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1. Altertum - S. 178

1895 - Stuttgart : Neff
— 178 — der Küstenebenen des südlichen Mittelitaliens aus; sie herrschten, mit den Karthagern verbündet, an dem nach ihnen benannten Tyrrhenischen Meer. Inzwischen waren die Sabeller bis an den westlichen Fuss des von ihnen besetzten Gebirges vorgedrungen, und zwar stellte man sich später ihre Ausbreitung in der Form von Auszügen einzelner in Notzeiten dem Gott Mavors geweihter Jahrgänge (ver sacrum) vor; seit dem Vi. Jahrhundert setzten sich auch in der Volturnus-Ebene und in dem westlichen Unteritalien sabellische Eroberer fest, die in kurzem mehr oder weniger gräcisiert wurden. Die Etrusker aber wurden um 500 von den verbündeten Griechen und Italikern wieder über den Tiber zu-rückgedrängt. Sodann eroberten die im fünften Jahrhundert wahrscheinlich über die Westalpen in Oberitalien eingedrungenen indogermanischen Kelten oder Gallier fast die ganze Poebene und von der Ostküste Mittelitaliens den Strich zwischen Rubico lind Aesis. So verteilten sich zur Zeit, wo Rom in den Kampf um die Herrschaft in Italien eintrat, die verschiedenen Stämme folgender-massen über die Apenninische Halbinsel: die Ligurer waren auf den Apennin zwischen Seealpen und Macra beschränkt, die Veneter sassen östlich von der Etsch, nördlich vom untern Po, die Gallier hatten das übrige Oberitalien, Gallia Cisalpina, auf beiden Seiten des Po (Gallia Cispadäna und Transpadana) inne. In Mittelitalien besassen die Umbrer, durch die Gallier von der Ostkliste abgedrängt, das Gebirgsland östlich bis zum Aesis, südlich bis an und über den Nar (linken Nebenfluss des Tiber) und westlich bis zum oberen und mittleren Tiber, die Etrusker das Gebiet zwischen dem Tiber und dem westlichen Meer. Südlich von den Umbrern, zwischen dem östlichen Meer und dem westlichen Fuss des Apennin wohnten die Sabeller; und zwar waren die Sitze des Stammvolks der Sabiner, das im Gebiet des Avens, linken Nebenflusses des Nar, und des oberen Aternus wohnte, im Nordosten, Osten und Süden von einer Reihe kleinerer sabellischer Völkerschaften (Picenter, Vestiner, Mar meiner, Päligner, Marser und Aequer) umgeben, an die sich der mächtigste Stamm, die Samnlten (= Sabiniten), südöstlich anschloss; auch die Volsker, in dem Bergland zwischen Liris und dem westlichen Meer ansässig, waren wahrscheinlich sabellischen, nicht latinischen Stammes. In den Rest von Mittelitalien teilten sich die Latiner, die von ihren Sitzen am Fusse des Albanergebirges aus auf Kosten und mit allmählicher Aufsaugung der Volsker bis über den Liris vorgedrungen waren, und die ursprünglich sabellischen Ca mp an er so, dass der die Mündungsgebiete des Liris und Volturnus scheidende mons Massicus

2. Altertum - S. 180

1895 - Stuttgart : Neff
180 Die Italiker des Apennins bildeten Hirten- und Bauern-gemeinden, die zu losen Gau- und Stammesverbänden vereinigt waren; bei den westlichen Italikern, ebenfalls Hirten und Bauern, waren wohl seit Beginn der Sesshaftigkeit feste Städte (Akropolen), die bei feindlichen Ueberfällen Schutz gewährten, als staatliche Mittelpunkte vorhanden. Die Kultur dieser westlichen Italiker war, soweit unsere Kunde zurückreicht, von der etruskischen und von der griechischen, von letzterer teils unmittelbar teils durch etruskische Vermittelung, beeinflusst, so in der von den chalkidischen Kolonien Grossgriechenlands, besonders Kyme, entlehnten Schrift, im Kalender, in Massen und Gewichten, vor allem auf religiösem Gebiet. Die Grundzüge der religiösen Anschauungen waren bei den Italikern dieselben, wie bei den Griechen; so erklärt es sich, dass griechische Götter, die dann zum grossen Teil mit wesensverwandten italischen Göttern verschmolzen, griechisches Orakelwesen (Sibyllen) und griechische Sagen leicht Eingang fanden. Andrerseits wurde unter etruskischem Einfluss, dem praktisch verständigen, auf genaue Beobachtung der Rechtsformen gerichteten Sinn der Italiker entsprechend, die rituelle Seite der Religion, vor allem das Auspicienwesen, besonders betont und ausgebildet. Indem jeder Gottheit ein bestimmter Wirkungskreis ausschliesslich zugewiesen und für jede wichtigere Seite des Natur- und Menschenlebens eine besondere Gottheit geschaffen wurde, entstand eine eigene Klasse von Göttern aller einzelnen Thätigkeiten (dii indigues — die innen wirksamen), an die sich später die Personifikationen sittlicher Begriffe anschlossen; zugleich hörten die Götter des italischen Volksglaubens mehr und mehr auf, lebensvolle Gestalten von persönlichem Gepräge zu sein: entweder wurde ihre Thätigkeit auf ein einzelnes Gebiet eingeschränkt, oder, wo ihnen eine Mehrheit von Thätigkeiten blieb, war das diese zusammenhaltende Band nur noch der Name des Gottes, der tür jede Thätigkeit seinen besonderen Beinamen brauchte (z. B. Juppiter Stator — der die Fliehenden zum Stehen bringt), und teilten sie sich häufig mit ändern Göttern in das betreffende Gebiet. Bezeichnend für diese Verflüchtigung des ursprünglichen Wesens der Götter ist z. B., dass an den altitalischen Hauptgott Saturn (Gott der Saaten) nur in dem Fest der Saturnalien, durch deren Feier (17.—23. Dezember) sich die Menschen in das goldene Zeitalter zurückversetzten, eine lebendige Erinnerung erhalten blieb; Janus wurde aus dem Schutzgott der Thiire die Gottheit des Anfangs und Endes und daneben, weil er am südlichen Anfang der etruskischen Handelsstrasse (auf dem eben deshalb nach ihm

3. Altertum - S. 219

1895 - Stuttgart : Neff
— 219 — strassen, die Rom mit diesen'kolonien verbanden. Die Kolonisten erhielten auf Kosten der ansässigen Bevölkerung ein ihr gutes Auskommen sicherndes Mass von Grundbesitz und bildeten den übrigen Einwohnern gegenüber den bevorzugten Stand. Die Kolonien waren zugleich, zusammen mit dem Kriegsdienst, das Mittel, wodurch die Bewohner Italiens allmählich latinisiert, in 5te Gemeinschaft der durch Sprache und Sitte zusammengehörigen „Togaträger“ (homines togati) hereingezogen wurden. Politisch war Roms Herrschaft gesichert durch ein System mannigfach abgestufter Rechtsverhältnisse, in denen die einzelnen Gemeinden Italiens zu Rom standen; in dieses System waren auch die Kolonien eingegliedert, von denen verhältnismässig wenige (hauptsächlich die älteren Seekolonien) römische Bürgerkolonien, weitaus die meisten lati-nische Kolonien waren. Die Gemeinden Italiens zerfielen nämlich in die drei Klassen: 1) der Gemeinden mit römischem Bürgerrecht, 2) der latinischen Gemeinden und 3) der italischen oder bundesgenössischen Gemeinden. Innerhalb der ersten Klasse bestand ein tiefgreifender Unterschied: das volle römische Bürgerrecht (civitas optimi iuris), das freilich nur in Rom selbst ausgeübt werden konnte, besassen ausser den Bürgerkolonien einige Städte Latiums, wie Tusculum, und seit 268 die Sabiner; tief unter diesem stand das römische Halbbürgerrecht der „Municipien“ (auch cäritisches Recht genannt, s. § 71), das in einem dem römischen nachgebildeten Gemeinde- und Privatrecht bestand und bei voller Verpflichtung zu den Leistungen der römischen Vollbürger von deren Rechten ausschloss; die Rechtsprechung hatte in den meisten Municipien ein vom römischen Prätor bestellter Präfekt, weshalb diese Städte auch Präfekturen Messen. (Vom sechsten Jahrhundert der Stadt an erhielten die Municipien nacheinander das volle Bürgerrecht.) Zu den latinischen Städten (civitates nominis Latini) gehörten vor allem alle Kolonien, die nicht Bürgerkolonien waren: sie waren in allen Gemeindeangelegenheiten durchaus selbständig und hatten Rom gegenüber keine Verpflichtung ausser der, ihr Kontingent auf eigene Kosten auszurüsten und zu besolden; ausserdem gewährte das latinische Recht privatrechtliche Gleichstellung mit den römischen Bürgern und ursprünglich volle Freizügigkeit zwischen Rom und der betreffenden Gemeinde mit Eintritt in das volle Bürgerrecht der Stadt, in die einer verzog; aber diese Freizügigkeit wurde für die nach 268 gegründeten latinischen Kolonien auf die gewesenen städtischen Beamten be-

4. Altertum - S. 240

1895 - Stuttgart : Neff
— 240 des römischen Bürgerrechts auf die Bundesgenossen, die ebensosehr der neuen Weltstellung des römischen Staats wie dem Anteil dieser Bundesgenossen an dem endlichen Sieg entsprochen hätte, war aufs entschiedenste ein- für allemal abgewiesen worden, als er noch während des Kriegs auftauchte. Indem man die neue Machtstellung benützte, um durch verhältnismässig leichte kriegerische Erfolge die römische Herrschaft über die östlichen Mittelmeerländer auszudehnen, wurde die Möglichkeit versäumt, durch rechtzeitige Reformen die Bedingungen für gesunde innere Zustände wiederherzustellen. Und doch war noch nicht einmal die kriegerische Aufgabe, die der Hannibalische Krieg hinterlassen hatte, die Befriedung der durch ihn gewonnenen Gebiete, gelöst: gegen die cisalp mischen Gallier musste bis 191 gekämpft werden, worauf dann im folgenden Jahr-zehnd durch Gründung der Kolonien Bononia, Mutlna, Parma und Aquileia und durch Anlegung der Aemilischen Strasse (via Aemilia) von Ariminum bis Placentia die römische Herrschaft gesichert wurde; die Ligurer wurden erst 180 unterworfen; ebenso bedurfte es in Spanien, das seit 197 in zwei Provinzen, das „diesseitige“ und „jenseitige Spanien“, mit dem Castulonen-sischen Gebirge als Grenze, eingeteilt war, langer Kämpfe, in denen 195 der Konsul M. Porcius Cato sich auszeichnete, aber doch nur Augenblickserfolge hatte, bis 178 durch den kriegstüchtigen und billig denkenden Ti. Sempronius Gracchus, der den Eingeborenen freundlich entgegenkam und annehmbare Bedingungen gewährte, für längere Zeit Ruhe geschaffen wurde. An Anlass, in die Verhältnisse der griechischen und hellenistischen Staaten einzugreifen, fehlte es den Römern nicht. Philipp V. von Makedonien hielt Demetrias, Chalkis und Akrokorinth, die „Fesseln Griechenlands“, besetzt und hatte, mit Antiochos Iii., dem „Grossen“, von Syrien gegen Ptole-mäos V. von Aegypten verbündet, seit 204 die ägyptischen Besitzungen im und am Aegäischen Meer und am Hellespont grossen-teils erobert, unter glücklichen Kämpfen mit den Rhodiern und dem König Attalos I. von Pergamon. Von Aegypten und Rhodos, insbesondere aber von den in einen Streit mit den Akar-nanen verwickelten Athenern um Hilfe gegen Philipp angerufen, forderte der römische Senat diesen auf, die Griechen nicht zu bekämpfen; auf seine ablehnende Antwort wurde, trotz der Abneigung der erschöpften Bürgerschaft gegen einen neuen Krieg, vom Senat die Kriegserklärung an Makedonien durchgesetzt, 200. Der Krieg wurde römischerseits anfangs mit wenig Nachdruck und Erfolg geführt, bis 198 der Konsul T. Quinc-tius Flamin!nus, politischer Gesinnungsgenosse des Scipio

5. Altertum - S. 175

1895 - Stuttgart : Neff
Dritter Teil. Römische Geschichte. Kapitel Xxiii. Geographisch-ethnographische Einleitung. § 58. Das alte Italien. Den Schauplatz des wichtigsten und grundlegenden Teils der römischen Geschichte bildet die Apenninische Halbinsel (rund 240000 qkm = 4360 Qm), die das Mittelländische Meer („mare nostrum“ bei den Römern) in eine östliche und westliche Hälfte teilt, und die einerseits nach Norden mit ihrer breiten Wurzel in das kontinentale Mitteleuropa eingreift, andrerseits nach Süden in zwei Landzungen auslaufend, die kürzere südöstliche dem nordwestlichen Griechenland, die längere südliche und deren westliche Fortsetzung, die Insel Sicilien (25800 qkm = 468 Qm), dem nordwestlichen Afrika entgegenstreckt. Die Grenze gegen Mitteleuropa bilden von der Mündung des Varus (Yar) im Südwesten bis zur Mündung des Sontius (Isonzo) im Nordosten die Alpen; die begrenzenden Meere sind auf der Ostseite das Adriatische und Ionische Meer (mare superum), auf der Westseite das durch die gebirgigen Inseln Sardinien (23 840 qkm = 433 Qm) und Korsika (8750 qkm = 160 Qm) nach Westen abgeschlossene Tyrrhenische Meer (mare inferum) und der Ligurische Meerbusen. Durch das Kalksteingebirge des Apennin ist eine Dreiteilung der Halbinsel gegeben: bei den Seealpen beginnend begleitet der Apennin die Küste des Ligurischen Meerbusens bis zur Mündung des Macra und zieht sich dann in östlicher Richtung quer über die Halbinsel bis zum Rubico als südliche Grenze Ober-

6. Altertum - S. 176

1895 - Stuttgart : Neff
176 it aliens. In seinem zweiten Drittel, wo er seine höchste Höhe (Gran Sasso 2900 m) erreicht, folgt der Apennin der südöstlichen Richtung der Halbinsel und füllt mit mehreren Ketten, nach Westen allmählich an Höhe abnehmend, nach Osten steil abfallend, den grösseren Teil Mittelitaliens so aus, dass im Osten nur für einen schmalen Küstensaum, im Westen für gebirgiges Hügelland und Küstenebenen Raum bleibt. Nach dem westlichen Meer schiebt der Apennin in südöstlicher, südwestlicher und westlicher Richtung drei Gebirgszüge vor, das Volskergeurge (1700 m), den mons Masslcus und den mons Lactarius; dem Volskergebirge liegt nordwestlich ein vulkanisches Rundgebirge, der mons Albanus (955 m), dem lactarischen Gebirge nordwestlich der Vesuv (gegen 1300 m) und weiterhin das vulkanische Gebiet der phlegräischen Felder vor; alle diese Vulkane erheben sich unmittelbar aus der Tiefebene. In seinem letzten Drittel, vom Berg Voltur an, verfolgt der Apennin eine südliche Richtung, so dass Unteritalien in eine gebirgige westliche Hälfte, südlich vom Silärus, und eine flachere östliche, südlich vom Frento, zerfällt, beide durch den Bradänus geschieden. In keinem Zusammenhang mit dem Apennin steht das die Südspitze Italiens ausfüllende Granitgebirge des Sila, das jenseits der Meerenge von Messina (fretum Sicülum) in dem nördlichen Randgebirge Siciliens seine Fortsetzung findet, während aus der östlichen Küstenebene der grösstenteils gebirgigen Insel sich der vulkanische A etna (3300 m) erhebt. Dieser Verteilung der Gebirgszüge der Apenninischen Halbinsel entspricht es, dass die Ströme der oberitalischen Ebene Padus (Po) und A thesis (Etsch) sich in das östliche Meer ergiessen, in Mittelitalien dagegen alle Flüsse von Bedeutung, Arnus (Arno) und Tiber is (Tiber), ausserdem Liris und Vol-turnus, dem westlichen Meer zufliessen und dabei in ihrem Unterlauf breitere Küstenebenen durchströmen. Die Ostseite Mittelitaliens hat nur Gebirgsfliisse von kürzerem Lauf, so Aesis und Aternus, ebenso Unteritalien nur unbedeutende Flüsse, ausser den erwähnten Grenzflüssen hauptsächlich den Aufidus in der östlichen Küstenebene. Mit dieser Verteilung _ der Gewässer hängt es zusammen, dass die Westküste der Halbinsel verhältnismässig viel besser entwickelt und hafenreicher ist als die Ostküste; ebenso günstig für die Schiffahrt wie die Westküste ist die Küste des nach Südosten sich öffnenden Tarentinisehen Meerbusens zwischen den beiden Landzungen Unteritaliens. — Die Beschaffenheit des Landes mit gemässigtem, in den tiefer gelegenen Teilen südlich mildem Klima wies die Bewohner, ausser auf Jagd, auf Viehzucht und auf Getreide-, Wein- und Oelbau hin.

7. Altertum - S. 192

1895 - Stuttgart : Neff
— 192 — Opfer der suovetaurilia beschloss die Schatzung, die regelmässiger-weise anfangs alle vier, in späterer Zeit alle fünf Jahre, nach einem „Lustrum“, wiederholt wurde. Die Stadt wurde zugleich in vier Aushebungsbezirke (tribus oder regiones), nämlich die regio Palatina, Suburana, Es-quilina und Collina, eingeteilt, nachdem zum septimontium (s. § 63) im Nordwesten der capitolinische Hügel als Stadtburg, im Nordosten Teile des Quirinalis und Viminalis, im Südosten der cälische Berg hinzugekommen waren. Die Ringmauer dieser „Vierregionenstadt“ erreichte das Tiberufer noch nicht; ebenso waren der Aventin und der nordöstliche Teil des Esquilin, A iniinalis und Quirinalis nicht in sie einbezogen. Die Stadtlurche oder Bannmeile lief jetzt um die Vierregionenstadt, wie einst um die Roma quadrataj blieb aber dann (bis zu Sullas Zeiten) unverändert, auch als im fünften Jahrhundert der Stadt an die Stelle der Ringmauer der Vierregionenstadt die von der Ueberlieferung dem Servius Tullius zugeschriebene Ringmauer (agger Ser-vianus) getreten war, welche die sieben Hügel Palatin, Capitol, Quirinalis, Viminalis, Esquilin, Cälius und Aventin einschloss und das Tiberufer unterhalb der Tiberinsel auf eine kurze Strecke begleitete. Von der Machtstellung, die Rom nach aussen unter den etruskischen Königen gewann, liegt ein urkundliches Zeugnis vor, wenn der Handelsvertrag, den Rom zugleich im Namen der Städte der latinischen Küste zwischen Tibermündung und Terra-clna mit Karthago abgeschlossen hat, wirklich, was höchst wahrscheinlich ist, dem Jahr 508 v. Chr. angehört. Jedenfalls dehnte Rom unter den etruskischen Königen seine Macht über Latium bis zu den Sabinerbergen im Nordosten und Osten, bis zu den Volskerbergen im Südosten aus. Dieser Machtstellung wurde durch die Kämpfe, deren Ergebnis für Rom die endgültige Abschaffung des Königtums, für Latium und Campanien die Zuriickdrängung der Etrusker über den Tiber war, ein Lnde gemacht: der, übrigens selbst geschwächte, latinische Städtebund stand jetzt zu Rom auf dem Fuss der Gleichberechtigung (in einem foedus aequum), und Rom war in seinen eigenen Grenzen den Angriffen seiner Nachbarn, der Vejenter und Sabiner, besonders aber der Aequer und Volsker ausgesetzt.

8. Altertum - S. 218

1895 - Stuttgart : Neff
218 Hopliten, 3000 Reitern und 20 Elefanten in Tarent. Bei Hera-cua am linken Ufer des Siris erlitten die Römer unter M. Valerius Lävlnus trotz aller Tapferkeit eine Niederlage, die für sie den Verlust Tjnteritaliens und den Abfall Samniums zur Folge hatte. Aber weder die Beredsamkeit des Kineas, dem App. Claudius Cäcus (§ 73) entgegentrat, noch der Vormarsch des Pyrrhos bis Premeste konnte die Römer zur Nachgiebigkeit, d. h. zum Verzicht auf Unteritalien bewegen; ebenso hatte die Sendung des Fabricius ins Lager des Pyrrhos keinen ändern Erfolg, als den, die Gegner in der Hochachtung, die sie für einander hatten, zu bestärken. 279 wurden die Römer bei Ascülum in Apulien nochmals, aber nicht entscheidend, besiegt; und Pyrrlios, der, mit seinen eigenen Bundesgenossen gespannt, in Italien keine Aussicht auf weitere Erfolge mehr hatte, folgte 278, nachdem er Tarent durch eine Besatzung gesichert hatte, einem Hilferuf der Sikelioten gegen die Karthager, die mit einer Flotte Syrakus einschlossen; es gelang ihm, die Karthager auf Lilybäum zu beschränken, aber als er dieses vergebens belagert hatte, versagten sich die Sikelioten seinem Bemühen, eine grosse Kriegsflotte zu einem Zug nach Afrika zu schaffen. So kehrte er 275 nach Italien zurück, wo seine Bundesgenossen in der grössten Bedrängnis waren; bei Beneventum (bisher Maleventum) vonm.’ Cur i u s Dentatus entscheidend geschlagen, konnte sich Pyrrlios in Italien nicht mehr halten: er liess in Tarent eine starke Besatzung unter Milo und kehrte nach Epiros zurück, um von da aus in Griechenland Eroberungen zu machen; nachdem er 272 gefallen war (s. § 55), übergab Milo die Stadt Tarent, vor der eine karthagische Flotte erschienen war, gegen freien Abzug den Römern. Nun hatte Rom nur noch das Gewonnene durch Kolonien zu sichern, wie Benevent im südlichen, Aesernia im nördlichen Samnium, Pästum in Lucanien, Arimlnum an der umbrischen, Firmum und Castrum an der picentischen Küste, und den aussichtslosen Widerstand vereinzelter Gegner zu brechen, so 271 den einer meuterischen campanischen Legion, die sich 280 Rhe-giums bemächtigt hatte, 266 und 265 den der Sarsinaten in Umbrien und Volsiniis in Etrurien. 265 herrschte Rom, nachdem die Sallentlner unterworfen waren, über die Apen-ninische Halbinsel vom Sallentinischen Vorgebirge bis zum Rubico, von der Sicilischen Meerenge bis zum Macra. § 76. Der italische Bund lind Rom. Die Herrschaft Roms über Italien war militärisch gesichert durch die Kolonien und durch die Kunst-

9. Altertum - S. 265

1895 - Stuttgart : Neff
265 —- gesetzt, die durch Rat oder That die Italiker zur Erhebung angestachelt hätten; mit Geschworenen aus dem Ritterstand besetzt, ging dieses Gericht mit blindem Parteihass gegen zahlreiche Opti-maten, namentlich der gemässigten Richtung, vor. Treu blieben von den Bundesgenossen zunächst das cisalpinische Gallien, Etrurien und Umbrien unter dem Einfluss der herrschenden, von Rom begünstigten Aristokratie, Campanien, fast alle latinischen Kolonien und einzelne andere Städte, besonders die griechischen. Das aufständische Gebiet zerfiel in zwei Gruppen, eine nördliche, die kleinen sabellischen Gebirgskantone der Marser, Päligner, Marruciner, Vestiner und Picenum umfassend, und eine südliche, zu der die Samniten und Lucaner gehörten; jene, fast vollständig latinisiert, verlangten nur Aufnahme ins römische Bürgerrecht, diese, noch oskisch redend, richteten ihre Gedanken mehr auf Erringung der alten Selbständigkeit und auf Vernichtung der römischen Oberherrschaft. Corfinium wurde Bundes-hauptstadtltalia (oder Italica), als deren Bürger alle Italiker betrachtet werden sollten; ein Rat von 500 aus den einzelnen Städten abgeordneten Mitgliedern, mit der politischen und militärischen Oberleitung betraut, zwei Konsuln und 12 Prätoren bildeten die Bundesregierung; die vom Bund geprägten Münzen zeigen die Aufschrift „ Italia “ und charakteristische Darstellungen, z. B. den Kampf des sabellischen Stiers mit der römischen Wölfin. Eine nach Rom mit der Forderung des Bürgerrechts geschickte Gesandtschaft wurde vom Senat zurückgewiesen. Der Krieg brach im Winter 91/90 aus. Beiderseits rückten etwa 100000 Mann, auf den nördlichen und südlichen Kriegsschauplatz verteilt, ins Feld; den beiden römischen Konsuln standen als Legaten die erprobtesten Feldherrn, Marius, Pom-peius Strabo, Sulla, zur Seite, als Gegner die Konsuln der Aufständischen, der Marser Q. Pompädius Silo und der Sam-nite C. Papius Mutllus, gegenüber. Trotz der äussersten Anspannung der Kräfte Roms und seiner Bundesgenossen waren die militärischen und politischen Ergebnisse des ersten Kriegsjahrs ungünstig. Zwar war im Marserland durch Marius, in Picenum durch Pompeius Strabo nach schweren Niederlagen das Uebergewicht Roms wiederhergestellt und nur noch Asculum in den Händen der Aufständischen, aber das südliche Campanien, Apulien, Calabrien mit zahlreichen bedeutenden Städten (Nola, Aesernia, Canusium, Venusia) waren durch Eroberung oder Abfall an die Aufständischen verloren gegangen, auch einzelne Gemeinden in Umbrien und Etrurien schwankten. So entschloss sich die römische Regierung zur Nachgiebigkeit. Die lex Julia des Konsuls L. Cäsar (90) verlieh das römische Bürgerrecht allen treu-

10. Altertum - S. 359

1895 - Stuttgart : Neff
— 359 — Hadrian baute den Tempel der Venus und Roma nach dem von ihm selbst entworfenen Plan und sein Mausoleum, die spätere Engelsburg, mit der zu demselben führenden Brücke (pons Aelius) und vollendete m Athen den einst von Pisistratos begonnenen Tempel des Zeus Olympios (Olympieion), den grössten des Altertums. Zum Andenken des Markomaunenknegs des M. Aurelius wurde die der Traianischen ähnliche Säule auf dem Marsfeld errichtet, zum Andenken der parthischen Kriege des Septimius Severus der Triumphbogen auf dem Forum. Caracalla baute ausserhalb der Porta ( apena an der Via Appia seine grossartigen Thermen. Ein entsprechender Luxus mit Nutz-und Prachtbauten, sowie mit Spielen und allerlei Festlichkeiten wurde auch in den anderen Städten des Reichs getrieben und war die Hauptursache ihrer immer mehr sich steigernden finanziellen Zerrüttung, der auch die von lraian begonnene Kontrolle bezw. Oberleitung des Haushalts der Gemeinden nicht mehr steuern konnte. „ ... . Die von griechischen Künstlern geübte Plastik, von deren Schöpfungen die historischen Reliefdarstellungen und die Porträtstatuen selbständigen künstlerischen Wert haben, erlangte unter Hadrian noch eine Nachblute. Von der Malerei der Alten geben hauptsächlich die pompeianischen Wandgemälde eine Anschauung. § 119. Uebersicht über die römischen Provinzen zur Zeit der grössten Ausdehnung des Reichs (117 n. Chr.). Im folgenden ist bei den einzelnen Provinzen im allgemeinen die Zeit angegeben, in welcher sie unter die Herrschaft Roms kamen; die Einrichtung der Provinzialverwaltung ist oft erst mehrere Jahre nachher erfolgt. 1. Sicilia, der westliche Teil römisch 241, der östliche 210. 2. Sardinia et Corsica 288. 8—5. Spanien, in der Republik seit 197 geteilt in Hispama citenor und ulterior, seit Augustus in Tarraconensis, Baetica, Lusitania. 6—9. Die gallischen Provinzen: Narbonensis 118 v. Chr., das übrige Gallien von Cäsar erobert, von Augustus in die drei Provinzen Aquitania, Lugudunensis, Belgica geteilt. 10. 11. Germania superior und inferior 9 v. Chr. (selbständige Provinzen erst seit Traian). 12. Britannia 43 n. Chr. 13. Alpes Maritimae . 14. Alpes Cottiae unterworfen 15 v. Chr., die cottischen Alpen und 15. Alpes Graiae Noricum noch längere Zeit Schutzstaaten unter 16. Rätia einheimischen Fürsten. 17. Noricum . 18. 19. Pannonia. Die von Octavian 35 eroberten Striche wurden zu Illyricum gezogen, nach Eroberung weiterer Gebiete (10 v. Chr.) eine eigene Provinz Pannonia eingerichtet, die Traian in P. superior und inferior teilte. 20. Illyricum (oder Dalmatia), erste Eroberungen der Römer 168 v..Ohr., selbständige Provinz seit Cäsar bezw. Augustus; mit dem Isarnen Illyricum im weiteren Sinn werden Dalmatien, Pannonien und Mösien zusammen bezeichnet. . 21. 22. Mösia 29 v. Chr., unter Domitian geteilt in M. superior und inferior. 23. Dacia, 106 n. Chr. römische Provinz, 270 von Aurelian autgegeben. 24. Thracia, als Schutzstaat abhängig seit 71 v. Chr., Provinz 46 n. Chr. 25. Macedonia 146 v. Chr.
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