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1. Geschichte des Mittelalters - S. 32

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 32 — 1«. »•'•>«»« to, „ 2. Durch das Aufgehen germanischer Völkerschaften in roma-Natione"n Mischvölker: die romanischen a) d!ts Tittalil<ern' °Stg0ten ™d L“gobarden entwickelten sich aie 1 t a J i e n e r. b) Aus Keltiberern, Sueben, Alanen, Vandalen und Westgoten entstanden die Spanier. c) Aus Lusitaniern, Alanen und Sueben gingen die Portugiesen hervor. 6 d) hillf elt0nywfst§Sten’ Franken> Burgundern und Alamannen bildeten sich die Franzosen. 3. Durch dle Aufnahme germanischer Sprachelemente in die js4"Volkssprachen entwickelten sich letztere zu selben*?™ Bildungen: den romanischen Sprachen: zösiscy15 Spanisch, Portugiesisch, Fran- 104. Welche Bedeutung erlangte Konstantinopel tür das oströmische nach dem Untergange des weströmischen Reiches? 1. Die starke Befestigung und die günstige Lage ließen die Stadt alle Sturme glücklich überdauern ^Lm/l6ri/]ien Und die ideellen Schätze der alten Kultur fanden in ihr einen sicheren Hort Handel, Gewerbe und Verkehr blieben hier auf der Grundlage der Geld Wirtschaft bestehen. • Das Fortbestehen der Hauptstadt sicherte den Bestand des ganzen oströmischen Reiches. 10a. Inwiefern wurde die Macht der germanischen Könige eine immer unbeschränktere ? 1. Die germanischen Volksrechte gingen zum führer ^ Ü b 6 r : 0berste Richter, Priester, Heer- 2. Die romanischen Herrscherrechte traten als neue üinzu : Münzrecht, Besteuerungsrecht den Welschen gegenüber. 3' Iranische Erbadel hatte größtenteils in der Zeit der Wanderungen seinen Untergang gefunden. 4. Der romanische Hof- oder Dienstadel trat an seine Stelle: a) Germanische H e r z ö g e und G r a f e n wurden Unter-g e b e n e : Offiziere, Statthalter und Richter.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 52

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 52 — 2. Die Ausgaben waren gering : a) der H o f h a 11 kostete wenig : a) Gemahlin und Töchter des Königs spannen und webten die Kleidung selbst, ß) der König lebte sehr einfach, b) die Beamten erhielten kein Gehalt, sondern Land und N aturalien, c) die Krieger empfingen keinen Sold und mußten sich selbst bewaffnen und verpflegen. X 167. Inwiefern widmete sieh Karl d. Gr. mit regem Eifer der Besserung des Gerichtswesens ? Für die zu wählende Instanz bestand die Scheidung nach Sachen (= Schwere der Fälle maßgebend). 1. Das Volksgericht (Hundertschaftsgericht) wurde seither an dem ungebotenen (echten) und gebotenen Ding von allen Gemeinfreien als Pflicht ausgeübt. 2. Das Schöffengericht (sieben gewählte Urteilsfinder (— Schöffen, scabini) aus der Zahl der Wohlhabendsten) wurde jetzt zur Erleichterung der Gerichtspflicht der Ärmeren für das gebotene Ding eingeführt. 3. Das Hofgericht (am jeweiligen Aufenthaltsorte des Königs) entschied allein bei Hochverrat und Todesurteilen gegen freie Franken. 4. Als Untergerichte bestanden außerdem noch: a) Die Gerichte der Immunitäten [131]. b) Die Gerichte für die Geistlichen (bei Klagen gegeneinander und gegen andere). 166. Inwiefern entwickelte Karl d. Gr. eine reiche gesetzgeberische * Tätigkeit ? 1. Er fügte mit Zustimmung des Volkes Ergänzungen zu den bestehenden Volksrechten hinzu (capitularia legibus addenda). 2. Er gab für das gesamte Reich geltende kaiserliche Erlasse (capitularia per se scribenda). 3. Er erteilte an die Sendboten (missi dominici) wichtige und rechtskräftige Instruktionen (capitularia misso-rum). 169. Inwiefern erreichte das Lehnswesen unter Karl d. Gr. weitere Ausbildung ? 1. Die geistlichen Beamten wurden vom Könige in reichem Maße mit Gütern ausgestattet: a) Die Gemeinfreien traten bei ihnen in Dienstbarkeit, um den mächtigen Schutz der Kirche zu gewinnen.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 53

1910 - Halle a.S. : Gesenius
b) Die Grafen suchten das Dienstbarkeitsverhältnis, um vom Heeresdienste freizukommen. 2. Die weltlichen Beamten erhielten Lehngüter anstatt Geld: a) Sie suchten Gemeinfreie in ihre Dienste zu ziehen (= V a s a 1 -1 i t ä t). b) Sie statteten Gemeinfreie mit Afterlehen aus (= B e n e -fizialwesen). Wodurch wurde eine immer größere Zahl Gemeinfreier vom Großgrundbesitzer abhängig? 1. In dem waldarmen, dichtbevölkerten Westen vermochten jüngere Söhne der Gemeinfreien dem Boden eine neue Hufe nicht mehr abzugewinnen: a) Einige liehen sich deshalb von Grundherren ein Stück Land und traten als Zinsbauern (Zeit- oder Erbpächter) in sachliche Abhängigkeit von diesen = Benefizial-wesen (beneficium = Leihe Verhältnis und Leihegut). b) Andere stellten sich in den Schutz eines Grundbesitzers, gelobten ihm Treue, folgten ihm als Vasallen in den Krieg und gerieten dadurch in persönliche Abhängig-keit = Vasallität. Wodurch suchte Karl d. Gr. den Stand der Gemeinfreien (freien Mittelstand) zu erhalten? 1. Er vergab die königlichen Lehen nach dem Tode des Inhabers nur selten an dessen Sohn, um Lehen nicht erblich werden zu lassen. 2. Er gebot den Sendgrafen, das Dienstbarwerden nach Möglichkeit zu verhindern. 3. Er erleichterte die für die kleinen Grundbesitzer außerordentlich drückende Last des Kriegsdienstes : a) Gemeinfreie ohne Grundbesitz mußten je fünf zusammen einem von ihnen Ausziehenden eine Beihilfe zahlen. b) Gemeinfreie mit weniger als drei Hufen Grundbesitz brauchten zusammen für je drei Hufen nur einen Mann zu stellen. Welche nachteiligen Folgen hatte die zunehmende Ausbreitung des Lehnswesens ? 1. Die freiwillige Dienstbarkeit verwandelte sich allmählich in Leibeigenschaft. 2. Der aufgebotene Heerbann wurde immer schwächer. 3. Der staaterhaltende Mittelstand schwand immer mehr.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 54

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 54 — 4. Die drückende Macht des Hof- und Dienstadels nahm fortwährend z u. 5. Die absolute Gewalt des Königs wurde in demselben Maße gemindert. lfe. Wie ging eine Belehnung vor sich? \ 1. Der Lehnsmann mußte durch Handschlag geloben: treu, hold und gewärtig zu sein. 2. Der Lehnsherr mußte a) die Übertragung des Lehens ausdrücklich aussprechen, b) ein äußeres Zeichen der Belehnung überreichen (Fürst = Fahne; Adliger = Hut oder Handschuh; Gemeinfreier = Zweig oder Stück Torf; Geist-1 i c h e r = Ring oder Stab). 174. Inwiefern hob Karl d. Gr. die Kultur seines Landes? 1. Er förderte den Landbau [175, 176]. 2. Er unterstützte Handel und Verkehr [177, 178, 183]. 3. Er sorgte für geistige Bildung [181]. 4. Er befestigte das Christentum [182]. 5. Er pflegte Kunst und Wissenschaften [179, 180]. 175. Welchen persönlichen Anteil hatte Karl d. Gr. an der Förderung des Landbaues? 1. Er legte Musterwirtschaften auf seinen Gütern an: a) Er forderte genaue Buchführung und Rechnungslegung. b) Er schrieb den Anbau der Obstsorten und Blumenarten vor. c) Er bestimmte die Menge des Vorrates an Fleisch, Speck und Gemüse. 2. Er gab wertvolle allgemeine Verordnungen über Anbau des Landes, über Pferde- und Bienenzuc ht (capi-tulare de villis). 176. Welche Fortschritte machte die wirtschaftliche Entwickelung im Reiche Karls d. Gr.? 1. Der Handel und der Verkehr nahmen zu: a) Durch Ausbau und Sicherung der Handelsstraßen [178]. b) Durch die Einverleibung Italiens. 2. Die Landwirtschaft machte bedeutende Fortschritte: a) Durch Einführung neuer Kulturpflanzen: vor allem des Weinstockes und des Walnußbaumes.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 95

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 95 — b) Ein starkes Söldnerheer leistete ihm den Treueid: a) es trat an die Stelle der Vasallenaufgebote, ß) es wurde in seinem Unterhalte auf die Steuern gegründet, y) es gewährte als stehende Land- und Seemacht wirksamen Schutz gegen innere und äußere Feinde. 2. Er schuf in der Zeit der unbedingten Abhängigkeit der Herrscher vom Vasallentume eine starke absolute Monarchie: a) Er verschaffte durch eine musterhafte Finanzwirtschaft dem Staate feste Einnahmen: a) aus den Erträgnissen der Krongüter, ß) aus direkten und indirekten Steuern : Grundsteuer, Akzise, Zölle, Staatsmonopole auf Rohseide, Salz und Getreide. b) Er herrschte durch Heer und Beamte im Lande nach den von i h m gegebenen Gesetzen. 3. Er schuf in der Zeit der scharfen Absonderung der einzelnen Stände deren rechtliche Gleichstellung: a) Alle Untertanen wurden ohne Ansehen der Person gerichtet. b) Alle Untertanen wurden unter dasselbe Recht gestellt: das römische. c) Alle Untertanen nahmen durch eine Volksvertretung an der Beratung der Staatsgesetze teil: jedoch ohne Beschlußfähigkeit. 305. Warum betrachtete Friedrich Ii. das normannische Erbreich als Heimat und Hauptland? 1. Er war mütterlicherseits ein sizilischer Normanne. 2. Er war im heiteren Palermo aufgewachsen und erzogen. 3. Er betrachtete das Erbreich als den geeignetstengrund-p f e i 1 e r für die Errichtung eines hohenstaufischen Weltreiches. 306. Inwiefern behandelte Friedrich Ii. das deutsche Reich als Nebenland und Fremde? 1. Er ließ es nacheinander durch seine Söhne Heinrich und Konrad verwalten. 2. Er beschränkte die aufstrebende Macht der Städte zugunsten der Fürsten („Wormser Privilegium“) [307]. 3. Er war nur selten in Deutschland (von 35 Regierungsjahren nur 7). 307. Welche Bedeutung hat das Wormser Privilegium? 1. Es wurden die Landstände geschaffen. 2. Es gehörten dazu die Ministerialen, die Ritter, die höhere Geistlichkeit und, die Städte.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 103

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 103 — 3. Der Schwabenspiegel: er ist aus einer Verbindung des Deutschenspiegels mit römischen Rechtsquellen (um 1275) entstanden. 331. Wie war das Gerichtsverfahren beschaffen? 1. Verhandlung und Urteil waren öffentlich und mündlich. 2. Kläger und Beklagter mußten persönlich erscheinen. 3. Eid und Eideshelfer waren entscheidend. 4. Gottesurteil war in zweifelhaften Fällen noch maßgebend. 332. Inwiefern war Deutschland zur Hohenstaufenzeit ein völliger Lehnsstaat ? 1. Gegenstand des Lehens konnte jetzt alles Ertragliefernde werden: a) Zeitlich oder erblich verliehener Grundbesitz. b) Einkünfte von Münzen und Zöllen. c) Leistungen unfreier Knechte oder freier Zinsleute. d) Kirchen oder einzelne Altäre (an Geistliche). 2. Gegenleistung für das Lehen bestand in Heeres- und Hofdienst (seltener Zins). 333. Inwiefern führte das Lehnswesen zu völliger Auflösung des Untertanenverbandes ? 1. Das Lehnsverhältnis war rein persönlicher Natur: Aftervasallen und Hintersassen standen stets / a) in unmittelbarer Abhängigkeit vom Lehnsherrn (= dienstliche und wirtschaftliche und daher maßgeblichere Abhängigkeit), b)in mittelbarer Abhängigkeit vom Könige (Oberlehnsherrn) (— mittelbar dienstliche und daher unmaßgeblichere Abhängigkeit). 2. Die Macht des Königs und damit des Staates war deshalb eine bedingte : die sittliche Beschaffenheit der großen Vasallen war ausschlaggebend. 334. Wieso bewirkte das Lehnswesen den Verfall des Königtums? 1. Die großen Vasallen waren selbständige Landesfürsten geworden [326]. 2. Die kleinen Vasallen standen völlig in der Abhängigkeit und dem Willen ihrer Lehnsherren. 3. Der fortwährende Verlust an Krongut und Hoheitsrechten hatte die Könige schließlich aller staatlichen materiellen Mittel beraubt.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 105

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 105 — ß) den e h emaligen Ministerialen, die aus Familien stammten, welche den Ritterberuf mindestens im dritten Gliede ausübten, y) den Eigenmannen, die im Dienste nicht gefürsteter, höherer Geistlichen oder des niederen Adels standen. 338. Welchen Gang nahm die Erziehung eines Ritters? 1. Bis zum 7. Jahre blieb das Junkerlein unter der Pflege der Frauen. 2. Bis zum 14. Jahre diente er als Edelknabe oder Page am Hofe eines vornehmen Ritters. 3. Bis zum 21. Jahre stand er als J u n k e r oder Knappe im persönlichen Dienste seines Herrn. 4. Mit dem 21. Jahre wurde er zum Ritter geschlagen. 339. Welche Kampfspiele dienten der Erhaltung und Pflege des kriegerischen Sinnes? 1. Die T j o s t war ein Speerkampf zwischen zwei einzelnen Rittern. 2. Der B u h u r t war ein Kampfspiel zweierritterhaufen mit leichten Speeren und Schilden ohne Rüstung. 3. Das Turnei war ein Speerkampf zweier schwergerüsteter Ritterhaufen gegeneinander. 340. Welchen vorteilhaften Einfluß übten die Kreuzzüge auf das Rittertum aus? 1. Sie weckten neue Begeisterung im Ritterstande. 2. Sie steckten dem T atendurste der Ritter ein festes Ziel. 3. Sie wirkten durch die religiöse Aufgabe veredelnd auf das Rittertum. 4. Sie brachten das Ritterwesen in den geistlichen Ritterorden zu höchster Blüte. 341. Welche nachteiligen Folgen hatten die Kreuzzüge für das Rittertum? 1. Viele Rittergeschlechter waren verarmt : a) Sie verkauften ihre Besitzungen wegen der hohen Kosten für Ausrüstung und Unterhalt während der Kreuzfahrt. b) Sie vermachten ihre Güter der Kirche: a) indem sie deren Segen zu erlangen hofften, ß) indem sie neuen Landerwerb im Morgenlande erwarteten. c) Sie büßten ihren Reichtum ein, da infolge der aufkommenden Geldwirtschaft der Grundbesitz an Wert verlor. 2. Viele Ritterfamilien starben gänzlich aus.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 144

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 144 — 2. Staatsordnung. si“d«5474- In we,ehe,r *else ist der deutscl« Einheitsstaat aus dem Geschlechter-Staats- staate emporgewachsen? begriffe.. j j)je älteste staatliche Gemeinschaft war der Geschlechter (Sippen-) Staat: a) Die Gemein freien waren Träger des S t a a t e s und der V e r f a s s u n g [41]. b) Ein eigentliches Staatsgebiet war noch nicht vorhanden. c) Die Glieder der Gemeinschaft waren noch nomadisierende Hirten. („Was die Fackel nicht verzehrt, ist Fahrnis.“) 2. Die Festlegung der Donau- und Rheingrenze [29] bewirkte die Vereinigung zum Gemeindestaate: a) Die einzelnen Sippen vereinigten sich und siedelten , . !!. Weise an, wie sie miteinander gewandert waren b) Die Gemeinfreien wurden s e ß h a f t und gingen zum Ackerbau über (sie kommen in den Besitz eines Staatsgebietes). 6 c) Die Gehöfte vererbten sich auf den ä 11 e s t e n Sohn oder auf den Nachbarn, nie auf die Töchter (bei salischen rranken bis Ende des 6. Jhdts.). ■3. Das Vei langen nach Sicherheit und Schutz vereinigte oft mehrere Gemeindestaaten zum Gau Staate: a) Er wurde von Cäsar und Tacitus noch vorgefunden. b) Er umfaßte (bei den Cheruskern) höchstens 40 000 Krieger. 4. Die^ Zunahme der Bevölkerung führte die Zusammenfassung mehrerer Gaustaaten zum Völkerschaftsstaate herbei [72]. 0. Die stete Kriegsgefahr, der Andrang mächtiger Nachbarn und die 1 atkraft einzelner Edelinge vollbrachten den Zusammenschluß zum Stammes - (Volks-) Staate. (Alamannenkönige im Jahre 357 noch 12 — im Jahre 496 nur noch e i n König.) 6. Die Beseitigung der einzelnen Stammesfürsten durch List oder Gewalt ermöglichte die Begründung des E i n h e i t s s t a a t e s (Chlodowech, Karl der Große.) b'2e0hns- 475' Worauf slnd Veranlassung und Ursprung des Lehnswesens zurück-zuführen ? 1. Die Veranlassungdeslehnswesens war in den durch die Einführung des Reiterdienstes gesteigerten Anforderungen gegeben [121], 2. Der L rsprung des Lehnswesens lag in der Gefolgschaft, der V asallität und dem Benefizial-wesen begründet:

9. Geschichte des Mittelalters - S. 146

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 146 — 2. Die unbelehnten Untertanen bestanden a) aus den Gemeinfreien mit freiem Eigentume: dem Mittelstände, b) aus den Halb- und Unfreien: dem dienenden Stande. 479. Welches waren die wirtschaftlichen Folgen des Lehnswesens? 1. Der Stand der Gemeinfreien schwand zusehends: weil diese Stellungen als ehrenhafter galten, als die eines einfachen freien Grundbesitzers. a) Sie suchten Aufnahme in die Lehnsaristokratie, b) Sie wurden Hintersassen eines größeren Grundherrn, 2. Der Stand der Gemeinfreien erhielt sich nur: a) in den Urkantonen der Schweiz [522, 523], b) bei den Friesen und Dithmarsen [522], c) unter den westfälischen Bauern [468]. c. Herzog- 480. Welchen Verlauf nahm die Entwickelung der Herzogtümer ? 1. Zwischen dem 2. und 3. Jahrh. entstanden aus den einzelnen Volksstämmen große Völkerschaften [72, 73], 2. Das Volk der Franken errang die Vorherrschaft über die übrigen Herzogtümer: a) Die Merowinger beherrschten die Alamannen (Schwaben), Thüringer und Bajuwaren (Bayern) [110]. a) Die H e r z ö g e behielten noch einen gewissen Grad von Selbständigkeit [126], ß) Die Völkerschaften blieben im Besitze ihrer Eigenart. b) Karl der Große unterwarf als letztes das Herzogtum Sachsen [151—154], a) Er beseitigte die Gewalt der Herzöge [160, 190]. ß) Er zersplitterte die einheitliche Kraft des Sachsenvolkes [153]. 3. Unter den letzten Karolingern zerfiel Ostfranken wieder in die alten Herzogtümer [209]: a) Die Herrschaft der Herzogtümer lag in den Händen bedeutender Fürstengeschlechter [209, 485]. b) Die Wiedererstehung der Herzogtümer wurde durch allgemeine äußere und innere Umstände begünstigt: oc) durch das Fehlen der Zentralgewalt im Reiche und durch feindliche Angriffe von außen [210], ß) durch das erneute Hervorbrechen germanischen Sondergeistes und die erdrückende Macht des Lehnswesens [211], y) durch die wirtschaftliche Selbständigkeit infolge zahlreicher, größerer Städte [213],

10. Geschichte des Mittelalters - S. 161

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 161 — 514. Wie entstand der deutsche Adel? I 1. Während der germanischen Vorzeit bildete sich aus reichen und angesehenen Geschlechtern ein Volks- oder U r a d e 1 • a) Er vermittelte als P r i e s t e r den Verkehr mit den Göttern [27], b) Er führte als Herzöge den Heerbann. c) Er leitete als Fürsten die Gefolgschaften [50], d) Er besaß keinerlei politische Vorrechte. 2. Während und nach der Zeit der Wanderungen starb der Volks- oder U r a d e 1 bald aus: a) Die Adelsgeschlechter waren von Anfang an nicht sehr zahlreich vorhanden (das große Bayern nur fünf Adelsgeschlechter). b) Den Stammeskämpfen und dem römischen Schwerte fiel ein großer Teil zum Opfer. c) Das Streben nach absoluter Gewalt brachte dem Reste des U r a d e 1 s den Untergang: a) Sie stießen auf den hartnäckigen Widerstand des übrigen Volksadels, fl) Sie vernichteten sich gegenseitig in blutigen r amilienfehden (Vandalenkönige—merowinger). 3. Während der Zeit der germanischen Staatengründungen trat an die Stelle des Volksadels der Hof- und Dienst a d e 1 : a) Er verpflichtete sich zur Treue auf Leben und Tod und bildete die Komgsgefolgschaft. ) Ei vertrat den K ö n i g in seinen Rechten und P f 1 i c h -ten im Reiche und bekleidete damit ein Königsamt. c) r erhielt die durch Hochverratsprozesse freigewordenen Güter und bewirtschaftete das Königsland 4. Während der Zeit Karl Martells entwickelte sich aus dem Hof-und Dienstadel der Vasallen- oder Lehnsadel: ^ verpui c hl“!? 1 6 " S * 6 " <vor ailem Kriegsdienst) ^ ficyunf [-^S6-)Entschädlsung für seine Dienste ein Bene- c) Er bildete die H a u p t s t ü t z e des mittelalterlichen Staates. erhöhtev? t6lt d6r Sachsenkaiser gewann der Reiterdienst erhöhte Bedeutung: es entstand der Kriegsadel [5121. !avnd der Zejt der Franken und Hohenstaufen ging aus er Vereinigung des Hof- und Dienstadels und des Kriegsadels ein neuer Vasallenadel hervor: der Ritteradel* a) h,ierlufnmitielblr Vum Könige belehnten (eigentlichen) Vasallen bildeten den hohen Adel [336], b) Die von einem Großen belehnten (After-)Vasallen gehörten zum niederen Adel [336], Meißner, Studienfragen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. 11 i. Adel.
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