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1. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 40

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
40 476—1100. fes sich neigte und dergestalt leichter bestiegen werden konnte. Als die Leute des Jarls aufs Heftigste nach dem Schiffe hinauf stürmten, sagte einer von Olufs Leuten Namens Thorstein Oxefod: „Herr! darf nun Jeder thun was er kann?" — „Warum nicht?" sagte der König. Thorstein schlug darauf einen der Leute des Jarls, welcher das Schiff besteigen wollte, mit der geballten Faust so hart auf die Wange, daß er weit in die See hinausslog; Thorstein zeigte sich darauf wie ein Ra- sender, ergriff die Segelstange und schlug damit um sich. Allein diese unbändige Wildheit und Tollheit, der sogenannte „Bersärk- gang," der bisweilen in schwierigen und gefährlichen Augen- blicken die Nordbewohner ergriff und ihre Kräfte über das ge- wöhnliche Maaß hinaus vermehrte, fand in der christlichen An- schauung keine Beistimmung, weil die Christen diesen unnatür- lichen Zustand für Rohheit, oder für das Werk des Teufels hielten. König Olus sagte zum Thorstein: „Nimm deine Waffen, Kerl, und wehre dich damit; denn die Waffen soll man im Kampfe gebrauchen, und nicht seine Gegner mit den Händen allein, oder mit Bäumen tödten." Thorstein nahm daraus sein Schwert und gebrauchte es. Nach und nach waren jedoch die meisten von des Königs Leuten im vorderen Theile des Schiffes gefallen, und zwar theils durch die Schwerter derjenigen, welche den „Orm" bestiegen hatten, theils durch die Wurfgeschosse der übrigen Schiffe, welche sich umher gelegt hatten. Dieje- nigen von Olufs Leuten, welche noch übrig geblieben waren, schlossen sich auf dem Hintertheile des Schiffs fest an ihn an und wehrten sich mannhaft, so lange sie konnten. Als Wider- stand zuletzt gegen die hinzuströmende Menge vergeblich schien, sprangen viele ins Wasser, um sich entweder durch Schwimmen zu retten, oder das Leben, lieber als dem Feinde in die Hände zu fallen, freiwillig zu enden. Die Leute des Jarls lagen in Böten an der Seite des „Orm" und tödteten die, welche in die See sprangen. Einar Thambeskjälver rettete sich durch

2. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 9

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476 — 1100. 9 durstigen Kraft, welche ein Erbtheil des Königsgeschlecktes der Mcrovinger gewesen war. Sein Tod (628) zersplitterte wieder das Reich; Herrschsucht. Grausamkeit und Wollust bezeichnete die Geschichte der Regenten durch eine Reihe Verbrechen. Während der fortgesetzten Bürgerkriege und des gesetzlosen Zustandes, den ste mit sich führten, vermehrte sich, den schwachen und uneinigen Regenten des zersplitterten Reiches gegenüber, die Macht des fränkischen Adels. An der Spitze des Adels stand ein Haushofmeister (major domus), der. nach und nach fast von der Krone unabhängig geworden, die Rechte des Adels wahrte. Schon Chlotar 11 (-h 628) mußte die abgesonder- ten Theile des Reiches, Austrasien, Neustrien und Bur- gundien von besonderen Haushofmeistern regieren lassen, und diese hohen Beamte, deren Wahl fast ganz von der Krone un- abhängig war, nahmen allmählich den Platz der Könige ein. Pipin von Heristall, Haushofmeister in Austrasien, siegte bei Tcstry*) über den König von Neustrien (687) und wurde von diesem Zeitpunkte an einzigster Haushofmeister aller Franken, selbst wenn verschiedene Könige in den verschiedenen Theilen des Reichs gewählt wurden. Sein Sohn Karl Märtel (714—741) erbte die königliche Stellung des Vaters. Er schlug die Ncu- strier, kämpfte glücklich gegen die germanischen Volksstämmc, strebte die christliche Lehre unter diesen barbarischen Stämmen zu verbreiten, und machte in der Schlacht bei Poitiers (732) seinen Namen unsterblich, indem er die Araber schlug, welche von Spanien ihre ungläubigen Schaaren nach Frankreich ausgesandt hatten. Karls Sohn, Pipin der Kleine, Erbe der Macht 7;! j des Vaters, hielt die Zeit endlich für geeignet, den königlichen Namen mit der Ausübung der königlichen Macht zu vereinigen. Gegen hundert Jahre hindurch hatten die merovingischen Schat- tenkönige in ihrem Schlosse, oder in einem Kloster, eingeschlossen *) Zwischen St. Quentin und Peronne.

3. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 11

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476—1100. 11 nisch, mit grausamen Menschenopfern ihrer Gefangenen verbunden ; mit dem ihnen eignen Muthe und großer Hartnäckigkeit hingen sie ihrem alten Götzendienste an und verachteten das neue Chri- stenthum, das fränkische Missionaire ihnen aufdringen wollten. Sic führten einen beständigen Raubkrieg an den Gränzen und so war es denn sowohl ein frommes als auch politisches Un- ternehmen Karls, die ganze Kraft seines Reiches zu ihrer Unter- drückung aufzubieten. Schon 772 fing der Krieg gegen sie an. Karl eroberte eine ihrer Festungen und stürzte ihre heilige Jrmensäule um. Allein jedesmal wenn andre Unternehmungen das fränkische Heer von dem Lande der Sachsen abriefen, fing das wilde Volk aufs Reue den verwüstenden und grausamen Krieg an. Mehr als 30 Jahre hindurch führte Karl Krieg mit ihnen, behandelte die Ueberwundenen mitunter mit Milde, zumeist jedoch mit Strenge, allein verlor niemals sein Endziel, die Be- wältigung und Taufe der Sachsen, aus de^i Auge. Als er endlich, nachdem er bei Detmold und^Hasc gesiegt batte ff*/*' (783) gegen 5000 Gefangene hatte tobten lassen — eine blutige Vergeltung der Grausamkeit und Treulosigkeit der Sach- sen — liest sich endlich der tapfre Herzog Wittekind taufen; widerstrebend und unter stets erneuerten Fehden folgte das Volk der Sachsen seinem Beispiele, bis endlich im Jahre 803 die Stännne des Sachsen als Unterthancn des fränkischen Reiches betrachtet werden konnten. So bahnten das Christenthum und die Kultur mit der fränkischen Oberherrschaft sich mühsam ihren Weg bis an die Eider. Allein die Dänen hatten ab und zu die Sachsen unterstützt; der jütische König Godofred war nun darauf bedacht, Karln zu bekriegen und dem Christenthume Gränzen zu setzen, allein der Tod kam ihm zuvor und sein Nachfolger Heming schloß 810 Frieden. Zur Zeit der Völker- wanderung hatten slavische Völker sich unter den übrigen wandernden Stämmen in Europa gezeigt; sie hatten sich später über einen großen Theil von Deutschland zwischen Elbe und

4. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 44

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
44 476—1100. erkennen: Et helred wagte in England einzufallen, Knud fühlte sich nicht stark genug ihm zu widerstehen, und segelte mit der dänischen Flotte nach Dänemark zurück. Ehe er England verließ, nahm er Rache an den Geißeln, welche die Angelsachsen den Dänen als Pfand ihrer Treue überliefert hatten. Knud ließ ihnen die Hände abhauen, ihre Nasen und Ohren abschnciden, und sie in diesem Zustande ans Land setzen, eine Grausamkeit, welche die Angelsachsen an den in England wohnenden Dänen rächten. Als Knud nach Dänemark kam, wo sein Bruder Harald seit dem Tode des Vaters herrschte, sammelte er ein großes Heer und eine große Flotte; denn Knuds ganzer Sinn richtete sich auf die Wicdercrobcrung Englands. Nachdem er vom Kö- nige von Schweden, Olus Skotkonnung und dem Erich Jarl in Norwegen Hülfe bekommen hatte, segelte er im Jahre 1015 mit einer prächtig ausgerüsteten Flotte von mehr als 300 Schiffen nach den südlichen Küsten Englands, das er bald zur Unterwerfung zwang. Der Sohn des unentschlossenen Ethel- red, Edmund, um seiner Tapferkeit willen „Jernside" ge- nannt , leistete indeß in den nördlichen Provinzen hartnäckigen Widerstand und der Krieg wurde mit gewohnter Grausamkeit mehrere Jahre fortgesetzt, allein in der Regel hatte der dänische König den Vortheil auf seiner Seite, wozu zum Theil die Ver- rätherei der angelsächsischen Großen, namentlich des Eadrik Streon beitrug. Im Jahre 1017 wurden die Könige in einer Zusammenkunft auf einer Insel im Severn einig, das Reich zu theilen, allein Edmund Jernside starb kaum einen Monat nach dem Friedensschlüsse; wahrscheinlich wurde er auf verräthe- rische Weise durch den Eadrik Streon ermordet. Seit der Zeit hatte Knud die alleinige Gewalt in England und wurde noch im selbigen Jahre vom Erzbischöfe von Canterbury gekrönt und gesalbt.

5. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 13

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476- 1100. 13 übcrmüthigen römischen Adel zu suchen, führte er den ersten Bischof der Christenheit nach seiner Hauptstadt zurück. Als er dort am ersten Weihnachtstage vor dem Altäre in der Haupt- kirche Noms kniete, setzte ihm der Pabst im Beisein des römi- schen Volks, das ihm laut seinen Beifall zujubelte, die Krone des römischen Kaisers aus (800). So schien das weströmische Reich abermals wicdcrhergestellt zu sein, allein es waren fremde, wilde und kriegerische Stämme, die stch des Erbes der Römer bemächtigt hatten, und neue Ge- setze, neue Einrichtungen, ja ein ganz neuer Staat mußte ge- schaffen werden, um eine Rechtssicherheit zu begründen und diese verschiedenen Völker zum Gehorsam gegen den gemeinsamen Für- sten zu vereinigen. Es war nicht bloß Frömmigkeit, sondern auch Klugheit, wenn Karl ernstlich das Christenthum unter seinen Unterthanen zu verbreiten und zu befestigen suchte; denn das Christenthum mildert die Sitten und bahnt der Kultur im Ganzen einen Weg; cs stößt den Völkern Abscheu vor Mord. Raub und Grausamkeit im Kriege ein und lehrt, daß der Wille des Ein- zelnen sich einer vernünftigen und liebevollen Rücksichtnahme vor dem allgemeinen Wohle beugen muffe, deshalb wurde das Chri- stenthum verbreitet und Bisthümcr in den bezwungenen Län- dern errichtet; oft wurden Schulen damit verbunden, um auf die Bildung der Jugend einwirken zu können: der Kaiser be- suchte sie manchmal persönlich und munterte durch Lob oder Tadel auf. Obwohl Karl einer Zeit angehörte, wo Gelehrsamkeit und Bildung kaum dem Namen nach bekannt waren, wo die rohe Kampflust für des Mannes einzigste und hinreichende Tugend gehalten wurde. fühlte er sich auch aus eigener Neigung zu den Künsten und Wissenschaften hingezogen: Gelehrte Männer, als Alkuin und Eginhard, welcher letztere Karls Leben beschrieben hat, zeichnete er an seinem Hofe aus; selbst verstand er Lateinisch

6. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 46

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
46 476—1100. er selbst tödtetc einmal im Zorne einen seiner Hausleute, allein er berief ein Hausthing, wo „Thing mannalid" in der Sache ein Urthcit fällen sollte, stieg von seinem Throne herab und unterwarf sich dem Gesetze. Allein für dies Mal wurde die im Vitherlags rechte festgesetzte strengere Strafe durch die über des Königs Edelmuth gerührten Thingmänner in eine Geldbuße für Todschlag verwandelt. Nach einer Reise nach Rom 1027, welche der König zu frommem Zwecke mit großer Pracht vornahm, sprach er sich in einem Briefe an den Erzbischof von Canterbury folgcndermaaßen aus: Habe ich in jugendlichem Un- gestüm oder aus Saumseligkeit bis dahin, in irgend einer Sache, gegen das Gesetz gehandelt, so gedenke ich mit Gottes Hülfe Alles wieder gut zu machen. Daher befehle ich allen meinen Jarlen und Statthaltern im ganzen Reiche, wenn es ihnen um meine Gnade zu thun ist und sie auf ihr eigenes Wohl Gewicht legen, nicht gegen irgend Jemanden unrecht zu handeln, möge er reich oder arm sein, sondern Jedermann, Adlichcn und Unad- lichen, das Recht des Gesetzes zukommcn zu lassen, und auf keinerlei Weise davon abzuweichen, weder um der Gunst des Königs oder des Ansehens einer mächtigen Person oder der Be- reicherung meiner Schatzkammer willen; denn ich habe nicht nöthig, mir durch ungerechte Auflagen Reichthümer zu erwerben". Durch solche Worte und Versprechungen, und den tiefen Frieden, der unter seiner Regierung, nach den Fehden und Raubzügen so vieler Jahrhunderte, herrschte, bewirkte er, daß die Angelsachsen sich endlich in die Herrschaft des fremden Eroberers fanden. Knud der Große war, als sein Bruder Harald 1018 starb, König von Dänemark geworden. Obwohl er England als sein Hauptreich betrachtete, was eine nothwendige Folge des Uebergewichts dieses Landes an Kultur und Erwerbsquellen über Dänemark war, und sich daher in der Regel in England aufhielt, vernachlässigte er doch keineswegs das Reich, woher seine Macht stammte. Sein vornehmstes Verdienst war in dieser Rücksicht

7. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 53

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476—1100. 53 unter andern das spater so berühmte Lund in Schonen, allein seine Absicht, die dänische Kirche der Oberherrschaft des bremi- schen Erzbischofs zu entziehen, erreichte er nicht. Von den vielen Söhnen Svcnd Estridsen's bestiegen fünf nach ihm den dänischen Thron, der eine nach dem andern, durch des Volkes Wahl, ein großer Beweis der Liebe, die Svend Estridsen sich erworben hatte. Unter ihnen war Knud der Heilige (1080—1086), ein tapferer Krieger und kräftiger König, der mit Strenge das Ansehn des Gesetzes auf- rechterhielt und mit kräftiger Hand den Seeräubereien ein Ende machte, welche noch zu seiner Zeit, als Ueberbleibsel des Wikin- gerlebens des Alterthums, auf der Ostsee stattfanden. Er be- günstigte die Geistlichkeit, erlaubte ihr, sich in allen Sachen von ihren eignen Standesgenossen richten zu lassen und verlieh den Bischöfen einen den Herzögen des königlichen Hauses gleichkom- menden Rang. Knud war darauf bedacht, Dänemarks alte Ansprüche auf England geltend zu machen; er befahl, eine große Flotte aus- zurüsten, um mit seinen Leuten nach England zu gehen, und dort mit Wilhelm dem Eroberer um das Erbe Knuds des Großen zu kämpfen. Allein als die Kriegsleute versammelt waren und der König zu lange zauderte. zerstreute sich die Flotte vor der Ankunft des Königs. Als der König mit Härte Strafgelder für dies ungesetzliche Betragen eintricb, brach in Nordjütland ein Aufruhr aus; derselbe griff schnell um sich, und der König wurde mit einem Theile seiner Treuen in der St. Albani Kirche in Odense getödtet (1086). Sein Bruder Erik Eiegod (1095—1103), ein streit- barer, kräftiger und volksthümlicher König, verschaffte sich auf einer Reife nach Rom vom Papste die Erlaubniß zur Stiftung eines nordischen Erzbischofssitzes, wodurch die dänische Kirche der Oberherrschaft des bremischen Erzbischofs entzogen wurde. König Erich Eiegod starb auf einer Pilgerreise nach

8. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 57

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
470-1100. 57 als fester Grundsatz angenommen, daß die Geistlichen in allen Sachen allein von geistlichen, nicht aber von weltlichen Gerichts- höfen gerichtet werden dürften; dieses Recht wurde später dahin erweitert, daß die Geistlichen in Sachen, welche zunächst eine Kränkung göttlicher Gesetze, als Ehen in verbotenen Verwandt- schaftsgraden, Meineid, Wucher, betrafen, auch als Richter über Nichtgeistliche auftraten. Ein's der wirksamsten Mittel, welches die Kirche anwandte, um ihre Macht in der Welt geltend zu machen, war der Bann oder die Ausschließung von der Ge- meinschaft mit rechtgläubigen Christen und vom Gebrauche der Sakramente, welches eine Kirchenstrafe war, die bereits das Beispiel der apostolischen Kirche geheiligt hatte. Mit dem Banne war oft das Interdict verbunden, d. h. das Aufhörcn aller geistlichen Verrichtungen und alles öffentlichen Gottes- dienstes in der Stadt oder dem Lande, welche den mit dem Banne Belegten beschützten. Wo das Interdikt in Kraft trat, wurden die Kirchen geschlossen, die Bilder Christi und der Hei- ligen verhüllt, keine Taufe wurde verrichtet, das Abendmahl wurde nicht ausgetheilt, die Ehe nicht kirchlich eingescgnet, keine Leiche endlich in geweihter Erde begraben. In jener frommen, obwohl abergläubischen Zeit, als die Gnadcnmittcl Allen als der alleinige Weg zur Seligkeit erschienen, konnte ein Land sel- ten das Interdikt längere Zeit ertragen und selbst kraftvolle Kö- nige mußten sich oft der geistlichen Uebermacht fügen. Dieses war die Macht zu binden, welche die Kirche sich aneignete. Mit derselben verband sie die Macht zu lösen, d. h. durch Ablaß die Kirchenstrafen zu erlassen, welche die Sünder sich zu- gezogen hatten. Selbst ohne die weltliche Macht, welche sowohl der Papst als die Bischöfe und Aebte besaßen, mußte die Kirche, mit diesen göttlichen Mitteln ausgerüstet, als die höchste Macht aus Erden bcrvortretcn.

9. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 59

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476—1100. 59 V. Die Verweltlichung der Kirche. Nach und nach gelangten die hohen Geistlichen in den meisten Staaten in den Besitz von Rechten, gleich den Vasal- len der Krone, und dies hatte sehr bald zur Folge, daß sie als weltliche Theilnehmer an politischen Angelegenheiten auf- traten, oft die Interessen der Kirche denen des Staates hintansetzten und somit einen Theil ihres geistlichen Ein- flusses und ihrer geistlichen Geltung cinbüßten. Die Geist- lichen, welche das Mönchsgelübde nicht abgelegt hatten, konnten hcirathen und liefen somit Gefahr Familien int eressen dem Wohle der Kirche vorzuziehen, oder sie suchten wohl gar die Aemter der Kirche auf ihre Söhne zu vererben. Während die Geistlichen sich auf diese Weise in ihrem Leben mehr den Laien näherten, konnten sie sich nicht mit der hinreichenden Kraft der allgemeinen Rohheit und Unsittlichkcit widersetzen, und nahmen wohl sogar oft auf schamlose Weise daran Theil. Andererseits betrachteten die Könige und weltlichen Herrn die Bisthümcr als politisch wichtige Aemter, welche sie in die Hände von Männern zu bringen suchen müßten, die ihnen selbst am meisten ergeben seien; daher wurde das Wohl der Kirche bei ihrer Wahl weniger berücksichtigt. Sogar die Papst- wahl in Rom wurde theils von den streitenden Adelspartheien, theils von der Einmischung des deutschen Königs abhängig. Als die Könige und ihre Hofleute die geistlichen Aemter ganz wie die weltlichen betrachteten, lag der äußerste Mißbrauch nahe, nämlich die geistlichen Aemter zu verkaufen und zu kaufen. Die weltlichen Herren verkauften die Bisthümer; die Bischöfe suchten sich durch den Verkauf niedrigerer Kirchen- ämter schadlos zu halten. So war jedes kirchliche Amt feil. Dieses Kirchenverbrcchen wurde mit dem Namen der „Simonie", nach jenem Simon, der die geistigen Gnadengeschenke von den Aposteln kaufen wollte, bezeichnet.

10. H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters - S. 61

1853 - Kopenhagen : Gyldendal
476-1 100. 61 heiligen christlichen Kirche dienen sollten, ohne sich um weltliche Lüste und Vortheile zu bekümmern. Gregor that ferner auf einer Kirchenversammlung in Rom (1075) alle diejenigen in den Bann, welche sich der „Si- monie" schuldig machten; kein Geistlicher durfte sein Amt aus der Hand eines Nichtgeistlichen, oder um weltlicher Vortheile willen, annehmcn; die Bekleidung mit dem Gewände (Pallium) des heiligen Amtes und die Verleihung des bischöflichen Ringes und Stabes (Investitur) war allein der Kirche, von welcher der heilige Geist ausging, Vorbehalten. Die Ausführung dieser Beschlüsse stieß auf bedeutenden Widerstand, sowohl Seitens der hohen Geistlichkeit, als auch der weltlichen Herren, welche die Handlungsweise des Papstes für anmaaßende Willkühr gegen die persönliche Freiheit des Einzelnen und die selbstständige Macht der Staaten hielten. Gregor nahm den Kampf mit seinen Widersachern kräftig auf; das niedere Volk wurde gegen die verheiratheten Geistlichen auf- gewiegelt und das Cölibatsgesetz wurde, trotz der Verzweiflung der Priester, durchgesetzt. Die Gesetze gegen Simonie wurden gegen den einen Fürsten nach dem andern in Kraft gesetzt, denn der Papst beutete das Mißvergnügen der Vasallen und Völker rücksichtlich der Willkühr der Könige aus, um durch diese Mit- tel ihre Throne wankend zu machen, wenn sie sich nicht den Vor- schriften der Kirche fügen wollten. In weltlicher Rücksicht konnte er sich auf eine neue und kriegerische Macht stützen, welche in Süditalien entstanden war; denn die französischen Normannen hatten seit dem Jahre 1027 ein Reich in Neapel gegründet, welches seine Herrschaft allmählich über Süditalien und Sicilien ausdehnte; da der Papst fühlte, daß sie gegenseitig der Hülfe bedürften, begünstigte er die Erobrungen der Normannen, und der kampflustige Herzog Robert Guiscard erklärte sich im Jahre 1059 für den Vasallen der römischen Kirche. Auch im Norden erwarb sich die römische Kirche durch den großen Ein-
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