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1. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 102

1841 - Solingen : Amberger
iö2 wird schon um's Jahr 657 gedacht. Es war eine königl. Villa, wo 697 die Bischöfe Suibert und Willibrod zusammen kamen und letzterer die auf seine Veranlaßung im I. 697 erbaute Münsterkirche im I. 700 einweihte. Kaiser Ludwig der Fromme hielt sich hier 828 auf. Im 13. Jahrh, kommt ein Edelgeschlecht vor, welches von dem Orte den Namen hatte, namentlich die Ritter Stephan und Eberhard von Emmerich. 1233 wurde der Ort vom Grafen Otto Hi. von Geldern und Zütphen, in dessen Vogtei sie stand, zur Stadt erhoben. Derselbe umgab sie, nach- dem der Dynast Heinrich von Berg auf seine Jurisdiktionsrechte in derselben 1237 verzichtet hatte, im I. 1247 mit Gräben, Mauern und-Thürmen. Herzog Reinhold Ii. von Geldern er- theilte ihr 1330 das Bürgerrecht, eigenes Gericht und Zollfrei- heit; dessen Sohn, Reinhold Hi. (t 1371), verpfändete die Stadt im I. 1355 dem Grafen vonkleve, Johann I. für2107 Schilde, welche Schuld dessen Schwester Mechtilde 1372 noch mit 3800 Schilden vermehrte, bis deren Nachkomme Herzog Reinhold von Jülich und Geldern, als Gefangener des Herzogs Adolph I, gezwungen wurde, die Stadt als sehr beschwertes Pfand, sammt den benachbarten Inseln, der Lomers und der Hetter, im I. 1402 an den genannten Herzog zu ver- kaufen. Dieser verlieh ihr 1403 die Zollfreiheit zu Büderich, Lobith und Huissen so wie Wegegeldfreiheit. Herzog Adolphs, stiftete hier 1438 ein Augustinerkloster; da es aber von seinen Bewohnern verlassen wurde, die nach Wesel zogen, so übergab er es 1444 den Kreuzbrüdern. Johann Ii. überließ ihr 1490 für 7000 Gulden die freie Scheffenwahl, welche Begünstigung er aber später wieder aufhob. Als 1522 zwischen den Bürgern und dem Magistrate Streitigkeiten Statt fanden, ließ Herzog Johann Ih. die Ruhe wieder herstellen und Einige enthaupten. Die Stadt gehörte früher zum Hanseatischen Bunde. 1598 wurde sie von den Spaniern besetzt; 1600 von den Holländern. Im 1.1614 bemächtigten sich die letzter« unter Prinz Moritz von Nassau dersel- den, welche sie befestigten und bis 1672 besetzt hielten. In letzterm Jahre wurde sie von den Franzosen eingenommen. Die Besatzung floh nach Schenkenschanz, und als die Franzosen die Stadt verlie- ßen, erhielt sie der Kurfürst von Brandenburg. Von der im J. 697 auf Veranlassung des h. Willibrod erbauten Münsterkirche scheint die unterirdische Kapelle herzurühren; 1227 riß ein Sturm einen Theil der Kirche mit den Thürmen weg; 1440 brannte die ganze Kirche bis auf das Ehor ab, an welches die jetzige Kirche ange- baut wurde, deren südlicher Theil von: Rheine verschlungen wurde. Die Adelgundskirche bestand schon 1227 und erhielt 1483 ihre

2. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 132

1841 - Solingen : Amberger
152 Geschichte des Herzogthums Geldern. Unter den karolingischen Kaisern kamen Wichard und Ludolph von Pont, Verwalter der im Hattuariergau gelegenen Reichsvog- tei Geldern, zum erblichen Besitz derselben. Durch Heirath kam sie 1061 an Otto von Nassau, den der Kaiser Heinrich Iv. 1079 mit dem Lande unter dem Namen einer Grafschaft belehnte. Reinhold Il erhielt 1339 vom Kaiser Ludwig die Herzogswürde. Mit seinen Söhnen Eduard und Reiuhold Iii. erlosch 1371 der Nassauer Stamm in männlicher Linie. Geldern fiel hierauf an den Herzog Wilhelm von Jülich, der mit einer Schwester der verstorbenen Herzoge vermählt war, und Kaiser Karl Iv. bestä- tigte die Uebernahme des Landes. Als der Herzog Reinhold von Jülich 1423 ohne Erben starb, entstanden der vielen Ansprüche wegen, Erbfolgestreitigkeiten. Geldern kam zwar an Arnold, Neinhold's Iii. Großneffen und Sohn des Johann von Egmond; doch konnte sich derselbe nur mit Mühe im Besitze erhalten, und gerieth mit seinem Sohne Adolpb, in einen unglücklichen Streit, in welchem dieser ihn gefangen nahm; er verpfändete deshalb Gel- dern au den Herzog Philipp von Burgund für 90,000 Gulden. Nach dem Tode Karls des Kühn'en von Burgund in der Schlacht bei Nancy 1477 gelang es Karl, dem Sohne Adolphs, ungeachtet der strengen Maßregeln des Kaisers Marimilian und dessen Soh- nes Philipp, sich bis an seinen Tod 1538 in Geldern zu behaup- ten. Karl von Egmond erhielt nach einem mit Kaiser Karl V. 1528 zu Gorkum abgeschlossenen Frieden unter der Bedingung das Herzogthum Geldern und die Grafschaft Zütphen mit den dazu gehörigen Landschaften als Lehn, daß nach seinem Ableben, wenn er keine männlichen Erben hinterlassen, würde, das Land an den Herzog von Brabant und Grafen von Holland fallen sollte. Dessen ungeachtet vermachte er es an den Herzog Wil- helm von Jülich und Kleve, der cs auch 6 Jahre lang behielt. Da aber Kaiser Karl V. nähere Ansprüche zu haben glaubte und machte, so wurde Geldern 1544 östreichisch und kam 1558 durch Philipp Ii an Spanien. Nach dem Erlöschen des Habsburgi- schen Hauses in Spanien mit Karl Ii., 1700, und der von Her- zog Wilhelm 1544 geleisteten Verzichtung, die sich nur auf die Erben Kaisers Karl V. erstreckte, nahm König Friedrich I. von Preußen, als Herzog von Kleve, Obergeldern in Besitz. In den Friedensschlüssen von 1713 und 14 wurde der König von Preu- ßen unter Verzichtleistung auf das von Frankreich eingenommene Fürstenthum Orange, als rechtmäßiger Besitzer des Oberquartiers von Geldern, aus den Herrschaften Geldern, Straelen, Wachten-

3. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 375

1841 - Solingen : Amberger
375 ehemalige ansbachffche Pallast, in welchem sich die Luifenstfftnnh befindet, die königl. Porzellanfabrik, die Gold- und Silberfabrik, die Bank, mehrere Palläste, der Leipziger- und der Dönhofs- platz, letzterer einer der größten und schönsten Platze Berlins. — Die Luisenstadt, zwischen der Friedrichsstadt und der Spree gelegen, enthalt 4 Hauptstraßen, die Sebastianskirche, das Fried- richsstift, das Oberbergamt, 2 Kasernen. In der Königsvor- stadt liegt das Königsstädter Theater. Vor dem Kottbuser Thor, auf der Hasenhaide, war früher der erste deutsche Turnplatz. Bor dem Hallischen Thore, auf dem Kreuzberge, steht das 60 Fuß bobe Denkmal der Kriege 1813—15, mit 12, den Haupt- schlachten gewidmeten Nischen, in welchen Statuen stehen. ^Berlin hat eine im Jahre 1809 gestiftete Universität mit einem außerhalb der Stadt bei Schöneberg gelegenen Garten, ei- nem anatomischen Theater, anatomischen und zoologischen Mu- seum, theol. Seminar, Naturalienkabinet, klinischen Instituten u. s. w. An ihr wirken über 90 Lehrer, darunter die gefeierten Männer Alerander v. Humboldt, Neander, Straus, v. Savigny, v. Raumer, Schönlein, Diepfenbach u. a. Die Zahl der außerordentlichen Professoren und Privatdocenten ist beträchtlich, und jährlich wohnen über 2000 Studierende den Vorlesungen bei. Der Freigebigkeit des Königs verdankt die Universität sehr viel; stets werden neue Lehr-Hülfsmittel angeschafft, für die bessere Benutzung der vorhandenen zweckmäßige Anstalten ge- troffen, und zur Vermehrung der Bibliothek jährlich 36,000 Thaler verwandt. Außer der Universität besitzt Berlin 6 Gym- nasien, .mehrere höhere Specialschulen, an 100 öffentliche und 60 Privatschulen, Bürgerschulen ic., verschiedene Akademien und gelehrte Gesellschaften, darunter die königl. Akademie der Wis-» ssnschaften, die Akademie der bildenden Künste, viele Kunstschu» len, die naturforschende, die medicinisch-chirurgische, die pharr«ra- ceutische, pbilomatische, die physisch-medicinische Gesellschaft, die Gesellschaft für deutsche.sprache, der Künstlervercch rc.; ferner ein Antikenmuseum, die königl. medicinisch-chirurglsche Pepinibre, die königl. Thierarzneischule, 2 Seminare für Stadt- und Land- schullehrer, ein Seminar für Missionarien, Taubstummen- und Blindeninstitute, eine Bibelgesellschaft, eine jüdische Freischule, eine Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden, eine Singakademie, Forstakademie u. s. w. In der Stadt sind viele Wohlthatigkeitsanstalten; die wohlthätigste darunter lst das Bürgerrettungsinstitut, welches verarmte Bürger unter- stützt. Berlin hat beträchtlichen Handel und Fabriken, eine königl. Bank, eine königl. Seehandlungsgesellschaft, Manufakturen und

4. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 455

1841 - Solingen : Amberger
455 derselbe sehr erleichtert und befördert. Im Innern sind Mittel- punkte des Fabrikwesens und Handels Berlin, Breslau, Frank- furt a. d. O., Magdeburg, Naumburg, Erfurt, Hirschberg, Min- den, Bielefeld, Iserlohn, Aachen, Burtscheid, Wesel, Duishurg, Düsseldorf, Köln, Elberfeld, Barmen, Solingen, Remscheid rc. Ausfuhrartikel sind: Stab- und Bauholz, Getreide, Mehl, Salz, Mineralische Wasser, Obst, geräuchertes Flessch, Fi- sche, Oel, Flachs, Rhein-, Aar- und Moselweine, Wachs, Pech, Steinkohlen, Theer, Kienruß, Eisen, Zink, Federn, Borsten, Wolle, Bernstein, Chrysopraß, Achat, Mühlsteine, Leinwand, Garn, Baumwollen- und Seidenwaaren, Tabak, Eisen, Messing- und Stahlwaaren, Liqueure, Branntwein u. s. w. Einfuhrartikel: Pferde, Rindvieh, Schaft, Schweine, Kolonial- und Apothekerwaaren, französische, spanische, portugie- sische, ungarische und östreichische Weine, rohe Baumwolle, Baum- wollengarn, Indigo, Thran, Stahl, Hans und Flachs, Kupfer, Messing, Tabak, Salpeter, Steinsalz, Hopfen, Südfrüchte, Farb- waaren, rohe Häute, Pelz- und Rauchwerke, Zinn, Blei, Gum- mi, Kork, Eiderdaunen u. s. w. Es kursirt geprägtes und Papier-Geld. Die Goldmünzen bestehen in doppelten, einfachen und halben Friedrichsd'ors zu 10, 5, 2'/2 Thlr. Gold, mit steigendem und fallendem Agio. Preußische Dukaten sind selten. Die Silbermünzen sind: 2 Tha- lerstücke (Vcreinsmünze), 1, y2 Thlr., 10, 5, 2, 1, ’/2 Sgr.; Kupfermünzen: 4, 3, 2 und 1 Pfenningstücke. Unverzinsliches Papiergeld sind die Kassenanweisungen, von 100, 50, 5 und 1 Thlr. Werth. Verzinsliches Papiergeld sind die Staatsschuld- scheine, die Scheine der preußisch-englischen Anleihe, die Banco- und kurmärkischen Obligationen und die Pfandbriefe. Der Kurs der Gold- und fremden Münzen als Karolin, Napoleonsd'or, Dukaten, franz. und brab. Kroneuthaler u. s. w. hängt von den Staats- und Geldbedürfnissen in den Kassen, auf den Börsen und Comptoirs ab und wird durch Bekanntmachungen in den öffent- lichen Blättern mitgetheilt. Die Maße und Gewichte sind in al- len Provinzen des Staats gleich. Der Handel wird durch die vielen Wasser- und schönen Land-Straßen, durch Eisenbahnen, Posten, so wie durch mehrere Anstalten und Gesellschaften erleichtert. Die wichtigsten Kunst- straßen sind: 1) die Straße von Berlin über Frankfurt a. d. O., Krossen, Lübben, Neumark nach Breslau; 2) die von Ber- lin durch Potsdam, Brandenburg nach Magdeburg; 3) die von Berlin über Potsdam, Wittenberg, Halle nach Merseburg, von der sich ein Zweig über Jüterbock, Herzberg, Elsterwerda mit der

5. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 477

1841 - Solingen : Amberger
477 stanz. Grenze. Die Bundesfcstung Lurcmburg ist von preußischen und Holland., die Bundesfcstung Mainz von össtcich. und pvcujjr Truppen besetzt. Alle Festungen sieben unter einem General-In- spektor der Festungen und Chef der Ingenieure und Pionire. Au- ßer dem großen Zeughause zu.berlin sind in allen Waffcnplätzen Zeughäuser, Arsenale, Waffen - und Munitions-Magazine, die mit allen Ausrüstungs-Gegenständen versebcn, ein reiches Kriegs- material darbieten. Geschütz-Gießereien befinden sich zu Berlin, . Gleimitz, Malapane und Sayn;-königliche Gewehrfabrikcn zu Potsdam, Danzig, Neisse, Subl und Sarn; Pulvcrmüblen zu Spandau und Neisse. Einzelne Gewehrfabriken und Pulver- mühlen im Besitze von Privatleuten sind fast in allen Prcvin- ' zen des Staates anzutreffen. 21. Staats-Einnahmen, Ansgaben und Staatsschulden. ^ Quellen der Staatseinkünfte: 1. Doma inen und Forsten. Die erstem sind in Pacht gegeben und die andern werden administirt. 2. Niedere Regalien: al das Bergwerks-Regal, wozu Metalle, Edelsteine, Salzarten und Salzgucllen, Schwefel, Reiß- blei, Stein-und Braunkoblen gehören; b) das Iagdregal, wozu alle wilden vierfüßigcn Tbierc und Vegel gehören; d die Be- nutzung der Land- und Heerstraßen, der Flüsse, Häfen und Meere; Fischerei, Mühlengerechtigkeit, Flößuna unverbundenen Holzes, welches auf die Mcerrsufcr von der Sec ausgeworfen wird; ll) Abfahrts- und Ab'ugsgeldcr, die jedoch, da mit allen ' europäischen Staaten Verträge wegen wechselseitiger Freizügigkeit bestehen, sehr gering sind. 3. Hohe Regalien sind das Post- und Münz-Rcgak. 4. Direkte und indirekte Steuern: Direkte Steuern: al die Grundsteuer ist in den einzelnen Provinzen sehr verschieden, und soll-den 5. Theil des reinen Ertrages der Grundstücke nicht überschreiten; b) die, Klassensteuer wird nach 4 Hauptklassen mit 18 Stcuerstufcn erhoben. Die höchste Stufe beträgt jährlich 144 Thaler und die niedrigste 15 Silbergr. In den Städten, in welchen diese Steuer nicht eingeführt ist, besteht die Mabl- und Schlachtsteuer; c) die Gewerbesteuer wird entrichtet vom Handel, von der Krä- mcrei, der Gastwirthschaft, dem Verfertigen von Waaren auf

6. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 478

1841 - Solingen : Amberger
478 dm Kauf, dem Betrieb von Mühlenwerkcn, der Frachtschifffahrt, dem Hausier-Gewerbe. Indirekte Steuern: a) Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-Steuern. Die Abgaben, die von den erlaubten Gegenständen bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr bezahlt werden, setzt eine, von dem Könige selbst vollzogene Erhebungsrolle fest; die Gegenstände, die nicht in derselben genannt sind, zahlen beim Eingänge 15 Sgr. Abgaben für den Etnr. Brutto, I>) die ' Branntweinsteuer wird von den zur Einmaischung odergährung der Maische benutzten Gesäßen ihres Rauminhaltes nach, ent- richtet; c) die Braumalzsteuer von jedem Etnr. Malzschrot; 6) die Weinsteuer nach der örtlichen Beschaffenheit der Weinberge; e) die Tabakssteuer nach der Größe der Tabakspflanzen in vier Abstufungen; s) die Mahlsteuer wird von allen Getreidearten, die zu Mehl, Schrot, Graupen, Grütze und Gries durch eine Mühle verarbeitet werden, erhoben; die Schlachtsteuer nach Etnr. vom Vieh. Auch kann dieselbe nach Stücksätzen und örtlichen Bestimmungen gezahlt werden. (Den städtischenkommünen kann durch die Regierung ein Zuschlag von 25% und 50% durch die Ministerien des Innern und der Finanzen, zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse bewilligt werden), g-) Die Stempelsteuer wird nach Sätzen, wie sie im Stempeltarif angegeben sind, von Stem-, pelpapier, Spielkarten, Zeitungen, Kalendern und von Erbschaf- ten erhoben, h) Die Ersatzstcucrn sind, in den Landestheilen eingeführt, in welchen ihrer Lage außer den Zolllinicn wegen, keine Erhebung der indirekten Steuern Statt findet. Den Oer- tern dieser Landestheile ist gestattet, die Erzeugnisse des Bodens, der Viehzucht und der dort, aus eigen erzeugten Stoffen gefer- tigten Waaren abgabcfrei über ^die Zolllinie einzuführen; von den aber aus fremden Stoffen verfertigten Waaren wird die Eingangsabgabe nach, den Sätzen entrichtet, die auf den frcm- N den zur Fabrikation "benutzten Stoffen ruht. Nimmt man alle Staatsstmern zusammen, so kommen auf den Kopf etwa 3% Thaler. 4'. Staatsmonopol: das einzige noch bestehende ist das Salzmonopol. Das zum inländischen Verbrauche nothwendige Salz, cs mag einheimisches oder fremdes sein, wird aus den königl.' Salinen und Faktoreien verkauft. 5. Die Bank, bte General - Seehandlungs - Societät, die ^ Lotterie, die Porzellan - Fabrik sind gewinnbringende In- stitute.

7. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 483

1841 - Solingen : Amberger
4% verzinset, und die Zinsen halbjährig gegen Zinsenschcine oder Coupons, die alle 4 Jahre ausgegeben werden, in den König!. Kassen gezahlt. Die Domainen-Pfandbriefe ssnd gekündigt und zurückgezahlt worden. Die unverzinslichen Schulden bestehen in Kassenanweisungen, die den vollen Werth des Silbergeldes ha- den. Im Jahre 1837 wurden für 3 Mill. Thlr. neue Kassenan- weisungen zu 1 — 100 Thlr. ausgegeben und dadurch die ver- zinslichen Schulden verringert. Der zur Tilgung der Staatsschul- den bestimmte Fonds betrug im Jahre 1821 nur Eure Million Thlr. und im Jahre 1838 2,470.000 Thlr. In den Jahren 1838 bis 1840 wurden im Ganzen 12mal Staatsschuldscheine verloosit, und hierdurch die Staatsschulden um 9 bis Io Mill. verringert. Werden von den Schulden die 14 Mill. Kassenanwei- sungen und die Provinzialschulden, die sich bedeutend vermindert haben, abgezogen, so bleiben noch 142 — 150 Mill. Thaler Staatsschuld. Die Pünktlichkeit in den Zinsen-Zahlungen, der Wohlstand der Nation sind die sichern Bürgen des Staats - Credits und in keinem europäischen Staate stehen die Staatspapiere auf so fe- stem Cours als im preußischen.

8. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 497

1841 - Solingen : Amberger
497 die Wissenschaften und war selbst Dichter. In einem glück- lichen Kriege mit Polen errang er die Städte Stolpe und Schlawe. Bei der Bischofswahl zu Magdeburg hatte sein Bruder Erich mehrere Stimmen erhalten, und er wollte ihn mit Waffengewalt in diese Würde einsetzen. Doch schlug ihn Günther von Schma- lenberg, der den Erzbischofsstuhl erlangt hatte, und nahm ihn gefangen. Der getreue brandenburgische Schatzmeister von Buch verschaffte aber seinem Herrn gegen Lösegeld die Freiheit. Otto starb im Jahr 1308. Seines Bruders Konrad's Sohn, • Waldemar, der seit 1304 mit Otto die Regierung ge- führt hatte, ist der letzte merkwürdige Regent Brandenburgs aus dem askanischen Herrschergeschlechte. Er war ein ausgezeichne- ter Regent und Krieger, vergrößerte das Land durch den An- kauf der Lausitz und mehrerer sächsischen Städte rurd Herrschaf- ten, schützte den Landfrieden, und unter ihm gelangte die Mark zur höchsten Blüthe. Seine Machte war so bedeutend, daß er mit dreien Königreichen, Dänemark, Schweden und Polen, und 12 Fürsten einen siegreichen Krieg gleichzeitig führte. Walde- mar starb 1319, und im folgendm Jahre erlosch mit dem min- derjährigen Bruders-Sohne Heinrich 111. das Geschlecht der As- kanier, nachdem es in. noch nicht zwei Jahrhunderten Branden- burg so hoch gehoben und beglückt hatte. Die. Markgrafen von Brandenburg unter den Regerrtenk)ü u fern Baiern und Lützelburg. Bei dem Tode Waldemar's war die Markgrafschaft Bran- denburg in einer so günstigen Verfassung, wie nur irgend ein deutsches Land. Das Lehnswescn war der Verband aller abcnd- ländijchen Staaten. Die Fürsten hatten nämlich .die freie Herr- schaft und alle Einkünfte ihres Landes erblich. Dagegen waren sie dem Kaiser, zum Beistände im Kriege und zu Geldbeiträgen verpflichtet. Ungehorsame Fürsten wurden vom Kaiser ihrer Würde und Lande für verlustig erklärt, was man die Reichs- acht nannte. Beim Aussterben einer Fürstenfamilie fiel das Land wieder dem Kaiser zu, der cs anderwärts vergab. Solche Länder hießen Reichslehen und der sie vergab, wurde Lehnsherr, 32

9. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 498

1841 - Solingen : Amberger
4ü8 der Erhalter Vasall oder Lehnsträger genannt. Die Rekchsfür» sten vergaben in ihren Landen solche Lehen auch an untergeord- nete Adlige, die dafür zu Kriegsdiensten verpflichtet waren. Diese Vasallen oder Ritter versagten bisweilen nicht nur ihre Dienste, sondern trieben auch oft durch Raub und Mord großes Unwe- sen. Unter den Fürsten von Brandenburg waren die Raubrit- ter, wie man sie nannte, in Ordnung gehalten worden; desto mehr litt aber spater das Land von ihnen. Besonders war der Ackerstand durch sie gefährdet. Die Ackersleute waren freie Bau- ern oder Lehnbauern, die ihr Gut zu Lehn empfingen und da- für dem Lehnsherrn Früchte und Geld geben mußten/oder Leib- eigene, die wie Sklaven dem Gutsherrn untergeben waren. Die Städte hatten ihre besonderen Rechte, sic zahlten an den Lan- deshcrm eine jährliche Abgabe und hatten ihre eigene Regie- rung, Magistrat genannt. Sie hielten strenge auf diese Ge- rechtsame und verschlossen oft dem Landesherrn die Stadt- thore. Um sich gegen die Raubrottcn zu schützen, traten mehrere Städte in einen Bund zusammen und hielten ihre eigenen Sol- daten. Die hohen Geistlichen, die Bischöfe, hatten auch eine Kriegsmacht, über die sie wie weltliche Fürsten schalteten,- und die Klöster besaßen viele Güter,'die von Staatslasten befreit waren, und Gerechtsame. Die Abgaben, Beden genannt, weil sie bittweise erhoben wurden, setzte man auf den Landtagen, woselbst die Ritter und die Stadtabgcordneten mit dem Landeshcrrn die wichtigen Lan- desangelegenheitcn verhandelten, fest. Die zu den Landtagen berufenen Mknner nannte man Landständc. Des Geldes war wenig im Umlauf, jährlich wurden die alten Münzen eingewech- selt und neue geschlagen. Das Land war in Münzdistrikte ein- getheilt und jeder Distrikt hatte seine eigene Münzstadt. Diese Münzstädte waren Brandenburg, Berlin, Salzwedel, Königs- berg, Prenzlau, Stendal, Kyritz, Schwedt und Beskow. Die Gesetze waren altdeutsche Gewohnheiten, die niedergeschrieben, den Namen Sachsenspiegel (sächsisches Landrecht) und Nichtsteig (Pro- zeßordnung) erhielten. Auch kam das römische und das geist- liche (eanonische) Recht in Aufnahme. Zu obersten Richtern wurden über die Provinzen Landvögte gesetzt. Die Diltrikte hatten Burggrafen zu Vorgesetzten, und die Kriminalgerichte be- stanven aus 3 Edelleuten, 3 Bürgern und 7 Bauern. Jeder wurve von Leuten seines Standes gerichtet. Die Edelleute dursten ihre Streitsachedurch einen Zweikampf ausfechten. Nicht' adlige hatten dafür in zweifelhaften Fällen die Gottesurtheile

10. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 501

1841 - Solingen : Amberger
501 eàuete er einen prachtvollen Pallast, saß dort selbst zu Gericht, und machte den Ort zu einem Haupthandelsplatze. Er förderte die Gewerbe, bemühte sich, die Bildung des Volks zu heben, und das Land erholte sich wieder. Wenzel folgte dem Vater als Kaiser und sein Bruder Sigismund (1378 — 1415) erhielt als lojäbriges Kind die Knrwürde. Unter ihm siel die Mark in das namenlose Elend zurück, in welchem sie unter den baierischen Fürsten geseufzt hatte. Die unruhigen Adeligen bekriegten sich untereinander und er- laubten sich, besonders die Familie von Quitzow, die größten Unordnungen; die beutegierigen Nachbarn fielen über die Grenz- städte her, und die Sicherheit war gänzlich zerstört. Sigis- mund häufte am Ende eine so große Schuldenlast auf, daß er die Mark an seinen Vetter Jobst oder Jodok von Mähren ver- pfändete. Dieser unbarmherzige Fürst erschöpfte, so wie seine Statthalter, das Land durch Gelderpressungen. Alle Gesetze lös- ten sieh auf, und der Landesherr war vor Beraubung durch seine eigenen Unterthanen nicht sicher. Jobst verpfändete die Mark dem Markgrafen von Meiß-n, und als Jobst 1411 starb, freueten sieh die Unterthanen, daß sie wieder unter Sigismund kamen, indem sie hofften, daß eh nun besser werde. Dieser küm- merte sich aber, da er deutscher Kaiser geworden war, wenig um die Kurmark, verkaufte die Neumark an den "deutschen Or- den und verpfändete, immer geldbedürftig, das Kurfürstenthum an Friedrich Vi. aus dem Hause Hoheuzollern, Burggraf zu Nürnberg, der ihm 150,000 Dukaten geliehen hatte. Im Jahre 1412 kam Friedrich im Kurfürsteuthum an und gewann bald durch seine Mckde und Freundlichkeit die Herzen der vor einer neuen Pfandschaft sich fürchtenden Brandenburger. Er zerstörte die Burgen der Raubritter, bestrafte die Räuber und brachte Ruhe in's Land. Die unter Sigismund und Jobst verödeten Aecker wurden wieder angebaut, der darnieder liegende Handel hob sich, und Jeder hatte, die feste Zuversicht, daß es unter diesem tugendhaften, tapfern und weisen Fürsten besser gehen werde. . > Friedrich hatte Sigismund nach und nach 400,000 Gold- gulden, ungefähr 1,200,000 Thlr., geliehen und wichtige Dienste geleistet, wofür ihm dieser endlich da§ Kurfürstenthum erb- und ei- genthümlich verkaufte; die feierliche Belehnung mit der Kur- und Erzkämmörerwürde erfolgte am 18. April 1417 in Ver- sammlung aller Reick,sfürsten auf der berühmten Kirchenversamm- lung zu Kostnitz. Mit Friedrich begann die Reihe der Hohen-
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