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1. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 39

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 39 — Prinzessin ihren Gemahl aus den Flammen. Unter Ottos Söhnen, Albrecht und Johann, spaltet sich die Familie der Welfen in die Häuser Braunschweig und Lüneburg. ^ r c „ 5. Der Untergang der Hohenstaufen. Noch bevor Friedrich Ii. seinen Frieden mit'otto dem Kinde gemacht hatte, war er in Kampf geraten mit den Lombarden und dem Papste. , Der Papst hatte ihn in den Bann gethan, weil er einen bet der Erhebung zum Kaiser versprochenen Kreuzzug noch nicht unternommen hatte. 1228 fährt Friedrich, mit dem Bannflüche beladen, ins heilige Land und erwirbt zu seinen vielen Kronen noch die Königskrone von Jerusalem. Im Kriege mit den Lombarden behauptete er im ganzen das Feld, so lange er lebte. Als er aber 1250 gestorben war und sein Sohn Konrad Iv. 1250—1254 die Regierung in Deutschland übernommen hatte, erklärte der Papst die Hohenstaufen in Italien für unwürdig des Thrones und übertrug dem französischen Prinzen Karl von Anjou die Krone von Neapel und Sicilien. In Italien führten Friedrichs Söhne, Enzio und Manfred, den Krieg. Als Enzio gefangen und Manfred geschlagen und getötet war, unternahm Konrads Iv. Sohn, Konradin, die Wiedereroberung der staufischen Erblande. Er wurde aber durch Karl von Anjou gefangen und zu Neapel hingerichtet. Xiii. Die Stellung der Fürsten und die Fürstentümer. 1. Die Fürsten. Die wirkliche Macht des Kaisers hat niemals der Größe des Reiches entsprochen. Die Schuld hieran trug hauptsächlich das Lehnswesen, wie es seit Otto I. recht eigentlich zur Geltung gekommen war. . . Sollte der Heerbann aufgeboten werden, so berief jeder Fürst seine Lehnsmannen, und nur tem Lehnsherren waren diese zum Gehorsam verpflichtet. Die Grafen hatten nur dem Herzog, nicht dem Kaiser Treue zu leisten. Bei einem Aufstande trug der Herzog allein die Verantwortung, nur bei einem Abfall von dem Lehnsherrn empfanden die Grafen Gewissensbisse. Der Kaiser hatte also nur ein Heer, wenn die Herzöge ihm gehorsam waren; deshalb standen ihm bei Ausständen auch nur die Streit-kräfte seiner Privatgüter oder seines Herzogtums, welche man seine Hausmacht nannte, zur Verfügung. Nun strebten die Fürsten nach Erhöhung ihrer Rechte. Während sie unter Otto d. Gr. nur Beamte des Kaisers gewesen waren, wurden sie bald selbständige Herrscher in ihren Gebieten, denn ihre Hilfe in auswärtigen Kriegen verkauften sie stets gegen Abtretung wichtiger Rechte, welche dem Kaiser in ihrem Lande zustanden. Da aber der Kaiser sie zum Gehorsam zwingen wollte, damit er die ganze Macht des Reiches gegen das feindliche Ausland richten tonnte, so herrschte in Deutschland beständige Zwietracht; und diese hat das Reich zu Grunde gerichtet und bewirkt, daß das kräftige und tapfere deutsche Volk fast nie die Machtstellung einnahm, die ihm gebührte.

2. Vaterländische Geschichtsbilder für die mittleren Bürgerschulen des Herzogtums Braunschweig - S. 67

1894 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 67 — eingeführt worden. Aber leider war mit dieser Verbreitung auch eine bedauernswerte Spaltung der evangelischen Lehre verbunden. 1. Zwingli. 1518 war Huldreich Zwingli in Zürich als Reformator aufgetreten. Er war ein wohlgestalteter, kerngesunder Mann, wohlthätig, gutmütig, heiter, aber er hatte nicht die Behutsamkeit des Vorgehens wie Luther. Beide Reformatoren wichen besonders in der Abendmahlslehre von einander ab. Zwingli betrachtete das heilige Abendmahl als ein symbolisches Gedächtnismahl, Luther hielt fest an der wirklichen Gegenwart Christi bei der Feier. Philipp von Hessen versuchte, eine Einigung zu erzielen, und lud 1529 beide Männer nach Marburg zu einem Religionsgespräche ein. Es blieb erfolglos, denn Luther hatte vor sich auf den Tisch geschrieben: „Es ist, es ist, es ist" und ging davon nicht ab. Nach dem frühen Tode Zwinglis, welcher 1531 bei Kappel durch die Urkantone geschlagen und getötet wurde, hielt sich sein Bekenntnis außer in den Schweizer Kantonen Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen noch in den deutschen Staaten: Kurpfalz, Berg, Hessen-Kassel und Anhalt. 2. Calvin. Bedeutend verschärft werden die Gegensätze zwischen dem lutherischen und reformierten Bekenntnis durch Calvin (Jean Chauvin), welcher 1541 als Reformator in Genf auftritt und in den Reformen von allen am weitesten geht. Er verwandelte die genußsüchtigen, unsittlichen Genfer in got'tesfürchtige, strenglebende Bekenner der Lehre Christi. Als starrer, unbeugsamer Charakter weicht er auch nicht ein Titelchen von der einmal gefaßten Meinung ab. 3. Die Verbreitung des Calvinismus. Die calvinistische Lehre verbreitete sich zuerst in Frankreich, wo die Anhänger Hugenotten genannt wurden. In der Pariser Bluthochzeit 1572 wurde von den Katholiken 1572 unter ihnen ein gräßliches Gemetzel angerichtet. Als ihr Führer, der König Heinrich von Navarra, nach seinem Übertritt zum Katholizismus als Heinrich Iv. König von Frankreich geworden war, gab er den Hugenotten 1598 im Edikt von Nantes Religionsfreiheit und Sicherheitsplätze. 1593 _ In den Niederlanden führte die Einführung des Calvinismus den Kneg mit Spanien herbei, welcher zum Abfall der Nordprovinzen von der spanischen Herrschaft und zur Herstellung der Republik Holland führte. Auch tn Schottland fand die Calvinische Lehre Eingang, und sie steckt auch in der anglikanischen Kirche, welche die Königin Elisabeth in Eng- J?erfteöte. Der König Heinrich Viii., der Ritter Blaubart, hatte stch bereits vom Papste losgesagt, und die katholische Maria Stuart rri;te ^ besteigen, weil sie Ansprüche auf den eng- Uschen Thron geltend machte, die Engländer aber die protestantische Elisabeth vorzogen. Hi. Die Reformation in Brannschweig-Lüneburg. Damals zerfiel das welfische Gebiet in Niedersachsen, das alte Herzogtum Braunschweig-Lünebnrg, infolge von Erbteilung in mehrere Staaten: Wolfenbüttel, Lüneburg, Kalenberg, Grubenhagen.
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