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b) „Stets haben Fürst und Volk im badischen Land Freude und Leid mit inniger Gegenseitigkeit geteilt."
(Aus der Thronrede bei der Eröffnung der Ständeversammlung am 14. November 1857.)
c) „Ich konnte nicht finden, daß ein feindlicher Gegensatz sei zwischen Fürstenrecht und Volksrecht; ich wollte nicht trennen, was zusammengehört und sich wechselseitig ergänzt — Fürst und Volk, unaufhörlich vereint unter dem gemeinsamen, schützenden Banner einer in Wort und That geheiligten Verfassung. —
Die Interessen meines Landes als Teil eines großen Ganzen glaube ich nicht besser vertreten zu können, als durch Verfolgung aller Wege, welche Deutschlands Kraft und Einigung befördern und die Rechte der Nation mit den Rechten der einzelnen Stämme zur Geltung zu bringen. Mit Freude sehe ich deshalb auf die Tage von Baden und Teplitz, welche einen langersehnten Zusammenhalt und damit die erhebende Hoffnung verheißen, daß zunehmende Macht und wachsendes Ansehen unseres deutschen Vaterlandes gegen außen Hand in Hand gehen wird mit fortschreitender Befriedigung seiner wahren Bedürfnisse im Innern."
(Aus der Thronrede vom 30. August 1860 beim Schluß der Ständeversammlung.)
d) „Das Land, dem ich angehöre, betrachte ich wie eine große Familie, der ich alle meine Kraft widmen will, und das ist eine werte Pflicht."
(Aus einer Ansprache bei der Eröffnung der Wiesentalbahn am 5. Juli 1862 in Schopfheim.)
e) „Wir müssen uns alle bewähren als wahre Freunde der Freiheit, jener Freiheit, die sich selbst beherrscht, und jenes Fortschrittes, der, aus der Einsicht des Bedürfnisses hervorgehend, sich in besonnener Erwägung des Staatswohles, in treuer Liebe zum Vaterland verwirklicht."
(Aus der Thronrede beim Schluß der Ständeversammlung am 23. Juli 1863.)
f) „Heute noch bin ich der Ansicht, ja ich bin heute noch mehr denn je überzeugt davon, daß kein feindlicher Gegensatz bestehen dürfe zwischen Fürstenrecht und Volksrecht, wenn nur immer von allen Seiten verstanden wird, sich zu mäßigen, wenn
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124.
Aus der Osterproklamation des Großherzogs Friedrich.
(7. April 1860.)
(Karlsruher Zeitung 1860. Nr. 85.)
„Es ist mein entschiedener Wille, daß der Grundsatz der Selbständigkeit der katholischen Kirche in Ordnung ihrer Angelegenheiten zur vollen Geltung gebracht werde.
Begründeten Forderungen der katholischen Kirche wird Meine Regierung auf verfassungsmäßigem Wege gerecht werden.
Es ist Mir heute eine eben so werthe Pflicht, von Meiner eigenen Mir theueren Kirche zu reden. Den Grundsätzen getreu, welche für die katholische Kirche Geltung erhalten sollen, werde ich darnach streben, der evangelisch-protestan-tischen Landeskirche auf der Grundlage ihrer Verfassung eine möglichst freie Entwickelung zu gewähren.
An den erprobten Patriotismus und ernsten Bürgersinn Meines Volkes richte Ich nun die Mahnung, alle Trennung z u vergessen, damit unter den verschiedenen Konfessionen und ihren Angehörigen Eintracht und Duldung herrsche, wie s i e die christliche Liebe uns Alle lehrt."
Karlsruhe, 7. April 1860.
Friedrich.
125.
Die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate. 1860.
(Großh. Badisches Regierungsblatt 1860. Nr. 51.)
In Ausführung der durch Unsere Proklamation vom 7. April d. I. gegebenen Zustcherung, welche den beiden Kirchen Unseres Landes eine freie und selbständige Stellung unter der Gewähr einer auf verfassungsmäßigem Wege erlassenen Gesetzgebung verheißt, und im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 18 und 20 der Verfassungsurkunde haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen und verordnen, wie folgt:
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich