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1. Das Alterthum - S. 137

1876 - Berlin : Weidmann
Alteuropäische und altitalische Bevölkerung. 137 tyrrhenischen Meere'), und hier finden sich auch grössere Ebenen, reich an Getreide, Wein und Oel2), unter denen die etrurische, latinische und campanische3) die bedeutendsten sind. Hier bieten sich auch zahlreichere Häfen, und so weist Italien seine Bewohner auf den Westen hin, wie Griechenland die seinigen auf den Osten. Die Ebene der Lombardei musste ausserdem, da sie in das Innere Europas mit tieferem Busen eindringt als dies auf irgend einer der anderen Mittelmeer - Halbinseln der Fall ist und von ihr die Alpenpässe auslaufen, welche die Verbindung nach dem Norden Europas eröffnen, weiter in das Innere des Welttheils leiten, sobald sie nur erst einmal von Italikern besetzt war. Sicilien aber, vom Süden und Osten zugänglicher als vom Norden, hat früher schon Karthagern und Griechen günstige Colonien geboten, ehe es die Römer unter schweren Kämpfen zu Italien zurückgewonnen haben. In der Halbinsel selbst war Viehzucht und Ackerbau in erster Reihe, dann erst Schifffahrt und überseeischer Verkehr von der Natur den Bewohnern vorgedeutet. § 112. Alteuropäische und altitalische Bevölkerung. K. 0. Müller, Die Etrusker, 2 Bände. Breslau 1828. W. Abeken , Mittelitalien vor der Zeit d. röm. Herrschaft. Stuttgart 1843. Th. Mommsen, Unteritalische Dialecte. Im westlichen Europa findet sich in ältester, vorhistorischer Zeit zwar eine verschollene Urbevölkerung (§ 5), aber die erste historisch nachweisbare Bevölkerung in Italien ist arisch oder indogermanisch (§ 27). Sie ist aut dem Landwege, also vom Norden her, in die Halbinsel eingedrungen. Da die Einwanderung nicht auf einmal geschah, sondern Stamm auf Stamm nachrückte, so sind die ältesten Bewohner auch am weitesten nach Süden geschoben worden. Hier sind zunächst, von einer Menge alter Namen, A. die Iapygen zu nennen, in Calabrien und Apulien (auf der Messapischen Halbinsel), die später von den einwandernden Griechen absorbirt worden sind. 1 B. In der Mitte Italiens, in und an den Abruzzen, die (wie Arkadien im Peloponnes) eine Art Hochburg der Halbinsel bilden, sass der eigentliche a.ltitalische Stamm, dem die Kernvölker Italiens angehörten. Er ist am nächsten dem griechischen verwandt, der von ihm Graius, Graicus, wie er selbst von ihm oskisch (Ontxog4)) genannt wird. Denn gemeinsam sind diesen beiden Volksstämmen die Bezeichnungen für den Ackerbau, für die Kornarten; gemeinsam sind ihm die Landmessungen, die Hauseinrichtungen, die Bauermahlzeiten, die Kleidung. Der Volkscharakter dagegen und die religiösen Anschauungen haben sich in l) mare inferum. *) Vergl. Schilderung Italiens Vergil Georg. Ii, 136 ff. 3) Florus I, 16. 4) Strabo 242.

2. Das Alterthum - S. 138

1876 - Berlin : Weidmann
138 , Alteuropäische und altitalische Bevölkerung. einem grossen Gegensatze entwickelt. Der altitalische Stamm zerfällt st) in die Latiner (s. unten) und b) in die umbriscli-sab ellischen Völker. Letztere waren die Bewohner des Hochlandes und zerfielen in viele Völkerschaften, von denen die Sabiner1) zwischen dem Tiber und dem untern Anio wohnten, die (vor der etruskischen Wanderung viel weiter verbreiteten) Umbrer2) vom obern Tiber bis zum adriatischen Meer nach Norden zu, und die Samniten3) in den Abruzzen und auf den Abflachungen der Höhenzüge nach Süden gegen die apulische Ebene hin. In Nothständen pflegten diese Völker einen „heiligen Lenz“, d. i. eine Auswanderung alles in dem Frühling eines bestimmten Jahres Geborenen4), zu geloben und verzweigten sich auf diese Art in kleinere Volkscolonien: zu diesen gehören Marser, Pe-ligner, Picener5) (am adriatischen Meer), Marruciner u. a. Sie waren Hirten und Ackerbauer mit strengem Familienleben und lockeren Bundesverhältnissen. C. Die Etrusker6), die mit keinem der genannten Völker nachweisbar eine Verwandtschaft haben und wahrscheinlich aus den Alpen, wo sie Rasen oder Rasenner7) geheifsen, in die lombardische Tiefebene und dann über den Apennin nach Mittelitalien eindrangen. Die Griechen nannten sie Tyrrhener und stellten sie mit ihren Tyrsenern (§ 56) zusammen8). Sie wohnten in dem nach ihnen benannten Tuscien, vom Arnus bis zum Ciminischen Walde und zum Tiber hin, trieben Handel und Seeraub, waren in Bauten, Erz- und Thonbildnerei und dergl. sehr geschickt, und hatten Staatenbünde, je aus 12 Städten (Tarquinii, Clusium, Falerii, Caere, Veii etc.) bestehend, die unter priesterlichen Stadtkönigen, Lucu-monen, standen, und an deren Spitze im Kriege durch Wahl ein Oberkönig, Lars, trat. Auch ihre Seemacht war so bedeutend, dass sie, mit den Karthagern im Bunde, den Griechen das nach ihnen benannte tyrrhenische Meer verschliefsen konnten (§ 65). Ihr Landhandel ging gegen Norden, gleich dem der Phönikier, bis zum baltischen Meere hin. Besonders das Religions-, Weissagungs-9) und Ceremonienwesen war bei ihnen entwickelt, ebenso liebten sie feierliche Aufzüge, Tänze und Spiele; doch tragen dieselben meist einen düstern und unschönen Charakter, wie er diesem Volke überhaupt eigen ist. D. Die Ligurer10), iberischen (altspanischen) Stammes, wohnten um das heutige Genua her, vom Flusse Varus (Var) bis zur Macra; nach ihnen wurde das angrenzende Meer das ligustische genannt. i) Strabo 228. 2) Dion. H. I, 19. Plin. hist. nat. Iii, 19. 3) Strab. 249. 251. 4; Vergl. d. Ged. von Uhland ver sacrum. 5) Strab. 240. 241. 251. 6) Dion. 1,26 ff. Strabo 219. 7) Dion. I, 30. Liv. V, 33. 8) Dion. Hai. I, 25—28. 9) Diod. V, 40. Cic. de legg. I, 9. 10) Strabo 202.

3. Das Alterthum - S. 150

1876 - Berlin : Weidmann
150 Abwehr der Etrusker und Latiner. tragen wurden. Sie wurden von den Centuriatcomitien *) gewählt, auf welche nun überhaupt die Wahl der wichtigsten Magistrate (Beamten) überging, während die Curien vorwaltend auf religiöse Ehrenrechte beschränkt blieben. Die Consuln ernannten sich ihre Quästoren, noch die alten „ Spürer des Mordes “ wie ehedem, allmählich wichtiger als Verwalter des Staatsschatzes und Staatsarchives2). Die Verfassung des Servius Tullius, die zuletzt unterbrochen scheint, war mithin seit der Vertreibung der Könige wieder hergestellt. Im Uebrigen ist die Begründung der Republik noch mit reichlichem Schmuck der Sage umgeben. Die ersten Consuln waren Brutus und Collatinus3); an des Letzteren Stelle, der als Tarquinier verdächtig und bald zur Niederlegung seines Amtes veranlasst wurde, trat P. Valerius, später wegen seiner volksfreundlichen Gesinnung Poplicola4) genannt. Brutus liess, als unter den vornehmen Jünglingen eine Verschwörung zur Rückführung der Tarquinier entdeckt ward, seine eigenen Söhne, die sich daran betheiligt, hinrichten5). Dann, als die Feinde ihre Heere gegen die Stadt heranführten, fiel er im Einzelkampfe zugleich mit seinem Gegner, Aruns Tarquinius. Der vertriebene König war zuerst nach Caere, dann nach Tarquinii gegangen, und für ihn rückte Porsena, der Lars von Clusium, mit einem etruskischen Heere gegen Rom. Aber die Heldenthaten des Horatius Codes, Mucius Scaevola und der Cloelia6) imponirten ihm so, dass er die Belagerung der Stadt aufgab. Statt seiner aber traten die gesammten Latiner für die Tarquinier auf. In dieser Bedrängnis wählten die Römer zum ersten Male einen Dictator (Heermeister), Titus Larcius. Die Schlacht am See Regill.us, 4967), wo die Helden beider Heere, wie in der Ilias, sich im Einzelkampfe entgegentraten und fielen, und welche mit dem Siege der Römer endigte, machte die Rückkehr der Könige unmöglich. Der greise Tarquinius starb in Cumae. Die historische Forschung zeigt uns neben und gegenüber diesen Sagen den Fall des Königthums um diese Zeit fast durch alle italischen Völker hindurch8). Zugleich aber zeigt sie uns zu derselben Zeit ein gewaltiges Ueberwiegen der etruskischen Macht an der Westküste Italiens noch über Latium hinaus, ein Umstand, mit dem vielleicht die Herrschaft der Tarquinier in Rom in Verbindung steht. Statt des friedlichen Abzuges des Porsena steht fest, dass das ganze rechte Tiberufer bis zum Ciminischen Walde an die i) Liv. I, 60. 2) Plut., Popl. 12, Tao., Ann. Xi, 22. 3) Liv. I, 60. Dion. V, 1. 4) Plutarch, Poplicola, 10. 5) Liv. Ii, 3—5. Dion. V, 6 8. Plut., Popl. 3—7. 6) Liv. Ii, 9—14. Dion. V, 31—36. Plut., Popl. 16—19. 7) Liv. Ii, 16—20. Dion. Vi, 2 ff. Plut., Coriolan 3. 8) Wie in Griechen- land im 9. Jahrh. v. Chr. Die griechische Gesch. steht in ihren Entwicklungs- momenten überhaupt etwa 300 Jahre der römischen voraus. Man vergleiche: Lykurg 820, Servius um 550; Perserkrieg nach 500, Abwehr Hannibals 200 ; Alexandros 330, Cäsar 45.

4. Das Alterthum - S. 151

1876 - Berlin : Weidmann
Innerer Kampf zwischen Plebeiern und Patriciern. 151 Etrusker abgetreten, dass selbst der Gebrauch des Eisensanders als zum Ackerbau, abgelobt ward'). Aber dieser hohen Machtentfaltung der Etrusker folgte auch sehr bald der beginnende Fall. Zwei Gruppen von Völkern stehen damals in Italien feindlich gegeneinander: hier die Etrusker mit den Karthagern, dort die Griechen mit den Latinern. Vor Aricia brach sich die Macht der Etrusker, und die Karthager erlitten bald nachher die Niederlage auf Sicilien durch Gelon (§ 87). Später folgte ein Sieg der verbündeten Städte Syrakus und Kyme über die Etrusker2), in demselben Jahre, in welchem auch die Stadt Tarent der altitalischen Iapygen sich erwehrte, die sie so lange bedrängt hatten. Rom stand in diesem grossen Zusammenstöße der italischen Völker mit den Latinern zusammen. Ein Schutz- und Trutzbündniss mit 30 Städten derselben vom Jahre 4933) zeigt, dass die Latiner : schwerlich kurz vorher von Rom überwunden sein konnten, wie f nach der Sage von der Schlacht am See Regillus gefolgert werden müsste: denn es ist ganz wie unter Gleichberechtigten geschlossen und setzt Conubium, Festesgemeinschaft, freien Handelsverkehr und das Recht, auf dem gegenseitigen Gebiete Grundstücke erwerben zu können, fest. Ausser mit den Etruskern aber hatte Rom auch mit den kleineren Nachbarn, Aequern, Volskern etc. oft Krieg zu führen und zugleich einen lebhaften Verfassungskampf im Innern zu bestehen. § 123. Innerer Kampf zwischen Plebeiern und Patriciern. Das Yolkstritbunat. I. Livius Ii, 23 ff. Dionysio a Hai. Vi, 22. ff. Plutarch Coriolan. Cicero Kepbl. Ii, 33 ff. Ii. Th. Mommsen, Erster Band, Buch Ii, 2. Niehuhr, Theil I, 8. 624 ff. Schwegler, Zweiter Band, B. Xxii. Ihne I, 119—128. Am wenigsten gewonnen hatten durch die Abschaffung des Königthums die P leb eier, da alle politischen Rechte noch im Besitz der Patricier waren, und jene ohnehin durch die Kriege verarmten und bei den Patriciern, die zugleich die Reicheren waren und den Besitz und den Nutzniess sämmtlicher Staatsäcker hatten, in Schulden und Schuldgefangenschaft4) geriethen. Durch die Härte der römischen Schuldgesetze ward ihr Zustand bald ein sehr trauriger5). In der Verzweiflung verweigerten sie endlich bei einem Feldzuge gegen die Volsker den Kriegsdienst6). Der eine Consul, P. Servilius, erleichterte für den Moment den Zustand der Verschuldeten und machte ihnen Versprechungen auf Erleichterung auch für die Zukunft; der andere aber, Appius Claudius, hielt diese Versprechungen nicht7), als die Plebeier siegreich heimgekehrt i) Plin. hist. n. Xxxiv, 39. vgl. Tac. hist. Iii, 72. 2) Dion. Vii, 3, 4. Pindar Pyth. I. 3) Dion. Vi, 95. Liv. Ii, 33. 4) nexum. 5) Dion. V, 53. Vi, 26. Vrgl.liv. Ii, 23. 6) Dion. V, 63. Vi, 22. 79. Liv. Ii, 23. 7! Dion. V, 66, Tac. Ann. I, 4. Insita Claudiae familiae superbia, auch Liv. Ix, 29.

5. Das Alterthum - S. 153

1876 - Berlin : Weidmann
Coriolan. Spurius Cassius. Fabier. 153 Schutze vor dem Uebermuth, oft sogar der offenen Gewaltthat, womit die Patricier sie bedrohten. Als (492?*)) eine Hungersnoth eintrat und endlich König Gelon von Syrakus Schiffe mit Getreide sandte2), rieth, wie erzählt wird, ein vornehmer Patricier Gaius Marcius, wegen seiner, bei der Belagerung der Volskerstadt Co-rioli bewiesenen Tapferkeit Coriolan genannt, den Plebeiern erst dann Brotkorn zu geben, wenn sie auf das Recht der Tribunen wieder verzichtet hätten. Er ward deswegen von den Tribunen vor das Gericht der Plebs geladen und mit dem Tode bedroht3), entwich jedoch aus Rom und ging zu seinen bisherigen Feinden, den Volskern nach der Stadt Antium. Mit diesen zog er gegen Rom und brachte die Vaterstadt in die höchste Noth. Nachdem Senat und Priesterschaft vor ihm umsonst um Schonung gefleht, erweichten ihn endlich die Thränen der römischen Frauen, die ihm, seine Mutter Veturia4) und seine Frau Volumnia an der Spitze, fürbittend für Rom entgegenzogen. Heimgekehrt ward er Mheb-lich von den erzürnten Volskern erschlagen5). — Nicht lange nachher brachte der Patricier Spurius Cassius während seines Con-sulats i. J. 486 aus Mitleiden für die Noth der Plebs das erste Ackergesetz (lex agraria) ein6). Es bestand nemlich schon aus der Königszeit her ein bedeutendes Gemeindeland (ager publicus), welches durch die Abtretungen (gewöhnlich ein Drittel von Grund und Boden) der unterworfenen Nachbarn geschaffen und beständig gemehrt war. Die Nutzniessung desselben, die dem Besitze nahezu gleichkam, hatten sich seit der Vertreibung der Könige allein die Patricier angeeignet. Spurius Cassius setzte nun den Beschluss durch, dies Gemeindeland vermessen zu lassen und einen Theil davon zum Besten der Staatskasse zu verpachten, einen anderen bedürftigen Bürgern zuzuweisen. Er zog sich aber dadurch so sehr den Hass seiner Standesgenossen zu, dass diese ihn, der dreimal Consul gewesen, zweimal triumphirt hatte, beschuldigten, er strebe nach der Tyrannis, und auch den gemeinen Mann gegen ihn zu reizen wussten. Die Quästoren verklagten ihn nach Ablauf seines Amtsjahres auf Hochverrath (perduellio) und so ward er ge-tödtet, sein Haus geschleift; über die Art seines Endes schwanken die Nachrichten7). In den weiteren Kämpfen zerfiel das edle und stolze Patriciergeschlecht der Fabier, das sieben Jahre lang immer einen der Consuln gestellt, mit seinen Standesgenossen, verbannte, wie die Sage erzählt, sich selbst aus Rom und zog, 306 Häupter stark, zur Grenz wacht des Vaterlandes gegen die Veienter an den *) Wahrscheinlich einige Jahrzehnte später. 2) Liv. Ii, 33 ff. Dion. Vii, 1. 2. 13 ff. Plut. Cor. 12-15. 3) Dion. Vii, 64. 68. Plut. 17—21. Liv. Ii, 34, damals noch unmöglich. 4) Liv. Ii, 40. Bei Plut. Cor. 33 heisst die Mutter Volumnia, die Gattin Vergilia. 5) Verschiedene Berichte dieser sagenhaften Geschichte: Liv. Ii, 40. Dion. Viii, 57—62. Plut. Cor. 39. Zonar. Vii, 16. vrgl. Cicer. Brutus 10. 6) Vrgl. Appian. bell, civile. I, 7. Liv. Ii, 41. Dion. Viii, 70—80. 7) Cic. de repb. Ii, 35. (60).

6. Das Alterthum - S. 154

1876 - Berlin : Weidmann
154 Lex Publilia und lex Terentilia. Decemvirn. Bach Cremera. Hier, von den Feinden in einen Hinterhalt gelockt, starben sie Alle den Heldentod; nur ein noch nicht waffenfähiger Knabe blieb am Leben und setzte das ruhmreiche Geschlecht fort ‘) (477?). § 125. Die lex Publilia und lex Terentilia. Die Decemvirn. I. Livius Ii, 52-Iii, 53. Dionysios Ix, 29-Xi, 49.' Ii. Th. Mommsen Buch Ii, C.ip. 2. Niebuhr Ii, S. 276 ff. Sehwegler Xxvi—xxx. (3ter Band). Peter I, S. 131-102. Ihne I, 148 ff. Dirksen, Uebersicht etc. des Zwölftafelgesetzes 1824. Die langwierigen Kriege mit den Nachbarn, besonders den Aequern und Volskern (wohl zu oft erwähnt) dauerten fort und führten bald zu schweren Niederlagen, bald auch zu einzelnen Heldenthaten der Römer, wie eine solche z. B. dem Cincin-natus zugeschrieben wird*); oft aber steigerten sie auch noch deir nass zwischen den Patriciern und Plebeiern im Innern des Staates. Pest und Landplagen kamen dazu, Roms Aufschwung zu hemmen3). Indessen errangen die Plebeier ein neues, wichtiges Recht. Schon früher hatten sie Versammlungen halten dürfen (§ 123 Anm. 3), aber nur als Volksversammlungen im heutigen Sinn (contiones, concilia), deren Resolutionen (plebiscita) nur Meinungsäusserungen und nichts mehr waren. Sie geschahen nach Bezirken, tribus, deren Gesammtzahl damals 21 war (4 städtische und 17 ländliche). Durch den Tribunen Volero Pu-blilius ward nun im Jahre 471 unter stürmischen Bewegungen4) durchgesetzt, dass die Plebeier unter der Führung ihrer Magistrate gesetzliche Versammlungen (von denen die Patricier ausgeschlossen waren) halten, in denselben ihre ständischen allerdings noch nicht verbindlichen Gutachten (plebiscita) fassen und diese Anträge gleichsam als Willensäusserungen der Plebs an den Senat bringen durften, der, wenn er sie gut hiess, sie zu bindenden Gesetzen (leges) machen konnte5). Endlich stellte im J. 462 der Tribun Gaius Terentilius Harsa den Antrag (rogatio) auf eine geschriebene, für beide Stände in gleicher Weise bindende Gesetzgebung6), da bisher die Patricier die alten Weisthttmer der Stadt nach ihrem Brauch und oft nach Willkür geübt, auch namentlich die Consuln eine durch nichts eingeschränkte Strafgewalt gehabt hatten. Zehn Jahre lang widersetzten sich die Patricier. Es kam zu den wildesten Gewaltthaten, bei denen sich besonders des Cin-cinnatus Sohn, Käso Quinctius hervorthat; sogar das Capitolium wurde durch eine Rotte verbannter patricischer Jünglinge, unter l) Liv. Ii, 47—52. Dion. Ix, 5—23. Ovid fasti Ii, 195—242. Dio Cass. fragm. Xxvi. Gellius Vii, 21. 2) Liv. Iii, 26—29. Plin. Xviii, 4. Dio Cass. fragm. Xxvii. Cic. de fin. Ii, 4, 12. 3) Liv. Iii, 6. 7. 32. 4) Liv. Ii. 55 u. 56. Dion. Ix, 39—49. 5) Liv. Ii, 60. Zonaras Vii, 17, pag. 345, die Ausführung nach Schwegler Ii, 26, 7—9. 6) Liv. Iii, 9. Dion. X, 1 ff.

7. Das Alterthum - S. 157

1876 - Berlin : Weidmann
Eroberung von Veii. 157 wichtiges war. Die Plebeier dagegen erlangten bald nachher, 420, den Zutritt wenigstens zu einem der alten Aemter, dem der vier Quästoren1). Indessen waren Sabiner, Ae quer und Volsker von den Römern an der Spitze des Latinerbundes und der Herniker, die sich befreundet hielten, in langen Kämpfen vollständig besiegt, so dass sie die Stadt nicht mehr bedrohten. Auch begann man den im Felde stehenden Plebeiern besonders für die Winterkriegszüge zum ersten Male aus der Staatskasse Sold zu zahlen. Immer mehr nemlich wurden die Etrusker vom gleichzeitigen Andrange vieler Feinde heimgesucht, namentlich von den Syrakusanern unter ihrem Tyrannen Dionysios, 406—367, der sie in ihrem eignen Meere besiegte 385, und auch von ihren ehemaligen Verbündeten, den Karthagern, die ihre Seemacht vernichten halfen. An ihrer Bekämpfung betheiligten sich vom Festland her auch die Römer. Sie zerstörten von etruskischen Städten im J. 426 Fidenae und unterwarfen auf Vertrag Falerii 3912) (völlig erst 341). Am wichtigsten aber war die Eroberung und Zerstörung Veii’s, der alten Feindin Roms, deren Fall noch einmal die Sage mit vollem Glanz umspielt. Nach zehnjähriger Belagerung, wie Troja, ward sie von dem berühmten Marcus Furius Cami llus durch einen unterirdischen Minengang genommen, 396°). Aber selbst Camillus, verhasst durch aristokratischen Stolz und durch den Uebermuth seines Triumphes, musste vor einer Anklage der Tribunen, als sei er unredlich mit der Beute verfahren, in die Verbannung weichen4). § 127. Sinken der etruskischen Macht. Die Kelten. I. Livius V, 34 ff. Pluta rch, Camillus 15 ff. Diodor V, 24—32. Xiv, 113—116. Strabo Iv. Justinus Xxiv, 4. Xxv, 2. Polyb. Ii, 14-23. Ii. Mommsen Buch Ii, Cap. 4. Niebuhr Ii, S. 574—665. Schwegler Iii, 2:U—269. Peter I, 185—190. Ihne I. 221 ff. Amedee Thierry, Hist, des Gaulois. Eine besondere Ansicht vertritt Holtzmann, Kelten u. Germanen. Zu gleicher Zeit aber wurde die, einst auch bis weit in den Norden, bis zu den Alpen hinaufreichende etruskische Macht von einem neuen, in Italien einbrechenden Feinde bedroht. Das letzte der in Italien sich ansiedelnden Völker war das der Gallier. Sie gehörten dem grossen, gleichfalls seiner Abkunft nach arischen Stamme der Kelten an. Die Kelten waren von kriegerischem Charakter, aber prahlerisch, zügellos, ohne Liebe zum Ackerbau und fester Bodenbenutzung, und wenig ausdauernd: doch zeigten sich bei ihnen nicht unbedeutende Anfänge höherer Cultur. Sie waren in viele kleine Stämme zersplittert und standen unter der Herrschaft eines kriegerischen Adels, der die Masse in Leibeigen-schafts- und Clientel - Verhältnissen hielt. Ausserdem waren ihre ') Liv. Iv, 43. 2) Plut. Cam. 10. 3) Liv. V, 1—22. Plut. Cam. 3—6. 4) Liv. V, 32. Plut. Cam. 12 ff.

8. Das Alterthum - S. 158

1876 - Berlin : Weidmann
158 Sinken der etruskischen Macht. Kelten. Priester (Druiden) sehr einflussreich, und Dichter (Barden) aus ihrer Mitte bewahrten die alten Götter- und Heldenlieder. Ihr Gottesdienst war geheimnissvoll, grausam und mit Menschenopfern verbunden. Sie hatten sich in Gallien und Britannien verbreitet und waren in Nordspanien und Stidfrankreich mit den alten Urbewohnern, den Iberiern (Basken), zum Stämme der Keltiberier verschmolzen. Angeblich zur Zeit des Tarquinius Priscus, doch wahrscheinlich erst in bedeutenderem Masse seit dem Ende des 5. Jahrh., begannen sie nach Osten, theils in die jetzt deutschen Länder zwischen Donau und Alpen, theils in Italien einzudringen1). Hier sanken die alten Etruskerorte Melpum (im Jahre 396, als auch Veii fiel) und Felsina vor ihrem Angriffe. Auf des erstem Stelle baueten sie Mediolanum (Mailand), auf des anderen gründeten die Boi er, einer ihrer Stämme, Bononia (Bologna). Die ebenfalls keltischen Senonen nahmen ihre Sitze von Rimini bis Ancona hin. Letztere bedrohten auch Clus ium 391 v.chr., das in der Noth die Römer anrief. Diese schickten, um zu vermitteln, Gesandte, die aber gegen das Völkerrecht am Kampfe sich betheiligten. Als die Römer die geforderte Auslieferung der Schuldigen verweigerten, zogen die Gallier, über 70,000 M. stark, unter ihrem Brennus (Fürsten) gegen Rom, setzten über den Tiber, schlugen das römische Heer 390 an der Allia2), und zogen in die unver-theidigte Stadt ein, die sie zerstörten. Nur das Capitol leistete Widerstand; vor einer beabsichtigten nächtlichen Ueberrumpelung rettete es das Geschnatter der heiligen Gänse der Juno und die Tapferkeit des Marcus Manlius, und nach siebenmonatlicher Belagerung liessen sich die Gallier, von Hunger und Pest bedrängt, durch Gold zum Abzug bewegen3). Die Sage zwar lässt die Römer, denen Brennus schon das „Vae victis“ zugerufen, nicht durch Gold, sondern durch das Eisen des Camillus befreit werden. — Noch oft ward dann im Laufe des 4. Jahrh, mit den nach Süden streifenden gallischen Schaaren gestritten4), doch siegte die römische Ordnung von nun an fast stets über die gallische Zuchtlosigkeit. — Die Kelten setzten übrigens ihren Wanderzug nach Osten später noch weiter fort6), plünderten 280 Makedonien, Griechenland und sogar das delphische Orakel, ja setzten über den Bos-poros nach Kleinasien über, wo die Galater als die östlichsten Kelten noch in der Zeit der ersten Verbreitung des Christenthums genannt werden. — In der Unglückszeit hatte sich vor Allen Camillus ausgezeichnet. Als beim Abzug der Gallier Viele verzagt riethen, Rom an der sichereren Stelle des ehemaligen Veii wieder i) Livius V, 34. Just. Xxiv, 4. Caes. bell. Gail. 6, 24. Polyb. Ii, 14—23. Diodor V, 28 ff. App. Leit. 2. 2) Liv. 34—39 dies Alliensis, 18 Juli. Liv. Vi, 1. Gell. V, 17. Plut. Cam. 19. Diodor. Xiv, 113—115. 3) Liv. V, 47-49. Diod. Xiv, 116. Polyb. Ii, 22, 5. Plut. Cam. 20 -30. 4) Pol. Ii, 18. z. B. Liv. Vi, 42. Vii, 9—15. Zweikampf d. T. Manlius Torquatus. vgl. Liv. Vii, 5. Im Ganzen 6 Kriege. 5) Just. Xxiv, 4—Xxv, 2.

9. Das Alterthum - S. 182

1876 - Berlin : Weidmann
182 Zweiter punischer Krieg. nur 10,000 M. des trefflichen Fufsvolks schlugen sich durch. In Folge des Sieges erhoben sich fast alle Gallier, stellten ihm über 60.000 M. Fussvolk und 6000 Reiter und gaben ihm in ihrem Lande reichliche Winterquartiere. Hannibal richtete nun seine weiteren Pläne darauf, die italischen Bundesgenossen zum Abfall zu bringen. Er ging deshalb im Frühling 217 über den Apennin und rückte durch das überschwemmte untere Arnothal1) in das innere Italien ein. So umging er die Defensivstellung der Römer. Ihm stand nemlich auf der Via Cassia der von der Demokratie erwählte Consul Gaius Flaminius2) entgegen, während der College desselben, Gnaeus Servilius, von Ariminum aus die Via Flaminia schützen oder auf der Via Aemilia operiren sollte. Hannibal wusste jedoch den Flaminius, der die Ankunft seines Collegen nicht abwartete, in einen Hinterhalt am Trasimeniselien See zu locken3), und vernichtete ihn hier sammt seinem Heere von 30.000 M.4). Etrurien war verloren, Rom selbst schien jetzt bedroht, so dass man hier die Tiberbrücke abbrach und einen Dictator, den Quintus Fabius Maximus, erwählte5). Hannibal aber, der die Unangreifbarkeit der Stadt wohl kannte, ging über den Apennin durch das umbrische und picenische Gebiet gegen das adriatische Meer vor. Jedoch scheiterte seine Hoffnung, dass die Bundesgenossen zu ihm übertreten würden; keine Stadt des um-brisch-sabellischen Stammes fiel zu ihm ab6). Quintus Fabius Maximus rückte mit zwei neugebildeten Legionen und dem von Ariminum herangezogenen Heer nach, vermied aber geflissentlich jede Schlacht. Als er, bei Casilinum, einmal eine günstige Stellung gewonnen hatte, ward er von Hannibal überlistet7). Dieser nahm ungestört seine Winterquartiere in Apulien. Im folgenden Jahre 216 trieb die Actionspartei in Rom zu einem entscheidenden Schritte. Die beiden Consuln Lucius Aemilius Paullus (aristokratisch) und Ga ius Terentius Varro (demokratisch8)) erhielten ein Heer von 80,000 M. und 6000 Reitern9). Varro wagte bei Cannae am Aufidus in Apulien an dem Tage, wo er das (zwischen beiden Consuln wechselnde) Commando hatte, übermüthig eine Schlacht, die von Hannibal angenommen und vollständig gewonnen ward; an 70,000 Römer fielen, unter ihnen der Consul Lucius Aemilius Paullus, 216 v. Chr.10). Hannibal sali jetzt fast seine Pläne erfüllt“). Karthago, das ihn bisher schlecht unterstützt hatte, entschloss sich zu kräftigerer 1) Pol. Iii, 79. Liv. Xxii, 2. 2) Liv. Xxi, 63. 3) Die Localität Liv. Xxii, 4, jetzt See von Perugia. 4) Polyb. Iii, 75—85. Liv. Xxi, 63—Xxii, 7. Zon Viii, 25. 5) Polyb. Iii, 87 avsya xai <pqovt)Osi Siayeqovxa xai ne- fvxöra xalüs, 100—105. Liv. Xxii, 8—18. 23—30 Cunctator (Zauderer) ge- nannt. Unus homo nobis cunctando restituit rem. Ennius bei Cic. de off. I, 24 (84). G) Liv. Xxii, 13. Pol. Iii, 90, 13. 7) Liv. Xxii, 16—18. Pol. Iii, 93—94. 8) Liv. Xxii, 25 loco non humili solum, sed etiam sordido, ortus. ») Pol. Iii, 107, 9. 113, 5. Liv. Xxii, 36. 10) Pol. Iii, 115-117. Liv. Xxii, 47—54 pugna Cannensis, Alliensi cladi nobilitate par (Liv. Xxii, 50). ) Pol- Hi, 118.

10. Das Alterthum - S. 161

1876 - Berlin : Weidmann
Erster Krieg gegen die Samniten 343—341 und Latinerkrieg 340—338. 161 schaft bereits dem Flusse Liris, und damit dem Gebiete der Samniten, des mächtigsten der umbrisch - sabellischen Völker. Der umbrisch-sabellische Stamm (§ 112) nemlich hatte sich seit dem 5. und 4. Jahrh, siegreich in Süditalien ausgebreitet. Ein Zweig von ihm, die Campaner, sassen am Golf von Neapel, andere, wie die Lucaner und Brettier, hatten sich über die Südspitze Italiens (das heutige Calabrien) ausgebreitet und die blühenden Städte Grossgriechenlands (§ 56) nach und nach unterworfen; von diesen hielt sich nur Tarent noch selbständig und mächtig. Aber diese Eroberungen der Italiker waren nicht wie die der Römer durch Colonieen und durch Nationalisirung der Unterworfenen befestigt; das griechische Wesen wirkte auf diese Halbbarbaren zurück, bildete und verweichlichte sie. Dies war namentlich in Capua geschehen, der bedeutendsten italischen Stadt nächst Rom. Nur die Samniten im Apennin hielten sich hart und einfach. In verschiedene Cantone getheilt, im Ganzen zu frei, um mächtig zu sein, waren sie zwar den Römern an gesammelter Kraft nicht gewachsen ; dagegen waren sie gewaltig und kctiv genug, um den entarteten Stammgenossen gefährlich zu werden, und ein endlicher Zusammenstofs mit den gleichfalls erobernden Römern und ein Entscheidungskampf über die Herrschaft Italiens war unvermeidbar. Im Jahre 343 riefen die Campaner von Capua und die Sidi-ciner in Teanum die Römer gegen die andringenden Samniten um Hilfe an, und gelobten dafür, sich Rom zu unterwerfen1). Die Römer nahmen das Anerbieten an, und so entstand zwischen den beiden bisher befreundeten Nationen der erste samnitische Krieg, 343 —341, der aber bald zum Abschluss kam2), weil die Römer durch den Abfall der Latiner, und die Samniten durch die Tarentiner und bald nachher durch einen griechischen Bandenführer, Alexandros von Ep eiros, einen Oheim Alexandros des Gr., bedroht wurden. Rom nahm Capua und überliess Teanum den Samniten. Die Latiner nemlich, unzufrieden mit der Hegemonie der Römer, verlangten fortan alle Rechte des Gemeinwesens mit ihnen zu theilen3). Als dies verweigert wurde, griffen sie zu den Waffen; und ihnen schlossen sich jetzt die mit dem römischen Bündnisse bereits unzufriedenen Campaner an. So reihete sich an den ersten samnitischen Krieg der latinische, 340—338. Unter Titus Man-lius Imperiosus Torquatus siegten jedoch die Römer bei Tr i -fanum 340'4) und unterwarfen dann bis 338 die latinischen und campanischen Städte einzeln5). Die frühere Eidgenossenschaft verwandelte sich in eine unbedingte Herrschaft Roms über ganz Latium, wozu nun auch das Gebiet der Volsker und Campaner kam. Die Felsenfeste Antium am Tyrrhener Meere, deren erbeutete Schiffsschnäbel die römische Rednerbühne (rostra) schmückten, ward ') Liv. Vii, 29 Maiora iam hinc bella et viribus hostium et longinquitate vel regionum vel temporum spatio, quibus bellatum est, dicentur. 2) Liv. Viii, 2. 3) Liv- Viii, 3—6. A) Liv. Viii, 11. -) Liv. Viii, 12. 13. Müller, Abriss. I. 2. Auflage. H
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