8
Antiquitäten der Römer.
Straßen in der Stadt (vici, d. h. Reihen von Gebäuden,
nur einige hießen via6): am berühmtesten die via subura in der
Regio Coelimontana, feie via sacra am Palatinus (in zwei Armen),
die via lata (s. Regio Vii).
Brücken: Acht Brücken führten bei Rom über den Tiber:
1) Pons subliciusj Pfahlbrücke (a sublicibus), zuerst von Holz
— angelegt durch Ancus Marcius, dann von Stein — als solche (nach
dem Erbauer) pons aemilius, nördlich am Aventinus, nach dem
Ianiculum führend. 2) Rons palatinus s. senatorius, die
erste steinerne Brücke, feit 515 u. c., dem Palatinus gegenüber. 3)
Rons fabricius und 4) Pons cestius führte nach der Tiber-
insel. 5) Rons ^aniculensis s. janicularis. 6) Rons va-
ticanus s. triumphalis. 7) Pons aelius, vom Kaiser Ha-
drian erbauet. 8) Pons milvius (mulvius), 2 Millien nördlich von
der Stadt.
Landstraßen, viae: Die von den Römern angelegten Land-
straßen gehören zu den großartigsten ihrer Bauunternehmungen; man
nahm dazu entweder, und zwar anfänglich durchweg, harte Steine
(theils Kieselsteine, silices., theils Quadersteine, saxum quadratum),
oder groben Kies (glarea). Den Namen erhielten die viae ent-
weder von ihren Erbauern oder von den Städten, wohin sie führten;
viae privatae oder publicae hießen sie, je nachdem sie aufgrund
und Boden von Privatleuten oder des Staates angelegt waren. Wichtig
waren besonders die Via au relia längs der Küste von Etrurien nach
Pisa hin, Via fiaminia durch Etrurien nach Ariminum, Via va-
leria in das Land der Marsen und Sabiner, Via latina, südöstlich
von der vorigen, Via appia, die berühmteste von allen (regina via-
rum), aus Quadersteinen, angelegt durch den Eensor Appius Clau-
dius im I. 441 u. c., von der porta capena ausgehend, durch einen
Theil der pomptinischen Sümpfe, anfänglich nur bis Capua, später bis
Brundisium (zum Theil noch erhalten).
Oeffentliche Plätze:
1) Fora, von Gebäuden umschlossene Plätze in.der Stadt, theils
bestimmt a) zu öffentlichen Verhandlungen, theils b") zum Kauf und
Verkauf von Maaren. Unter denen, welche die erstere Bestimmung
hatten, war bei weitem am berühmtesten das Forum roman um
(vêtus, magnum) zwischen dem Palatinus und Capitolinus, läng-
lich rund (in der Länge von O. nach W.), schon durch Romulus ange-
legt, durch Tarquinius Priscus mit Säulengängen und Tabernen um-
geben, seit derselben Zeit auch mit Privatgebäuden, an deren Stelle
später zum Theil öffentliche kamen. — Auf dem Forum befanden sich:
a) Eine Bildsäule des Marsyas, als Sinnbild der Freiheit.
b) Die Roftra, eine für die Redner im Comitium eingerichtete
Erhöhung (suggestus), geschmückt durch einen Theil der den Antia-
ten abgenommenen Schiffsschnäbel (rostra). Liv. Viii, 14.— Cäsar
richtete neue Rostra ein (rosira julia), wahrscheinlich vor dem von ihm
am Forum erbaueten Tempel.
c) Das comitium, für die Volksversammlungen bestimmt, im
Allgemeinen mit zum Forum gehörig, zuweilen aber auch als beson-
derer Platz dem übrigen Theile desselben entgegengesetzt, seit dem An-
TM Hauptwörter (50): [T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
TM Hauptwörter (100): [T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
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13
Einleitender Theil: Chorographische Uebersicht.
sie suchten ihre Sprache — namentlich dadurch, daß sie die Jurisdiktion
nur lateinisch ausübten — zur herrschenden zu machen und dies ist ihnen
auch bis auf die Länder gelungen, wo das Griechische, dem sie selbst
zum Theil sich beugten, schon herrschend war; sie legten große Heer-
straßen an- Wie tief römisches Wesen, außer in Italien, besonders in
Gallien, Spanien und Nord-Afrika (Karthago) Eingang gefunden hatte,
das zeigt deutlich die Geschichte der letzten Periode der röm. Literatur.
Zur Zeit der Republik wurden die verschiedenen Lander, so
wie sie zum Reiche gekommen waren, nach gewissen allgemeinen Grund-
sätzen über Provinzial-Einrichtung organisi'rt ($ 50 ff.) und dann jede
einzelne mit Rücksicht auf die augenblicklichen Verhältnisse und in Ab-
hängigkeit von den Ansichten und dem Charakter des jedesmaligen
Statthalters verwaltet; Augustus machte eine Eintheilung der Pro-
vinzen in provinciae Caesaris 8. principales und pro-
vinciae senatus s. populi und gab jeder von beiden Arten eine
besondere Organisation; einige der späteren Kaiser, namentlich Ha-
drian und Konstantin, machten Aenderungen in der Eintheilung;
Theodosius theilte das Ganze in zwei Reiche.
I. Europäische Länder.
6.
I. Hispania (Ibcria nach dem Fluß Iberus, Hesperia nach
der westlichen Lage, Celtiberia nach den Bewohnern-, die pyrenäische
Halbinsel.— Grenzen: In W. Oeeanus atlanticus, in N. Sinus
aquitanicus s. mare cantabricum s. britannicum s. gallicum, in
No. Pyrenaei montes, in O. und S. das Mare internum, das Fre-
tum gaditanum s. Herculis s. Hispaniae. — Flüsse: Iberus
(Ebro), Durius (Duero), Tagus(£ajo), Minius(Minho), Anas
(Guadiana), Baetis (Guadalquivir). — Gebirge: Pyrenaei
montes, Idubeda, Orospeda, Marianus M. (Sierra Mo-
rena),Ilipula (Sierra Nevada). Vorgebirge: C alpe (Gibraltar).
— Bewohner: Aus der Vermischung der eingewanderten Kelten,
Celtae, mit den ihrem Stamme nach unbekannten Ureinwohnern
waren die Celtiberi entstanden; neben diesen gab es eine Menge
Völkerschaften mit verschiedenen Namen. Außerdem setzten sich
Phöniker, Griechen und Römer hier fest. — Theile: Zur Zeit
der Republik zerfielhispanien in 2theile: Hispania citerior
und Hispania ulterior, zusammen auch wohl Hispaniae ge-
nannt; Augustus theilte das Land in 3 Provinzen (H. ulterior
in Lusitania und Baetica): 1) Lusitania (zwischen dem Duero und
Guadiana): Augusta emerita (Merida), Olisipo (Lissabon) .
2) Baetica (Andalusien und Granada): Hispalis (Sevilla)'
Cadcs (Cadix), Corduba (Cordova). 3) Hispania citerior
s. Tarraconensis (das ganze übrige Spanien): Tarraco (Tar-
ragona), Caesar Augusta (Saragossa), Carthago nova (Car-
tagena), Toletum (Toledo), Ilerda (Lerida), Saguntus, Nu-
mantia, Mantua (Madrid). — Inseln: a) Baleares: Ba-
TM Hauptwörter (50): [T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel], T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Extrahierte Personennamen: Augustus Konstantin Theodosius I._Hispania Anas
(Guadiana Augustus Cordova Hispania Caesar_Augusta Toledo Lerida
18
Antiquitäten der Römer.
(Canne), Barium (Bari), Venusia (Venosa), Geburtsort des
Horaz. b) Calabria (Japygia, Messa pia), die Landzunge am
tarentinischen Meerbusen (oft zu Apulien gerechnet): Brundisium
(Brindisi); 1 aren tu in (Taranto), Rudiae, Geburtsort des En-
nius. e) Lucania, vom Silarus bis zum Laus (Laino): Pae-
stum s. Posidonia (Pesti), Velia s. Elea, Me tapón tum,
Heraclea, Sybaris, Thurii, d) Bruttium (das jetzige Ka-
labrien): Consentia (Cosenza), Mamertum, Pandosia,
Rhegium.
Inseln bei Italien: a) Größere: 1) Sicilia, auchsi-
cania genannt von den alten Einwohnern Sicani, zu welchen von
Italien her die nach der gewöhnlichenannahme von ihnen verschiedenen
Siculi— daher Sicilia— gekommen waren (wahrscheinlich sind
wohl Sicani und Siculi dasselbe Volk), auch Trinacria von den
3 Hauptvorgebirgen: Peiorum, Pachynum, Lilybaeum.—
Gebirge: von O. nach W. erstrecken sich nicht weit von der Nordküste
die Montes Heraei oder Junonii., von diesen ab ein Zweig nach
So., Eryxm. in W., Aetna M. in O. — Fluß Himera. —
Fruchtbarer Boden : das Land war die Kornkammer Rom's. — Städte:
Zancle, spater Messana; Catana; Leontini; Syracu-
sae (cmö 5 Städten bestehend) ; Cela,, Agrigentum C'sixquyag);
Heraclea Minoa; Selinus; S_egesta; Panormus; Hi-
mera; Ernia in der Mitte der Insel.
2) Sardinia mit den Städten Caralis und Olbia.
3) Corsica mit der Stadt Alalia.
b) Kleinere: Palmaria an der Küste von Latium; Pan-
dataria, südlich davon; Capreae, südwestlich von Neapel; Ae-
oliae insulae s. Vulcaniae s. Liparenses; Aegates
insulae in W. von Sicilicn; Melite (Malta).
8.
V. Die Süddonauländer, unter Augustus unterjocht:
1) Rhaetia propria s. prima, südlich bis zu den großen nord-
italischen Seen (§ 7), westlich biè zu den Alpes Penninae, östlich
bis zum Aenus (Graubünden, Tyrol, Trident und Veltlin). Flüsse:
Rhenus, Athesis, Aenus (Inn), Städte: Curia (Chur),
Tri de nt um (Trident), Aenipons (Inspruck), T eri oli (Tyrol).
2) Vindelicia s.rhaetia secunda (ein Theil von Schwaben und
Baiern): Augusta Vindelicorum (Augsburg), Br igantium
(Bregenz), Regina Castra (Regensburg), Batava Castra
(Passau). 3) Noricum, das Land der Boji (die noch nach Vinde-
lieien hinein wohnten) und der Ta uri sei (die sich bis in Pannonien
hineinzogen), der größere Theil von Oestreich und ein Theil von Baiern:
Juvavia (Salzburg), Bojodorum (Innstadt), Lentiai(8inj).
4) Pannonia (die Länder von der Donau bis zur Sau, ostwärts
von Noricum): a) Pannonia superior s. occidentalis s.
prima, der westliche Theil: Vindobona (Wien), Aemona (Lau-
bach); b) Pannonia inferior s. orientalis s. secunda,
der östliche Theil: Taurunum (Belgrad oder Semlin), Sirmium
(Szrem). 5) Illyricum s. Illyria, im weiteren Sinne )ämmtliche
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn]]
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22
Antiquitäten der Römer.
Theil wieder in den Grundbestandtheilen der Römer enthalten waren
und mehrere derselben im Laufe der Zeiten nicht ohne Einfluß auf Rom
geblieben sind: die italischen Völkerschaften, insbesondere die mittel-
italischen, waren es, welche zuerst unterworfen wurden, Antheil an den
Bürgerrechten erhielten und so mit den Römern in mannigfaltige Be-
rührungen traten; sie waren es, aus denen zum großen Theile die Heere
bestanden, welche den Erdkreis eroberten und den römischen Namen und
römisches Wesen über fast alle damals bekannten Länder und Völker
verbreiteten. Nur sehr wenige Denkmäler geben uns eine unmittelbare
Kunde von ihnen; römische und griechische Schriftsteller berichten Man-
ches über sie — diese Nachrichten aber sind mangelhaft und nicht durch-
aus zuverlässig und so muffen wir uns mit dem begnügen, was sich über
Abkunft, Verwandtschaft und Charakter derselben durch Combination
mit einiger Sicherheit oder wenigstens Wahrscheinlichkeit aufstellen läßt.
13.
Sicherlich ist das alte Italien der Hauptsache nach durch Einwan-
derungen von No. und O. her bevölkert und man scheint im Allgemei-
nen annehmen zu können, daß die Völker, welche später kamen, die
früher gekommenen immer weiter nach S. drängten und daß somit
diejenigen, welche wir im S. finden, die ältesten Bewohner gewesen
sind. _
1) Der illyrische ütaratn. Die meisten Völker, welche zu
diesem Stamme gerechnet werden, wohnten im südlichen Theile Ita-
liens und zwar waren es namentlich nach W. zu, in Lukanien und
Bruttien, die O e n o t r e r mit den C h o n e r n, I t a l e r n und M o r -
geten, nach O. zu von Melapont bis zum Berge Garganus, die
Messapier (Iapygier) mit den Salentinern und Kalabrern, die
Peuketier und Daunier. Nördlich von diesen Völkern hatten sich,
am adriatischen Meere entlang, noch einzelne Spuren des illyrischen
Stammes erhalten: als eine Mischung von Illyriern und Sabinern
erscheinen die P e l i g n er; illyrisch nennt Heroll. I, 196 die Veneter.
— Der ganze Stamm, von welchem der epirorische wohl nicht verschie-
den war, scheint in einiger, wenn auch nicht gerade naher Verwandt-
schaft mit den Griechen gestanden zu haben.
2) Die Sikuler. In uralten Zeiten wohnten in Latium die
Sikuler und zwar erstreckten sich ihre Wohnsitze bis in Umbrien hin-
ein; später wurde ihre Hauptmaste durch die vor den Sabinern weichen-
den Ausoner nach S. hin gedrängt und sic ging dann nach dem von
ihnen so genannten Sicilien über. Ueber die Herkunft dieses Volkes sind
die Nachrichten und Ansichten widersprechend: man halt sie theils für
verwandt mit den Griechen (so Niebuhr), theils für barbarischen, na-
mentlich keltischen Stammes (so Wachsmuth S. 78); das steht fest, daß
Reste von ihnen in Latium geblieben sind und daß so sikulisches Wesen
in das römische eingedrungen ist.
3) Dieopiker, Osker, Ausoner.
Von dem Tiberis südlich durch Kampanien hin bis zur Mischen
Meerenge und von den Apenninen westlich bis zur Meeresküste wohnten
in ganz alter Zeit die O p i k e r und Osker, auch Ausoner genannt.
Später scheinen sie sich nur in dem Gebirge zwischen Latium und Kam-
TM Hauptwörter (50): [T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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23
Zweiter Theil: Die altitalischen Völkerschaften rc.
Manien erhalten zu haben alsaurunker, Ausoner undsidici-
a e r. Einer ihrer Stämme erhielt den Namen Volsker; wahrschein-
lich gehörten auch die Aequer zu ihnen. Die oskische Sprache war
über einen großen Theil des südlichen Italiens verbreitet; nach Niebuhr
S. 73 zeigt sich in ihr der nicht griechische Grundtheil des Lateinischen.
4) Die Sabiner und die von diesen ausgegangenen
Völker (Sa bell er).
Die Sabiner, ein ursprünglich kleines Bergvolk, hatten zum
Ursi'tz Amiternum in der Mitte Italiens auf der Höhe der Apenninen;
von hier'aus verdrängten sie lange vor der trojanischen Zeit einerseits
dieumbrer, andererseits die Aboriginer und dehnten sich dann allmälig
immer weiter aus, so daß sie endlich, unter die früheren Besitzer ge-
mischt, das ganze Land zwischen Umbrien und dem Berge Garganus,
den nordöstlichen Strich von Latium (am linken Tiberuser bis südlich
vom Anio), Kampanien und das Innere von Lukanien besaßen. Auch
Rom hat von ihnen einen Theil seiner Bevölkerung erhalten. Zu der
Zeit, wo die Römer sich über Latiums Grenze auszudehnen ansi'ngen,
und noch später waren die Sabiner das mächtigste Volk in ganz Ita-
lien, indessen hatte sich ihr Stamm in eine Menge Zweige getheilt —
diesen einzelnen Völkerschaften war der Genuß der größten Freiheit das
Höchste, mehr als Größe und Macht; so dachten sie nicht an politische
Einheit und dadurch wurde es den Römern möglich, sie nach und nach
zu unterwerfen. Diese Völker waren die Samniter, Picenter,
Lukaner, Bruttier, Mar ser, Marruciner, Peligner, Ve-
ftiner, auch wohl die Herniker. „Strenge der Sitten und freudige
Genügsamkeit war der eigenthümliche Ruhm der saüellischen Gebirgs-
völker, vor anderen aber der Sabiner und der vier nördlichen Kantone
(Marser, Marruciner, Peligner, Vestiner), den sie bewahrten, als zu
Rom die alte Tugend aus dem Herzen und dem Acußerlichen schon
lange verschwunden war. Sonst sind wenige Nationen in ihren Stäm-
men sich'so unähnlich gewesen, wie dieses große Volk: die Samniter,
Marser und Peligner kriegslustig, der Freiheit bis in den Tod treu;
die Picenter schlaff und verzagt; die Sabiner fromm und gerecht; die
Lukaner zerstörend und räuberisch. Die kampanischen Ritter waren ihren
Stammvätern gänzlich entfremdet. Alle Sabeller, am meisten aber
die Marser, waren Zeichendeuter, vornämlich des Vogelfluges; die
Marser rühmten sich auch, Schlangenbeschwörer zu sein." (Niebuhr I.
S. 111 — 112.)
5) Die Umbrer.
In der vorhistorischen Zeit^) waren die Umbrer ein mächtiges
Volk: ihre Herrschaft erstreckte sich damals, außer über das noch später
nach ihnen genannte Umbrien, wahrscheinlich auch.über den südlichen
Theil von Etrurien und die nachher sabinische Landschaft zwischen den
Apenninen und dem Tiber. Bedeutende Höhe der Kultur scheinen sie nie
erreicht zu haben. Durch die Etrusker besonders wurden sie geschwächt;
von diesen haben sie zum Theil Sprache', Opfer und Sitten angenom-
men. Den Römern leisteten sie nur geringen Widerstand. Man ver-
muthet, daß sie keltischen Stammes gewesen sind.
*) Nach Cato war ihre Stadt Ameria 964 I. vor dem Perserkriege gegründet.
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Extrahierte Personennamen: Cato
Extrahierte Ortsnamen: Italiens Niebuhr
S. Italiens Umbrien Berge_Garganus Latium Kampanien Rom Umbrien Etrurien
25
Zweiter Theil: Die altitalischen Völkerschaften rc.
Daunier, Liburner, Veneter unter diesem Nationalnamen begriffen wer-
den können. Von den Oenotrern und Peuketiern wird geradezu erzählt,
daß sie eine von Oenotros und Peuketios, des Lykaon Söhnen, siebzehn
Menschenalter vor den troischen Zeiten aus Arkadien nach Italien ge-
führte Kolonie seien; wenn nun auch diese Erzählung ein Mährchen ist,
so läßt sich doch die Verwandtschaft zwischen jenen Völkern und den
Arkadern (als Pelasgern) nicht leugnen. Noch finden wir von einer
anderen pelasgischen Kolonie berichtet: ein Zug dieses Volkes sei, aus
Thessalien von Hellenen verdrängt, über das adriatische Meer gefahren,
bei Spina (an der Mündung des Padus) gelandet, habe sich von da
nach Sw. gewandt und sich in Tyrrhenien und an dem Ttberis fest-
gesetzt; selbst über Kampanien sollen sie sich ausgedehnt und Neapolis
und Pompeji inne gehabt haben. Es scheint nicht, als ob genügende
Gründe da wären, die Sage von dieser Wanderung (mit Niebuhr) zu
verwerfen, mag auch die ganze Ansiedelung in Rücksicht der Ausdehnung
nicht so bedeutend gewesen sein.
8) Die Aboriginer; die Latiner.
Latium war vermöge seiner Lage dasjenige Land Italiens, in wel-
chem die meisten Völkerschaften zusammentrafen — Umbrer, Pelasger,
Sabiner, Ausoner, Sikuler vermischten sich hier mit einander. Das so
entstandene alte Mischvolk nannte man später Aboriginer (ab
origine).
Aus dieser Masse heraus bildeten sich die Latiner, so genannt
nach dem von ihnen bewohnten Lande Latium, ursprünglich also nicht
ein geschlossener Volksstamm, sondern ein Völkergemisch. Nach einer spä-
ter zu Rom allgemein geglaubten und vom Staate anerkannten Sage *)
soll Aeneas auf seiner Flucht von Troja nach Latium gekommen sein,
sich mit dem damals hier herrschenden Könige Latinus vereinigt, die
Stadt Lavinium gegründet und den mit seinen Trojanern gemischten
Aboriginern den Namen Latini gegeben haben. Dreißig Städte fin-
den wir hier spater zu einem Bunde vereinigt, keine mit politischer Ue-
bermacht, jede einzelne mit der größten Selbstständigkeit; unter ihnen
ward für die Folgezeit am bedeutendsten Alba. — Daß im Latinischen
zwei gänzlich verschiedene Elemente, ein griechisches und ein ungriechi-
sches, enthalten waren, darüber stimmen Alte und Neue überein; durch
welches Volk aber das griechische, durch welches das ungriechische Ele-
ment hineingekommen sei, darüber weichen die Ansichten von einander
ab. Niebuhr leitet jenes von den Sikulern her, die er für ein Volk
griechischen Stammes erklärt, dieses von den aus der Gegend um den
Werg Velino den Anio hinab erobernd nach Latium gekommenen Sacra-
nern oder Casci, die nach ihm zum oskischen Stamme gehörten (S. 82
—87); Andere dagegen sehen gerade in den Sikulern den unariechischen
(keltischen) Bestandtheil.
*) S. Niebuhr's berühmte Kritik dieser Sage S. 187 ff.
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66
Antiquitäten der Römer.
Ii. Verhältnisse der übrigen Bewohner des Reiches.
I. C. W. Hopfensack: Staatsrecht der Unterthanen der Römer.
Düsseldorf. 1829.
57.
Es vergingen fast fünfjahrhunderte unter fortwährenden Kriegen,
ehe die Römer zum vollen und festen Besitze des alten Italiens, d. h.
des Landes zwischen dem Rubikon und der sicilischen Meerenge, gelang-
ten: nicht ein Volk war hier zu besiegen, nicht eine Stadt zu erobern,
sondern eine Menge von Völkern, eine noch weit größere Menge von
Städten. Diese tliege und diese Eroberungen erfolgten nicht überall
unter gleichen Umständen und auf gleiche Weise: einige Feinde leisteten
stärkeren, andere schwächeren Widerstand, einige wurden gänzlich unter-
worfen, andere nur zu einer bedingten Abhängigkeit gebracht, einige
erwarben Ansprüche auf Dankbarkeit, andere blieben zu fürchten und so
war es denn natürlich, daß, als das Land im Allgemeinen den Römern
gehorchte, nicht alle Theile in gleichen staatsrechtlichen Verhältnissen
standen. Eine gewisse Selbstständigkeit finden wir überall, selbst in den
Gegenden, welche gänzlich unterworfen gewesen waren, denn dahin
hatte man römische oder lateinische Kolonisten geschickt; zu Abgaben
und Kriegshülfe war ganz Italien verpflichtet, dieein-
zelnen Städte bestanden jedoch als Bundesgenossen mit
mehr oder weniger freien republikanischen Verfassun-
gen und einem größeren oder geringeren Antheile an den
römischen Bürgerrechten fort. Nach ihrer verschiedenen staats-
rechtlichen Stellung unterschied man unter den Städten Municipia,
Coloniae*), Praefecturae, Fora und Conciliabula.
Nachdem die sic,lische Meerenge von den Römern überschritten war,
handelte es sich in den folgenden Kriegen nicht mehr um einzelne Stadt-
gebiete, sondern um ganze Länder und Reiche. Von da an kamen die
Unterworfenen größtentheils in eine weit schlechtere Lage: sie^ wurden
gänzlich unterthanig, man ließ ihnen auch von innerer Selbstständigkeit
Nichts und gab ihnen keinen Antheil an den römischen Bürgerrechten —
Provinciae, Provinciales **). Einzelne Städte indeß erhielten
eine den italischen gleiche Stellung und so gab es denn auch in den Pro-
vinzen Municipien, Kolonien u. s. w.
*) Indem die Kolonien hier den Municipien u. s. w. coordinirt werden, ist
ihre bestimmte staatsrechtliche Stellung das, was in Betracht kommt —
nicht ihr wesentliches Merkmal, die Abstammung von einer Mutterstadt.
Es konnten Municipien staatsrechtlich in Kolonien und Kolonien in Mu-
nicipien verwandelt werden. Gell. Xvi, 13.
**) Italien ist niemals eine Provinz gewesen; die Eintheilung dieses Landes
in vier provinciae quaestoriae war eine rein finanzielle, nur gemacht für
die Erhebung der Abgaben.
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TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land]]
TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T146: [Rom Römer Stadt Krieg Gallier Rmer Italien Heer Jahr Schlacht], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz]]
68
Antiquitäten der Römer.
i>) Die verschiedenen Ltrten der Sladtgemeinden.
39.
1) Municipia, d. h. solche Gemeinden, welche das römische
Bürgerrecht, namentlich das Recht, in den Legionen zu dienen und
militärische Aemter zu bekleiden, besaßen, dabei aber eine eigene Ver-
waltung und eigene Jurisdiktion hatten*). Ihre Stellung war die beste
im ganzen Reiche. Man unterschied a) Municipia cum suffra-
gio, d. h. solche, deren Bürger das volle römische Bürgerrecht ge-
nossen (cives optimo jure), dafür aber dem Census unterworfen waren
und von Rom so weit Gesetze annehmen mußten, als ihre eigenen Ein-
richtungen sich mit der römischen Verfassung nicht vertrugen (legum
romanarum fundi fieri); b) Municipia sine suffragio, d. h.
solche, deren Bürger den politischen Kheil des römischen Bürgerrechtes
nicht besaßen. Die Bewohner der etruskischen Stadt Cäre waren die
ersten, welche, zur Belohnung für die Bewachung der römischen Hei-
ligthümer wahrend des gallischen Krieges, 389 v. Chr. municipes sine
suffragii jure wurden. (Daher die tabulae Caeritium.) Gell. Xvi,
13, 7.
2) Coloniae. Die Kolonien der Römer trugen einen von dem
der hellenischen sehr verschiedenen Charakter. Wenn die letzteren der
Hauptsache nach durch Menschenüberfüllung oder politische Kämpfe in
der Mutterstadt veranlaßt oder zu Handelszwecken gegründet worden
sind, so gingen diese zunächst aus einem kriegerischen Bedürfnisse
hervor •— man wollte durch sie unterworfene Feinde im Zaume halten
und an ihnen einen Haltpunkt für weitere Eroberungen haben —
spater auch aus dem Bedürfnis, ärmeren Bürgern eine leichtereexistenz
zu verschaffen und damit zugleich die Anhäufung der besitzlosen und deß-
halb zu Unruhen geneigten Volksklasse zu verhindern; wenn viele helle-
nische Kolonisirungen ohne Theilnahme des Mutterstaates vor sich gin-
gen, so konnten vonrom aus Kolonien nur in Folge eines Senats- und
Volksbeschlusses und dann mit gewissen Förmlichkeiten ausgeführt wer-
den; wenn die hellenischen Auswanderer sich meist selbst einen neuen
Wohnsitz erwerben mußten, so erhielten die römischen Kolonisten vom
Staate Aecker, die man Feinden abgenommen hatte und fast immer
zugleich auch eine eroberte Stadt; wenn jene zum Murterstaate zwar
in einem Pietätsverhältnisse blieben, aber doch sonst ganz unabhängig
da standen und in ihrem Inneren ein selbstständiges, zum Theil sehr
reiches Leben entfalteten, wurden diese fortwährend in einer strengen
Abhängigkeit gehalten und keine von ihnen ist in irgend einer Lebens-
richtung Neues schaffend fortgeschritten — jene sind unmittelbar für die
Menschheit, diese zunächst nur für Rom wichtig geworden.
Ausführung römischer Kolonien. Hatte der Senat und
die Volksversammlung über die zu vertheilenden Ländereien und die
») Gell. Xvi, 13, 6: Municipes sunt cives romani ex municipiis, Fe-
i;ibus suis et suo jure utentes, muneris tantum cum populo romano
jonorarii participes, a quo munere capessendo appellati videntur,
nullis aliis necessitatibus neque ulla populi romani lege adstricti,
nisi in quam populus eorum fundus factus est.
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TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T146: [Rom Römer Stadt Krieg Gallier Rmer Italien Heer Jahr Schlacht], T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See]]
70
Antiquitäten der Römer.
klar; die Civität, eigene Magistrate und eigene Jurisdiktion hatten sie
beide; die Fora scheinen kleine Städte, Marktplätze gewesen zu sein,
die Conciliabula solche Gemeinden, deren Mitglieder zerstreut in
einzelnen Häusern wohnten.
2) Provinzialverhältniffe.
60.
Die Römer verstanden unter P rovi nei a eine jede Besitzung,
welche außerhalb Italien durch die Gewalt der Waffen oder auf andere
Art unter ihre Botmäßigkeit gekommen war (Cie. Verr. Ii, 2. Vellej.
Ii, 38). ^ Sobald der Senat von einem solchen Ereignisse Nachricht er-
hielt, so schickte er gewöhnlich eine Kommission von fünf oder zehn Män-
nern mit der nöthigen Vollmacht zu dem Feldherrn, der das Land in
Besitz genommen hatte, um gemeinschaftlich demselben diejenige Einrich-
tung zu geben, nach welcher es in Zukunft regiert werden sollte (Forma
8. formula provinciae, in formam provinciae redigere). Die bis-
herige Verfassung und die bestehenden Gesetze hörten auf; es trat eine
ganz neue Organisation ein, bei welcher, mit einzelnen Ausnahmen, höch-
stens so viel vom Alten beibehalten wurde, als mit der Stellung gänz-
lich Unterworfener ihren Oberherren gegenüber verträglich schien. Die
höchste Gewalt kam in die Hände eines römischen Statthalters; die
Römer übten unbedingtes Besteuerungsrecht aus —- die Provinzialen
mußten als vectigales nicht nur einen bestimmten Tribut (vectigal
certum), sondern auch unbestimmte Steuern (vectigalia incerta), na-
mentlich einen Grundzehnten (decumana), eine Triststeuer (scriptum)
und in den Seehäfen einen Zoll von den Waaren (portorium) entrich-
ten; zur Ehre des Kriegsdienstes wurden die Provinzen zur Zeit der
Republik nur in einzelnen besonderen Waffengattungen (balkarische
Schleuderer, numidische u. a. Reiter) zugelassen, unter den Kaisern
jedoch bestanden die Heere größtentheils aus Provinzialen. Jede Pro-
vinz hatte in Rom in irgend einer bestimmten Familie erblich ihren Pa-
tron, der sie in allen Fällen vertrat.
Einzelnen Provinzen gestattete man, ihre eigenen Gesetze zu be-
halten (so dem wegen seiner Wichtigkeit überhaupt begünstigten Sici-
lien); auch kam es vor, daß man hier und da kleine Fürsten mit ver-
schiedenen Titeln fortbestehen ließ.
61.
Die Verwaltung der Provinzen geschah bis zu dem Jahre 149 v.
Ehr. durch Prätoren, die ausdrücklich für dieselben ernannt waren;
seit dieser Zeit aber, d. h. seit Einführung der Quaestiones perpetuae,
in der Regel durch die abgegangenen Kon su ln und Pratoren
(Proconsules, propraetores). In dieser Hinsicht gab es Provinciae
proconsulares und propraeloriae, wovon die letzteren gewöhnlich die
kleineren und ruhigeren waren. Von beiden unterscheide man die soge-
nannten vier quästorischen Provinzen (Calena, Ostiensis s.
Aquaria, Umbria, Calabria), in welche Italien zum Behuf der zu
hebenden Staatseinkünfte abgetheilt war.
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TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See], T63: [Kaiser Macht Rom Zeit Volk Jahr Mann Staat Augustus Name]]
Extrahierte Personennamen: Vellej Aquaria
Extrahierte Ortsnamen: Italien Rom Calena Ostiensis Calabria Italien
88
Antiquitäten der Römev.
10) Rex sacrorum s. Rex sacrificiorum s. Rex sa-
crificulus s. sacrificus, nach Vertreibung der Tarquinier an-
gestellt, um die bisher von den Königen selbst verrichteten Staatsopfer
zu besorgen. Während alle übrigen Priester gleichzeitig mit ihrem
Priesteramte ein Staatsamt bekleiden konnten, mußte der, welcher rex
sacrorum werden wollte, wenn er gerade ein Staatsamt verwaltete,
abdanken (Liv. Xl, 42); in seiner priesterlichen Amtsführung war er
dem Pontifex max. untergeordnet, obgleich er bei Speisungen den ersten
Platz einnahm — Liv. Ii, 2; an den Volksversammlungen durste er
nicht Theil nehmen, politische Gewalt hatte er gar nicht. Seine Frau
hieß Regina sacror um, auch blos Regina. Zur Wohnung und
zu seinen Amtsverrichtungen war ihm vom Staate ein Haus angewiesen:
domus regia in der via sacra.
b) Priester für einzelne Gottheiten.
86.
1) Flamines *) nannte man alle Priester einzelner Gottheiten
(Cic. de legg. Ii, 8) und unterschied sie durch die von den Letzteren ent-
lehnten Beinamen. Festus (S. 172) zählt deren fünfzehn. Als man
später anfing, Kaisern göttliche Verehrung zu erweisen, wurden für
jeden derselben auch besondere flamines als Priester eingesetzt und nach
ihm genannt. Drei zeichnete man fortwährend als die vorzüglichsten
dieses ganzen Kollegiums aus, flamines majores: flamen
Dialis, der Priester des Jupiter, flamen Martialis, der Prie-
ster des Mars, flamen Quirinalis, bet Priester des als Quirinus
vergötterten Romulus; zu diesen Würden konnten bis in die späteste
Kaiserzeit nur Patrizier gelangen. Unter denselben wieder hatte der
Harnen Dialis die größten Vorrechte, so namentlich nahm er bei Spei-
sungen den nächsten Platz nach dem rex sacrificulus ein , er hatte aber
auch die meisten Verpflichtungen, wie die Hauptstelle bei Dell. X, 15
(coli. Liv. I, 20: insignis vestis et curulis regia sella, V, 52 extr.
Xxvii, 8) lehrt. Die Würde war nicht unbedingt lebenslänglich, so
mußte der flamen Dialis namentlich dann abdanken (flaminio dece-
dere., flaminium relinquere), wenn seine Frau gestorben war. ■— Als
flamines minores werden die des Vulkan, der Flora, der Car-
menta, des Volturnus, der Pomona u. A. genannt. — Sämmtliche
Flamines wählte anfangs der König, dann das Kollegium derselben,
dann das Volk in den Tributeomitien, und zwar so, daß der oberste
Pontifex drei Männer für die erledigte Stelle vorschlug (capere) und
dann den Gewählten einweihete (inaugurare).
Die Gattinnen der flamines besorgten den Gottesdienst mit ihren
Männern; sie hießen flaminicae.
*) Flamines in capite habebant pileum, in quo erat brevis virga, de-
super habens lanae aliquid. Quod quum per aestus ferre non pos-
sent, filo tantum capita religare coeperunt: nam nudis penitus eos
capitibus incedere nefas fuerat: unde a filo, quo utebantur, fla-
mines dicti sunt, quasi filamines, Servius ad Aen. Viii, 6o4.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
TM Hauptwörter (100): [T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T120: [Gott Göttin Zeus Tempel Sohn Gottheit Priester Erde Mensch Opfer], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See]]