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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 159

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
m. Frankreich, England und Skandinavien im 16. Jh, 159 Hawkins führte im Verein mit Medina Sidonias Unfähigkeit die Niederlage der prahlerisch „unüberwindlich“ genannten Flotte nach neuntägigen Kämpfen im Kanal 1588 herbei. Damit begann Englands maritimer Aufschwung, wenn auch vorläufig die Kolonisation „ Yirginiens“ durch Sir Walter Raleigh mißlang, begann Handel und Gewerbe aufzublühen, begann auch die mächtige Entfaltung des englischen Geisteslebens, die in den Werken William Shakespeares und Franz Bacons von Verulam zu Tage trat. Elisabeth starb 1603 unvermählt, nachdem sie als ihren Nachfolger Jakob Vi. bezeichnet hatte. Mit ihr erlosch das Haus Tudor. 3. Skandinavien. § Iso* In Deutschland, der Schweiz, in Schottland war die Reformation eine Tat des Volkes, in England und Skandinavien eine Tat des Königtums. Die Union der drei nordischen Reiche {§ 8*2 Anm.) brach infolge des Stockholmer Blutbades 1520, wo der leidenschaftliche Christian Ii. die Häupter des ihm feindlich gesinnten schwedischen Adels ermorden ließ, endgültig auseinander. Schweden erhob sich unter der Führung des jungen Gustav Erichson Wasa, der (1523) zum König ausgerufen wurde. Im selben Jahre wurde Christian auch in Dänemark gestürzt, und sein Oheim und Nachfolger Friedrich I. führte hier die lutherische Reformation ein. In Schweden setzte Gustav L es durch, daß die Predigt der lutherischen Lehre freigegeben and die Kirchengüter eingezogen und ihm zur Verfügung gestellt wurden; mit diesen Mitteln befestigte er sein Königtum. Ihm folgte (1560) sein ältester, halb geistesgestörter Sohn Erich Xiv., nach dessen Einkerkerung sein zweiter Sohn Johann, der dem Katholizismus zuneigte. Dessen Sohn Sigismund, katholisch und zum König von Polen gewählt1, wurde nach des Vaters Tode aus Schweden verdrängt von seinem Oheim, Gustavs I. drittem Sohne Karl Ix. Auf diesen folgte sein 17jähriger Sohn Gustav Ii. Adolf (1611 — 32). Ungewöhnlich be- 1) Seit dem Aussterben des Jagiellonischen Mannsstammes (1572) war Polen Wahlreich.

2. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 152

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
102 Fünfte Periode. Von 1517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. alle drei waren katholisch. Die Unzufriedenheit hatte ihren Grund darin, daß die Regierung die spanischen Truppen nach dem Friedensschlüsse von 1559 noch im Lande ließ; daß die Zahl der Bistümer erheblich vermehrt werden sollte; daß man neue Steuern forderte; daß Philipp die französischen Protestanten zu bekämpfen und die noch vorhandene schwache Verbindung der Niederlande mit Deutschland zu lösen beabsichtigte; endlich erregte Granvella durch sein stolzes Wesen den Haß des Adels. Philipp rief diesen (1564) ab. Aber nun bemächtigte sich die Unzufriedenheit des niederen Adels und der Yolksmassen, weil die Inquisition immer grausamer gegen den wachsenden Calvinismus vörgmgt Der niedere Adel schloß den sog. „Kompromiß“, der die Abschaffung der Inquisition bezweckte, und trug der Regentin (1566) zu Brüssel seine Forderungen persönlich vor.1 Oranien blieb diesen Dingen äußerlich fern, leitete aber die Bewegung im geheimen. Die jetzt entstehenden Bilderstürme, zu deren Bekämpfung die Häupter des Adels mitwirkten, gaben der Regierung einen willkommenen Grund die Inquisition weiter wüten zu lassen. Da ging Oranien nach einer Zusammenkunft mit Egmond nach Deutschland. Um den Aufruhr im Keim zu unterdrücken, sandte Phi-lipp Ii. 1567 den Herzog Alba mit einem starken Heere. Nachdem Margarete gekränkt abgereist war, begann die Schreckensherrschaft. Alba setzte sich die Vernichtung der niederländischen Freiheiten, die rücksichtslose Ausbeutung des niederländischen Wohlstandes und die völlige Ausrottung der Ketzerei zum Ziele. Der „Rat der Unruhen“ („Blutrat“) arbeitete mit grausamer Härte. Egmond und Hoorne wurden (1568) verhaftet und zu Brüssel hingerichtet. c) Der niederländische Freiheitskampf bis zur Trennung des Nordens von dem Süden. Wenn auch alle Erhebungen des Volkes, an dessen Spitze nun Wilhelm von Oranien trat, von Alba blutig niedergeschlagen wurden, so kam dieser seinem Ziele doch 1) Bei dieser Gelegenheit äußerte ein Höfling: „Ce n’ est qu’ un tas de gueux“. So entstand der Name Geusen.

3. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 152

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
152 Fünfte Periode. Von 1617—1648. —Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. alle drei waren katholisch. Die Unzufriedenheit hatte ihren Grund darin, daß die Regierung die spanischen Truppen nach dem Friedensschlüsse von 1559 noch im Lande ließ; daß die Zahl der Bistümer erheblich vermehrt werden sollte; daß man neue Steuern forderte; daß Philipp die französischen Protestanten zu bekämpfen und die noch vorhandene schwache Verbindung der Niederlande mit Deutschland zu lösen beabsichtigte; endlich erregte Granvella durch sein stolzes Wesen den Haß des Adels. Philipp rief diesen (1564) ab. Aber nun bemächtigte sich die Unzufriedenheit des niederen Adels und der Volksmassen, weil die Inquisition immer grausamer gegen den wachsenden Calvinismus vorging. Der niedere Adel schloß den sog. „Kompromiß“, der die Abschaffung der Inquisition bezweckte, und trug der Regentin (1566) zu Brüssel seine Forderungen persönlich vor.1 Oranien blieb diesen Dingen äußerlich fern, leitete aber die Bewegung im geheimen. Die jetzt entstehenden Bilderstürme, zu deren Bekämpfung die Häupter des Adels mitwirkten, gaben der Regierung einen willkommenen Grund die Inquisition weiter wüten zu lassen. Da ging Oranien nach einer Zusammenkunft mit Egmond nach Deutschland. Um den Aufruhr im Keim zu unterdrücken, sandte Philipp H. 1567 den Herzog Alba mit einem starken Heere. Nachdem Margarete gekränkt abgereist war, begann die Schreckensherrschaft. Alba setzte sich die Vernichtung der niederländischen Freiheiten, die rücksichtslose Ausbeutung des niederländischen Wohlstandes und die völlige Ausrottung der Ketzerei zum Ziele. Der „Rat der Unruhen“ („Blutrat“) arbeitete mit grausamer Härte. Egmond und Hoorne wurden (1568) verhaftet und zu Brüssel hingerichtet. c) Der niederländische Freiheitskampf bis zur Trennung des Nordens von dem Süden. Wenn auch alle Erhebungen des Volkes, an dessen Spitze nun Wilhelm von Oranien trat, von Alba blutig niedergeschlagen wurden, so kam dieser seinem Ziele doch 1) Bei dieser Gelegenheit äußerte ein Höfling: „Ce n1 est qn’ un tas de gueux“. So entstand der Name Geusen.

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 52

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Zweite Periode. Von 813-1056. Gisela eine Nichte Rudolfs Hl war.1 Diesen Anspruch aber machte ihm streitig sein Stiefsohn Ernst von Schwaben, Giselas Sohn aus ihrer ersten Ehe mit Herzog Ernst von Schwaben, sowie Graf Odo von Champagne, ein Neffe Rudolfs Hl.; an der Fürsten-erhebung beteiligten sich auch noch andre, darunter des Königs jüngerer Vetter Konrad. Aber er wurde der Empörung Herr; Ernst verlor sein Herzogtum und kam nach Giebichenstein bei Halle in Haft. Begnadigt und in seine Würde wieder eingesetzt, weigerte er sich, seinen Freund Werner von Kiburg, der an der Empörung teilgenommen hatte und noch im Aufstande verharrte, zu verfolgen, wurde deswegen seiner Güter für verlustig erklärt und in den Kirchenbann getan, hauste eine zeitlang mit Werner im Schwarzwalde und fand mit ihm (1030) im Kampfe den Tod. Die Sage, die ihn mit Ludolf zu einer Person verschmelzt, hat seine Gestalt zum Idealbilde verklärt. Nach Rudolfs Hi. Tode nahm Konrad 1033 das Königreich Burgund oder Arelat in Besitz, sicherte somit die Alpenstellung für Deutschland, trennte Frankreich und Italien und vollendete den Bau des mitteleuropäischen Reiches, das das römische Reich deutscher Nation heißt. Auch sonst war seine auswärtige Politik von großen Erfolgen begleitet. Auf seinem ersten Romzuge (1026—27) mit der lombardischen und der Kaiserkrone gekrönt und völlig Herr in Italien geworden, brach er den Widerstand Polens und machte es wieder vom Reiche abhängig und begründete auch die Oberhoheit des Reiches über den Normannenstaat in Unteritalien. Dagegen trat er die Mark Schleswig an den ihm befreundeten Knud d. Gr. von Dänemark ab und verzichtete auch auf die Wiederaufnahme der ostelbischen Kolonisation. b) Innere Politik. Hier ist von Wichtigkeit, daß Konrad die Ottonische Verfassung insofern weiterbildete, als er gegen die 1) Konrad von Burgund Rudolf Iii. Gisela Gerberga Bertha G. Heinrich d. Zänker G. Hermann v. Schwaben G. Odo v. Champagne Heinrich Ii. Gisela Odo G. Konrad Ii.

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 97

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Deutschland von 1273 —1493: Zeitalter der ständischen Gegensätze. 97 Das mittelburgundische Reich, im Rhonegebiet seitdem entstehend, war in das Frankenreich aufgegangen (§ 22), hatte sich von ihm losgelöst (§ 33. 38), war als Königreich Arelat an das deutsche Reich gekommen (§ 41) und in der letzten Zeit der Staufer größtenteils abgebröckelt und an Frankreich gefallen. Das neuburgundische Reich war im 14. Jh. (1363) dadurch entstanden, daß der König von Frankreich das erledigte französische Kronlehen Herzogtum Bourgogne (w. von der Saone) seinem jüngeren Sohne gab. Dieser und seine Nachfolger hatten dazu durch Heirat, Erbschaft und Kauf ein Gebiet gefügt, das aus der deutschen Freigrafschaft Burgund (Franche-Comt6), der Picardie, Artois, Flandern, den heutigen Niederlanden, Belgien und Luxemburg bestand. Dieses aus deutschen und französischen Lehnsherrschaften bestehende Reich übertraf in Gewerbfleiß und Handel (Gent, Brüssel, Antwerpen, Brügge), in Bildung (Universität Löwen) und Kunst,1 zumal unter der Regierung Philipps des Guten, des Stifters des Ordens vom Goldenen Vließ, alle Länder Europas. Philipps Sohn Karl der Kühne wollte sein Reich zu einem unabhängigen Königtum erheben; der Preis für die Zustimmung des Kaisers dazu sollte die Vermählung von Karls einziger Tochter und Erbin Maria mit Friedrichs Sohne Maximilian sein. Da die Verhandlungen an der Weigerung des Kaisers die Lehnshoheit aufzugeben scheiterten, stürzte sich Karl in einen Krieg mit den Schweizern, ward (1476) bei Granson und Murten völlig geschlagen, warf sich dann auf Lothringen, verlor aber 1477 bei Nancy Sieg und Leben. Nun kam Maximilians Vermählung mit Maria zustande. In dem infolgedessen entstehenden Kriege mit Ludwig Xi. von Frankreich mußte die Picardie und die Bourgogne an diesen überlassen werden. Von da ab beherrscht der Gegensatz zwischen Habsburg und Frankreich auf Jahrhunderte hinaus die Geschichte. Nach Friedrichs Hi. Tode bestieg 1493 sein Sohn Maximilian den Thron; er hat bis 1519 regiert.2 ]) In dieser Beziehung natürlich abgesehen von Italien. Unter den niederländischen Künstlern des 15. Jh. ragen hervor die Gebr. van Eyck und Hans Memlinc. 2) Seit 1508 führte Maximilian ohne päpstliche Krönung den Titel „erwählter römischer Kaiser“. Seine Nachfolger nannten sich so gleich nach der Königskrönung. Brettschneider, Hilfsbuch f. Seminare. Ii. 3. Aufl. 7

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 104

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
104 Vierte Periode. Von 1273—1517. bessern, stießen auf schroffen Widerstand, ein Zeichen der unaufhaltsamen Auflösung. So warfen sich die Untertanen Polen in die Arme, und ein erbitterter 13 jähriger Krieg endete 1466 mit dem zweiten Thorner Frieden, in dem der Orden Westpreußen und das Ermland an Polen abtrat und den Rest des bisherigen Besitzes von ihm zu Lehen nahm. Sitz der Hochmeister war inzwischen Königsberg geworden. Um emporzukommen, wählte seitdem der Orden jüngere Söhne bedeutender Fürstenhäuser (Sachsen und Brandenburg) zu Hochmeistern. c) Holstein. Nach dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Holstein-, die zugleich Herzöge in dem von der dänischen Krone abhängigen Schleswig waren (§ 74ba), ernannten 1460 die Stände von Schleswig und Holstein Christiani. von Oldenburg, König von Dänemark, Norwegen und Schweden1, zu ihrem Grafen und Herzoge, setzten dabei die Unteilbarkeit der Lande fest und bedangen sich das Recht aus, nach ihren eigenen Gesetzen regiert zu werden: ein Ereignis von verhängnisvollen Folgen. d) Der Südosten. Die Erhebung Georg Podiebrads in Böhmen (§ 78) bedeutete nicht nur hier, sondern auch in den böhmischen Nebenländern Mähren, Schlesien und den Lausitzen einen Rückgang des Deutschtums. Ii. Ausbildung nationaler Verfassungen in Frankreich und England. § 83. Während gegen Ende des 15. Jh. die deutsche Reichs-verfassung in völliger Auflösung begriffen ist, haben Frankreich, England und Spanien ihre Verfassungen fest und sicher abzuschließen begonnen, sind diese Nationen, in mächtigem-Aufstreben begriffen. Dieser Ausgang für Deutschland erklärt sich einmal aus seiner geographischen Beschaffenheit: seiner zentralen Lage, dem Mangel natürlicher Grenzen im 0. und W., der Oberflächenform, welche die Bildung abgeschlossener Volksgruppen erleichtert und der Nation den Eintritt in den Weltverkehr er- 1) Seit der Kalmarer Union (1397, Margarete von Dänemark) waren die drei nordischen Reiche durch Personalunion verbunden, ein Zustand, der freilich vielfach durch Thronkämpfe erschüttert wurde.

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 172

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
140. 172 Fünfte Periode. Von 1517 —1643.—Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. Ms 1648. Der Westfälische Friede 1648. Schon seit dem Beginn seiner Regierung 1640 war der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden eingetreten. Ernstliche Verhandlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen und den Odermündungen, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; Frankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau und andre Teile des Elsaß, zum Teil unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg fast ganz Hinterpommern und als Ersatz für das übrige Pommern, dessen Herzogshaus 1637 ausgestorben war, mit Rücksicht auf den Vertrag von 1529 die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 erworben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte. b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Bekenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht bloß den Reichsständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Untertanen gewährleistet — außer in Österreich; seitdem schied Österreich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. So hatte sich die Reformation die europäische Anerkennung errungen.

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 169

1902 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Der Dreifsigjährige Krieg 1618 — 48. 169 Der Westfälische Friede 1648. Schon auf dem Regensburger Reichstage (1640), dem ersten seit 1613 berufenen, trat der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm nachdrücklich für den auf der Grundlage allgemeiner Amnestie zu errichtenden Frieden ein. Ernstliche Ver- handlungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. In den Territorialfragen gingen Schweden und Frankreich zusammen, in den religiösen waren sie Gegner und war Frankreich mit Bayern verbündet. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vorpom- mern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden, doch als Reichsstand; Frankreich zu voller Souveränität endgültig die Bistümer und Städte Metz, Toul, Verdun, ferner den Sundgau, Breisach und das Elsafs, dieses unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg den östlichen Teil von Hinter- pommern und als Ersatz (mit Rücksicht auf den Vertrag zu Grim- nitz 1529; das pommersche Herzogshaus war 1637 ausgestorben) für das übrige Pommern die Bistümer Halberstadt, Minden, Kam- min und die Anwartschaft auf Magdeburg; dies wurde 1680 er- worben. Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Nieder- lande wurden als unabhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges ihres Besitzes beraubten Fürsten durch eine allgemeine Amnestie wieder eingesetzt. — Es waren nun also die Mündungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in den Händen fremder Mächte. b) Kirchliche Bestimmungen. Die Gleichberechtigung der Be- kenntnisse wurde von neuem festgestellt und auf die Reformierten ausgedehnt und die Glaubensfreiheit nicht blofs den Reichs- ständen, sondern mit gewissen Einschränkungen auch den Unter- thanen gewährleistet — aufser in Österreich; seitdem schied Öster- reich aus der Gemeinschaft deutschen Lebens. Als Norm für den Besitz geistlicher Güter wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt. §143.

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 91

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Ausbildung nationaler Verfassungen in Frankreich und England. 91 ß) Der dem Zeitalter eigene Einungsgeist führte auch zur Bildung der Schweizer Eidgenossenschaft. Die Yogtei in Uri, Schwyz und Unterwalden hatten die Grafen von Habsburg, bemüht die Reichsvogtei zur Landeshoheit umzubilden. Aber Uri (1231) und Schwyz (1240) erhielten von Friedrich Ii. die Zu- sicherung der Reichsunmittelbarkeit. 1291 schlossen die drei Urkantone den „ewigen Bund“ zu Schutz und Trutz. König Adolf bestätigte ihre Freiheitsbriefe. Unter Albrecht I. fügten sie sich geduldig in die nicht gewaltthätige Herrschaft Österreichs. Heinrich Yii. gewährleistete ihnen die Reiehsunmittelkeit von neuem. 1314 nahmen sie für Ludwig Partei und schlugen 1315 Herzog Leopold I. am Morgarten (s. S. 83), worauf sie zu Brun- nen den „ewigen Bund“ erneuerten. Der Bund vergröfserte sich durch den Beitritt von Luzern, Zürich, Zug, Bern, Glarus, Solo- thurn u. s. w. Ihre wachsende Macht verwickelte die Eidgenos- sen in neue Kämpfe mit Österreich; 1386 erlag Leopold Iii. ihnen bei Sempach (nw. von Luzern) (Sage von Winkelried)1. Ii. Ausbildung nationaler Verfassungen in Frankreich und England. Während gegen Ende des 15. Jh. die deutsche Verfassung, in völliger Auflösung begriffen, den Anblick eines Chaos gewährt, haben Frankreich und England (und auch Spanien) ihre Verfas- sung fest und sicher abzuschliefsen begonnen, sind diese Nationen in mächtigem Aufstreben begriffen. Der vornehmste Grund für diese Erscheinung ist wirtschaftlicher Art: die internationalen Handelswege haben Deutschland lange Jahrhunderte hindurch um- gangen, Deutschland blieb bis ins 13. Jh. ein Land fast reiner Natu- ralwirtschaft, das Bürgertum lange unentwickelt. Nun aber geht die Entwickelung der modernen Verfassungen vom Steuerbewilli- gungsrecht der Stände aus, was zwei Voraussetzungen hat: 1. Adel und Bürgertum müssen in organischer Verbindung am Staats- leben beteiligt sein; 2. es mufs ein geregeltes Geld- und Steuer- 1) Die Sagenbildung über den Ursprung der Eidgenossenschaft beginnt im 15. Jh. Ihre endliche Gestalt hat die Sage bei Ägidius Tschudi (Chronicon helveticum) im 17. Jh. erhalten und ist in dieser Form durch Joh. v. Müller und Schiller verbreitet worden.

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 156

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
156 Fünfte Periode. Von 1517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. erneuert. Immer mehr verlor der Krieg den religiösen Charakter und wurde zum reinen Eroberungskriege auswärtiger Mächte auf deutschem Boden, der in immer grauenvollerer Weise geführt wurde. Bernhard errang im Sw., der schwedische General Baner im N. Deutschlands so große Erfolge, dafs der neue Kaiser Ferdinand Iii. (1637 — 57) in große Bedrängnis kam, aus der ihn der plötzliche Tod Bernhards (1639) zunächst befreite. Aber die Erfolge Baners und seiner Nachfolger Torstenson und Wrangel und der französischen Feldherren Turenne und Condö zwangen ihn endlich in einen Frieden zu willigen, wie ihn im wesent- lichen schon Wallenstein angestrebt hatte. 5. Der Westfälische Friede (1648). Schon auf dem Regensburger Reichstage (1640), dem ersten seit 1613 berufenen, trat der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm energisch für den auf der Grundlage allgemei- ner Amnestie zu errichtenden Frieden ein. Ernstliche Verhand- lungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. In den Territorialfragen gingen Schweden und Frankreich zusammen, in den religiösen waren sie Gegner und war Frankreich mit Bayern verbündet. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vor- pommern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen, das Bistum Verden und die Reichsstandschaft; Frankreich endgültig die Bistümer Metz, Toul, Verdun (S. 131), ferner den Sundgau (mit Mühlhausen und Beifort), Breisach und das Elsafs, letzteres unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg den östlichen Teil von Hinterpommern und als Ersatz (Vertrag zu Grimnitz 1529; das pommersche Herzogshaus war 1637 ausgestorben) für das übrige Pommern die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg (1680 erworben). Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als un- abhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges
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