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1. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 19

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
Völkrerverkehr und Völkerrecht. 19 Für uns Deutsche ist zurzeit noch die Aufgabe wichtiger, das Verständnis für die Reichsidee zu fördern und deutsche Gesittung, deutsches Reichs- und Rechtsgefühl zu heben. Erst wenn deutsche Eintracht und deutsches Wesen reife Rraft erlangt haben, erst wenn deutsches Bewußtsein in uns das Belbstverständliche ist, sollten wir uns erheben, um weiter zu schauen. Bonst wird der Deutsche leicht wieder der gute, dumme Michel und Rarr aller Welt. 6. was ist die höchste Runst im Rrieg? Daß man leben bleibt und gewinnt den Bieg. wie man's fertig bringt, wird von den Umständen abhängen (am besten: man richtet sich aus alle ein): ob man den Rrieg führt zu Fuß oder Roß, im Bommer oder Winter, in Hitze oder Rälte, bei Tag oder Nacht (in der Ilias, dem Rriegshandbuch der alten Griechen ist das 10. Buch dem Nachtkampf gewidmet,' Prinz Lugen nahm durch einen nächtlichen Handstreich den Marschall villeroi ge- fangen ; hohenlohe-Ingelfingen warnt eher: ,,wenn man unter dem Bchutze der Dunkelheit einen Waffenerfolg erringen und sich in den Feind hineinbegeben will, so muß wenigstens unmittelbar nach dem ersten Bchlag der Tag anbrechen. Ein Rampf bei Rächt bringt größere Unordnung als einer bei Tage. Ordnen und weiterleiten kann man die Truppen nur bei Tageshelle"; heute müssen Racht- märsche und Nachtkämpfe wieder geübt werden, weshalb?), verteidigungs- oder angriffsweise, durch Beharren oder in leiden- schaftlichem Rnsturm, die Verfolgung durchführend wie Gneisenau oder Daun, im Rah- oder Fernkampf, mit dem Bchwert oder Bogen, mit dem Bajonett (Rolben) oder durch Ranonaden, mit Rraft oder List: Zu allen Zeiten hat man sich mit der Frage beschäftigt, wie weit List im Rriege anständig ist, die doch im Duell nicht angewendet werden darf und auch im Turnier un- statthaft war. Eicero tadelt den Feldherrn, der einen Waffenstillstand auf 30 Tage mit dem Feinde schloß und dann des Nachts sein Land verheerte, weil der Waffenstillstand auf Tage und nicht auf Rächte abgeschlossen sei. Der treffliche Frontin hat drei Bücher Kriegslisten für die römischen Offiziere gesammelt und erzählt sie mit Behagen. Darf man einen tückischen Feind noch heute durch Irruf täuschen (,,Bchlagt drein, die Feinde fliehen!" Zeitz, Erinnerungen in Ehateau- dun: „par ici les Franktireurs“, in der Zchlacht vor Le Mans: „sauve qui peut, tout est perdu“)? hundert können tausend, wenige Reiter eine Festung nur durch Lug und Betrug zwingen, ist das erlaubt? wem's gelingt, machte doch Freude, wo ist die Grenze? Ein Rrtikel des

2. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 23

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
Völkrerverkehr urtò Völtrerrecht. 23 mitten, junge Phantasten, die vom Ziegeslorbeer träumten. Ohne Hoffnung auf Lösung ward der Mann an die Zahne gebunden und nur durch eiserne Zucht (Spießrutenlaufen) bei ihr gehalten. Da ward der Urieg schwerfällig, das Heer zusammengedrängt (hinter der Front der Offizier mit dem Stock,- ihn sollte der Zoldat mehr fürchten als den Feind) und auf Magazinverpflegung gewiesen; die Schlachten wurden immer seltner und im ganzen nur noch in der Ebene geliefert: man mußte die teuren Truppen schonen; im schwie- rigen Gelände bestand die Gefahr, daß die zum Dienste Gepreßten ausrissen; nach unglücklichen Kämpfen liefen ganze Scharen davon. Der Gegner wurde oft lange von einer überlegnen Position aus in Schach gehalten (Lineartaktik; warum konnte Gustav Hòolf sein Heer beweglicher machen, warum konnte das auch Friedrich Ii. im Siebenjährigen Kriege?). England verharrt noch heute beim Söldner- system. Die Engländer verschmähen es, selbst unter die Zahnen zu treten und bringend nicht fertig, sich den gebildeten Mann als einen gemeinen Soldaten in Reih und Glied zu denken. Im Heer fehlt es an Nekruten, auch an Offizieren, und man hört wohl den Satz ernsthaft vertreten: der Kriegerberuf ist mit dem Ehristentum un- verträglich (der Sport soll die Kraft geben, die Heimat eventuell zu verteidigen). l0. Die Revolutionszeit brachte zunächst für Frankreich im Jahre 1793 wieder die allgemeine Wehrpflicht. Das Dolksheer mit seiner Begeisterungsfähigkeit und Hingebung erwies sich schnell dem Söldnerheer überlegen, der Krieg gewann an Beweglichkeit und Schnelligkeit, die zerstreute Gefechtsart ward geschaffen: man näherte sich dem Feind unter geschickter Ausnutzung des Geländes und über- rannte oder umging ihn; im Einzelgefecht ward jeder zum Offizier gebildet. Dazu schuf dann Napoleon die Kolonnenformation zum Massenvorstoß auf jeden Punkt, wenn das nötig war. Das wurden Zeilen in den Geschichtsbüchern voll Nuhm und Glanz. Nber die Last wurde doch bald als zu schwer empfunden. So mußten seit 1798 wieder viele Nusnahmen (verheiratete) zugestanden und auch die Stellvertretung (die Neichen zahlten) erlaubt werden, und doch gab es im Jahre 1811 schon 60000 ,,Läuflinge", auf die die Be- hörden Jagd machten. Die Stellvertretung blieb auch nach dem Frieden in Frankreich beliebt (in Deutschland mehrfach bis 1866) und ward nach schlimmen Erfahrungen im Krimkrieg durch den Los- kauf ersetzt: vor der Losung konnte jeder in die Staatskasse 2500 Franken zahlen und kam dadurch frei, so erhielt man Geld (zu Belohnungen) und tüchtige Leute; 1868 kehrte man wieder zur Stell- vertretung zurück (es kauften sich zu viele los) und schuf daneben die Mobilgarde, zu der jeder gehörte. Dgl. die Idee der Mehrsteuer.

3. Bürgerkunde - S. 431

1909 - Karlsruhe : Braun
Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres 431 reichlicher Bespannung führt, und in die F u ß a r t i l l e r i e; diese dient dazu, die eigenen Festungen zu verteidigen und die fremden anzugreifen, und hat daher schwere, große Geschütze. d. Die Pioniere oder Jngenieurtruppen >520 sind besonders ausgebildet und ausgerüstet für das Anlegen und Zer- stören von Verschanzungen, Wegen und Brücken, Telegraphenleitun- gen usw. e. Die Verkehrstrupperl, bestehend aus Eisenbahn-, Telegraphen- und Luft- schiffer truppen, dienen zum Bau von Eisenbahnen sowie den Zwecken der Telegraphie und der Luftschiffahrt. t. Der Train hat die Aufgabe, dem Heere den gesamten Wagenpark nachzuführen und zu schützen, welcher das Gepäck, die Lebensmittel, die Munition und den sonstigen Kriegsbedarf enthält. Bayern hat nicht alle diese Waffengattungen s. Nr. 1322 Anm. 2. Die Gliederung der Truppcnkörper. Das gesamte Heer ist gegliedert in 23 Armeekorps, deren 1321 eines im Frieden ungefähr 25 000, im Krieg rund 36 000 Mann stark ist. Jedes Armeekorps wird von einem Generalkommando geleitet, an dessen Spitze der kommandierende General steht. Zum Generalkommando gehören ferner der Generalstab des Korps (s. Nr. 1328), die Adjutantur ^ und die obersten Beamten der Militär- verwaltung des Korps, nämlich der Korpsintendant, der Generalarzt und der Korps-Stabsveterinär (s. Nr. 1332). Jedes Korps hat seinen Korpsbezirk, innerhalb dessen die einzel- nen Regimenter und sonstigen Formationen des Korps ihren Stand- ort haben, und aus welchem sich in der Regel auch seine Truppen rekrutieren? Je 3—5 Armeekorps stehen unter einer Armeeinspektio n? deren es im ganzen sechs gibt; die Inspektion führt in der Regel ein * * 3 Adjutanten sind die den Truppenbefehlshabern zur Unter- stützung in ihren Dienstgeschäften beigegebenen Offiziere. Die Adjutanten der Kontingentsherren heißen General- oder Flügeladjutanten und sind Generale oder Stabsoffiziere. * Die das Gardekorps bildenden preußischen Garderegimenter beziehen ihren Mannfchaftsersatz aus ganz Preußen sowie aus Elsaß-Lothringen. Die Garderegimenter sind besonders ausgezeichnete Truppenteile. Das vornehmste ist das Gardedukorps s— Leibwache), ein Kürassier- regiment, dessen Chef der Kaiser ist. In Bayern nimmt das Jnfanterie- Leibregiment eine ähnliche Stellung ein. ° Neben diesen allgemeinen Armeeinspektionen gibt es noch solche für einzelne Waffengattungen, z. B. eine Generalinspektion der Kavallerie, 5 Kavallerieinspektionen umfassend, ferner eine I n s p e k -

4. Deutsche Bürgerkunde - S. 117

1894 - Leipzig : Grunow
Strafprozeßverfahren 117 denen das Feuer ausgekommen ist, und macht sich Notizen über ihre Aussagen. Alles deutet auf Brand- stiftung. Auch der Besitzer Jensen wird, und zwar auf Antrag des Staatsanwalts, durch den Amts- richter ausführlich vernommen. Es fällt auf, daß er erst kurz vorher ziemlich hoch versichert hatte, und der Gendarm berichtet, daß man im Dorfe hierüber allerlei Vermutungen habe. Der Staatsanwalt be- auftragt ihn mit genauern Nachforschungen. Er hat die Akten mit sich genommen und läßt sofort Rc- durch ein an das Polizeipräsidium Berlin gerichtetes quisitioncn Ersuchsschreiben, dem Adlers Beinkleid beigepackt ist, Erörterungen über den von Adler behaupteten Erwerb anstellen. Diese verzögern sich, der Staats- anwalt beantragt daher beim Amtsrichter vor Ablauf der ersten Woche Verlängerung des Haftbefehls auf eine zweite Woche und vor Ablauf dieser auf noch fernere zwei Wochen. Inzwischen geht auf Anfrage von dein Ortsvor- steher des württembergischen Geburtsorts ein Straf- registerauszug Adlers mit zahlreichen Vorbestra- fungen ein. (Alle im Reich von Gerichten und Po- lizeibehörden erkannten Strafen werden nämlich einer Bck. Behörde des Geburtsorts mitgeteilt.) Zugleich ant- u'16' 6‘ 82 wortet aber das Berliner Polizeipräsidium, daß sich Adlers Angaben bestätigen; ein Aufwärter des ermittelten Laboratoriums habe das brandfleckige Beinkleid wiedererkannt, rekognosziert. Auch der Gendarm hat weiteres Belastungsmaterial gegen Adler nicht ermitteln können. Der Staatsanwalt stellt darauf die Erörte- Einstellung rungen gegen Adler, soweit es sich um Brandstis- des tung handelt, ein. Adler wird jedoch auf Wei- Verfahrens sung des Staatsanwalts von dem Amtsanwalt Verfahren noch vor dem Amtsgericht der Übert retuna wegen über- (S. 71) angeklagt, da er sich einem zuständigen tretunq

5. Deutsche Bürgerkunde - S. 158

1894 - Leipzig : Grunow
158 Hcer und Marine Befehlshaber größerer Heerkörper in strategischen, tak- tischen und Verwaltungsanordnungen zu unterstützen; zugleich dient er kriegswissenschaftlichen Zwecken. Zu den obersten Behörden gehören ferner das Ober- kommando in den Marken, die 5 Armeeinspektionen und die Landesverteidigungskommission. Einteilung Die deutsche Armee ist in 20 Armeekorps ge- gliedert. Die preußische Garde bildet ein eignes Armeekorps, das Gardekorps. Von den übrigen 19 Armeekorps steht das 12. unter der Verwaltung Sachsens, das 13. unter der Württembergs, das 1. und das 2. bayrische unter der Bayerns. Ein Armeekorps wird von dem komman- dierenden General befehligt. Er beaufsichtigt die Dienstübungen, die taktische Ausbildung und die Schlagfertigkeit sämtlicher Truppen des Armeekorps. Zum Generalkommando gehören als Stab: der Ge- neralstab des Korps, die Adjutantur, der Militär- intendant, Korpsauditeur, Generalarzt, Militärober- pfarrer, Korpsroßarzt. Jedes Armeekorps besteht aus zwei bis drei Divisionen, jede Division aus zwei bis drei Jnfan- teriebrigaden und einer Kavalleriebrigade. Zum Arlneekorps gehören ferner in der Regel eine Feld- artilleriebrigade, mit einem ihr unterstellten Train- bataillon, ein Jägerbataillon, ein Fußartillerieregi- ment und ein Pionierbataillon. Eine Jnfanteriebrigade besteht in der Regel aus zwei Regimentern, das Regiment aus drei Batail- lonen mit je vier Kompagnien und einem vierten Bataillon (Halbbataillon) mit zwei Kompagnien. Eine Kavalleriebrigade besteht gewöhnlich aus zwei Regi- mentern zu fünf Eskadrons; eine Feldartilleriebrigade meist aus zwei Regimentern, das Regiment gewöhnlich aus vier Abteilungen, von denen eine, bei bestimmten Regimentern, reitend ist. Die Abteilung besteht in

6. Deutsche Bürgerkunde - S. 147

1894 - Leipzig : Grunow
Miutcirgcsctzgebung 147 wenn die Menge auf die zweite Aufforderung des Offiziers (in Bayern eines Abgeordneten der Zivil- behörde) nicht auseinandergeht. Zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Priscn- im Seekriege gemachten Prisen, d. h. der wegen Füh- Gerichte rung von Kriegskontrebande oder wegen Blockade- ^ 3l® g4 bruchs aufgebrachten Schiffe, sind besondre Prisen- gerichte berufen. Ihre Bildung und die Ordnung des Verfahrens vor den Prisengerichten ist jedes- maliger kaiserlicher Verordnung überlassen. Eine solche Verordnung ist z. V. aus Anlaß der Blockade v. 15.2.89 der ostafrikanischen Küste durch das deutsche Ge- schwader im Jahre 1889 ergangen. Die Vorschriften über Handhabung der Dis- Hecres- ziplin im Heer und in der Marine werden von: disziplin Kaiser erlassen. Sie sind in der Disziplinar- 0.31.10.72 strafordnung für das Heer enthalten, worin Art (Bayern^ und Umfang der Strafen selbst und die den einzelnen" Maring Vorgesetzten bis herab zum Kompagnie-, Eskadrons- 9.23.11.72 und Batteriechef zustehende Strafgewalt genau ge- regelt sind. Auch leichtere militärische Vergehen, deren Aburteilung an sich den Militärgerichten zu- steht, können nach Umständen im Wege der Diszipli- narbestrafung geahndet werden. Im Zusammenhang hiermit steht auch das durch Vo kaiserliche Verordnung geregelte Beschwerderecht, v. 6.3.73 Die besondern Pflichten des Offizierkorps Ehrcn- sind in einem denkwürdigen Erlaß Kaiser Wilhelms I. geriefte bei Gelegenheit der Verordnung über die Ehrengerichte ^ J8® 74 der Offiziere niedergelegt. Die Ehrengerichte be- stehen bei den einzelnen Regimentern und Bezirks- kommandos zu dem Zwecke, „die gemeinsame Ehre der Genossenschaft sowie die Ehre des Einzelnen zu wahren." Ein aus der Mitte des Offizierkorps er- wählter dreigliedriger Ehren rat führt auf Anord- nung des Kommandeurs die nötigen Ermittlungen 10*

7. Bürgerkunde - S. 380

1909 - Karlsruhe : Braun
380 Heer und Kriegsflotte d. Die Pioniere oder Jngenieurtruppen sind besonders ausgebildet und ausgerüstet für das Anlegen und Zer- stören von Verschanzungen, Wegen und Brücken, Telegraphenleitun- gen usw. e. Die Verkehrstruppen, bestehend aus Eisenbahn-, Telegraphen- und Lust- schi f s e r t r u p p e n, dienen zum Vau von Eisenbahnen sowie den Zwecken der Telegraphie und der Lustschissahrt. l. Der Train hat die Ausgabe, dem Heere den gesamten Wagenpark nachzuführen und zu schützen, welcher das Gepäck, die Lebensmittel, die Munition und den sonstigen Kriegsbedarf enthält. 2. Die Gliederung der Truppenkörper. Das gesamte Heer ist gegliedert in 23 Armeekorps / deren eines im Frieden ungefähr 25 000, im Krieg rund 36 000 Mann stark ist. Jedes Armeekorps wird von einem Generalkommando geleitet, an dessen Spitze der kommandierende General steht. Zum Generalkommando gehören ferner der Generalstab des Korps (s. Nr. 1169), die Adjutantur 3 und die obersten Beamten der Militär- verwaltung des Korps, nämlich der Korpsintendant, der Generalarzt, der Militäroberpfarrer und der Korpsroßarzt (s. Nr. 1171). - Die Korps 1 bis 11, 17 und 18 sind Preußische, entsprechend den preußischen Provinzen, denen die kleineren Bundesstaaten zugelegt sind. Es umfassen: Korps 1 : Ostpreußen, „ 2: Pommern und Regierungsbezirk Bromberg, „ 3: Brandenburg und Berlin, „ -1: Provinz Sachsen (ohne den Regierungsbezirk Erfurt), Anhalt, Sachsen-Altenburg, „ -): Regierungsbezirk Posen und Liegnitz, „ (>: Schlesien (exkl. Liegnitz), „ 7: Westfalen, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, „ 8: Rheinprovinz, „ l): Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Hansestädte, „ 10: Hannover, Braunschweig, Oldenburg, „ 11: Hessen-Nassau (nördlicher Teil), Regierungsbezirk Erfurt, Waldeck, Sachsen-Weimar, -Koburg-Gotha, -Meiningen, Schwarzburg, beide Reust, „ 17 : Westpreusten und ein Teil vom Regierungsbezirk Köslin (Hinter- pominern). „ 18: Hessen-Nassau (südlicher Teil) und Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Korps Nr. 12 und Nr. 19 sind sächsisch, Nr. 13 umfaßt Württemberg, Nr. 14 Baden, Nr. 15 Elsaß, Nr. 16 Lothringen. Bayern hat drei Armeekorps. 3 Adjutanten sind die den Truppenbesehlshabern zur Unterstützung in ihren Dienstgeschästen beigegebenen Offiziere. Die Adjutanten der Kontingentsherren heißen General- oder Flügeladjutanten und sind Generale oder Stabsoffiziere.

8. Bürgerkunde - S. uncounted

1909 - Karlsruhe : Braun
Sie werden sofort ausrufen: »Falsch.« Das ist es auch, denn zwei mal zwei ist selbstverständlich vier. — Wenn nun auch solche Rechenfehler nicht vorkommen, so ist es doch oft nicht leicht, mit der in unserer heutigen Zeit unerläßlichen Schnellig- keit Multiplikationen oder Divisionen richt! auszuführen. — Wer aber als Beamter, Kaufmann oder Gewerbetreibender mit einem Blick die richtigen Ergebnisse von ioo Tausend Multiplikationen oder Divisionen haben will, der schaffe sich die Multiplikationstabellen von C. A. Müller an, sie kosten geb. nur M. z.— Der Verlag der G. Braun- sehen Hofbuchdruckerei Karlsruhe i. B.

9. Präparationen für den Unterricht in Staats- und Bürgerkunde - S. 127

1910 - Langensalza : Beltz
Fortbildungsschule und Staatskunde. 127 Ostpreußen, von Posen nach Baden, von Aachen nach Memel, von Lindau nach Kiel zu reisen. Vor allem ist das weitverzweigte Bahnnetz wichtig für den Landesschutz. Bei einer Mobilmachung müssen rasch über 1v2 Mill. Soldaten an die Grenzen befördert werden. Als Napoleon I. seine große Armee (1/2 Mill.) nach Rußland marschieren ließ, da brauchte er viele Monate dazu. 1870 stand die deutsche Armee von 500000 Mann in 20 Tagen an der westlichen Grenze. Dabei hatten einzelne Truppenteile 500, 1000, ja 1500 km zurückgelegt! Heute ginge das noch viel schneller. So kommen die Soldaten frisch an die Grenze. Die Bahnen senden ihnen Nahrungs- und Schießvorräte nach; sie befördern rasch die Gefangenen und Verwundeten zurück. So spielen im. Kriege die Entfernungen keine hemmende Rolle, wenn man nur Bahnen hat. Blicken wir zurück, so erkennen wir: Ein bahnloses oder bahnarmes Land ist ein armes Land und bleibt hinter allen Ländern der Erde zurück. Es kann seine Schütze, seinen Über- fluß, seine Erzeugnisse nicht an den Mann bringen. Es kann nicht den Segen, den Wohlstand ins Land ziehen. Es kann auch nicht viel fremde Güter einführen. Sie würden zu sehr verteuert. Die Bahnen sind die Adern und Träger der Kultur, der Arbeit, der Wohlfahrt, des Wohlstandes. Sie halten die Einheit des Staates ausrecht und steigern die Schlagkraft des Heeres. §or1bi1lungssckule und Slaalskunde. In der Volksschule kann die Bürgerkunde nicht abgesonderter Fach- unterricht sein. Nur gegen das Ende der Schulzeit treten einzelne Lehr- gebiete in einen engeren sachlichen und darum fachlichen Zusammenhang. Die Fortbildungsschule soll der Fortbildung dienen. Das ist nur möglich, wenn sie auf einem bereits vorhandenen Grunde weiterbauen kann. Der Erlaß des preußischen M i n i st e r s für Handel und Gewerbe vom 20. Achtmond 1904 sagt: „Die Fortbildungsschule ist Berufsschule und hat auf der Grrmdlage der Berufsorganisation ihre Zöglinge durch fachliche, kauf- männisch-wirtschaftliche und staatsbürgerliche Ausbildung zu sittlichen Charakteren zu erziehen." Hierin liegt eine Doppelaufgabe: Berufliche und staatsbürgerliche Erziehung und Ausbildung. Die berufliche Ausbildung trennt die Zöglinge und deren Jnteressenkreise, denn sie stärkt die „geteilten Nationalinteressen", die vielfach ent- gegengesetzten Erwerbsinteressen; die staatsbürgerliche soll sie wieder vereinigen. Die berufliche Ausbildung ist Sonderbildung, die staatsbürgerliche aber allgemeine. Die staatsbürgerliche Bildung ist die Allgemeinbildung, welche die Fort- bildungsschule zu vermitteln hat. Nicht der Mensch an sich, sondern der Mensch als Glied einer Erwerbs- und Staatsgemeinschaft ist Gegenstand des Fortbildungsschulunterrichts. Ist darin ein Widerspruch enthalten? Läßt sich der Gegensatz aus- gleichen? Ohne Zweifel liegt in der rein, nackt und bloß beruflich aus- gestalteten Fortbildungsschule, deren Ideal die größtmögliche Spaltung und Sonderung ist, ein das Staatswohl an sich nicht fördernder Umstand; denn politisch zugespitzt, ergäbe sie den mittelalterlichen „Ständestaat", der eben- falls aus wirtschaftlicher Teilung hervorging. Darum muß der beruflichen Gliederung ein geistig-sittliches Gegengewicht entgegengestemmt werden. Das ist die staatsbürgerliche Erzihueng und Bildung.

10. Bürgerkunde - S. 391

1909 - Karlsruhe : Braun
Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres 391 d. Die Pioniere oder Jngenieurtruppen sind besonders ausgebildet und ausgerüstet für das Anlegen und Zer- stören von Verschanzungen, Wegen und Brücken, Telegraphenleitun- gen usw. e. Die Verkehrstruppen, bestehend aus Eisenbahn-, Telegraphen- und Lust- schi f f e r t ru p p e n , dienen zum Bau von Eisenbahnen sowie den Zwecken der Telegravhie und der Luftschiffahrt. k. Der Train hat die Aufgabe, dem Heere den gesamten Wagenpark uachzuführeu und zu schützen, welcher das Gepäck, die Lebensmittel, die Munition und den sonstigen Kriegsbedarf enthält. 2. Die Gliederung der Truppenkörper. Das gesamte Heer ist gegliedert in 23 A r in e e k o r P s ,2 3 deren eines im Frieden ungefähr 25 000, im Krieg rund 36 000 Mann stark ist. Jedes Armeekorps wird von einem G e n e r a l k o m m a n b o geleitet, an dessen Spitze der kommandierende General steht. Zum Generalkommando gehören ferner der Generalstab des Korps ss. Nr. 1254), die Adjutantur 2 und die obersten Beamten der Mi- litärverwaltung des Korps, nämlich der Korpsintendant, der Ge- neralarzt, der Militäroberpfarrer und der Korpsroßarzt (s. Nr. 1256). Jedes Korps hat seinen Korpsbezirk, innerhalb dessen die einzel- nen Regimenter und sonstigen Formationen des Korps ihren Stand- ort haben, und aus welchem sich in der Regel auch seine Truppen rekrutieren; eine Ausnahme hiervon macht das Gardekorps, da die dasselbe bildenden preußischen Garderegimenter4 ihren Mann- schaftsersatz aus ganz Preußen sowie aus Elsaß-Lothringen beziehen. Je 3—5 Armeekorps stehen unter einer Armeeinspek- tion ,5 deren es im ganzen sechs gibt; die Inspektion führt in der ^ Der badische Truppenteil bildet (zusammen mit einigen preußischen Truppenteilen) das Xiv. Armeekorps; das Generalkommando desselben befindet sich in Karlsruhe. 3 Adjutanten sind die den Truppenbefehlshabern zur Unter- stützung in ihren Dienstgeschäften beigegebenen Offiziere. Die Adjutanten der Kontingentsherren heißen General- oder Flügeladjutanten und sind Generale oder Stabsoffiziere. * Die G a r d e r e g i m e n t e r sind besonders ausgezeichnete Trup- penteile. Das vornehmste ist das Gardedukorps (— Leibwache), ein Kürassierregiment, dessen Chef der Kaiser ist. ° Neben diesen allgemeinen Armeeinspektionen gibt es noch solche für einzelne Waffengattungen, z. B. eine Generalinspektion der Kavallerie, 5 Kavallerieinspektionen umfassend, ferner eine I n s p e k- t i o n der Feldartillerie.
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