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der ansgefochtenen Fehden war der Mainzer Sprengel unter Werners Vorgänger in Schulden geraten. Eifrig war jener nun bemüht, den Frieden' wieder herzustellen. Die fast 20 jährige Fehde über Mainzer Kirchenlehen in Hesfen und Thüringen führte er zu Ende. Wenn er auch die meisten Lehen in Hesfen dem Landgrafen Heinrich zugestehen mußte, so wurden ihm doch noch einige Städte zu Lehen aufgetragen.
Da Philipp von Hohenfels, Richards Vertreter am Mittelrhein, sich Übergriffe in die Besitzungen der Mainzer Kirche erlaubte, Steuern erpreßte, so mußte Werner an der Neuwahl eines Königs viel gelegen sein. Ludwig von Bayern, der mächtigste Herzog am Rhein, suchte Werner für feinen Neffen und Mündel Konradin zu gewinnen. Ottokar von Böhmen, der sich auch auf den deutschen Königsthron Rechnung gemacht hatte, erschien auf die Einladung zum Wahltag gar nicht, sondern suchte den Papst Urban Iv. gegen Konradin einzunehmen. Dadurch erhielt die staufisch-bayerische Partei einen empfindlichen Stoß.
Richard von Cornwallis erschien auch in Deutschland, und Ottokar von Böhmen trat auf seine Seite. Mit dem einflußreichen Pfalzgrafen Ludwig von Bayern verdarb es Richard gründlich durch sein Vorgehen gegen Kouradiu. Er hatte nämlich Ludwig versprochen, Konradin als Herzog von Schwaben anzuerkeuuen, erklärte nun aber das Herzogtum Schwaben als dem Reiche anheimgefallen. Richards Ansehen war im ganzen unter den deutschen Fürsten gering.
Auch konnte man von ihm die Herstellung des Landfriedens*) nicht erwarten. Sollte in dieser Beziehung etwas geschehen, so mußten die Fürsten selbst Hand anlegen, nachdem der mächtige Städtebund zerfallen war. In diesem Punkte waren Werner von Mainz und Pfalzgraf Ludwig einig. Am 21. Juui 1264 kam der Landfriede zu stände. Die Dauer wurde auf zwei Jahre festgesetzt und umfaßte die Gebiete zwischen Lahn und Neckar; gegen Hessen, Thüringen und Sachsen folgte er der Grenze der Mainzer Besitzungen. Die Städte hätten sich über dieses Zustandekommen freuen sollen, da es sie doch hauptsächlich au-giug, wenn die den Handel und das Gewerbe störenden Fehden abgestellt würden. Statt dessen verhielten sich jene dem Landfrieden gegenüber sehr zurückhaltend, weil sie fürchteten, dadurch dem Einflüsse der Fürsten zu sehr preisgegeben zu werden. Am 15. Juni 1265 brachte Werner einen neuen Landfrieden zustande. An diesem beteiligten sich nur die wetterauischeu Städte: Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Gelnhausen, ferner die Herren von Eppenftein, von Weilnau, Reinhard von Hanau, Philipp von Falkenstein und Eberhard von Katzenellenbogen/
An der Spitze stand Werner von Mainz. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß der Kläger dem Gerichte des Beklagten zu folgen habe.
*) Zur Sicherung des allgemeinen Landfriedens schloß man Bündnisse. Tiese wurden für bestimmte Jahre geschlossen. Während dieser Zeit durften sich die Glieder des Bundes untereinander nicht befehden. Es bildeten sich bestimmte Landsriedenskreise heraus, an deren Spitze der Landeshauptmann stand.
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Extrahierte Personennamen: Werners_Vorgänger Heinrich Heinrich Philipp_von_Hohenfels Philipp Richards Werner Ludwig_von_Bayern Ludwig Werner Konradin Konradin Ottokar_von_Böhmen Ottokar Urban Konradin Richard_von_Cornwallis Ottokar_von_Böhmen Ottokar Ludwig_von_Bayern Ludwig Richard Ludwig Ludwig Konradin Konradin Richards Werner_von_Mainz Ludwig Ludwig Werner Reinhard_von_Hanau Philipp_von_Falkenstein Philipp Eberhard_von_Katzenellenbogen/ Werner_von_Mainz
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beschließen die Städte, „keinen als König zu wühlen, der nicht einstimmig gewählt würde". Mainz ist das Haupt des Bundes; dasselbe leitet die Geschäfte in Städten des unteren, Worms die der Städte des oberen Rheins. Die oberen Städte stellen 100 Schiffe, die des Niederrheins, wozu auch die westfälischen Städte gehören, 500. Ebenso wird für die einzelnen Gebiete eine bestimmte Anzahl Fußvolk und Reiterei verabredet. Bald war der Bund so gestiegen, daß es keine Stadt und kein Gebiet am Rhein gab, das nicht zu ihm gehörte. Im ganzen waren es 60 Städte, unter welchen als hessische Städte: Mainz, Oppenheim, Wimpfen, Bingen, Friedberg, Grünberg, Seligenstadt.
Die Thätigkeit des Bundes fällt in die Zeit, in welcher sich in Deutschland zwei auswärtige Fürsten um die Königskrone bewarben: Richard von Cornwallis und Alphons von Kastilien. Dem Engländer Richard gelang es, für 20 000 Mark die Stimmen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, für 12 000 Mark die des Kurfürsten von Köln und für 8000 Mark die des Mainzer Kurfürsten zu kaufen. Richard wurde zu Aachen 1257 gekrönt, während die Gegenpartei Alfons von Kastilien auf den Schild erhob. Aber nicht bloß die Fürsten waren nicht einig; auch der Bund der Städte hatte sich gelockert. Richard gelang es, durch geschickte Unterhandlungen einzelne Glieder des rheinischen Bundes auf feine Seite zu ziehen. Zuerst erklärten sich Köln, Frankfurt und die wetterauifchen Städte für ihn, denen sich zuletzt auch Worms und Speyer anschloß. Dieser traurige Zustand der Zerrissenheit Deutschlands änderte sich erst mit dem Tode Richards (1272). Jetzt traten die Städte Mainz, Worms, Oppenheim, Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen zusammen und schloffen einen neuen Bund. Sie erklären: wenn die Fürsten einstimmig einen römischen König wählen würden, so würden sie ihm ihre Stimme geben. Wären aber jene uneinig, so würden sie den gewählten König nicht anerkennen und so lange darauf bestehen, bis ein einstimmig Gewählter ihnen vorgeschlagen würde. Dies wirkte; die Fürsten ließen ihre Sonder-intereffen fallen und wählten 1273 zu Frankfurt Rudolf von Habsburg.
2. Erzbischof Wcvttcv von Mainz.
Deutsche Reichszuftände. Rudolf von Habsburg.
Einen treuen Anhänger verlor Richard von Cornwallis, als 1259 zu Erfurt der Erzbischof Gerhard von Mainz starb. Ihm folgte nach wenigen Wochen Werner von Eppenstein auf den bischöflichen Thron.
Werner stammte aus einer adeligen Familie in der Wetteran. Er übernahm keine leichte Ausgabe, als er den Mainzer Stuhl bestieg. Der traurigen Lage des Reiches entsprach auch die des Mainzer Sprengels. Die Menge der auszufechtenden Fehden machten den Besitz von Hab und Gut unsicher. Nach Auslösung des rheinischen Städtebundes erhob man wieder ungerechte Zölle, überfiel die Handelsleute auf den Landstraßen; kurzum, Handel und Wandel war gestört. Durch die Menge
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Extrahierte Personennamen: Richard_von_Cornwallis Alphons_von_Kastilien Richard Alfons_von_Kastilien Richards Rudolf_von_Habsburg Rudolf Erzbischof_Wcvttcv Rudolf_von_Habsburg Rudolf Richard_von_Cornwallis Gerhard_von_Mainz Werner_von_Eppenstein Werner
168
Nach dem i73o erfolgten Tode seines Va,
tcrs, übertrug er als Landgraf von Hessen
die Negierung dieses Landes feinem ältesten, wür-
digen Bruder W t l he lm Vlll. unter dem Tttel
eines Statthalters.
Im Jahre darauf (173t) kam er selbst nach
Hessen, wo er, während seines kurzen Afmthal,
teö, mehrere vortreffliche Einrichtungen und An,
stallen traf. Unter andern ertheilte er auch der
lutherischen Gemeinde zu Cassel freie Reltgwns,
Übung *) und die Erlaubniß, eine eigene Kirche
zu bauen.
Mit Rotenburg wurde 1734 ein Vergleich
getroffen , nach welchem künftighin R he in fe l s
von Hessen,Cassel mit Truppen besetzt wer,
den sollte.
Im Jahre 1735 entsagte Friedrich I. zu
Gunsten seines Bruders Wilhelm, seinen Rech,
ten auf die Nachfolge der Grafschaft Hanau,
Münzenberg, von welcher auch Wilhelm,
als sie im folgenden Jahre (1736) durch den
Tod ihres letzten Grafen, Johann Nein,
hards, erledigt wurde, Besitz nahm.
Im folgenden Jahre(1737)zog Cassel das
Gericht Viermünden, als ein, durch den
Tod Johann Reinhards von Dalwig, er,
össuetes hessisches Lehen ein.
Da Friedrich's ausführlichere Geschichte zu
*) Auch Friedrich bekannte sich, seit seiner schwedischen
Thronbesteigung, zur lutherischen Religion.
TM Hauptwörter (50): [T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura]]
TM Hauptwörter (200): [T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_I. Wilhelm Wilhelm Johann_Nein Johann Cassel Johann_Reinhards_von_Dalwig Johann Friedrich Friedrich
115
weiter keine Folgen für Hessen hatte, so weigert
te lich doch der Landkommenthur zu Mar,
bürg, nach Philipp's Tode, dem Landgra,
feu Ludwig Iv. 1568 den Huldigungseid zu
leisten, und verursachte dadurch Streitigkeiten,
weiche erst 1684 durch einen Vergleich zu Carl,
stadt beigeiegt wurden, und nach welchem der
Landkvmmenthur zu den Pflichten eines hes,
fischen Landsassen angewiesen ward.
Nach der 1539, durch den Dominikaner,
Mönch. Jakob Clement, geschehenen Ermordung
des französischen Königs, Heinrich Hl., un,
terstützte Wilhelm, zum Besten der protestan,
tischen Religion, dessen rechtmäßigen Nachfolger
Heinrich Iv. in seinen Ansprüchen auf die
Krone, welche ihm von der katholischen Partei
streitig gemacht wurde.
Wilhelm war nicht nur ein Freund, Be,
schützer und Beförderer der protestantischen Lehre
in - und außerhalb seines Landes; sondern er
sorgte auch für seine abgelebten verdienstvollen
Prediger, die ihr Amt zu verrichten nicht mehr
im Stande waren, dadurch, daß er ihnen eini,
ge Kanonikate zum Unterhalte anwieß, die zu
diesem Zwecke von fernem erhabenen Vater aus
den Stiftselnkünften zu Rotenburg für 20 ab,
gelebte Prediger gestiftet, und von ihm vermehrt
worden waren. Auf gleiche Weise bedachte er die
armen Predigeriwrttwen, denen er eine Unterst«,
Hung aus den Einkünften des zur Herrschaft
8*
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Iv Ludwig Carl Jakob_Clement Heinrich_Hl. Heinrich Wilhelm Heinrich_Iv Heinrich Wilhelm