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1. Lehrbuch für den Geschichtsunterricht an höheren Schulen - S. V

1901 - Freiburg i.B. : Wagner
V marschieren zu lassen; mit Hilfe der Frstentafel des An-Hangs wird der Schler sich Reihenfolge und Jahreszahlen leicht und freudig selber nachtrglich zusammenstellen. Heinrich der Lwe wird Seite 141 als der Schwiegersohn Heinrichs Ii. von England, Seite 142 als der Schwager des Richard Lwenherz bezeichnet; der Schlu, da Richard Lwenherz Heinrichs It. Sohn gewesen, wird dann wohl auch dem Schler nicht allzu schwierig sein. In diesem die Schler anregenden und fesselnden Ver-fahren erblicke ich eben den Weg von Sedan nach Salamis, wie ich ihn im Vorwort zur ersten Auflage auf-gefat habe. Die Betrachtung der griechischen und altger-manischen Gtterwelt wird von vornherein verstndlicher im Vergleich mit der christlichen Auffassung; das spartauische, athenische, rmische Verfassungsleben wird die heutigen poli-tischen Verhltnisse in Staat und Gemeinde von selbst ver-stndlicher machen und von ihnen aus, weuu sie nur nicht geflissentlich dem natrlichen Interesse der Schlerwelt fern-gehalten werden, Leben und Anschaulichkeit erhalten. Unans-gesetzt mssen die Fden vorwrts und zugleich rckwrts laufen, sich gegenseitig ergnzen und befestigen. Der Streit um das Elsa z.b. wird schon bei Heinrich I., ja schon beim Vertrag von Meerssen auf die Gegenwart hin-weisen, und diese wieder wird Anla geben, an den Groen Kurfrsten und den Prinzen Eugen, an Blcher und Harden-berg zu erinnern; die Lebensarbeit des Groen Kurfrsten, dies Programm fr das hohenzollerifche Hans, tritt mit voller Anschaulichkeit erst dauu vor die Seele der Schler, wenn sie die von ihm angestrebten Ziele: die Befreiung des deutschen Landes von fremder Herrschaft, die Gewinnung Pommerns, Schlesiens, des Elsasses, sich gleichsam vor ihren Augen haben verwirklichen sehen. So wird die Unverwstlich-fett politischer und sittlicher Ideen, in der Klassenarbeit erkannt und mit Beispielen belegt, als ein Gewinn fr das Leben in Glauben und Wollen des Schler bergehen. Ganz besonders wird bei dieser Behandlungsweise die Kulturgeschichte besser zu ihrem Rechte gelangen, als wenn sie in besondern Kapiteln dargestellt wre. Ich habe das Stdtewesen des Mittelalters (hauptschlich nach v. Below) in einem besondern Abschnitt behandelt, mchte aber damit dciu Lehrer nicht erspart haben, auf den rmischen Ursprung der Rhein- und Donaustdte, auf Heinrich I., Friedrich den Rotbart, ja auf griechische und rmische Kolonien znrckzn-greifen und bei der Entwicklung Amerikas wie des Vierten

2. Die mittlere und neuere Zeit - S. XI

1859 - Regensburg : Manz
e) Die Grafschaft Portugal zwischen Duero und Minho hatte der castilische König Alfons Vi. seinem Schwiegersöhne, dem Grafen Heinrich von Burgund, als ein erbliches Lehen des castilischen Reiches verliehen (1095) für seine Theilnahme an dem Kampfe gegen die Almoraviden. Schon Heinrich’s Sohn (Alfonso I.) erkannte die Oberherrschaft Castiliens nicht mehr an und nannte sich seit 1140 König von Portugal, welches auf Kosten der Araber bald bis zum Tajo (Lissabon ward 1147 erobert), später (unter Alfons Iii.) über Algarb bis auf das linke Ufer des Guadiana ausgedehnt wurde und also schon gegen Ende des Zeitalters der Kreuzziige ungefähr seinen heutigen Um- fang erhielt. 2. Frankreich hatte im Ganzen noch dieselben Landgrenzen, welche ihm im Vertrage zu Verdun angewiesen worden, und der zweimalige Versuch, Lothringen zu gewinnen, war das erste Mal (911) nur auf kurze Zeit gelungen, das zweite Mal (978) gänzlich gescheitert. Die unmittelbare Macht der ersten Capetinger beschränkte sich auf ihr Stammland, das ihnen schon unter den Karo- lingern gehörende Herzogthum Francien an der mittlern Seine und der Oise. Die übrigen Herzoge, nämlich die von der Normandie, von der Bretagne, von Aqui- tanien, von Gascogne und von Burgund, sowie die mächtigem Grafen, die von Flandern, Champagne, Toulouse, walteten in ihren Gebieten völlig selbständig, so dass die königliche Macht hier nur dem Namen nach bestand. Das Königreich Burgund oder Arelat kam nach dem Aussterben der einheimischen Könige (1032) in den Besitz der deutschen Kaiser; nur der nördliche Theil desselben blieb als Herzogthum Burgund (rechts von der Saone mit der Hauptstadt Dijon) in Ver- bindung mit Frankreich. Seit der Erhebung des Hauses Anjou oder Plantagenet auf den englischen Thron war der ganze westliche Theil von Frankreich vom Canal bis zu den Pyrenäen in den Händen der englischen Könige, die Anjou, Maine und Touraine als ihr Stammland, die Normandie und Bretagne als Erben der normannisch - englischen Könige besassen und Aquitanien nebst Gascogne durch Heirath erwarben. Aber auch ein ansehnlicher Theil des südlichen Frankreichs kam an einen auswärtigen König als Lehensträger, nämlich an den von Aragonien (vgl. Nro. 1. d.). 3. England hatte durch den Besitz der vorhin genannten französischen Lehen ein grösseres Gebiet auf dem Festlande als auf der Insel. Dazu gewann es die schottischen Grafschaften Cumberland und Westmoreland, und von den im südlichen Wales angesiedelten englisch - normannischen Baronen ward die Erobe- rung Irlands (1171) begonnen; die einzelnen irischen Fürsten (ausser dem von Ulster) erkannten den englischen König (Heinrich Ii.) als ihren Oberherrn an; doch bald erstreckte sich dessen Gewalt nur über die Ostküste („die englische Mark“). 4. Das deutsche Reich hatte die in den Verträgen zu Verdun und Mersen ihm angewiesenen Grenzen im Osten, Süden und Südwesten bedeutend erweitert durch die Wiedervereinigung des ehemals fränkischen Italiens mit Deutschland, durch die Erwerbung des Königreiches Burgund (s. Nro. 2.), durch die Ausdeh- nung der deutschen Herrschaft gegen Osten, namentlich durch die freilich vorüber- gehende Lehenshoheit über Polen und über Ungarn. Zur Zeit seiner grössten Ausdehnung, um die Mitte des 11. Jhdrts., erstreckte es sich von der Rhone und Xi der Saone bis zur Aluta und den östlichen Karpathen; dagegen war die Lehens- hoheit über Polen schon unter Kaiser Heinrich Ii. verloren gegangen. Das eigentliche Deutschland (ohne Burgund) hatte folgende Hauptbestand- theile: a) Friesland oder das Küstenland von der Mündung des Rheins (der Waal) bis zur Mündung der Weser. b) Das Herzogthum Niedetlothringen oder Ripuaria lag grössten- theils auf der linken Seite des Niederrheins, dessen südlicher Arm (die Waal) die Grenze gegen Friesland bildete, und ging nur mit einem schmalen Streifen auf die rechte Seite des Niederrheins (etwa vom Siebengebirge abwärts) hinüber. Im Süden reichte es bis mitten in die Eifel und entsprach im Ganzen der Erz- diöcese Köln (mit Ausnahme des sächsischen Antheils). c) Das Herzogthum Oberlothringen oder Mosellania, südlich von Niederlothringen bis an die Grenze des Königreiches Burgund, war im Osten durch die Vogesen von dem (alemannischen) Elsass getrennt, weiter nord- östlich stiess es an die westrheinischen Gaue des rheinischen Frankens (s. d. aa.) und zuletzt bildete der Rhein selbst (unterhalb der Mündung der Nahe bis oberhalb der Mündung der Ahr) die Grenze. Im Ganzen umfasste es die Kirchen- provinz von Trier (mit Ausnahme des ostrheinischen Theiles derselben). d) Das Herzogthum Franken und zwar aa) das rheinische Franken, grösstentheils auf der rechten Seite des Mittelrheins (abwärts bis gegen das Siebengebirge hin) und mit einem kleinern Theile, dem Speiergau, Wormsgau und Nahegau, auf das linke Rheinufer hinüberreichend. Den nördlichsten Theil dieses rheinischen Frankens bildete die Provincia H a s s i a an der obern Lahn, der Werra und Fulda (den grössten Theil des jetzigen Oberhessen, fast ganz Niederhessen, Stücke von Waldcck und der Provinz Fulda um- fassend). bb) Ost franken oder Franconien zu beiden Seiten des Mains (die Landschaft nördlich vom Main bis zu den Grenzen Hessens und Thüringens hiess das Grabfeld) und auf der rechten Seite des Neckars. e) Thüringen, früher zum Herzogthum Franken gerechnet, bildete später mit seinen Marken einen eigenen Landestheil, welcher mitunter (schon in der Theilung des Reiches durch Ludwig den Frommen 837) Ducatus genannt wird, in der Folge (1130) erbliche Landgrafen hat. f) Das Herzogthum Sachsen, im Allgemeinen in demselben Umfange, wie zur Zeit Ivarl’s des Gr., und mit derselben Eintheilung in Westfalen, Engem (Angaria oder Angraria), Ostfalen und Nord- oder Transalbingien, jedoch mit unbestimmten und wechselnden Grenzen, sowohl im Nordwesten gegen Friesland, als im Osten gegen die Slaven. Die den Slaven abgewonnenen Länder jenseits der alten Reichsgrenze, deren Einwohner zu Tribut verpflichtet waren, Messen Marken. Zu Sachsen rechnete man die Nordmark, welche später die Alt- mark hiess und als Mark Brandenburg die Wiege des preussischen Staates wurde, sowie die Ostmark oder die Marchia der Lusici, später Markgrafschaft Lausitz, bald unterschieden in Oberlausilz (an Böhmen fallend) und Niederlausitz (zu Brandenburg kommend). Nachdem schon unter Kaiser Lothar dem Sachsen die Grafschaft Holstein und die Mark Brandenburg unabhängig geworden war, 2*
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