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1. Geschichtstabellen zum Gebrauch auf Gymnasien und Realschulen - S. 37

1878 - Breslau : Trewendt
[Neuere Geschichte. 37 Bruder Ferdinand I.; in Spanien, den Niederlanden, Italien, den Colonien sein Sohn Philipp Ii. 1567 Philipp von Hessen f. Seine Söhne Wilhelm und Georg theilen das Land, die Stifter der Linien Cassel und Darmstadt. 2. Die Zeiten der Religionskriege. 1540 Der Jesuitenorden wird gestiftet von Ignatius Loyola. 1542 Das Inquisitionstribunal zu Rom eingesetzt. 1545—1563 Das tridentinische Concil schliesst den Katholi-cismus den Protestanten gegenüber streng in sich ab. 1556—1598 Spanien unter Philipp Ii., dem Despoten. Seine Lebensaufgabe der Kampf gegen bürgerliche und religiöse Freiheit in seinem Reiche wie im übrigen Europa. 1565 Bund (Compromiss) des niederländischen Adels zum Schutze der Religionsfreiheit gegen das spanische Regiment. Gueusen. 1567—1573 Herzog von Alba als spanischer Statthalter in den Niederlanden, um dort die tridentinischen Beschlüsse zur Geltung zu bringen. Blutgerichte. Grafegmont hingerichtet. Der Freiheitskampf der Niederländer beginnt. 1571 Seeschlacht bei Lepanto. Don Juan d’Austria, Philipps Ii. Halbbruder, vernichtet die türkische Seemacht. 1579 Die 7 nördlichen protestantischen Provinzen der Niederlande schliessen die Utrechter Union unter Wilhelm von Oranien, dem Gründer der niederländischen Freiheit. 1581 Die Union sagt sich förmlich von Spanien los. 1584 Wilhelm von Oranien zu Delft ermordet. Sein gewaltiger Sohn Moritz (f 1625) stellt das Glück der Niederländer gegen Alexander von Parma, den spanischen Statthalter, wieder her. 1602 Die Niederländer stiften die ostindische Compagnie und ent-reissen den Spaniern und Portugiesen die Seeherrschaft. 1609 Zwölfjähriger Waffenstillstand zwischen den Niederlanden und Spanien, von Frankreich und England vermittelt. Die Niederländer schreiten in jeder Art von Cultur dem ganzen Europa voran. Universität Leyden, gegründet 1575. 1558—1603 England unter Elisabeth. Die von ihrem Vater Heinrich Viii. (1509—1547) begonnene, unter ihrem Halbbruder Eduard Vi. (1547—1553) weiter geführte, von ihrer Halbschwester, der katholischen Maria (1553—1558), der Gemahlin Philipps Ii., blutig verfolgte Reformation wird vollendet: die Hochkirche. Gewerbe und Seehandel entwickelt sich, die Colonisation von Nordamerika bekannt (Virginien); die

2. Das Altertum - S. 113

1888 - Breslau : Trewendt
Kultur seit dem pelopon. Kriege. 113 eine Anzahl von Maregeln, welche eine Verschmelzung der Griechen und Orientalen bezweckte: er selbst vermhlte sich mit Stateira, einer Tochter des Dareios, veranlate die Verheiratung von 10000 Makedonien mit Perserinnen und nahm 30000 Perser in das makedonische Heer auf. Mit dem letzten Schritt erregte er aber unter den Seinen einen solchen Unwillen, da es in dem Feldlager zu Opis am Tigris zu einem Soldatenausstand kam, den Alexander nur durch seine impo-nierende Haltung zu unterdrcken vermochte1). Endlich arbeitete der groe König an der Verwirklichung seiner weltbrgerlichen Plne, die alle daraus hinausliefen, sein Reich zu einer wohlgeordneten Einheit zu gestalten; er regelte daher die Verwaltung, zog Handelsstraen und Kanle, baute Hfen und Städte, verwandte ungeheure Schtze zur Hebung des Handels und der Industrie, der Wissenschaft und der Kunst. Mitten in dieser rastlosen und bewunderungswrdigen Thtigkeit wurde er in Babylon aus dem Leben gerissen, im Juni 323, nachdem ihm einige Zeit zuvor sein treuester Freund und Ratgeber, Hephstion, ohne den er nicht mehr froh sein konnte, durch den Tod entrissen worden war. 18. Rckblick: Die Kultur der Hellenen seit dem peloponnesischen Kriege. 80. Einleitung. Trotz der politischen Zerfahrenheit und Schwche, welche seit dem peloponnesischen Kriege der Griechenland gekommen und in fortwhrender Zunahme begriffen war, ging das materielle und geistige Leben der Hellenen keineswegs zurck: im Gegenteil, der Wohl-stand wurde durch die immer ausgedehnteren Handelsbeziehungen, durch neue Industriezweige und allerlei Knste allgemeiner und steigerte sich in den Hnden einzelner sogar bis zu hchst bedeutendem Reichtum; freilich blieben auch die Schattenseiten: Unlust zum persnlichen Kriegsdienst, Unsittlichkeit, unwrdige Behandlung der Frauen, berhandnhme der Sklavenwirtschaft und dadurch allmhliche Verarmung ganzer Bevlkernngs-schichten, nicht aus. Auf geistigem Gebiete vollzog sich nach dem perikleischen Zeitalter eine durchgreifende Vernderung: Der geniale Schpfergeist, der sich damals in der Architektur, Skulptur und den groen Tragdien so herrlich offenbarte, verschwand zwar nicht vllig, erhalten hatten, sollte auch Demostheues gehrt haben; wenigstens wurde er ver-urteilt und in den Kerker geworfen, ans dem er entfloh. *) 10000 Veteranen wurden reich beschenkt unter Kratvros und Polysperchon in die Heimat entsendet. Jaenicke, Lehrbuch der Geschichte. 8

3. Das Altertum - S. 18

1888 - Breslau : Trewendt
18 Klima und Naturprodukte. Meere, sind dem Festlande folgende, meist gebirgige, der Kalkformation angehrige Inseln dicht vorgelagert: 1. Kerkfra, die nrdlichste, ein hchst fruchtbares Hgelland; 2. Leukas, eine halbinselartige Fort-fetzung Akarnaniens; 3. Jthaka, geschichtlich ganz bedeutungslos und kaum erwhnt; 4. Kephallenia, die grte und hchste dieser Inseln; 5. Zakynthos und 6. Kythzra, die sdlichste. ^Die Inseln des gischen Meeres.] Das gische Meer wird im S. durch die langgestreckte Insel Kreta wie durch einen Querriegel von dem offenen Mittelmeer abgeschlossen; die Zugehrigkeit dieser Insel zu Europa zeigt sich namentlich in der reichen Gliederung der Nordkste, während die dem afrikanischen Kontinent zugekehrte Seite glatt verluft; die hchste Erhebung, das Jda-Gebirge, erreicht sast 2500 m. Das Jnselgewirr im Norden von Kreta fat man ge-whnlich unter dem Namen der Kykladen, d. h. der zum Kreise Geordneten, zusammen; dieselben sind als eine Fortsetzung der Gebirge von Attika und Euba anzusehen; nur einige der sdlichsten, z, B. Melos und Shera1), bestehen aus vulkanischen Massen. Von den brigen seien namentlich erwhnt: 1. Naxos, die grte; 2. Paros, berhmt durch ihren schnen Marmor; 3. De los mit dem berhmten Apollo-Heiligtum. Einen selbstndigeren Charakter als diese trgt Euba, obwohl %s vom mittelgriechischen Kontinent losgerissen zu sein scheint. Klima und Naturprodukte. ^Temperatur- und Regenver-Hltnisse.] Es ist natrlich, da der schroffe Wechsel von Hoch-und Tiefland, von Berg und Thal, durch den sich gerade Griechenland in so hohem Mae auszeichnet, die strksten klimatischen Gegenstze zur Folge hat; und diese Gegenstze liegen oft dicht nebeneinander. So kann man auf einer einzigen Tagereise im sdlichen Arkadien einen schneereichen Winter, im Eurotas-Thal den vollen Frhling und in der messenischen Kstenebene die beginnende Reise der Saat gleichzeitig an-treffen." Im allgemeinen haben aber der Peloponnes und Mittelgriechenland dieselbe durchschnittliche Lustwrme wie die brigen unter gleichen Breiten liegenden Mittelmeerlnder, dagegen ist Nordgriechen-land verhltnismig khler und zwar deswegen, weil die kalten Nord-Ostwinde durch die breite Lcke zwischen den thrakischen und kleinasiatischen Gebirgen ungehindert Zutritt haben. Wie alle sdeuropischen Lnder, so hat auch Griechenland fast nur Winterregen, während der Sommer regenlos ist, und zwar empfngt die l) Aus Melos (nengriech. Milo gesprochen) wurde 1820 die bekannte Venusstatue gefunden; Thera heit heute Santorino und besitzt einen submarinen Vulkan.

4. Das Altertum - S. 150

1888 - Breslau : Trewendt
150 Die Befestigung der Republik nach auen. Gesetzlich standen dem Senat wie bisher nur zwei Rechte zu: 1. den Zwischenknig zu stellen, der auch fernerhin nach dem Rcktritt der Consuln ins Amt trat, und 2. die von den Centuriatcomitien gefaten Beschlsse wie ein Herrenhaus zu besttigen oder zu verwerfen. Aber in Wahrheit mute sich bei dem schnellen Wechsel der Consuln und der Lebenslnglichkeit der Senatoren das Verhltnis so gestalten, da in allen wesentlichen Dingen der Senat die Entscheidung und der Cousul die Ausfhrung hatte. Der Senat war der Kopf des rmischen Staats-krpers, die Consuln die Hnde." [(Schlu.] Die Revolution, durch welche das Knigsregiment ge-strzt worden war, hatte also an dem Bestehenden nicht allzu viel verndert: die patricischen Geschlechter waren anstelle des Knigs in den Vollbesitz der Macht gelangt, ihnen allein standen die gottesdienstlichen und staatlichen mter offen; aber andrerseits beginnen doch auch die Plebejer viel deutlicher in den Rahmen des rmischen Staatswesens einzutreten, an dem sie bald noch regeren Anteil zu nehmen bestrebt sein muten. 108. Die Befestigung der Republik nach auen. [Tarqui-nius Versuche nach Rom zurckzukehren.] Die berlieferung, immer noch sagenhaft, erzhlt nun weiter, der vertriebene König Tarquinius habe mehrere Versuche gemacht, seine Herrschast in Rom wieder zu er-langen. So habe er zunchst eine Verschwrung der jungen Putrider, der sich auch zwei Shne des ersten Consuls Brutus angeschlossen htten, zu seinen Gunsten in Rom hervorgerufen; dieselbe sei aber durch einen Sklaven entdeckt, und alle, welche zum tarquinischen Geschlechte gehrten, durch ein Gesetz auf ewige Zeiten verbannt worden. Diesem Gesetze habe auch der Kollege des Brutus, L. Tarquinius Collatinus, aus freien Stcken Folge geleistet, an dessen Stelle der volksfreundliche P. Valerius (Poblicola) gewhlt worden sei. Die Wahrheit mag darin bestehen, da die jungen Patricier den mit der etruskischen Herrscherfamilie ein-gewanderten Geschlechtern Etruriens angehrten, welche nach der Entdeckung der Verschwrung massenweise verjagt wurden. Ein zweiter Versuch des Knigs mit Hlse Der Tarquinienser und Vejenter Rom zu ber-wltigen, sei ebenfalls milungen; die Rmer htten im Walde Arfia der ihre Feinde gesiegt, wie eine Stimme des Waldgottes verkndet habe1). Wie man leicht erkennt, gehrt dieser Krieg ganz der Fabel an. Drittens habe sich Tarquinius nach Clusium zum König Porsena 1) In dieser Schlacht sei Brutus gefallen, und die rmischen Frauen htten ihn als den Rcher der Lucretia ein ganzes Zahr lang betrauert.

5. Das Altertum - S. 169

1888 - Breslau : Trewendt
Die lex Hortensia 287. 169 die 27 lndlichen Tribus, die jetzt dem Range nach die angesehenem wurden, nur aus Grundbesitzern bestnden und bei Abstimmungen den Ausschlag gben. In den Centurien blieb es aber im allgemeinen bei der Gleichstellung der Grundbesitzer und Nicht-Grnndbesitzer, wie es Appius festgestellt hatte, da in den Centnriatcomitien ohnehin die Vermgenden bevorzugt waren. Rullianns erhielt wegen dieser seiner weisen Ma-reget den Beinamen Maximus. Ein ferneres Zugestndnis an das Volk betraf die Wahl der Militrtribunen, der obersten Offiziere der Legion, deren es im ganzen 24 gab; von diesen sollten seit 311 sechzehn nicht mehr durch den Oberbefehlshaber (den Consul) ernannt, sondern durch die Tributcomitien gewhlt werden. [5)te lex Hortensia 287.] Somit schienen alle inneren Kmpfe fr immer ein Ende genommen zu haben; da wiederholten sich 287 un-erwartet die alten Zwistigkeiten mit furchtbarer Gewalt: es handelte sich, wie es scheint, um unertrgliche Schuldennot und Verweigerung von Landanweisungen an die rmere Bevlkerung, welche schlielich wie ehemals unter ihren Volksfhrern auf den Janiculus auswanderte. Die Ausshnung erfolgte erst auf groe Zugestndnisse des Dictators Q. Hortensins hin, wonach die aristokratisch geordneten Centnriat-comitien vielleicht nur noch die Wahl der Consuln, Prtoren und Cen-soren behielten, die demokratischen Tributcomitien aber alle anderen Befugnisse, besonders die ganze Gesetzgebung, an sich rissen. Aber nur die Formen des rmischen Gemeinwesens waren demokratisch; im Grunde genommen herrschte der neue Adel so gut wie unumschrnkt. Denn das wichtigste Organ des Staates wurde je lnger je mehr der Senat, dev- doch nur aus den Reichsten, Intelligentesten und, wie ein Gesetz jener Zeit bestimmte, aus allen gewesenen hheren Beamten zusammengesetzt war; es gab kaum eine wichtige Angelegenheit Finanzen, Krieg, Friede, Budnis, Kolonialgrndung, Ackerverteilung, Bauwesen, Gerichtswesen, die nicht von der Entscheidung des Senats abhing. Selbst die Volkstribunen, einst die Fhrer der Opposition, jetzt nach dem Ausgleich der Stnde die Hupter der plebejischen Aristokratie, beugten sich vor der Autoritt des Senats und wurden von nun an die wichtigsten Diener des neuen Regiments, indem gerade ihr Jntercessions-recht ein stets bereites Mittel war, etwaige Widersetzlichkeit der Be^ muten zu berwltigen1). \> Die Volkstribunen hatten jetzt auch das Recht, den Senat zu berufen, zu befragen und einen Beschlu desselben zu bewirken, ein Recht, das sonst nur den Consuln und Prtoren zukam.

6. Das Altertum - S. 90

1888 - Breslau : Trewendt
90 Die dreiig Tyrannen in Athen 404403. 14. Die zweite Hegemonie der Spartaner bis zum Frieden des Antalkchas. 404387. 66. Die dreiig Tyrannen in Athen 404403. ^Kritias und Theramnes. Schreckensherrschaft.] Die Spartaner trugen vor allem dafr Sorge, da Athen seine demokratische Verfassung be-seitigte. Unter dem Drucke ihrer Herrschaft wurden daher von der athenischen Volksversammlung dreiig Männer spter die dreiig Tyrannen genannt ausgewhlt, welche eine Verfassung entwerfen und bis zur Vollendung derselben die hchste Gewalt ausben sollten. An ihrer Spitze stand Kritias, ein hochbegabter aber verderbter Schler des Sokrates, der seine Genossen zu den gewaltttigsten und grausamsten Beschlssen mit fortzureien verstand; wurden anfangs nur wirklich schlechte Brger verfolgt und verurteilt, so erlitten bald auch solche den Tod, welche entweder wegen ihrer politischen Gesinnung Verdacht er-regten, oder gar durch ihren Reichtum zur Habsucht reizten. Eine spartanische Leibwache bildete die Sttze dieser Schreckensherrschaft, vor der sich taufende von Brgern nur durch die Flucht retten konnten. Selbst Alkibiades blieb von dem Hasse der Dreiig nicht verschont; von den Spartanern gechtet, war er zu Pharnabazos geflohen; der aber lie ihn auf Anregung der Ephoren, die wieder von Kritias beeinflut waren, ums Leben bringen2). Es half nichts, da Theramnes, selbst einer der Dreiig, gegen das despotische Regiment Opposition machte; Kritias trat auch gegen ihn als Anklger aus und verurteilte ihn ohne gerichtliches Verfahren zum Tode. ^Thrasybulos rettet Athen 403.] Die spartanische Ubermacht, die sich in diesen Verhltnissen nur allzu deutlich kundgab, erregte nun aber in ganz Griechenland Besorgnis und Widerwillen, namentlich bei den Thebanern, welche ihre eigene Selbstndigkeit gefhrdet glaubten und daher den athenischen Flchtlingen Vorschub leisteten. Sie hatten nichts dagegen, da Thrasyblos, der trotz Lysanders Verbot nebst vielen andern Athenern bei ihnen Aufnahme gefunden hatte, von Theben aus in Attika eindrang und die kleine Festung Phyle besetzte. Die Verbannten bemchtigten sich darauf des Peireus und lieferten den i) Dieser Name zuerst bei Diodor Xiv, 2, 3 n. s. w. a) Das Haus des Alkibiades wurde nachts mit Holz und Reisig umgeben und dadurch in Brand gesteckt; während er sich aus den Flammen zu retten suchte, erlag er den persischen Geschossen.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. uncounted

1894 - Breslau : Trewendt
Verlag von Eduard Trewendt in Breslau. für die oberen Klassen höherer Lehranstalten von Dr. Hermann Iaeniclrc Direktor des Königl. Gymnasiums zu Kreuzburg Erster Teil: Das Altertum Zweite, nach den neuen Lehrplänen veränderte Auflage 1893. Gr. 8. Elegant geheftet Mk. 2,00; in eleganten Leinenband gebunden Mk. 2,40 Zweiter Teil: Vom Untergänge des Weströmischen Reiches bis znm Westfälischen Frieden Zweite nach den neuen Lehrplänen veränderte Auflage 1894. Gr. 8. Elegant geheftet Mk. 2,00; in eleganten Leinenband gebunden Mk. 2,40 Dritter Teil: Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart Zweite nach den neue» Lehrplänen veränderte Auflage 1894. Gr. 8. Elegant geheftet Mk. 2,00; in eleganten Leinenband gebunden Mk. 2,40 Dieses vorzügliche neue Lehrbuch der Geschichte hat rasch im Norden und Süden Deutschlands und in der Schweiz Verbreitung gesunden. Es zeichnet sich durch klare und präcise Fassung, objektives Urteil und stete Rücksichtnahme aus die Kultur, namentlich Kunstgeschichte vor ähnlichen Unterrichts-Werken aus. 8w"* Zn beziehen durch alle Buchhandlungen.

8. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. 1

1894 - Breslau : Trewendt
I. Das Zeitalter der unbeschränkten Fürstenmacht. 1648—1789: Ohnmacht des Deutschen Reiches; Bemühungen um Aufrechterhaltung des sogenannten europäischen Gleichgewichts. Vorblick auf das folgende Zeitalter. § 1. Unbeschränkte Fürstenmacht. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges kamen zwei Eigentümlichkeiten des europäischen Staats-lebens zum völligen Durchbruch: die unbeschränkte Fürstenmacht und das Streben nach Aufrechterhaltung des sogenannten europäischen Gleichgewichts. Schon mit dem Beginne des 16. Jahrhunderts bemerkt man, wie in den großen Monarchien Europas, so in den kleinen Ländergebieten der deutschen Fürsten eine Zunahme der selbstherrlichen Gewalt, eine Erscheinung, die späterhin so bedeutungsvoll werden sollte, daß neuere Geschichtschreibers die Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert geradezu das „Zeitalter der unbeschränkten Fürstengewalt" genannt haben. Sie unterscheiden hierbei den konfessionellen Absolutismus (von Philipp Ii. bis Ferdinand Ii.) mit dem Wahlspruche: cuius regio, eins religio; hierauf den höfischen Absolutismus eines Ludwig Xiv. mit dem Wahlspruche: l’Etat c’est moi; endlich den aufgeklärten, volks-freundlichen Absolutismus eines Peter des Großen, Friedrich des Großen und ^zoses Ii. mit dem Wahlspruche: Le roi est le premier serviteur de 1 Etat. Einfacher aber und doch schärfer ließe sich die Entwickelung der Fürstenmacht dahin kennzeichnen, daß die fürstliche Selbstherrlichkeit vom 16. bis ins 17. Jahrhundert sich überhaupt ') Zuerst W. Roscher in seiner „Geschichte der National-Ökonomik in Deutschland" und in seinem „System der Volkswirtschaft". Jaenicke, Lehrbuch der Geschichte Iii. 2. Aufl. 1

9. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. 5

1894 - Breslau : Trewendt
Jakob Ii. 1685—1688 und zur Herstellung des Katholizismus in England verpflichtete. Das Ministerium, das ihm hierbei behilflich war, nannte der Volkswitz nach den Anfangsbuchstaben der Mitglieder das Cabalministerium *) oder kurzweg die Kabale, womit man die ränkevolle und grundsatzlose Politik der damaligen Zeit kennzeichnen wollte. [Weitere Ausbildung der englischen Verfassung.] Mit der Herstellung des Königs war zugleich die Wiederaufrichtung bpx altenglischen Verfassung und der Hochkirche verbunden worden. Wahrend aber Karl Ii., im geheimen der katholischen Kirche zugethan, ihre Anhänger zu schützen suchte, setzte das Parlament 1673 vielmehr die Testakte durch, d. i. eine Verordnung, wonach jeder, der nicht den Snprematseid leistete, Amt und Würden verlieren sollte. Von dieser Bill (d. i. Gesetz) wurde der eigene Brnder des Königs Jakob, Herzog von York, der öffentlich zur katholischen Kirche übergetreten war, in erster Reihe betroffen; er mußte seine Stellung als Großadmiral ausgeben. Derselbe Prinz kam aber, da Karl Ii. kinderlos war, als Thronfolger inbetracht. Darüber entstanden aufs neue heftige Unruhen, während beren das Parlament einen großen Erfolg zu verzeichnen hatte; es rang dem Königtum 1679 die bis auf den heutigen Tag eifrig gewahrte Habeas-Korpus-Akte ab, d. i. eine Verordnung, welche die persönliche Freiheit jedes Engländers verbürgt, indem sie die willkürliche Verhaftung verbietet und bestimmte kurze Fristen festsetzt, innerhalb deren ein Gefangener vor Gericht gestellt werden muß. In dieser Zeit kamen auch die noch heute bestehenden Parteinamen Whigs und Tories auf2), in denen sich die alten Gegensatze der „Rundköpfe" und „Kavaliere" gewissermaßen erneuerten; denn die Wighs verteidigten „die unveräußerliche Souveränes des Volkes" und erblickten im Parlament »den verkörperten Willen des Volkes," während sich die Tories als „Vertreter der Autorität (des Königs) von Gottes Gnaden, der Obrigkeit von Rechtswegen" hinstellten. Im Parlamente bestanden übrigens beide Parteien hauptsächlich aus Vertretern des Adels, da das Wahlrecht an einen hohen Steuersatz gebunden war, also großen Beschränkungen unterlag. § 4. Jakob Ii. 1685—1688. [Sein Versuch, das Land zu fatholifiereil] Ein beschränkter, mit dem ganzen Dünkel der Stuarts l) Es waren Clifford, Ashley, Buckingham, Arlington, Lauderdale. ^ Parteiname Whig stammte aus Schottland, der Name Tory (plur. .iorieü) aus dem nördlichen Irland; beide bezeichneten ursprünglich Gegner des Stuartscheu Regierungssystems und wurden jetzt in England auf entgegengesetzte Parteibestrebungen angewendet.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zu Kaiser Wilhelm II. - S. 6

1894 - Breslau : Trewendt
6 Landung Wilhelms von Oranien 1688. Flucht Jakobs Ii. nach Frankreich erfüllter Fürst, verscherzte sich Jakob Ii., der schließlich doch die Anerkennung als König gefunden hatte, die Achtung und Liebe aller Parteien. Sein Verhältnis zu Ludwig Xiv. gestaltete sich vollends zum Vasallentum, und sein Eifer für den Katholizismus riß ihn zu einer Reihe von ungesetzlichen Handlungen fort: er nahm katholische Offiziere in das Heer und die Ämter aus, drang überhaupt auf Beseitigung der Testakte und machte unter dem Scheine, als beabsichtige er eine allgemeine Religionsfreiheit einzuführen, den Versuch, den katholischen Glauben als einzige Staatsreligion wiederherzustellen; hatte doch in diesen Tagen (1685) auch Ludwig Xiv. das Edikt von Nantes ausgehoben. Die Aufregung der Bevölkerung stieg noch, als 1688 ein Prinz von Wales geboren wurde, als somit die Aussicht sich eröffnete, eine katholische Dynastie werde in England dauernd die Herrschaft ausüben. ^Landung Wilhelms von Orauien 1688. Flucht Jakobs Ii. nach Frankreich.] Unter solchen Verhältnissen wandten sich Whigs und Tories gemeinsam an deu Statthalter der Niederlande, den Prinzen Wilhelm von Oranien, einen Mann von hervorragender Begabung und staatsmännischer Klugheit, der überdies eine protestantische Tochter-Jakobs Ii., Maria, zur Gemahlin hatte, mit der Bitte, er möge nach England kommen, um die Rechte der protestantischen Kirche aufrecht zu erhalten. Wilhelm setzte sich besonders mit Kurfürst Friedrich Iii. von Brandenburg (1688—1713), der ihm 9000 Mann unter Marschall Schömberg sandte, in Verbindung und landete im November 1688 auf englischem Boden. Der König flüchtete unter tiefen Demütigungen nach Frankreich. Da Wilhelm zur Berufung eines Parlaments nicht berechtigt war — denn dieses Recht stand nur dem Könige zu — so trat 1689 nur eine sogen. Konvention zusammen, die zunächst darüber beriet, wie man ans der „Revolution" wieder in geordnete, gesetzliche Verhältnisse gelangen könne, und dann dem Oranier und seiner Gemahlin die Königskrone anbot. Eine Declaration of rihgts [deklctrefch’n of reits], d. i. eine Erklärung der Rechte, gewährte dem englischen Volke die Sicherheit des Besitzes aller bisher erworbenen Rechte und Freiheiten. Nach langen Religions- und Verfaffungskämpfm stand also folgendes fest: England behielt ferne Hochkirche und fein gemäßigtes Konig'-tum, und überdies: die Personalunion mit den Niederlanden kam gerade dem Jnselreich am meisten zu statten.
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