. So gerüstet war es ihin möglich, einen
neuen furchtbaren Schwarm Normänner, welche von Frankreich aus unter
ihrem Anführer Hastings in 330 Schiffen über den Kanal setzten, an
der Küste von Kent landeten und sich mit den Dänen in Ostangeln und
Northumberland verbanden, nach dreijährigen Anstrengungen zu unterwerfen
oder zu zerstreuen (893).
Wiewohl der königliche Held in 50 Treffen gegen die Dänen focht,
so legte er doch gern das Schwert aus der Hand, um als Ordner, Gesetz-
geber und Bildner seines Volks zu walten. Die Verfassung des angel-
sächsischen Staats in England hatte sich gemäß den Umständen ausgebildet,
unter welchen das Land erobert worden war. Die Eroberer hatten nach fast
gänzlicher Ausrottung oder Vertreibung der eingeborncn Briten das Land nach
dem militärischen Range unter sich vertheilt, welchen sie als Führer oder
Folger im Geleit einnahmen. Die Geleite waren nach Zehnten, Hunderten
und Schaaren eingetheilt gewesen, und dieselbe Ordnung wurde auch auf
das Landgebiet übertragen, welches den Kriegern zugetheilt worden war.
Das Land zerfiel demnach in Zehntschaften, Hundertschaften und
Shires oder Grafschaften mit einem Aerl oder Alderman (Graf)
an der Spitze. Ueber Allen stand der König mit demselben Ansehn und
derselben Geltung, welche er als Herzog im Geleite gehabt hatte. Als aber
späterhin neue Schaaren aus Deutschland nachkamen, überließen die Könige
und die übrigen Führer den Neuangekommenen Theile ihres Eigenthums
gegen die Verpflichtung, ihnen zum Kriege zu folgen. Jene ersten Sieger,
die wahren Grundeigenthümer, hießen königliche Th ane, die ihnen zum
Kriegsdienst verpflichteten Vasallen — gemeine Than e. Das Land,
welches die Thane nicht selbst bearbeiten lassen konnten, gaben sie gegen
Zins und Dienst an Hintersassen, Kerle (Ceorl, Churl) genannt,
welche wohl gewöhnlich Briten oder auch armes von den deutschen Küsten
eingewandertes Volk gewesen sein mögen. Das Land, welches die Thane
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Extrahierte Personennamen: Alfred Alfred Kent
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Sachsen Wilt- Guthrum Frankreich Ostangeln Northumberland England Deutschland
31
Wiederkehr keine Aenderung an seinen Gesetzen vorzunehmen, trat er eine
Reise nach Delphi an, sandte von dort einen neuen Götterspruch des In-
halts ein: „es werde Sparta Lei den Gesetzen des Lycurg groß und ruhm-
voll werden," kehrte aber absichtlich nie in sein Vaterland zurück und soll
in Creta gestorben sein.
Die Hauptzüge der Lycurgischen Gesetzgebung sind etwa folgende: das
erbliche Zweikönigthum ließ Lycurg fortbestehen. Neben den Königen bestand
ein Rath der Alten (Senat), 28 an der Zahl, zu dessen Mitgliedern
nur unbescholtene, über 60 Jahre alte Männer gewählt werden konnten.
Auch die Leiden Könige hatten darin jeder eine Stimme. Sonst waren
die Könige beschränkte und verantwortliche Vollstrecker des Gesetzes, Vor-
steher der Religion und im Kriege Anführer des Heeres. Die Bürger-
versammlung hatte die gesetzgebende Gewalt und die Wahl der Magistrats-
personen. Ein oberster Gerichtshof von fünf Staatsaufsehern oder
Ephoren vertrat in Abwesenheit der Könige die Stelle derselben und konnte
auch sie zur Rechenschaft ziehen. So war denn die spartanische Verfassung
eine Mischung von Monarchie, Aristo er a ti e (Herrschaft der Besten,
Edlen, Vornehmen) und Democratie (Volksherrschaft). Allein die
Wohlthat dieser freien Staatsverfassung kam eigentlich nur den 10,000
Spartanern dorischer Abkunft zu Gute, und im Grunde tyrannisirten diese
die übrigen Landesbewohner, zunächst die 30,000 Lacedämonier, die Nach-
kommen der besiegten Achäer, die als kleinere Gutsbesitzer noch ein erträg-
liches Dasein hatten, und am meisten jene mehrere Hunderttausende von
Heloten oder Staatssclaven, welche als Nachkommen der besiegten Bürger
von Helos und späterhin der unterjochten Messenier ganz rechtlos dastanden.
Um den eigentlichen Spartanern das Uebergewicht über die andern Landes-
bewohner zu sichern, gab ihnen Lycurg eine kriegerische Erziehung. Die
spartanischen Mädchen und Weiber mußten ihren Körper durch Laufen, Rin-
gen, Werfen und andere Leibesübungen abhärten und gewandt machen.
Die neugebornen Kinder wurden gleich nach der Geburt besichtigt und wenn
sie zu schwach befunden wurden, erbarmungslos zum Verhungern ausgesetzt.
Vom siebenten Jahre an war die Erziehung der Knaben öffentlich, sie wur-
den in gewisse Haufen oder Klassen getheilt und standen unter der Ober-
aufsicht eines aus den vornehmsten Bürgern erwählten Knabenerziehers.
Wie gegen Hunger und Wachen, Hitze und Frost, wurden sie auch gegen
empfindliche Körperschmerzen abgehärtet. Bei Tische gab es nur mäßige
Portionen, jedoch war es erlaubt heimlich Etwas zu entwenden. In der
Gesellschaft von Alten durften sie nur sprechen, wenn sie gefragt wurden.
Für alle Spartaner waren gemeinschaftliche öffentliche Mahlzeiten angeord-
net, bei welchen die berühmte schwarze Suppe aus Schweinefleischbrühe,
Blut, Essig und Salz eine Hauptrolle spielte.
Aus den Privathäusern war alle Pracht und Ueppigkeit verbannt, und
nur solche Gegenstände zugelassen, welche mit Axt und Säge verfertigt wa-
ren. Lycurg verbot auch den Gebrauch von Gold- und Silbergeld und ließ
nur eiserne Münzen zu.
Die geistige Bildung der Spartaner beschränkte sich auf das Nothdürf-
tigste, auf Schreibekunst zum nothwendigen Gebrauch, Auswendiglernen hei-
liger und kriegerischer Lieder und statt der verhaßten Redekunst befleißigten
sie sich im Ausdruck einer treffenden und bündigen (lakonischen) Kürze.
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69
weiterten Schritt für Schritt das Gebiet und die Macht Rom's, erhöhten
den Wohlstand und selbst den Glanz der schon volkreichen Stadt. Zu
jenen Altbürgern Nom's, den Patriziern, deren Nachkommen den römischen
Erbadel bildeten und allein zu obrigkeitlichen Aemtern gelangen konnten,
kam im Laufe der Zeit die Masse der gemeinfreien Bürger, der Plebe-
jer, welche aus den besiegten und nach Rom übergesiedelten Albanern und
andern Latinern bestanden. Diese Plebejer, welche an Zahl das eigent-
liche römische Volk d. h. hier die Patrizier weit überstiegen, aber zum
Theil aus ihren Gütern lebten, waren bis auf Tarquin den Alten von
allen Staats- und Priesterämtern ausgeschlosten und ganz der Willkühr
der Patrizier preisgegeben. Dennoch mußten sie Kriegsdienste leisten. Erst
Tarquin der Alte vermochte diesen Zustand nur insoweit zu ändern, daß
die edelsten plebejischen Familien in die drei alten Tribus aufgenommen
wurden. Dagegen theilte Servius Tullius die Plebejer (die Plebs) in vier
Stadt- und sechsundzwanzig Landtribus und erhob sie dadurch zum politischen,
mündigen Stande, daß er Patrizier und Plebejer zu einer Rationalge-
meinde vereinigte und die Gesammtheit der Bürger in sechs Klassen nach
der Stufenleiter des Vermögens (census) theilte. Aus den sechs Klassen zu-
sammen wurden 193 Abtheilungen (Centurien) gebildet, von welchen freilich
die erste Klasse, die Reichsten, wohl lauter Patrizier, achtundneunzig für sich ein-
nahm,so daß sie, wenn sie einig war, in der Versammlung der Volksgemeinde
alle übrigen überstimmte. Die Bürger der sechsten Klasse, zu welcher au-
ßer den ärmern Plebejern auch die meisten Clienten, als Nichteigenthü-
mer oder erbunterthänige Nutznießer aus den Gütern der Neichen, gehörten,
dienten zwar nicht im Kriege, mußten aber eine mäßige Steuer bezahlen.
Diejenigen endlich, welche wegen ihrer Armuth dem Staate nur mit ihren Kin-
dern (proles) dienen konnten, hießen Proletarier. Indessen waren auch die
Lasten des Staats, Steuern und Kriegsdienst, nach demselben Verhältniß
vertheilt. Aber immer noch war der Eintritt in den Senat, die hohen
Staats- und Priesterämter, die Benutzung der Staatsländereien ein Vor-
recht der Patrizier, und es war natürlich, daß die Plebejer, nachdem sie
einmal zu einiger politischer Bedeutung gelangt waren, von nun an nach
gleichen staatsbürgerlichen Rechten mit den Patriziern strebten. Auch ahnten
die Patrizier recht wohl, welche Gefahr von dieser Seite her ihren Vor-
rechten drohe, und boten ihre Hand zu einer Verschwörung gegkn den Scr-
vius Tullius, an deren Spitze seine schändliche Tochter Tullia und sein
Schwiegersohn Tarquinius standen. Tarquinius, durch den Mord sei-
nes Schwiegervaters zum Throne gelangt (532 v. Chr.), führte zwar glück-
liche Kriege und hob Rom's Macht und Bildung um ein Bedeutendes,
aber durch seinen Stolz und sein Streben nach unumschränkter Herrschaft
zog er sich den Haß des Volks und den Beinamen des Uebermüthi-
gen (Superbus) zu. Insbesondere empfanden es auch die Patrizier übel,
daß die Plebejer vom Königthum begünstigt wurden, und als daher Tar-
quinius die Stadt Ardea belagerte und einer seiner Söhne, Sextus Tar-
quinius, an des Tarquinius Collatinus edlen Gemahlin Luc reti a eine
Schandthat verübt hatte, infolge deren die keusche Römerin sich selbst er-
mordete, erklärte das Volk, vom Collatinus und dem Königsfeinde Mar-
kus Junius Brutus, der nur durch verstellten Blödsinn des grau-
samen Königs Rache entgangen war, aufgereizt, über dem blutigen Leich-
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scheu Verfassung und die ganze bürgerliche Ordnung beruhte. Insbeson-
dere trug die Eroberung der Franken in Gallien zur Ausbildung dieser
Verfassung am meisten Lei. Chlodwig nämlich machte seine Eroberungen
mit einem Gefolge (Geleite) fränkischer Jünglinge und Männer. Sollte
nun die Herrschaft über ein Land mit vielen Millionen Einwohnern be-
hauptet werden, so mußten sich die Eroberer, wie ein stehendes Heer, über
dasselbe verbreiten und fest zusammenhalten. Ohne den alten Eigenthü-
mern geradezu ihr Gut zu rauben, gelangten die Franken dennoch in den
Besitz unermeßlicher Ländereien, welche den vormals herrschenden Römern
gehört hatten oder unter den Unruhen der Zeit herrenlos geworden waren.
Alle diese Ländereien wurden als ein Gemeingut (Fiseus) betrachtet
und zur Benutzung unter die Theilhaber des Geleites nach ihrem militä-
rischen Range vertheilt. Der Antheil des Königs an dem Gemeingut hieß
Regale oder Domäne;, ein gewöhnliches, aus dem Fiscus überlassenes
Gut nannte man Feod (Treuegut) im Gegensatz von Allod oder wirklich
eigenthümlichem Gute. Die Inhaber solcher Feod- oder Lehensgüter blie-
den auch im Frieden, wie zuvor im Kriege, Leute des Königs und hießen
seine Vasallen, Dienstmannen oder Getreuen, auch Barone oder
Krieger. Sie mußten die allgemeine Heeresfolge leisten, indem Heer-
dann mitziehen und dem Lehens Herrn stets zu Dienst treu-gewärtig
sein. Versäumte ein Vasall seine Pflicht, so konnte der Lehensherr das
Gut wieder einziehen. Mächtige Lehensleute vergaben dann wieder Theile
ihres Gutes lehensweise an Leute ihres Gefolges (Afterlehen), und die
großen Gutsbesitzer und andere reiche Menschen unter den Millionen der
Unterworfenen schlossen sich den Eroberern an und wurden Vasallen des
Königs, während die große Menge der Menschen im Laufe der Zeit zur
Hörigkeit herabsank. Es lag in der Natur des Lehenswesens, Alles
mit seinen eisernen Banden zu umschlingen, die Städte nicht minder, als
Flecken und Dörfer, und mit der Erweiterung des fränkischen Reichs brei-
tete es sich nachher auch in den alten Sitzen der deutschen Völker aus.
Sämmtliche Vasallen kamen jährlich einmal zu einem Reichstage oder
Märzfelde zusammen, um über die öffentlichen Angelegenheiten zu
verhandeln.
Dem König standen für die Angelegenheiten des Kriegs und des Frie-
dens oberste Beamte zur Seite, welche als Pfleger des Rechts in den ein-
zelnen Gauen — Grafen, als Anführer des Heeres — Herzöge hie-
ßen. Derjenige Beamte aber, der über das eroberte Geineingut, also nicht
blos über die Domänen des Königs, sondern auch über die ausgetheilten
oder auszutheilenden Lehen die Aussicht hatte, führte im fränkischen Reiche
den Namen Majordom (Hausmaier). So lange die Könige selbst
an der Spitze ihrer Heere erschienen, hatten die Hausmaier nur eine sehr
untergeordnete Stellung; als aber bei der großen Zerrüttung in der könig-
lichen Familie eine Reihe unmündiger, unthätiger und geistesschwacher Kö-
nige auf einander folgte, und die Hausmaier auch die Anführung des Hee-
res sich anmaßten, sanken die Könige zu bloßen Schattenbildern herab und
den Hausmaiern feblte zu ihrer wachsenden Macht nur noch der königliche
Stern. Solche mächtige Majordome im Frankenreiche waren Pipin von
Herist all (gest. 714) und sein noch kräftigerer Sohn Karl Martell
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ten und auch in Deutschland loderte hier und da die Flamme des Bürger-
kriegs empor. Aber auch der Arm eines Friedrich I. war nicht stark genug
gegen eine so große aufgestürmte Welt, und bald sollte es der mächtige
Kaiser noch mehr erfahren, was es bedeute, die Freiheit und den Papst
zugleich zu bekämpfen.
Schon 1k64 bildete sich auf Betrieb Venedig's ein lombardischer
Städtebuud, und des Kaisers bitterer Feind, Alexander Hl., verband
sich nach seiner Rückkehr nach Rom mit dem König von Sicilien itnb dem
griechischen Kaiser. Da zog Friedrich zum dritten Mal mit einem zahl-
reichen Heere über die Alpen, eroberte Rom (1167) und führte den Gegen-
papst, Pascha! Hi., mit großem Gepränge in die Peterskirche ein. Aber
hier war das Ende seiner Siege. Eine furchtbare Pest raffte in Zeit von
acht Tagen den schönsten Theil des deutschen Heeres hin, im obern Italien
erhob sich drohend der Bund der Lombarden, Mailand erstand wieder aus
seiner Asche, und der Kaiser, aller seiner Helden jammervoll beraubt und
überall von wälscher Tücke umstellt, mußte wie ein verfolgter Abeutheurer
nach der Heimath zurückkehren (1168). Zu Susa entging er nur dadurch
den Nachstellungen, daß ein treuer Ritter, Hermann von Siebeneichen, wel-
cher dem Kaiser an Gestalt ähnlich war, sich in des Kaisers Bett legte
und seine Flucht in Verkleidung möglich machte. Fast ganz Italien trat
nun dem lombardischen Bunde bei, die deutschen Beamten und Besatzungen
wurden vertrieben und dem Kaiser zur Schmach, dem Papst Alexander zu
Ehren wurde die furchtbare Feste Alessandria am Po als ein Bollwerk
gegen künftige Römerzüge gebaut.
Friedrich, mit dem Gedanken an eine neue große Rüstung beschäftigt,
weilte jetzt über sechs Jahre in Deutschland, den wilden Fehdegeist der
Ritter, von denen viele auf ihren Burgen sich nur von Raub und Fehde
erhielten, mächtig bekämpfend und eine Menge Raubschlösser zerstörend. Da-
mals hatte Heinrich der Löwe in den slavischen Landen jenseits der
Elbe (Mecklenburg, Pommern) bedeutende Eroberungen gemacht, das Chri-
stenthum und deutsches Leben ausgebreitet und beherrschte im Norden
Deutschlands fast ein unabhängiges Reich. Seine Residenz war Vraun-
schweig, wo ein großer eherner Löwe den Eingang seiner Burg zierte.
Gegen ihn erhoben die eifersüchtigen sächsischen Fürsten und Großen, unter
ihnen Markgraf Albrecht der Bär von Brandenburg und Landgraf
Ludwig von Thüringen, der wegen seiner Strenge gegen die das
Landvolk unterdrückenden Edelleute der Eiserne*) hieß, eine schwere
*) Auch die hörigen Bauern hatten damals von ihren fchdclustigcn Herren viele
Unterdrückungen zu erdulden, indem diese zur Befriedigung ihrer steigenden Bedürfnisse
die Bodcnzinse, Feudal- und Leibeigenschaftslasten aller Art vervielfältigten. Eine Menge
Bauern nahmen, um sich zu schützen, Bürgerrecht in den Städten und hießen Aus- oder
Pfahlbürger. Einzelne Fürsten, nahmen die Bauern gegen den Adel in Schutz und
erwarben sich dadurch die Vvlkslicbe, wie Landgraf Ludwig der Eiserne von Thüringen.
Ludwig verirrte sich einst auf der Jagd und nahm bei einem Schmiede zu Apolda Nackck-
lager,^ ohne sich zu erkennen zu geben. Der Schmied schmiedete am Morgen sein Eisen
und rief immer: „Ludwig, werde hart! Ludwig, werde hart!" Er meinte damit, der
Landgraf sollte gegen den Adel hart werden, wie das Eisen. Ludwig verstand den Wink
und vermehrte seine Macht, indem er das Landvolk gegen ungerechte Bedrückungen des
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_I. Alexander_Hl. Alexander Friedrich Friedrich Hermann_von_Siebeneichen Alexander Alexander Friedrich Friedrich Heinrich_der_Löwe Heinrich Albrecht Albrecht Ludwig_von_Thüringen Ludwig Ludwig_der_Eiserne_von_Thüringen Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Rom Sicilien Rom Italien Mailand Italien Alessandria Deutschland Mecklenburg Pommern Deutschlands Brandenburg Apolda
herzoglichen Familien markgräfliche, pfalzgräfliche, gräfliche u. s. w. und
nahmen von den festen Burgen, die der Adel jetzt auf allen Bergen anlegte,
Familiennamen an. Als ein letzter Rest der alten Freien, die nicht in die
Städte übergegangen waren, erhielten sich noch freie Bauerngemeinden, die
zwar einen Herzog oder Grafen als Reichsvogt oder einen Bischof als
Zehntherrn anerkannten, übrigens aber bei ihrer alten Freiheit bleiben
wollten. Allein auch diese suchte man in den Zustand der Hörigkeit zu
bringen, was auch fast überall, nur nicht in Niedersachsen und der Schweiz,
gelang.
So war denn die alte deutsche Volksfreiheit durch das Lehenswesen
untergraben und endlich beinahe ausgerottet worden. Sie gewann aber
innerhalb des Lehenswesens wieder neuen Boden durch die Ausnahmsgesetze,
Freibriefe, Schenkungen und Privilegien aller Art, insbesondere aber, als
neben der Geistlichkeit und dem Adel sich die Städte als die dritte Macht
im Reiche zu constituiren ansingen. Bald erkannten auch die Kaiser in
dem Flor der Städte das wirksamste Gegenmittel gegen die Uebermacht der
großen Vasallen und ertheilten den Ortschaften, die auf dem Gebiete und
unter der Herrschaft von geistlichen und weltlichen Herren allmälig zu Städten
herangewachsen waren, Freibriefe und in denselben die Rechte von Reichs-
städten, d. h. sie standen unter kaiserlicher Gerichtsbarkeit, welche ein
Rcichsvogt, Burggraf oder Burgvogt im Namen des Kaisers ausübte, und
hatten, was sonst nur den Bischöfen und Herzögen zustand, das Münz-
und Zollrecht, und nach Innen Gemeindefreiheit, eigne Verwaltung und
Gesetzgebung. Unter dem Reichsvogt standen zwölf von den Bürgern ge-
wählte Schöppen, welche mit ihrem Vorsitzer, dem Schultheißen, den
Stadtrath bildeten. Herzogliche und bischöfliche Städte machten sich größten-
theils allmälig frei und hießen zum Unterschiede von den Reichsstädten —
freie Städte. Den Kern der Bürgerschaft bildeten überall die Grund-
besitzer oder freien Altbürger, auch vorzugsweise die Geschlechter
(d. h. die von vornehmem Geschlechte) genannt, welche zuerst Grund und
Boden der Stadt besetzt oder auch von ihren Gütern in der Umgegend sich
in die Stadt zurückgezogen hatten. Außer ihnen gab es eine viel größere
Zahl von unfreien Bürgern, welche als ursprünglich Leibeigene der freien
Vürgersamilien oder als hergelaufenes Volk unter dem Schutz der gesummten
Gemeinde standen und entweder Handwerke trieben oder den reichen Bür-
gern als Knechte, Tagelöhner re. dienten. Jene Geschlechter traten durch
Wechselheirathen und gemeinschaftliche Handelsunternehmungen in eine enge
aristokratische Verbindung zusammen und behielten sich allein das Recht
öffentlicher Versammlungen vor. Aber auch die zahlreichen Handwerker,
welche sich in städtischen Fehden durch ihre handfeste Tapferkeit auszeich-
neten, errangen sich nach und nach politische Rechte, sonderten sich in Zünfte
und traten als kleine Gilde unter ihrem aus den Zunftmeistern
freigewählten Bürgermeister jenen Altbürgern (Geschlechtern, Patriziern)
mit ihrem Schultheißen und ihrer großen oder Kaufmannsgilde mit
wachsenden Ansprüchen gegenüber.
Der Handel kam schnell in Flor. Köln zählte im elften Jahrhundert
mehr als 500 Kaufleute in seinen Mauern. Hamburg, Köln, Schles-
wig, Bremen besorgten den Handel nach" dem Norden. Im Süden
stieg besonders Venedig seit dem neunten Jahrhundert empor und besorgte
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unmittelbar im Besitz behielten, ließen sie durch leibeigene Knechte bear-
beiten. Die öffentlichen Versammlungen der Angelsachsen, aus denen die
vornehmsten Geistlichen und Laien erschienen, aber auch Thaue und andere
Freie Sitz und Stimme hatten, hießen Wittena-Gemote, d. h. Ver-
sammlungen der Weisen. Diese alte Verfassung nun, welche durch die dä-
nischen Kriege vielfach erschüttert und aufgelöst war, stellte Alfred zur erfolg-
reichen Vertheidigung des Landes mit Strenge wieder her, sammelte und
ordnete die altsächsischen Gesetze und sorgte also für Sicherheit und Ge-
rechtigkeitspflcge, daß man zu sagen pflegte, ein Wanderer, welcher seine
volle Geldbörse aus dem Wege verloren hätte, könne dieselbe nach einem
Monate unberührt auf derselben Stelle wiederfinden.
Gemäß der politischen Eintheilung des Landes war auch die Gerichts-
verfassung eingerichtet. Das unterste Gericht war die Zehnte, eine Ge-
meinde von zehn freien Hausvätern, welche unter dem Vorsitz des Zehent-
hauptes ihre eigenen Streitigkeiten schlichteten. Darauf folgte das Gericht
der Hunderte oder der Gemeinde von zehn Zehnten, das aus einem
Ausschüsse von zwölf Männern bestand und sich alle Monate versammelte.
Sie leisteten einen Eid, nach bestem Wissen und Gewissen richten zu wol-
ler. Noch höher stand das Grafschaftsgericht, das alle Jahre zweimal
unter dem Vorsitze des Bischofs und des Grafen gehalten wurde. Zuletzt
fand Berufung an den König statt. Alfred war in Abfertigung solcher Sa-
chen unermüdet und hegte dabei große Achtung für die Freiheit seines Volks.
Er setzte fest, daß nach altgermanischer Weise jeder Bürger von andern
Bürgern seines Gleichen gerichtet werden sollte, und äußerte in seinem letzten
Willen: „Engländer müssen beständig so frei bleiben wie ihre Gedanken."
Nicht minder groß waren die Verdienste Alfred's um die Wiederher-
stellung der Kirche und der Bildung in England, welche vor den normanni-
schen Einfällen so hoch gestanden hatte (Beda der Ehrwürdige — Al-
cuin). Noch in seinem sechsunddreißigsten Jahre lernte er die lateinische
Sprache und gewann trotz seiner Regierungsgeschäste durch weise Einthei-
lung seines Tagewerks noch Zeit, sich mit den Wissenschaften zu beschäf-
tigen, Bücher für das Volk selbst zu verfassen oder aus dem Lateinischen
ins Angelsächsische zu übersetzen, altsächsische Volkslieder zu sammeln oder
selbst ähnliche zu dichten. Schulen wurden errichtet, ausgezeichnete Gelehrte
an den Hof berufen, kunstreiche Handwerker und Kaufleute durch große Ver-
günstigungen ins Land gezogen, Ackerbau und Handel in jeder Weise be-
fördert.
Alles dieses that der große Mann unter häufigen Anfällen jener
schmerzhaften Krankheit, welche der Kunst der sächsischen Aerzte spottete und
welcher er auch schon im zweiundfunfzigsten Lebensjahre (901) unterlag.
Allein seine, mit tiefem Verstände dem Volke und den Verhältnissen des
Landes angepaßten Einrichtungen haben auch die schrecklichsten Stürme spä-
terer Zeiten überdauert.
Iii. Wilhelm der Eroberer (1066).
Unter Alfred's Nachfolgern erneuerten die Normannen ihre alten Ein-
fälle und fanden an den Briten in Wales und ihren Landsleuten im nörd-
lichen England bereitwillige Bundesgenossen. Indessen waren die Angel-
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TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt]]
bis an den Abend, wo endlich König Harold, von einem Pfeile getroffen,
neben dem Reichsbanner niedersank. 15,000 Normannen deckten das Schlacht-
feld, und Wilhelm's Sieg war theuer erkauft, aber die Kraft der Sachsen
war gebrochen. Der schlaue Sieger, von nun an der Eroberer genannt,
rückte mit festen und sichern Schritten auf London los und wurde durch die
Wahl der vornehmsten Edelleute, Bischöfe und Einwohner von London und
durch die Krönung, welche der Erzbischof von Port am 26. December 1066
in der Westminsterabtei verrichtete, als König von England anerkannt. Noch
heute besitzen feine Nachkommen in weiblicher Abstammung den englischen
Thron.
Um seine Eroberung zu sichern, seine übermüthigen Ritter und Krieger
zu belohnen und den Widerstand der Sachsen zu brechen, stieß Wilhelm die
altenglische Verfassung um und führte mit Strenge und Grausamkeit das
französische Lehenswesen ein. Fast alles Grundeigenthum ging in die
Hände der Normannen über, und nur diejenigen Engländer erhielten sich,
welche fügsam genug waren, um ihr bisher freies Eigenthum von den Nor-
mannen als Lehen zu empfangen. Die häufigen Ausstände der Sachsen
gaben dem Könige die willkommene Veranlassung, die reichen angelsächsischen
Familien ihrer Güter zu berauben, zu verbannen oder einzukerkern, und nor-
männische Barone als königliche Vasallen traten an die Stelle der angel-
sächsischen königlichen Thane; die gemeinen Thane, wenn sie so glücklich
waren ihre Besitzungen hehalten zu dürfen, wurden Untervasallen der Sie-
ger, und die Masse der kleineren angelsächsischen Besitzer, die Ceorls, ge-
riethen in Leibeigenschaft. Das ganze Land zerfiel in 700 Baronien und
60,215 Ritterlehen, der König aber hatte sich 1400 Güter vorbehalten,
so daß er einer der reichsten Monarchen seiner Zeit genannt werden konnte.
Außerdem gehörten dem Könige 68 Forsten, in welchen einen Hasen zu
tödten bei der barbarischen Strafe der Blendung verboten war. An die
Stelle der ehemaligen Wittenagemote traten Parliamente, welche aus
dem König, den ersten Beamten und den Kronvasallen bestanden. Von
dem alten sächsischen Gerichtswesen wurde nur so viel beibehalten, als den
neuen Verhältnissen entsprach. Die alte Sprache und Sitte aber erlitt eine
gewaltige Veränderung, da die französisch gebildeten Normannen am Hofe,
beim Gerichtswesen, in den Schulen das Französische einführten, und aus
diesem Gemisch des Französischen und Englischen ist das heutige Englisch
hervorgegangen. Uebrigens starb Wilhelm der Eroberer in einem Kloster
bei Rouen, auf seinem Sterbebette seine harten Maßregeln gegen das eng-
lische Volk bitter bereuend und durch reiche Vermächtnisse an die Kirche nach
dem Glauben seiner Zeit sühnend.
§ 55. Ansgar, der Apostel des skandinavischen Nordens
(gest. 865).
Schon Karl der Große hatte erkannt, daß die Bekehrung der Sachsen
zum Christenthum niemals gehörig befestigt werden könnte, so lange Odin's
Altäre jenseits der Elbe unzerstört blieben. Um sich daher den Zugang
zu Nordalbingien (den Ländern nördlich der Elbe) offen zu erhalten, hatte
er jenseits der Elbe einige feste Plätze angelegt und zu Hamburg, einem
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus]]
Extrahierte Personennamen: König_Harold Wilhelm Wilhelm Apostel Karl_der_Große Karl
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen London London Westminsterabtei England Sachsen Sachsen Rouen Sachsen Hamburg