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1. Das Mittelalter - S. 124

1910 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
Aussprache von Fremdnamen. Für Eigennamen, die der französischen ober englischen Sprache angehören, erscheint eine Bezeichnung der Aussprache entbehrlich, sofern nicht irgendeine Besonderheit obwaltet. Demgemäß genügen für das vorliegende Bändchen die nachstehenden Angaben: Brescia, brescha. Doge, dodsche. Isle (de France), il\ Magyaren, madjaren. Medici, mcditschi. Plantagenet, pläntedschenet. Roncesvalles, ronzeswaljes. Tagliacozzo, talsacozzo. Tudor, tjud'r. Xerez, chereds.

2. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 4

1877 - Berlin : Reimer
4 in dem Vertrage von Verdun die von Lyon, anderntheils des häufigen Wechsels des politischen Besitzes, dem die ein- mal bestehenden kirchlichen Grenzen nicht immer nach- träglich angepasst wurden. Mitunter zwar geschah dies, besonders wenn es sich um ganze Diöcesen handelte, wie man z. B. die Diöcese Cambray von Rheims losgelöst und zu Köln geschlagen hatte, häufig aber auch nicht, wie z. B. die Grenzen der Provinzen Gnesen und Prag im Xv. Jahr- hundert längst nicht mehr diejenigen Polens und Deutsch- lands an dieser Stelle sind. No. 8. Süd- und West-Europa beim Tode Karls des Kühnen im Jahre 1477. Das Jahrhundert von 1378 bis 1477 bringt innerhalb Deutschlands grosse Veränderungen im territorialen Besitz- stand mit sich, die sich an den Aufschwung der Häuser Habsburg, Wettin, Hohenzollern und Burgund knüpfen. Mit dem Abtreten des luxemburgischen Geschlechtes geht die deutsche Kaiserkrone wieder auf die Habsburger über, ohne dass dieselben vorläufig jedoch dauernd auch zur Herrschaft über die luxemburgischen Länder gelangt wären, da im Jahre 1458 die Böhmen sowohl als die Un- garn einheimische Grosse auf ihren Thron erheben. Das Kurfürstenthum Brandenburg ist bereits im Jahre 1415 in die Hände der fränkischen Hohenzollern gelangt, ein Ereigniss von, wie sich später gezeigt hat, weltgeschicht- lichen Folgen. Einige Jahre später erlangt auch das wettin- sche Geschlecht der Markgrafen von Meissen mit dem Herzogthum Sachsen die Kurwürde und mit ihr jene be- deutsame Stellung, welche ein Jahrhundert später durch die Ereignisse der Reformation noch erhöht werden sollte. — Von glänzender Machtstellung endlich ist der burgun- dische Staat, der sich diessèits und jenseits der Reichs- grenze aus deutschen und französischen Lehnsstücken ge- bildet hat, aber mit dem Tode Karls des Kühnen wieder zerfällt. Indem Ludwig Xi. von Frankreich die französischen Lehen Burgunds mit der Krone vereinigt, entscheidet er endgiltig das Uebergewicht derselben über das französische Vasallenthum. Der äussere Umfang des Reiches ist nicht mehr der- selbe wie im Jahre 1378; im Osten ist Westpreussen an Polen verloren gegangen, Ostpreussen seiner Lehnsherr- schaft unterworfen, so dass dem deutschen Orden nur noch Kurland, Livland und Esthland als freier Besitz verblieben ist. Im Süden hat die Republik Venedig ihre Herrschaft über einen bedeutenden Theil Ober-Italiens ausgedehnt und im Südwesten gehört die Grafschaft Provence, im Besitze eines französischen Geschlechtes, wenn auch Frankreich noch nicht einverleibt, eigentlich nur noch dem Namen nach dem Reiche an. Das allmähliche Abbröckeln entfernter Glieder vom zerfallenden Reichskörper wird kaum noch bemerkt. Auf der pyrenäischen Halbinsel bildet das Königreich Granada den auf Kosten der Mauren gross gewordenen christlichen Reichen Portugal, Castilien und Aragonien gegen- über den letzten Rest saracenischer Herrschaft, deren Tage bereits gezählt sind. Aragonien ist auch im Besitze des hohenstaufischen Erbes Sardinien und Sicilien, während sich Neapel, seit 1442 gleichfalls in den Händen der Aragonier, •im Jahre 1458 wieder als eigenes Königreich unter einer Nebenlinie abzweigt. Im Nordwesten sehen wir Irland und Wales jetzt ganz der englischen Herrschaft unterworfen, während Schott- land seine Selbständigkeit, allerdings in harten Kämpfen, während des ganzen späteren Mittelalters siegreich behaup- tet hat. Der früher so ausgedehnte englische Besitz in Frankreich ist bis auf Calais wieder verloren gegangen. — Die drei nordischen Königreiche (Dänemark, Nor- wegen und Schweden) sind durch die bekannte calmarische Union* vom Jahre 1397 in Personalunion verknüpft. Das Königreich Polen, mit dem mächtigen sich weit nach Süden hin erstreckenden Grossfürstenthum Littauen unter demselben Herrscher verbunden, hat in Folge seiner dadurch erlangten Uebermacht, wie schon be- merkt, der souveränen Herrschaft des deutschen Ordens in Preussen ein Ende gemacht. Im Südosten ist den osmanischen Türken allmählich die ganze Balkanhalbinsel und schliesslich im Jahre 1453 die alte Hauptstadt des oströmischen Reiches, Konstantinopel, in die Hände gefallen, nur eine Anzahl griechischer Inseln und wenige Küstenpunkte des Festlandes (nebst Dalmatien) befinden sich noch im Besitze der Venetianer. No. 9. Europa im Jahre 1519. Diese Karte zeigt im Ganzen gegen die vorhergehende nur geringe Veränderungen, sie hat den Zweck, die all- gemeine politische Gestaltung des Erdtheils im Beginne der neuern Zeit zur Anschauung zu bringen. Die Reichsgrenze ist so ziemlich dieselbe geblieben, nur dass jetzt die Graf- schaft Provence, nach dem im Jahre 1487 erfolgten Aus- sterben des Hauses Anjou, der französischen Krone anheim- gefallen ist. Die ehemals burgundischen Reichsland.e sind im Besitze des Habsburgers Karl V., des Enkels Karls des Kühnen, der auch die Königreiche Castilien, welchem das 1492 eroberte Granada einverleibt ist, Aragonien und das 1512 erworbene Navarra beherrscht. Zu Aragonien gehört auch das 1503 eroberte Königreich Neapel, welches nun über 200 Jahre ein Theil der grossen spanischen Monarchie bleibt. Im Osten zeigt uns das Blatt das wiedergeborene Russ- land, das, seit 1480 von der Tatarenherrschaft befreit, be- reits durch Unterwerfung des tatarischen Chanates Kazan und Eroberungen gegen Littauen begonnen hat, seine Herr- schaft nach Süden und Westen hin auszudehnen. — Auch das osmanische Reich hat sich durch die Eroberung Aegyptens und die Erlangung der Oberherrschaft über die Moldau und die Walachei noch weiter vergrössert, während die maurischen Staaten Nord-Afrika's noch unabhängig da- stehen. No. 10a und 10b- Deutschland bei der Thronentsagung Kaiser Karls V. im Jahre 1556. Die Eintheilung Deutschlands in zehn Kreise wird be- reits auf dem Reichstage zu Köln im Jahre 1512 angebahnt, kommt aber erst unter Karl V. auf den Reichstagen zu Worms 1521 und Nürnberg 1522 zur Ausführung; der bur- gundische Kreis wird erst auf dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 1548 endgiltig zu Stande gebracht. So mancherlei Segensreiches aus dieser Eintheilung des Reiches erwachsen ist, so unvollkommen war sie. Nicht allein dass man, ganz abgesehen von den italienischen Reichsländern, weite Land- schaften, die Lande der böhmischen Krone und der Eid- genossen, und zahlreiche kleinere Territorien ausgeschlossen liess, auch die ungeheuerliche geographische Gestalt der meisten Kreise beweist, dass es eigentlich nur die Stände waren, die man getheilt hatte, nicht das Reichsgebiet als solches. v Was den territorialen Besitzstand des Reiches anlangt, so hat derselbe durch die Einverleibung der Grafschaften Artois und Flandern in den burgundischen Kreis — nach ihrer Befreiung von der französischen Lehnsherrschaft durch Karl V. — eine nicht unwesentliche Erweiterung erhalten. Innerhalb des Reiches hat der habsburgische Haus-
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