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1. Geschichtlicher Anschauungs- und Erfahrungsunterricht - S. 14

1914 - Ansbach : Prögel
— 14 — stets im engsten Anschlüsse mit den sog. Sachsächern marschierte; eine Doppelklasse fordert unbedingt Themen-Wechselreihen. Endlich und nicht zum wenigsten sollten die Schüler des oberen Jahrgangs durch die Wiederholung vor Langweile, besser vor Abstumpfung des Interesses, bewahrt werden. Seitdem habe ich es so, wenn auch mit anderem Sachinhalte, durchgehalten und bin sehr gut dabei gefahren. Zur Stofferweiterung trugen nicht wenig die Stücke aus der Heimatgeschichte bei, die an Zahl sich mehrten und immer dringlicher um Einlaß baten. Es gab sich in ungezwungener Weise, daß die Entwickelung des Heimatortes in zwei scharf begrenzte Hauptabschnitte zerfiel, in die Dorfzeit (bis zum Jahre 1558) und in die Marktzeit; das lief auch mit der allgemeinen Geschichte ziemlich gleich. So kam es, daß ich abwechselnd in einem Jahre die Dorf- und im anderen die Marktgeschichte behandelte. Was die Chronik in der neueren Zeit in Ueberfluß bot, das reichte sie in der älteren Zeit kärglich und spärlich. Umso größer war der Reiz, hier erst auszubauen, ehe dort zu beschränken war. — Nach verschiedenen Versuchen hatte ich mir glücklich mein „Dorf Niedernbreit" ausgebaut und frisch und fröhlich trat ich damit im Jahre 1903 in der „Freien Bayer. Schulzeitung" *) vor die Öffentlichkeit. Begeistert schloß ich: „Nun ade, Dorf Niedernbreit, du bist mir teuer geworden! Wandere hinaus ins schöne Franken-, Bayern- und Deutschland! Vielleicht findest du da oder dort einen guten Kameraden " Und wahrlich, es war mir dabei so warm ums Herz geworden, daß ich mir verlegen etwas aus den Augen wischte. Ich brauche hier den Stoff, den ich darstellte, nicht wiederzugeben, nur eine Uebersicht und ein Stück will ich bringen. I. Die Ansiedelung. 1. Das Maintal vor der Ansiedelung. 2. Wie Niedernbreit entstand. 3. Von der Markung. 4. Vom Gau. Ii. Vom kirchlichen Leben. 1. Das Christentum. 2. Die Nikolaikapelle. 3. Was der Bischof Wolfram den Ntederbreitern schreibt (1324). 4. Die päpstliche Ablaßbulle (1359). 5. Kirchliche Gebräuche. 6. Von den Glocken. Iii. Vom Gemeinwesen. Iv. Vom Lehenswesen und der Schutzherrschaft. 1. Vom Lehenswesen. 2. Die Fehde bei *) Nr. 16 und 17, Druck und Verlag der Buchdruckerei Karl Fleßa in Nürnberg.

2. Vom fränkischen Gaukönig zum römischen Kaiser - S. 176

1910 - Ansbach : Seybold
Grundlagen. neuert hier den Vasalleneid und stellt zwölf auserlesene Geiseln als Unterpfand dafür, „daß er alles halte, was er dem König pippin eidlich gelobt, in Sachen des Königs Karl und seiner Getreuen", mit den „Getreuen" des Frankenkönigs find die königlichen Vasallen in Bayern gemeint, die eine dem Herzogtum gefährliche Zwitter-stellung einnahmen; trotz der Selbständigkeit Tassilos hatten nach 778 königliche Vasallen aus Bayern am fränkischen Feldzug teilgenommen. 62 3n Bayern herrschte nach dem Tage von Worms Stille; es war die Stille vor dem Gewitter. . . . 785 kam es im Süden bei Bozen zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Bayern und Franken. Ls findet sich kein Beleg, daß den Herzog eine Schuld traf; . . . Sicher beglaubigt aber sind die Reibereien zwischen dem herzoglichen Hofe und den fränkisch gesinnten Mitgliedern des höheren Klerus, namentlich dem Bischof Arbeo von Freising. es 1 Sein Nachfolger ... hat später . . . den Schleier etwas ge- lüftet: „Tassilo und seine Gemahlin hätten der Freisinger Kirche viele Gotteshäuser entzogen aus Unwillen über den Bischof Arbeo, den sie beschuldigten, daß er dem König Karl und den Franken treuer sei als ihnen." . . . 64 (Es kam ebenso zu Reibereien zwischen dem Herzog und den ins fränkische Interesse gezogenen, dem Herzog zu Aufsehern gegebenen königlichen Vasallen in Bayern. . . . Vermutlich strebten diese Vasallen eine Stellung außer oder über der bayerischen Stammesverfassung an und wurden in diesem Bestreben von den Franken ermuntert . . . 65 ... In seiner Bedrängnis . . . ruft der Herzog durch eine Gesandtschaft noch einmal die päpstliche Vermittlung an. . . . Karl weilte damals ... in Rom. wirklich schien der Papst anfänglich entgegenzukommen; doch Karl hintertrieb das päpstliche Friedenswerk. 3n Anwesenheit des Papstes verlangte er von den Gesandten Übernahme gewisser Verpflichtungen. Die Erklärung derselben^ eine solche Bindung ginge über die ihnen erteilte Vollmacht hinaus, gab dem Frankenkönig Gelegenheit den Bayernherzog als Störenfried hinzustellen. . . . 66 Nach der Rückkehr ins Frankenreich ordnete Karl eine Ge- sandtschaft an Tassilo ab mit der Aufforderung . . . sich vor dem König zu stellen. Tassilo, der dem König nicht mehr traute, weigerte sich vor demselben zu erscheinen . . . Döberl i, 6? ff. 67 ... Ungeheure Heeresmassen setzten sich von drei Seiten gegen Bayern in Bewegung, vom Süden heran führte der junge König Pippin das lanqobardische Aufgebot, das gegen Bozen vorrücken sollte ... Im' Norden überschritten australische Franken,

3. Vom fränkischen Gaukönig zum römischen Kaiser - S. 186

1910 - Ansbach : Seybold
\86 Grundlagen. und so wurde ihnen das Leben und Sicherheit des Leibes gewährt. Um der Größe ihres Vergehens willen aber wurden sie in die ver-bannnng geschickt . . . Ztachdem endlich die öffentlichen, kirchlichen und Privatangelegenheiten der Stadt Horn, des Papstes und ganz Italiens in Ordnung gebracht waren — denn den ganzen Winter über beschäftigte sich der Kaiser mit nichts anderem — ließ er unter seinem Sohn Pippin abermals einen Zug gegen die Beneventaner unternehmen. Er selbst brach nach Ostern, am 25. April (800 von Rom auf . . . Einhards )ahrb. . . . Streng genommen hatte weder das römische Volk ein Recht zur Wahl des Kaisers noch der Papst ein solches zur Verleihung der Krone noch Karl das Recht zur Annahme derselben. Gerade diese Bedenken mochten Karl abgehalten haben, auf die piärte des Papstes definitiv einzugehen. Staatsmännisch wie er war, fühlte er wohl den Mangel der gesetzlichen ^orm und zugleich die Möglichkeit endloser Verwickelungen, wenn er trotzdem die Krone aus der Hand seines ersten Reichsbischofs annahm. Aber gerade darin liegt das Große des Moments, daß alle drei sich nur als Werkzeuge einer höheren Z?artd ansahen . . . Papst, Kaiser und Volk ließen sich durch die Gewalt des Moments bestimmen, ohne nach dem rechtlichen Grunde ihres Handelns zu fragen. Arnold u, 298. Nach drei Seiten tritt die Bedeutung (der Kaiserkrönung) hervor. Vor allem war mit dem Kaisertum nun auch im Abendland die feste Form für die Verbindung des Staats mit der Kirche geschaffen. )n ihr fand das Priestertum mit dem geistlichen Regiment erst seine notwendige Ergänzung, denn Staat und Kirche wurden nur als zwei verschiedene Äußerungen ein und desselben Gottesreiches gefaßt, die wie Leib und Seele zusammen gehörten . . . Za ntan kann sagen, daß in dieser Verbindung des fränkischen Reichs mit der Kirche den germanischen Völkern zuerst der Staatsgedanke zum Bewußtsein kam; denn vorher war das Reich nichts weiter gewesen als ein Erbgut der fränkischen Könige und in den Einzeln-beiten der Verfassung hat der privatrechtliche Charakter des Staats auch im späteren Mittelalter fortgedauert . . . Eine zweite überaus wichtige Folge der Kaiserkrönung Karls war sodann die, daß damit die volle Selbständigkeit der abendländischen Entwicklung vom griechischen Reich ausgesprochen war . . . Das Band, welches die Kirche gefesselt hatte, wurde durchschnitten, das Abendland vom Byzantinismus befreit: es war eine Reaktion des romanisch-germanischen Westens gegen den griechischen Osten . . . wie das griechische Kaisertum mit der Eroberung der Langobarden

4. Vom fränkischen Gaukönig zum römischen Kaiser - S. 187

1910 - Ansbach : Seybold
Karl als Regent. 18? (durch Karl) alle Macht in Italien verloren hatte, so war es außerstande, der römischen Kirche noch wirksamen Schutz zu gewähren . . . Die größte Bedeutung aber hatte endlich das wiederhergestellte Westreich für die darin vereinigten Völker selbst . . . Romanische und germanische Völker, innerhalb der von ihnen behaupteten oder neu eingenommenen Grenzen, bildeten e i n Reich, das in der Tat als eine Verjüngung und Wiedergeburt des römischen angesehen werden konnte. So vollendete die Erneuerung der Kaiserwürde das letzte Ergebnis der Völkerwanderung; denn wenn auch den Germanen die Herrschaft zugefallen war, so blieben die romanischen Völker doch gleichberechtigt und gerade von ihnen wurde die ganze Bildung der antiken Xdelt mit übernommen. Das war der Gedanke, welchem das Kaisertum einen lebendigen Ausdruck gab: es bedeutete die Fortdauer der Kultur des klassischen Altertums. . . . Ungleich gefährlicher waren die Kämpfe, welche die Verbindung des Reichs mit der Kirche in Aussicht stellte . . . Ein Ausgleich der päpstlichen und kaiserlichen Macht, deren jede auf einem ganz anderen Siebensprinzip ruhte und frei sich entwickeln wollte, war nicht auf friedlichem Wege möglich. Allein trotz der langen Kämpfe, die darüber ausbrachen, war es doch ein Glück für das Abendland, einmal, daß die Verbindung überhaupt eintrat und sodann, daß sie erst eintrat, als die Kirche selbständig geworden war; denn das letzte große Ergebnis jener Kämpfe war kein anderes als Sicherstellung der freien kirchlichen wie der freien politischen Entwicklung . . . Noch zwei Kaiser wie Karl und die Kirche wäre auch im Abendland wieder Staatsanstalt geworden, das germanische Element auf Kosten des romanischen dauernd geschädigt und ein späteres Deutsches Reich unmöglich gemacht . . . Arnold n, 300 ff. Karl als Regent. Die Gesetzgebung Karls des Großen schließt sich an die von seinen Vorgängern gegebenen Gesetze und Verordnungen an . . . über die Art, wie die Kapitularien zustande kamen, ist nur zu sagen, daß Karl sie teils aus eigener Machtvollkommenheit teils mit Zustimmung der geistlichen und weltlichen Großen auf den Reichsversammlungen erließ ...» Als Hauptziel der Regierung und Verwaltung kann man die Aufrechterhaltung des äußeren und inneren Friedens und die Sorge für Wohlfahrt der Untertanen des Reiches bezeichnen; für den inneren Frieden ist . . . die Handhabung der Gerichtsbarkeit . . . von Bedeutung. 104 105

5. H. 3, Teil 1 - S. 32

1911 - Ansbach : Seybold
52 Historische Grundlagen. Wohl trat er durch die Annahme der Mahl in die rechtliche Stellung der fränkischen Könige ein, aber er mar weit entfernt sich auf den politischen Standpunkt seines Vorgängers zu stellen. .. . Indern er die Anerkennung seiner königl. würde forderte, zeigte er sich bereit die Rechte des Herzogtums anzuerkennen. Hauck Iii, \6. Dieselbe zögernde und mißtrauische Vorsicht beobachtete er den linksrheinischen Verhältnissen gegenüber. Nitzsch i, 326. 34 . . . Bei dem Zerfall des Mittelreiches war Lotharin-g i e n nach langem Streit durch mehr als einen vertrag an das östliche Reich übergegangen. Die germanischen Bestandteile desselben, die an die älteste Einwanderung erinnern, ließen sich doch geographisch und kirchlich von dem größeren Ganzen, dem sie angehörten, nicht trennen. Lothringen war mit seinen romanischen und germanischen Elementen mit dem Ostreich verbunden und erst seit dem Eintritt Konrads von demselben losgerissen worden. Ranke Vi. 2, J25. 35 . . . 3n Westfranken war die Auflösung eine vollkommene; Karl der Einfältige führte mit den weltlichen Herren in Flandern, in der Normandie, in Lothringen im Bunde mit der Kirche einen verzweifelten Kampf um die Existenz seines Königtums. Heinrich verschmähte die Anerbietungen Herzog Giselberts und sicherte sich im vertrag zu Bonn 92 * die Anerkennung seiner ostfränkischen Königswürde durch den westfränkischen Karolinger; erst als im 923 Herzog Rudolf von Burgund zum Könige erhoben und Karl ins Gefängnis gelegt worden war, entschloß er sich im Bunde mit Herzoa Eberhard von Franken, die vorteile dieser Lage auszubeuten. Er zwang nach der Einnahme Zülpichs 925 Herzog Giselbert zur Unterwerfung; seit dieser Zeit lassen die Kölner Urkunden die Datierung nach westfränkischen Königen weg und nennen Heinrich einfach „König". Giselbert blieb im Besitz der herzoglichen würde und vermählte sich später mit Heinrichs Tochter Gerberga. 36 was Heinrich erreichte, war, daß er durch das natürliche Übergewicht seines von dem allgemeinen verfall unberührt gebliebenen Stammes die völlige Trennung der deutschen Stämme verhinderte, wie haltlos diese ganze Schöpfung war, zeigte sich bereits im )ahre 924, als sein Königtum durch einen großen Einbruch der Ungarn in Sachsen an den festesten Grundlagen feiner Macht getroffen wurde. Keiner der Stämme, die ihn anerkannt hatten, leisteten dem bedrängten König Hilfe. Nitzsch 1, 326, 327. Der vertrag mit den Ungarn. 37 Ais nunmehr die inneren Kämpfe ruhten (924), durchzogen die Ungarn ganz Sachsen, steckten Städte und Dörfer in Brand

6. H. 3, Teil 1 - S. 54

1911 - Ansbach : Seybold
54 Historische Grundlagen. Interesse der Reichspolitik und wagte so den ersten entschiedenen Schritt über die ängstlich gehütete Stellung seines Vaters hinaus. u , Nitzsch I, 332. . . . Jm Jahre 938 zog Gtto nach Bayern, entsetzte Eberhard des Herzogtums und verlieh es dessen Oheim Berchtold (938—947), der . . . 943 die Ungarn an der Traun schlug. Eberhard ward des Landes verwiesen und starb vergessen in der Verbannung. Bei dieser Gelegenheit brachte Otto die alten Königsrechte, Münzen zu prägen und die Bischöfe des Landes einzusetzen, die Heinrick I. dem Herzog Arnulf überlassen hatte, wieder an die Krone zurück. Um aber das Herzogtum noch abhängiger vom König zu machen, setzte er ihm eine Art Aufsichtsbehörde an die Seite. Er ernannte nämlich in Bayern und in der 4oige in jedem Herzogtum einen 15 p f a 13 9 r a f e n. ' Stöckel 82. Dieser Titel bestand schon im karolingischen Reiche; aber dort war der Pfalzgraf bloß der Vertreter des Königs im Hofgericht. Der Pfalzgraf der 0ironischen Zeit bekam jedoch neben dem Vorsitz im königlichen Gericht noch die Aufsicht über die in feinem Herzogtum gelegenen Krongüter wie über die dort fälligen Einkünfte des Reiches und hatte darüber zu wachen, daß der Herzog seine Machtbefugnis nicht auf Kosten der königlichen Gewalt erweiterte. Die Pfalzgrafenwürde in Bayern erhielt damals der'bruder des gestürzten Eberhard, Arnulf der jüngere, dessen Schwester Judith Otto feinem eigenen Bruder Heinrich vermählte.... 83. 1(5 Charakteristisch für Dttos I. Auffassung vom Herzogtum war ein Zwischen- fall. Lin Herzog war vom Erzbischof mit Glockengeläute empfangen worden, vom König wurde diese Auszeichnung scharf gerügt. Döberl I, *09. . . . Es zeigte sich sofort, daß dieser Schritt als die Kräfte entfesselte, auf deren Überwältigung Heinrich im Gefühl ihrer Unbezwing-Uchkeit von Anfang verzichtet hatte. Nicht allein die herzogliche Aristokratie der übrigen Stämme wurde durch das Wiederaufleben jener königlichen Politik beunruhigt, . . . nicht minder gefährdet wurde Ottos Stellung durch die wachsende Erbitterung des sächsischen Grenzadels. Hatte dieser bisher unmittelbar unter der Führung des Königs seine gewinnreichen Slavenzüge unternommen, Ruhm und Beute mit dem führenden Hause geteilt und auf königliches Geheiß seinen alten Sitzen eine feste Defensivstellung gegeben, so sah er durch diese Wendung jetzt nicht nur das frühere Verhältnis zerrissen, sondern zugleich durch die (Einschiebung einer Awischengewalt, wie die Hermann Billungs und bald darauf 17 die des Markgrafen Gero *) war, sich in seiner ganzen früheren Stellung aufs gefährlichste bedroht. Aber nicht nur dieser Grenzadel, auch der ganze sächsische Stamm geriet in eine unabsehbare Bewegung. . . . Die Ansprüche x) Ein Nachklang der Volkslieder, die ihn besangen, scheint in das Nibelungenlied gedrungen zu sein, wo ein Markgraf Gere vorkommt. Stöckel 92.

7. H. 3, Teil 1 - S. 64

1911 - Ansbach : Seybold
Historische Grundlagen. Es gelang dem Könige die lothringische Aristokratie in der Pflicht zu erhalten und Konrad völlig zu isolieren; dagegen war er nicht imstande Mainz zur Ergebung zu zwingen. Dieser Mißerfolg wirkte auf die Haltung der Stämme zurück. 3m Herbste 953 fielen plötzlich die Bauern von Heinrich ab und verließen unter Führung des Pfalzgrafen Arnulf das Lager vor Mainz. Der ganze Erfolg von Ottos Politik stand bei dieser Bewegung auf dem Spiel. Regensburg wurde der Brennpunkt des Kampfes; hierhin warf sich Liudolf und (Dtto bemühte sich vergebens diese Stadt zu überwältigen. . . . (Dtto gewann neuen Boden, als im )ahre 954 die Magyaren (Ungarn) unter offener oder geheimer Unterstützung der Rebellen bis über den Rhein vordrangen; mit einem Schlage trat die Notwendigkeit einer starken kriegerischen Zentralgewalt wieder zu Tage. Nitzsch 1, 334 ff. . . . wer sollte den Ungarn widerstehen, der König und seine Getreuen oder Konrad und seine Partei? . . . 3n dieser Verlegenheit wurde besonders auf Betreiben der Bayern eine Versammlung beider Parteien verabredet. Sie fand in langen-3 e n n bei Nürnberg statt. Hier kamen zunächst die Gegensätze, die einander bekämpften, nochmals zu Tage. Ranke vi. 2, 198. Als am bestimmten (Drte sich das ganze Volk versammelt batte, hielt der König folgende Ansprache: „Ich wollte es ertragen, wenn der Grimm meines Sohnes und der übrigen Verschwörer nur mich allein peinigte, sie aber bringen das ganze Volk der Christenheit in Verwirrung. Nicht genug, daß sie meine Städte wie Räuber plündern und mir meine Länder entreißen; selbst am Blute meiner verwandten und meiner liebsten Freunde sättigen sie ihre Leidenschaft. Seht, meiner Söhne beraubt, sitze ich hier, kinderlos, denn mein heftigster Feind ist mein eigenes Kind. Der, den ich am meisten geliebt, den ich aus mäßiger Stellung zur höchsten würde, zur höchsten (Ehre erhoben habe (er deutete damit auf Konrad), der hat meinen einzigen Sohn gegen mich gewandt. Doch auch dies wäre noch zu ertragen, wenn nicht die Feinde Gottes und der Menschen (die Ungarn) in diese Händel hineingezogen würden. (Eben haben sie mein Reich verwüstet, mein Volk getötet und in Gefangenschaft geführt, meine Städte zerstört, die Kirchen verbrannt und die priester erwürgt. Noch triefen von Blut die weqe und mit Gold und Silber beladen, mit den Schätzen, die ich einst meinem Sohn und meinem Schwiegersohn geschenkt habe, ziehen sie, die Feinde Christi, heim zu ihren Sitzen, welch größeres verbrechen, welch abscheulichere Treulosigkeit kann noch gedacht werden?" Nach diesen Worten schwieg der König. Herzog Heinrich stimmte der Meinung des Königs bei und fügte hinzu: „Schändlich ist es und nichtswürdig sich einen Landesfeind, den man zweimal in offener Feldschlacht geschlagen, als Bundesgenossen zu werben und ihm den weg in das Land zu öffnen; jede Not und jede Gefahr würde ich lieber ertragen als mich schimpflich so mit dem gemeinsamen Feinde verbinden." 'Da trat Liudolf vor und sprach: „)a, die Ungarn sind geworben, aber nicht von mir sondern gegen mich. )ch habe nichts weiter getan, als ihnen Geld gegeben, daß sie mich und mein Volk verschonten. Habe ich hierin gefehlt, so

8. H. 3, Teil 1 - S. 71

1911 - Ansbach : Seybold
Die kirchliche Politik des Königs. 3m )ahre 95- war Ottos außerehelicher Sohn Wilhelm dem Erzbischof Friedrich in Mainz gefolgt; im )ahre 956 wurde ein verwandter der Gttonen, Heinrich, Erzbischof von Trier. Ls schien, als habe Otto sein Prinzip, die großen Gewalten des Reiches in die Z)mtde seiner verwandten zu legen, von den Herzogtümern auf die Bistümer übertragen. Nitzsch 1, 337. man wird es nicht für zufällig halten können, daß unter Ottos Regierung für die Übertragung des Bistums eine neue Rechtsform in Übung kam, durch welche die Bedeutung, welche die königl. Ernennung hatte, hervorgehoben wurde... Nach dem Tode eines Bischofs wurde sein Stab durch Abgesandte des Domklerus und der weltlichen Großen an den Hof gebracht. Mar bereits die Mahl erfolgt, so überbrachte die Gesandtschaft zugleich das Wahldekret. Am Hofe fanden dann die entscheidenden Verhandlungen über den Nachfolger statt, war ein (Einverständnis erzielt, so übertrug der König dem Gewählten das Bistum, indem er ihm den Stab überreichte hierauf folgte, fei es am Hofe oder in der Bischofsstadt, die ‘Konsekration; den Schluß bildete die Inthronisation.. . . Zunächst wurde durch die Investitur dem vorhandenen Rechtsgefühl genügt; es sollte ausgesprochen werden, daß der Bischof dem König verpflichtet war. Stand dies fest, dann konnten alle Bedenken gegen die Vermehrung der bischöflichen Güter, Rechte und Befugnisse schwinden; denn das Reichsgut wurde nicht entfremdet, indem es Kirchengut wurde; es wurde nutzbar gemacht; das gesamte Kirchengut erschien, was es doch seinem Ursprünge nach nicht war, als Reichsgut. ' Indem die Ernennung der Bischöfe in der Hand des Königs lag, war er imstande dafür zu sorgen, daß die bischöfliche Macht im Dienst des Reichs und der Krone verwendet wurde. Die Schwierigkeit, welche die Erblichkeit der Lehen bei den weltlichen Territorien bildete, fiel bei den geistlichen von selbst weg. Ls ist deshalb begreiflich, daß nicht nur jeder Widerspruch gegen das Anwachsen des Kirchengutes aufhörte, sondern daß (Dtto grundsätzlich die we 11 -1 ichemachtder Bischöfe förderte, hier ging er einen anderen weg als Karl der Große; aber es war nur ein anderer weg zum gleichen Ziel; der Zweck war Stärkung der Königsmacht. Die Bischöfe aber wurden je länger je entschiedener Territorialherren; es war die notwendige Konsequenz davon, daß ihre Unter» ordnunq unter die Herzoge, die weltlichen Territorialherren, verhindert worden war. ... mit dem Grundbesitz waren von lange her mancherlei Rechte und Befugnisse, besonders die Vertretung der Hintersassen, verbunden. Für die f ü r st -1 i ch e Stellung, zu der sich die Bischöfe emporschwangen, waren sie von der größten Wichtigkeit; denn sie bewirkten, daß nach und nach die Tätigkeit der königl. Beamten innerhalb des kirchlichen Besitzes durch die der bischöflichen Beamten ersetzt wurde. Dadurch wurde der Grundbesitz zur Herrschaft, der Grundherr zum Fürsten. Schon in der fränkischen Zeit war es üblich, daß der König dem kirchlichen Besitztum die Immunität verlieh. Dadurch wurde den königl. Beamten verwehrt, das immune Gebiet zur Vornahme von Amtshandlungen zu betreten, auch fielen die dem Fiskus zukommenden Friedensgelder dem Immunitätsherren zu. ... Daß jedermann vor dem Grafen Recht zu nehmen hatte, wurde durch sie zunächst nicht geändert; denn der Immunitätsherr war verpflichtet, durch feinen Vogt die Kirchenleute dem Grafengericht zu stellen. Ebensowenig waren sie dem königl. Dienst entzogen; nur wurden sie zu Heerbann, wachtdienft, Brückenbau und anderen öffentlichen Leistungen nicht vom Grafen sondern vom Kirchenvogt entboten. . . . Im Laufe des 9. Jahrh, ging auch die Handhabung des Gerichts an die grundherrlichen Beamten über. ... Jetzt findet man Privilegien, durch die zugesagt wurde, es hätten die Angehörigen

9. H. 3, Teil 1 - S. 72

1911 - Ansbach : Seybold
72 Historische Grundlagen. des immunen Gebiets vor niemand Recht zu nehmen als vor dem voqt des Bischofs oder Abts. .. . Dadurch, daß das Gericht von den Beamten des Bischofs verwaltet wurde, hörte es nicht auf, königliches Gericht zu sein- aber die Folge war, daß an Orten, wo die Kirche über großen Grundbesitz verfüate 6te Gewalt des Vogts um so leichter auch über die vom Immunitätsberrn abhängigen Leute ausgedehnt werden konnte. k Ju,fer Gerichtsbarkeit besaßen die Bischöfe schon längst noch andere Herrschaftsrechte. Itht der Verleihung des Z o l l r e ch t s hatten bereits die Merowinger begonnen; von deutschen Bistümern besaß Worms den Zoll von Kaufleuten, Handwerkern und Friesen schon seit König Daaobert (d.i. um das Jahr 6z0), Trier den Zoll schon vor der mitte des 8. Jahrh. Die Karolinger fuhren darin fort, von Ludwig dem Frommen erhielt Würzburg den Zoll von den nach der Stadt kommenden fremden Händlern Dazu qesellte sich die Erteilung des münz,1) und Iharftrechts in den bischöflichen Städten und anderen Orten der Diözesen Straßburg erhielt durch Ludwig d. Fr. das Recht an einem beliebigen Orte des Bistums eine Ittüme ?u errichten )n worms kam sie durch Arnulf, in Eichstätt durch Ludwig Iv an Die Kirche In der (Erteilung solcher Rechte war Otto I. freigebiger als irgend ein König vor ihm. ... Ls ist offenbar, daß die Tendenz, das Bistum zu einer geschlossenen Herrschaft zu machen, hier wirksam war; sie wurde durch diese Verleihungen zugleich verstärkt. ... man müßte sich wundern, wenn von sel/en der Herzoge nicht der versuch gemacht worden wäre, die Bildung der bischöflichen Fürstentümer zu hemmen Als sich Herzog Heinrich (in Bayern) 9?6 gegen Otto Ii. erhob, ergriff der Episkopat wie einst im Jahre 9*6 die Partei des Kaisers Die Verbindung zwischen der Krone und dem Episkopat war zu stark, als daß es irgendwo zur Unterordnung der Bistümer unter das Stammesherzogtum gekommen wäre, man irrt wohl nicht, wenn man darin einen der Grunde erkennt, warum das letztere nicht erstarken konnte. Ls ist wieder verschwunden; an seine Stelle trat das territoriale Fürstentum.... Die Bischöfe und die Abte der großen königlichen Abteien waren die sichersten Stützen der königlichen macht und der (Einheit des Reichs. Aber der Bau Ottos hatte einen schwachen Punkt. So sehr auch die Furstenstellung des Episkopats in den Vordergrund trat, primär waren die Bischöfe doch Träger eines kirchlichen Amts und als solche Glieder einer Organisation, welche über die Grenzen des Reichs hinaus griff; sie waren dem römischen Bischof in vielen Stücken zu Gehorsam und Dienstleistung verbunden Das brachte einen Zwiespalt in ihre Stellung, der sie für die Dauer unhaltbar machte Haue! Iii, 52 ff. Daß aber dennoch die ottonifche Verfassung ein Segen für Deutschland war, dafür bieten die Zustände der unteren Schichten der Nation den wichtigsten Beleg. . . . Blickt man auf jene Flut von Schenkungen, die von Otto I. immer neue irtaffen königlichen Gutes unter die geübte Administration der Kirche schiebt und den kirchlichen Verwaltungen eine stets wachsende Fülle von (Eigentum und Arbeitskräften zuführt, so erscheint diese Übersiedelung von Freien und Unfreien unter den Schutz der Kirche als eine der wichtigsten'wirt-schaftlichen und politischen Bewegungen unserer Geschichte.. .. Durch ihr Bündnis mit dem Kaisertum wurde die deutsche Kirche in den Stand gesetzt, die Hände des Laienadels von den unteren Ständen abzuwehren; dies war *) Ls fehlte nicht feiten an geprägtem Gelde und deshalb sah sich der Käufer oft genötigt zur münze zu eilen um das (Erz in Geld zu verwandeln. ' Die münze nahm für ihre Bemühung den Schlagsatz und dieses kam nebst dem marktzolle dem Senior des Ortes zu gute, bildete einen Teil feiner (Einnahme. Langethal 23.

10. H. 3, Teil 1 - S. 150

1911 - Ansbach : Seybold
16 162 \50 Historische Grundlagen. das möge er sich aus dem Sinne schlagen; vielmehr würde er sich erst recht heiligen, wenn er den Eid, geschworen einem Exkommunizierten, nicht gelten ließe. Der Vater ahnte von seinem Sohne nichts Arges und ließ sich dessen Vertraulichkeit mit den Großen des Reichs gefallen in der Hoffnung, daß sie ihn künftighin zur Behauptung des Thrones um so treuern und kräftigern Beistand leisten würden, je eher sie sich in Liebe aneinander geschlossen hätten. Doch kurz gesagt, erregbar wie die fugend ist, folgte des Kaisers Sohn, „von Begierde betört und hingerissen" Qaf. **), sofort der arglistigen (Eingebung mit Herz und Hand, vom Vater sich zu trennen, wartete er daher auf einen Augenblick, wo jenem der Abfall am gefährlichsten wäre. Vita Heinrici Iv., 29 u. ss. Der Abfall feines Sohnes Heinrich wird in feinen tieferen Gründen vielleicht niemals völlig einwandfrei aufgehellt werden, doch stimmen die neueren Forscher in ihren Annahmen darüber einigermaßen überein. Darnach beobachtete der scharfblickende und kaltrechnende junge König die Friedenspolitik seines Vaters, die ihm den kriegerischen Adel entfremdete, ohne die ersehnte Versöhnung mit der Kirche zu bringen, nicht ohne die Besorgnis, eine neue (Erhebung möchte dem Vater und zugleich auch ihm selbst die Krone kosten und daher machte er den moralisch vermessenen, aber politisch doch milder Zu beurteilenden versuch selbst an die Spitze der Unzufriedenen zu treten, als Feind feines Vaters mühelos, auch ohne prinzipielle Zugeständnisse, die Sanktion der Kirche zu erlangen und so durch die Verbindung von Legitimität und Kirchlichkeit seine Herrschaft auf Kosten des Vaters für die Zukunft zu sichern. Immerhin hätte er, wenn er sich wirklich in solchen Gedankengängen bewegte, die Gefahr, die der Krone drohte, doch wohl überschätzt; denn nichts berechtigt uns zu der Annahme, daß Heinrich Iv. ihr nicht stand gehalten haben würde, wenn nur Vater und Sohn einig blieben. )ch möchte daher das Allgemeinmenschliche des Konfliktes schärfer hervorheben. Reibungen ergeben fick nur zu natürlich, wo Vater und Sohn gewissermaßen in einem Unternehmen tätig sind, und werden solche Gegensätze in einer Zeit sittlicher Verwilderung nicht mehr überbrückt durch Ehrfurcht, so entsteht der offene Bruch. . . . Heinrich V. aber war aufgewachsen in einer Zerrüttung der moralischen Begriffe und Auslösung der Familienbande ohnegleichen, in Verhältnissen, die geeignet waren in ihm frühzeitig Argwohn, Verschlagenheit, Selbstsucht zu entwickeln, aber nicht Treue und Edelmut. Diese nach schrankenloser Selbständigkeit strebende Natur hatte nun der mißtrauisch gewordene Vater durch einen Treueid an sich zu fetten versucht, der, von dem Sohne als Demütigung empfunden, nur zu leicht das Gegenteil der gewollten Wirkung hervorrufen konnte, zumal wenn kirchliche (Einflüsterungen hinzutraten, die den (Eidbruch gegen den Gebannten als ein Verdienst hinstellten. )ene oben geschilderten Besorgnisse und die (Einwirkungen mißvergnügter Adeliger führten ihn weiter. Hampe 68 u. 69. Der Kaiser befand sich mit einem Heere auf dem Marsch gegen einige sächsische Rebellen, deren Gesandte ihm eben zur Unterhand» x) Gegen den Grasen Dietrich Iii. von Katlenburg, der die Gesandten des (Erzbischofs Heinrich I. von Magdeburg auf ihrem weg zum Kaiser nach Lüttich (nach ©stem uo$) gefangen genommen hatte.
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