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1. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 66

1841 - Hamburg : Herold
66 Zweite Periode. hinaus geht, muß der erbgesessenen Bürgerschaft und den Werkmeistern vorgetragen werden. (Damals war noch nicht bestimmt, was erbgesessen sei.) — Auf die Austiefung des Elbstroms (Düpe) soll aller Fleiß verwendet werden. — Jeder Bürger, der ein eignes Brauhaus hat, soll verpflich- tet sein, eine Hakenbüchse zu halten und Neisigenzeug zu haben; dieses soll beim Verkauf eines Brauhauses, nebst zwei ledernen Eimern und einer Spritze, mitgeliefert werden. — Zu allen Baumen und Thoren sollen zwei Schlüssel und der eine davon beim Rathe, der andere bei den Bürgern in Verwahrung sein» (Späterhin wurde die Verwahrung der Lhorschlüssel dem Rathe als ein Regal übertragen.) — Der Rath soll wegen seines mühsamen Amtes schoßfrei sein, bis man sich über ein bestimmtes Gehalt verständigt hat. — Der Zehente soll gegeben werden von Gütern, die aus der Stadt gehen. — Kein Geistlicher kann Syndicus oder Secretair werden. — Der Rath will einen guten ge- lehrten Physicus halten. — Abends nach 10 Uhr darf kein Bier gezapft werden. — Wer auf sein Haus einen steiner- nen Giebel setzt, erhalt dazu von der Stadt 1000 Mauer- steine nebst einem Mispel Kalk. —

2. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 121

1841 - Hamburg : Herold
121 Vierte Periode. Von dem ersten Einrücken der Franzosen, 1806, bis auf die neueste Zeit. Erster Abschnitt. Bis zur Befreiung Hamburgs. 1814. Es war der 19. November 1806, an welchem Ham- burg zuerst die Französischen Truppen in seine Mauern auf- nahm. Ein trüber, regniger, stürmischer Abend bezeichnete den Einzug der Fremden; düster und traurig, wie die Na- tur, war die Stimmung der beklagenswerthen Bürger; und dennoch konnten sie es nicht ohne Mitleid ansehen, wie ihre durchnäßten und durchkälteten Feinde auf eine jammervolle Weise ihre neuen Quartiere bezogen. Dies und vielleicht die Hoffnung, dadurch eine gelindere Behandluug zu erlan- gen, verschaffte diesen Franzosen eine, wider deren eignes Erwarten günstige Aufnahme. Die Hausbewohner eilten, ihre einquartierten Soldaten mit trockner Kleidung, warmen Speisen und weichen Betten zu versorgen, obwohl die Ord- nung manches kleinen Hausstandes auf höchst unangenehme Weise durch diese Gäste gestört war, und Mancher hatte dafür das Vergnügen, Artigkeit und Erkenntlichkeit zu fin- den, wie man denn überhaupt mit diesen ersten Truppen sich wohl vertrug. Milde war auch das erste Publikandum Mortiers, welches die Nothwendigkeit der Besitznahme schil- derte und zur Geduld ermahnte. Jedoch schon am 20. und 21. erschienen zwei andere, daß alle Wechsler, Kauf- und Handelsleute genaue Angabe der Gelder und Waaren zu machen hätten, die als Englisches Eigenthum zu betrachten

3. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 63

1841 - Hamburg : Herold
Dritter Abschnitt. 1410—1529. (33 Wichtigkeit und Wirksamkeit unterschieden sind. Die vier- undzwanzig jüngern (d. h. spater erwählten) dieser Bürger in jedem Kirchspiel führen den Namen der Sub-Diaconi und Adjuncti; die zwölf andern, welche also das Collegium der Sechsziger ausmachen, heißen Diaconi, und aus diesen wurden für jedes Kirchspiel drei als die Ober-Aelterleute — unter dem Namen der Oberalten — erwählt, welche gleichsam als der fortwährend bestehende Ausschuß der ge- sammten Bürgerschaft zu betrachten sind. Diese sollten die Pfleger des Armen-, Jugend-, Kirchen- und Gemeindewohls sein, der Stadt innere und äußere Wohlfahrt wahren helfen und den Gesammtwillen der Bürgerschaft dem Rathe vor- tragen. Ihnen wurde die Aufsicht über die Schulen, die Verwaltung des Kirchen- und Klostergutes, der Hospitäler zum heil. Geist und auf St. Georg übertragen. Hat der Rath nun irgend einen Vorschlag an die Bürgerschaft zu bringen, so wird derselbe zunächst von den Oberalten geprüft, und entweder ganz verworfen, oder angenommen, oder mo- disicirt; darauf muß er ein ähnliches Examen in dem Col- legium der Sechsziger und endlich bei den Hundert und Acht- zigern bestehen, und erst dann gelangt er in die Bürger- schaft. Immer sind also die Oberalten als die eigentlichen Vertreter der gesammten Bürger zu betrachten, und somit ist die damalige Ernennung der bürgerlichen Collegien als der Schlußstein unsrer vaterstädtischen Verfassung anzusehen, weßhalb man den Tag ihrer Bestätigung, den 29. Septem- der 1528 wenigstens alle hundert Jahre festlich zu begehen pflegt. In jedem Kirchspiel giebt es noch'eine Verwaltungs- behörde für die äußern kirchlichen Angelegenheiten, die Beede genannt, bestehend aus den beiden ältesten Oberalten des Kirchspiels und zweien alljährlich wechselnden Mitgliedern der andern Collegii, Zuraten. Sie haben die Einnahme

4. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 115

1841 - Hamburg : Herold
Zweiter Abschnitt. 1712—1806, 115 von großem Nutzen war; seine Schriften über den Handel werden der handelnden Welt noch lange werthvoll bleiben. Im Umgänge war er freimüthig und aufrichtig, aber von einer außerordentlichen Herzensgüte beseelt, so daß es ihm die höchste Freude gewährte, wenn er Andern in irgend einer Beziehung nützlich sein konnte. Dieser schöne Charak- terzug ließ ihn auch Begründer einer Anstalt werden, die allein dazu beitragen kann, sein Gedächtniß noch. für Jahr- hunderte im Segen zu erhalten, der Armenanstalt, die mit Recht als musterhaft auch vom Auslande anerkannt wird. Büsch war es, der sich die Mühe gab, die verborgensten Winkel des Elends aufzuspüren, den Quellen der Verarmung nachzuforschen, wie den Mitteln, ihr vorzubeugen, und der durch seine Winke wie durch seine Aufforderungen andere edle Männer veranlaßte, Hand an's Werk zu legen und ihren unglücklichen Mitbrüdern zu helfen. Daß auch die spätern Ordner und Verbreiter der Armenanstalt, so wie alle, die an ihr thätig gewesen sind, und noch sind, den herzlichsten Dank verdienen, wird Niemand verkennen. Tau- sende von Familien verdanken ihrer Wirksamkeit Minderung ihres Elends; durch baare wöchentliche Unterstützung, durch vertheilte Speise (die noch immer sogenannte Rumford'sche Suppe, der man jedoch seit einigen Jahren den Namen: ökonomische Speise beilegt), durch Feurung im Winter, durch Wäsche, durch Kleidung für die zu consi'rmirenden Kinder wird manche Thräne getrocknet. Denen, die Arbeit suchen, wird dieselbe, so weit es angeht, verschafft, den Erkrankten unentgeltlich Arzt und Arznei, den Kindern stehen die Frei- schulen offen, um sie für das Leben so gut zu bilden, wie Kinder begüterter Aeltern. Dennoch ist der Zweck der Ar- menordnung sehr oft mißverstanden; sie will nur verarmten Personen, die sich nicht ganz ernähren können, einen Zuschuß 8 »

5. Die Geschichte Hamburg's für Schulen - S. 159

1841 - Hamburg : Herold
Zweiter Abschnitt. 1814—1840. 159 warmes Mittagsessen wahrend des Tages und zugleich an- gemessene Beschäftigung, die, mit passenden Spielen abwech- selnd, sie auf den spater zu genießenden Unterricht vorbereitet; verwaltet werden diese Schulen von einigen Vorstehern und speciell beaufsichtigt von den angesehensten Damen unserer Stadt. Die Rettungsanstalt für sittlich verwahrloste Kin- der, 1833 in Horn angelegt in dem rauhen Hause, wel- ches seinen Namen daher tragt, weil es früher der Schlupf- winkel für allerlei loses Gesindel war. Ein neuerrichteter Verein sucht auch für entlassene Sträflinge zweckmäßig zu sorgen. Das Amalienftift in St. Georg, 1840, eine Woh- nung für arme Personen, gestiftet von Fräulein Amalie Sieveking, die auch einen weiblichen Verein für Armen- und Krankenpflege gegründet hat. Außer den hier genannten giebt es noch gar viele größere und kleinere Anstalten, die, bald in engern, bald in weitern Kreisen des Segens viel stiften. So wird Jeder, der nur mit aufmerksamen Blicken um sich schaut, die Be- merkung machen können, daß Hamburg noch immer im glück- lichen Fortschreiten begriffen ist, daß zweckmäßige Verän- derungen zum Wohl des Ganzen wie des Einzelnen getroffen werden, sobald sie möglich zu machen sind. Und dieses Fort- schreiten wird nicht aufhören, so lange jeder Bürger den wahren Vortheil seiner Vaterstadt und den Lauf der Dinge aufmerksam beachtet; so lange Jeder nach der nöthigen Bil- dung strebt, um vorgeschlagene Veränderungen richtig beur- theilen zu können, und sich den Freimuth bewahrt, der mit Mäßigung und Besonnenheit zwar, aber auch ohne Scheu, das Bessere nach allen Kräften zu befördern, nicht zu über- eilen, strebt.
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