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sind die Gcnerallieutenanls Generalmajors, Obersten, Oberstlieutenants,
Majors, Hauptleute oder Kapitains, Premier- und Secondelieutenants.
Zu dem Beamten stau de gehören alle diejenigen Personen,
welche vom Staate mit einer bald ausgedehnteren, bald beschränkteren
Gewalt ausgerüstet sind und, unmittelbar oder mittelbar von demsel-
den beauftragt, die öffentlichen Angelegenheiten verwalten, wie in den
folgenden Paragraphen nachgewiesen werden wird.
§ 35.
Die Provinz Schlesien ist ein Theil des preußischen Staa-
tes, welcher acht Provinzen enthält: Brandenburg, Pommern, Preu-
ßen, Posen, Schlesien, Sachsen, Westphalen und die Rheinprovinz,
über 5,050 ^Meilen groß ist und an 15 Millionen Bewohner zählt.
An der Spitze des ganzen Staates steht der König, jetzt Friedrich
Wilhelm Iv., der mit unumschränkter Gewalt herrscht und regiert,
und dessen Wille durch die König!. Behörden vollzogen wird. Als
berathende Behörde steht dem Könige der Staatsrath zur Seite;
die oberste verwaltende Behörde ist das Staatsministerium,
welches nach den verschiedenen Wirkungskreisen in mehrere Abtheilun-
gen zerfällt, Ministerien genannt, deren jeder ein Minister vor-
steht. Unter diesem Ministerium, dem die Obhut über den ganzen
Staat anvertraut ist, stehen die obersten Provinzialbehörden,
welche in Militair- und Civilbehörden zerfallen.
Die Militairverwaltung wird bei jedem einzelnen Armeecorps
durch den kommandirenden General und die ihm untergebenen Beam-
ten besorgt. Zu den letztem gehören auch die Militairärzte für die
Gesundheitspflege, und die Militairgeistlichen für das Kirchenwesen und
d:e Seelsorge bei den Truppen. — Die Civilbehörden scheiden sich in
eigentliche Verwaltungs- und Justizbehörden. Den eigent-
lichen Verwaltungsbehörden der Provinz Schlesien steht der Ober-
Präsident vor, als Stellvertreter der mit diesen Verwaltungsangelc-
genheiten beauftragten Ministerien, deren Anordnungen er durch die
ihm untergebenen Behörden ausführen läßt. — Die Justizverwaltung
der Provinz liegt drei Oberlandesgerichten ob, welche dem Ju-
stizministerium unmittelbar untergeordnet sind und von denen die übri-
gen richterlichen Behörden abhängen. — Zu genauer Kenntniß der
Bedürfnisse der Provinz, um danach die Maßregeln für deren Ver-
waltung bestimmen zu können, gelangt der König nebst dem Staats-
ministerium theils durch die ununterbrochene Verbindung mit den
Oberbehördcn, theils durch den Landtag. Nach einem von Friedrich
Wilhelm Iii. im Jahre 18*23 erlassenen Gesetze versammeln sich näm-
lich alle drei Jahre die Abgeordneten der Stände zur Bera-
thung über allgemeine Landesangelegenheiten, und diese Zusammen-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich
Wilhelm_Iv. Friedrich Wilhelm_Iv. Friedrich
Wilhelm Friedrich Wilhelm
Vi. Das Bober - Katzbach - Gebirge.
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Ebene ab. Dieser Talfurche folgt die alte Straße Jauer-Schönau durch
das lauge Dorf Kolbnitz, in dem ehemals der Erzreichtum des Schiefers
abgebaut wurde., Nahe bei Kolbnitz ist aus demselben Schieferrande das
romantische Tal von Moisdorf herausgewaschen worden.
Durch sanfte Bodenschwellungen hängt mit dem Schönauer das Bolken-
hainer Becken zusammen. Im Westen, Süden und Osten überragen Ton-
und Grünschieferhohen seinen roten Talboden. Die bedeutendste von ihnen ist
der Große Hau (G. H„ 675 m). Ein Tonschieferkegel steigt aus der Mitte des
Beckens auf. An ihn schmiegt sich das Städtchen Bolkcnhain, und ans seiner
Spitze trägt er die Reste der Bolkoburg. Sie gehört zu den besterhaltenen
Abb. 36. Ruine der Schweinhausburg.
Ruinen Schlesiens. Ihr hoher Turm, der wohl nahezu 900 Jahre alt sein
mag, ist noch heute besteigbar und war einst das Schatzhaus Bolkos I., des
mächtigsten Piasten. Ein herrlicher Blick erschließt sich von diesem Turme
auf die liebliche, malerische und fruchtbare Berglandschast. Das Städtchen
5h seinen Füßen ist nach der Burg benannt und in ihrem Schutze entstanden.
Hier war zur Heidenzeit ein Götzenhain, woraus die zweite Hälfte des
Namens hindeutet. Wiese und Wasser, die hier vielfach vorhanden sind, er-
möglichten es, Bleichereien und eine mechanische Weberei der „Aktien-
gesellschaft für Schlesische Leinen-Industrie" hierher zu legen.
Nur eine halbe Wegstunde von der Bolkoburg entfernt, liegt die um-
fängliche Ruine der Schweinhausburg mif einem steilen Porphyrkegel. Sie
zeichnet sich vor andern schlesischen Burgen durch ein vielstöckiges, hohes Giebel-
haus aus. Leider ist sie fast ganz zerfallen.
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