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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 149 —
jenigen (Albrecht) in einer öffentlichen Feldschlacht erschlagen worden *), welcher, ob er zwar sich anfänglich stellte, als wollte er uns den Frieden gönnen, doch bald
darnach wider Erhoffen feine Meinung geändert, in die Fußtapfen des von ihm
überwundenen Käufers getreten und jetzo feinen Landräuber mit einem diebischen
Kriegsvolke ins Land gefchiceet, uns als die berachtetften Leibeigenen in eine schändliche Dienstbarkeit hinwegzuführen.
Dieser, ob er stolzer und hochmütiger, oder unbarmherziger und grausamer fei, kann nicht füglich beurteilt werden. Traun, als er das Osterland sich unterwürfig gemacht, hat er darin keine Feindseligkeit unterlassen, sondern mit Brand,
Raub, Mord, Frauen- und Jungfrauen-Schänden und anderen erschrecklichen Un-
taten alles erfüllet und weder Weltliches noch Geistliches geschont, dahero er Gottes, als eines gerechten Richters und Rächers aller Lasten und Schaden, gerechter Strafe und Rache nicht entgehen wird. Von diesem höchsten und himmlischen Rächer verspreche ich Euch einen gewissen Sieg, so ihr nur den Mut habet, den eure Eltern und Vorfahren gehabt haben, welche fast vor fünfzig Jahren 2) in geringer Anzahl eine große Menge Feinde, so desgleichen Vornehmen in diesen Landen gleichmäßige Verödung stifteten, bis aufs Haupt erleget haben. Dies soll euch zum Gedächtnis ein fröhliches Beispiel und zur Nachfolge der Tapferkeit eine nützliche Lehre fein.
Seid eingedenk der väterlichen 3) und großväterlichen2) Tugend und Tapferkeit und gedenket, daß ihr für euer Haus und Hof, für Gottes und der lieben
Heiligen Kirchen und andere Gotteshäuser, für euer Vaterland, in welchem ihr
geboren und erzogen seid, für eure Weiber und Kinder, ja für euer Leben und
Freiheit streiten sollet. Ich will euch mit mehrern Worten nicht aufhalten noch beschweren, damit es nicht das Ansehen gewinnen möchte, als hätte ich an der Tugend und Tapferkeit meiner redlichen Bürger und Kriegsleute einigen Zweifel oder Mißtrauen, oder als wollte ich jetzt auf dem Platze mehr reden und Worte machen, als in der Schlacht mit der Tat beweisen. Ich und dieser, mein Herr Bruder (auf diesen zeigend), wollen gewappnet vor euch herziehen. Wir wollen am ersten die Feinde angreifen, und wo der Streit am gefährlichsten fein wird, wollen Wir Uns mitten in finden lassen; folget ihr nun durch Gottes Hilfe Uns, euren Heerführern, Verordnungen und Taten, und haltet euch versichert, daß Wir mit euch gleiches Glück und Ausgang dieses Streites haben werden."
(Nach Peiser, Chr. L. S. 441 ff.)
„Auff solche des streitbaren Fürstens Rede / hat alles Volck mit Freuden geantwortet I sie wären für ihre Landes-Fürsten / das Vaterland / und für ihre Freyheit zu streiten begierig / und wollen darbet) Leib und Leben / Gut und Blut willig-lich aussetzen / und an den blutgierigen und heillosen Schwaben sich männlich rächen / man solte sie nur stracks aus und an den Feind führen."
____________________________________ (Vogel, Arm. S. 39.)
x) Schlacht bei Göllheim 1298.
2) Ein markgräfliches Heer schlug am 28. Oktober 1263 bei Beesenstädt (im Mansfeldi-scheu) den Herzog Albrecht von Braunschweig, der im thüringischen Erbfolgestreite als Verwandter Sophiens von Brabant auch Erbansprüche an die Wettinischen Lande zu haben glaubte. In dieser Schlacht sollen auch die Leipziger Bürger sich rühmlich hervorgetan haben. Meist unverletzt, auf erbeuteten Rossen kehrten sie aus der Schlacht zurück und brachten als Gefangene den Herzog selbst^und viele ihm verbündete Ritter mit. (Nach Wustmann, Gesch. d. Stadt Leipzig, I.
3) Markgraf Diezmann schlug am 16. August 1293 bei Torgau den Markgrafen Heinrich von Brandenburg, der als Bundesgenosse des Albrechts des Entarteten ihm sein Meißner Land entreißen wollte. Auch hierbei sollen Leipziger Bürger den Sieg mit entschieden haben, besonders genannt wird Heinrich Stern. (Nach Wustmann, a. a. O. S. 152.)
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Extrahierte Personennamen: Albrecht) Albrecht Albrecht_von_Braunschweig Albrecht Diezmann August Heinrich_von_Brandenburg Heinrich Albrechts Heinrich_Stern Heinrich Wustmann
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— 463 —
Fiebern gestorben / auff einmahl von der Cantzel abgekündiget worden / welches etwas seltzames und ungewöhnliches."
(Vogel, Leipz. Chr., S. 461).
b) „Königlich Schwedische Post-Ordnung. 1631 >).
Aus Leipzig sollen hinfüran die Boten praecise ablaufen:
Wornach sich ein jeder wird wissen zu richten.
Sonntags Freitags umb 4 Uhr nach
vmb 12 Uhr vor Mittag Mittag.
In das Königliche Schwedische Läger.
Erffurdt.
Hanow^). Sonnabends umb 11 Uhr vor
Auff
«uff (sr
Franckfurt am Mayen. Mittag.
Amsterdam. Auf Dreßden.
. Paries.
Sonnabends umb 4 Uhr nach Dienstags umb 11 Uhr. Mittag.
«Uff {
In das Chursächsische Läger.
Prag. Auff
Freitags umb 11 Uhr.
Hamburg.
Lünenburg.
Lübeck.
Brehmen.
( Berlin. Nb. So offt Mittwochens Briefe vorhanden
Auff Stettin, Dantzig. so fortan. ^ Z^den: Sollen selbige gleich wie
cy„ «sk • -2 Ax. ^ sonntags beschicht, umb 12 Uhr
l 3n das Königreich Schweden. fortgeschickt werden.
Wenn nun obbestimbter Orter hin zu schreiben belieben möchte, derselbe wolle unbeschwert seine Briese an obgemelte Täge und Stunden in das Königliche Schwedische Post-Gewelbe beyzeiten zuschicken oder zubringen bedacht sein.
Actum Leipzig den 20. November Anno 1631.
Leipzig (gedruckt bei Gregorio Ritzsch)."
(Nach. Schäfer, Geschichte des Sachs. Postwesens . . . 1879, S. 66).
r-i. ^ach der, nach der Schlacht bei Breitenfeld erfolgten Einnahme Leipzigs durch die Schweden blieb die Post längere Zeit in den Händen der Schweden. 2) Hanau.
c) Erneuerung der Wachtvorschristen für den Tordienst. (10. Dez. 1631.)
(Nach der üblichen weitschweifigen Einleitung):
„Zum Ersten /welcher Befehlichshaber / Bürger und Lohn-Bürger von seinem Ober-Viertels Herrn nicht Erlaubniß hat / und vngehorsamblich aussen bleibet / der solle entweder ein Reichsthaler Straff geben / oder drey Tage vffm Grimmischen Thor gehorsam halten.
Zutu Andern / welcher Offieirer / Bürger oder Lohn-Bürger nicht zu rechter Zeit zur Wache als Winterszeit Nachmittags vmb drey Vhr / und Sommerzeit vntb vier Vhr / vor deß Ober-Viertels Herrn Thür erscheinet / oder auch in der
Person nicht mit auff- und abzeihet / der sol alßbalden drey Groschen Straff erlegen.
Dritten / Die jenigen aber / so von der persönlichen Wacht / als Vni-oersxtet Verwandten / Wittben und Waisen / besreyet / sollen durch eine andere
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von feiten der Leipziger und ihrer Bundesgenossen an Schaden angerichtet worden ist, soll als ausgeglichen angesehen werden, unbeschadet der rechtlichen Bestimmungen über den Landfrieden; wer sonst noch geschädigt worden ist, soll volle Genugtuung erhalten.
Auch hat der Markgraf seine Gnade den Leipzigern und ihren Genossen aufs neue geschenkt und für sich und seinen Sohn und alle seine Freunde bei vorgenanntem Eid und Treue gelobt, allen Haß zu vergessen und wahren dauernden Frieden zu halten, was gemeinhin Urfehde genannt wird.
Der Markgraf will auch allen Ge-
sippen derer, die ihm sonst in der Stadt dienstbar sind, alle Höfe und Lehen zurückgeben, wenn er genügende Sicherheit erhält, daß sie ihm treu dienen wollen.
Und was der Markgraf ihnen und
ihren Bundesgenossen an Lehen oder Eigen genommen hat, soweit das nachweisbar ist, das will er ihnen zurückgeben und
über die Güter derer, die er in seinem tatsächlichen Besitz hält, will er, wenn sie klagen, endgiltig beschließen nach dem
Rechte seiner Getreuen ..."
(Nachdem noch über die Auswechselung der beiderseitig gemachten Gefangenen Bestimmungen getroffen sind, endet biefe Ürfunbe mit den gegenseitigen Versicherungen, den
Vertrag getreulich zu halten, anbernfalls sollte über die Vertragsbrecher der Fluch beiber Bischöfe verhängt werben.
Der Vergleich schließt: „Acta sunt hec anno dominice incarnationis M°. Cc°. Xvi;
Xiii0. kal. Augusti; indictione quarta.“
Folgen die Unterschriften.)
(Cod. dipl. Lax. reg. Ii, Viii. Nr. 3.)
ipsorum Lipzensium et qui eis favebant par habeatur compensatio, salvo iure omnium treugarum; aliis etiam iniuriam passis plena exhibeatur satisfactio.
Item marchio, gratiam suam Lip-zensibus et eorum fauctoribus ex integro contulit et pro se et pro filio suo et omnibus amicis suis sub praedicto iuramento et fide spopondit omni rancore postposito veram et perpetuam concor-diam, quod vulgo vrvede dicitur.
Restituet etiam idem marchio omnibus parentibus istorum, qui alias sui sunt urbani, omnes curias et bene-ficia eorum sufficienti recepta cautione, quod ipsi fideliter serviant. Et quae-cunque feoda vel proprietates eis vel eorum fautoribus abstulit, et hoc noto-rium sit, marchio restituet et de bonis ipsorum, quae in sua marchio habet warandia, eis conquerentibus finalem faciet iustitiam secundum ius fidelium suorum. . . .“
3. Gewalt st reich des Markgrafen Dietrich gegen die Stadt Leipzig. 1216, Oktober.
„Et quia predicti adversarii mar-chionis civitatem Lypcensem absque vo-luntate civium et connivencia nequaquam occupasse biennio potuissent, marchio cives 6x0808 ob hoc habuit; et post paululum oportunitatem nactus, Frideri-cum qui nuper in regem Romanorum electus contra Ottonem in Almaniam procedens de eo mirifice triumphaverat,
„Weil aber vorgenannte Gegner des Markgrafen ohne Wille und Gewähr der Bürgerschaft die Stadt Leipzig während der zwei Jahre keineswegs zu besetzen vermocht hätten, deshalb haßte der Markgraf die Bürger, und bald darauf benutzte er eine günstige Gelegenheit und führte Friedrich, der, kurz vorher zum römischen Könige gewählt, gegen Otto nach Schwaben vorgedrungen war und über ihn den Sieg davon getragen Hatte,
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Otto
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— 71 —
möchtet. Wann dann obgedachtes Raths Meinung nicht ist, hierdurch etorn Privilegien einigen Abbruch zue thun, oder ewer jus quaesitum zue schmälern, sondern mehr gedachter Jhar- und Roßmarkt zue dem Ende gesetzet worden, daß fürnehmlichen Pferde undt andere Nothwendigkeit, so wir zu Vortreibung unsers Bergwercks be-dürfftigk, dahin gebracht und hierdurch im geringsten keine Niederlage oder Stapell angerichtet werden soll, derowegen ir euch einigen Abgangs nicht zu befürchten, als gesinnen wir an euch günstig, mit Bitt, das ir obgedachten Rath dieses Marckts halber ferner nicht verhindern, und diese unsere Jnterceßion fruchtbarlich wollet gemessen lassen. So wier euch hiermit nicht bergen wollen" etc.
(Bornius=§emt)olbt, De iure stapulae etc. S. 55).
b) Kurfürst August sorgt im Interesse der Leipziger Messen für Aufhebung der vom Bischof von aueifeen erteilten Privilegien zur Abhaltung von Jahrmärkten in den Städten Wurzen
und Schafstädt.
Rescript des Kurfürsten August vorn 1. Juni 1558:
„Was ihr euch der vorgenommenen zweyen neuen Jahr-Merckte halber zu Wurtzen und Schaffstedt an Uns undertheniglichen beschweret und gebetten, haben wir aus ewren Schreiben vernehmen und wollen euch hierwieder nicht bergen, daß wir über ewren von Röm. Keisern, Königen und unsern Vorfahren wol erlangten und hergebrachten Privilegien und Freyheiten zw halten und das so hir wieder vorgenommen, abzuwenden, und nicht zu verstatten gnediglichen geneigt, wie wyr denn dem Bischove zu Meissen erwenten Margt widerum abzuschaffen schreiben laßen und begern an euch, do krürter Jarmargt dißmal fortgenig J) sein solte, ir wollet mit ewren Bürgern, Hantirenden und Handelsleuten in Ernst verschaffen, sich solchen Jarmarckts gentzlichen zw enthalten und denselben nicht zu besuchen, wie yr dan auch, do yemand hirwider tljette, denselben in gebührliche Strafe werdet zu nehmen wißen. Hierüber haben wir auch den Rath zu Merseburg umb Abschaffung des Jarmargts zw Schafftest geschriben, wollen uns versehen, es werde dieselbe hierauf erfolgen, geschieht es nicht, wollen wir uns in andere Wege gebührlichen zu erzeigen wissen."
(Lomius-Heinholdt, a. a. D., S. 18). r) fortgängig, (jährlich) wiederkehrend.
(Auf inständiges Bitten erhielt Wurzen wenigstens die Erlaubnis, einen kleinen Jahrmarkt abzuhalten).
c) Dem Städtchen Pegau wird das Ansuchen um Erneuerung des Jahrmarktsprivilegs vom Kurfürsten August infolge des Leipziger Widerspruchs abgeschlagen.
Torgau, den 18. November 1561.
„Wir haben ewer abermahliges Schreiben, die Bestätigung ewres newen Jarmarckts belangende, verlesen hören, und thuen euch beiliegende Abfchrifft übersenden, was der Rath zu Leipzigk aus ewer nechst Suppliciren, wegen sollichs newen Jarmarckts, auf den 9. Oktobr. zur Antwort geben und vorgewendet. Weil sie nun in der Bestätigung desselben nicht willigen wollen, sondern dafür bitten, als2) wissen Wir ewren Suchen nicht Statt zu geben."
(Bornius=5)emt)olbt, a. a. C., S. 19.)
') Io.
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Extrahierte Personennamen: August August Ernst August C.
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— 73 —
7. D ie Handelsstraßen über Leipzig.
a) Den Kauf- und Fuhrleuten wird bei Androhung von Strafe geboten, die alten Handelsstraßen einzuhalten. 1551.
Die alte Handelsstraße nach Bayern (Nürnberg, Regensburg, usw.) wurde zuweilen von den Fuhrleuten nicht eingehalten, weshalb u. a. auch Kurfürst Moritz „seinem Bruder August zu Gefallen, welcher ihm in einem Schreiben aus Altenburg vom 13. Dezember 1551 darum ersucht hatte", die alten Befehle hierüber erneuerte, „indem er an den Capitain zu Zwickau und an die Zolleinnehmer zu Borne und Pegau folgendes Rescript geschickt:"
„Wir werden bericht, daß die Fuerlenthe, so von Nürnbergk und Regenspurg Guetter kegen Leiptzig auf die Merkte und fünften fueren, ihren Weg auf Schlaiz, Gera, Zeitz und Pegau, auch von Leiptzig aus wieder der Ende zue nehmen, do sie doch hiebevorn auf Plauen, Zwickau, Aldenburg und Borna haben fueren müssen, weil denn durch solch Fürnehmen dem Hochgebohrnen Fürsten Herrn Augustenn
Herzogenn zu Sachsen u. s. w und uns das gebuerende Gleith in obbeschriebenen
unsern und Sr. Lbd. Stetten entzogen, auch diese Boranderung der Strassen denen alten Vortragenx) und hergebrachten Brauche zuwider ist: so begehren wir, dir hiermit befehlende, du wollest die Fuerleuthe weisen, sich der alten gewönlichen Strassen forthin unweigerlich zu halten, sie auch vor Schaden zu warnen und die Uebertreter zu ernster Straffe einnehmen."
(Die an der Elster hinführende Straße scheint von den Fuhrleuten um der größeren Bequemlichkeit und um deswillen bevorzugt gewesen zu sein, weil „die ordentliche Heer- und Landstraße viel länger, als der andere Weg, und von einem überaus engen Gleise wäre, daß sie mit ihren Wagen nicht gut daraus sortkommen könnten.")
_________________ (Franz, Pragmat. Handelsgesch. der Stadt Leipzig, S. 169).
*) Verträgen.
b) Einschränkung der Elbschiffahrt zu Gunsten des Leipziger Handels. 1556.
Die Böhmen versuchten ihre Waren, die sie aus Deutschland bezogen, auf der Elbe zu befördern und suchten um ein Privileg dazu nach. Allein Kurfürst August schrieb 1556 am 30. Januar an „Jhro Röm. Königl. Maj. verordnete Räthe, fo sich damahlen in Frankfurth an der Oder befunden, Hieraiber also:
Als haben wir den Schrifften und Handlungen, so erwenter Renmunge und Dffnunge des Elbe- und Oder-Strandes bei Leben und Regierunge Unsers freundlichen und lieben Bruders, Churfürst Morizens seel. ergangen, aufsuchen lassen; Und ob wir wohl befunden, . . . daß es sonderlich diesen Unsern Landen und derselben Underthanen nachtheilig und verderblich, auch allerley Weigerunge und Zerrüttung alter Landstrassen usgerichter Verträge und gesprochener Urtell verursachen wolte, das auch Unsere Stadt Leipzig von einem Römischen Kayser und Könige zu dem andern stadtlich begnadiget und privilegiert mit einer alten Stapel, Niederlage und drey Jahrmerckten, darnach denn auch von Alters her die Landstrassen aus Pohlen, Schlesien, auch aus den See-Stätten, und alsosort gehalten und hergebracht weren, welche alte Strassen durch diese Schiffarth zerrüttet, und der Stadt Leipzig ihre wohlhergebrachte Niederlage und Jahrmerckte gefchmelert, wue nicht gantz vernichtet und verderbet würden."
(Bornius-Heinholbt, a. a. O., S. 39).
e) Kurfürstliches Gebot, die Einhaltung der „Hohen Straße" betr. 1568.
„Von Gotts gnaden Augustus Hertzog zu Sachssen / etc. Allen und jtzlichen vnsern Vnderthanen / auch auswertigen Kaufleuten / Furleuten / und denen / die jr Gewerb und Handtierung in und durch vnsere Lande / Chur und Fürstenthuntb
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Extrahierte Personennamen: Moritz_„seinem August Nürnbergk Regenspurg_Guetter Augustenn
Herzogenn Franz Franz August Augustus
Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Bayern Nürnberg Regensburg Altenburg Zwickau Gera Zeitz Zwickau Aldenburg Borna Sachsen Leipzig Deutschland Frankfurth Oder-Strandes Churfürst_Morizens Schlesien Leipzig Chur
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— 295 -
baft sie biefe christliche Verorbnung nicht haben wollen annehmen, übergeben, zum Theil auch sich wieberum bekehrt , vielleicht mehr um die Pfarrgüter, benn um
^^^Vo^allen Anbern Klosterjungfrauen haben sich die zu Seuseliz am Christlichsten erzeiget, albet die Äbtißin eine von Haugwitz zum Hirschstein, etn sehr vernünftig Weibsbilb, ba sie gleich den andern befragt um Mangel, erstlich Gott dem Allmächtigen und folgenb dem Lanbesfürsten bemüthiglrchen um bte gnabtgejßtsttattot und Heimsuchung gebankt, benn ihre Gewißen wären \a 6t§her tnannichfatttglich mt Menschensatzung beschwert gewesen und hätten keinen Trost mcht gehabt ' Mit herzlicher und freunblicher Bitte um einen guten Prebtger, haben sich auch erboten, als die gehorsamen Kinder zu erzeigen. Sie hat auch eine jßrebigt wollen haben, dabey sie samt allen ihren Jungfrauen öffentlich in der Ktrchen mit großem Flech qewest auch für die Prebigt gebankt, den Visitatoren gute Ausrichtung gethan und gewilttget hat, einem Prebiger jährlich Einhunbert fl., freye Herberge und
Holzung zu geben . . * bekannte uns, daß sie mehr benn sechzig Jung-
frauen noch im C?oster hätte, hälts bafür, sie follen alle feste bleiben und be-
^Gott lob die Städte sinb fast burchaus mit guten ^ctrrern, ^rebtgertt, Manen, Schulmeistern besetzt und bestellt. Gen Hain') mangelts noch an extrem Superintenbenten, bahrn D. Sange von Erfurth erforbert ist, ^ech aber noch mch , ob er barein williget. Gen Oschatz ist Mag. Caspar Sohner Olsnch erfo^ert weiß auch nicht, ob er ihnen noch werbe zu einem Superintenbenten. Gen Döbeln ist Herr Joh. Puchar, zu Torgau Caplan, zu einem Pfarrer berufen. Desgl^ der Pfarrer zu Gera H. Joh. Kirchmeß gen Rabeberg, weiß auch noch nicht, ob er chnen wirb Denn wiewohl er in den Beruf gewilliget, fo wolle ihn boch der
^ Warlich >"7 h°den an allen Enden nur einen grasten Lust Willen und Be-qierbe zu Gottes Gnabenwort befunden. Zu Leipzig haben unv keine Mönche Nich den wenigsten Widerstand gethan, dasiir es doch viel Leute nicht geacht, etliche anch ein Gerüchte des Wieberfpiels gemacht."
(Ebenda. Nach Neudeckers handschr. Sammlung, etc. fol 885: ex Apogr. m cod. Chart, Bibi. v Goth. Nr. 452 fol. pag. 126 b.)
») Großenhain.
2. Herzog Moritz jährt die Resormation in Sachsen zu Ende.
1. Das Thomaskloster wirb aufgehoben.
Brief des Herzogs an den Amimann von Leipzig, Georg von Bendorf. 1542, 22. Mai.
Lieber getrewer. Vnnßer begerung ist an bich, bu wollest das closter zu s. Thomas zu Leiptzig sampt besselben ligenben grunbe vnb fahrende habe . . .
eygentlichen inventiren lassen *) vnnb alßbann solch closter sampt den guthern
vnnsern lieben getrewen dem rathe zu Leiptzigk eyn iahr langk vff rechnung eyn-rewmen, welche dem probeste vnb den andern das ihenige, was eynem ydenn vormacht, reichen vnb auch vnnsere bienste leysten vnb bestellen sollen. . . . Geben zu Dresben montags nach Exaudi anno etc. Xlii."
(Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Ix. Nt. 474.)
') Vgl. S. 87 ff.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T106: [Kloster Jahr Schule Mönch Kirche Kind kranke Frau arme Knabe], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T170: [Schlacht Leipzig Franzose Preußen Napoleon Heer Herzog Ferdinand Jena Braunschweig], T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz]]
Extrahierte Personennamen: Haugwitz Erfurth Caspar_Sohner_Olsnch Torgau_Caplan Moritz Georg_von_Bendorf Thomas
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— 378 —
ewig verwiesen / daß er eine grosse Summa böser Dreyer hatte bitter die Leute ausgegeben / die lauter Küpper waren. Sein Hut war vber / und vber mit solcher Müntz belasstet / auch trug er eine Kette am Halse von solcher Müntze gemacht. Solche Dreyer wurden hernach die Außpaucker genemtet."
(Heydenreich, Leipz. Cron.)
b) Urteil des Leipziger Schöppenstuhles über einen Falschmünzer. 1596.
„Do ihr euch nun allbereit erkundiget hettet / oder nochmals erkundigen würbet / daß solche falsche Müntze bey inquisito gefunden / und vnter die Leute von jhme gebracht ünb außgefprenget worben / vnb der Gefangene würde vff feinem gethanen Bekäntnüß vor öffentlichem gehegten peinlichen Halßgerichte freywillig verharren / ober des sonsten wie recht vberwiesen / So möchte er von wegen solches falsches Müntzens / daß er nemblich falsche Thaler gemacht / vnb biefetbe für-fetzlicher vnb betrieglicher weise vnter die Leute gebracht vnb außgeben / vermöge des heiligen Römischen Reichs peinlichen Halßgerichts Ordnung mit dem Fewer vom Leben zum Tode gestrafft werden B- R. W. *) Quaestori Bornensi, Mens. Decembr. Anno 1596."
(Carpzov, Practica Nova etc. I, pag. 349, 34.)
') Von Rechts wegen.
c) Urteil des Leipziger Schöppenstuhles über einen Münzverringerer. 1630.
„Hat der verhafte E. M. in guten befandt und gestanden / daß er folgenbe stücke / so er vffm Rahthaufe des orts an versessener Steuer erlegen wollen / als 1 Dickethaler / 1 Reichsthaler / 2 kopfstücken / 2 fchrecfenberger beschnitten / vnb sonsten noch anbere stück mehr / also daß er in die 15. Thaler beseitet vnb geringes / des abgefeilten Silbers weren 7 loth gewesen / barans er ihm ein silbern gürtete machen lassen wollen etc. So wirb benimbter H. M. wegen solcher seiner vorbrechung / als ein betrüglicher ringerer vnb beschneibiger der Müntze öffentlich billig zur Staupen geschlagen / vnb des Laubes barauff ewig vorwiesen. V- R. W. Ad requisitionem Judicis et Scabinorum Dresdensium. M. Januar. Anno 1630."
(Carpzov, Practica Nova etc. I, pag. 367. 48.)
5. $out Rechtswesen.') a) Allgemeines.
1. Titel eines berühmten Rechtsbuches von Carpzov-Leipzig.
„Peinlicher
Inquisition-
Und
Achts - Proceß.
Daraus zu vernehmen,
Wann, wie, itnb welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wiber die Delinquenten uiib Verbrechere zu inquiriren, so wohl auch wiber die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren,
Aus
Kays. Carls des V. und des Heiligen Römischen Reichs
Peinlichen Hals - Gerichts - Orbnung , gemeinen und Sächsischen
-) Vgl. S. 16 ff., des. 22-29.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T170: [Schlacht Leipzig Franzose Preußen Napoleon Heer Herzog Ferdinand Jena Braunschweig]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Leipzig, Leipzig (Kreis)
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
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b) Verfolgung der Kaiserlichen nach der Schlacht bei Lützen. 1632.
Bei der Flucht der Kaiserlichen durch Leipzig hat „sichs zu grosser Bedrängnis angelassen / Sintemal die einquartirte Soldaten die Wirthe / und Bürger vber die massen arg tribuliret / und geängstiget / auch an etlichen Orten arg geplündert. Es ist aber noch denselben Tag zu Abends schleunige Ordinantz zum Auffbruch ertheilet worden / weil sie sich befahren müssen / sie möchten von den Schwedischen verfolget / und vbereylet werden . . . Der Oberste Holcke aber hat . . . das Schloß mit 600. Kayserl. Volck besetzt gelassen . . .
Die Schwedischen . . . sind vnter dem General Commando Ihrer Fürstlichen Gnaden / Hertzog Bernhards zu Sachsen fortgetzogen / den flüchtigen Feind / so
viel möglich / zu verfolgen. Vnd haben jhren Marsch auff Pegaw / und Borna
Zu genommen / auch vnterschiedliche Städte / und Örter / so berfetbige occupiret gehabt / ihm wiederumb abgedrungen.
Als nun . . . der Hertzog von Friedland solches vernommen / ist er von
Altenburgk wieder auffgebrochen / und hat seinen Marsch nach Böhmen genommen."
(Heydenreich, Leipz. Sron.)
c) Die Schweden in Leipzig. 1632.
Am 10. Nov. erfolgte die Überrumpelung Leipzigs durch die Sachsen und bis 2. Dez. die Belagerung der Pleißenburg mit Hilfe der Schweden, die bereits viel von ihrer gerühmten Manneszucht verloren hatten.
„Den 14. und 15. Novembr. hat die Schwedische Armee / so zu Grimma /
und in den vmbliegenden Orten angelanget / von der Stadt Leipzig 45. tausend
Pfund Brod / und 40. tausend Pfund Fleisch / Item viel tausend Kannen Bier / und drey tausend Scheffel Haber gefordert / mit der Bedrawung / daß Sie in Ver-wegerung dessen selbsten kommen / und alles plündern wolten ..."
„Den 26. Dito ist der Schwedische General Feld-Wachtmeister . . . von
Kniphansen . . . hier ankommen / und doranff alsbald vmbgeschlagen worden / daß sich die in der Stadt gelegenen Dragoner zum Abzugk fertig halten / und dem ankommenden Schwedischen Fußvolck die Ouartir reumen foltert. Wie denn auch geschehen. Vnd sind dargegen nach Mittag vmb drey Vhr . . . [die Schwedischen^ angelanget. Welches bey der Bürgerschafft noch grösser Beschwerung verursachet / Ist auch noch mehr martgel an Holtz / Stro / und andern Sachen fürgefallen. Vnd hat mancher Bürger 10. 20. 30. vnb mehr Soldaten ins Hauß bekommen / auff die täglich grosse Vnkosten gangen / vnb ist boch barbet) sehr arg tribuliret, vnb geplaget worben."
(Heydenreich, Leipz. Cron.)
4. Auszug aus dem „Schwebischen Kriegs-Recht."
„Titulus I.
Von der Gottesfurcht / vnb dem heiligen Wort Gottes.
Erster Articul.
- - . [Es soll] „alle Abgötterey gäntzlichen verbotten seyn: Der gestalt / daß nun vnb hinfüro kein falscher Anbeter / Abgötter / Zauberer ober Waffenbeschwörer in vnserm Läger / Garnisonen vnb Quartiren vnter vnserm Kriegsvolcke gelitten / sonbern ba einer betreten würde / welcher Abgötterey / ober falsche / vnb dem Wort Gottes zu wiber erbachte Hanblung treibet / ... mit beme soll nach Göttlichen vnb Schwebischen Rechten procediret, vnb ba wegen der Exec.ution etwas Bebenckliches vorfallen würde / er beß Lägers verwiesen werden.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T30: [Gustav Schweden Adolf Wallenstein Kaiser Heer Tilly König Krieg Schlacht], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T170: [Schlacht Leipzig Franzose Preußen Napoleon Heer Herzog Ferdinand Jena Braunschweig]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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5 a. „Kayserlich Privilegium der Stadt Leipzig Jahrmärckte Stapell und Niederlage." 1507.
(Nachdem die Stadt Leipzig sich dadurch benachteiligt fühlte, daß Erfurt seine Messen auf die Zeit der Leipziger Jubilate-Messe verlegte, bat sie Herzog Georg, beim Kaiser Maximilian für ihre alten Meßrechte einzutreten. Dieser entsprach dieser Bitte und erweiterte fogar das ursprüngliche Marktrecht Leipzigs beträchtlich durch das folgende Privilegium. Sein Standbild ziert darum heute noch den Osteingang des städtischen Kaufhauses zu Leipzig.)
„Wir Maximilian von Gottes gnaden / Römischer König / etc. etc. / Bekennen öffentlich mit diesem Brieff / und thun kund allermenniglichen / nach dem wir hievor auff anruffen und bete / Weiland des Hochgebornen / Albrechten / Hertzogen zu Sachsen / etc. etc. / vnsern und des Reichs lieben Getrewen / Bürgermeister / Nähe und Gemeinde / der Stadt Leipzig / drey Jahrmärckte / Nemlich / eines jeden Jahrs / einen auffn Sontag Jubilate, anzufahen / bisz auff den Son-tag Cantate, nechst darnach werende / Den andern auff den nechsten Sontag nach Sanct Michaelis tag anzufahen / und acht tage die nechsten / darnach werende. Vnd den dritten / an dem heiligen Newen Jahrstage anzufahen / und auch die nechsten acht tage darnach folgende zu weren / mit fampt jhren vbungen und gebrauch confirmirt / und bestett / Vnd darzu mit sondern Gnaden und Freyheiten vorsehen / inhalt vnsers Königlichen Brieffs darüber auszgangen / dasz wir vmb des Hochgebornen / Georgen / Hertzogen zu Sachsen / etc- etc. / fleissigen gebete und getrewen Vordienens willen / den efjegemeldert Bürgermeister / Reihe und Gemeinde zu Leipzig / zu solchen die eher / gnade / und Freyheiten gethan / und gegeben / Vnd solche jhr vorgegeben / gnaden erweitert / Thun / geben / und erweitern jhnen die auch von Römischer Königlicher macht / Vollkommenheit / wissentlich in krafft disz Brieffs also / daß sie zu fampt gebrauchung solcher jetztgemelter Jahrmärckte und Freyheiten / auch in der gemelten Stadt Leipzig / Niederlage und Stapel / mit grosser vnnd kleiner Waher haben / und alle und jetzige genade / Freyheiten und Rechten darzu gebrauchen und gemessen / die ander Städte / so dergleichen Niederlage und Stapel haben / gebrauchen und gemessen von Recht oder gewonheit /
darzu / daß auch nun Hinfurt kein Jahrmarck / Messe oder Niederlage / inner fünffachen Meilen / geringes vmb die obbestimbte Stadt Leipzig / sol auff» gericht und gehalten werden in keinerlei) weife / und damit die genandten von Leipzig und ihre Nachkommen bey den obgemelten Jahrmärckten / Niderlage / Gnaden und Freyheiten / desto staatlicher und geruhiger bleiben / und die ersucht werden mögen / Setzen ordenen und wollen wir / das alle und jetzliche Kauffleute I Käuffer / Vorkäuffer und andere Personen / aus was Königreichen / Fürsten-thumben / Landen / Städten / und Dörffern / oder was wirden standes oder Wesens die fein / die zeit / so sie die obbestimbten Jahrmärckte / oder Niederlage besuchen / mit jhren Haabcn und Gütern / mit zu und abziehen / Vnser und tmser Nachkommen / am Reiche Römisch Keyser und König / und des heiligen Reichs / frey stracks sicherheit und gleite haben sollen / dasz auch die Strassen / durch alle Lande / vnsers Römischen Reichs zu und von angezeigter Märckten und Niederlage / durch keinerlei) sache / wie sich die begeben möchten / nicht verspert / dergleichen die Wahre und Güter / so zu und von bestimmten Märckten und Niederlage / geführt und getrieben wird / nicht sollen aufgehalten / vorhindert / und rechtlich arreftirt werden / Vnd ob jemand / wer der / oder die wehren / dieselben Personen / oder jhr Haabe und Güter in gemein oder fonderheit darüber mit Name / that / gefängnis / oder in andere wege / gewaltiglichen angrieffe / und beschedigte / die Straffen sperren / oder die Güter / wie vorberurt / auffhalten /
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TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T161: [Luther Wittenberg Jahr Martin Freund Wartburg Universität Melanchthon Kurfürst Worms], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T170: [Schlacht Leipzig Franzose Preußen Napoleon Heer Herzog Ferdinand Jena Braunschweig], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief]]
Extrahierte Personennamen: Georg Maximilian Maximilian Maximilian_von_Gottes Maximilian Michaelis