Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Neuzeit - S. 5

1895 - Hamburg : Meißner
Streit zwischen Andreas Bodenstein von Karlstadt und Johann Mayr von Eck hineingezogen, begann mit einer historischen Kritik des päpstlichen Primats, verwars die Autorität der Konzilien gegenüber der Bibel und erklärte manche Sätze von Hnß für durchaus christlich. Damit war der Bruch mit der katholischen Kirche entschieden. In der auf die Leipziger Disputation folgenden heftigen litterarischen Fehde traten auf Luthers Seite zuerst die Humanisten, so der juuge Philipp Melanchthon (1497—1560), ein Großneffe Reuchlins, seit 1518 Professor in Wittenberg, später Luthers getreuester Mitarbeiter, und der fränkische Ritter Ulrich von Hutten (1488—1523), als Humanist und Patriot der eifrigste Gegner des Papsttumes. Luther selbst entwickelte 1520 eine umfassende litterarische Thätigkeit. In seinen Schriften „an den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung", worin er die drei Schutzmailern der Romanisten, die willkürliche Unterscheidung zwischeu weltlichem und geistlichem Stande, das ausschließliche Recht des Papstes, die Bibel auszulegen und Conzilien zu berufen, umstürzt und die Unterwerfung der Kirche unter die weltliche Obrigkeit fordert, „Präludium von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche", worin er von den sieben Sakramenten nur Tanfe, Abendmahl und Buße bestehen läßt und Cölibat, Meßopfer und Mönchsgelübde verwirft und „von der Freiheit eines Christenmenschen", worin er die Lehre von der Rechtfertigung allein durch den Glauben verkündigt, entfernte er sich immer mehr von der kirchlichen Lehre. Durch die Verbrennung der päpstlichen Bannbulle (am 10. Dezember 1520), welche Eck nach Deutschland brachte, sagte er sich auch öffentlich von der katholischen Kirche los. In allen Ständen des Reichs, namentlich unter dem Adel, den Bürgern und Bauern, fand Luther begeisterte Anhänger. Hutteu, seit 1520 auf der Ebernbnrg bei dem durch Raub und Bergbau reichen Franz von Sickin gen, forderte in seinen Flugschriften die Einziehung der geistlichen Güter und ihre Verwendung zur Ausrüstung eines Reichsheeres. Zu der schon vorhandenen politischen und socialen kam noch eine religiöse Gärung. Die Lösung aller dieser Frageu sollte der neugewählte Kaiser Karl V. (1519—1556) bringen. Karl V., im Besitze einer ausgedehnten, aber durch die verschiedene

2. Die Neuzeit - S. 8

1895 - Hamburg : Meißner
empörten. Sie verlangten in ihren durchaus maßvollen 12 Artikeln freie Pfarrerwahl, Erhebung des Zehnten durch die Gemeinde, die Aufhebung der Leibeigenschaft, Freiheit von Wald, Wasser und Weide, Herabsetzung der Fronden und Abgaben „nach Laut des Wortes Gottes"; gleichzeitig verhängten sie über Schlösser, Klöster und Stifter den weltlichen Bann und forderten Adlige und Kleriker zum Anschluß auf. Der Mangel an gutem Willen bei den Herren und die Berufung auf das Wort Gottes erschwerten eine gütliche Auseinandersetzung. Bald dehnte sich der Aufruhr von Lothringen int W. bis zu den östlichen Alpen ans und drang auch in Mitteldeutschland ei»; einzelne Städte (Heilbronn) und Fürsten (Mainz, Lpeier, Pfalz, Baden) schlossen steh freiwillig oder gezwuugeu an; eine Reform der Reichsverfassung in demokratischem und sozialistischem Sinne wurde beabsichtigt. Der furchtbare Haß der Bauern gegen ihre Peiniger entlud sich in furchtbarer Verwüstung der Schlösser und Klöster und einzelnen Grausamkeiten, wie zu Weinsberg, aber bei dem Mangel einer einheitlichen Leitung und der schlechten Haltung der Bauern gelang es den Fürsten und Herren bald, nachdem die erste Ratlosigkeit überwunden war, die Bewegung niederzuschlagen. Bei F r a n k e n h a n s e n 1525 erlagen die thüringischen Bauern den verbündeten Fürsten von Hessen, Sachsen und Brauuschweig, bei Königshofen die Odenwälder den Truppen des schwäbischer! Bundes, von Pfalz und Trier. Qualvolle Hin-richtnngen, hohe Vermögensbußen und Steigerung der früheren Lasten waren die Strafe des Aufruhrs, die Verstärkung der fürst--licheu Gewalt und eine entsetzliche Entartung des niederen Volkes die Folge. Die Haltung Luthers, welcher für die wirtschaftliche Lage der Bauern kein Verständnis hatte, trennte die Sache der kirchlichen Reformation fortan von derjenigen der socialen Bewegung und machte erstere abhängig von den Wechselfällen der äußeren Politik. 2. Karl V. und der Protestantismus. Die Fortschritte der Reformation in Deutschland nach dem Wormser Reichstage wurden wesentlich begünstigt durch die Verwickelungen der äußeren Politik und den Ausbruch des ersten Krieges mit Frankreich (1521—1526). Durch geschickte Verhandlungen gelang es Karl V., den Papst (Leo X., Hadrian Vi.,

3. Die Neuzeit - S. 115

1895 - Hamburg : Meißner
115 — wesen und Sicherheitsanstalten, wurden besondere Deputationen eingesetzt, welche aus Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten zusammengesetzt waren. Der Staat behielt sich nur das Recht der obersten Aufsicht vor. An der weiteren Durchführung der Re- formen, welche die Einführung einer Volksvertretung zum Ziele hatten, wurde Stein durch seine Ächtung von Napoleon gehindert. Nachdem unter seinem Nachfolger Altenstein die Reformen eine Zeitlang geruht hatten, wurden sie unter deut Staatskanzler Freiherrn (dann Grafeu, später Fürsten) von Hardenberg wieder ausgenommen. Die Aufhebung der Steuerbefreiungen, des Zunftzwanges, die Abschaffung der Naturallieferungen und der Vorspannspflicht und endlich die Aufhebung der bäuerlichen Erbnnterthänigkeit durch das Edikt über die Regelung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse gaben jedem die Freiheit der möglichst besten Verwertung seiner Fähigkeiten und Kräfte und hoben die Arbeitsfreudigkeit und das Selbstgefühl der Unterthanen. Die Neuorganisation des Heerwesens war das eigenste Werk des Königs selbst, zu dessen Durchführung er gleich nach dem Frieden die Militär-Reorganisations-Kommission einsetzte; ihre wichtigsten Mitglieder waren Gerhard Johann Daoid von Scharnhorst, Neithard von Gneisen au, Grolmann und Boyen. Die Abschaffung der entehrenden Strafen, die Einführung der Ergänzung des Heeres nur aus Landeskindern und der Beförderung nach Verdienst durch die neuen Kriegsartikel von 1808 schufen ein von Vaterlandsliebe und Ehrgefühl beseeltes Heer unter tüchtigen Führern. Das Krümpersystem ermöglichte die Ausbildung einer großen Zahl von Soldaten ohne Überschreitung der im Pariser Vertrage festgesetzten Kopszahl. Die Vollendung der Reform brachte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1814. Gleichzeitig erfolgte eine Reform des geistigen und sittlichen Lebens durch die Pflege echter Vaterlandsliebe und wahrer Frömmigkeit. Fichtes „Reden an die deutsche Nation" weckten das Gefühl für die Schmach der Fremdherrschaft, Schleier machers Predigten den religiösen Ernst, die Gedichte von Ernst Moritz Arndt und Heinrich von Kleist das Nationalgefühl im Volke. Auch die Hebung der geistigen Bildung durch die Gründung der 8*

4. Die Neuzeit - S. 73

1895 - Hamburg : Meißner
— 73 — Im Innern begründete der König unter dem Einflüsse der Frau von Maintenon endlich auch in kirchlicher Beziehung seine Alleinherrschaft, indem er die Hugenotten durch zahlreiche Be-schränknngen, Bedrückungen (Dragonaden) und endlich durch die Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 zum Übertritt nötigte. Trotz aller Maßregeln gelang es vielen zu entkommen und namentlich in Holland, England und Brandenburg eine neue Heimat zu finden. Die Bedrohung der politischen und kirchlichen Freiheit aller Nationen durch die angestrebte katholische Universalmonarchie Ludwigs Xiv. erhöhte den allgemeinen Haß der europäischen Nationen gegen Frankreich. 7. Tie Durchführung des Absolutismus in den übrigen europäischen Staaten. Die Vereinigung aller Gewalt in den Händen des Königs als des Vertreters der nationalen Einheit gegenüber den entgegengesetzten Bestrebungen der Stände erfolgte gleichzeitig mit Frankreich auch in den meisten übrigen europäischen Staaten. In Dänemark benutzte Friedrich Iii. die durch die unglücklichen Friedensschlüsse zu Roeskilde und Kopenhagen hervorgerufene Erbitterung gegen die Adelsherrschaft dazu, auf dem Kopenhagener Reichstage 1660 dem Adel das Recht der Königswahl zu entziehn und die Erblichkeit der Krone zu erklären. Das Königsgesetz von 1665 erklärte dann den König zum unumschränkten Herrn in geistlichen und weltlichen Dingen mit dem ausschließlichen Rechte der Gesetzgebung, Steuerausschreibung und Kriegserklärung. In Schweden, wo der König bei allen Maßregeln an die Zustimmung des adligen Reichsrates gebunden war und der Adel allmählich die übrigen Stände (Geistliche, Bürger, Bauern) zurückgedrängt und sich durch Besitznahme von Krongütern und Unterdrückung der Bauern bereichert hatte, setzte der König Karl Xi. (1660—1697) auf einem Reichstage 1680 eine Reduktion (Wiedereinziehung) der veräußerten Krougüter durch und ließ sich von der Beaufsichtigung durch den Reichsrat befreien. Zwei Jahre darauf wurde ihm auch das unumschränkte Recht der Gesetzgebung zugestanden, und die Einziehung der Krougüter auf die überseeischen

5. Die Neuzeit - S. 102

1895 - Hamburg : Meißner
— 102 — bt'i oofjtt -l'iacta Theresias und Franz' I., seit dem Tode seines Vaters Kaiser und Mitregent in Österreich, seit dem Tode seiner Mutter 178<> Alleinherrscher, nach außen hin zu erweitern und im Innern durch Reformen zu kräftigen. Aber fein Versuch, nach dem Aussterben der bayrischen Linie der Wittelsbacher sich mit Zustimmung des neuen Kurfürsten Karl Theodor beträchtliche Teile des Landes anzueignen, stieß auf den Widerstand Friedrichs des Großen und führte zum bayrischen Erbfolge kriege (1778—1779); int Frieden von Teichen mußte sich Joseph mit dem Jnnviertel begnügen. Ebenso mißlang ein späterer Versuch des Kaisers, Bayern gegen die Niederlande einzutauschen, infolge der Stiftung des deutschen Fürstenbundes durch Friedrich den Großen 1785. ^ Auch Josephs Reformen im Innern, welche Österreich zum Einheitsstaate umgestalten und alle alten Mißbräuche ausrotten sollten, scheiterten zum größten Teile und führten zu Ausständen in Ungarn und Belgien. Nur das Toleranzedikt (1781) und die Aushebung der Leibeigenschaft (1782) blieben in Geltung, alle übrigen Neuerungen mußte er vor seinem Tode noch aufheben. Semem staatsklugen und maßvollen Bruder Leopold Ii. (1790 bis 1/92) gelang es, die Ausstände zu bämpsen und die Ordnung wiederherzustellen.

6. Die Neuzeit - S. 114

1895 - Hamburg : Meißner
— 114 — schienen seine Dynastie ans die Dauer zu sichern. Die Einziehung des Kirchenstaates und Hollands sowie des nordwestlichen Deutschlands, der Hansestädte nebst den Küsten zwischen der unteren Elbe und Trave und des Großherzogtums Oldenburg, bezeichnen die größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs und den Höhepunkt der napoleonifchen Weltherrschaft. 4. Preußens Wiedergeburt Am schwersten lastete Napoleons Gewaltherrschaft aus dem kleinen und ausgesogenen Preußen, das Napoleon völlig zu vernichten strebte; aber zuerst wurden hier durch gemeinsame Arbeit von Fürst und Volk die Übelstände beseitigt, welche die Niederlage des Staates herbeigeführt hatten, und dadurch die Mittel zu einer erfolgreichen Erhebung geschaffen. Zur Durchführung der politischen Reform berief der König den Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein, welcher, einem reichsunmittelbaren Geschlechte entstammend (geboren 1757 zu Nassau an der Lahn), mts Verehrung für Friedrich den Großen in den preußischen Staatsdienst getreten und Finanz- und Handelsminister geworden, aber in Ungnade entlassen war. Durch das Edikt über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums im Oktober 1807 wurden die Schranken beseitigt, welche die verschiedenen Berufszweige einzelnen Ständen verschlossen. Durch die Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden im Novenber 1808 wurde ein Ministerrat von fünf dem Könige verantwortlichen Fachministern eingesetzt. Durch die Städte Ordnung vom November 1808 wurde den Städtern die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten verliehen, und dadurch die Teilnahme der Bürger für die öffentlichen Angelegenheiten geweckt. Ans der Wahl aller stimmberechtigten Bürger einer Stadt gingen d^e (unbesoldeten) Stadtverordneten hervor, welche sämtliche Gemeindeangelegenheiten berieten uni) die Leistungen und Lasten aus die Bürgerschaft verteilten. Sie wählten den (nur zum Teil besoldeten) Magistrat, welcher ihre Beschlüsse vorzubereiten und auszuführen hatte, und als dessen Vorsitzenden den Bürgermeister. Für alle Verwaltungssachen, welche eine dauernde Auf-licht verlangten, wie Kirchen- und Schulsachen, Armenpflege, Bau-

7. Die Neuzeit - S. 88

1895 - Hamburg : Meißner
dem Berliner Vertrage von 1728 den Anheimfall der jülich-bergischen Erbschaft an Pfalz-Sulzbach bestimmte. Preußen war inzwischen zu immer größerer Blüte gelangt infolge der genialen Neuordnung des Staates durch Friedrich Wilhelm I. (1713 1740), welcher die militärischen und finan- ziellen Kräfte des Staates zur Entfaltung brachte und dabei tu gleicher Weise dein Interesse der Krone wie dem allgemeinen Wohle diente. Friedrich Wilhelm schuf ein sta«es und kriegstüchtiges Heer (83000 Mann), dessen Offiziere dem einheimischen Adel entnommen und sämtlich üotn Könige ernannt, dessen Mannschaften teils ans der einheimischen bäuerlichen Bevölkerung entnommen, für die feit der Kantonnementsordnnng von 1733 die allgemeine Wehrpflicht galt, teils geworben wurden. Strenge Manneszucht und unaufhörliche Übungen (Leopold von Dessau) machtet! das Heer zum be|ten Europas. Die bisher getrennte Verwaltung der Domänen und der Steuern, der Accife in den Städten und der Kontribution auf dem flachen Lende, wurde vereinigt durch die Bildung von Provinzial-Kommissariaten und -Kammern als Mittelwellen und die Stiftung des (Äeneral-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänen-Direktoriums in Berlin unter dem Vorsitze des Königs als Oberbehörde. Die Heranbildung eines tüchtigen Beamtenstandes, dent ausdrücklich Schonung der Bevölkerung znr Pflicht gemacht wurde, vermied die Schäden einer Steuerverpachtung. Die Ansiedelung von Kolonisten (17000 Salzburger 1732) und die Hebung des Bauernstandes (Aufhebung der Hörigkeit auf den Domänen 1719) kamen der Landwirtschaft, die merfantiliftifchen Maßregeln des Königs der Gewerbthätigkeit, die Einführung des Schulzwanges 1717 der Volksbildung zu gute. So stand Preußen ttarf und gerüstet da, aber vorläufig noch, ohne feilte Kraft zu gebrauchen. 2. Tie Aufklärungslitteratur. Die Unfähigkeit und sittliche Unwürdigkeit des Königtums in Frankreich unter Ludwig Xv. hatte bald eine Wandlung des gesamten geistigen Lebens zur F^ge, welche in der Aufklärungslitteratur ihren schriftlichen Ausdruck fand und nicht nur die bestehenden politischen, kirchlichen und socialen Verhältnisse einer fcharfeit Kritik unterzog, sondern auch immer dringender die Änderung

8. Das Mittelalter - S. 5

1894 - Hamburg : Meißner
— 5 — An der Nordsee war die Völkergruppe der Friesen ansässig, welche von Drnsus unterworfen wurden, östlich von ihnen bis zur Elbe die Chauken. Östlich von der Elbe wohnten die Teutonen, nördlich davon die Völkergruppe der Sachsen und auf der kim-brischen Halbinsel die Kimbern. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller germanischen Völker sand seinen Ausdruck in der Stammsage, welche ihre Abkunft von Tuiskos Sohn Mannus und dessen drei Söhnen Ingo, Jsto und Jrmin herleitete. Der Name Germanen (wahrscheinlich „Nachbarn") ist keltischen Ursprungs und wurde zuerst auf die nächsten Nachbarn der Kelten, die Tungern, dann auf die übrigen Völker gleichen Stammes angewandt. Die Bezeichnung „Deutsche" (von thiod, das Volk) kam erst im 9. Jahrhundert auf für die rechtsrheinischen Stammesgenossen, welche die alte Volkssprache redeten, im Gegensatze zu den romanisierten Franken links vom Rhein. 2. Innere Zustande. Die Bevölkerung der germanischen Stämme setzte sich zusammen aus Freien und Unfreien. Die Freien gliederten sich wieder in die Gemein freien und die besonders angesehenen Edelfreien. Die Gemeinfreiheit begründete den Vollbesitz der Rechte in Staat und Gemeinde; erst später wurde der Grundbesitz die Vorbedingung sür die Ausübung der wichtigsten Rechte in der Volksversammlung. Erworben wurde die Gemeinsreiheit durch Abstammung von freien Eltern, verloren durch Kriegsgefangenschaft oder Verknechtung (infolge eines Vertrages oder zur Strafe oder als Urteilsvollstreckung bei Zahlungsunfähigkeit). Der Adel, bestehend aus wenigen, besonders alten Geschlechtern (bei den Baju-varen fünf Adelsgeschlechter) besaß außer höherem Wergelde keine besonderen Vorrechte. Die Unfreien zerfielen in Freigelassene oder Hörige (Liten, libertini) und Knechte. Erstere erhielten von ihren Herren ein Grundstück zu bebauen und waren dafür zins- und dienstpflichtig; letztere waren vollkommen rechtlos, wurden aber meist gut behandelt. Volksfremde hatten keinerlei Rechte. Die höchste Gewalt lag bei allen germanischen Stämmen bei dem Volke, der Gesamtheit der Gemeinfreien, welches dieselbe in der Volksversammlung (Ting, concilium) ausübte; sie bestand in der Entscheidung über Krieg und Frieden, der Wahl der Beamten

9. Das Mittelalter - S. 26

1894 - Hamburg : Meißner
— 26 — In den inneren Verhältnissen des Frankenreiches wurde unter ^ctrl Martell und Pippin der Grund zu einer sehr folgenschweren Änderung gelegt durch die Ausbreitung des Lehns- (Benestzial-) Wesens. Da die Zahl der wehrfähigen Gemeinfreien in steter Abnahme begriffen war, wurde es nötig, die reichen Kirchengüter zu Staatszwecken heranzuziehen. Dieselben wurden an weltliche Große auf Lebenszeit unter der Bedingung verliehen, daß sie fortan nur die Hälfte der daraus ruhenden Abgaben an die Kirche zu zahlen, für die anbere Kriegshilfe zu leisten, namentlich Reiter zu stellen hatten. Der Inhaber eines solchen Gutes trat als Lehnsmann (homo) ober Vasall (vassus) zu fernem Herrn (senior) in ein festes Trenverhültnis. Eine Erweiterung des Lehnswesens erfolgte in der Weise, daß einerseits die großen Grunbbesitzer ihre Güter ebenfalls wieber nach Venefizialrecht ausliehen, andrerseits viele kleine Grunbeigentürner ihr Eigengut (allod) von einem Mächtigeren zu Lehn nahmen. Durch die Verleihung der Immunität an die Senioren erhielten biefe auch obrigkeitliche Befugnisse über alle innerhalb des gefreiten Gebietes Ansässigen. Größere Bebeutung erhielt das Benefizialwefen erst später in der nachkarolingifchen Zeit. 9* Das Universalreich Karls des Großen. a. Äußere Geschichte. Als Pippin 768 starb, folgte ihm fein Sohn Karl (768—814), anfangs in Gemeinschaft mit feinem Bruder Karlmann, nach besten Tode 771 unter Ausschluß seiner unntünbtgen Söhne allein. Durch ihn gelangte das Frankenreich aus den Höhepunkt seiner Macht. Er unterwarf die bisher noch selbstänbigen germanischen Völker des Festlanbes, die Sachsen und Langobarben, führte als Schutzherr der Christenheit glückliche Kämpfe gegen die heidnischen Grenznachbarn, Araber, Avaren, Slaven und Dänen, und begrünbete baburch ein christlich-germanisches llniverfalreich, welches infolge der engen Verlnnbung mit dem Papsttum durch die Kaiser-krönung in Rom die religiöse Weihe erhielt. Nicht geringer stnb seine Verbtenste um die Orbnung der Verwaltung und die Hebung der Kultur in seinem Reiche. So würde er früh für Sage und Dichtung der Mittelpunkt eines ganzen Sagenkreises, für feine Nachfolger ein unerreichtes Vorbilb.

10. Das Mittelalter - S. 70

1894 - Hamburg : Meißner
— 70 — 6. Innere Entwickelung. In der ständischen Gliederung des Volkes traten seit dem Zufall des fränkischen Reiches bedeutende Umbildungen ein, indem durch Ergebung in fremde Gewalt die Zahl und die Arten ab. hängiger Leute vermehrt, durch Freilassung die der eigentlichen Unechte vermindert wurden. So schoben sich zwischen Freie und Unfreie die zinspflichtigen Censualen und die dienstpflichtigen Ministerialen ein. Die Censualen nahmen teils als einfache Landbauern eine Stellung ähnlich der der Hörigen ein, teils gelangten sie in den Städten zu günstigerer Lage und besserem Recht und verschmolzen dort mit Ministerialen und Vollfreien zum Stande der Bürger; einzelne gelangten durch die Teilnahme am Waffendienste zu noch höherem Ansehn und verschmolzen mit den Ministerialen und freien Grundbesitzern, welche den Dienst zu Roß leisteten, zum Stande der Ritter. Über sie empor ragte die Klasse derjenigen, welche freien Besitz und auf demselben die Übung hoheit-ltcher Rechte hatten, der Herren. Noch höher standen die durch geistliches oder weltliches Amt Ausgezeichneten, am höchsten die Fürsten des Reiches. In allen Ständen machte sich die Tendenz zur Ausbildung erblicher Verhältnisse geltend, doch fanden noch Übergänge aus einem Stande in den andern statt, wenn auch immer seltener. Die Verfassung des Reiches erhielt eine folgenschwere Änderung durch die immer weitere Ausbildung des Lehnswesens, welches schließlich alle staatlichen und privaten Verhältnisse durchdrang. Die Lehnsfähigkeit war fast unbeschränkt. Gegenstand des Lehns waren Provinzen, Städte, Burgen, Kloster und Kirchen, Güter (Eigen- und Lehnsgüter), Einkünfte (Zolle, Münzrechte, Zehnten), Ämter (der Herzoge, Grafen, Vogte) u. a. Der Belehnte hatte dafür mitunter Zins zu entrichten (Lothar), in der Regel Dienste, namentlich Kriegsdienste zu leisten. Schon früh wurde die Erblichkeit der Lehen Regel, für die niederen unter Konrad Ii., für tue größeren unter Heinrich Iv. Entziehung der Lehen konnte nur wegen Untreue nach einem Spruche der Standesgenossen erfolgen. Die Verbindung des deutschen Königtums mit dem römischen Imperium, welche das Verlangen der Zeitgenossen nach der Her-
   bis 10 von 48 weiter»  »»
48 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 48 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 0
4 18
5 0
6 0
7 0
8 1
9 0
10 3
11 1
12 2
13 3
14 2
15 0
16 0
17 1
18 0
19 0
20 3
21 0
22 0
23 1
24 0
25 1
26 35
27 4
28 0
29 0
30 0
31 3
32 0
33 2
34 2
35 1
36 2
37 1
38 0
39 1
40 2
41 0
42 2
43 2
44 0
45 3
46 7
47 2
48 7
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 2
3 2
4 5
5 0
6 0
7 2
8 0
9 7
10 2
11 0
12 0
13 0
14 1
15 0
16 1
17 4
18 0
19 1
20 4
21 0
22 1
23 1
24 0
25 1
26 1
27 0
28 1
29 1
30 0
31 0
32 1
33 0
34 1
35 0
36 1
37 5
38 1
39 1
40 0
41 22
42 1
43 10
44 1
45 1
46 2
47 1
48 0
49 0
50 0
51 0
52 2
53 0
54 1
55 1
56 3
57 0
58 1
59 6
60 0
61 0
62 0
63 8
64 0
65 5
66 0
67 4
68 15
69 3
70 0
71 4
72 23
73 4
74 0
75 0
76 2
77 0
78 2
79 0
80 0
81 0
82 2
83 5
84 0
85 0
86 2
87 0
88 1
89 0
90 3
91 1
92 4
93 0
94 2
95 1
96 3
97 0
98 2
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 6
1 5
2 6
3 1
4 27
5 12
6 4
7 39
8 5
9 50
10 42
11 6
12 3
13 2
14 14
15 11
16 58
17 4
18 38
19 35
20 4
21 25
22 16
23 4
24 5
25 8
26 9
27 17
28 0
29 11
30 32
31 17
32 6
33 27
34 6
35 21
36 7
37 18
38 14
39 30
40 61
41 6
42 0
43 5
44 47
45 7
46 1
47 1
48 24
49 19
50 2
51 0
52 16
53 7
54 41
55 35
56 21
57 17
58 23
59 38
60 5
61 18
62 24
63 3
64 12
65 8
66 5
67 40
68 12
69 0
70 5
71 14
72 24
73 31
74 7
75 6
76 17
77 33
78 7
79 31
80 41
81 23
82 2
83 22
84 0
85 12
86 13
87 9
88 40
89 1
90 13
91 18
92 0
93 6
94 2
95 1
96 2
97 25
98 17
99 13
100 13
101 9
102 6
103 75
104 12
105 9
106 8
107 4
108 6
109 13
110 9
111 4
112 7
113 7
114 1
115 7
116 4
117 15
118 25
119 28
120 14
121 13
122 17
123 0
124 6
125 1
126 6
127 20
128 21
129 6
130 6
131 11
132 34
133 5
134 14
135 5
136 20
137 2
138 7
139 18
140 14
141 17
142 11
143 9
144 17
145 48
146 11
147 3
148 66
149 3
150 28
151 9
152 5
153 11
154 1
155 16
156 18
157 29
158 39
159 18
160 5
161 18
162 11
163 12
164 12
165 25
166 14
167 2
168 1
169 2
170 16
171 51
172 22
173 13
174 21
175 11
176 49
177 29
178 9
179 4
180 8
181 11
182 33
183 34
184 26
185 4
186 12
187 9
188 18
189 7
190 9
191 33
192 40
193 29
194 14
195 6
196 6
197 34
198 19
199 7